Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Nach § 4 der Betriebssicherheitsverordnung und den TBRS 1201 sowie der BGV A3 hat der Arbeitgeber unter anderem seine ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel zu prüfen. Diese Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel wird an einen überörtlichen Dienstleister übertragen.
Die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel durch den überörtlichen Dienstleister für ausgewiesene Dienststellen sowie Dienststellenteile der DAK-Gesundheit (= Be-triebsstätten) soll mit Wirkung ab dem 1.10.2013 für eine Laufzeit von 2 Jahren erfolgen. Die zu betreuenden Betriebsstätten ergeben sich aus der Anlage zur Leistungsbeschreibung.
Insgesamt umfassen alle Lose insgesamt 14 400 Mitarbeiter und 72 000 zu prüfende Geräte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-15.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2013-05-15
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Auftragsbekanntmachung
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