Projektrahmenvereinbarung für das IT-System Polizeilicher Informations- und Analyseverbund (PIAV) - Operativ Zentral

Beschaffungsamt des BMI

Projektrahmenvereinbarung für das IT-System Polizeilicher Informations- und Analyseverbund (PIAV) - Operativ Zentral
Mit PIAV soll ein System zur zeitnahen Bereitstellung von ausgewählten Personen-, Fall- und Sachdaten aus den Teilnehmersystemen der Länderpolizeien, der Bundespolizei, des Zolls und des BKA in einer gemeinsam genutzten Verbundanwendung auf Bundesebene zur länderübergreifenden operativen und strategischen Kriminalitätsanalyse bereitgestellt werden. Dabei dient PIAV im Wesentlichen der Erreichung der folgenden polizeifachlichen Ziele:
— Frühzeitiges Erkennen von Tat-Tat- und Tat-Täter-Zusammenhängen sowie Identifizierung unbekannter Täter,
— Identifizierung länder-, grenz- oder deliktsübergreifend handelnder Straftäter und Täterorganisationen sowie entsprechender Straftatenserien zur Initiierung, Koordinierung und Unterstützung von Ermittlungsverfahren im In- und Ausland,
— Frühzeitiges Erkennen von deliktsspezifischen, deliktsübergreifenden und täter- oder opferbezogenen Kriminalitätsphänomenen sowie von zeitlichen oder geografischen Kriminalitätsbrennpunkten zur Gewährleistung einer schnellen polizeilichen Reaktion auf neue Kriminalitätsformen,
— Erstellung von Kriminalitätslageberichten als aussagekräftige Informationsgrundlage für die polizeiliche und politische Führungs- und Entscheidungsebene.
Dabei sollen die verbundrelevanten Daten aus den Teilnehmersystemen über eine XPolizei-konforme Schnittstelle automatisiert an PIAV-Operativ Zentral angeliefert werden. Auch alle weiteren Kommunikationsformen wie z.B. Abfragen und Recherchen mit PIAV-Operativ Zentral sollen über die XPolizei-konforme Schnittstelle erfolgen, so dass es sich bei PIAV-Operativ Zentral um ein oberflächenloses Verbundsystem handeln wird.
Die Realisierung von PIAV ist in mehreren Stufen vorgesehen. Im Rahmen der 1. Stufe soll der Phänomenbereich Waffen- und Sprengstoffkriminalität in PIAV umgesetzt werden. Die Umsetzung der Stufe 1 soll dabei bis Ende 2014 abgeschlossen werden. In den darauffolgenden Stufen sollen weitere Deliktsbereiche aus den bestehenden KPMD und SMD nach PIAV überführt werden.
Für die Umsetzung von PIAV-Operativ Zentral ist die Beschaffung einer Standard-Software vorgesehen, die sich bereits im vergleichbaren polizeilichen Umfeld im Einsatz befindet und die hinsichtlich der speziellen Anforderungen von PIAV-Operativ Zentral noch in einem überschaubaren Umfang angepasst werden kann.
Im Rahmen der Errichtung von PIAV-Operativ Zentral sollen folgende Komponenten geliefert werden:
— Überlassung der Software von PIAV-Operativ Zentral mit folgenden Kernfunktionalitäten:
— Suche und Recherche
— Analyse und Auswertung
— Redundanzhandling
— Aussonderung
— Meldungsdienst
— Rechteverwaltung
— Protokollierungsservice
— (Programmier-)Schnittstelle zum Zugriff auf die vom System bereitgestellten Funktionalitäten
— Erweiterbarkeit um
— eine Oberfläche (Clients)
— die Funktionalität zur Nutzung des Systems für weitere Anwendungen
— Übergabe eines Systemhandbuchs für die Installation
— Übergabe einer Entwicklungsdokumentation (Release-Notes)
— Integration der XPolizei-Schnittstelle
— Anbindung verschiedener externe Systeme (z.B. interne Systeme wie GIS, Medienrepository, nationale und internationale Partneranwendungen).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-28 Auftragsbekanntmachung
2013-09-12 Ergänzende Angaben
2013-09-23 Ergänzende Angaben
2014-11-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Branchenspezifisches Softwarepaket
Menge oder Umfang:
Im Rahmen der Errichtung von PIAV-Operativ Zentral sollen folgende Komponenten geliefert werden:— Überlassung der Software von PIAV-Operativ Zentral mit folgenden Kernfunktionalitäten:— Suche und Recherche— Analyse und Auswertung— Redundanzhandling— Aussonderung— Meldungsdienst— Rechteverwaltung— Protokollierungsservice— (Programmier-)Schnittstelle zum Zugriff auf die vom System bereitgestellten Funktionalitäten— Erweiterbarkeit um— eine Oberfläche (Clients)— die Funktionalität zur Nutzung des Systems für weitere Anwendungen— Übergabe eines Systemhandbuchs für die Installation— Übergabe einer Entwicklungsdokumentation (Release-Notes)— Integration der XPolizei-Schnittstelle— Anbindung verschiedener externe Systeme (z.B. interne Systeme wie GIS, Medienrepository, nationale und internationale Partneranwendungen).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Branchenspezifisches Softwarepaket 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.beschaffungsamt.de 🌏
E-Mail: joerg.kretzer@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 228996102930 📞
Fax: +49 22899106102930 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 167-290097
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 126-215965
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Der Auftrag fällt under den Bereich Verteidigung und Sicherheit. Daher kommt die VSVgV zur Anwendung. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 36 VSVgV. Es gilt deutsches Recht. Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt! Voraussetzung für ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Teilnahme- bzw. Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können den Teilnahmeantrag bzw. das Angebot und die geforderten Nachweise auch nur dort elektronisch abgeben. . Das Verfahren wird durch externe Dienstleister unterstützt. Sollten Teile Ihres Teilnahmeantrages/Angebotes dem externen Dienstleister nicht zur Kenntnis gelangen, sind diese entsprechend zu kennzeichnen. Die Angebotsaufforderung der erfolgreichen Bewerber ist in KW46/2013 geplant.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projektrahmenvereinbarung für das IT-System Polizeilicher Informations- und Analyseverbund (PIAV) - Operativ Zentral
Mit PIAV soll ein System zur zeitnahen Bereitstellung von ausgewählten Personen-, Fall- und Sachdaten aus den Teilnehmersystemen der Länderpolizeien, der Bundespolizei, des Zolls und des BKA in einer gemeinsam genutzten Verbundanwendung auf Bundesebene zur länderübergreifenden operativen und strategischen Kriminalitätsanalyse bereitgestellt werden. Dabei dient PIAV im Wesentlichen der Erreichung der folgenden polizeifachlichen Ziele:
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— Frühzeitiges Erkennen von Tat-Tat- und Tat-Täter-Zusammenhängen sowie Identifizierung unbekannter Täter,
— Identifizierung länder-, grenz- oder deliktsübergreifend handelnder Straftäter und Täterorganisationen sowie entsprechender Straftatenserien zur Initiierung, Koordinierung und Unterstützung von Ermittlungsverfahren im In- und Ausland,
— Frühzeitiges Erkennen von deliktsspezifischen, deliktsübergreifenden und täter- oder opferbezogenen Kriminalitätsphänomenen sowie von zeitlichen oder geografischen Kriminalitätsbrennpunkten zur Gewährleistung einer schnellen polizeilichen Reaktion auf neue Kriminalitätsformen,
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— Erstellung von Kriminalitätslageberichten als aussagekräftige Informationsgrundlage für die polizeiliche und politische Führungs- und Entscheidungsebene.
Dabei sollen die verbundrelevanten Daten aus den Teilnehmersystemen über eine XPolizei-konforme Schnittstelle automatisiert an PIAV-Operativ Zentral angeliefert werden. Auch alle weiteren Kommunikationsformen wie z.B. Abfragen und Recherchen mit PIAV-Operativ Zentral sollen über die XPolizei-konforme Schnittstelle erfolgen, so dass es sich bei PIAV-Operativ Zentral um ein oberflächenloses Verbundsystem handeln wird.
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Die Realisierung von PIAV ist in mehreren Stufen vorgesehen. Im Rahmen der 1. Stufe soll der Phänomenbereich Waffen- und Sprengstoffkriminalität in PIAV umgesetzt werden. Die Umsetzung der Stufe 1 soll dabei bis Ende 2014 abgeschlossen werden. In den darauffolgenden Stufen sollen weitere Deliktsbereiche aus den bestehenden KPMD und SMD nach PIAV überführt werden.
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Für die Umsetzung von PIAV-Operativ Zentral ist die Beschaffung einer Standard-Software vorgesehen, die sich bereits im vergleichbaren polizeilichen Umfeld im Einsatz befindet und die hinsichtlich der speziellen Anforderungen von PIAV-Operativ Zentral noch in einem überschaubaren Umfang angepasst werden kann.
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Im Rahmen der Errichtung von PIAV-Operativ Zentral sollen folgende Komponenten geliefert werden:
— Überlassung der Software von PIAV-Operativ Zentral mit folgenden Kernfunktionalitäten:
— Suche und Recherche
— Analyse und Auswertung
— Redundanzhandling
— Aussonderung
— Meldungsdienst
— Rechteverwaltung
— Protokollierungsservice
— (Programmier-)Schnittstelle zum Zugriff auf die vom System bereitgestellten Funktionalitäten
— Erweiterbarkeit um
— eine Oberfläche (Clients)
— die Funktionalität zur Nutzung des Systems für weitere Anwendungen
— Übergabe eines Systemhandbuchs für die Installation
— Übergabe einer Entwicklungsdokumentation (Release-Notes)
— Integration der XPolizei-Schnittstelle
— Anbindung verschiedener externe Systeme (z.B. interne Systeme wie GIS, Medienrepository, nationale und internationale Partneranwendungen).
Menge oder Umfang:
Im Rahmen der Errichtung von PIAV-Operativ Zentral sollen folgende Komponenten geliefert werden:
— Überlassung der Software von PIAV-Operativ Zentral mit folgenden Kernfunktionalitäten:
— Suche und Recherche
— Analyse und Auswertung
— Redundanzhandling
— Aussonderung
— Meldungsdienst
— Rechteverwaltung
— Protokollierungsservice
— (Programmier-)Schnittstelle zum Zugriff auf die vom System bereitgestellten Funktionalitäten
— Erweiterbarkeit um
— eine Oberfläche (Clients)
— die Funktionalität zur Nutzung des Systems für weitere Anwendungen
— Übergabe eines Systemhandbuchs für die Installation
— Übergabe einer Entwicklungsdokumentation (Release-Notes)
— Integration der XPolizei-Schnittstelle
— Anbindung verschiedener externe Systeme (z.B. interne Systeme wie GIS, Medienrepository, nationale und internationale Partneranwendungen).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: B 14.10 - 1835/13/VV : 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wiesbaden

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Fügen Sie Ihren Handelsregisterauszug (oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Staates des Firmensitzes) bei.
Dem Teilnahmeantrag ist von jedem beteiligten Unternehmen (unabhängig von der Bewerberkonstellation) die vollständig ausgefüllte Anlage „Eigenerklärung zur Lage des Unternehmens“ beizufügen, in der der Bewerber erklärt, dass
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— er sich nicht in Liquidation befindet;
— er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt;
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
— er im Teilnahmeantrag keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat;
— er sich in der Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie befindet oder dass er bereit ist, sich in die Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie aufnehmen zu lassen und alles dazu beiträgt, dass das Aufnahmeverfahren erfolgreich und ohne Zeitverzögerung verläuft. Sollte die Sicherheitsüberprüfung des von ihm bestimmten Personenkreises vor der Leistungserbringung nicht erfolgreich verlaufen, so wird er unverzüglich andere Personen benennen, bei denen eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt wird;
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— er das Einverständnis der im Rahmen des Auftrags
eingesetzten Mitarbeiter zu einer Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gemäß § 9 SÜG einholen wird;
vor Ort eingesetzten Mitarbeiter einholen wird, dass ihre personenbezogenen Daten für die Erteilung einer Zutrittsberechtigung zum Bundeskriminalamt in den polizeilichen Auskunftssystemen abgefragt und zeitweise gespeichert werden;
— er spätestens nach Auftragserteilung einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (§ 4f (1) BDSG) bestellen wird;
— er das Einverständnis aller von ihm im Bundeskriminalamt eingesetzten Mitarbeiter zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) einholen wird;
— das eingesetzte Personal die Regelung der Nr. 12.2 der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 07.07.2004 einhält und das Muster zu Nr. 12.2 der Richtlinie "Verpflichtung der Auftragnehmerseite nach dem Verpflichtungsgesetz" im Falle des Zuschlags ausfüllt und unterzeichnet;
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— deutsch- oder englischsprachige Mitarbeiter vor Ort eingesetzt werden
und seine für die ausgeschriebene Leistung relevanten gesellschafts- und konzernrechtlichen Verbindungen (z. B. §§ 15ff., 291f. AktG) mit anderen Unternehmen aufführt.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens müssen die erfolgreichen Bewerber zur Angebotserstellung Einblick in Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) nehmen. Daher ist es erforderlich, dass Sie Ihrem Teilnahmeantrag die ausgefüllte, unterschriebene und eingescannte bzw. elektronisch signierte Anlage „Verpflichtung VS-NfD“ beifügen.
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- er das Einverständnis aller von ihm im Bundeskriminalamt eingesetzten Mitarbeiter zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) einholen wird;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Kriterium B 1.1: Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen, seine Organisationsstruktur und sein Leistungsspektrum auf max. 2 DIN A4-Seiten dar. Gehen Sie dabei - soweit auftragsrelevant - auch auf Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen zu Subunternehmen ein. Stellen Sie insbesondere ihren einschlägigen/spezifischen Geschäftsbereich in Bezug zum Leistungsgegenstand dar!
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(Gewichtung: 3 %, 0 Punkte: keine Vergleichbarkeit zum Vergabegegenstand; 5 Punkte: Unternehmen befasst sich grundsätzlich mit Sicherheits-behörden. Der Schwerpunkt liegt jedoch nicht auf Analyse- und Recherche-software für Sicherheits-behörden; 10 Punkte: Schwerpunkt des Unternehmens ist die Erstellung von Analyse- und Recherche-software für Sicherheits-behörden )
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Dem Teilnahmeantrag ist von jedem beteiligten Unternehmen (unabhängig von der Bewerberkonstellation) die vollständig ausgefüllte Anlage „Unternehmensdarstellung“ beizufügen. Diese beinhaltet die folgenden Kriterien:
— Kriterium B 1.2: Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens für die letzten drei Jahre (2012, 2011, 2010) an. (Der Jahresumsatz von Nachunternehmen wird nicht in die Bewertung einbezogen.Die Bewertung erfolgt auf dem Durchschnittswert der letzten drei Jahresumsätze.)
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(Gewichtung 3 %; 0 Punkte: weniger als 10 Mio. EUR Jahresumsatz; 5 Punkte: mindestens oder mehr als 10 Mio. EUR aber weniger als 30 Mio. EUR Jahresumsatz; 10 Punkte:mindestens oder mehr als 30 Mio. EUR Jahresumsatz
— Kriterium B 1.3: Welcher Anteil des Jahresumsatzes (in EUR) entfällt davon jeweils für die letzten drei Jahre (2012, 2011, 2010) auf den gemäß Leistungsgegenstand einschlägigen/spezifischen Geschäftsbereich? (Der Jahresumsatz von Nachunternehmen wird nicht in die Bewertung einbezogen.Die Bewertung erfolgt auf dem Durchschnittswert der letzten drei Jahre.)
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(Gewichtung 4 %; 0 Punkte: Jahresumsatz im einschlägigen Bereich entspricht weniger als 25 % des Gesamtumsatzes; 5 Punkte: Jahresumsatz im einschlägigen Bereich entspricht mindestens oder mehr als 25 % aber weniger als 75 % des Gesamtumsatzes; 10 Punkte: Jahresumsatz im einschlägigen Bereich entspricht mindestens oder mehr als 75 % des Gesamtumsatzes)
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— Kriterium B 1.4: Benennen Sie die Gesamtzahl der Mitarbeiter Ihres Unternehmens jeweils für die letzten drei Jahre (2012, 2011, 2010). Die Gesamtzahl der Mitarbeiter des Nachunternehmens wird in die Bewertung einbezogen. Die Bewertung erfolgt auf dem Durchschnittswert der letzten drei Jahre.
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(Gewichtung: 2 %; 0 Punkte: weniger als 50 Mitarbeiter; 5 Punkte: mindestens oder mehr als 50 aber weniger als 250 Mitarbeiter; 10 Punkte: mindestens oder mehr als 250 Mitarbeiter)
— Kriterium B 1.5: Wieviele der Mitarbeiter entfallen in den letzten drei Jahren (2012, 2011, 2010) dabei auf den gemäß Leistungsgegenstand einschlägigen/spezifischen Geschäftsbereich? Die Gesamtzahl der Mitarbeiter des Nachunternehmens wird in die Bewertung einbezogen. Die Bewertung erfolgt auf dem Durchschnittswert der letzten drei Jahre.
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(Gewichtung: 4 %; 0 Punkte: weniger als 50 Mitarbeiter; 5 Punkte: mindestens oder mehr als 50 aber weniger als 250 Mitarbeiter; 10 Punkte: mindestens oder mehr als 250 Mitarbeiter)
— Kriterium B 1.6: Welcher Anteil (Mitarbeiterzahl) der unter B 1.5 abgefragten Mitarbeiterzahl entfällt dabei in den letzten drei Jahren (2012, 2011, 2010) auf Softwareentwickler? Die Gesamtzahl der Mitarbeiter des Nachunternehmens wird in die Bewertung einbezogen. Die Bewertung erfolgt auf dem Durchschnittswert der letzten drei Jahre.
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(Gewichtung: 4 %; 0 Punkte: weniger als 25 Mitarbeiter; 5 Punkte: mindestens oder mehr als 25 aber weniger als 125 Mitarbeiter; 10 Punkte: mindestens oder mehr als 125 Mitarbeiter)
— Kriterium B 1.7: Belegen Sie Ihr unternehmensinternes Qualitätsmanagement durch einen Nachweis oder ein Zertifikat (z. B. ISO-9001-Zertifizierung oder vergleichbar).
(Gewichtung: 5 %; 0 Punkte: nicht vorhanden; 10 Punkte: vorhanden bzw. vergleichbar)
Die Angaben dürfen sich ausschließlich auf Unternehmensteile beziehen, die später im Rahmen des Angebots auch Vertragspartner werden sollen.
Kriterium B 1.1: Nachunternehmer stellen bitte ergänzend zur Gesamtstruktur des Unternehmens auf max. einer DIN-A4 Seite ihr Geschäftsfeld dar. Dies fließt in die Bewertung des Bewerbers ein.
— Kriterium B 1.2: Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens für die letzten drei Jahre (2012, 2011, 2010) an. (Der Jahresumsatz von Nachunternehmen wird nicht in die Bewertung einbezogen.)
— Kriterium B 1.3: Welcher Anteil des Jahresumsatzes (in EUR) entfällt davon jeweils für die letzten drei Jahre (2012, 2011, 2010) auf den gemäß Leistungsgegenstand einschlägigen/spezifischen Geschäftsbereich? (Der Jahresumsatz von Nachunternehmen wird nicht in die Bewertung einbezogen.)
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— Kriterium B 1.4: Benennen Sie die Gesamtzahl der Mitarbeiter Ihres Unternehmens jeweils für die letzten drei Jahre (2012, 2011, 2010). Die Gesamtzahl der Mitarbeiter des Nachunternehmens wird in die Bewertung des Bewerbers einbezogen. Die Bewertung erfolgt auf dem Durchschnittswert der letzten drei Jahre.
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— Kriterium B 1.5: Wieviele der Mitarbeiter entfallen in den letzten drei Jahren (2012, 2011, 2010) dabei auf den gemäß Leistungsgegenstand einschlägigen/spezifischen Geschäftsbereich? Die Gesamtzahl der Mitarbeiter des Nachunternehmens wird in die Bewertung des Bewerbers einbezogen. Die Bewertung erfolgt auf dem Durchschnittswert der letzten drei Jahre.
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— Kriterium B 1.6: Welcher Anteil (Mitarbeiterzahl) der unter B 1.5 abgefragten Mitarbeiterzahl entfällt dabei in den letzten drei Jahren (2012, 2011, 2010) auf Softwareentwickler? Die Gesamtzahl der Mitarbeiter des Nachunternehmens wird in die Bewertung des Bewerbers einbezogen. Die Bewertung erfolgt auf dem Durchschnittswert der letzten drei Jahre.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geben Sie in der Anlage „Referenzsystem“ zu den Kriterien mindestens zwei relevante Referenzen an, die die Eignung Ihres Unternehmens nachweisen. Füllen Sie pro Referenz bitte eine separate Anlage aus und machen Sie Angaben zu allen Forderungen bzw. Fragen. Beschränken Sie sich in Ihren Angaben pro Feld auf max. 1500 Zeichen. Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre bezogen auf die Wirkbetriebsaufnahme (Projektende) sein.
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Die Kriterien stellen sich wie folgt dar:
— Kriterium B 2.1 Gewichtung (10 %):Bitte stellen Sie die Erfahrung Ihres Unternehmens mit dem Aufbau und Betrieb eines vergleichbaren Systems entsprechend des hier vorliegenden Ausschreibungsgegenstandes dar. Bitte stellen Sie hierfür mindestens 2 Referenzprojekte dar. Nutzen Sie hierfür das beiliegende Formblatt. Bitte machen Sie u.a. Angaben zu
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— dem Referenzgeber
— der Branche des Referenzgebers
— der Größe des Referenzgebers (Anzahl Beschäftigte)
— den Aufgabengebieten des Referenzgebers
— ob und wie das Referenzsystem als Verbundsystem auch anderen Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird.
Das Kriterium wird im Einzelnen wie folgt bewertet:
1. Deutsche oder europäische Sicherheitsbehörde (Gewichtung: 20 %)
Der Referenzkunde ist eine deutsche oder europäische Sicherheitsbehörde: 10 Punkte
Der Referenzkunde ist eine Sicherheitsbehörde (keine deutsche oder europäische): 5 Punkte
Der Referenzkunde ist keine Sicherheitsbehörde: 0 Punkte
2. Größe des Referenzkunden (Gewichtung: 20 %)
Der Referenzkunde hat 4 000 oder mehr Beschäftigte (einschließlich Verwaltung): 10 Punkte
Der Referenzkunde hat 2 000 oder mehr Beschäftigte (einschließlich Verwaltung): 6 Punkte
Der Referenzkunde hat 1 000 oder mehr Beschäftigte (einschließlich Verwaltung): 3 Punkt
Der Referenzkunde hat weniger als 1 000 Beschäftigte (einschließlich Verwaltung): 0 Punkte
3. Aufgabengebiete des Referenzkunden (Gewichtung: 25 %)
Der Referenzkunde hat folgendes Aufgabengebiet:
Bereitstellung zentraler Anwendungen für nationale Sicherheitsbehörden: 10 Punkte
Kriminalitätskontrolle / Verfolgung von Straftaten: 5 Punkte
Einsatzbewältigung / Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung: 2 Punkte
Der Referenzkunde hat keines der o. a. Aufgabengebiete: 0 Punkte
Soweit der Referenzkunde mehrere der gelisteten Aufgabengebiete abdeckt, ist das Aufgabengebiet für die Wertung entscheidend, das die meisten Punkte einbringt.
4. Nutzung als Verbundsystem (Gewichtung: 35 %)
Der Referenzkunde betreibt das Referenzsystem zentral für mehrere eigenständige Sicherheitsbehörden, deren Erkenntnisse über das Referenzsystem zusammengeführt werden: 10 Punkte
Der Referenzkunde betreibt das Referenzsystem als
internes System, um Erkenntnisse zusammenzuführen: 5 Punkte
dezentrales System, um Erkenntnisse zusammenzuführen: 0 Punkte
— Kriterium B 2.2 (Gewichtung: 25 %): Bitte stellen Sie die Erfahrung Ihres Unternehmens mit dem Aufbau und Betrieb eines vergleichbaren Systems entsprechend des hier vorliegenden Ausschreibungsgegenstandes dar. Erweitern Sie die Darstellung der unter B 2.1 dargestellten Referenzen um folgende Aspekte. Nutzen Sie hierfür dasselbe Formblatt. Bitte machen Sie Angaben,
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— ob ihr System Funktionalitäten zu den Bereichen Suche / Recherche automatisiert über eine Schnittstelle zur Verfügung stellt. Stellen Sie diese Funktionalitäten detailliert dar.
— ob ihr System Funktionalitäten zu Statistik bereitstellt.
— ob ihr System Funktionalitäten zu GIS bereitstellt.
1. Funktionalitäten zu den Bereichen Suche/Recherche (Gewichtung: 80 %)
Das Referenzsystem bietet komplexe Recherchen , Volltextrecherchen , Pfadsuchen und einfache Suchen über eine Schnittstelle an. Regelmäßig durchzuführende Recherchen können konfiguriert und gespeichert werden: 10 Punkte
Das Referenzsystem bietet zwei der drei folgenden Sucharten über eine Schnittstelle an: komplexe Recherchen, Volltextrecherchen, Pfadsuchen. Darüber hinaus sind einfache Suchen im Referenzsystem möglich. Regelmäßig durchzuführende Recherchen können konfiguriert und gespeichert werden: 5 Punkte
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Das Referenzsystem bietet eine der drei folgenden Sucharten über eine Schnittstelle an: komplexe Recherchen, Volltextrecherchen, Pfadsuchen.Darüber hinaus sind einfache Suchen im Referenzsystem möglich. Regelmäßig durchzuführende Recherchen können konfiguriert und gespeichert werden: 1 Punkt
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2. Funktionalitäten zu Statistik (Gewichtung: 10 %)
Das Referenzsystem beinhaltet Funktionalitäten zur
Erstellung von Statistiken und Auswertungen und ermöglicht den Einsatz von Datenbank-Auswertetools: 10 Punkte
Unterstützung der Erstellung von Statistiken und Auswertungen mit Drittprodukten: 5 Punkte
Das Referenzsystem beinhaltet bzw. unterstützt keine Statistik-Funktionalitäten: 0 Punkte
3. Funktionalitäten zu GIS-Funktionalität (Gewichtung: 10 %)
Das Referenzsystem beinhaltet GIS-Funktionalitäten: 10 Punkte
Das Referenzsystem beinhaltet keine GIS-Funktionalitäten: 0 Punkte
— Kriterium B2.3 (Gewichtung: 15 %): Bitte stellen Sie die Erfahrung Ihres Unternehmens mit dem Aufbau und Betrieb eines vergleichbaren Systems entsprechend der hier vorliegenden Ausschreibungsgegenstandes dar. Erweitern Sie die Darstellung der unter B 2.1 dargestellten Referenzen um folgende Aspekte. Nutzen Sie hierfür dasselbe Formblatt. Bitte machen Sie Angaben zu:
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— Anzahl der Objekte im operativen Datenbestand
— Anzahl der Benutzer des Systems
— Anzahl der parallel durchführbaren Transaktionen
— produktive Einsatzdauer des Systems.
1. Anzahl der Informationsobjekte/Entitäten im operativen Bestand (Gewichtung: 15 %)
> 200 Millionen Objekte: 10 Punkte
> 100 Millionen Objekte: 5 Punkte
< 100 Millionen Objekte: 0 Punkte
2. Gesamtanzahl der Benutzer des Systems (Gewichtung: 35 %)
> 30 000 Nutzer: 10 Punkte
> 15 000 Nutzer: 5 Punkte
>8 000 und < 15.000 Nutzer: 3 Punkte
< 8 000 Nutzer: 0 Punkte
3. Anzahl der parallel durchführbaren Transaktionen im System (Gewichtung: 35 %)
> 40 gleichzeitige Transaktionen: 10 Punkte
> 25 gleichzeitige Transaktionen: 5 Punkte
< 25 gleichzeitige Transaktionen: 0 Punkte
4. Produktive Einsatzdauer des Systems (Gesichtung: 15 %)
Vollständig im produktiven Einsatz seit mehr als
12 Monaten: 10 Punkte
6 Monaten: 5 Punkte
Nicht im produktiven Einsatz: 0 Punkte
Vor dem Hintergrund, welche wesentlichen Mitarbeiter im künftigen Projekt eingesetzt werden sollen, ist die Eignung dieser Mitarbeiter aufgrund ihrer Qualifikation und Erfahrung aufzuzeigen.
Folgende Mitarbeiterprofile sind einzureichen:
— Projektleiter / stellvertretender Projektleiter (je ein Profil) – Kriterium B 2.4
— Fachberater (zwei Profile) – Kriterium B 2.5
— Entwickler (zwei Profile) – Kriterium B 2.6
Füllen Sie hierzu die Anlage „Mitarbeiterprofil“ vollständig aus.
Die Erwartungen an die Kenntnisse und Erfahrungen sind wie folgt:
- Kriterium B 2.4 (Gewichtung: 8%): Führen Sie bitte je ein Mitarbeiterprofil für den internen Projektleiter / stv. Projektleiter auf. Beschreiben Sie bitte auf dem beigefügten Formblatt die Qualifikationen, Erfahrungen und Kenntnisse. Stellen Sie ferner die Vergleichbarkeit zum hiesigen Ausschreibungsgegenstand dar.
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Das Profil soll mindestens beinhalten:
— Rolle: Projektleiter / stv. Projektleiter
— Erfahrung in dieser Rolle in Jahren
— Beruf/Titel/derzeitige Funktion
— Art der Anstellung
— Beruflicher Werdegang im Allgemeinen
und Dauer der Anstellung im aktuellen
Unternehmen
— Qualifikation
— Referenzprojekte zur Verifizierung der Kenntnisse
erwartet wird mindestens:
— 5 Jahre Projekleitungserfahrung (Projektleiter)
— 3 Jahre Projekleitungserfahrung (stv. Projektleiter)
Falls die Mindesterfahrung von 5 bzw. 3 Jahren nicht vorliegt, wird das jeweilige Profil mit 0 Punkten bewertet.
Eine Erläuterung der Bewertungsmethodik ist unten aufgeführt.
Die Erwartungen an die Kenntnisse und Erfahrungen sowie die Punktabzüge bei geringerem Kenntnisstand stellen sich wie folgt dar:
Grundkenntnisse in: SW/HW-Architekturen(KK:-10); Testmanagement (ggf. Zertifizierung ISTQB)(KK:-5)
Vertiefte Kenntnisse in: Anforderungsmanagement, Anforderungsanalyse (ggf. Zertifizierung CPRE)(GK:--5,KK:-10); Daten- und Prozessmodellierung (GK:-3,KK:-5)
Expertenkenntnisse: V-Modell XT (Bund)(VK:-3,GK:-6,KK:-10); Projektmanagementmethodik (PRINCE2, PMI, IPMA oder vergleichbar, ggf. Zertifizierung PMP oder vergleichbar)(VK:-5,GK:-10,KK:-10); Qualitäts- und Risikomanagement(VK:-5,GK:-10,KK:-10)
- Kriterium B 2.5 (Gewichtung 7%): Führen Sie bitte zwei Mitarbeiterprofile für Fachberater auf. Beschreiben Sie bitte auf dem beigefügten Formblatt die Qualifikationen, Erfahrungen und Kenntnisse. Stellen Sie ferner die Vergleichbarkeit zum hiesigen Ausschreibungsgegenstand dar.
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— Rolle: Fachberater
—Beruf/Titel/derzeitige Funktion
—Art der Anstellung
—Beruflicher Werdegang im Allgemeinen
—Qualifikation
—Referenzprojekte zur Verifizierung der Kenntnisse
Grundkenntnisse in: Projektmanagementmethodik (PRINCE2, PMI, IPMA oder vergleichbar, ggf. Zertifizierung PMP oder vergleichbar)(KK:-5); Qualitäts- und Risikomanagement(KK:-3); Datenbanksysteme, Datenbankprogrammierung (MS SQL, Oracle oder vergleichbar)(KK:-5); Softwareentwicklung, Software-Engineering (WebServices, XML)(KK:-5); Programmiersprachen bzw. Skriptprogrammierung (.NET, C++, Java, HTML, JavaScript etc.)(KK:-3)
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Vertiefte Kenntnisse in: V-Modell XT (Bund)(GK:-3,KK:-5); BSI IT-Grundschutz(GK:-5,KK:-10); SAGA 5(GK:-3,KK:-5); Anforderungsmanagement, Anforderungsanalyse (ggf. Zertifizierung CPRE)(GK:--5,KK:-10);Testmanagement (ggf. Zertifizierung ISTQB)(GK:-5,KK:-10); Daten- und Prozessmodellierung(GK:-3,KK:-5)
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Expertenkenntnisse in: SW/HW-Architekturen(VK:-5,GK:-10,KK:-10)
—Kriterium B2.6 (Gewichtung 10%): Führen Sie bitte zwei Mitarbeiterprofile für Entwickler auf. Beschreiben Sie bitte auf dem beigefügten Formblatt die Qualifikationen, Erfahrungen und Kenntnisse. Stellen Sie ferner die Vergleichbarkeit zum hiesigen Ausschreibungsgegenstand dar.
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—Rolle: Entwickler
—Erfahrung in dieser Rolle in Jahren
Grundkenntnisse in: V-Modell XT (Bund)(KK:-2); BSI IT-Grundschutz(KK:-5); Testmanagement (ggf. Zertifizierung ISTQB)(KK:-5); Qualitäts- und Risikomanagement (KK:-5)
Vertiefte Kenntnisse in: SAGA 5(GK:-3,KK:-5); Daten- und Prozessmodellierung(GK:-5,KK:-10)
Expertenkenntnisse in: SW/HW-Architekturen(VK:-3,GK:-5,KK:-10);
Bei der Bewertung der folgenden Kenntnisse werden die beiden besten herangezogen. Es ist also ausreichend, wenn Expertenkenntnisse bei zwei Skills vorhanden sind, damit es zu keinem Punktabzug kommt.
Expertenkenntnisse in: Datenbanksysteme, Datenbankprogrammierung (MS SQL, Oracle oder vergleichbar)(VK:-5,GK:-10,KK:-10); Softwareentwicklung, Software-Engineering (WebServices)(VK:-5,GK:-10,KK:-10); Programmiersprachen bzw. Skriptprogrammierung (.NET, C++, Java, HTML, JavaScript, XML etc.)(VK:-5,GK:-10,KK:-10)
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Beschreibung der "Kenntnisse":
Grundkenntnisse (GK) bedeutet, dass der Mitarbeiter das Thema betreffende Aufgaben / Problemstellungen erkennen und einordnen kann.
Vertiefte Kenntnisse (VK) bedeutet, dass der Mitarbeiter die meisten das Thema betreffenden Probleme gut lösen kann, i. d. R. mind. 1 Jahr Berufserfahrung in diesem Thema, z. B. durch praktische Projekte nachweisen kann.
Expertenkenntnisse bedeutet, dass der Mitarbeiter, der für das Thema betreffend eingesetzt werden soll, auch komplexe Fragestellungen zügig und vollumfänglich lösen können und über eine mit Referenzprojekten belegbare Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren in diesem Einsatzgebiet verfügt.
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Bei der Bewertung der einzelnen Kriterien wird in einem ersten Schritt eine Punktzahl (zwischen 0 und 10 Punkten) für das entsprechende Kriterium ermittelt. Für die Kriterien B 1.1 bis B 1.7 werden die Punkte gemäß den Angaben in Abschnitt III.2.2) vergeben (s. auch Anlage „Eignungskriterien“).
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Für die Kriterien B 2.1 bis B 2.3 erfolgt die Bewertung gemäß den Angaben in Abschnitt III.2.3) (s. auch Anlage „Bewertungskriterien für die Bewertung der Referenzen“).
Für die Kriterien B 2.4 bis B 2.6 (Mitarbeiterprofile) erfolgt die Bewertung wie folgt:
Kann der Mitarbeiter alle für die jeweilige Rolle aufgeführten Kenntnisse im geforderten Maße nachweisen, so wird das Mitarbeiterprofil mit 10 Punkten bewertet.
Ist der Grad des Kenntnisstandes geringer als der in B2.4 bis B2.6 aufgeführte, so erfolgt eine Reduzierung der Punktzahl gemäß den jeweiligen Angaben.
Hierbei bedeuten:
KK - Keine Kenntnisse
GK - Grundkenntnisse
VK - Vertiefte Kenntnisse
Würde z. B. ein Projektleiter lediglich vertiefte Kenntnisse (VK) bei V-Modell XT (Bund) und Projektmanagementmethodik vorweisen und alle übrigen Kenntnisse würden dem geforderten Maße entsprechen, so würde das Profil mit 2 Punkten bewertet.
Jedes Mitarbeiterprofil kann maximal 10 und minimal 0 Punkte erreichen.
Ein Übererfüllen der Anforderungen erhöht die Punktzahl nicht.
In einem zweiten Schritt werden die erzielten Punkte mit den jeweils angegebenen Gewichtungsfaktoren (s. auch Anlage „Eignungskriterien“) multipliziert. Bei den Kriterien B 2.1 bis B 2.3 und B 2.4 bis B 2.6 werden hierbei die im Durchschnitt erzielten Punkte zugrunde gelegt.
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In einem dritten Schritt werden die sich aus der Multiplikation ergebenden Punktwerte zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Anhand der von den Bewerbern erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: keine
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI (Stand: 12. September 2011); Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Für die Feststellung der Eignung wird ein Erreichen von 60 % der maximalen Punktzahl in der Gesamtschau aller Kriterien gefordert. Es sind nur solche Unternehmen zur Leistungserbringung geeignet, die den o. g. Prozentsatz erreichen oder überschreiten.
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Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden geeigneten Bewerber erfolgt anhand der Rangfolge, die sich aus der Bewertung der Eignungskriterien ergibt. Die drei bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat B 14
Jörg Kretzer
Internetadresse: www.beschaffungsamt.de 🌏
Name: e-Vergabe-Plattform des Bundes, www.evergabe-online.de (Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt!)
e-Vergabe-Plattform des Bundes, www.evergabe-online.de Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt!)

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-02 📅
Kennungen
Art der früheren Veröffentlichung: Prior_information_notice
Zusätzliche Informationen
Der Auftrag fällt under den Bereich Verteidigung und Sicherheit. Daher kommt die VSVgV zur Anwendung.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 36 VSVgV. Es gilt deutsches Recht.
Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt! Voraussetzung für ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform
unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen.
Sie erhalten ausschließlich elektronische Teilnahme- bzw. Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können den Teilnahmeantrag bzw. das Angebot und die
geforderten Nachweise auch nur dort elektronisch abgeben.
Das Verfahren wird durch externe Dienstleister unterstützt. Sollten Teile Ihres Teilnahmeantrages/Angebotes dem externen Dienstleister nicht zur Kenntnis gelangen, sind diese entsprechend zu kennzeichnen.
Die Angebotsaufforderung der erfolgreichen Bewerber ist in KW46/2013 geplant.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt,
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
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Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information
durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Quelle: OJS 2013/S 167-290097 (2013-08-28)
Ergänzende Angaben (2013-09-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 179-308358
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 167-290097
ABl. S-Ausgabe: 179
Quelle: OJS 2013/S 179-308358 (2013-09-12)
Ergänzende Angaben (2013-09-23)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-23 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 186-320388
ABl. S-Ausgabe: 186
Quelle: OJS 2013/S 186-320388 (2013-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 226-399304
ABl. S-Ausgabe: 226
Zusätzliche Informationen
Es gilt deutsches Recht. Der Auftrag fällt unter den Bereich Verteidigung und Sicherheit. Daher kam die VSVgV zur Anwendung. Mit der Abgabe des Angebotes unterlag der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 36 VSVgV. Dieses Vergabeverfahren wurde nur elektronisch durchgeführt. Voraussetzung für die Beteiligung war die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter: http://www.evergabe-online.info/signaturen Es wurden ausschließlich elektronische Teilnahme- bzw. Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt und der Teilnahmeantrag sowie das Angebot und die geforderten Nachweise konnten auch nur dort elektronisch abgeben werden. Das Verfahren wurde durch externe Dienstleister unterstützt. Teile des Teilnahmeantrages/Angebotes, die dem externen Dienstleister nicht zur Kenntnis gelangen sollten, waren entsprechend zu kennzeichnen. Die Angebotsaufforderung der erfolgreichen Bewerber fand in KW48/2013 statt.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wiesbaden.

Auftragsvergabe
Name: rola Security Solutions GmbH
Postanschrift: Essener Straße 5
Postort: Oberhausen
Postleitzahl: 46047
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Mehr anzeigen
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
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Quelle: OJS 2014/S 226-399304 (2014-11-20)