Projektsteuerungsleistungen für Planung und Umbau der Verkehrsstation in Friedberg,
Übertragene Leistungen der Leistungsstufe 2,
Optional Leistungen Leistungsstufe 3
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektsteuerungsleistungen VST Friedberg
13TEI07026
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Titel: Projektsteuerungsleistungen VST Friedberg
Beschreibung
Ort der Leistung: Gießen, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bahnhof Friedberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Projektsteuerungsleistungen für Planung und Umbau der Verkehrsstation in Friedberg, Übertragene Leistungen der Leistungsstufe 2, Optional Leistungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Projektsteuerungsleistungen für Planung und Umbau der Verkehrsstation in Friedberg, Übertragene Leistungen der Leistungsstufe 2, Optional Leistungen Leistungsstufe 3.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2014-03-14 📅
Datum des Endes: 2019-10-31 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2014/S 108-190891
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 1
Titel: Projektsteuerungsleistungen VST Friedberg
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-04-08 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Kurock
Postanschrift: Im Heidekamp 18
Postort: Lippstadt
Postleitzahl: 59555
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Soest🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabeder Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisbzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 134-330383 (2019-07-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Station&Service AG (Bukr 11)
Kontaktperson: Schuster, Martina
Telefon: +49 6926543721📞
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 13TEI07026
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 185 801 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 034-081151 (2020-02-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-13) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 185 801 💰
Quelle: OJS 2020/S 034-081152 (2020-02-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“DB Station & Service AG, Bau- und Anlagenmanagement (I.SV-MI-I (B2)), Regionalbereich Mitte (13TEI07026)”
Telefon: +49 6926545453📞
E-Mail: tim.schumacher@deutschebahn.com📧
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2013/S 249-437920
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 185 801 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1−3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Quelle: OJS 2021/S 104-274783 (2021-05-27)