Projektentwicklung Ansgaritor Bremen
WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH
Quartiersentwicklung in der Bremer Innenstadt, insbesondere Ankauf der Grundstücke Lloydhof und Parkhaus Am Brill (beide Grundstücke befinden sich im mittelbaren Eigentum Bremens) durch den Investor und Entwicklung der Flächen zu einem neuen Einzelhandelsschwerpunkt nach den Vorgaben des Auftraggebers.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-16.
Wer? Wie?- • Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien im Eigenbesitz › Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Nichtwohnimmobilien
- • Diverse Dienstleistungen von Immobilienbüros gegen Einzelhonorar oder auf Vertragsbasis › Vermietung oder Verkauf von Gebäuden
- • Immobiliendienste für Eigenbesitz › Kauf und Verkauf von Immobilien
- • Immobiliendienste für Eigenbesitz › Vermietung von Grundstücken im Eigenbesitz
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2013-04-16 | Auftragsbekanntmachung |
| 2015-12-01 | Ergänzende Angaben |
Auftragsbekanntmachung (2013-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf und Verkauf von Immobilien
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kauf und Verkauf von Immobilien 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH
Postanschrift: Langenstraße 2-4
Postleitzahl: 28195
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: http://www.wfb-bremen.de 🌏
E-Mail: heiko.fischer@wfb-bremen.de 📧
Telefon: +49 4219600170 📞
Fax: +49 42196008170 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-16 📅
Einreichungsfrist: 2013-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 076-127306
ABl. S-Ausgabe: 76
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang:
Beschreibung der Optionen: Siehe Unterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freie Hansestadt Bremen (FHB)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Unterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Unterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Unterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 10
Objektive Auswahlkriterien:
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-07-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dipl.-Ing. Heiko Fischer
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2013/S 076-127306 (2013-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf und Verkauf von Immobilien
Menge oder Umfang:
Die zu veräußernden Grundstücke bestehen aus dem Parkhaus Am Brill sowie dem Lloydhof. Das Parkhaus Am Brill wurde im Jahr 1962 erbaut und im Jahr 1999 aufgestockt. Es hat eine Grundfläche von ca. 4.200 m2, eine Bruttogeschossfläche von ca. 34.350 m2 und insgesamt acht oberirdische Etagen und ein Untergeschoss. Heute sind dort rund 1.000 Stellplätze untergebracht. Der Lloydhof hat eine Grundfläche von 4.740 m2 und insgesamt fünf oberirdische und ein unterirdisches Geschoss, in dem sich ca. 100 Stellplätze befinden. Die heutige Nutzung beinhaltet Wohnen, Büroräume der senatorischen Behörde für Umwelt, Bau und Verkehr sowie Einzelhandelsflächen, die über ein internes Passagensystem erschlossen werden.Das Bebauungskonzept kann sich zusätzlich auch auf die derzeit als Rechtsabbiegespur genutzte öffentliche Dreiecksfläche zwischen Bürgermeister-Smidt-Straße und Spitzenkiel mit ca. 500 qm erstrecken. Die für die bauliche Neuentwicklung erforderlichen öffentlichen Flächen in diesem Bereich könnten umgewidmet und mitveräußert werden. Die zu veräußernden Grundstücke haben somit insgesamt eine Grundfläche zwischen ca. 8.940 m2 und ca. 9.440 m2.Die neu zu schaffenden Gebäude und Nutzungen haben den bauplanungsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Auf den beiden Baufeldern soll sich ein Mix von Nutzungen entwickeln. Der Schwerpunkt liegt auf dem Einzelhandel, der sich zu öffentlichen Räumen öffnen soll. Wohn- und Büroangebote sollen in den Obergeschossen vorgesehen werden. Der ruhende Verkehr ist sowohl in Tiefgeschossen auf der gesamten Baufläche als auch oberirdisch im Bereich des bisherigen Parkhauses Am Brill zu organisieren.Die Höhenentwicklung orientiert sich an der heutigen Bremer Innenstadt und liegt im Durchschnitt bei fünf Geschossen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kauf und Verkauf von Immobilien 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH
Postanschrift: Langenstraße 2-4
Postleitzahl: 28195
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: http://www.wfb-bremen.de 🌏
E-Mail: heiko.fischer@wfb-bremen.de 📧
Telefon: +49 4219600170 📞
Fax: +49 42196008170 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-16 📅
Einreichungsfrist: 2013-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 076-127306
ABl. S-Ausgabe: 76
Zusätzliche Informationen
1. Bitte reichen Sie den Teilnahmeantrag in zweifacher Ausfertigung in einem anonymisierten Umschlag/ Behältnis unter Angabe des Betreffs "Projektentwicklung Ansgaritor Bremen" ein.
2. Die Vergabestelle behält sich vor, bis zum Abschluss der Wertung der Teilnahmeanträge unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen nach Ziffer III.2) nachzufordern. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
3. Das Verfahren unterliegt weder dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren (§§ 97 ff. GWB) noch den gemeinschaftsrechtlichen Vergaberichtlinien. Dennoch soll ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Insofern wird die Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der VOL/A wie ein Verhandlungsverfahren gestaltet. Der Auftraggeber bindet sich hiermit jedoch nicht an die Vorschriften des GWB und der VOL/A. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen des Auftraggebers. Auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird hingewiesen.
4. Bremen beabsichtigt, die Grundstücke nur zu einem Gesamterlös in Höhe von mindestens EUR 40 Mio. zu veräußern. Sollte dieser Erlös im Rahmen des Verfahrens nicht erzielt werden, so behält sich die Stadt die Aufhebung/ den Abbruch des Verfahrens vor. Ersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.
5. Die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ein sachlicher Grund kann auch darin liegen, dass die Finanzierung oder Realisierung des Gesamtprojekts nicht gesichert erscheint, gleich aus welchen Gründen.
6. Der Abschluss der Verträge (Zuschlag) bedarf in jedem Fall der Zustimmung der parlamentarischen Gremien Bremens.
7. Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Entschädigung gewährt.
8. Es wird während des Teilnahmewettbewerbs eine öffentliche Informationsveranstaltung stattfinden. Ort und Zeit können bei der unter Ziffer I. 1. genannten Stelle erfragt werden. Die Ergebnisse dieser Konferenz werden dokumentiert und können im Anschluss von allen Bewerbern bei der unter Ziffer I. 1. genannten Stelle angefordert werden.
9. Um die Akzeptanz des strategisch bedeutsamen Stadtentwicklungsprojektes und damit auch die Auswahlentscheidung des späteren Siegerentwurfs insgesamt zu erhöhen, sollen die Bürger Bremens im Rahmen des Investorenauswahlverfahrens angemessen beteiligt werden. Um der Öffentlichkeit Einblick in die Bebauungskonzepte der ausgewählten besten drei Bieter zu geben, ist vorgesehen, dass ein Vertreter der Stadt oder ein von der Stadt beauftragter Moderator die drei Entwurfspläne (vor Zuschlagserteilung) öffentlich präsentiert. Die Präsentation der Entwürfe erfolgt in anonymisierter Form ohne Nennung ihrer Konsortialpartner. Bremen verpflichtet sich ferner dazu, keine über das Bebauungskonzept und den architektonischen Entwurf hinausgehenden Angebotsinhalte preiszugeben.
10. Die Bieter haben eine Einverständniserklärung abzugeben, dass sie sich mit einer öffentlichen Vorstellung der Entwurfspläne und dem eben genannten Verfahren (Ziff. 9 ) einverstanden erklären.
11. Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Quartiersentwicklung in der Bremer Innenstadt, insbesondere Ankauf der Grundstücke Lloydhof und Parkhaus Am Brill (beide Grundstücke befinden sich im mittelbaren Eigentum Bremens) durch den Investor und Entwicklung der Flächen zu einem neuen Einzelhandelsschwerpunkt nach den Vorgaben des Auftraggebers.
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Im Ansgariviertel sollen perspektivisch neue Einzelhandelsangebote, neue Dienstleistungsflächen und punktuell neue Wohnangebote geschaffen werden. Neben einer quantitativen Erweiterung des heutigen Angebots geht es vor allem auch um eine deutliche qualitative Aufwertung und Akzentsetzung. Neue Einzelhandelsprofile sollen das bestehende Angebot erweitern – nicht ersetzen oder bloß vergrößern. Eine Entwicklung im Ansgariviertel muss insgesamt zu einer Attraktivitätssteigerung des Quartiers und der gesamten Bremer Innenstadt führen.
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Die Entwicklung ist so zu gestalten, dass die überregionale Ausstrahlung verstärkt und neue Zielgruppen für die Bremer Innenstadt gewonnen werden, die andere, höherwertigere Qualitäten als bisher vorzufinden suchen. Insofern sind Angebotsqualität, Marketing und Städtebau aufeinander zu beziehen. Die besonderen Qualitäten der Bremer Innenstadt als „Stadt der Vielfalt“, „Stadt der Viertel“ und „Stadt der kurzen Wege“ sind auszubauen.
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Dabei sind die durch ein Gutachten ermittelten Lücken bzw. Defizite bezüglich Ladengröße – insbesondere größere Einheiten ab 1.500 m
Das Vorhaben soll sich mit seiner Maßstäblichkeit und Körnung in den Stadtgrundriss einpassen.
Die zu veräußernden Grundstücke bestehen aus dem Parkhaus Am Brill sowie dem Lloydhof. Das Parkhaus Am Brill wurde im Jahr 1962 erbaut und im Jahr 1999 aufgestockt. Es hat eine Grundfläche von ca. 4.200 m
Das Bebauungskonzept kann sich zusätzlich auch auf die derzeit als Rechtsabbiegespur genutzte öffentliche Dreiecksfläche zwischen Bürgermeister-Smidt-Straße und Spitzenkiel mit ca. 500 qm erstrecken. Die für die bauliche Neuentwicklung erforderlichen öffentlichen Flächen in diesem Bereich könnten umgewidmet und mitveräußert werden. Die zu veräußernden Grundstücke haben somit insgesamt eine Grundfläche zwischen ca. 8.940 m
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Die neu zu schaffenden Gebäude und Nutzungen haben den bauplanungsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Auf den beiden Baufeldern soll sich ein Mix von Nutzungen entwickeln. Der Schwerpunkt liegt auf dem Einzelhandel, der sich zu öffentlichen Räumen öffnen soll. Wohn- und Büroangebote sollen in den Obergeschossen vorgesehen werden. Der ruhende Verkehr ist sowohl in Tiefgeschossen auf der gesamten Baufläche als auch oberirdisch im Bereich des bisherigen Parkhauses Am Brill zu organisieren.
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Die Höhenentwicklung orientiert sich an der heutigen Bremer Innenstadt und liegt im Durchschnitt bei fünf Geschossen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freie Hansestadt Bremen (FHB)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Jährliches Mittel der Beschäftigten für den Bereich Projektentwicklung in den letzten fünf Jahren;
2. Benennung und Anzahl der/ des für den Auftrag vorgesehenen Projektleiter(s) einschließlich Lebenslauf, Qualifikation, Berufserfahrung und Referenzen;
3. Nachweis über aktuelle Eintragungen im Handels- bzw. Berufsregister oder vergleichbarer Nachweis (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate gerechnet vom Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung);
4. Aktuelle Bescheinigungen (nicht älter als 3 Monate, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung), dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist;
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5. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A und § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegen;
6. Eigenerklärung zur Haftungsfreiheit/ Schadensfreiheit in den letzten fünf Jahren;
7. Ausführliche Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers.
Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben im Übrigen jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen.
Etwaige Nachunternehmer müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Nur Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
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1. Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre über die wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten;
2. Erklärung über den jährlichen Umsatz jeweils in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (ggf. einschließlich testierter Geschäftsberichte);
3. Erklärung über den jährlichen Umsatz für mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen jeweils in den letzten fünf Jahren;
4. Vorlage von Gewinn- und Verlustrechnungen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
5. Erklärung des Unternehmens, dass weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares Verfahren über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt wurde und auch eine Ablehnung mangels Masse nicht erfolgt ist.
Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen.
Etwaige Nachunternehmer müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Nur Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort
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benennen und haben die betreffenden Nachweise der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren nichtoffenen Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und
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für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
1. Referenzliste (Zeitraum: letzte fünf Jahre) über die wesentlichen abgeschlossenen und laufenden Projekte im Bereich Projektentwicklung innerstädtischer Einzelhandels-, Gewerbe- und Wohnimmobilien mit großer städtebaulicher und architektonischer Relevanz unter Angabe des Projektvolumens, Projektbeschreibung, Auftraggeber sowie Ansprechpartner des Auftraggebers;
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2. Referenzliste (Zeitraum: letzte fünf Jahre) des vom Investor vorgesehenen architektonischen Planungspartners (Architekturbüro) über dessen wesentlichen abgeschlossenen und laufenden Projekte im Bereich der Entwicklung innerstädtischer Einzel-handels-, Gewerbe- und Wohnimmobilien;
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3. Benennung des hauptverantwortlichen Architekten einschließlich Lebenslauf, Qualifikation, Berufserfahrung und Referenzen. Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen. Etwaige Nachunternehmer müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Nur Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren nichtoffenen Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
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Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Unterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Unterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben,
- dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bietergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben (Arbeitsteilung) innerhalb des Projektes zu beschreiben und die Gründe und Motive für die Zusammenarbeit darzulegen. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt. Sie haben ferner anzugeben, wer in der Bietergemeinschaft die Aufgabe des Konsortialführers übernimmt. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bietergemeinschaft (unter anderem mit Blick auf § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)) belegen. Bewerbergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bewerbergemeinschaft oder als verantwortlicher Nachunternehmer – an diesem Verfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls dann nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
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Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 10
Objektive Auswahlkriterien:
Entscheidend sind die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Diese werden auf der Grundlage der unter Ziffer III. abgeforderten Unterlagen bewertet. Grundsätzliche Voraussetzung für die Eignung ist, dass alle in Ziffer III.2) geforderten Angaben und Nachweise sowie Erklärungen erbracht werden. Der Auftraggeber wird zudem die Eignungsnachweise mit Punkten (maximal 100 Punkte) bewerten und wie folgt gewichten: a) die mögliche Gesamtpunktzahl für die in Ziff. III.2.3.1 genannten Angaben und Nachweise ergibt maximal 25 Punkte; b) die mögliche Gesamtpunktzahl für die in Ziff. III.2.3.2 genannten Angaben und Nachweise ergibt ebenfalls maximal 25 Punkte; c) die mögliche Gesamtpunktzahl für die in Ziff. III.2.3.3 genannten Angaben und Nachweise beträgt maximal 10 Punkte; d) die mögliche Gesamtpunktzahl für die in Ziff. III.2.2.1 genannten Angaben und Nachweise beträgt maximal 10 Punkte; e) die mögliche Gesamtpunktzahl für die in Ziff. III.2.2.2 genannten Angaben und Nachweise beträgt maximal 5 Punkte; f) die mögliche Gesamtpunktzahl für die in Ziff. III.2.2.3 genannten Angaben und Nachweise beträgt maximal 10 Punkte; g) die mögliche Gesamtpunktzahl für die in Ziff. III.2.2.4 genannten Angaben und Nachweise beträgt schließlich maximal 15 Punkte.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dipl.-Ing. Heiko Fischer
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Bitte reichen Sie den Teilnahmeantrag in zweifacher Ausfertigung in einem anonymisierten Umschlag/ Behältnis unter Angabe des Betreffs "Projektentwicklung Ansgaritor Bremen" ein.
2. Die Vergabestelle behält sich vor, bis zum Abschluss der Wertung der Teilnahmeanträge unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen nach Ziffer III.2) nachzufordern. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
3. Das Verfahren unterliegt weder dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren (§§ 97 ff. GWB) noch den gemeinschaftsrechtlichen Vergaberichtlinien. Dennoch soll ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Insofern wird die Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der VOL/A wie ein Verhandlungsverfahren gestaltet. Der Auftraggeber bindet sich hiermit jedoch nicht an die Vorschriften des GWB und der VOL/A. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen des Auftraggebers. Auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird hingewiesen.
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4. Bremen beabsichtigt, die Grundstücke nur zu einem Gesamterlös in Höhe von mindestens EUR 40 Mio. zu veräußern. Sollte dieser Erlös im Rahmen des Verfahrens nicht erzielt werden, so behält sich die Stadt die Aufhebung/ den Abbruch des Verfahrens vor. Ersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.
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5. Die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ein sachlicher Grund kann auch darin liegen, dass die Finanzierung oder Realisierung des Gesamtprojekts nicht gesichert erscheint, gleich aus welchen Gründen.
Mehr anzeigen
6. Der Abschluss der Verträge (Zuschlag) bedarf in jedem Fall der Zustimmung der parlamentarischen Gremien Bremens.
7. Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Entschädigung gewährt.
8. Es wird während des Teilnahmewettbewerbs eine öffentliche Informationsveranstaltung stattfinden. Ort und Zeit können bei der unter Ziffer I. 1. genannten Stelle erfragt werden. Die Ergebnisse dieser Konferenz werden dokumentiert und können im Anschluss von allen Bewerbern bei der unter Ziffer I. 1. genannten Stelle angefordert werden.
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9. Um die Akzeptanz des strategisch bedeutsamen Stadtentwicklungsprojektes und damit auch die Auswahlentscheidung des späteren Siegerentwurfs insgesamt zu erhöhen, sollen die Bürger Bremens im Rahmen des Investorenauswahlverfahrens angemessen beteiligt werden. Um der Öffentlichkeit Einblick in die Bebauungskonzepte der ausgewählten besten drei Bieter zu geben, ist vorgesehen, dass ein Vertreter der Stadt oder ein von der Stadt beauftragter Moderator die drei Entwurfspläne (vor Zuschlagserteilung) öffentlich präsentiert. Die Präsentation der Entwürfe erfolgt in anonymisierter Form ohne Nennung ihrer Konsortialpartner. Bremen verpflichtet sich ferner dazu, keine über das Bebauungskonzept und den architektonischen Entwurf hinausgehenden Angebotsinhalte preiszugeben.
Mehr anzeigen
10. Die Bieter haben eine Einverständniserklärung abzugeben, dass sie sich mit einer öffentlichen Vorstellung der Entwurfspläne und dem eben genannten Verfahren (Ziff. 9 ) einverstanden erklären.
11. Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 107 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Ergänzende Angaben (2015-12-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 235-425624
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 076-127306
ABl. S-Ausgabe: 235
Quelle: OJS 2015/S 235-425624 (2015-12-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 235-425624
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 076-127306
ABl. S-Ausgabe: 235
Quelle: OJS 2015/S 235-425624 (2015-12-01)
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