Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Filgrastim

AOK-Bundesverband GbR führt im Namen der unter VI.3 genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch.

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel mit dem Wirkstoff Filgrastim. Zum Beschaffungsbedarf gehören ausschließlich Fertigspritzen, die entweder 30 WE (= 30 Mio. E. Filgrastim; = 300 Mikrogramm Filgrastim) oder 48 WE (= 48 Mio. E. Filgrastim; = 480 Mikrogramm Filgrastim) in einer Injektions-/Infusionslösung zur subkutanen oder intravenösen Anwendung in einer Sammelpackung beinhalten.
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG gerichtet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-19 Auftragsbekanntmachung
2013-08-09 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2013-06-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Antineoplastische und immunmodulierende Mittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Antineoplastische und immunmodulierende Mittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR führt im Namen der unter VI.3 genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-19 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 119-202735
ABl. S-Ausgabe: 119
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberinnen sind - AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, hier vertreten durch den stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes, Herrn Rainer Striebel; - AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg v. d. H., vertreten durch den Vorstand, Herrn Fritz Müller; - AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Straße 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorstand, Herrn Ralf Dralle - AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Jürgen Peter; - AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorstand, Herrn Olaf Woggan; - AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Behlertstraße 33 , 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorstand, Herrn Frank Michalak; - AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse; Kasernenstr. 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Herrn Günter Wältermann - AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorstand, Herrn Martin Litsch. 2. Bietergemeinschaften: a. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig für die entsprechenden Gebietslose ausgefüllt und mit den übrigen Angebotsunterlagen vorzulegen. Im Fall einer Bietergemeinschaft hat diese sicherzustellen, dass alle rabattierten Fertigspritzen in den vorzuhaltenden Wirkstärken (30 Mio. E. und 48 Mio. E. Filgrastim) pro Gebietslos gemäß § 24b Abs. 5 AMG demselben Wirkstoff entsprechen. Dabei ist es unerheblich, von welchem Mitglied der Bietergemeinschaft die einzelnen Rabattarzneimittel in den Verkehr gebracht werden. Solange diese Arzneimittel auf dasselbe Referenzarzneimittel Bezug nehmend zugelassen sind und sich in Ausgangsstoffen und Herstellungsprozess nicht unterscheiden (vgl. § 24b Abs. 5 AMG), können pro Gebietslos die Fertigspritzen in den vorzuhaltenden Wirkstärken (30 Mio. E. und 48 Mio. E. Filgrastim) angeboten werden. Dabei muss jeweils eine Wirkstärke (30 Mio.E. oder 48 Mio E.Filgastrim) einem Mitglied einer Bietergemeinschaft zugeordnet werden können. Daher sind die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft je Gebietslos vorzulegen. Die genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich/die PZN zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. b.Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Bezogen auf ein und dasselbe Gebietslos können Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, daher nur dann zugleich auch als Einzelbieter oder als Mitglied einer anderen Bieter-gemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen (und umgekehrt), wenn sie mit dem Angebot jeweils nachweisen, „dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des [Geheim]-Wettbewerbs unter Bietern nicht besteht“ (EuGH, Urt. vom 23.12.2009 – Rs. C-376/08). Wird dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftraggeberinnen erbracht, sind alle betroffenen Angebote bezogen auf das betreffende Los auszuschließen. 3. Unterauftragnehmer: a.Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, insbesondere eines Auftragsherstellers i. S. des § 9 Arzneimittel und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV), bedienen, so muss er diesen Umstand sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und den Auftraggeberinnen nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) oder eine Ablichtung eines entsprechenden Liefervertrages bezogen auf den ausgeschriebenen Wirkstoff mit dem benannten Unterauftragnehmer, aus dem sich die Lieferverpflichtung des Unterauftragnehmers dem Bieter gegenüber einschließ-lich der zur Verfügung gestellten Produktionskapazitäten sowie die Vertragsdauer ergeben, auf Verlangen vorlegt. Sofern eine Kopie eines Liefervertrages vorgelegt wird, wird darauf hingewiesen, dass Vertragsinhalte, die mit der Lieferverpflichtung und der Vertragsdauer nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen, ausgelassen oder unkenntlich gemacht werden können. Sofern der Liefervertrag nicht in deutscher Sprache verfasst ist, hat der Bieter eine beglaubigte Übersetzung der wesentlichen Informationen des Liefervertrages in deutscher Sprache vorzulegen. Zu den zu benennenden Unterauftragnehmern zählen – die Auftragshersteller der Arzneimittel i. S. des § 9 AMWHV, in deren Produktionsstätten die Arzneimittel, zu denen der Bieter ein Angebot abgibt, hergestellt werden (Herstellung des Wirkstoffs und Fertigstellung des Produktes; nicht jedoch Verpackung und Herstellung des Grundstoffs), und ggf. zwischen Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unter-nehmen, nicht jedoch dritte Unternehmen, die lediglich die Verpackung oder Herstellung des Grundstoffs, des Applikationszubehörs sowie ähnlicher Nebenprodukte übernehmen sollen), und ggf. zwischen Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unternehmen, – nicht dagegen Postdienstleister, Ärzte, Apotheker und Pharmazeutische Großhändler, sowie Auftragsprüfer von Arzneimitteln i.S. des § 9 AMWHV und Unternehmen, die ausschließlich mit der Freigabe i.S. des § 25 AMWHV beauftragt sind. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, auf Verlangen von den beiden bestplatzierten Bietern nach dem vorläufigen Abschluss der Angebotswertung die Verpflichtungserklärung des benannten Unterauftragnehmers der ersten Reihe in schriftlicher Form oder eine Ablichtung (Kopie) des entsprechenden Liefervertrags bezogen auf den ausgeschriebenen Wirkstoff mit dem benannten Unterauftragnehmer, aus dem sich die Lieferverpflichtung des Unterauftragnehmers dem Bieter gegenüber einschließlich der zur Verfügung gestellten Produktionskapazitäten sowie die Vertragsdauer ergeben müssen, einzuholen. b. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts Unterauftragnehmer sind („andere Unternehmen“ i. S. des § 7 Abs. 9 Satz 1 VOL/A-EG).
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel mit dem Wirkstoff Filgrastim. Zum Beschaffungsbedarf gehören ausschließlich Fertigspritzen, die entweder 30 WE (= 30 Mio. E. Filgrastim; = 300 Mikrogramm Filgrastim) oder 48 WE (= 48 Mio. E. Filgrastim; = 480 Mikrogramm Filgrastim) in einer Injektions-/Infusionslösung zur subkutanen oder intravenösen Anwendung in einer Sammelpackung beinhalten.
Mehr anzeigen
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG gerichtet.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1
Kurze Beschreibung:
AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (ca. 2,71 Mio. Versicherte)
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2
Kurze Beschreibung:
AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen und die AOK – Die Gesundheitskasse in Sachsen-Anhalt (insgesamt ca. 2,22 Mio. Versicherte)
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 3
Kurze Beschreibung:
AOK – Die Gesundheitskasse in Niedersachsen und die AOK – Die Gesundheitskasse in Bremen/Bremerhaven (insgesamt ca. 2,64 Mio. Versicherte)
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 4
Kurze Beschreibung:
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (ca. 1,79 Mio. Versicherte)
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 5
Kurze Beschreibung: AOK – Die Gesundheitskasse für Rheinland/Hamburg (ca. 2,87 Mio. Versicherte)
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 6
Kurze Beschreibung: AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse (ca. 2,74 Mio. Versicherte)
Beschreibung der Optionen: einmalige Vertragsverlängerungsoption um 6 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 6 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 6 Abs. 4, 6 VOL/A-EG
(2) Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 01.01.2013); ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
Mehr anzeigen
(3) Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), aller Arzneimittel des ausgeschriebenen Wirkstoffs, die der pharmazeutische Unternehmer im Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation der Arzneimittel ergeben:
Mehr anzeigen
a. Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
b. Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehr-Bringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung),
c. Darreichungsform,
d. Wirkstoff,
e. Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
Mehr anzeigen
Allgemeine Hinweise: Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer siehe Ziffer VI.3 der Bekanntmachung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Eigenerklärung, dass der/die Bieter im Zeitpunkt des Vertragsbeginns jeweils Produkte als Fertigspritze der Wirkstärken 30 Mio. E. Filgrastim und 48 Mio. E. Filgrastim in Vertrieb haben werden.
(2) Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel gem § 7 Abs. 3 lit.b VOL/A.
(3) ggf. Erklärung im Falle der Bewerbung mit zum Stichtag (15.05.2013) nicht in der großen deutschen Spezialitäten-Taxe gelisteten und als aktiv gekennzeichneten Arzneimitteln.
Allgemeine Hinweise: Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer siehe Ziffer VI.3 der Bekanntmachung.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung
Sonstige besondere Bedingungen:
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG gerichtet.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-08-06 📅
Öffnungsort: AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
Ort des Eröffnungstermins: AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Straße 2
Postort: Bad Homburg v. d. H.
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Straße 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Straße 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Str. 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstraße 33 A
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstr. 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Kontakt
Kontaktperson: Melanie von Lennep

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-11-01 📅
Datum des Endes: 2015-10-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberinnen sind
- AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, hier vertreten durch den stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes, Herrn Rainer Striebel;
- AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg v. d. H., vertreten durch den Vorstand, Herrn Fritz Müller;
- AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Straße 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorstand, Herrn Ralf Dralle
- AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Jürgen Peter;
- AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorstand, Herrn Olaf Woggan;
- AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Behlertstraße 33 , 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorstand, Herrn Frank Michalak;
- AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse; Kasernenstr. 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Herrn Günter Wältermann
- AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorstand, Herrn Martin Litsch.
2. Bietergemeinschaften:
a. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig für die entsprechenden Gebietslose ausgefüllt und mit den übrigen Angebotsunterlagen vorzulegen. Im Fall einer Bietergemeinschaft hat diese sicherzustellen, dass alle rabattierten Fertigspritzen in den vorzuhaltenden Wirkstärken (30 Mio. E. und 48 Mio. E. Filgrastim) pro Gebietslos gemäß § 24b Abs. 5 AMG demselben Wirkstoff entsprechen.
Mehr anzeigen
Dabei ist es unerheblich, von welchem Mitglied der Bietergemeinschaft die einzelnen Rabattarzneimittel in den Verkehr gebracht werden. Solange diese Arzneimittel auf dasselbe Referenzarzneimittel Bezug nehmend zugelassen sind und sich in Ausgangsstoffen und Herstellungsprozess nicht unterscheiden (vgl. § 24b Abs. 5 AMG), können pro Gebietslos die Fertigspritzen in den vorzuhaltenden Wirkstärken (30 Mio. E. und 48 Mio. E. Filgrastim) angeboten werden. Dabei muss jeweils eine Wirkstärke (30 Mio.E. oder 48 Mio E.Filgastrim) einem Mitglied einer Bietergemeinschaft zugeordnet werden können. Daher sind die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft je Gebietslos vorzulegen. Die genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich/die PZN zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
Mehr anzeigen
b.Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Bezogen auf ein und dasselbe Gebietslos können Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, daher nur dann zugleich auch als Einzelbieter oder als Mitglied einer anderen Bieter-gemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen (und umgekehrt), wenn sie mit dem Angebot jeweils nachweisen, „dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des [Geheim]-Wettbewerbs unter Bietern nicht besteht“ (EuGH, Urt. vom 23.12.2009 – Rs. C-376/08). Wird dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftraggeberinnen erbracht, sind alle betroffenen Angebote bezogen auf das betreffende Los auszuschließen.
Mehr anzeigen
3. Unterauftragnehmer:
a.Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, insbesondere eines Auftragsherstellers i. S. des § 9 Arzneimittel und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV), bedienen, so muss er diesen Umstand sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und den Auftraggeberinnen nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) oder eine Ablichtung eines entsprechenden Liefervertrages bezogen auf den ausgeschriebenen Wirkstoff mit dem benannten Unterauftragnehmer, aus dem sich die Lieferverpflichtung des Unterauftragnehmers dem Bieter gegenüber einschließ-lich der zur Verfügung gestellten Produktionskapazitäten sowie die Vertragsdauer ergeben, auf Verlangen vorlegt.
Mehr anzeigen
Sofern eine Kopie eines Liefervertrages vorgelegt wird, wird darauf hingewiesen, dass Vertragsinhalte, die mit der Lieferverpflichtung und der Vertragsdauer nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen, ausgelassen oder unkenntlich gemacht werden können. Sofern der Liefervertrag nicht in deutscher Sprache verfasst ist, hat der Bieter eine beglaubigte Übersetzung der wesentlichen Informationen des Liefervertrages in deutscher Sprache vorzulegen.
Mehr anzeigen
Zu den zu benennenden Unterauftragnehmern zählen
– die Auftragshersteller der Arzneimittel i. S. des § 9 AMWHV, in deren Produktionsstätten die Arzneimittel, zu denen der Bieter ein Angebot abgibt, hergestellt werden (Herstellung des Wirkstoffs und Fertigstellung des Produktes; nicht jedoch Verpackung und Herstellung des Grundstoffs), und ggf. zwischen Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unter-nehmen, nicht jedoch dritte Unternehmen, die lediglich die Verpackung oder Herstellung des Grundstoffs, des Applikationszubehörs sowie ähnlicher Nebenprodukte übernehmen sollen), und ggf. zwischen Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unternehmen,
Mehr anzeigen
– nicht dagegen Postdienstleister, Ärzte, Apotheker und Pharmazeutische Großhändler, sowie Auftragsprüfer von Arzneimitteln i.S. des § 9 AMWHV und Unternehmen, die ausschließlich mit der Freigabe i.S. des § 25 AMWHV beauftragt sind.
Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, auf Verlangen von den beiden bestplatzierten Bietern nach dem vorläufigen Abschluss der Angebotswertung die Verpflichtungserklärung des benannten Unterauftragnehmers der ersten Reihe in schriftlicher Form oder eine Ablichtung (Kopie) des entsprechenden Liefervertrags bezogen auf den ausgeschriebenen Wirkstoff mit dem benannten Unterauftragnehmer, aus dem sich die Lieferverpflichtung des Unterauftragnehmers dem Bieter gegenüber einschließlich der zur Verfügung gestellten Produktionskapazitäten sowie die Vertragsdauer ergeben müssen, einzuholen.
Mehr anzeigen
b. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts Unterauftragnehmer sind („andere Unternehmen“ i. S. des § 7 Abs. 9 Satz 1 VOL/A-EG).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist; auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat....
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2013/S 119-202735 (2013-06-19)
Ergänzende Angaben (2013-08-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 157-273557
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 119-202735
ABl. S-Ausgabe: 157
Quelle: OJS 2013/S 157-273557 (2013-08-09)