Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V für zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in Bayern verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Personen ab dem vollendeten 6. Lebensmonat ohne Altersobergrenze für die Impfsaison 2013/2014
Auftraggeberin ist die ARGE Bayern. Bei der ARGE Bayern handelt es sich um einen Zusammenschluss gemäß §§ 219 SGB V, 94 Abs. 1 a SGB X folgender Krankenkassen und Verbände: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Straße 28, 81739 München BKK Landesverband Bayern Züricher Str. 25, 81476 München Knappschaft Regionaldirektion München, Friedrichstr. 19, 80801 München Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse Neumarkter Str. 35, 81673 München IKK classic Landesdirektion Bayern, Meglingerstr. 7, 81477 München den nachfolgend benannten Ersatzkassen Barmer GEK Techniker Krankenkasse (TK) DAK-Gesundheit Kaufmännische Krankenkasse - KKH HEK – Hanseatische Krankenkasse hkk Gemeinsamer Bevollmächtigter der Ersatzkassenmit Abschlussbefugnis: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch den/die Leiter/in der vdek-Landesvertretung Bayern, Arnulfstr. 201a, 80634 München Der Auftrag betrifft den Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V für zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in Bayern verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Personen ab dem vollendeten 6. Lebensmonat ohne Altersobergrenze für die Impfsaison 2013/2014.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-22.
Auftragsbekanntmachung (2013-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anti-Grippe-Impfstoffe
Menge oder Umfang:
Zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in Bayern verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Personen ab dem vollendeten 6. Lebensmonat ohne Altersobergrenze für die Impfsaison 2013/2014. Die Ausschreibung bezieht sich nur auf Grippeimpfstoff(e), der/die als Sprechstundenbedarf zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in Bayern verordnet wird/werden.
Zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in Bayern verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Personen ab dem vollendeten 6. Lebensmonat ohne Altersobergrenze für die Impfsaison 2013/2014. Die Ausschreibung bezieht sich nur auf Grippeimpfstoff(e), der/die als Sprechstundenbedarf zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in Bayern verordnet wird/werden.
Gesamtwert des Auftrags: 9 117 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Anti-Grippe-Impfstoffe📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: ARGE Bayern c/o AOK Bayern
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postleitzahl: 81739
Postort: München
Kontakt
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de📧
Fax: +49 8962730650151 📠
Die Zahl der möglichen Zuschläge ist auf höchstens 2 Gebietslose je Bieter begrenzt. Dabei gelten verbundene Unternehmen i.S.d. § 36 Abs. 2 und 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als ein Bieter im Sinne der Vorgaben hinsichtlich der Zuschlagslimitierung. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für Bietergemeinschaften. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters, der mit ihm verbundenen Unternehmen und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen ist, erteilt werden.
Die Zahl der möglichen Zuschläge ist auf höchstens 2 Gebietslose je Bieter begrenzt. Dabei gelten verbundene Unternehmen i.S.d. § 36 Abs. 2 und 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als ein Bieter im Sinne der Vorgaben hinsichtlich der Zuschlagslimitierung. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für Bietergemeinschaften. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters, der mit ihm verbundenen Unternehmen und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen ist, erteilt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftraggeberin ist die ARGE Bayern. Bei der ARGE Bayern handelt es sich um einen Zusammenschluss gemäß §§ 219 SGB V, 94 Abs. 1 a SGB X folgender Krankenkassen und Verbände:
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Carl-Wery-Straße 28, 81739 München
BKK Landesverband Bayern
Züricher Str. 25, 81476 München
Knappschaft
Regionaldirektion München, Friedrichstr. 19, 80801 München
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
als Landwirtschaftliche Krankenkasse
Neumarkter Str. 35, 81673 München
IKK classic
Landesdirektion Bayern, Meglingerstr. 7, 81477 München
den nachfolgend benannten Ersatzkassen
Barmer GEK
Techniker Krankenkasse (TK)
DAK-Gesundheit
Kaufmännische Krankenkasse - KKH
HEK – Hanseatische Krankenkasse
hkk
Gemeinsamer Bevollmächtigter der Ersatzkassenmit Abschlussbefugnis:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch den/die Leiter/in der vdek-Landesvertretung Bayern, Arnulfstr. 201a, 80634 München
Der Auftrag betrifft den Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V für zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in Bayern verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Personen ab dem vollendeten 6. Lebensmonat ohne Altersobergrenze für die Impfsaison 2013/2014.
Der Auftrag betrifft den Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V für zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in Bayern verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Personen ab dem vollendeten 6. Lebensmonat ohne Altersobergrenze für die Impfsaison 2013/2014.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V für zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in Bayern verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Personen ab dem vollendeten 6. Lebensmonat ohne Altersobergrenze für die Impfsaison 2013/2014
Kurze Beschreibung:
Bezirke München und Oberbayern der Kassenärztlichen Vereinigung…
… Bayerns,Betriebsstättennummern 63xxxxxxx und 64xxxxxxx
… Bayerns,
Betriebsstättennummern 63xxxxxxx und 64xxxxxxx
Menge oder Umfang: Kalkulationsgrundlage s. Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Abgrenzung der Lose erfolgt nach dem Sitz der Betriebsstätte des verordnenden Vertragsarztes (Betriebsstättennummern).
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bezirke Mittelfranken und Schwaben der Kassenärztlichen Vereinigung…
… Bayerns,Betriebsstättennummern 66xxxxxxx und 70xxxxxxx
… Bayerns,
Betriebsstättennummern 66xxxxxxx und 70xxxxxxx
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Bezirke Oberfranken und Unterfranken der Kassenärztlichen Vereinigung…
… Bayerns,Betriebsstättennummern 65xxxxxxx und 67xxxxxxx
… Bayerns,
Betriebsstättennummern 65xxxxxxx und 67xxxxxxx
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Bezirke Niederbayern und Oberpfalz der Kassenärztlichen Vereinigung…
… Bayerns,Betriebsstättennummern 69xxxxxxx und 68xxxxxxx
… Bayerns,
Betriebsstättennummern 69xxxxxxx und 68xxxxxxx
Referenznummer: Ausschreibung Grippeimpfstoffe 2013/14.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Ausschreibung richtet sich nur an pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG).
Die als aktuell bezeichneten Nachweise und Erklärungen dürfen nicht vor dem 1.10.2012 datieren.
Zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit haben die Bieter mit ihrem Angebot vorzulegen:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (s. Vergabeunterlagen)
Aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in welchem sie ansässig sind. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen.
Aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in welchem sie ansässig sind. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen.
Aktuelle Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bieter.
Bietergemeinschaften haben eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben (Formblatt) sowie die hier genannten Nachweise für jedes Mitglied.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Gesamtumsatz mit saisonalen Grippeimpfstoffen, jeweils anzugeben für jedes einzelne der letzten 3 Geschäftsjahre (§ 242 HGB) vor der Veröffentlichung der Ausschreibung (§ 7 Abs. 2 d) VOL/A-EG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Gesamtumsatz mit saisonalen Grippeimpfstoffen, jeweils anzugeben für jedes einzelne der letzten 3 Geschäftsjahre (§ 242 HGB) vor der Veröffentlichung der Ausschreibung (§ 7 Abs. 2 d) VOL/A-EG).
Beim Einsatz von Nachunternehmern sind Art und Umfang der konkreten Leistung und der namentlich zu bezeichnende Nachunternehmer anzugeben sowie eine Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung einzureichen. Die Eigenerklärung zur Herstellungserlaubnis ist aich für alle Nachunternehmer einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beim Einsatz von Nachunternehmern sind Art und Umfang der konkreten Leistung und der namentlich zu bezeichnende Nachunternehmer anzugeben sowie eine Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung einzureichen. Die Eigenerklärung zur Herstellungserlaubnis ist aich für alle Nachunternehmer einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bieter haben mit ihrem Angebot den Nachweis ihrer fachlichen Leistungsfähigkeit wie folgt zu erbringen:
Eigenerklärung zur Herstellungserlaubnis
Wenn der Bieter selbst nicht Hersteller im Sinne von § 13 AMG ist, sondern die Grippeimpfstoffe ausschließlich durch einen Nachunternehmer herstellen lässt, braucht der Bieter selbst keine Eigenerklärung zur Herstellungserlaubnis vorzulegen.
Darlegung der Kapazitäten zur Herstellung der saisonalen Grippeimpfstoffe (eigene oder fremde, auf die nachweislich zurückgegriffen werden kann) inkl. Benennung der Herstellungsstätten.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der dem Auftraggeber zustehende Rabattbetrag wird jeweils am 15. eines Monates abgerechnet, erstmals am 15.12.2013. Die Zahlung des Auftragnehmers ist 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung fällig. Bei verspätetem Zahlungseingang (verspäteter valutarischer Gutschrift auf dem Empfängerkonto) zahlt der Auftragnehmer während des Verzugs Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligem Basiszinssatz (§ 247 BGB).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der dem Auftraggeber zustehende Rabattbetrag wird jeweils am 15. eines Monates abgerechnet, erstmals am 15.12.2013. Die Zahlung des Auftragnehmers ist 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung fällig. Bei verspätetem Zahlungseingang (verspäteter valutarischer Gutschrift auf dem Empfängerkonto) zahlt der Auftragnehmer während des Verzugs Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligem Basiszinssatz (§ 247 BGB).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: AOK Bayern
Vergabestelle
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-07-01 📅
Datum des Endes: 2014-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschreibung Grippeimpfstoffe 2013/14.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gem. § 107 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsangabe oder zur Bewerbung gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: OJS 2013/S 060-100133 (2013-03-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-06-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge