I. Projekbeschreibung Die Landesforst Mecklenburg-Vorpommern – Anstalt des öffentlichen Rechts – (nachfolgend „Vergabestelle“) beabsichtigt, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Windparks einschließlich aller notwendigen Nebeneinrichtungen wie Zuwegung, Kranaufstellflächen, Netzanbindung, Transformatoren und Übergabestation etc. auf einer im Eigentum der Vergabestelle stehenden Fläche, die hierfür optimal ausgenutzt werden soll, zu erwirken. Für die Erteilung der Anlagengenehmigung und vorbereitender planungsrechtlicher Schritte, insbesondere der Schaffung des Planungsrechts, bedarf es der Erbringung von Planungsleistungen, die die Vergabestelle an einen externen Planer vergeben möchte. Entsprechende Dienstleistungen werden im vorliegenden Vergabeverfahren vergeben. Zur Vorhabenfläche können folgende – nicht abschließende – Angaben gemacht werden: 1. Lage und Umgebung Die Vorhabenfläche liegt in der Planungsregion Westmecklenburg. Sie erstreckt sich auf die Gebiete zweier Gemeinden; der bei der Planung zu betrachtende Untersuchungsraum erfasst zwei weitere Gemeindegebiete. Bei der Vorhabenfläche handelt sich um einen ca. 130 ha großen Konversionsstandort, der allseitig von Wald umgeben ist. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich in einem Abstand von im Minimum 800 m zur Vorhabenfläche. 2. Frühere und derzeitige Nutzung Bei der Vorhabenfläche handelt es sich um eine ehemals militärische Liegenschaft, auf der sich bis Ende der 1980er Jahre unter anderem eine Start- und Landebahn für Luftfahrzeuge sowie ein Schieß- und Übungsplatz befand. Seit Anfang der 1990er Jahre ist die Fläche größtenteils der natürlichen Sukzession überlassen. 3. Geltendes Planungsrecht Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (RREP WM) ist die Vorhabenfläche nicht als Eignungsgebiet für Windenergieanlagen ausgewiesen. Auch im Zuge der beabsichtigten Fortschreibung des RREP ist nicht vorgesehen, diese zukünftig als Eignungsgebiet für Windenergieanlagen auszuweisen. Bauplanungsrechtlich ist die Vorhabenfläche als Außenbereich nach § 35 BauGB zu beurteilen. Die beiden Gemeinden, auf deren Gebiete sich die Vorhabenfläche erstreckt, haben in ihrem jeweiligen Flächennutzungsplan keine Steuerung der Windenergienutzung in Anwendung des Planvorbehalts des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB vorgenommen. 4. Naturschutzrecht Im Biotopkataster ist die Vorhabenfläche als gesetzlich geschütztes Biotop aufgeführt. Tatsächlich dürfte sich das kartierte gesetzlich geschützte Biotop aufgrund der fortschreitenden Sukzession jedoch deutlich in seiner Ausprägung verändert haben. Hierbei handelt es sich jedoch um eine nicht gesicherte Annahme, so dass dieser Frage im weiteren Verfahren durch die zu beauftragenden Planer nachzugehen ist. Die Vergabestelle hat bereits ein Fachbüro mit einer artenschutzfachlichen Kartierung der Vorhabenfläche und der Erstellung einer artenschutzrechtlichen Prüfung beauftragt; Umfang und Inhalt der beauftragten Gutachten werden den im zweiten Verfahrensschritt zu Verhandlungen aufgeforderten Bewerbern zur Verfügung gestellt. 5. Schädliche Bodenveränderungen Aufgrund der vormaligen militärischen Nutzung ist die gesamte Vorhabenfläche als mit Kampfmitteln belastet eingestuft. II. Aufgabenbeschreibung Zwar wird die Vergabestelle die für die Erteilung der Anlagengenehmigung notwendigen Anträge im eigenen Namen stellen, sie ist im Rahmen des durchzuführenden Verfahrens jedoch auf einen Planer angewiesen, der in erheblichem Umfang Planungsleistungen erbringen muss. Die Vergabestelle hat die Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft (nachfolgend „Rechtsberater“) ergänzend beauftragt, die Planungsschritte aus rechtlicher Sicht zu begleiten. Aufgabe des Planers wird es sein, zunächst den „Status quo“ der Vorhabenfläche in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu ermitteln. Hierzu sind insbesondere sämtliche für die Vorhabenfläche geltenden einschlägigen rechtlichen Ausweisungen zu ermitteln und – in Zusammenarbeit mit dem Rechtsberater – zu prüfen. Diese können sich insbesondere aus Raumordnungsplänen, Flächennutzungsplänen der betroffenen Gemeinden sowie Fachplänen – etwa des Naturschutz- und Wasserrechts – ergeben. Bereits in diesem vorbereitenden Planungsstadium wird seitens des Planers ein erster Kontakt mit den möglicherweise betroffenen Fachbehörden aufzunehmen sein, um mögliche, sich aus den verschiedenen Fachgesetzen ergebende Restriktionen auf der Vorhabenfläche zu ermitteln. Auf dieser Grundlage werden Vergabestelle, Planer und Rechtsberater dann über die genaue Vorgehensweise zur Baurechtsschaffung beraten. Besondere Bedeutung bei der Schaffung der planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen wird den raumordnerischen Anforderungen zukommen. Hierzu wird aller Voraussicht nach die Raumverträglichkeit des Vorhabens in einem Raumordnungsverfahren zu prüfen sein. Aufgrund der Tatsache, dass die Vorhabenfläche außerhalb der im RREP ausgewiesenen Eignungsgebiete für Windenergieanlagen liegt, wird bei momentanem Kenntnisstand ein Zielabweichungsverfahren durchzuführen sein, welches in das Raumordnungsverfahren integriert wird. Aufgabe des Planers wird es dann insbesondere sein, eine Raumverträglichkeitsstudie sowie eine Umweltverträglichkeitsstudie für das Raumordnungsverfahren zu erarbeiten. In diese werden u. a. die Erkenntnisse der bereits von der Vergabestelle beauftragten und auf Veranlassung des Planers ggf. noch zu spezifizierenden artenschutzrechtlichen Prüfung einfließen. Für die ggf. zu beantragende Zielabweichung wird vom Planer – in enger Zusammenarbeit mit der Vergabestelle und dem Rechtsberater – eine Argumentation zu erarbeiten sein, die den hohen Anforderungen an eine Zielabweichung Rechnung trägt. Parallel zum Raumordnungs- und Zielabweichungsverfahren soll bereits das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen vorbereitet, eingeleitet und durchgeführt werden. Der Planer muss dabei ggf. die notwendigen Unterlagen erarbeiten, auf deren Grundlage die Genehmigungsbehörde nach einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls über die Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung entscheidet. Sämtliche für die Prüfung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Pläne und Unterlagen sind vom Planer zu erstellen. Es ist damit zu rechnen, dass im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens verschiedene Fachgutachten einzuholen sind. Diese sollen, sofern sie nicht vom Planer selbst erstellt werden können, von ihm im eigenen Namen beauftragt werden. In diesem Fall ist der Planer berechtigt, Unteraufträge zu erteilen. Während des gesamten Planungsprozesses ist eine Begleitung sämtlicher Schritte durch den Planer sowie eine enge Zusammenarbeit mit der Vergabestelle und dem Rechtsberater gewünscht. Der Planer soll in Abstimmung mit der Vergabestelle – ggf. auch mit dem Rechtsberater – notwendige Abstimmungen mit den zuständigen Genehmigungs- und Fachbehörden sowie den betroffenen Trägern öffentlicher Belange vornehmen. So wird eine enge Einbeziehung der betroffenen Gemeinden ebenso wie des Regionalen Planungsverbandes geboten sein, die ggf. auch durch den Planer erfolgen wird. Gleiches gilt für eine enge planerische Begleitung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens, insbesondere wenn es der Durchführung eines förmlichen Genehmigungsverfahrens bedarf. Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange – sowohl im Raumordnungsverfahren als auch in einem förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren – wird der Planer mitwirken. Die Vergabestelle legt besonderen Wert auf ein transparentes Verfahren mit einem Höchstmaß an Beteiligung von Bürgern und Interessengruppen. Hierzu ist die Einrichtung eines Planungsbeirates vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-27.
Auftragsbekanntmachung (2013-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Die Vergabestelle wird sich für den Fall, dass sich im Projektverlauf abzeichnen sollte, dass unüberwindbare Genehmigungshindernisse einer Realisierung des Vorhabens im Wege stehen, die stufenweise Beauftragung bzw. Kündigungsrechte bzgl. einzelner Auftragsbestandteile vorbehalten. Wird der Vertrag aus diesem Grund nicht fortgeführt bzw. gekündigt, ist vorgesehen, dass nur die bis dahin vertragsgemäß erbrachten, in sich abgeschlossenen und nachgewiesenen Leistungen zu vergüten sind. Schadenersatzansprüche werden auszuschließen sein.
Die Vergabestelle wird sich für den Fall, dass sich im Projektverlauf abzeichnen sollte, dass unüberwindbare Genehmigungshindernisse einer Realisierung des Vorhabens im Wege stehen, die stufenweise Beauftragung bzw. Kündigungsrechte bzgl. einzelner Auftragsbestandteile vorbehalten. Wird der Vertrag aus diesem Grund nicht fortgeführt bzw. gekündigt, ist vorgesehen, dass nur die bis dahin vertragsgemäß erbrachten, in sich abgeschlossenen und nachgewiesenen Leistungen zu vergüten sind. Schadenersatzansprüche werden auszuschließen sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesforst Mecklenburg-Vorpommern -Anstalt des öffentlichen Rechts-
Postanschrift: Fritz-Reuter-Platz 9
Postleitzahl: 17139
Postort: Malchin
Kontakt
Internetadresse: http://www.wald-mv.de/🌏
E-Mail: rene.schlunze@lfoa-mv.de📧
1.
Fragen zu dem Vergabeverfahren sind in schriftlicher Form, vorzugsweise per E-Mail mit dem Betreff: „Vergabeverfahren Windpark“ ausschließlich an die in Anhang A I (Lenz und Johlen) genannten Stelle zu richten. Rechtzeitig (mindestens 6 Tage vor Ende der Bewerbungsfrist) angeforderte zusätzliche Auskünfte werden unverzüglich, spätestens vier Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist erteilt. Die Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bewerbern in anonymisierter Form per E-Mail zur Verfügung gestellt. Die Bewerber oder Bewerbergemeinschaften haben eine E-Mail-Adresse anzugeben, über welche ggf. eine Benachrichtigung - ggf. für alle Mitglieder der Bewerbegemeinschaft - erfolgen soll.
2.
Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich unterschrieben (nebst Anlagen und Eigenerklärungen) in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist an die Vergabestelle zu übersenden oder dort abzugeben. Der Umschlag muss mit folgendem Vermerk versehen sein: „Ausschreibung Vergabeverfahren Windpark - nicht öffnen“.
3.
Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
4.
Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen, sofern die Verspätung durch den Bewerber zu vertreten ist. Dasselbe gilt für nicht unterschriebene Teilnahmeanträge.
5.
Für den Fall der Aufhebung des Vergabefahrens tragen Auftraggeber und Bewerber die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens entstandenen Kosten selbst.
Fragen zu dem Vergabeverfahren sind in schriftlicher Form, vorzugsweise per E-Mail mit dem Betreff: „Vergabeverfahren Windpark“ ausschließlich an die in Anhang A I (Lenz und Johlen) genannten Stelle zu richten. Rechtzeitig (mindestens 6 Tage vor Ende der Bewerbungsfrist) angeforderte zusätzliche Auskünfte werden unverzüglich, spätestens vier Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist erteilt. Die Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bewerbern in anonymisierter Form per E-Mail zur Verfügung gestellt. Die Bewerber oder Bewerbergemeinschaften haben eine E-Mail-Adresse anzugeben, über welche ggf. eine Benachrichtigung - ggf. für alle Mitglieder der Bewerbegemeinschaft - erfolgen soll.
2.
Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich unterschrieben (nebst Anlagen und Eigenerklärungen) in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist an die Vergabestelle zu übersenden oder dort abzugeben. Der Umschlag muss mit folgendem Vermerk versehen sein: „Ausschreibung Vergabeverfahren Windpark - nicht öffnen“.
3.
Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
4.
Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen, sofern die Verspätung durch den Bewerber zu vertreten ist. Dasselbe gilt für nicht unterschriebene Teilnahmeanträge.
5.
Für den Fall der Aufhebung des Vergabefahrens tragen Auftraggeber und Bewerber die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens entstandenen Kosten selbst.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
I. Projekbeschreibung
Die Landesforst Mecklenburg-Vorpommern – Anstalt des öffentlichen Rechts – (nachfolgend „Vergabestelle“) beabsichtigt, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Windparks einschließlich aller notwendigen Nebeneinrichtungen wie Zuwegung, Kranaufstellflächen, Netzanbindung, Transformatoren und Übergabestation etc. auf einer im Eigentum der Vergabestelle stehenden Fläche, die hierfür optimal ausgenutzt werden soll, zu erwirken.
Die Landesforst Mecklenburg-Vorpommern – Anstalt des öffentlichen Rechts – (nachfolgend „Vergabestelle“) beabsichtigt, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Windparks einschließlich aller notwendigen Nebeneinrichtungen wie Zuwegung, Kranaufstellflächen, Netzanbindung, Transformatoren und Übergabestation etc. auf einer im Eigentum der Vergabestelle stehenden Fläche, die hierfür optimal ausgenutzt werden soll, zu erwirken.
Für die Erteilung der Anlagengenehmigung und vorbereitender planungsrechtlicher Schritte, insbesondere der Schaffung des Planungsrechts, bedarf es der Erbringung von Planungsleistungen, die die Vergabestelle an einen externen Planer vergeben möchte. Entsprechende Dienstleistungen werden im vorliegenden Vergabeverfahren vergeben.
Für die Erteilung der Anlagengenehmigung und vorbereitender planungsrechtlicher Schritte, insbesondere der Schaffung des Planungsrechts, bedarf es der Erbringung von Planungsleistungen, die die Vergabestelle an einen externen Planer vergeben möchte. Entsprechende Dienstleistungen werden im vorliegenden Vergabeverfahren vergeben.
Zur Vorhabenfläche können folgende – nicht abschließende – Angaben gemacht werden:
1. Lage und Umgebung
Die Vorhabenfläche liegt in der Planungsregion Westmecklenburg. Sie erstreckt sich auf die Gebiete zweier Gemeinden; der bei der Planung zu betrachtende Untersuchungsraum erfasst zwei weitere Gemeindegebiete. Bei der Vorhabenfläche handelt sich um einen ca. 130 ha großen Konversionsstandort, der allseitig von Wald umgeben ist. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich in einem Abstand von im Minimum 800 m zur Vorhabenfläche.
Die Vorhabenfläche liegt in der Planungsregion Westmecklenburg. Sie erstreckt sich auf die Gebiete zweier Gemeinden; der bei der Planung zu betrachtende Untersuchungsraum erfasst zwei weitere Gemeindegebiete. Bei der Vorhabenfläche handelt sich um einen ca. 130 ha großen Konversionsstandort, der allseitig von Wald umgeben ist. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich in einem Abstand von im Minimum 800 m zur Vorhabenfläche.
2. Frühere und derzeitige Nutzung
Bei der Vorhabenfläche handelt es sich um eine ehemals militärische Liegenschaft, auf der sich bis Ende der 1980er Jahre unter anderem eine Start- und Landebahn für Luftfahrzeuge sowie ein Schieß- und Übungsplatz befand. Seit Anfang der 1990er Jahre ist die Fläche größtenteils der natürlichen Sukzession überlassen.
Bei der Vorhabenfläche handelt es sich um eine ehemals militärische Liegenschaft, auf der sich bis Ende der 1980er Jahre unter anderem eine Start- und Landebahn für Luftfahrzeuge sowie ein Schieß- und Übungsplatz befand. Seit Anfang der 1990er Jahre ist die Fläche größtenteils der natürlichen Sukzession überlassen.
3. Geltendes Planungsrecht
Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (RREP WM) ist die Vorhabenfläche nicht als Eignungsgebiet für Windenergieanlagen ausgewiesen. Auch im Zuge der beabsichtigten Fortschreibung des RREP ist nicht vorgesehen, diese zukünftig als Eignungsgebiet für Windenergieanlagen auszuweisen.
Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (RREP WM) ist die Vorhabenfläche nicht als Eignungsgebiet für Windenergieanlagen ausgewiesen. Auch im Zuge der beabsichtigten Fortschreibung des RREP ist nicht vorgesehen, diese zukünftig als Eignungsgebiet für Windenergieanlagen auszuweisen.
Bauplanungsrechtlich ist die Vorhabenfläche als Außenbereich nach § 35 BauGB zu beurteilen. Die beiden Gemeinden, auf deren Gebiete sich die Vorhabenfläche erstreckt, haben in ihrem jeweiligen Flächennutzungsplan keine Steuerung der Windenergienutzung in Anwendung des Planvorbehalts des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB vorgenommen.
Bauplanungsrechtlich ist die Vorhabenfläche als Außenbereich nach § 35 BauGB zu beurteilen. Die beiden Gemeinden, auf deren Gebiete sich die Vorhabenfläche erstreckt, haben in ihrem jeweiligen Flächennutzungsplan keine Steuerung der Windenergienutzung in Anwendung des Planvorbehalts des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB vorgenommen.
4. Naturschutzrecht
Im Biotopkataster ist die Vorhabenfläche als gesetzlich geschütztes Biotop aufgeführt. Tatsächlich dürfte sich das kartierte gesetzlich geschützte Biotop aufgrund der fortschreitenden Sukzession jedoch deutlich in seiner Ausprägung verändert haben. Hierbei handelt es sich jedoch um eine nicht gesicherte Annahme, so dass dieser Frage im weiteren Verfahren durch die zu beauftragenden Planer nachzugehen ist.
Im Biotopkataster ist die Vorhabenfläche als gesetzlich geschütztes Biotop aufgeführt. Tatsächlich dürfte sich das kartierte gesetzlich geschützte Biotop aufgrund der fortschreitenden Sukzession jedoch deutlich in seiner Ausprägung verändert haben. Hierbei handelt es sich jedoch um eine nicht gesicherte Annahme, so dass dieser Frage im weiteren Verfahren durch die zu beauftragenden Planer nachzugehen ist.
Die Vergabestelle hat bereits ein Fachbüro mit einer artenschutzfachlichen Kartierung der Vorhabenfläche und der Erstellung einer artenschutzrechtlichen Prüfung beauftragt; Umfang und Inhalt der beauftragten Gutachten werden den im zweiten Verfahrensschritt zu Verhandlungen aufgeforderten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Die Vergabestelle hat bereits ein Fachbüro mit einer artenschutzfachlichen Kartierung der Vorhabenfläche und der Erstellung einer artenschutzrechtlichen Prüfung beauftragt; Umfang und Inhalt der beauftragten Gutachten werden den im zweiten Verfahrensschritt zu Verhandlungen aufgeforderten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
5. Schädliche Bodenveränderungen
Aufgrund der vormaligen militärischen Nutzung ist die gesamte Vorhabenfläche als mit Kampfmitteln belastet eingestuft.
II. Aufgabenbeschreibung
Zwar wird die Vergabestelle die für die Erteilung der Anlagengenehmigung notwendigen Anträge im eigenen Namen stellen, sie ist im Rahmen des durchzuführenden Verfahrens jedoch auf einen Planer angewiesen, der in erheblichem Umfang Planungsleistungen erbringen muss. Die Vergabestelle hat die Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft (nachfolgend „Rechtsberater“) ergänzend beauftragt, die Planungsschritte aus rechtlicher Sicht zu begleiten.
Zwar wird die Vergabestelle die für die Erteilung der Anlagengenehmigung notwendigen Anträge im eigenen Namen stellen, sie ist im Rahmen des durchzuführenden Verfahrens jedoch auf einen Planer angewiesen, der in erheblichem Umfang Planungsleistungen erbringen muss. Die Vergabestelle hat die Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft (nachfolgend „Rechtsberater“) ergänzend beauftragt, die Planungsschritte aus rechtlicher Sicht zu begleiten.
Aufgabe des Planers wird es sein, zunächst den „Status quo“ der Vorhabenfläche in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu ermitteln. Hierzu sind insbesondere sämtliche für die Vorhabenfläche geltenden einschlägigen rechtlichen Ausweisungen zu ermitteln und – in Zusammenarbeit mit dem Rechtsberater – zu prüfen. Diese können sich insbesondere aus Raumordnungsplänen, Flächennutzungsplänen der betroffenen Gemeinden sowie Fachplänen – etwa des Naturschutz- und Wasserrechts – ergeben. Bereits in diesem vorbereitenden Planungsstadium wird seitens des Planers ein erster Kontakt mit den möglicherweise betroffenen Fachbehörden aufzunehmen sein, um mögliche, sich aus den verschiedenen Fachgesetzen ergebende Restriktionen auf der Vorhabenfläche zu ermitteln. Auf dieser Grundlage werden Vergabestelle, Planer und Rechtsberater dann über die genaue Vorgehensweise zur Baurechtsschaffung beraten.
Aufgabe des Planers wird es sein, zunächst den „Status quo“ der Vorhabenfläche in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu ermitteln. Hierzu sind insbesondere sämtliche für die Vorhabenfläche geltenden einschlägigen rechtlichen Ausweisungen zu ermitteln und – in Zusammenarbeit mit dem Rechtsberater – zu prüfen. Diese können sich insbesondere aus Raumordnungsplänen, Flächennutzungsplänen der betroffenen Gemeinden sowie Fachplänen – etwa des Naturschutz- und Wasserrechts – ergeben. Bereits in diesem vorbereitenden Planungsstadium wird seitens des Planers ein erster Kontakt mit den möglicherweise betroffenen Fachbehörden aufzunehmen sein, um mögliche, sich aus den verschiedenen Fachgesetzen ergebende Restriktionen auf der Vorhabenfläche zu ermitteln. Auf dieser Grundlage werden Vergabestelle, Planer und Rechtsberater dann über die genaue Vorgehensweise zur Baurechtsschaffung beraten.
Besondere Bedeutung bei der Schaffung der planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen wird den raumordnerischen Anforderungen zukommen. Hierzu wird aller Voraussicht nach die Raumverträglichkeit des Vorhabens in einem Raumordnungsverfahren zu prüfen sein. Aufgrund der Tatsache, dass die Vorhabenfläche außerhalb der im RREP ausgewiesenen Eignungsgebiete für Windenergieanlagen liegt, wird bei momentanem Kenntnisstand ein Zielabweichungsverfahren durchzuführen sein, welches in das Raumordnungsverfahren integriert wird. Aufgabe des Planers wird es dann insbesondere sein, eine Raumverträglichkeitsstudie sowie eine Umweltverträglichkeitsstudie für das Raumordnungsverfahren zu erarbeiten. In diese werden u. a. die Erkenntnisse der bereits von der Vergabestelle beauftragten und auf Veranlassung des Planers ggf. noch zu spezifizierenden artenschutzrechtlichen Prüfung einfließen. Für die ggf. zu beantragende Zielabweichung wird vom Planer – in enger Zusammenarbeit mit der Vergabestelle und dem Rechtsberater – eine Argumentation zu erarbeiten sein, die den hohen Anforderungen an eine Zielabweichung Rechnung trägt.
Besondere Bedeutung bei der Schaffung der planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen wird den raumordnerischen Anforderungen zukommen. Hierzu wird aller Voraussicht nach die Raumverträglichkeit des Vorhabens in einem Raumordnungsverfahren zu prüfen sein. Aufgrund der Tatsache, dass die Vorhabenfläche außerhalb der im RREP ausgewiesenen Eignungsgebiete für Windenergieanlagen liegt, wird bei momentanem Kenntnisstand ein Zielabweichungsverfahren durchzuführen sein, welches in das Raumordnungsverfahren integriert wird. Aufgabe des Planers wird es dann insbesondere sein, eine Raumverträglichkeitsstudie sowie eine Umweltverträglichkeitsstudie für das Raumordnungsverfahren zu erarbeiten. In diese werden u. a. die Erkenntnisse der bereits von der Vergabestelle beauftragten und auf Veranlassung des Planers ggf. noch zu spezifizierenden artenschutzrechtlichen Prüfung einfließen. Für die ggf. zu beantragende Zielabweichung wird vom Planer – in enger Zusammenarbeit mit der Vergabestelle und dem Rechtsberater – eine Argumentation zu erarbeiten sein, die den hohen Anforderungen an eine Zielabweichung Rechnung trägt.
Parallel zum Raumordnungs- und Zielabweichungsverfahren soll bereits das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen vorbereitet, eingeleitet und durchgeführt werden. Der Planer muss dabei ggf. die notwendigen Unterlagen erarbeiten, auf deren Grundlage die Genehmigungsbehörde nach einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls über die Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung entscheidet. Sämtliche für die Prüfung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Pläne und Unterlagen sind vom Planer zu erstellen. Es ist damit zu rechnen, dass im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens verschiedene Fachgutachten einzuholen sind. Diese sollen, sofern sie nicht vom Planer selbst erstellt werden können, von ihm im eigenen Namen beauftragt werden. In diesem Fall ist der Planer berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.
Parallel zum Raumordnungs- und Zielabweichungsverfahren soll bereits das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen vorbereitet, eingeleitet und durchgeführt werden. Der Planer muss dabei ggf. die notwendigen Unterlagen erarbeiten, auf deren Grundlage die Genehmigungsbehörde nach einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls über die Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung entscheidet. Sämtliche für die Prüfung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Pläne und Unterlagen sind vom Planer zu erstellen. Es ist damit zu rechnen, dass im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens verschiedene Fachgutachten einzuholen sind. Diese sollen, sofern sie nicht vom Planer selbst erstellt werden können, von ihm im eigenen Namen beauftragt werden. In diesem Fall ist der Planer berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.
Während des gesamten Planungsprozesses ist eine Begleitung sämtlicher Schritte durch den Planer sowie eine enge Zusammenarbeit mit der Vergabestelle und dem Rechtsberater gewünscht. Der Planer soll in Abstimmung mit der Vergabestelle – ggf. auch mit dem Rechtsberater – notwendige Abstimmungen mit den zuständigen Genehmigungs- und Fachbehörden sowie den betroffenen Trägern öffentlicher Belange vornehmen. So wird eine enge Einbeziehung der betroffenen Gemeinden ebenso wie des Regionalen Planungsverbandes geboten sein, die ggf. auch durch den Planer erfolgen wird. Gleiches gilt für eine enge planerische Begleitung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens, insbesondere wenn es der Durchführung eines förmlichen Genehmigungsverfahrens bedarf. Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange – sowohl im Raumordnungsverfahren als auch in einem förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren – wird der Planer mitwirken. Die Vergabestelle legt besonderen Wert auf ein transparentes Verfahren mit einem Höchstmaß an Beteiligung von Bürgern und Interessengruppen. Hierzu ist die Einrichtung eines Planungsbeirates vorgesehen.
Während des gesamten Planungsprozesses ist eine Begleitung sämtlicher Schritte durch den Planer sowie eine enge Zusammenarbeit mit der Vergabestelle und dem Rechtsberater gewünscht. Der Planer soll in Abstimmung mit der Vergabestelle – ggf. auch mit dem Rechtsberater – notwendige Abstimmungen mit den zuständigen Genehmigungs- und Fachbehörden sowie den betroffenen Trägern öffentlicher Belange vornehmen. So wird eine enge Einbeziehung der betroffenen Gemeinden ebenso wie des Regionalen Planungsverbandes geboten sein, die ggf. auch durch den Planer erfolgen wird. Gleiches gilt für eine enge planerische Begleitung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens, insbesondere wenn es der Durchführung eines förmlichen Genehmigungsverfahrens bedarf. Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange – sowohl im Raumordnungsverfahren als auch in einem förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren – wird der Planer mitwirken. Die Vergabestelle legt besonderen Wert auf ein transparentes Verfahren mit einem Höchstmaß an Beteiligung von Bürgern und Interessengruppen. Hierzu ist die Einrichtung eines Planungsbeirates vorgesehen.
Referenznummer: S13/5328.113-Vergabe2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mecklenburg-Vorpommern
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung über den Umsatz für mit dem Auftrag vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
-Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen der letzten drei Jahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist,
oder alternativ
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Jahren (ggf. nur bezogen auf die Niederlassung, die die Dienstleistung erbringen wird)
Mindeststandards:
- mindestens EUR 250.000,00 Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren
- mindestens EUR 500.000,00 Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren (ggf. nur bezogen auf die Niederlassung, die die Dienstleistung erbringen wird)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.
Kurzdarstellung des Büros/Betriebs des Bewerbers nebst Eigenerklärung über die wesentlichen in den letzten fünf Jahren durch den Bewerber erbrachten, mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Leistungen mit kurzer Projektbeschreibung jeweils mit Angabe/Darstellung
Kurzdarstellung des Büros/Betriebs des Bewerbers nebst Eigenerklärung über die wesentlichen in den letzten fünf Jahren durch den Bewerber erbrachten, mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Leistungen mit kurzer Projektbeschreibung jeweils mit Angabe/Darstellung
- der erbrachten Leistungen
- der ausführenden Personen auf Seiten des Bieters nebst deren Qualifikation
- der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen mit Ansprechpartner und Telefonnummer
- der Erfahrungen im Umgang mit Genehmigungsbehörden
- eines Kommunikationskonzeptes gegenüber Bürgern und Kommunen, falls Öffentlichkeitsbeteiligung im Projekt von Relevanz
- eines Konzeptes zur wirtschaftlichen Partizipation von Bürgern und Kommunen, falls im Projekt von Relevanz
- des Rechnungswertes
- der Leistungszeit
2.
Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel
- der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten
und
- die Anzahl seiner Führungskräfte (Inhaber oder Mitarbeiter mit leitender technischer Funktion) in den letzten drei Jahren
ersichtlich ist, die qualifiziert sind, vergleichbare Dienstleistungen zu erbringen. Es ist zwingend anzugeben, welche Beschäftigten und Führungskräfte den Auftrag ausführen würden.
3.
Eigenerklärung zur Darstellung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistung und seiner fachlichen Fortbildung (z.B. durch Fortbildungszertifikate von Kammern und Verbänden)
Mindeststandards:
- mindestens 3 vergleichbare Projekte, davon mindestens 1 Projekt, in dem ein Raumord-nungsverfahren durchgeführt wurde
- mindestens 3 Beschäftigte
- mindestens 2 Führungskräfte (Inhaber oder Mitarbeiter mit leitender technischer Funktion)
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. für Personenschäden und EUR 1 Mio. für Sachschäden. Alternativ ist ausreichend, dass eine Eigenerklärung abgegeben wird, dass bestehende Versicherungen für den Fall der Auftragserteilung bis zur entsprechenden Summe gem. der Eigenerklärung angehoben oder abgeschlossen werden. Die Bewerber verpflichten sich in diesem Fall bereits mit Abgabe der Eigenerklärung unwiderruflich dazu, die entsprechende Höhe des Versicherungsschutzes 21 Tage nach Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. für Personenschäden und EUR 1 Mio. für Sachschäden. Alternativ ist ausreichend, dass eine Eigenerklärung abgegeben wird, dass bestehende Versicherungen für den Fall der Auftragserteilung bis zur entsprechenden Summe gem. der Eigenerklärung angehoben oder abgeschlossen werden. Die Bewerber verpflichten sich in diesem Fall bereits mit Abgabe der Eigenerklärung unwiderruflich dazu, die entsprechende Höhe des Versicherungsschutzes 21 Tage nach Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben in einer Erklärung einen Handlungs- und Vertretungsbevollmächtigten zu benennen sowie bisherige Kooperationserfahrungen (vorzugsweise aber nicht zwingend mit den Mitgliedern der für dieses Verfahren gebildeten Bietergemeinschaft) darzulegen. Sie müssen sich verpflichten, im Auftragsfall eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft einzugehen. Im Teilnahmeantrag ist detailliert anzugeben, welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft welchen Teil der ggf. erforderlichen Leistungen erbringen soll. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Punkt III.2.2. (wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) geforderten Teilnahmebedingungen zu erfüllen sowie die entsprechenden Bescheinigungen und Nachweise zu erbringen. Die unter Punkt III.2.3. (technische Leistungsfähigkeit) geforderten Teilnahmebedingungen werden für die Bewerbergemeinschaft insgesamt gewertet. Jedes Mitglied hat die Erklärungen gem. Punkt III.1.4. (Erklärungen gem. §4 (2), (3), (6), (9) VOF) abzugeben. Gegenüber dem Auftraggeber hat dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches das Raumordnungsverfahren leitet, die Federführung zu übernehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haben in einer Erklärung einen Handlungs- und Vertretungsbevollmächtigten zu benennen sowie bisherige Kooperationserfahrungen (vorzugsweise aber nicht zwingend mit den Mitgliedern der für dieses Verfahren gebildeten Bietergemeinschaft) darzulegen. Sie müssen sich verpflichten, im Auftragsfall eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft einzugehen. Im Teilnahmeantrag ist detailliert anzugeben, welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft welchen Teil der ggf. erforderlichen Leistungen erbringen soll. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Punkt III.2.2. (wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) geforderten Teilnahmebedingungen zu erfüllen sowie die entsprechenden Bescheinigungen und Nachweise zu erbringen. Die unter Punkt III.2.3. (technische Leistungsfähigkeit) geforderten Teilnahmebedingungen werden für die Bewerbergemeinschaft insgesamt gewertet. Jedes Mitglied hat die Erklärungen gem. Punkt III.1.4. (Erklärungen gem. §4 (2), (3), (6), (9) VOF) abzugeben. Gegenüber dem Auftraggeber hat dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches das Raumordnungsverfahren leitet, die Federführung zu übernehmen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bewerber müssen folgende Angaben machen:
§ 4(2) VOF: Angaben über wirtschaftliche Verknüpfungen des Bewerbers mit Unternehmen sowie Nennung der Inhaber und Gesellschafter.
§ 4(3) VOF: Angaben zu Namen und beruflicher Qualifikation des für die Leistungserbringung vorgesehenen und verantwortlichen Projektleiters, seines Stellvertreters und des hauptverantwortlichen Projekt-Bearbeiters. Es wird darauf hingewiesen, dass die im Teilnahmeantrag benannten Projektmitarbeiter auch diejenigen sein müssen, die für die Erbringung der Leistung eingesetzt werden. Im Verhandlungsverfahren muss der vorgesehene Projektleiter das Projekt selbst vorstellen.
§ 4(3) VOF: Angaben zu Namen und beruflicher Qualifikation des für die Leistungserbringung vorgesehenen und verantwortlichen Projektleiters, seines Stellvertreters und des hauptverantwortlichen Projekt-Bearbeiters. Es wird darauf hingewiesen, dass die im Teilnahmeantrag benannten Projektmitarbeiter auch diejenigen sein müssen, die für die Erbringung der Leistung eingesetzt werden. Im Verhandlungsverfahren muss der vorgesehene Projektleiter das Projekt selbst vorstellen.
§ 4(6) und (9)VOF: Erklärung, dass die in § 4 (6) und (9) VOF formulierten Ausschlusskriterien auf den Bewerber nicht zutreffen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1.mindestens EUR 250.000,00 Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren;volle Punktzahl (10) bei EUR 2.5 Mio. oder mehr Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren______2.mindestens EUR 500.000,00 Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren;volle Punktzahl (5) bei EUR 2.5 Mio. oder mehr Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren (nur bezogen auf die Niederlassung, die die Dienstleistung erbringen wird)______3.jeweils mindestens EUR 1 Mio. Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für Personen- und Sachschäden;volle Punktzahl (5) bei jeweils EUR 5 Mio. oder mehr______4.mindestens 3 vergleichbare Projekte, davon mindestens 1 Projekt, in dem ein Raumordnungsverfahren durchgeführt wurde;volle Punktzahl (55) möglich ab 5 Projekten1 Projekt erhält max. 11 Punkte. Alle Projekte erhalten insgesamt max. 55 Punkte.Unterwichtung:- Anteil am Projekt und Umsetzung im Hinblick auf die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens, idealer Weise mit Zielabweichungsverfahren (max. 4 Unterpunkte).- Anteil am Projekt und Umsetzung im Hinblick auf die Durchführung eines Verfahrens nach BImSchG (max. 2 Unterpunkte)- Referenz/Zufriedenheit des Auftraggebers (max. 2 Unterpunkte)- Anteil am Projekt und Umsetzung im Hinblick auf ein Kommunikationskonzept (max. 1 Unterpunkt)- Anteil am Projekt und Umsetzung im Hinblick auf ein Konzept zur wirtschaftlichen Partizipation (max. 1 Unterpunkt)- Rechnungswert des Einzelprojekts 200.000,00 EUR netto oder mehr (max. 1 Punkt)______5.mindestens 3 Beschäftigte;volle Punktzahl (10) bei 10 Beschäftigtendavonmindestens 2 Führungskräfte;volle Punktzahl (10) bei 5 Führungskräften______6.Maßnahmen zur Qualitätssicherung und/oder Fortbildung im Zeitraum der letzten drei Jahre; volle Punktzahl (5) bei 5 verschiedenen Maßnahmen______7.Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
1.mindestens EUR 250.000,00 Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren;volle Punktzahl (10) bei EUR 2.5 Mio. oder mehr Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren______2.mindestens EUR 500.000,00 Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren;volle Punktzahl (5) bei EUR 2.5 Mio. oder mehr Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren (nur bezogen auf die Niederlassung, die die Dienstleistung erbringen wird)______3.jeweils mindestens EUR 1 Mio. Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für Personen- und Sachschäden;volle Punktzahl (5) bei jeweils EUR 5 Mio. oder mehr______4.mindestens 3 vergleichbare Projekte, davon mindestens 1 Projekt, in dem ein Raumordnungsverfahren durchgeführt wurde;volle Punktzahl (55) möglich ab 5 Projekten1 Projekt erhält max. 11 Punkte. Alle Projekte erhalten insgesamt max. 55 Punkte.Unterwichtung:- Anteil am Projekt und Umsetzung im Hinblick auf die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens, idealer Weise mit Zielabweichungsverfahren (max. 4 Unterpunkte).- Anteil am Projekt und Umsetzung im Hinblick auf die Durchführung eines Verfahrens nach BImSchG (max. 2 Unterpunkte)- Referenz/Zufriedenheit des Auftraggebers (max. 2 Unterpunkte)- Anteil am Projekt und Umsetzung im Hinblick auf ein Kommunikationskonzept (max. 1 Unterpunkt)- Anteil am Projekt und Umsetzung im Hinblick auf ein Konzept zur wirtschaftlichen Partizipation (max. 1 Unterpunkt)- Rechnungswert des Einzelprojekts 200.000,00 EUR netto oder mehr (max. 1 Punkt)______5.mindestens 3 Beschäftigte;volle Punktzahl (10) bei 10 Beschäftigtendavonmindestens 2 Führungskräfte;volle Punktzahl (10) bei 5 Führungskräften______6.Maßnahmen zur Qualitätssicherung und/oder Fortbildung im Zeitraum der letzten drei Jahre; volle Punktzahl (5) bei 5 verschiedenen Maßnahmen______7.Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landesforst Mecklenburg-Vorpommern -Anstalt des öffentlichen Rechts-
Herrn Rene Schlunze
Name: Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft
Postanschrift: Kaygasse 5
Postort: Köln
Postleitzahl: 50676
Kontaktperson: Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft
RA Martin Hahn
Telefon: +49 22197300261📞
E-Mail: m.hahn@lenz-johlen.de📧
Fax: +49 22197300222 📠
URL für weitere Informationen: http://www.lenz-johlen.de🌏
URL der Dokumente: http://www.lenz-johlen.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-10-01 📅
Datum des Endes: 2015-07-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: S13/5328.113-Vergabe2013
Zusätzliche Informationen
1.
Fragen zu dem Vergabeverfahren sind in schriftlicher Form, vorzugsweise per E-Mail mit dem Betreff: „Vergabeverfahren Windpark“ ausschließlich an die in Anhang A I (Lenz und Johlen) genannten Stelle zu richten. Rechtzeitig (mindestens 6 Tage vor Ende der Bewerbungsfrist) angeforderte zusätzliche Auskünfte werden unverzüglich, spätestens vier Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist erteilt. Die Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bewerbern in anonymisierter Form per E-Mail zur Verfügung gestellt. Die Bewerber oder Bewerbergemeinschaften haben eine E-Mail-Adresse anzugeben, über welche ggf. eine Benachrichtigung - ggf. für alle Mitglieder der Bewerbegemeinschaft - erfolgen soll.
Fragen zu dem Vergabeverfahren sind in schriftlicher Form, vorzugsweise per E-Mail mit dem Betreff: „Vergabeverfahren Windpark“ ausschließlich an die in Anhang A I (Lenz und Johlen) genannten Stelle zu richten. Rechtzeitig (mindestens 6 Tage vor Ende der Bewerbungsfrist) angeforderte zusätzliche Auskünfte werden unverzüglich, spätestens vier Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist erteilt. Die Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bewerbern in anonymisierter Form per E-Mail zur Verfügung gestellt. Die Bewerber oder Bewerbergemeinschaften haben eine E-Mail-Adresse anzugeben, über welche ggf. eine Benachrichtigung - ggf. für alle Mitglieder der Bewerbegemeinschaft - erfolgen soll.
2.
Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich unterschrieben (nebst Anlagen und Eigenerklärungen) in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist an die Vergabestelle zu übersenden oder dort abzugeben. Der Umschlag muss mit folgendem Vermerk versehen sein: „Ausschreibung Vergabeverfahren Windpark - nicht öffnen“.
Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich unterschrieben (nebst Anlagen und Eigenerklärungen) in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist an die Vergabestelle zu übersenden oder dort abzugeben. Der Umschlag muss mit folgendem Vermerk versehen sein: „Ausschreibung Vergabeverfahren Windpark - nicht öffnen“.
3.
Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
4.
Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen, sofern die Verspätung durch den Bewerber zu vertreten ist. Dasselbe gilt für nicht unterschriebene Teilnahmeanträge.
5.
Für den Fall der Aufhebung des Vergabefahrens tragen Auftraggeber und Bewerber die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens entstandenen Kosten selbst.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Telefon: +49 3855885160📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 III 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 III 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 III 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 III 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 101 a) GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absenden der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gem. § 101 a) GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absenden der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 126-216227 (2013-06-27)