Die 179. Vergleichende Prüfung „Baumanagement/ Bauprojektmanagement“ richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22.12.1993 (GVBl. I S. 708). Der Auftragnehmer hat in der Prüfung mindestens die folgenden Sachverhalte und Fragestellungen zu bearbeiten und darzustellen: - Ausgehend von einer vorzunehmenden Analyse der kommunalen Bautätigkeit ist die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Steuerung und Kontrolle des kommunalen Baumanagements (Hoch- und Tiefbau) als integralen Bestandteil des kommunalen Bauprojektmanagements zu untersuchen und möglichst nachvollziehbar und ggfs. auch anhand von wirtschaftlichen Daten zu beurteilen. - Die Prüfung soll neben der Bewertung der Chancen und der Risiken in Verbindung mit der wirtschaftlichen und personellen Leistungsfähigkeit der Kommunen eine Untersuchung und Bewertung der Vertragsgestaltung und Vertragsumsetzung umfassen. - Es soll geklärt werden, ob das Ziel des Baumanagements erreicht wurde, Bauprojekte so zu planen und abzuwickeln, dass die vereinbarten Termine und Kosten eingehalten wurden und die Qualität und Ausführung des Bauwerks eine optimale Nutzung gewährleistet, und zwar unter vollständiger Berücksichtigung der technischen und funktionalen, der energetischen und ökologischen sowie sonstiger Anforderungen des Bauherrn und der anzuwendenden Gesetze und Normen. - Weiterhin ist zu untersuchen und zu bewerten, inwieweit Elemente eines umfassenden kommunalen Bauprojektmanagements im Sinne einer Lebenszyklusbetrachtung von Bauwerken von der Projektidee über die Planung und Baudurchführung, über die Bewirtschaftung – ggfs. auch unter Berücksichtigung von etwaigen Nutzungsänderungen (Stichwort demo-graphischer Wandel) – bis zum Rückbau bereits implementiert sind. - Nicht zuletzt ist zu prüfen, wie ein den Anforderungen der Kommunen angepasstes Bauprojektmanagement den Kommunen helfen kann, die Effektivität und Effizienz der kommunalen Bautätigkeit und Bauunterhaltung zu verbessern. Zur Bearbeitung des Auftrags sind neben betriebswirtschaftlichen und Rechtskenntnissen vertiefte Kenntnisse im Bauwesen, vorzugsweise im Bauprojektmanagement bzw. Baumanagement, erwünscht. 20 vergleichend zu prüfende Körperschaften: Bad Nauheim, Bruchköbel, Büdingen, Dillenburg, Erbach, Eschwege, Fuldatal, Gelnhausen, Groß-Gerau, Grünberg, Heidenrod, Heppenheim, Herborn, Karben, Königstein im Taunus, Kronberg im Taunus, Limburg a. d. Lahn, Riedstadt, Schauenburg, Stadtallendorf. Prüfungszeitraum sind die Jahre ab 2009. Die örtlichen Erhebungen bei drei Pilotkörperschaften (Büdingen, Dillenburg, Limburg a. d. Lahn) sollen im 2.2014, bei den Körperschaften des Vergleichs im zweiten Quartal 2014 beginnen und im 8-9.2014 abgeschlossen sein. Die Prüfungshandlungen finden bei den genannten Körperschaften selbst statt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-01-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Menge oder Umfang:
Pilotprüfung bei drei Körperschaften und Vergleichende Prüfung bei 20 Körperschaften.411 765
Gesamtwert des Auftrags: 411 765 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
Postanschrift: Eschollbrücker Straße 27
Postleitzahl: 64295
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.rechnungshof-hessen.de🌏
E-Mail: uepkk@rechnungshof.hessen.de📧
Telefon: +49 6151381252📞
Fax: +49 6151381255 📠
- Ergänzende Unterlage ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen, das an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird.
- Angebote/Teilnahmeanträge sind im verschlossenen Umschlag zuzuleiten und mit dem Vermerk „Teilnahmeantrag für die 179. Vergleichende Prüfung „Baumanagement/ Bauprojektmanagement“ zu versehen.
- Bindefrist des Angebots: 31.12.2013
- Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
- Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2014 und 2015.
- Ergänzende Unterlage ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen, das an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird.
- Angebote/Teilnahmeanträge sind im verschlossenen Umschlag zuzuleiten und mit dem Vermerk „Teilnahmeantrag für die 179. Vergleichende Prüfung „Baumanagement/ Bauprojektmanagement“ zu versehen.
- Bindefrist des Angebots: 31.12.2013
- Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
- Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2014 und 2015.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die 179. Vergleichende Prüfung „Baumanagement/ Bauprojektmanagement“ richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22.12.1993 (GVBl. I S. 708). Der Auftragnehmer hat in der Prüfung mindestens die folgenden Sachverhalte und Fragestellungen zu bearbeiten und darzustellen:
Die 179. Vergleichende Prüfung „Baumanagement/ Bauprojektmanagement“ richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22.12.1993 (GVBl. I S. 708). Der Auftragnehmer hat in der Prüfung mindestens die folgenden Sachverhalte und Fragestellungen zu bearbeiten und darzustellen:
- Ausgehend von einer vorzunehmenden Analyse der kommunalen Bautätigkeit ist die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Steuerung und Kontrolle des kommunalen Baumanagements (Hoch- und Tiefbau) als integralen Bestandteil des kommunalen Bauprojektmanagements zu untersuchen und möglichst nachvollziehbar und ggfs. auch anhand von wirtschaftlichen Daten zu beurteilen.
- Ausgehend von einer vorzunehmenden Analyse der kommunalen Bautätigkeit ist die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Steuerung und Kontrolle des kommunalen Baumanagements (Hoch- und Tiefbau) als integralen Bestandteil des kommunalen Bauprojektmanagements zu untersuchen und möglichst nachvollziehbar und ggfs. auch anhand von wirtschaftlichen Daten zu beurteilen.
- Die Prüfung soll neben der Bewertung der Chancen und der Risiken in Verbindung mit der wirtschaftlichen und personellen Leistungsfähigkeit der Kommunen eine Untersuchung und Bewertung der Vertragsgestaltung und Vertragsumsetzung umfassen.
- Es soll geklärt werden, ob das Ziel des Baumanagements erreicht wurde, Bauprojekte so zu planen und abzuwickeln, dass die vereinbarten Termine und Kosten eingehalten wurden und die Qualität und Ausführung des Bauwerks eine optimale Nutzung gewährleistet, und zwar unter vollständiger Berücksichtigung der technischen und funktionalen, der energetischen und ökologischen sowie sonstiger Anforderungen des Bauherrn und der anzuwendenden Gesetze und Normen.
- Es soll geklärt werden, ob das Ziel des Baumanagements erreicht wurde, Bauprojekte so zu planen und abzuwickeln, dass die vereinbarten Termine und Kosten eingehalten wurden und die Qualität und Ausführung des Bauwerks eine optimale Nutzung gewährleistet, und zwar unter vollständiger Berücksichtigung der technischen und funktionalen, der energetischen und ökologischen sowie sonstiger Anforderungen des Bauherrn und der anzuwendenden Gesetze und Normen.
- Weiterhin ist zu untersuchen und zu bewerten, inwieweit Elemente eines umfassenden kommunalen Bauprojektmanagements im Sinne einer Lebenszyklusbetrachtung von Bauwerken von der Projektidee über die Planung und Baudurchführung, über die Bewirtschaftung – ggfs. auch unter Berücksichtigung von etwaigen Nutzungsänderungen (Stichwort demo-graphischer Wandel) – bis zum Rückbau bereits implementiert sind.
- Weiterhin ist zu untersuchen und zu bewerten, inwieweit Elemente eines umfassenden kommunalen Bauprojektmanagements im Sinne einer Lebenszyklusbetrachtung von Bauwerken von der Projektidee über die Planung und Baudurchführung, über die Bewirtschaftung – ggfs. auch unter Berücksichtigung von etwaigen Nutzungsänderungen (Stichwort demo-graphischer Wandel) – bis zum Rückbau bereits implementiert sind.
- Nicht zuletzt ist zu prüfen, wie ein den Anforderungen der Kommunen angepasstes Bauprojektmanagement den Kommunen helfen kann, die Effektivität und Effizienz der kommunalen Bautätigkeit und Bauunterhaltung zu verbessern.
Zur Bearbeitung des Auftrags sind neben betriebswirtschaftlichen und Rechtskenntnissen vertiefte Kenntnisse im Bauwesen, vorzugsweise im Bauprojektmanagement bzw. Baumanagement, erwünscht.
20 vergleichend zu prüfende Körperschaften: Bad Nauheim, Bruchköbel, Büdingen, Dillenburg, Erbach, Eschwege, Fuldatal, Gelnhausen, Groß-Gerau, Grünberg, Heidenrod, Heppenheim, Herborn, Karben, Königstein im Taunus, Kronberg im Taunus, Limburg a. d. Lahn, Riedstadt, Schauenburg, Stadtallendorf.
20 vergleichend zu prüfende Körperschaften: Bad Nauheim, Bruchköbel, Büdingen, Dillenburg, Erbach, Eschwege, Fuldatal, Gelnhausen, Groß-Gerau, Grünberg, Heidenrod, Heppenheim, Herborn, Karben, Königstein im Taunus, Kronberg im Taunus, Limburg a. d. Lahn, Riedstadt, Schauenburg, Stadtallendorf.
Prüfungszeitraum sind die Jahre ab 2009. Die örtlichen Erhebungen bei drei Pilotkörperschaften (Büdingen, Dillenburg, Limburg a. d. Lahn) sollen im 2.2014, bei den Körperschaften des Vergleichs im zweiten Quartal 2014 beginnen und im 8-9.2014 abgeschlossen sein. Die Prüfungshandlungen finden bei den genannten Körperschaften selbst statt.
Prüfungszeitraum sind die Jahre ab 2009. Die örtlichen Erhebungen bei drei Pilotkörperschaften (Büdingen, Dillenburg, Limburg a. d. Lahn) sollen im 2.2014, bei den Körperschaften des Vergleichs im zweiten Quartal 2014 beginnen und im 8-9.2014 abgeschlossen sein. Die Prüfungshandlungen finden bei den genannten Körperschaften selbst statt.
Menge oder Umfang:
Pilotprüfung bei drei Körperschaften und Vergleichende Prüfung bei 20 Körperschaften.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag wird in den Stufen Pilotprüfung (drei Körperschaften) und Vergleichende Prüfung (alle Körperschaften einschließlich der Pilotkörperschaften) bearbeitet. Nach Abschluss der Pilotprüfung hat der Auftraggeber eine Optionsfrist von 3 Monaten, um vom Auftragnehmer die Erfüllung der Vergleichenden Prüfung zu verlangen.
Der Auftrag wird in den Stufen Pilotprüfung (drei Körperschaften) und Vergleichende Prüfung (alle Körperschaften einschließlich der Pilotkörperschaften) bearbeitet. Nach Abschluss der Pilotprüfung hat der Auftraggeber eine Optionsfrist von 3 Monaten, um vom Auftragnehmer die Erfüllung der Vergleichenden Prüfung zu verlangen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: K 80.13.06
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kommunale Körperschaften im Bundesland Hessen, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die geforderten Angaben und Formalitäten nach Ziffern III.2.1) bis einschließlich III.2.3) sind innerhalb der Frist nach Ziffer IV.3.4) schriftlich vorzulegen. Bei Angaben und Formalitäten Dritter reichen unbeglaubigte Kopien. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern. Das Recht des Auftraggebers zum Ausschluss eines Bewerbers bleibt unberührt.
Die geforderten Angaben und Formalitäten nach Ziffern III.2.1) bis einschließlich III.2.3) sind innerhalb der Frist nach Ziffer IV.3.4) schriftlich vorzulegen. Bei Angaben und Formalitäten Dritter reichen unbeglaubigte Kopien. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern. Das Recht des Auftraggebers zum Ausschluss eines Bewerbers bleibt unberührt.
Um die Vollständigkeit der geforderten Angaben und Formalitäten sicherzustellen, bietet sich an, für jede Angabe und jede Formalität ein separates Blatt anzulegen.
Stehen den geforderten Angaben und Formalitäten rechtliche Gründe entgegen, hat der Bewerber diese ausdrücklich zu benennen. Sein Schweigen geht zu seinen Lasten im Sinne fehlender Angaben und Formalitäten.
- Auskunft, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (vgl. § 4 Abs. 2 VOF) (Bewertungsfaktor 1).
- Auskunft, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen (vgl. § 4 Abs. 2 VOF) (Bewertungsfaktor 2).
- Namen und berufliche Qualifikation aller Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen (§ 4 Abs. 3 VOF).
- Nachweis der Berufszulassung oder Studiennachweise sowie Nachweis der beruflichen Befähigung (Lebensläufe) und Angabe über Verfügbarkeit für die Zeit der Leistungserbringung für (vgl. §§ 5 Abs. 5 lit. a) und lit. c) VOF) : (Bewertungsfaktor 3).
- Gesamtverantwortliche Person.
- Projektleitung.
- Stellvertretende Projektleitung.
- Verantwortliche Person für das Qualitätsmanagement.
- Eigenerklärung zur jährlichen mittleren Zahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (vgl. § 5 Abs. 5 lit. d) VOF) (Bewertungsfaktor 1).
- Eigenerklärung, dass keine Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 6 VOF und keine/oder welche Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 lit. a) bis d) VOF vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Verbindliche Erklärung einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 2 100 000 EUR (siehe oben, Ziffer III.1.1) mit dem Bewerber
oder
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 2 100 000 EUR (siehe oben, Ziffer III.1.1) durch aktuellen Versicherungsschein (vgl. § 5 Abs. 4 lit. a) VOF).
- Eigenerklärung über Gesamtumsatz und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (vgl. § 5 Abs. 4 lit. c) VOF) (Bewertungsfaktor 2).
- verbindliche Telefaxnummer für das Verhandlungsverfahren.
- Referenzliste mit wesentlichen erbrachten Leistungen in den letzten 3 Jahren (vgl. § 5 Abs. 5 lit. b) VOF) mit folgenden Eigenerklärungen (Bewertungsfaktor 2).
- Auftraggeber.
- Dienstleistungen.
- Leistungszeit.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Eigenerklärung zu Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (vgl. § 5Abs. 5 lit. f) VOF) (Bewertungsfaktor 3).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bei Vertragsschluss muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2 100 000 EUR für Vermögensschäden nachgewiesen werden. Nach Ausübung der Option ist sie auf 4 200 000 EUR aufzustocken.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftrag wird zu einem Pauschalpreis von 490 000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Pilotprüfung entfallen 140 000 EUR, Zahlung in 2 Raten, auf die Vergleichende Prüfung 280 000 EUR, Zahlung in vier Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 70 000 EUR.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Auftrag wird zu einem Pauschalpreis von 490 000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Pilotprüfung entfallen 140 000 EUR, Zahlung in 2 Raten, auf die Vergleichende Prüfung 280 000 EUR, Zahlung in vier Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 70 000 EUR.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie andere geeignete Dritte nach § 5 Abs. 1 Satz 4 ÜPKKG.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Bepunktung der Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Nachweise und der Angaben nach Ziffer III.2 in einer Skala 0 bis 5 multipliziert mit dem angegebenem Bewertungsfaktor.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-04-03 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. kreative Ausfüllung des Prüfungsthemas (40)
2. Prüfungsorganisation (30)
3. Prüfungsqualität (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Becker
Internetadresse: www.rechnungshof-hessen.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-11-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: K 80.13.06
Zusätzliche Informationen
- Ergänzende Unterlage ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen, das an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird.
- Angebote/Teilnahmeanträge sind im verschlossenen Umschlag zuzuleiten und mit dem Vermerk „Teilnahmeantrag für die 179. Vergleichende Prüfung „Baumanagement/ Bauprojektmanagement“ zu versehen.
- Bindefrist des Angebots: 31.12.2013
- Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
- Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2014 und 2015.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3 (Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt)
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 615112-6348📞
Fax: +49 615112-5816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter IV.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur dann zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die Vorschriften der Abschnitte II. und III. des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ab § 107 GWB hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter IV.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur dann zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die Vorschriften der Abschnitte II. und III. des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ab § 107 GWB hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3
Telefon: +49 6151126348📞
Fax: +49 6151125816 📠
Quelle: OJS 2013/S 019-028747 (2013-01-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 490 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs – Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften