Es ist beabsichtigt, im Rahmen des Gesamtprojekts Zentraler Neubau (ZNB) die Optimierung/Fortschreibung einer bereits vorliegenden Planung (Orientierungsplanung weitestgehend LPH 3 HOAI) und die Errichtung des Klinikgebäudes (Haus F) auf dem Areal des Klinikum Stuttgart (Betriebsstätte Katharinenhospital) zu vergeben. Das Klinikgebäude soll bis September 2018 fertiggestellt sein. Das Klinikumsgebäude Haus F sieht die Unterbringung folgender klinischer Bereiche in den notwendigen Funktionsräumen (u. a. Pflegestationen, Untersuchungs- und Diensträume, Diagnostik- und Interventionsräume (Endoskopie, Linksherzkatheter) vor:
— Diagnostische und Interventionelle Radiologie,
— Diagnostische und Interventionelle Neuroradiologie,
— Strahlentherapie und Radioonkologie,
— Intensivmedizin,
— Hämatologie und Onkologie,
— Herz- und Gefäßkrankheiten,
— Allgemeine Innere Medizin, Gastroenterologie, Hepatologie, Infektiologie und Pneumologie,
— Technikzentralen und Serviceeinrichtungen.
Der Bieter hat dem Auftraggeber anzubieten, das in einer zentralen Erschließungsposition gelegene Klinikgebäude (künftiger Zentraleingang) auf Grundlage der vorliegenden „Orientierungsplanung“ planerisch zu optimieren, fortzuschreiben und zu errichten. Die Baumaßnahmen sind einschließlich der erforderlichen Bestandsanbindungen, insbesondere mittels einer Verbindungshalle zu Haus A, während des laufenden Klinikbetriebs am Standort durchzuführen. Von daher bestehen besondere Anforderungen an die Baulogistik. Die Verbindungshalle zu Haus A stellt hohe bauliche Anforderungen und ist von großer funktionaler und gestalterischer Bedeutung.
Der Einbindung mittelständischer Unternehmen auch als Arbeitsgemeinschaft wird bei der Realisierung des Klinikgebäudes Haus F besondere Bedeutung zugemessen. Für die für das Klinikgebäude Haus F zu erbringenden planerischen und baulichen Leistungen sollen durch das Klinikum Stuttgart Haushaltsmittel in Höhe von ca. 88 200 000 EUR brutto bereitgestellt werden. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Nebenkosten.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte das Ausschreibungsergebnis dazu führen, dass die zur Bereitstellung beabsichtigten Haushaltsmittel überschritten werden. Es wird auf eine zügige Bauabwicklung Wert gelegt.
Nähere Informationen zum Auftragsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bereits im Rahmen der Angebotsphase planerische Vorschläge zu erarbeiten sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Stuttgart
Postanschrift: Kriegsbergstraße 60
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum-stuttgart.de🌏
E-Mail: h.schaefer@klinikum-stuttgart.de📧
Telefon: +49 71127832014📞
Fax: +49 71127856211 📠
“Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg”
Quelle: OJS 2013/S 225-390930 (2013-11-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in...”
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz– LTMG) Anwendung findet. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
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Quelle: OJS 2015/S 198-358598 (2015-10-08)