Projektmanagementleistungen im Zusammenhang mit der Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137e SGB V

Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Projektmanagementleistungen im Zusammenhang mit der Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137e SGB V. Nach § 137e SGB V kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bei der Prüfung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 SGB V oder § 137c SGB V unter Aussetzung seines Beratungsverfahrens eine Richtlinie zur Erprobung beschließen, wenn er zu der Feststellung gelangt, dass eine Methode das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet, ihr Nutzen aber noch nicht hinreichend belegt ist. Ziel ist es, die notwendigen Erkenntnisse für die Bewertung des Nutzens der Methode zu gewinnen. Auf Grund der Richtlinie wird die Untersuchungs- oder Behandlungsmethode in einem befristeten Zeitraum im Rahmen der Krankenbehandlung oder der Früherkennung zu Lasten der Krankenkassen erbracht.
Des Weiteren können nach § 137e Absatz 7 SGB V - unabhängig von einem Beratungsverfahren nach § 135 SGB V oder § 137c SGB V - Hersteller eines Medizinproduktes, auf dessen Einsatz die technische Anwendung einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode maßgeblich beruht, und Unternehmen, die in sonstiger Weise als Anbieter einer neuen Methode ein wirtschaftliches Interesse an einer Erbringung zu Lasten der Krankenkassen haben, beim G-BA beantragen, dass dieser eine Richtlinie zur Erprobung der neuen Methode beschließt.
Der G-BA regelt in den Richtlinien nach § 137e Absatz 1 Satz 1 SGB V die in die Erprobung einzubeziehenden Indikationen und die sächlichen, personellen und sonstigen Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung im Rahmen der Erprobung. Er legt zudem Anforderungen an die Durchführung, die wissenschaftliche Begleitung und die Auswertung der Erprobung fest.
Für die Durchführung der Erprobung sind Eckpunkte der Studie in der jeweiligen Richtlinie festzulegen, welche insbesondere sind:
— Indikationen, Patientenpopulationen,
— Intervention(en),
— Studientyp (Evidenzstufe),
— Angemessene Vergleichsintervention(en),
— Endpunkte,
— Beobachtungszeitraum,
— Sächliche, personelle und sonstige Anforderungen an die Qualität.
Für die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Erprobungen beauftragt der G-BA eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Institution.
Nach 2. Kapitel § 24 der Verfahrensordnung (VerfO) richtet der G-BA für die Erprobungen ein Projektmanagement ein. Das Projektmanagement unterstützt den G-BA im Sinne einer Projektträgerschaft fachlich und administrativ in allen Phasen der Durchführung der Erprobung. Dies umfasst insbesondere
— die Ausschreibung und das Management der Vergabe des Auftrags der Studiendurchführung an eine wissenschaftliche Institution gemäß 2. Kapitel § 25 VerfO des G-BA,
— die Prüfung von Studienprotokoll und Durchführungsschritten auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Erprobungs-Richtlinie,
— die laufende Prüfung der Finanzierung nach den Vorgaben gemäß 2. Kapitel § 26 VerfO des G-BA,
— die Erstellung von Berichten über die Wahrnehmung seiner Aufgaben,
— sowie die Unterstützung des G-BA bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nach § 137e SGB V.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-17.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-10-17 Auftragsbekanntmachung
2014-08-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge