Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Projektmanagementleistungen im Zusammenhang mit der Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137e SGB V. Nach § 137e SGB V kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bei der Prüfung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 SGB V oder § 137c SGB V unter Aussetzung seines Beratungsverfahrens eine Richtlinie zur Erprobung beschließen, wenn er zu der Feststellung gelangt, dass eine Methode das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet, ihr Nutzen aber noch nicht hinreichend belegt ist. Ziel ist es, die notwendigen Erkenntnisse für die Bewertung des Nutzens der Methode zu gewinnen. Auf Grund der Richtlinie wird die Untersuchungs- oder Behandlungsmethode in einem befristeten Zeitraum im Rahmen der Krankenbehandlung oder der Früherkennung zu Lasten der Krankenkassen erbracht. Des Weiteren können nach § 137e Absatz 7 SGB V - unabhängig von einem Beratungsverfahren nach § 135 SGB V oder § 137c SGB V - Hersteller eines Medizinproduktes, auf dessen Einsatz die technische Anwendung einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode maßgeblich beruht, und Unternehmen, die in sonstiger Weise als Anbieter einer neuen Methode ein wirtschaftliches Interesse an einer Erbringung zu Lasten der Krankenkassen haben, beim G-BA beantragen, dass dieser eine Richtlinie zur Erprobung der neuen Methode beschließt. Der G-BA regelt in den Richtlinien nach § 137e Absatz 1 Satz 1 SGB V die in die Erprobung einzubeziehenden Indikationen und die sächlichen, personellen und sonstigen Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung im Rahmen der Erprobung. Er legt zudem Anforderungen an die Durchführung, die wissenschaftliche Begleitung und die Auswertung der Erprobung fest. Für die Durchführung der Erprobung sind Eckpunkte der Studie in der jeweiligen Richtlinie festzulegen, welche insbesondere sind: — Indikationen, Patientenpopulationen, — Intervention(en), — Studientyp (Evidenzstufe), — Angemessene Vergleichsintervention(en), — Endpunkte, — Beobachtungszeitraum, — Sächliche, personelle und sonstige Anforderungen an die Qualität. Für die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Erprobungen beauftragt der G-BA eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Institution. Nach 2. Kapitel § 24 der Verfahrensordnung (VerfO) richtet der G-BA für die Erprobungen ein Projektmanagement ein. Das Projektmanagement unterstützt den G-BA im Sinne einer Projektträgerschaft fachlich und administrativ in allen Phasen der Durchführung der Erprobung. Dies umfasst insbesondere — die Ausschreibung und das Management der Vergabe des Auftrags der Studiendurchführung an eine wissenschaftliche Institution gemäß 2. Kapitel § 25 VerfO des G-BA, — die Prüfung von Studienprotokoll und Durchführungsschritten auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Erprobungs-Richtlinie, — die laufende Prüfung der Finanzierung nach den Vorgaben gemäß 2. Kapitel § 26 VerfO des G-BA, — die Erstellung von Berichten über die Wahrnehmung seiner Aufgaben, — sowie die Unterstützung des G-BA bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nach § 137e SGB V.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Menge oder Umfang:
Eine Hauptaufgabe des Projektmanagements (Projektträgers) ist die Auswahl einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution für die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Erprobung. Dies umfasst die Erstellung der notwendigen Vergabeunterlagen sowie die Durchführung des Vergabeverfahrens (Auftreten als Kontaktstelle für Bewerber/Bieter; Führung sämtlichen Schriftverkehrs sowie etwaiger Ausklärungs- und Verhandlungsgespräche, Prüfung der Angebote, Ausarbeitung von Entscheidungsvorlagen für den G-BA). Sämtliche Entscheidungen im Vergabeverfahren verbleiben beim G-BA als Auftraggeber. Für die Auftragsvergabe an die jeweilige wissenschaftliche Institution ist es notwendig, dass der AN nicht nur über die notwendige vergaberechtliche, sondern vor allem auch die inhaltliche bzw. wissenschaftliche Kompetenz verfügt. Im ersten Tätigkeitsjahr ist die Umsetzung von voraussichtlich drei bis fünf Erprobungs-Richtlinien zu bearbeiten. Es ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bereits mit einzelnen Erprobungen begonnen wurde, die dann vom Auftragnehmer zu übernehmen sind. In den folgenden Jahren werden zusätzlich zu den bereits laufenden Erprobungen jeweils zwei weitere Erprobungs-Richtlinien umgesetzt werden müssen. Der Zeitraum einer Erprobung beträgt ca. 3 bis 5 Jahre. Um dem AN den Aufbau und die Aufrechterhaltung eines festen Projektteams zu ermöglichen, kann der AN davon ausgehen, dass jährlich mindestens zwei Erprobungen durchgeführt werden. Die für die Begleitung einer Erprobung vereinbarte Vergütung kann der AN auch dann 2-fach beanspruchen, wenn er nicht fortlaufend mit der Begleitung von zwei Erprobungen beschäftigt ist. Die Begleitung einer dritten und jeder weiteren parallel durchgeführten Erprobung wird gesondert beauftragt und vergütet.Weiter umfasst der zu vergebende Auftrag folgende Leistungen:— Prüfung von Studienprotokoll, Durchführungsschritten sowie der Auswertung der Ergebnisse auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Erprobungs-Richtlinie,— Laufende Prüfung der Finanzierung nach den Vorgaben gemäß § 26 VerfO,— Erstellung von Berichten über die Wahrnehmung seiner Aufgaben.Der Projektträger hat den G-BA in Form von Berichten über die Wahrnehmung seiner Aufgaben zu informieren. Die Berichterstattung hat in schriftlicher und barrierefreier Form zu erfolgen und folgende Punkte zu umfassen:Quartalsbericht (quartalsweise bis spätestens zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Quartals):a) Darstellung zu geplanten/laufenden Vergabeverfahren zur Auswahl der wissenschaftlichen Institution (Umsetzungstand geplante Erprobungen): Darstellung der Erprobungs-Richtlinien mit den jeweiligen Eckdaten sowie dem aktuellen Stand der Umsetzungb) Darstellung des aktuellen Umsetzungsstandes aller laufenden Erprobungen: Nennung der Erprobungs-Richtlinien mit den jeweiligem Eckdaten, dem aktuellen Stand der Erprobung sowie dem voraussichtlichen Abschluss der jeweiligen ErprobungDie Berichterstattung umfasst jeweils die Darlegung des Standes der zur Verfügung gestellten Mittel für die jeweilige Erprobung.Bei besonderen Vorkommnissen (z. B. vorzeitige Beendigung einer Erprobung, mögliche Leistungsgefährdungen) zu laufenden Erprobungen ist der G-BA unverzüglich zu informieren das weitere Vorgehen abzustimmen.— Weitere Unterstützungsleistungen (optional).Weitere Unterstützungsleistungen für den G-BA können sich bereits zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Erprobungsrichtlinien ergeben. Diese umfassen insbesondere Unterstützungstätigkeiten bei Fragen zur Machbarkeit der Studie und der Kostenschätzung. Sie umfassen jedoch nicht die Erstellung von Erprobungsrichtlinien als solche. Die jeweiligen Unterstützungstätigkeiten werden vom G-BA gesondert beauftragt.Vertragsbeginn ist der 30.9.2014. Der G-BA gesteht dem Projektmanagement eine Aufbauphase von drei Monaten nach Vertragsbeginn zu. Spätestens danach ist eine vollumfängliche Leistungserbringung sicherzustellen.Erprobungen, die schon vor dem 30.9.2014 begonnen wurden (laufende Erprobungen), sind vom Projektmanagement in Abstimmung mit dem G-BA zum Zeitpunkt der Projektaufnahme zu übernehmen und entsprechend des jeweiligen Umsetzungsstandes weiterzuführen. Während dieser Aufbauphase hat das Projektmanagement zusätzlich zu allen laufenden Verfahren mindestens ein neues Verfahren zur Durchführung von Erprobungen zu bearbeiten.Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre. Es besteht die Option einer Verlängerung um 2 Jahre. Der G-BA entscheidet spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit über die Vertragsverlängerung.
Eine Hauptaufgabe des Projektmanagements (Projektträgers) ist die Auswahl einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution für die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Erprobung. Dies umfasst die Erstellung der notwendigen Vergabeunterlagen sowie die Durchführung des Vergabeverfahrens (Auftreten als Kontaktstelle für Bewerber/Bieter; Führung sämtlichen Schriftverkehrs sowie etwaiger Ausklärungs- und Verhandlungsgespräche, Prüfung der Angebote, Ausarbeitung von Entscheidungsvorlagen für den G-BA). Sämtliche Entscheidungen im Vergabeverfahren verbleiben beim G-BA als Auftraggeber. Für die Auftragsvergabe an die jeweilige wissenschaftliche Institution ist es notwendig, dass der AN nicht nur über die notwendige vergaberechtliche, sondern vor allem auch die inhaltliche bzw. wissenschaftliche Kompetenz verfügt. Im ersten Tätigkeitsjahr ist die Umsetzung von voraussichtlich drei bis fünf Erprobungs-Richtlinien zu bearbeiten. Es ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bereits mit einzelnen Erprobungen begonnen wurde, die dann vom Auftragnehmer zu übernehmen sind. In den folgenden Jahren werden zusätzlich zu den bereits laufenden Erprobungen jeweils zwei weitere Erprobungs-Richtlinien umgesetzt werden müssen. Der Zeitraum einer Erprobung beträgt ca. 3 bis 5 Jahre. Um dem AN den Aufbau und die Aufrechterhaltung eines festen Projektteams zu ermöglichen, kann der AN davon ausgehen, dass jährlich mindestens zwei Erprobungen durchgeführt werden. Die für die Begleitung einer Erprobung vereinbarte Vergütung kann der AN auch dann 2-fach beanspruchen, wenn er nicht fortlaufend mit der Begleitung von zwei Erprobungen beschäftigt ist. Die Begleitung einer dritten und jeder weiteren parallel durchgeführten Erprobung wird gesondert beauftragt und vergütet.Weiter umfasst der zu vergebende Auftrag folgende Leistungen:— Prüfung von Studienprotokoll, Durchführungsschritten sowie der Auswertung der Ergebnisse auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Erprobungs-Richtlinie,— Laufende Prüfung der Finanzierung nach den Vorgaben gemäß § 26 VerfO,— Erstellung von Berichten über die Wahrnehmung seiner Aufgaben.Der Projektträger hat den G-BA in Form von Berichten über die Wahrnehmung seiner Aufgaben zu informieren. Die Berichterstattung hat in schriftlicher und barrierefreier Form zu erfolgen und folgende Punkte zu umfassen:Quartalsbericht (quartalsweise bis spätestens zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Quartals):a) Darstellung zu geplanten/laufenden Vergabeverfahren zur Auswahl der wissenschaftlichen Institution (Umsetzungstand geplante Erprobungen): Darstellung der Erprobungs-Richtlinien mit den jeweiligen Eckdaten sowie dem aktuellen Stand der Umsetzungb) Darstellung des aktuellen Umsetzungsstandes aller laufenden Erprobungen: Nennung der Erprobungs-Richtlinien mit den jeweiligem Eckdaten, dem aktuellen Stand der Erprobung sowie dem voraussichtlichen Abschluss der jeweiligen ErprobungDie Berichterstattung umfasst jeweils die Darlegung des Standes der zur Verfügung gestellten Mittel für die jeweilige Erprobung.Bei besonderen Vorkommnissen (z. B. vorzeitige Beendigung einer Erprobung, mögliche Leistungsgefährdungen) zu laufenden Erprobungen ist der G-BA unverzüglich zu informieren das weitere Vorgehen abzustimmen.— Weitere Unterstützungsleistungen (optional).Weitere Unterstützungsleistungen für den G-BA können sich bereits zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Erprobungsrichtlinien ergeben. Diese umfassen insbesondere Unterstützungstätigkeiten bei Fragen zur Machbarkeit der Studie und der Kostenschätzung. Sie umfassen jedoch nicht die Erstellung von Erprobungsrichtlinien als solche. Die jeweiligen Unterstützungstätigkeiten werden vom G-BA gesondert beauftragt.Vertragsbeginn ist der 30.9.2014. Der G-BA gesteht dem Projektmanagement eine Aufbauphase von drei Monaten nach Vertragsbeginn zu. Spätestens danach ist eine vollumfängliche Leistungserbringung sicherzustellen.Erprobungen, die schon vor dem 30.9.2014 begonnen wurden (laufende Erprobungen), sind vom Projektmanagement in Abstimmung mit dem G-BA zum Zeitpunkt der Projektaufnahme zu übernehmen und entsprechend des jeweiligen Umsetzungsstandes weiterzuführen. Während dieser Aufbauphase hat das Projektmanagement zusätzlich zu allen laufenden Verfahren mindestens ein neues Verfahren zur Durchführung von Erprobungen zu bearbeiten.Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre. Es besteht die Option einer Verlängerung um 2 Jahre. Der G-BA entscheidet spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit über die Vertragsverlängerung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA
Postanschrift: Wegelystraße 8
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.g-ba.de🌏
E-Mail: thomas.gutekunst@g-ba.de📧
Telefon: +49 30275838911📞
Fax: +49 30275838905 📠
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen/Institutionen haben sich um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerbungsbogen zu verwenden, den der G-BA auf Anforderung bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle (Betreff: Vergabe Projektmanagement § 137e SGB V) zur Verfügung stellt. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen. Teilnahmeantrag Vergabe Projektmananagement § 137e SGB V“ bis zu dem unter Ziff.IV.3.4 genannten Termin bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (nicht in verschlossenem Umschlag/nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Soweit ein Bewerber beabsichtigt, sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen zu bedienen, sind die unter Ziff. III.2.1-III.2.3 genannten Angaben und Nachweise bezüglich dieser Unternehmen und zusätzlich eine Erklärung dieser Unternehmen vorzulegen, aus der sich ergibt, dass die Mittel dieser Unternehmen dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF.
3. Grundsätzlich ist der Bewerber an seine mit der Bewerbung getätigten Angaben zum Personaleinsatz im Auftragsfall gebunden. Er muss diese Angaben im Angebot bestätigen. Nachträgliche (nach Abgabe der Bewerbung bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgende) Änderungen in der Zusammensetzung des in der Bewerbung angeführten Kernteams erfordern eine erneute Eignungsprüfung und führen ggf. zum nachträglichen Ausschluss vom Vergabeverfahren, soweit nicht nachgewiesen wird, dass die im Rahmen der Bewerberauswahl festgestellte Qualifikation des Projektteams durch den Austausch einzelner Personen nicht berührt wird. Nach Vertragsschluss ist ein Änderung in der Zusammensetzung des Projektteams, insbesondere in der Person der Projektleiterin/des Projektleiters grds. nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
4. Teilnahmeinteressenten werden gebeten, ihr Teilnahmeinteresse bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle für die Einreichung der Teilnahmeanträge per E-Mail (thomas.gutekunst@g-ba.de, Betreff: Vergabe Projektmanagement § 137e SGB V) bekannt zu geben und einen Ansprechpartner mit Mailadresse anzugeben, sodass Fragen zum Vergabeverfahren gegenüber allen potentiellen Bewerbern beantwortet werden können. Fragen zum Vergabeverfahren sind per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Stelle (thomas.gutekunst@g-ba.de, Betreff:Vergabe Projektmanagement § 137e SGB V) bis zum 8.11.2013 einzureichen.
5. Der G-BA behält sich vor, das Verfahren mangels ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn aus dem Teilnahmewettbewerb weniger als drei geeignete Bewerber hervorgehen.
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen/Institutionen haben sich um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerbungsbogen zu verwenden, den der G-BA auf Anforderung bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle (Betreff: Vergabe Projektmanagement § 137e SGB V) zur Verfügung stellt. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen. Teilnahmeantrag Vergabe Projektmananagement § 137e SGB V“ bis zu dem unter Ziff.IV.3.4 genannten Termin bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (nicht in verschlossenem Umschlag/nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Soweit ein Bewerber beabsichtigt, sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen zu bedienen, sind die unter Ziff. III.2.1-III.2.3 genannten Angaben und Nachweise bezüglich dieser Unternehmen und zusätzlich eine Erklärung dieser Unternehmen vorzulegen, aus der sich ergibt, dass die Mittel dieser Unternehmen dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF.
3. Grundsätzlich ist der Bewerber an seine mit der Bewerbung getätigten Angaben zum Personaleinsatz im Auftragsfall gebunden. Er muss diese Angaben im Angebot bestätigen. Nachträgliche (nach Abgabe der Bewerbung bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgende) Änderungen in der Zusammensetzung des in der Bewerbung angeführten Kernteams erfordern eine erneute Eignungsprüfung und führen ggf. zum nachträglichen Ausschluss vom Vergabeverfahren, soweit nicht nachgewiesen wird, dass die im Rahmen der Bewerberauswahl festgestellte Qualifikation des Projektteams durch den Austausch einzelner Personen nicht berührt wird. Nach Vertragsschluss ist ein Änderung in der Zusammensetzung des Projektteams, insbesondere in der Person der Projektleiterin/des Projektleiters grds. nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
4. Teilnahmeinteressenten werden gebeten, ihr Teilnahmeinteresse bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle für die Einreichung der Teilnahmeanträge per E-Mail (thomas.gutekunst@g-ba.de, Betreff: Vergabe Projektmanagement § 137e SGB V) bekannt zu geben und einen Ansprechpartner mit Mailadresse anzugeben, sodass Fragen zum Vergabeverfahren gegenüber allen potentiellen Bewerbern beantwortet werden können. Fragen zum Vergabeverfahren sind per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Stelle (thomas.gutekunst@g-ba.de, Betreff:Vergabe Projektmanagement § 137e SGB V) bis zum 8.11.2013 einzureichen.
5. Der G-BA behält sich vor, das Verfahren mangels ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn aus dem Teilnahmewettbewerb weniger als drei geeignete Bewerber hervorgehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Projektmanagementleistungen im Zusammenhang mit der Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137e SGB V. Nach § 137e SGB V kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bei der Prüfung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 SGB V oder § 137c SGB V unter Aussetzung seines Beratungsverfahrens eine Richtlinie zur Erprobung beschließen, wenn er zu der Feststellung gelangt, dass eine Methode das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet, ihr Nutzen aber noch nicht hinreichend belegt ist. Ziel ist es, die notwendigen Erkenntnisse für die Bewertung des Nutzens der Methode zu gewinnen. Auf Grund der Richtlinie wird die Untersuchungs- oder Behandlungsmethode in einem befristeten Zeitraum im Rahmen der Krankenbehandlung oder der Früherkennung zu Lasten der Krankenkassen erbracht.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Projektmanagementleistungen im Zusammenhang mit der Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137e SGB V. Nach § 137e SGB V kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bei der Prüfung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 SGB V oder § 137c SGB V unter Aussetzung seines Beratungsverfahrens eine Richtlinie zur Erprobung beschließen, wenn er zu der Feststellung gelangt, dass eine Methode das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet, ihr Nutzen aber noch nicht hinreichend belegt ist. Ziel ist es, die notwendigen Erkenntnisse für die Bewertung des Nutzens der Methode zu gewinnen. Auf Grund der Richtlinie wird die Untersuchungs- oder Behandlungsmethode in einem befristeten Zeitraum im Rahmen der Krankenbehandlung oder der Früherkennung zu Lasten der Krankenkassen erbracht.
Des Weiteren können nach § 137e Absatz 7 SGB V - unabhängig von einem Beratungsverfahren nach § 135 SGB V oder § 137c SGB V - Hersteller eines Medizinproduktes, auf dessen Einsatz die technische Anwendung einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode maßgeblich beruht, und Unternehmen, die in sonstiger Weise als Anbieter einer neuen Methode ein wirtschaftliches Interesse an einer Erbringung zu Lasten der Krankenkassen haben, beim G-BA beantragen, dass dieser eine Richtlinie zur Erprobung der neuen Methode beschließt.
Des Weiteren können nach § 137e Absatz 7 SGB V - unabhängig von einem Beratungsverfahren nach § 135 SGB V oder § 137c SGB V - Hersteller eines Medizinproduktes, auf dessen Einsatz die technische Anwendung einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode maßgeblich beruht, und Unternehmen, die in sonstiger Weise als Anbieter einer neuen Methode ein wirtschaftliches Interesse an einer Erbringung zu Lasten der Krankenkassen haben, beim G-BA beantragen, dass dieser eine Richtlinie zur Erprobung der neuen Methode beschließt.
Der G-BA regelt in den Richtlinien nach § 137e Absatz 1 Satz 1 SGB V die in die Erprobung einzubeziehenden Indikationen und die sächlichen, personellen und sonstigen Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung im Rahmen der Erprobung. Er legt zudem Anforderungen an die Durchführung, die wissenschaftliche Begleitung und die Auswertung der Erprobung fest.
Der G-BA regelt in den Richtlinien nach § 137e Absatz 1 Satz 1 SGB V die in die Erprobung einzubeziehenden Indikationen und die sächlichen, personellen und sonstigen Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung im Rahmen der Erprobung. Er legt zudem Anforderungen an die Durchführung, die wissenschaftliche Begleitung und die Auswertung der Erprobung fest.
Für die Durchführung der Erprobung sind Eckpunkte der Studie in der jeweiligen Richtlinie festzulegen, welche insbesondere sind:
— Indikationen, Patientenpopulationen,
— Intervention(en),
— Studientyp (Evidenzstufe),
— Angemessene Vergleichsintervention(en),
— Endpunkte,
— Beobachtungszeitraum,
— Sächliche, personelle und sonstige Anforderungen an die Qualität.
Für die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Erprobungen beauftragt der G-BA eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Institution.
Nach 2. Kapitel § 24 der Verfahrensordnung (VerfO) richtet der G-BA für die Erprobungen ein Projektmanagement ein. Das Projektmanagement unterstützt den G-BA im Sinne einer Projektträgerschaft fachlich und administrativ in allen Phasen der Durchführung der Erprobung. Dies umfasst insbesondere
Nach 2. Kapitel § 24 der Verfahrensordnung (VerfO) richtet der G-BA für die Erprobungen ein Projektmanagement ein. Das Projektmanagement unterstützt den G-BA im Sinne einer Projektträgerschaft fachlich und administrativ in allen Phasen der Durchführung der Erprobung. Dies umfasst insbesondere
— die Ausschreibung und das Management der Vergabe des Auftrags der Studiendurchführung an eine wissenschaftliche Institution gemäß 2. Kapitel § 25 VerfO des G-BA,
— die Prüfung von Studienprotokoll und Durchführungsschritten auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Erprobungs-Richtlinie,
— die laufende Prüfung der Finanzierung nach den Vorgaben gemäß 2. Kapitel § 26 VerfO des G-BA,
— die Erstellung von Berichten über die Wahrnehmung seiner Aufgaben,
— sowie die Unterstützung des G-BA bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nach § 137e SGB V.
Menge oder Umfang:
Eine Hauptaufgabe des Projektmanagements (Projektträgers) ist die Auswahl einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution für die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Erprobung. Dies umfasst die Erstellung der notwendigen Vergabeunterlagen sowie die Durchführung des Vergabeverfahrens (Auftreten als Kontaktstelle für Bewerber/Bieter; Führung sämtlichen Schriftverkehrs sowie etwaiger Ausklärungs- und Verhandlungsgespräche, Prüfung der Angebote, Ausarbeitung von Entscheidungsvorlagen für den G-BA). Sämtliche Entscheidungen im Vergabeverfahren verbleiben beim G-BA als Auftraggeber. Für die Auftragsvergabe an die jeweilige wissenschaftliche Institution ist es notwendig, dass der AN nicht nur über die notwendige vergaberechtliche, sondern vor allem auch die inhaltliche bzw. wissenschaftliche Kompetenz verfügt. Im ersten Tätigkeitsjahr ist die Umsetzung von voraussichtlich drei bis fünf Erprobungs-Richtlinien zu bearbeiten. Es ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bereits mit einzelnen Erprobungen begonnen wurde, die dann vom Auftragnehmer zu übernehmen sind. In den folgenden Jahren werden zusätzlich zu den bereits laufenden Erprobungen jeweils zwei weitere Erprobungs-Richtlinien umgesetzt werden müssen. Der Zeitraum einer Erprobung beträgt ca. 3 bis 5 Jahre. Um dem AN den Aufbau und die Aufrechterhaltung eines festen Projektteams zu ermöglichen, kann der AN davon ausgehen, dass jährlich mindestens zwei Erprobungen durchgeführt werden. Die für die Begleitung einer Erprobung vereinbarte Vergütung kann der AN auch dann 2-fach beanspruchen, wenn er nicht fortlaufend mit der Begleitung von zwei Erprobungen beschäftigt ist. Die Begleitung einer dritten und jeder weiteren parallel durchgeführten Erprobung wird gesondert beauftragt und vergütet.
Eine Hauptaufgabe des Projektmanagements (Projektträgers) ist die Auswahl einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution für die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Erprobung. Dies umfasst die Erstellung der notwendigen Vergabeunterlagen sowie die Durchführung des Vergabeverfahrens (Auftreten als Kontaktstelle für Bewerber/Bieter; Führung sämtlichen Schriftverkehrs sowie etwaiger Ausklärungs- und Verhandlungsgespräche, Prüfung der Angebote, Ausarbeitung von Entscheidungsvorlagen für den G-BA). Sämtliche Entscheidungen im Vergabeverfahren verbleiben beim G-BA als Auftraggeber. Für die Auftragsvergabe an die jeweilige wissenschaftliche Institution ist es notwendig, dass der AN nicht nur über die notwendige vergaberechtliche, sondern vor allem auch die inhaltliche bzw. wissenschaftliche Kompetenz verfügt. Im ersten Tätigkeitsjahr ist die Umsetzung von voraussichtlich drei bis fünf Erprobungs-Richtlinien zu bearbeiten. Es ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bereits mit einzelnen Erprobungen begonnen wurde, die dann vom Auftragnehmer zu übernehmen sind. In den folgenden Jahren werden zusätzlich zu den bereits laufenden Erprobungen jeweils zwei weitere Erprobungs-Richtlinien umgesetzt werden müssen. Der Zeitraum einer Erprobung beträgt ca. 3 bis 5 Jahre. Um dem AN den Aufbau und die Aufrechterhaltung eines festen Projektteams zu ermöglichen, kann der AN davon ausgehen, dass jährlich mindestens zwei Erprobungen durchgeführt werden. Die für die Begleitung einer Erprobung vereinbarte Vergütung kann der AN auch dann 2-fach beanspruchen, wenn er nicht fortlaufend mit der Begleitung von zwei Erprobungen beschäftigt ist. Die Begleitung einer dritten und jeder weiteren parallel durchgeführten Erprobung wird gesondert beauftragt und vergütet.
Weiter umfasst der zu vergebende Auftrag folgende Leistungen:
— Prüfung von Studienprotokoll, Durchführungsschritten sowie der Auswertung der Ergebnisse auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Erprobungs-Richtlinie,
— Laufende Prüfung der Finanzierung nach den Vorgaben gemäß § 26 VerfO,
— Erstellung von Berichten über die Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Der Projektträger hat den G-BA in Form von Berichten über die Wahrnehmung seiner Aufgaben zu informieren. Die Berichterstattung hat in schriftlicher und barrierefreier Form zu erfolgen und folgende Punkte zu umfassen:
Quartalsbericht (quartalsweise bis spätestens zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Quartals):
a) Darstellung zu geplanten/laufenden Vergabeverfahren zur Auswahl der wissenschaftlichen Institution (Umsetzungstand geplante Erprobungen): Darstellung der Erprobungs-Richtlinien mit den jeweiligen Eckdaten sowie dem aktuellen Stand der Umsetzung
b) Darstellung des aktuellen Umsetzungsstandes aller laufenden Erprobungen: Nennung der Erprobungs-Richtlinien mit den jeweiligem Eckdaten, dem aktuellen Stand der Erprobung sowie dem voraussichtlichen Abschluss der jeweiligen Erprobung
Die Berichterstattung umfasst jeweils die Darlegung des Standes der zur Verfügung gestellten Mittel für die jeweilige Erprobung.
Bei besonderen Vorkommnissen (z. B. vorzeitige Beendigung einer Erprobung, mögliche Leistungsgefährdungen) zu laufenden Erprobungen ist der G-BA unverzüglich zu informieren das weitere Vorgehen abzustimmen.
— Weitere Unterstützungsleistungen (optional).
Weitere Unterstützungsleistungen für den G-BA können sich bereits zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Erprobungsrichtlinien ergeben. Diese umfassen insbesondere Unterstützungstätigkeiten bei Fragen zur Machbarkeit der Studie und der Kostenschätzung. Sie umfassen jedoch nicht die Erstellung von Erprobungsrichtlinien als solche. Die jeweiligen Unterstützungstätigkeiten werden vom G-BA gesondert beauftragt.
Weitere Unterstützungsleistungen für den G-BA können sich bereits zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Erprobungsrichtlinien ergeben. Diese umfassen insbesondere Unterstützungstätigkeiten bei Fragen zur Machbarkeit der Studie und der Kostenschätzung. Sie umfassen jedoch nicht die Erstellung von Erprobungsrichtlinien als solche. Die jeweiligen Unterstützungstätigkeiten werden vom G-BA gesondert beauftragt.
Vertragsbeginn ist der 30.9.2014. Der G-BA gesteht dem Projektmanagement eine Aufbauphase von drei Monaten nach Vertragsbeginn zu. Spätestens danach ist eine vollumfängliche Leistungserbringung sicherzustellen.
Erprobungen, die schon vor dem 30.9.2014 begonnen wurden (laufende Erprobungen), sind vom Projektmanagement in Abstimmung mit dem G-BA zum Zeitpunkt der Projektaufnahme zu übernehmen und entsprechend des jeweiligen Umsetzungsstandes weiterzuführen. Während dieser Aufbauphase hat das Projektmanagement zusätzlich zu allen laufenden Verfahren mindestens ein neues Verfahren zur Durchführung von Erprobungen zu bearbeiten.
Erprobungen, die schon vor dem 30.9.2014 begonnen wurden (laufende Erprobungen), sind vom Projektmanagement in Abstimmung mit dem G-BA zum Zeitpunkt der Projektaufnahme zu übernehmen und entsprechend des jeweiligen Umsetzungsstandes weiterzuführen. Während dieser Aufbauphase hat das Projektmanagement zusätzlich zu allen laufenden Verfahren mindestens ein neues Verfahren zur Durchführung von Erprobungen zu bearbeiten.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre. Es besteht die Option einer Verlängerung um 2 Jahre. Der G-BA entscheidet spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit über die Vertragsverlängerung.
Beschreibung der Optionen: Übertragung weiterer Projektmanagementleistungen, siehe Ziff. II.2.1.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 36 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Beurteilung der persönlichen Lage hat jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag unter Verwendung eines vom G-BA vorgegebenen Bewerbungsbogens vorzulegen:
1. Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil mit Angaben zu Beschäftigtenzahl (mit Differenzierung nach fest angestellten und freien Mitarbeitern), Rechtsform, Gründungsjahr, Unternehmensbereiche/Leistungsspektrum;
2. Vorformulierte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF („Hiermit erkläre(n) ich/ wir, dass in Bezug auf mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe i.S.d. § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF vorliegen“). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorbezeichneten Ausschlussgründe nachzufordern.
2. Vorformulierte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF („Hiermit erkläre(n) ich/ wir, dass in Bezug auf mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe i.S.d. § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF vorliegen“). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorbezeichneten Ausschlussgründe nachzufordern.
3. Darlegung, dass der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gegenüber dem G-BA, seinen Trägerorganisationen (Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband), deren Mitgliedern und Verbänden, vom G-BA bereits anderweitig beauftragten Organisationen (z. B. IQWiG, AQUA) sowie allen sonstigen Personen, Personengruppen und Einrichtungen, die ein Interesse am Auftragsgegenstand haben können, fachlich unabhängig ist, d. h. weisungsfrei, organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig sowie frei von Interessenkollisionen.
3. Darlegung, dass der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gegenüber dem G-BA, seinen Trägerorganisationen (Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband), deren Mitgliedern und Verbänden, vom G-BA bereits anderweitig beauftragten Organisationen (z. B. IQWiG, AQUA) sowie allen sonstigen Personen, Personengruppen und Einrichtungen, die ein Interesse am Auftragsgegenstand haben können, fachlich unabhängig ist, d. h. weisungsfrei, organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig sowie frei von Interessenkollisionen.
4. Auszug aus dem Handelsregister bzw. (bei ausländischen Bewerbern) einem gleichwertigen Register (bei Bestehen einer Eintragungspflicht), nicht älter als 6 Monate; die Vorlage einer Fotokopie ist ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag unter Verwendung eines vom G-BA vorgegebenen Bewerbungsbogens vorzulegen:
5. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie zu dem in den letzten 3 Jahren mit vergleichbaren Leistungen erzielten Umsatz, jeweils getrennt nach Jahren; wurde der mit vergleichbaren Leistungen erzielte Umsatz nicht separat erfasst, genügt die Angabe einer Schätzung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie zu dem in den letzten 3 Jahren mit vergleichbaren Leistungen erzielten Umsatz, jeweils getrennt nach Jahren; wurde der mit vergleichbaren Leistungen erzielte Umsatz nicht separat erfasst, genügt die Angabe einer Schätzung.
6. Aktuelle (nicht älter als 3 Monate) schriftliche Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten. Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsbeziehungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und dem Bewerber bestehen. Die Vorlage einer Fotokopie ist ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6. Aktuelle (nicht älter als 3 Monate) schriftliche Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten. Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsbeziehungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und dem Bewerber bestehen. Die Vorlage einer Fotokopie ist ausreichend.
7. Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall, 2-fach maximiert pro Jahr, durch Bescheinigung des Versicherungsgebers (Kopie ausreichend) oder Vorlage einer Erklärung eines Versicherungsgebers, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den vorstehenden Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Ein gültiger Versicherungsschein muss spätestens innerhalb von vier Wochen nach Erteilung des Auftrags nachgereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
7. Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall, 2-fach maximiert pro Jahr, durch Bescheinigung des Versicherungsgebers (Kopie ausreichend) oder Vorlage einer Erklärung eines Versicherungsgebers, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den vorstehenden Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Ein gültiger Versicherungsschein muss spätestens innerhalb von vier Wochen nach Erteilung des Auftrags nachgereicht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag unter Verwendung eines vom G-BA vorgegebenen Bewerbungsbogens vorzulegen:
8. Darstellung von Referenzpropjekten: Ausführliche Darstellung von Referenzen bzw. Referenzprojekten der letzten fünf Jahre, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind (d. h. Projektmanagementleistungen im Gesundheitswesen mit Bezügen zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, Durchführung von Auftragsvergaben auf dem Gebiet medizinischer Studien/Evaluationen) mit möglichst genauer Beschreibung der konkret erbrachten Leistungen sowie Angaben zur Leistungszeit, zum Auftraggeber, zur Größe des eingesetzten Projektteams und zum Rechnungswert.
8. Darstellung von Referenzpropjekten: Ausführliche Darstellung von Referenzen bzw. Referenzprojekten der letzten fünf Jahre, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind (d. h. Projektmanagementleistungen im Gesundheitswesen mit Bezügen zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, Durchführung von Auftragsvergaben auf dem Gebiet medizinischer Studien/Evaluationen) mit möglichst genauer Beschreibung der konkret erbrachten Leistungen sowie Angaben zur Leistungszeit, zum Auftraggeber, zur Größe des eingesetzten Projektteams und zum Rechnungswert.
9. Nachweis eines nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig zertifizierten Qualitätsmanagementsystems.
10. Angabe und Nachweis der beruflichen/fachlichen Befähigung der/des im Auftragsfall vorgesehenen Projektleiterin/Projektleiters: Ausführliche Darstellung der Qualifikation und fachbezogenen Erfahrungen.
11. Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung des Personals, welches für die Durchführung des Auftrags vorgesehen ist: Ausführliche Darstellung der Qualifikation und fachbezogenen Erfahrungen.
Mindeststandards:
Zu Ziff. 8: Der Bewerber/zumindest ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss anhand der vorgelegten Referenzangaben
a) Kenntnisse und Erfahrungen über die Durchführung von wissenschaftlichen Studien zur Erhebung von Daten im Sinne der evidenzbasierten Medizin sowie
b) Erfahrung mit der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation öffentlicher Auftragsvergaben nachweisen können.
Zu Ziff. 9: Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss ein nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig zertifiziertes Qualitätsmanagement vorweisen können.
Zu Ziff. 10: Die/der im Auftragsfall vorgesehene Projektleiter(in) muss folgende Erfahrungen anhand von Angaben zu persönlichen Referenzprojekten nachweisen können:
— mindestens 2-jährige Leitungserfahrung mit Personalverantwortung;
— mindestens 3-jährige Erfahrung mit Auftragsvergaben auf dem Gebiet medizinischer Studien;
— Kenntnisse im Bereich der evidenzbasierten Medizin.
Zu Ziff. 11: Mindestens ein Mitglied des vorgesehenen Projektteams muss eine mindestens 2-jährige Erfahrung im Bereich der Durchführung von öffentlichen Auftragsvergaben nachweisen können. Weiter muss mindestens ein Mitglied des vorgesehenen Projektteams Kenntnisse sowie durch entsprechende persönliche Referenzen belegte Erfahrungen auf dem Gebiet der evidenzbasierten Medizin nachweisen können.
Zu Ziff. 11: Mindestens ein Mitglied des vorgesehenen Projektteams muss eine mindestens 2-jährige Erfahrung im Bereich der Durchführung von öffentlichen Auftragsvergaben nachweisen können. Weiter muss mindestens ein Mitglied des vorgesehenen Projektteams Kenntnisse sowie durch entsprechende persönliche Referenzen belegte Erfahrungen auf dem Gebiet der evidenzbasierten Medizin nachweisen können.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2 Mio. EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden pro Schadensfall, 2-fach maximiert pro Jahr.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Bewerbergemeinschaften haben außerdem mit dem Teilnahmeantrag ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zuständig sein sollen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Bewerbergemeinschaften haben außerdem mit dem Teilnahmeantrag ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zuständig sein sollen.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Zur Sicherstellung der Informationssicherheit ist ein IT-Sicherheitskonzept entsprechend ISO/IEC/DIN 27001 oder gleichwertig - vorzugsweise nach BSI-Standard 100 - vorzulegen. Falls kein entsprechendes Zertifikat vorhanden ist, soll die Umsetzung des Konzeptes durch Prüfungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik oder anerkannte Prüfstellen in den ersten 18 Monaten der Vertragslaufzeit nachgewiesen werden.
1. Zur Sicherstellung der Informationssicherheit ist ein IT-Sicherheitskonzept entsprechend ISO/IEC/DIN 27001 oder gleichwertig - vorzugsweise nach BSI-Standard 100 - vorzulegen. Falls kein entsprechendes Zertifikat vorhanden ist, soll die Umsetzung des Konzeptes durch Prüfungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik oder anerkannte Prüfstellen in den ersten 18 Monaten der Vertragslaufzeit nachgewiesen werden.
2. Sämtliche Vorgänge in Bezug auf die Erprobung sind so zu dokumentieren, dass deren jeweils aktueller Umsetzungsstand einschließlich aller vorausgegangenen Prozessschritte einwandfrei nachzuvollziehen ist. Ein entsprechendes Projektcontrollinginstrument- und Archivierungskonzept ist vom AN vorzuhalten. Der G-BA erwartet, dass der AN in seinem IT-Bereich eine ITIL-konforme Betriebsorganisation implementiert hat.
2. Sämtliche Vorgänge in Bezug auf die Erprobung sind so zu dokumentieren, dass deren jeweils aktueller Umsetzungsstand einschließlich aller vorausgegangenen Prozessschritte einwandfrei nachzuvollziehen ist. Ein entsprechendes Projektcontrollinginstrument- und Archivierungskonzept ist vom AN vorzuhalten. Der G-BA erwartet, dass der AN in seinem IT-Bereich eine ITIL-konforme Betriebsorganisation implementiert hat.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Auswahlkriterien:
Die Entscheidung über die Auswahl der Bewerber erfolgt dreistufig:
1. Im Rahmen der ersten Stufe wird der Teilnahmeantrag auf Vollständigkeit geprüft. Angaben/Unterlagen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, sind innerhalb einer Frist von 5 Werktagen ab Aufforderung nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch nach Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, können nicht berücksichtigt werden.
1. Im Rahmen der ersten Stufe wird der Teilnahmeantrag auf Vollständigkeit geprüft. Angaben/Unterlagen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, sind innerhalb einer Frist von 5 Werktagen ab Aufforderung nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch nach Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, können nicht berücksichtigt werden.
2. Anschließend wird die grundsätzliche Eignung des Bewerbers anhand der geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise inhaltlich geprüft.
3. Bei einer größeren Anzahl grds. geeigneter Bewerber, welche insbesondere auch die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, erfolgt die Auswahl der Bewerber, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf Basis der unter Ziff. III.2.3 geforderten Angaben/Unterlagen. Auswahlkriterien sind:
3. Bei einer größeren Anzahl grds. geeigneter Bewerber, welche insbesondere auch die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, erfolgt die Auswahl der Bewerber, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf Basis der unter Ziff. III.2.3 geforderten Angaben/Unterlagen. Auswahlkriterien sind:
— die Qualität der Unternehmensreferenzen, gewichtet mit 60 % (K1),
— die Qualität der beruflichen Befähigung und der persönlichen Referenzen der/des im Auftragsfall vorgesehenen Projektleiterin/Projektleiters, gewichtet mit 20 % (K2) sowie
— die Qualität der beruflichen Befähigung des im Übrigen im Auftragsfall vorgesehenen Personals, gewichtet mit 20 % (K3).
Die Angaben des Bewerbers werden bezüglich der vorgenannten Auswahlkriterien jeweils mit 0 bis 10 Punkten bewertet. Dabei entsprechen:
— 8-10 Punkte der Bewertung „sehr gut“,
— 5-7 Punkte der Bewertung „gut“,
— 3-4 Punkte der Bewertung „befriedigend“,
— 0-2 Punkte der Bewertung „noch ausreichend“.
Die Punktzahlen, die ein Bewerber für die einzelnen Auswahlkriterien erlangt hat, werden dann in folgende Formel übertragen: Gesamtpunktzahl= 0,6*P(K1) + 0,2*P(K2) + 0,2*P(K3). Die für die Bewerberrangfolge maßgebliche Rangfolge ergibt sich aus den von den Bewerbern erzielten Gesamtpunktzahlen. Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, entscheidet das Los, wenn nicht alle dieser Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Die Bewertung der Referenzen zu K1 richtet sich nach folgenden Aspekten:
Die Punktzahlen, die ein Bewerber für die einzelnen Auswahlkriterien erlangt hat, werden dann in folgende Formel übertragen: Gesamtpunktzahl= 0,6*P(K1) + 0,2*P(K2) + 0,2*P(K3). Die für die Bewerberrangfolge maßgebliche Rangfolge ergibt sich aus den von den Bewerbern erzielten Gesamtpunktzahlen. Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, entscheidet das Los, wenn nicht alle dieser Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Die Bewertung der Referenzen zu K1 richtet sich nach folgenden Aspekten:
— Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen im Hinblick auf…
… Projektumfang und das erfasste inhaltliche Leistungsspektrum,
… das ausgeschriebene Fachgebiet- Leistungsanteil des betreffenden Unternehmens am Referenzprojekt,
— Komplexität des Referenzprojektes,
— Anzahl der einschlägigen Referenzprojekte.
Die Bewertung der Qualifikation und der fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter (K2 und K3) richtet sich danach, ob und inwieweit die vom Bewerber vorgesehenen Mitarbeiter nach den für sie vorgelegten Angaben zur Qualifikation/Berufserfahrung den Anforderungen des vertragsgegenständlichen Auftrags im Hinblick auf Qualifikation und Erfahrung in besonderer Weise genügen. Von besonderer Bedeutung sind insofern angemessenen Kenntnisse im Vergaberecht. Hinsichtlich der vom Bewerber vorgelegten Mitarbeiterprofile wird bewertet, inwieweit die Qualifikationen sowie die Erfahrungen (bezüglich des ausgeschriebenen Themenbereichs und bezüglich bisheriger Projektträgertätigkeit) der betreffenden Mitarbeiter eine besondere Eignung für die Durchführung des vertragsgegenständlichen Auftrags erwarten lassen.
Die Bewertung der Qualifikation und der fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter (K2 und K3) richtet sich danach, ob und inwieweit die vom Bewerber vorgesehenen Mitarbeiter nach den für sie vorgelegten Angaben zur Qualifikation/Berufserfahrung den Anforderungen des vertragsgegenständlichen Auftrags im Hinblick auf Qualifikation und Erfahrung in besonderer Weise genügen. Von besonderer Bedeutung sind insofern angemessenen Kenntnisse im Vergaberecht. Hinsichtlich der vom Bewerber vorgelegten Mitarbeiterprofile wird bewertet, inwieweit die Qualifikationen sowie die Erfahrungen (bezüglich des ausgeschriebenen Themenbereichs und bezüglich bisheriger Projektträgertätigkeit) der betreffenden Mitarbeiter eine besondere Eignung für die Durchführung des vertragsgegenständlichen Auftrags erwarten lassen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-01-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Gutekunst
Internetadresse: www.g-ba.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen/Institutionen haben sich um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerbungsbogen zu verwenden, den der G-BA auf Anforderung bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle (Betreff: Vergabe Projektmanagement § 137e SGB V) zur Verfügung stellt. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen. Teilnahmeantrag Vergabe Projektmananagement § 137e SGB V“ bis zu dem unter Ziff.IV.3.4 genannten Termin bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (nicht in verschlossenem Umschlag/nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen/Institutionen haben sich um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerbungsbogen zu verwenden, den der G-BA auf Anforderung bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle (Betreff: Vergabe Projektmanagement § 137e SGB V) zur Verfügung stellt. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen. Teilnahmeantrag Vergabe Projektmananagement § 137e SGB V“ bis zu dem unter Ziff.IV.3.4 genannten Termin bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (nicht in verschlossenem Umschlag/nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Soweit ein Bewerber beabsichtigt, sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen zu bedienen, sind die unter Ziff. III.2.1-III.2.3 genannten Angaben und Nachweise bezüglich dieser Unternehmen und zusätzlich eine Erklärung dieser Unternehmen vorzulegen, aus der sich ergibt, dass die Mittel dieser Unternehmen dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF.
2. Soweit ein Bewerber beabsichtigt, sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen zu bedienen, sind die unter Ziff. III.2.1-III.2.3 genannten Angaben und Nachweise bezüglich dieser Unternehmen und zusätzlich eine Erklärung dieser Unternehmen vorzulegen, aus der sich ergibt, dass die Mittel dieser Unternehmen dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF.
3. Grundsätzlich ist der Bewerber an seine mit der Bewerbung getätigten Angaben zum Personaleinsatz im Auftragsfall gebunden. Er muss diese Angaben im Angebot bestätigen. Nachträgliche (nach Abgabe der Bewerbung bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgende) Änderungen in der Zusammensetzung des in der Bewerbung angeführten Kernteams erfordern eine erneute Eignungsprüfung und führen ggf. zum nachträglichen Ausschluss vom Vergabeverfahren, soweit nicht nachgewiesen wird, dass die im Rahmen der Bewerberauswahl festgestellte Qualifikation des Projektteams durch den Austausch einzelner Personen nicht berührt wird. Nach Vertragsschluss ist ein Änderung in der Zusammensetzung des Projektteams, insbesondere in der Person der Projektleiterin/des Projektleiters grds. nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
3. Grundsätzlich ist der Bewerber an seine mit der Bewerbung getätigten Angaben zum Personaleinsatz im Auftragsfall gebunden. Er muss diese Angaben im Angebot bestätigen. Nachträgliche (nach Abgabe der Bewerbung bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgende) Änderungen in der Zusammensetzung des in der Bewerbung angeführten Kernteams erfordern eine erneute Eignungsprüfung und führen ggf. zum nachträglichen Ausschluss vom Vergabeverfahren, soweit nicht nachgewiesen wird, dass die im Rahmen der Bewerberauswahl festgestellte Qualifikation des Projektteams durch den Austausch einzelner Personen nicht berührt wird. Nach Vertragsschluss ist ein Änderung in der Zusammensetzung des Projektteams, insbesondere in der Person der Projektleiterin/des Projektleiters grds. nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
4. Teilnahmeinteressenten werden gebeten, ihr Teilnahmeinteresse bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle für die Einreichung der Teilnahmeanträge per E-Mail (thomas.gutekunst@g-ba.de, Betreff: Vergabe Projektmanagement § 137e SGB V) bekannt zu geben und einen Ansprechpartner mit Mailadresse anzugeben, sodass Fragen zum Vergabeverfahren gegenüber allen potentiellen Bewerbern beantwortet werden können. Fragen zum Vergabeverfahren sind per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Stelle (thomas.gutekunst@g-ba.de, Betreff:Vergabe Projektmanagement § 137e SGB V) bis zum 8.11.2013 einzureichen.
4. Teilnahmeinteressenten werden gebeten, ihr Teilnahmeinteresse bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle für die Einreichung der Teilnahmeanträge per E-Mail (thomas.gutekunst@g-ba.de, Betreff: Vergabe Projektmanagement § 137e SGB V) bekannt zu geben und einen Ansprechpartner mit Mailadresse anzugeben, sodass Fragen zum Vergabeverfahren gegenüber allen potentiellen Bewerbern beantwortet werden können. Fragen zum Vergabeverfahren sind per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Stelle (thomas.gutekunst@g-ba.de, Betreff:Vergabe Projektmanagement § 137e SGB V) bis zum 8.11.2013 einzureichen.
5. Der G-BA behält sich vor, das Verfahren mangels ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn aus dem Teilnahmewettbewerb weniger als drei geeignete Bewerber hervorgehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind (vgl. zur Rügefrist im Einzelnen § 107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind (vgl. zur Rügefrist im Einzelnen § 107 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2013/S 204-353572 (2013-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-08-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-06-26 📅
Name: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. – Projektträger im DLR
Postanschrift: Heinrich-Koenen-Straße 1
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2014/S 149-268439 (2014-08-04)