Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Projektmanagementleistungen im Zusammenhang mit der Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137e SGB V. Nach § 137e SGB V kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bei der Prüfung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 SGB V oder § 137c SGB V unter Aussetzung seines Beratungsverfahrens eine Richtlinie zur Erprobung beschließen, wenn er zu der Feststellung gelangt, dass eine Methode das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet, ihr Nutzen aber noch nicht hinreichend belegt ist. Ziel ist es, die notwendigen Erkenntnisse für die Bewertung des Nutzens der Methode zu gewinnen. Auf Grund der Richtlinie wird die Untersuchungs- oder Behandlungsmethode in einem befristeten Zeitraum im Rahmen der Krankenbehandlung oder der Früherkennung zu Lasten der Krankenkassen erbracht.
Des Weiteren können nach § 137e Absatz 7 SGB V - unabhängig von einem Beratungsverfahren nach § 135 SGB V oder § 137c SGB V - Hersteller eines Medizinproduktes, auf dessen Einsatz die technische Anwendung einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode maßgeblich beruht, und Unternehmen, die in sonstiger Weise als Anbieter einer neuen Methode ein wirtschaftliches Interesse an einer Erbringung zu Lasten der Krankenkassen haben, beim G-BA beantragen, dass dieser eine Richtlinie zur Erprobung der neuen Methode beschließt.
Der G-BA regelt in den Richtlinien nach § 137e Absatz 1 Satz 1 SGB V die in die Erprobung einzubeziehenden Indikationen und die sächlichen, personellen und sonstigen Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung im Rahmen der Erprobung. Er legt zudem Anforderungen an die Durchführung, die wissenschaftliche Begleitung und die Auswertung der Erprobung fest.
Für die Durchführung der Erprobung sind Eckpunkte der Studie in der jeweiligen Richtlinie festzulegen, welche insbesondere sind:
— Indikationen, Patientenpopulationen,
— Intervention(en),
— Studientyp (Evidenzstufe),
— Angemessene Vergleichsintervention(en),
— Endpunkte,
— Beobachtungszeitraum,
— Sächliche, personelle und sonstige Anforderungen an die Qualität.
Für die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Erprobungen beauftragt der G-BA eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Institution.
Nach 2. Kapitel § 24 der Verfahrensordnung (VerfO) richtet der G-BA für die Erprobungen ein Projektmanagement ein. Das Projektmanagement unterstützt den G-BA im Sinne einer Projektträgerschaft fachlich und administrativ in allen Phasen der Durchführung der Erprobung. Dies umfasst insbesondere
— die Ausschreibung und das Management der Vergabe des Auftrags der Studiendurchführung an eine wissenschaftliche Institution gemäß 2. Kapitel § 25 VerfO des G-BA,
— die Prüfung von Studienprotokoll und Durchführungsschritten auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Erprobungs-Richtlinie,
— die laufende Prüfung der Finanzierung nach den Vorgaben gemäß 2. Kapitel § 26 VerfO des G-BA,
— die Erstellung von Berichten über die Wahrnehmung seiner Aufgaben,
— sowie die Unterstützung des G-BA bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nach § 137e SGB V.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Menge oder Umfang:
“Eine Hauptaufgabe des Projektmanagements (Projektträgers) ist die Auswahl einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution für die wissenschaftliche...”
Menge oder Umfang
Eine Hauptaufgabe des Projektmanagements (Projektträgers) ist die Auswahl einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution für die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Erprobung. Dies umfasst die Erstellung der notwendigen Vergabeunterlagen sowie die Durchführung des Vergabeverfahrens (Auftreten als Kontaktstelle für Bewerber/Bieter; Führung sämtlichen Schriftverkehrs sowie etwaiger Ausklärungs- und Verhandlungsgespräche, Prüfung der Angebote, Ausarbeitung von Entscheidungsvorlagen für den G-BA). Sämtliche Entscheidungen im Vergabeverfahren verbleiben beim G-BA als Auftraggeber. Für die Auftragsvergabe an die jeweilige wissenschaftliche Institution ist es notwendig, dass der AN nicht nur über die notwendige vergaberechtliche, sondern vor allem auch die inhaltliche bzw. wissenschaftliche Kompetenz verfügt. Im ersten Tätigkeitsjahr ist die Umsetzung von voraussichtlich drei bis fünf Erprobungs-Richtlinien zu bearbeiten. Es ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bereits mit einzelnen Erprobungen begonnen wurde, die dann vom Auftragnehmer zu übernehmen sind. In den folgenden Jahren werden zusätzlich zu den bereits laufenden Erprobungen jeweils zwei weitere Erprobungs-Richtlinien umgesetzt werden müssen. Der Zeitraum einer Erprobung beträgt ca. 3 bis 5 Jahre. Um dem AN den Aufbau und die Aufrechterhaltung eines festen Projektteams zu ermöglichen, kann der AN davon ausgehen, dass jährlich mindestens zwei Erprobungen durchgeführt werden. Die für die Begleitung einer Erprobung vereinbarte Vergütung kann der AN auch dann 2-fach beanspruchen, wenn er nicht fortlaufend mit der Begleitung von zwei Erprobungen beschäftigt ist. Die Begleitung einer dritten und jeder weiteren parallel durchgeführten Erprobung wird gesondert beauftragt und vergütet.Weiter umfasst der zu vergebende Auftrag folgende Leistungen:— Prüfung von Studienprotokoll, Durchführungsschritten sowie der Auswertung der Ergebnisse auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Erprobungs-Richtlinie,— Laufende Prüfung der Finanzierung nach den Vorgaben gemäß § 26 VerfO,— Erstellung von Berichten über die Wahrnehmung seiner Aufgaben.Der Projektträger hat den G-BA in Form von Berichten über die Wahrnehmung seiner Aufgaben zu informieren. Die Berichterstattung hat in schriftlicher und barrierefreier Form zu erfolgen und folgende Punkte zu umfassen:Quartalsbericht (quartalsweise bis spätestens zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Quartals):a) Darstellung zu geplanten/laufenden Vergabeverfahren zur Auswahl der wissenschaftlichen Institution (Umsetzungstand geplante Erprobungen): Darstellung der Erprobungs-Richtlinien mit den jeweiligen Eckdaten sowie dem aktuellen Stand der Umsetzungb) Darstellung des aktuellen Umsetzungsstandes aller laufenden Erprobungen: Nennung der Erprobungs-Richtlinien mit den jeweiligem Eckdaten, dem aktuellen Stand der Erprobung sowie dem voraussichtlichen Abschluss der jeweiligen ErprobungDie Berichterstattung umfasst jeweils die Darlegung des Standes der zur Verfügung gestellten Mittel für die jeweilige Erprobung.Bei besonderen Vorkommnissen (z. B. vorzeitige Beendigung einer Erprobung, mögliche Leistungsgefährdungen) zu laufenden Erprobungen ist der G-BA unverzüglich zu informieren das weitere Vorgehen abzustimmen.— Weitere Unterstützungsleistungen (optional).Weitere Unterstützungsleistungen für den G-BA können sich bereits zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Erprobungsrichtlinien ergeben. Diese umfassen insbesondere Unterstützungstätigkeiten bei Fragen zur Machbarkeit der Studie und der Kostenschätzung. Sie umfassen jedoch nicht die Erstellung von Erprobungsrichtlinien als solche. Die jeweiligen Unterstützungstätigkeiten werden vom G-BA gesondert beauftragt.Vertragsbeginn ist der 30.9.2014. Der G-BA gesteht dem Projektmanagement eine Aufbauphase von drei Monaten nach Vertragsbeginn zu. Spätestens danach ist eine vollumfängliche Leistungserbringung sicherzustellen.Erprobungen, die schon vor dem 30.9.2014 begonnen wurden (laufende Erprobungen), sind vom Projektmanagement in Abstimmung mit dem G-BA zum Zeitpunkt der Projektaufnahme zu übernehmen und entsprechend des jeweiligen Umsetzungsstandes weiterzuführen. Während dieser Aufbauphase hat das Projektmanagement zusätzlich zu allen laufenden Verfahren mindestens ein neues Verfahren zur Durchführung von Erprobungen zu bearbeiten.Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre. Es besteht die Option einer Verlängerung um 2 Jahre. Der G-BA entscheidet spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit über die Vertragsverlängerung.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA
Postanschrift: Wegelystraße 8
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.g-ba.de🌏
E-Mail: thomas.gutekunst@g-ba.de📧
Telefon: +49 30275838911📞
Fax: +49 30275838905 📠
“1. Am Auftrag interessierte Unternehmen/Institutionen haben sich um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerbungsbogen...”
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen/Institutionen haben sich um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerbungsbogen zu verwenden, den der G-BA auf Anforderung bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle (Betreff: Vergabe Projektmanagement § 137e SGB V) zur Verfügung stellt. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen. Teilnahmeantrag Vergabe Projektmananagement § 137e SGB V“ bis zu dem unter Ziff.IV.3.4 genannten Termin bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (nicht in verschlossenem Umschlag/nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
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Quelle: OJS 2013/S 204-353572 (2013-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-08-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge