PPP-Projekt Balletthaus Ballett am Rhein: Planung, Neubau, Finanzierung und langjähriger Betrieb eines Probenhauses für das Ballett der Deutschen Oper am Rhein im Rahmen eines Mietmodells mit Erbbaurecht
Die Landeshauptstadt Düsseldorf beabsichtigt die Realisierung eines neuen Probenhauses für das Ballett der Deutschen Oper am Rhein im Bereich des früheren Rheinbahn-Depots am Steinberg 35 in Düsseldorf-Bilk („Balletthaus“). Es sollen fünf Säle und ausreichend große Garderoben für derzeit 48 Tänzerinnen und Tänzer sowie für eine Ballettschule mit aktuell 55 Schülern von rund 2.595 qm Nutzfläche entstehen. Das Grundstück mit einer Größe von 4028 qm befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die verkehrliche Anbindung ist gut, ÖPNV ist in kürzester Entfernung erreichbar. Die erforderlichen Stellplätze lassen sich auf dem Grundstück realisieren. Die Fertigstellung des schlüsselfertigen Gebäudes ist voraussichtlich für Ende 2014 geplant. Zur Realisierung des Balletthauses soll der PPP-Partner als Vermieter die Planung, den Neubau, die Finanzierung sowie den langfristigen Betrieb des Balletthauses über 30 Jahre im Rahmen eines Mietvertrages übernehmen. Er hat dabei als Vermieter insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: Planungs- und Bauleistungen, Betriebsleistungen, insbesondere Objektmanagement und Objektverwaltung, Objektbetrieb, Versorgungs- und Entsorgungsleistungen sowie Objektreinigung. Es ist geplant, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf dem PPP-Partner zur Ermöglichung des Vorhabens ein Erbbaurecht an dem Grundstück einräumt. Mieterin des Balletthauses soll die Deutsche Oper am Rhein werden (oder eine andere städtische Gesellschaft oder ggf. die Landeshauptstadt Düsseldorf selbst).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Gebäudemanagement 23/5 Techn. Gebäudemanagement - Projektbetreuung
Postleitzahl: 40200
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de🌏
E-Mail: stefan.gress@duesseldorf.de📧
Telefon: +49 2118994622📞
Fax: +49 2118934622 📠
Weitere Informationen enthält eine Bewerberinformation, die den Bewerbern auf Anfrage von der in Anhang A.I) genannten Kontaktstelle per Email zugesendet wird. Dieser Bewerberinformation sind Formblätter sowie das Muster einer Eigenerklärung zur Unterstützung der Bewerber bei der Erstellung des Teilnahmeantrags beigefügt, die die Bewerber zwingend verwenden müssen. Im Übrigen ist zur Rücksendung des Teilnahmeantrags an die in Anhang A.III genannte Stelle zwingend der der Bewerberinformation als Anlage 3 beigefügte Musterumschlag zu verwenden.
Weitere Informationen enthält eine Bewerberinformation, die den Bewerbern auf Anfrage von der in Anhang A.I) genannten Kontaktstelle per Email zugesendet wird. Dieser Bewerberinformation sind Formblätter sowie das Muster einer Eigenerklärung zur Unterstützung der Bewerber bei der Erstellung des Teilnahmeantrags beigefügt, die die Bewerber zwingend verwenden müssen. Im Übrigen ist zur Rücksendung des Teilnahmeantrags an die in Anhang A.III genannte Stelle zwingend der der Bewerberinformation als Anlage 3 beigefügte Musterumschlag zu verwenden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf beabsichtigt die Realisierung eines neuen Probenhauses für das Ballett der Deutschen Oper am Rhein im Bereich des früheren Rheinbahn-Depots am Steinberg 35 in Düsseldorf-Bilk („Balletthaus“). Es sollen fünf Säle und ausreichend große Garderoben für derzeit 48 Tänzerinnen und Tänzer sowie für eine Ballettschule mit aktuell 55 Schülern von rund 2.595 qm Nutzfläche entstehen. Das Grundstück mit einer Größe von 4028 qm befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die verkehrliche Anbindung ist gut, ÖPNV ist in kürzester Entfernung erreichbar. Die erforderlichen Stellplätze lassen sich auf dem Grundstück realisieren. Die Fertigstellung des schlüsselfertigen Gebäudes ist voraussichtlich für Ende 2014 geplant.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf beabsichtigt die Realisierung eines neuen Probenhauses für das Ballett der Deutschen Oper am Rhein im Bereich des früheren Rheinbahn-Depots am Steinberg 35 in Düsseldorf-Bilk („Balletthaus“). Es sollen fünf Säle und ausreichend große Garderoben für derzeit 48 Tänzerinnen und Tänzer sowie für eine Ballettschule mit aktuell 55 Schülern von rund 2.595 qm Nutzfläche entstehen. Das Grundstück mit einer Größe von 4028 qm befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die verkehrliche Anbindung ist gut, ÖPNV ist in kürzester Entfernung erreichbar. Die erforderlichen Stellplätze lassen sich auf dem Grundstück realisieren. Die Fertigstellung des schlüsselfertigen Gebäudes ist voraussichtlich für Ende 2014 geplant.
Zur Realisierung des Balletthauses soll der PPP-Partner als Vermieter die Planung, den Neubau, die Finanzierung sowie den langfristigen Betrieb des Balletthauses über 30 Jahre im Rahmen eines Mietvertrages übernehmen. Er hat dabei als Vermieter insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: Planungs- und Bauleistungen, Betriebsleistungen, insbesondere Objektmanagement und Objektverwaltung, Objektbetrieb, Versorgungs- und Entsorgungsleistungen sowie Objektreinigung. Es ist geplant, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf dem PPP-Partner zur Ermöglichung des Vorhabens ein Erbbaurecht an dem Grundstück einräumt. Mieterin des Balletthauses soll die Deutsche Oper am Rhein werden (oder eine andere städtische Gesellschaft oder ggf. die Landeshauptstadt Düsseldorf selbst).
Zur Realisierung des Balletthauses soll der PPP-Partner als Vermieter die Planung, den Neubau, die Finanzierung sowie den langfristigen Betrieb des Balletthauses über 30 Jahre im Rahmen eines Mietvertrages übernehmen. Er hat dabei als Vermieter insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: Planungs- und Bauleistungen, Betriebsleistungen, insbesondere Objektmanagement und Objektverwaltung, Objektbetrieb, Versorgungs- und Entsorgungsleistungen sowie Objektreinigung. Es ist geplant, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf dem PPP-Partner zur Ermöglichung des Vorhabens ein Erbbaurecht an dem Grundstück einräumt. Mieterin des Balletthauses soll die Deutsche Oper am Rhein werden (oder eine andere städtische Gesellschaft oder ggf. die Landeshauptstadt Düsseldorf selbst).
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft wird auf schriftliche Anforderung von der in Anhang A.I) aufgeführten Kontaktstelle eine Bewerberinformation mit Formblättern zum Teilnahmeantrag (Anlagen 1.1 und 1.2 zur Bewerberinformation) zur Verfügung gestellt; diese Formblätter sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zwingend zu verwenden. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat im Teilnahmeantrag mitzuteilen, welche Unternehmen im Auftragsfall als Haupt- bzw. Nachunternehmer (gemeinsam „Wirtschaftsteilnehmer“) für die Ausführung der wesentlichen Leistungselemente
1) Dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft wird auf schriftliche Anforderung von der in Anhang A.I) aufgeführten Kontaktstelle eine Bewerberinformation mit Formblättern zum Teilnahmeantrag (Anlagen 1.1 und 1.2 zur Bewerberinformation) zur Verfügung gestellt; diese Formblätter sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zwingend zu verwenden. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat im Teilnahmeantrag mitzuteilen, welche Unternehmen im Auftragsfall als Haupt- bzw. Nachunternehmer (gemeinsam „Wirtschaftsteilnehmer“) für die Ausführung der wesentlichen Leistungselemente
- a) Planung,
- b) Bau und
- c) Betrieb
verantwortlich sein werden (ggf. auch mehrere für ein Leistungselement oder eines für mehrere Leistungselemente).
Jeder Wirtschaftsteilnehmer hat die nachstehenden Unterlagen gemäß III.2.1.2), III.2.2) und III.2.3) gesondert vorzulegen und insofern seine Eignung, d.h. die persönliche Lage sowie die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit gesondert nachzuweisen. Soweit es sich bei den vorzulegenden Unterlagen um Auszüge, Auskünfte, Bescheinigungen oder Erklärungen handelt, dürfen sie nicht vor dem 1. Januar 2013 ausgestellt sein.
Jeder Wirtschaftsteilnehmer hat die nachstehenden Unterlagen gemäß III.2.1.2), III.2.2) und III.2.3) gesondert vorzulegen und insofern seine Eignung, d.h. die persönliche Lage sowie die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit gesondert nachzuweisen. Soweit es sich bei den vorzulegenden Unterlagen um Auszüge, Auskünfte, Bescheinigungen oder Erklärungen handelt, dürfen sie nicht vor dem 1. Januar 2013 ausgestellt sein.
Die nicht rechtzeitige Vorlage dieser Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern, ist aber berechtigt, Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung innerhalb von sechs (6) Kalendertagen keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch der Teilnehmer auf Nachreichung von Unterlagen besteht nicht, insbesondere kann der Auftraggeber im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bewerber entscheiden, bei keinem Bewerber etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern.
Die nicht rechtzeitige Vorlage dieser Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern, ist aber berechtigt, Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung innerhalb von sechs (6) Kalendertagen keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch der Teilnehmer auf Nachreichung von Unterlagen besteht nicht, insbesondere kann der Auftraggeber im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bewerber entscheiden, bei keinem Bewerber etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern.
2)
a) Auszug der Eintragung in das Berufs-, Handels- und/ oder Gesellschaftsregister. Sofern keine Pflicht zur Eintragung in ein solches Register besteht, Vorlage der Gewerbeerlaubnis zum Nachweis der wirksamen Existenz des Wirtschaftsteilnehmers. Bei natürlichen Personen ist ein entsprechender Auszug aus dem Berufsregister vorzulegen.
a) Auszug der Eintragung in das Berufs-, Handels- und/ oder Gesellschaftsregister. Sofern keine Pflicht zur Eintragung in ein solches Register besteht, Vorlage der Gewerbeerlaubnis zum Nachweis der wirksamen Existenz des Wirtschaftsteilnehmers. Bei natürlichen Personen ist ein entsprechender Auszug aus dem Berufsregister vorzulegen.
b) Eigenerklärung gemäß Anlage 2 zur Bewerberinformation.
Der Auftraggeber behält sich vor, zusätzlich zu der Eigenerklärung nach lit. b) vor Vergabe des Auftrages die Nachreichung entsprechender Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit jedes Wirtschafts-teilnehmers sollen die nachfolgenden Unterlagen vorgelegt werden:
1) Vorlage einer qualifizierten Bankauskunft mit Aussagen zur Art und Dauer der Geschäftsbeziehung, Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten, allgemeine Beurteilung der finanziellen Verhältnisse (Bonität) sowie Beurteilung der Kreditwürdigkeit. Sie muss erkennen lassen, dass das Kreditinstitut keine Bedenken gegen das Eingehen einer Geschäftsbeziehung mit dem jeweiligen Unternehmen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Vorlage einer qualifizierten Bankauskunft mit Aussagen zur Art und Dauer der Geschäftsbeziehung, Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten, allgemeine Beurteilung der finanziellen Verhältnisse (Bonität) sowie Beurteilung der Kreditwürdigkeit. Sie muss erkennen lassen, dass das Kreditinstitut keine Bedenken gegen das Eingehen einer Geschäftsbeziehung mit dem jeweiligen Unternehmen hat.
Der Nachweis einer solchen qualifizierten Bankauskunft stellt eine Mindestanforderung (jedoch ohne Punktbewertung) an die Eignung dar, mit der Folge, dass bei Nichtvorlage der Teilnahmeantrag für das weitere Verfahren nicht berücksichtigt wird.
2) Angabe des Gesamtumsatzes jedes Wirtschaftsteilnehmers der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in den jeweiligen Leistungselementen (ggf. auch mehrerer Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam für ein Leistungselement).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit jedes Wirtschaftsteilnehmers sollen die nachfolgenden Unterlagen vorgelegt werden:
1) Referenzen für die Leistungselemente a) Planung, b) Bau und c) Betrieb über entsprechend durchgeführte Leistungen für mit dem unter II.1.5) beschriebenen Beschaffungsgegenstand vergleichbare Hochbauprojekte mit Baufertigstellungsdatum (Leistungselement a) und b)) bzw. Leistungserbringung (Leistungselement c)) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
1) Referenzen für die Leistungselemente a) Planung, b) Bau und c) Betrieb über entsprechend durchgeführte Leistungen für mit dem unter II.1.5) beschriebenen Beschaffungsgegenstand vergleichbare Hochbauprojekte mit Baufertigstellungsdatum (Leistungselement a) und b)) bzw. Leistungserbringung (Leistungselement c)) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Der Nachweis mindestens einer wertbaren Referenz für jedes Leistungselement stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar, mit der Folge, dass bei Nichtvorlage der Teilnahmeantrag für das weitere Verfahren nicht berücksichtigt wird.
Jeder Wirtschaftsteilnehmer hat die Referenzen für das von ihm zu erbringende Leistungselement vorzulegen.
2) Für die Leistungselemente a) Planung, b) Bau und c) Betrieb jeweils die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen sowie Nachweis der Qualifikation des zur Leistungserbringung vorgesehenen Personals anhand von Lebensläufen, Qualifikationsbescheinigungen bzw. Zeugnissen und persönlichen Referenzen.
2) Für die Leistungselemente a) Planung, b) Bau und c) Betrieb jeweils die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen sowie Nachweis der Qualifikation des zur Leistungserbringung vorgesehenen Personals anhand von Lebensläufen, Qualifikationsbescheinigungen bzw. Zeugnissen und persönlichen Referenzen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Rahmen des Verfahrens und nach dem vorgesehenen Vertrag sind vorrausichtlich folgende Sicherheiten in projektangemessener Höhe zu erbringen:
a) Konventionalstrafe
Der Bieter hat mit der Abgabe seines Angebotes einer Konventionalstrafe in Höhe von 100.000,00 EURO für den Fall zuzustimmen, dass er sein Angebot vor Ablauf der Bindefrist zurücknimmt, nicht rechtzeitig vor Auftragsvergabe die verbindliche Finanzierungszusage vorlegt, nicht die anfängliche Vertragserfüllungsbürgschaft stellt oder über die Vergabeunterlagen nicht die erforderliche Vertraulichkeit wahrt.
Der Bieter hat mit der Abgabe seines Angebotes einer Konventionalstrafe in Höhe von 100.000,00 EURO für den Fall zuzustimmen, dass er sein Angebot vor Ablauf der Bindefrist zurücknimmt, nicht rechtzeitig vor Auftragsvergabe die verbindliche Finanzierungszusage vorlegt, nicht die anfängliche Vertragserfüllungsbürgschaft stellt oder über die Vergabeunterlagen nicht die erforderliche Vertraulichkeit wahrt.
b) Vertragserfüllungsbürgschaft hinsichtlich den Bauleistungen
Mit der Abgabe seines Angebotes hat der Bieter zu versichern, dass er mit Vertragsschluss eine selbstschuldnerische Erfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheit eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts in Höhe von voraussichtlich 5 % der Planungs- und Baukosten (ohne MwSt.) für die Erfüllung der im Mietvertrag enthaltenen Bauverpflichtung stellen wird, die nach Übergabe des Balletthauses (im einwandfreien und vertragsgemäßen Zustand) an den Vermieter zurückgegeben wird.
Mit der Abgabe seines Angebotes hat der Bieter zu versichern, dass er mit Vertragsschluss eine selbstschuldnerische Erfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheit eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts in Höhe von voraussichtlich 5 % der Planungs- und Baukosten (ohne MwSt.) für die Erfüllung der im Mietvertrag enthaltenen Bauverpflichtung stellen wird, die nach Übergabe des Balletthauses (im einwandfreien und vertragsgemäßen Zustand) an den Vermieter zurückgegeben wird.
c) Vertragsstrafe für den Verzug im Rahmen der Bauleistungen
Zur Sicherstellung einer fristgemäßen Übergabe wird eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe vorgesehen (voraussichtlich bis zu 5 % der Planungs- und Baukosten).
d) Sicherheit für Erfüllung der Betriebsleistungen
Mit der Abgabe seines Angebotes hat der Bieter ferner zu versichern, dass er vor Übergabe des Mietobjekts eine selbstschuldnerische Bürgschaft oder vergleichbare Sicherheit eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts in noch zu beziffernder angemessener Höhe zur Absicherung der Erfüllung der weiteren Vermieterpflichten stellt.
Mit der Abgabe seines Angebotes hat der Bieter ferner zu versichern, dass er vor Übergabe des Mietobjekts eine selbstschuldnerische Bürgschaft oder vergleichbare Sicherheit eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts in noch zu beziffernder angemessener Höhe zur Absicherung der Erfüllung der weiteren Vermieterpflichten stellt.
Der Vermieter erhält die vorgenannten Sicherheiten nach Wegfall des Sicherungszwecks, spätestens nach Beendigung des Mietvertrages zurück, soweit sie nicht zur Sicherung offener Forderungen oder etwaiger Reparatur- oder Instandsetzungsmaßnahmen benötigt wird, die zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Gebäude, Anlagen und Einrichtungen bei Vertragsende erforderlich sind.
Der Vermieter erhält die vorgenannten Sicherheiten nach Wegfall des Sicherungszwecks, spätestens nach Beendigung des Mietvertrages zurück, soweit sie nicht zur Sicherung offener Forderungen oder etwaiger Reparatur- oder Instandsetzungsmaßnahmen benötigt wird, die zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Gebäude, Anlagen und Einrichtungen bei Vertragsende erforderlich sind.
e) Absicherung der Instandhaltungsaufwendungen
Die Erhaltung der Gebäude, Anlagen und Einrichtungen durch den Vermieter wird voraussichtlich durch die Einrichtung eines gesonderten Instandhaltungskontos gesichert. Darauf wird zweckgebunden der Anteil der Miete eingezahlt, den der PPP-Partner für die Erhaltung des Gebäudes, Anlagen und Einrichtungen kalkuliert hat, um die ordnungsgemäße Verwendung der eingezahlten Guthaben durch den PPP-Partner sicherzustellen.
Die Erhaltung der Gebäude, Anlagen und Einrichtungen durch den Vermieter wird voraussichtlich durch die Einrichtung eines gesonderten Instandhaltungskontos gesichert. Darauf wird zweckgebunden der Anteil der Miete eingezahlt, den der PPP-Partner für die Erhaltung des Gebäudes, Anlagen und Einrichtungen kalkuliert hat, um die ordnungsgemäße Verwendung der eingezahlten Guthaben durch den PPP-Partner sicherzustellen.
f) Patronatserklärung
Im Falle einer Auftragsausführung durch eine Tochtergesellschaft des PPP-Partners (Projektgesellschaft) kann gegebenenfalls eine Konzernbürgschaft oder harte Patronatserklärung des PPP-Partners bzw. der Gesellschafter verlangt werden.
g) Dingliche Sicherheiten
Die Anmietung und Nutzung des Balletthauses durch die DOR über 30 Jahre soll als Belastung des Erbbaurechts dinglich gesichert werden (z.B. durch beschränkt persönliche Dienstbarkeit).
Die Einzelheiten zu den geforderten Sicherheiten werden in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt, die den zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Bietern zugesandt werden, sowie, falls erforderlich oder gewünscht, in den späteren Verhandlungen abgestimmt.
Die Einzelheiten zu den geforderten Sicherheiten werden in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt, die den zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Bietern zugesandt werden, sowie, falls erforderlich oder gewünscht, in den späteren Verhandlungen abgestimmt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Für die zu erbringenden Leistungen erhält der PPP-Partner von der Mieterin während der 30-jährigen Mietzeit, das heißt ab Übergabe des Balletthauses, eine regelmäßige Miete. Um die im Rahmen des Mietvertrages erforderlichen Baumaßnahmen durchführen zu können, hat der PPP-Partner die Planungs- und Baukosten während der Bauphase zu finanzieren (Bauzeitfinanzierung) und – zusätzlich zu den eingesetzten Eigenmitteln – die erforderlichen Fremdmittel zu beschaffen. Weiterhin muss der PPP-Partner die Gesamtinvestitionskosten nach Übergabe des Balletthauses an die Mieterin während der 30-jährigen Mietphase finanzieren (Langfristfinanzierung).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Für die zu erbringenden Leistungen erhält der PPP-Partner von der Mieterin während der 30-jährigen Mietzeit, das heißt ab Übergabe des Balletthauses, eine regelmäßige Miete. Um die im Rahmen des Mietvertrages erforderlichen Baumaßnahmen durchführen zu können, hat der PPP-Partner die Planungs- und Baukosten während der Bauphase zu finanzieren (Bauzeitfinanzierung) und – zusätzlich zu den eingesetzten Eigenmitteln – die erforderlichen Fremdmittel zu beschaffen. Weiterhin muss der PPP-Partner die Gesamtinvestitionskosten nach Übergabe des Balletthauses an die Mieterin während der 30-jährigen Mietphase finanzieren (Langfristfinanzierung).
Der Betriebskostenanteil der von der Mieterin zu zahlenden Miete kann gegebenenfalls – und soweit preisrechtlich zulässig – während der 30-jährigen Mietphase indexiert werden. Im Zusammenhang mit der Erbringung der Vermieterleistungen durch den PPP-Partner sind Service Level Vereinbarungen zur Bewertung der vertraglichen Leistungserfüllung vorgesehen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Betriebskostenanteil der von der Mieterin zu zahlenden Miete kann gegebenenfalls – und soweit preisrechtlich zulässig – während der 30-jährigen Mietphase indexiert werden. Im Zusammenhang mit der Erbringung der Vermieterleistungen durch den PPP-Partner sind Service Level Vereinbarungen zur Bewertung der vertraglichen Leistungserfüllung vorgesehen.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf wird die Mieterin finanziell derart ausstatten, dass sie die an den PPP-Partner zu zahlenden Miete leisten kann. Es ist außerdem möglich, dass der PPP-Partner das ihm von der Landeshauptstadt Düsseldorf bestellte Erbbaurecht zu Finanzierungszwecken mit einem Grundpfandrecht zugunsten der finanzierenden Bank belasten kann. Alternativ kommt zu Finanzierungszwecken ggf. eine Forfaitierung mit Einrede- und Einwendungsverzichtserklärung der Mieterin hinsichtlich des investiven Mietanteils in Betracht. Ziel ist es, dass der PPP-Partner für die von ihm in Anspruch zu nehmenden Kapitaldienste, d.h. insbesondere für die Langfristfinanzierung, kommunalkreditähnliche Konditionen erhalten kann.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Landeshauptstadt Düsseldorf wird die Mieterin finanziell derart ausstatten, dass sie die an den PPP-Partner zu zahlenden Miete leisten kann. Es ist außerdem möglich, dass der PPP-Partner das ihm von der Landeshauptstadt Düsseldorf bestellte Erbbaurecht zu Finanzierungszwecken mit einem Grundpfandrecht zugunsten der finanzierenden Bank belasten kann. Alternativ kommt zu Finanzierungszwecken ggf. eine Forfaitierung mit Einrede- und Einwendungsverzichtserklärung der Mieterin hinsichtlich des investiven Mietanteils in Betracht. Ziel ist es, dass der PPP-Partner für die von ihm in Anspruch zu nehmenden Kapitaldienste, d.h. insbesondere für die Langfristfinanzierung, kommunalkreditähnliche Konditionen erhalten kann.
Die Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden in den späteren Ausschreibungsunterlagen festgelegt, die den zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Bietern zugesandt werden, sowie in den späteren Verhandlungen abgestimmt werden können.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden in den späteren Ausschreibungsunterlagen festgelegt, die den zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Bietern zugesandt werden, sowie in den späteren Verhandlungen abgestimmt werden können.
Die Mieterin behält sich vor die Finanzierung der Investitionsmaßnahmen über die Landeshauptstadt Düsseldorf selbst zu vermitteln, sofern sich die private Finanzierung durch den PPP-Partner als unwirtschaftlich erweist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Im Rahmen des Vergabeverfahrens finden Teilnahmeanträge von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bewerbern (nachfolgend Bewerbergemeinschaften) nur Berücksichtigung, wenn der Vergabestelle
- ein Verzeichnis aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Bezeichnung des jeweiligen bevollmächtigten Vertreters, wobei die Bevollmächtigung des Vertreters nachzuweisen ist, sowie
- eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und datierte Erklärung, dass ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertreten kann, übergeben wird und
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
- eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und datierte Erklärung, dass ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertreten kann, übergeben wird und
- keines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mehr als einer Bewerbergemeinschaft angehört.
Ein späterer Austausch von Mitgliedern einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft nach Abgabe des Teilnahmeantrages kann nur aus schwerwiegenden Gründen zugelassen werden.
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung.
Der Bieter oder die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten soll, ist berechtigt, vor Vertragsschluss eine Projektgesellschaft zur Erbringung der angebotenen Leistungen zu bilden, die Vertragspartnerin wird. Die Vergabestelle behält sich vor, die Annahme einer bestimmten Rechtsform des Bieters oder der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung zu verlangen, sofern dies zur Auftragsdurchführung notwendig ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Bieter oder die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten soll, ist berechtigt, vor Vertragsschluss eine Projektgesellschaft zur Erbringung der angebotenen Leistungen zu bilden, die Vertragspartnerin wird. Die Vergabestelle behält sich vor, die Annahme einer bestimmten Rechtsform des Bieters oder der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung zu verlangen, sofern dies zur Auftragsdurchführung notwendig ist.
Zu den weiteren Bedingungen für die Leistungserbringung über eine Projektgesellschaft sowie den Einsatz von Nachunternehmern vgl. die Bewerberinformation, die den Bewerbern auf schriftliche Anforderung von der in Anhang A.I) genannten Kontaktstelle zur Verfügung gestellt wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Zu den weiteren Bedingungen für die Leistungserbringung über eine Projektgesellschaft sowie den Einsatz von Nachunternehmern vgl. die Bewerberinformation, die den Bewerbern auf schriftliche Anforderung von der in Anhang A.I) genannten Kontaktstelle zur Verfügung gestellt wird.
Sonstige besondere Bedingungen:
Zu weiteren Bedingungen vgl. die Bewerberinformation, die den Bewerbern auf schriftliche Anforderung von der in Anhang A.I) genannten Kontaktstelle zur Verfügung gestellt wird. Die Bedingungen für die Auftragsausführung werden im Übrigen in den späteren Vergabeunterlagen, die den zur Angebotslegung aufgeforderten Bietern zur Verfügung gestellt werden, präzisiert. Unter anderem wird zur Auftragsdurchführung der Nachweis des Abschlusses einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung in projektangemessener Höhe, voraussichtlich mindestens mit Deckungssummen in Höhe von 5 Mio. Euro, verlangt werden. Weiterhin werden bei Angebotsabgabe die Erklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW vorzulegen sein.
Zu weiteren Bedingungen vgl. die Bewerberinformation, die den Bewerbern auf schriftliche Anforderung von der in Anhang A.I) genannten Kontaktstelle zur Verfügung gestellt wird. Die Bedingungen für die Auftragsausführung werden im Übrigen in den späteren Vergabeunterlagen, die den zur Angebotslegung aufgeforderten Bietern zur Verfügung gestellt werden, präzisiert. Unter anderem wird zur Auftragsdurchführung der Nachweis des Abschlusses einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung in projektangemessener Höhe, voraussichtlich mindestens mit Deckungssummen in Höhe von 5 Mio. Euro, verlangt werden. Weiterhin werden bei Angebotsabgabe die Erklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW vorzulegen sein.
Soweit Planungsleistungen betroffen sind, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten (§ 19 VOF). Dies sind:
- Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 85/384/EG, 2001/19/EG bzw. 89/48/EG zu führen,
- Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der oben genannten Nachweise und Erklärungen (III.2.2) und III.2.3)):Der Auftraggeber wird die wirtschaftlich/ finanziellen und technischen Eignungsnachweise auf der Grundlage der nachstehenden Punkteskalen mit maximal 100 Punkten bewerten und wie folgt gewichten:Die mögliche Gesamtpunktzahl für die unter III.2.2) 2) genannten Angaben zu den Gesamtumsätzen beträgt 13 Punkte. Dabei können im Leistungselement a) Planung max. 3 Punkte, im Leistungselement b) Bau max. 6 Punkte und im Leistungselement c) Betrieb max. 4 Punkte erzielt werden.Die mögliche Gesamtpunktzahl für die unter III.2.3) 1) genannten Angaben zu den Referenzen beträgt 81 Punkte. Die Vergabestelle wird die eingereichten Referenzen vor dem Hintergrund der nachfolgend genannten Kriterien prüfen, die drei aussagekräftigsten auswählen und in die Wertung einbeziehen. Dementsprechend verteilt sich die Gesamtpunktzahl wie folgt auf die Leistungselemente a) Planung, b) Bau und c) Betrieb:Im Leistungselement a) Planung können maximal 27 Punkte erreicht werden. Pro Referenz werden maximal 9 Punkte nach folgenden Kriterien vergeben:- Vergleichbarkeit der Referenz mit dem Beschaffungsgegenstand gem. II.1.5 insbesondere im Hinblick auf die Nutzungsart, wobei Probehäuser für z. B. Ballett, Tanz, Theater oder eine vergleichbare Nutzungsart höher bewertet wird (max. 7 Punkte) als Veranstaltungsstätten oder vergleichbar (max. 6 Punkte). Eine Veranstaltungsstätte bzw. eine vergleichbare Nutzungsart wird wiederum höher bewertet als allgemeine Gewerbe-, Verwaltungs- oder öffentliche Einrichtungen (max. 4 Punkte).- Bezug der Referenz zu einem Lebenszyklusmodell, wie z. B. PPP (max. 2 Punkte).Im Leistungselement b) Bau können maximal 27 Punkte erreicht werden. Pro Referenz werden maximal 9 Punkte nach folgenden Kriterien vergeben:- Vergleichbarkeit der Referenz mit dem Beschaffungsgegenstand gem. II.1.5 insbesondere im Hinblick auf die Nutzungsart, wobei Probehäuser für z. B. Ballett, Tanz, Theater oder eine vergleichbare Nutzungsart höher bewertet wird (max. 7 Punkte) als Veranstaltungsstätten oder vergleichbar (max. 6 Punkte). Eine Veranstaltungsstätte bzw. eine vergleichbare Nutzungsart wird wiederum höher bewertet als allgemeine Gewerbe-, Verwaltungs- oder öffentliche Einrichtungen (max. 4 Punkte).- Bezug der Referenz zu einem Lebenszyklusmodell, wie z. B. PPP (max. 2 Punkte).Im Leistungsbereich c) Betrieb können maximal 27 Punkte erreicht werden. Pro Referenz werden maximal 9 Punkte nach folgenden Kriterien vergeben:- Vergleichbarkeit der Referenz mit dem Beschaffungsgegenstand gem. II.1.5 insbesondere im Hinblick auf die Nutzungsart, wobei Probehäuser für z. B. Ballett, Tanz, Theater oder eine vergleichbare Nutzungsart höher bewertet wird (max. 7 Punkte) als Veranstaltungsstätten oder vergleichbar (max. 6 Punkte). Eine Veranstaltungsstätte bzw. eine vergleichbare Nutzungsart wird wiederum höher bewertet als allgemeine Gewerbe-, Verwaltungs- oder öffentliche Einrichtungen (max. 4 Punkte).- Bezug der Referenz zu einem Lebenszyklusmodell, wie z. B. PPP (max. 2 Punkte).Die mögliche Gesamtpunktzahl für die unter III.2.3) 2) genannten Angaben zu den jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften sowie der Qualifikation des vorgesehenen Personals beträgt 6 Punkte.
Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der oben genannten Nachweise und Erklärungen (III.2.2) und III.2.3)):Der Auftraggeber wird die wirtschaftlich/ finanziellen und technischen Eignungsnachweise auf der Grundlage der nachstehenden Punkteskalen mit maximal 100 Punkten bewerten und wie folgt gewichten:Die mögliche Gesamtpunktzahl für die unter III.2.2) 2) genannten Angaben zu den Gesamtumsätzen beträgt 13 Punkte. Dabei können im Leistungselement a) Planung max. 3 Punkte, im Leistungselement b) Bau max. 6 Punkte und im Leistungselement c) Betrieb max. 4 Punkte erzielt werden.Die mögliche Gesamtpunktzahl für die unter III.2.3) 1) genannten Angaben zu den Referenzen beträgt 81 Punkte. Die Vergabestelle wird die eingereichten Referenzen vor dem Hintergrund der nachfolgend genannten Kriterien prüfen, die drei aussagekräftigsten auswählen und in die Wertung einbeziehen. Dementsprechend verteilt sich die Gesamtpunktzahl wie folgt auf die Leistungselemente a) Planung, b) Bau und c) Betrieb:Im Leistungselement a) Planung können maximal 27 Punkte erreicht werden. Pro Referenz werden maximal 9 Punkte nach folgenden Kriterien vergeben:- Vergleichbarkeit der Referenz mit dem Beschaffungsgegenstand gem. II.1.5 insbesondere im Hinblick auf die Nutzungsart, wobei Probehäuser für z. B. Ballett, Tanz, Theater oder eine vergleichbare Nutzungsart höher bewertet wird (max. 7 Punkte) als Veranstaltungsstätten oder vergleichbar (max. 6 Punkte). Eine Veranstaltungsstätte bzw. eine vergleichbare Nutzungsart wird wiederum höher bewertet als allgemeine Gewerbe-, Verwaltungs- oder öffentliche Einrichtungen (max. 4 Punkte).- Bezug der Referenz zu einem Lebenszyklusmodell, wie z. B. PPP (max. 2 Punkte).Im Leistungselement b) Bau können maximal 27 Punkte erreicht werden. Pro Referenz werden maximal 9 Punkte nach folgenden Kriterien vergeben:- Vergleichbarkeit der Referenz mit dem Beschaffungsgegenstand gem. II.1.5 insbesondere im Hinblick auf die Nutzungsart, wobei Probehäuser für z. B. Ballett, Tanz, Theater oder eine vergleichbare Nutzungsart höher bewertet wird (max. 7 Punkte) als Veranstaltungsstätten oder vergleichbar (max. 6 Punkte). Eine Veranstaltungsstätte bzw. eine vergleichbare Nutzungsart wird wiederum höher bewertet als allgemeine Gewerbe-, Verwaltungs- oder öffentliche Einrichtungen (max. 4 Punkte).- Bezug der Referenz zu einem Lebenszyklusmodell, wie z. B. PPP (max. 2 Punkte).Im Leistungsbereich c) Betrieb können maximal 27 Punkte erreicht werden. Pro Referenz werden maximal 9 Punkte nach folgenden Kriterien vergeben:- Vergleichbarkeit der Referenz mit dem Beschaffungsgegenstand gem. II.1.5 insbesondere im Hinblick auf die Nutzungsart, wobei Probehäuser für z. B. Ballett, Tanz, Theater oder eine vergleichbare Nutzungsart höher bewertet wird (max. 7 Punkte) als Veranstaltungsstätten oder vergleichbar (max. 6 Punkte). Eine Veranstaltungsstätte bzw. eine vergleichbare Nutzungsart wird wiederum höher bewertet als allgemeine Gewerbe-, Verwaltungs- oder öffentliche Einrichtungen (max. 4 Punkte).- Bezug der Referenz zu einem Lebenszyklusmodell, wie z. B. PPP (max. 2 Punkte).Die mögliche Gesamtpunktzahl für die unter III.2.3) 2) genannten Angaben zu den jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften sowie der Qualifikation des vorgesehenen Personals beträgt 6 Punkte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH
Postanschrift: Heinrich-Heine-Allee 16a
Postleitzahl: 40213
Kontakt
Kontaktperson: Gebäudemanagement - Projektbetreuung
Herrn Stefan Greß
Internetadresse: www.duesseldorf.de🌏
Name: Ernst & Young Real Estate GmbH
Postanschrift: Graf-Adolf-Platz 15
Kontaktperson: Frau Anett Sommer
Telefon: +49 211935222516📞
E-Mail: anett.sommer@de.ey.com📧
Fax: +49 211935218288 📠
Name: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle
Postanschrift: Brinckmannstraße 5
Postleitzahl: 40225
Telefon: +49 2118993902📞
E-Mail: ausschreibungen@duesseldorf.de📧
Fax: +49 2118929080 📠
URL der Teilnahme: http://www.duesseldorf.de/ausschreibung🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753131📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 107 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, das heißt nicht spätestens innerhalb von drei Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Im Übrigen wird auf die Fristen des § 101 b Abs. 2 GWB hingewiesen.
Quelle: OJS 2013/S 087-147603 (2013-05-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-05-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Gebäudemanagement 23/5 Techn. Gebäudemanagement – Projektbetreuung
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (das heißt nicht spätestens innerhalb von 3 Tagen) gerügt hat,
Auf die Fristen des § 101 b Abs. 2 GWB wird hingewiesen.