Produktion und Abwicklung der Mailingkampagne "Organspende" für die AOK Nordost- Die Gesundheitskasse

Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin durch

Die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse schreibt die Produktion und Abwicklung der Mailingkampagne "Organspende" aus. Hierzu sind vom Auftragnehmer die Produktionsleistungen inklusive Druck- und Weiterverarbeitungsleistungen, Datenverarbeitungsleistungen, Lettershopleistungen sowie Postauflieferungen in noch festzulegenden Margen zu übernehmen. Die benötigten Konzeptionsleistungen zur Gestaltung von Layout und Text des Mailings und der Kuvertierhüllen (Briefumschläge) werden durch die AOK Nordost als Druck-pdf. bereitgestellt. Die Druckerzeugnisse sind zu heften und zu personalisieren. Die Karten sind einzukleben. Das fertige Produkt ist zu kuvertieren und anschließend für den postkonformen und portooptimierten (Info)-Postversand der Deutschen Post AG aufzubereiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-01-11 Auftragsbekanntmachung
2013-04-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-01-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
Menge oder Umfang:
Los 1 - Bundesland Berlin:Herstellung von zirka 640.000 Stück Scheckheften im Format DIN lang mit Rückendrahtheftung und Perforierung und mit eingespendetem, widerablösbarem Ausweis (Plastikkarte) sowie dazugehörigen Kuvertierhüllen. Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.Los 2 - Bundesland Brandenburg:Herstellung von zirka 540.000 Stück Scheckheften im Format DIN lang mit Rückendrahtheftung und Perforierung und mit eingespendetem, widerablösbarem Ausweis (Plastikkarte) sowie dazugehörigen Kuvertierhüllen. Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.Los 3- Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:Herstellung von zirka 420.000 Stück Scheckheften im Format DIN lang mit Rückendrahtheftung und Perforierung und mit eingespendetem, widerablösbarem Ausweis (Plastikkarte) sowie dazugehörigen Kuvertierhüllen. Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-01-11 📅
Einreichungsfrist: 2013-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-01-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 011-014166
ABl. S-Ausgabe: 11
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, Deutschland. 2. Das Verfahren wird als Offenes Verfahren gem. § 3 Abs. 1 VOL/A-EG durchgeführt. 3. Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2.undZiff.III.2.3.der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die Angaben zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (2) der EU-Bekanntmachung sind jedoch von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, das personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen wird. 4. Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Unterauftragnehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen,so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen,wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile eines Loses erbringen sollen. Die Angaben zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (2) der EU-Bekanntmachung sind von jedem Unterauftragnehmer zu erbringen, der personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen wird. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EGAbs. 9 VOL/A). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die Eignungsnachweise und die Verpflichtungserklärung(en) können mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs.9VOL/A) anzusehen sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse schreibt die Produktion und Abwicklung der Mailingkampagne "Organspende" aus. Hierzu sind vom Auftragnehmer die Produktionsleistungen inklusive Druck- und Weiterverarbeitungsleistungen, Datenverarbeitungsleistungen, Lettershopleistungen sowie Postauflieferungen in noch festzulegenden Margen zu übernehmen. Die benötigten Konzeptionsleistungen zur Gestaltung von Layout und Text des Mailings und der Kuvertierhüllen (Briefumschläge) werden durch die AOK Nordost als Druck-pdf. bereitgestellt. Die Druckerzeugnisse sind zu heften und zu personalisieren. Die Karten sind einzukleben. Das fertige Produkt ist zu kuvertieren und anschließend für den postkonformen und portooptimierten (Info)-Postversand der Deutschen Post AG aufzubereiten.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Berlin
Kurze Beschreibung:
Produktion und Abwicklung der Mailingkampagne "Organspende" für die AOK Nordost- Die Gesundheitskasse für die Region Berlin.
Menge oder Umfang: Herstellung von zirka 640.000 Stück Scheckheften im Format DIN lang mit Rückendrahtheftung und Perforierung und mit eingespendetem, widerablösbarem Ausweis (Plastikkarte) sowie dazugehörigen Kuvertierhüllen. Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Brandenburg
Kurze Beschreibung:
Produktion und Abwicklung der Mailingkampagne "Organspende" für die AOK Nordost- Die Gesundheitskasse für die Region Brandenburg.
Menge oder Umfang: Herstellung von zirka 540.000 Stück Scheckheften im Format DIN lang mit Rückendrahtheftung und Perforierung und mit eingespendetem, widerablösbarem Ausweis (Plastikkarte) sowie dazugehörigen Kuvertierhüllen. Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Mecklenburg-Vorpommern
Kurze Beschreibung:
Produktion und Abwicklung der Mailingkampagne "Organspende" für die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse für die Region Mecklenburg-Vorpommern.
Menge oder Umfang: Herstellung von zirka 420.000 Stück Scheckheften im Format DIN lang mit Rückendrahtheftung und Perforierung und mit eingespendetem, widerablösbarem Ausweis (Plastikkarte) sowie dazugehörigen Kuvertierhüllen. Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Los 1 - Bundesland Berlin:
Los 2 - Bundesland Brandenburg:
Los 3- Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Handelsregister oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
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(2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 VOL/A-EG.
(3) Erklärung über die Einhalttung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BrbVergG), insbesondere Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis (Kopie) einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Police mit mindestens folgenden Deckungssummen zu unterhalten:
- Personenschäden: mind. 500 000 EUR je Schadenfall, mind. 1 000 000 EUR jährlich,
- Sachschäden: mind. 250 000 EUR je Schadenfall, mind. 500 000 EUR jährlich,
- Vermögensschäden inkl. Datenschutz: mind. 300 000 EUR je Schadensfall.
Ersatzweise Erklärung, dass im Zuschlagsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung in genannter Höhe mit Vertragsbeginn abgeschlossen wird.
Allgemeine Hinweise:
Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angaben von jeweils mindestens einer aktuellen Referenz (Referenzliste) für beschreibbare Plastikkarten (mit einer Mindestauflagenhöhe von 50000 Stück bei insgesamt maximal 3 Aufträgen), mehrseitige Broschüren mit Klammerheftung (mit einer Mindestauflagenhöhe von 100000 Stück bei insgesamt maximal 3 Aufträgen), Broschüren mit Perforierung (mit einer Mindestauflagenhöhe von 100000 Stück bei insgesamt maximal 3 Aufträgen) und personifizierte Printmedien (mit einer Mindestauflagenhöhe von 200000 Stück bei insgesamt maximal 3 Aufträgen), die innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer).
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(2) Angaben zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit.
(3) Detaillierte Darstellung der Unternehmensstruktur, insbesondere die räumliche und (fach-)personelle Ausstattung.
Allgemeine Hinweise:
Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigteVertreter zu bennen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 9
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-03-19 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kathrin Penack

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-04-02 📅
Datum des Endes: 2013-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, Deutschland.
2. Das Verfahren wird als Offenes Verfahren gem. § 3 Abs. 1 VOL/A-EG durchgeführt.
3. Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2.undZiff.III.2.3.der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die Angaben zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (2) der EU-Bekanntmachung sind jedoch von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, das personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen wird.
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4. Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Unterauftragnehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen,so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen,wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile eines Loses erbringen sollen. Die Angaben zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (2) der EU-Bekanntmachung sind von jedem Unterauftragnehmer zu erbringen, der personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen wird. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EGAbs. 9 VOL/A). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die Eignungsnachweise und die Verpflichtungserklärung(en) können mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs.9VOL/A) anzusehen sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: "§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Informationnach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeitdes Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2013/S 011-014166 (2013-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-04-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führte das Vergabeverfahren im Namen der unter Punkt VI.2 genannten Auftraggeberin durch.

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 075-124913
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 11-014166
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Auftraggeberin ist die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, Deutschland.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-03-19 📅
Name: Drescher Full-Service Versand GmbH
Postanschrift: Carl-Zeiss-Straße 6
Postort: Offenburg
Postleitzahl: 77656
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2013/S 075-124913 (2013-04-15)