Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Filgrastim

Die AOK – Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberin durch

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel mit dem Wirkstoff Filgrastim. Zum Beschaffungsbedarf gehören ausschließlich Fertigspritzen, die entweder 30 WE (= 30 Mio. E. Filgrastim; = 300 Mikrogramm Filgrastim) oder 48 WE (= 48 Mio. E. Filgrastim; = 480 Mikrogramm Filgrastim) in einer Injektions-/Infusionslösung zur subkutanen oder intravenösen Anwendung in einer Sammelpackung beinhalten.
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG gerichtet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-30 Auftragsbekanntmachung
2013-12-06 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2013-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Antineoplastische und immunmodulierende Mittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Antineoplastische und immunmodulierende Mittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK – Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberin durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-30 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 170-294487
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 119-202735
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberinnen sind: — AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, hier vertreten durch den stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes, Herrn Rainer Striebel, — AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg vor der Höhe, vertreten durch den Vorstand, Herrn Fritz Müller, — AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Straße 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorstand, Herrn Ralf Dralle, — AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Jürgen Peter, — AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorstand, HerrnOlaf Woggan, — AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Behlertstraße 33 , 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorstand, Herrn Frank Michalak, — AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse; Kasernenstr. 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Herrn Günter Wältermann, — AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorstand, Herrn Martin Litsch. 2. Das Verfahren erfolgt gemäß § 3 Abs. 4 lit. a VOL/A-EG. Alle am Auftrag interessierten Unternehmen haben die Möglichkeit bei der genannten Kontaktstelle, die Unterlagen abzurufen und ihre Eignung nachzuweisen. Die Eignungsanforderungen finden sich in Ziffer III.2.1 und Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung. Diese werden geprüft. Sofern die Eignung positiv festgestellt werden kann, werden die Unternehmen mit separatem Schreiben zum Verhandlungsgespräch eingeladen und erhalten weiterführende Unterlagen. Jedes Unternehmen, das seine Eignung nachweist, wird zur Verhandlung eingeladen; eine weitere Beschränkung des Teilnehmerkreises erfolgt nicht.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel mit dem Wirkstoff Filgrastim. Zum Beschaffungsbedarf gehören ausschließlich Fertigspritzen, die entweder 30 WE (= 30 Mio. E. Filgrastim; = 300 Mikrogramm Filgrastim) oder 48 WE (= 48 Mio. E. Filgrastim; = 480 Mikrogramm Filgrastim) in einer Injektions-/Infusionslösung zur subkutanen oder intravenösen Anwendung in einer Sammelpackung beinhalten.
Mehr anzeigen
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG gerichtet.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1
Kurze Beschreibung:
AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (ca. 2,71 Mio. Versicherte).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2
Kurze Beschreibung:
AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen und die AOK – Die Gesundheitskasse in Sachsen-Anhalt (insgesamtca. 2,22 Mio. Versicherte).
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 3
Kurze Beschreibung:
AOK – Die Gesundheitskasse in Niedersachsen und die AOK – Die Gesundheitskasse in Bremen/Bremerhaven (insgesamt ca. 2,64 Mio. Versicherte).
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 4
Kurze Beschreibung:
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (ca. 1,79 Mio. Versicherte).
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 5
Kurze Beschreibung: AOK – Die Gesundheitskasse für Rheinland/Hamburg (ca. 2,87 Mio. Versicherte).
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 6
Kurze Beschreibung: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse (ca. 2,74 Mio. Versicherte).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 6 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 6 Abs. 4, 6 VOL/A-EG.
(2) Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.1.2013); ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Eigenerklärung, dass der/die Bieter im Zeitpunkt des Vertragsbeginns jeweils Produkte als Fertigspritze der Wirkstärken 30 Mio. E. Filgrastim und 48 Mio. E. Filgrastim in Vertrieb haben werden.
(2) Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), aller Arzneimittel des ausgeschriebenen Wirkstoffs, die der pharmazeutische Unternehmer im Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation der Arzneimittel ergeben:
Mehr anzeigen
a. Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
b. Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehr-Bringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung),
c. Darreichungsform,
d. Wirkstoff,
e. Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Straße 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Straße 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Str. 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstraße 33 A
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstr. 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Plus – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Straße 2
Postort: Bad Homburg vor der Höhe
Postleitzahl: 61352
Kontakt
Kontaktperson: Melanie von Lennep

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-21 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 119-202735
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberinnen sind:
— AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, hier vertreten durch den stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes, Herrn Rainer Striebel,
— AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg vor der Höhe, vertreten durch den Vorstand, Herrn Fritz Müller,
— AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Straße 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorstand, Herrn Ralf Dralle,
— AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Jürgen Peter,
— AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorstand, HerrnOlaf Woggan,
— AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Behlertstraße 33 , 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorstand, Herrn Frank Michalak,
— AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse; Kasernenstr. 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Herrn Günter Wältermann,
— AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorstand, Herrn Martin Litsch.
2. Das Verfahren erfolgt gemäß § 3 Abs. 4 lit. a VOL/A-EG. Alle am Auftrag interessierten Unternehmen haben die Möglichkeit bei der genannten Kontaktstelle, die Unterlagen abzurufen und ihre Eignung nachzuweisen. Die Eignungsanforderungen finden sich in Ziffer III.2.1 und Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung. Diese werden geprüft. Sofern die Eignung positiv festgestellt werden kann, werden die Unternehmen mit separatem Schreiben zum Verhandlungsgespräch eingeladen und erhalten weiterführende Unterlagen. Jedes Unternehmen, das seine Eignung nachweist, wird zur Verhandlung eingeladen; eine weitere Beschränkung des Teilnehmerkreises erfolgt nicht.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist; auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2013/S 170-294487 (2013-08-30)
Ergänzende Angaben (2013-12-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 238-413347
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 170-294487
ABl. S-Ausgabe: 238
Quelle: OJS 2013/S 238-413347 (2013-12-06)