Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die „Full-Service“ Miete von Abteilungsdruckern (siehe Kapitel 1.4 des anzufordernden Eignungskatalogs) mittels Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer (im Folgenden „Auftragnehmer“). Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll über die Anbindung der Online-Shop-Lösung des mit diesem Vergabeverfahren gesuchten Auftragnehmers geschehen. Die Online-Shop-Lösung wird dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert. Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem Online-Shop des Auftragnehmers geschehen und dieser Warenkorb dann an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z.B. Genehmigung) übergeben wird. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG. Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 5 des anzufordernden Eignungskatalogs). Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Shops sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen. Vor dem Hintergrund der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen schreibt die MPG unter Wahrung der vergaberechtlichen Vorgaben eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner aus. Dabei muss das von der MPG benötigte Produktportfolio des Auftragnehmers über eine Anbindung der Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die „Full-Service“ Miete von sogenannten Abteilungsdruckern, die zentral aufgestellt, über ein Netzwerk angeschlossen, meist über einen zentralen Druckserver angesteuert und üblicherweise von mehreren Mitarbeitern genutzt werden. Zu den Abteilungsdruckern zählen insbesondere auch Multifunktionsgeräte mit Druck-, Kopier-, Scan- und evtl. Faxfunktion. Leasingverträge sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Abteilungsdrucker werden abgegrenzt von Arbeitsplatzdruckern, deren Beschaffung nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist, da diese von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Als Arbeitsplatzdrucker werden Geräte verstanden, die typischerweise direkt am Arbeitsplatz (auf oder in unmittelbarer Nähe zum Schreibtisch) von einem Einzelanwender genutzt werden und hinsichtlich ihrer Größe (Dimensionen) und Emissionswerte (Geräuschentwicklung, Schadstoffemission) dafür vorgesehen und geeignet sind. Vom Auftraggeber sind je Einzelmietvertrag für einen Abteilungsdrucker der monatliche Mietpreis für den Abteilungsdrucker und das zugehörige Zubehör zu zahlen. Verbrauchsmaterial (z.B. Toner, Heftklammern) und Verschleißteile werden pauschal über die Klickkosten abgerechnet (worin z.B. Material, Arbeitszeit für fachgerechten Aus- und Einbau, Fahrtkosten enthalten sind). Die Klickkosten pro Seite, unterscheiden sich zum einen nach schwarz / weiß und zum anderen nach Farbe für Drucken und Kopieren. Das von der Max-Planck-Gesellschaft benötigte und vom Auftragnehmer anzubietende Produktportfolio an Abteilungsdruckern wird durch folgende Geräteklassen charakterisiert: - Geräteklasse 1: Abteilungsdrucker A4 s/w - Geräteklasse 2: Abteilungsdrucker A4 Farbe - Geräteklasse 3: Abteilungsdrucker Multifunktional A4 s/w - Geräteklasse 4: Abteilungsdrucker Multifunktional A4 Farbe - Geräteklasse 5: Abteilungsdrucker Multifunktional A3 s/w - Geräteklasse 6: Abteilungsdrucker Multifunktional A3 Farbe - Geräteklasse 7: Abteilungsdrucker Multifunktional A3 Farbe Professional mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen. Diese Abteilungsdrucker müssen im Online-Shop des Auftragnehmers frei auswählbar und konfigurierbar sein. Der Vergabegegenstand wird nicht in Lose aufgeteilt. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: 1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs); Bestandteil des Online-Shops ist eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u.a. aktuelle Treiber, etc.); 2. „Full-Service“ Vermietung und Lieferung von Abteilungsdruckern und Abteilungsdrucker-Zubehör (wobei das Zubehör ggf. auch nachträglich anmietbar ist) sowie Einbindung und Konfiguration der Abteilungsdrucker in das bestehende Netzwerk; Aufrechterhaltung der Betriebs- / Nutzungsbereitschaft durch Wartung (z.B. Reparatur oder Austausch, falls Gerät irreparabel ist); fachgerechter Ein- und Ausbau von Verschleißteilen; 3. Nach Aufwand vergütete Beratungs- und Unterstützungsleistungen, z.B. zur Optimierung der Druckerlandschaft in MPG-Instituten sowie zum Druckermanagement (Abrechnung auf Stundenbasis viertelstundengenau); 4. Ergänzende Leistungen: a. Einweisung in die Nutzung des Abteilungsdruckers und seines Zubehörs (z.B. Finisher); b. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose); c. Berichtswesen (z.B. über Einzelmietverträge, vereinbartes Sortiment). Im Online-Shop muss für die berechtigten Bedarfsträger der MPG die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör eigenständig innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auszuwählen und mit- oder nachzubestellen, so zum Beispiel: - Anschlusskabel (z.B. Ethernet, USB) in verschiedenen Ausführungen und Längen - WLAN-Printserver - Speichererweiterung - Finisher (z.B. für Sortieren, Heften, Lochen) - Zusatz-Papierkassette - Software / Hardware Lösungen (z.B. verschlüsselte Datenübertragung, verursachergerechte Druckkostenabrechnung, Drucken an jedem Endgerät, vertrauliches Drucken oder Systemmanagement-Funktionen) Diese Liste ist nicht abschließend. Die Abteilungsdrucker und das Abteilungsdrucker-Zubehör müssen eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar sein. Soweit der jeweilige Abteilungsdrucker konfigurierbar ist (z.B. hinsichtlich der Speicherausstattung oder des Papiervorrats), muss auch die Konfiguration im Online-Shop vom jeweiligen Bedarfsträger vorgenommen werden können. Neben den funktionalen Vorgaben zu den Geräteklassen sind generell folgende Aspekte von Bedeutung: - Energieeffizienz - Niedrige Geräuschemission - Umwelteigenschaften, wie z.B.: o niedrige Schadstoffemission o umweltverträgliche Entsorgungs- bzw. Verwertungsmöglichkeiten o Verzicht auf Quecksilber-, Cadmium-, Blei- und Chrom-VI-Verbindungen in Tonern und Tinten o Verzicht auf den Einsatz von Azo-Farbmitteln (Farbstoffe oder Farbpigmente), die krebserzeugende aromatische Amine freisetzen können, die in der Liste aromatischer Amine in der EG-Richtlinie 2002/61/EG genannt sind). Im Online-Shop müssen die jeweiligen Auftragnehmer die Aspekte Energieeffizienz, Geräuschemission und Umwelteigenschaften bei den einzelnen Produkten entsprechend kennzeichnen. Üblicherweise werden bei den Bedarfsträgern Microsoft Windows-Betriebssysteme, Apple MacOS X, Linux oder andere Unix-basierende Betriebssysteme auf den Einzelplatzrechnern eingesetzt. Die Abteilungsdrucker sollen über eine Ethernet-Schnittstelle mit dem Netzwerk verbunden werden. Die Anbindung der Abteilungsdrucker an Microsoft Active Directory über LDAP muss möglich sein. Zu allen Geräteklassen müssen im späteren Sortiment für die MPG grundsätzlich auch Geräte lieferbar sein, die mit einem Kartenlesegerät ausgestattet werden können zur Benutzerauthentifizierung und etwaiger Abrechnung (Kostenstellenzuordnung). Aufgrund der technischen Heterogenität der Institute und Einrichtungen der MPG ergeben sich die konkreten Anforderungen allerdings erst bei einer jeweiligen Einzelbeschaffung im Dialog mit dem Auftragnehmer. Die „Full-Service“ Miete von Abteilungsdruckern umfasst die Bereitstellung, die Wartung, den Austausch von Verschleißteilen und die Lieferung von Verbrauchsmaterial (z.B. Toner). Die Füllstände des Verbrauchsmaterials werden seitens des Auftragnehmers überwacht. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Verbrauchsmaterial (mit Ausnahme von Papier) rechtzeitig geliefert wird. Das Nachfüllen des Verbrauchsmaterials erfolgt durch den Auftraggeber. Als Wiederherstellungszeit gilt bei Wartungsleistungen der nächste Werktag (Montag bis Freitag) bei sämtlichen deutschen Standorten der Generalverwaltung, Instituten und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Wiederherstellung erfolgt entweder durch telefonischen Support oder durch Vor-Ort Leistungen, z.B. fachmännischer Tausch von Teilen. Sofern die Reparatur nicht vor Ort erfolgen kann, werden defekte Geräte aufgrund interner Datenschutzbestimmungen der MPG – soweit technisch möglich und beim jeweiligen Gerät vorhanden – ohne Festplatte durch den Auftragnehmer eingesendet. Der vorherige fachmännische Ausbau der Festplatte darf zu keiner Einschränkung der Wartungsleistung führen. Die von der MPG einbehaltene Festplatte ist vom Auftragnehmer nach Reparatur des defekten Abteilungsdruckers unverzüglich wieder in diesen einzubauen. Ist der Ausbau der Festplatte technisch nicht möglich bzw. der hierfür erforderliche Aufwand nicht zu vertreten, so ist vor Mitnahme eines defekten Gerätes sicherzustellen, dass eine Festplattenüberschreibung stattgefunden hat, sofern dies bei dem defekten Gerät noch möglich ist. Der Techniker muss sich von dem betreffenden Institut schriftlich bestätigen lassen, dass eine Festplattenüberschreibung stattgefunden hat bzw. nicht möglich war. Sollte die Festplattenüberschreibung aufgrund des Defekts nicht möglich gewesen sein, so ist diese zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach der Reparatur nachzuholen, damit die Festplatte zumindest vor dem Rücktransport des Geräts überschrieben ist. Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. Der Bewerber hat sich bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags bindend auf einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs). Die MPG weiß sich gegenüber den Mindeststandards folgender IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet: dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641), dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073), dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24), dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442), dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98), dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202), und dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). Da die MPG zur Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, wird den Zuschlag nur ein Unternehmen erhalten, welches bei der Herstellung oder beim eigenen Erwerb des vertragsgegenständlichen Produktes auf die Beachtung dieser Normen hingewirkt hat bzw. hinwirken wird. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen verpflichten müssen. Auf die Vertragsbedingungen wird gesondert in den Vergabeunterlagen hingewiesen. Die Unternehmen werden insbesondere eine verbindliche Erklärung abgeben müssen, dass sie für ihr Unternehmen, ihre Lieferanten und gegenüber dem Hersteller wirksame Maßnahmen zur Beachtung der oben aufgeführten IAO-Kernarbeitsnormen bezogen auf die Herstellung und Lieferung des vertragsgegenständlichen Produktes ergriffen haben, wobei die Maßnahmen im Angebot näher darzulegen sind und zu erklären ist, dass sie auch und gerade bei den konkret zu liefernden Produkten wirksam geworden sind bzw. werden. Verstößt der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung gegen die im vorherigen Absatz ausgeführte Vorgabe, wirksame Maßnahmen zur Beachtung der IAO-Kernarbeitsnormen zu ergreifen, so hat er dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des in Rechnung gestellten jährlichen Gesamt-Mietpreises des betreffenden Einzelauftrags (ohne Umsatzsteuer) zu zahlen. Betrifft der Verstoß nur einen Teil der Leistung, so fällt die Vertragsstrafe anteilig an. Bei einem solchen Verstoß handelt es sich im Übrigen um eine erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass der Auftraggeber den Vertrag kündigen und Schadensersatz verlangen kann. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Menge oder Umfang:
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können.Der Vertragsbeginn ist für den 25.06.2013 geplant.Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zuzüglich einer vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit. Die auf Basis der Rahmenvereinbarung abgeschlossenen Einzel-Mietverträge haben eine Laufzeit von 60 Monaten.Die Möglichkeit zur dreimaligen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils 12 weitere Monate ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Lieferung von netzwerkfähigen Multifunktionsdruck-, -kopier-, -scan- und Faxsystemen sowie der Komplexität der Erstellung eines Online-Shops und einer Online-Plattform. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.Bei dieser Vergabe werden u.a. ein Online-Shop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) sowie Downloads (u.a. aktuelle Treiber, etc.) verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden.Der zu konfigurierende Online-Shop und die Online-Plattform müssen eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen. Auch müssen der Online-Shop und die Online-Plattform des Auftragnehmers die jeweils aktuellste Version der genannten Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Bewerber / Bieter gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung von Online-Shops.Der Auftraggeber geht auf Basis einer Online-Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Vertragslaufzeit von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen bezogen auf 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit dem jeweiligen Auftragnehmer gedeckt werden soll:Abteilungsdrucker A4 s/w ca. 90 StückAbteilungsdrucker A4 Farbe ca. 90 StückMultifunktionsgeräte A4 s/w ca. 100 StückMultifunktionsgeräte A4 Farbe ca. 30 StückMultifunktionsgeräte A3 s/w ca. 60 StückMultifunktionsgeräte A3 Farbe ca. 60 StückMultifunktionsgeräte A3 Farbe Professional ca. 2 StückAbweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarung dient der Erweiterung und ggf. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen Abteilungsdruckern der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft.Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in der Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Institute und Einrichtungen entnehmen Sie bitte folgender Website:http://www.mpg.de/instituteDie bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten (siehe Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs) haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können.Der Vertragsbeginn ist für den 25.06.2013 geplant.Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zuzüglich einer vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit. Die auf Basis der Rahmenvereinbarung abgeschlossenen Einzel-Mietverträge haben eine Laufzeit von 60 Monaten.Die Möglichkeit zur dreimaligen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils 12 weitere Monate ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Lieferung von netzwerkfähigen Multifunktionsdruck-, -kopier-, -scan- und Faxsystemen sowie der Komplexität der Erstellung eines Online-Shops und einer Online-Plattform. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.Bei dieser Vergabe werden u.a. ein Online-Shop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) sowie Downloads (u.a. aktuelle Treiber, etc.) verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden.Der zu konfigurierende Online-Shop und die Online-Plattform müssen eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen. Auch müssen der Online-Shop und die Online-Plattform des Auftragnehmers die jeweils aktuellste Version der genannten Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Bewerber / Bieter gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung von Online-Shops.Der Auftraggeber geht auf Basis einer Online-Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Vertragslaufzeit von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen bezogen auf 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit dem jeweiligen Auftragnehmer gedeckt werden soll:Abteilungsdrucker A4 s/w ca. 90 StückAbteilungsdrucker A4 Farbe ca. 90 StückMultifunktionsgeräte A4 s/w ca. 100 StückMultifunktionsgeräte A4 Farbe ca. 30 StückMultifunktionsgeräte A3 s/w ca. 60 StückMultifunktionsgeräte A3 Farbe ca. 60 StückMultifunktionsgeräte A3 Farbe Professional ca. 2 StückAbweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarung dient der Erweiterung und ggf. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen Abteilungsdruckern der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft.Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in der Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Institute und Einrichtungen entnehmen Sie bitte folgender Website:http://www.mpg.de/instituteDie bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten (siehe Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs) haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung - Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de🌏
E-Mail: abteilungsdrucker_2012@gv.mpg.de📧
Fax: +49 8921081384 📠
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der nachfolgend aufgeführten „Abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“ einzuhalten ist:
1. Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift des Teilnahmeantrags;
2. Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.12 und 4 i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
3. Angaben zu bzw. Verzeichnis über Teilleistungen der anderen Unternehmen und ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen (vgl. Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlagen 3 und 4 des anzufordernden Eignungskatalogs);
4. Benennung des Herstellers (vgl. Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs);
5. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer - Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel 3.1 und 4 i.V.m. Anlagen 6 und 7 des anzufordernden Eignungskatalogs);
6. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.2 und 4 i.V.m. Anlagen 8 bis 10 des anzufordernden Eignungskatalogs);
7. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.3 und 4 i.V.m. Anlagen 11 bis 16 des anzufordernden Eignungskatalogs);
8. evtl. weitere Anlagen des Bewerbers.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern, oder Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer Nachfrist nachzufordern.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
(F-##) – Formalkriterium;
(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung.
Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise:
(F-01) - Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft - Kapitel 1.12 und 4. i.V.m. Anlage 2 (des anzuforodernden Eignungskatalogs)
(F-02) - Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen - Kapitel 1.13 und 4. i.V.m. Anlage 3 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(F-03) - Ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen - Kapitel 1.13 und 4. i.V.m. Anlage 4 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(F-04) - Benennung des Herstellers - Kapitel 2.1 und 4. i.V.m. Anlage 5 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(F-05) - Unternehmensdarstellung - Kapitel 3.1.1 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(A-06) - Berufs- und Handelsregisterauszug - Kapitel 3.1.2 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(F-07) - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß
§ 6 EG Abs. 6 VOL/A - Kapitel 3.1.3 und 4. i.V.m. Anlage 6 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(A-08) - Datenschutzerklärung - Kapitel 3.1.4 und 4. i.V.m. Anlage 7 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(A-09) - Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme - Kapitel 3.2.1 und 4. i.V.m. Anlage 8 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(A-10) - Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft - Kapitel 3.2.2 und 4 i.V.m. Anlage 9 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(F-11) - Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens - Kapitel 3.2.3 und 4. i.V.m. Anlage 10 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(B-12) - Angaben zum leistungsartbezogenem Umsatz - Kapitel 3.2.3 und 4. i.V.m. Anlage 10 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(B-13) - Ergebnisdarstellung (EBIT) - Kapitel 3.2.4 und 4. i.V.m. Anlage 10 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(A-14) - Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde - Kapitel 3.3.1(des anzufordernden Eignungskatalogs)
(B-15) - Unternehmensreferenzen für die Onlinevermietung mit vergleichbaren Volumina - Kapitel 3.3.2 und 4. i.V.m. Anlage 11 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(B-16) - Darstellung zur Erfahrung mit Anbindung an eProcurement System - Kapitel 3.3.3 und 4. i.V.m. Anlage 12 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(A-17) - Erklärung zum Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung - Kapitel 3.3.4 und 4. i.V.m. Anlage 13 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(B-18) - Darstellung zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Abteilungsdrucker - Kapitel 3.3.5 und 4. i.V.m Anlage 14 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(B-19) - Darstellung zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Abteilungsdrucker - Kapitel 3.3.6 und 4. i.V.m Anlage 15 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(B-20) - Darstellung zur Installation und Einbindung der Abteilungsdrucker - Kapitel 3.3.7 und 4. i.V.m Anlage 16
(des anzufordernden Eignungskatalogs).
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der nachfolgend aufgeführten „Abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“ einzuhalten ist:
1. Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift des Teilnahmeantrags;
2. Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.12 und 4 i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
3. Angaben zu bzw. Verzeichnis über Teilleistungen der anderen Unternehmen und ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen (vgl. Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlagen 3 und 4 des anzufordernden Eignungskatalogs);
4. Benennung des Herstellers (vgl. Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs);
5. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer - Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel 3.1 und 4 i.V.m. Anlagen 6 und 7 des anzufordernden Eignungskatalogs);
6. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.2 und 4 i.V.m. Anlagen 8 bis 10 des anzufordernden Eignungskatalogs);
7. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.3 und 4 i.V.m. Anlagen 11 bis 16 des anzufordernden Eignungskatalogs);
8. evtl. weitere Anlagen des Bewerbers.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern, oder Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer Nachfrist nachzufordern.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
(F-##) – Formalkriterium;
(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung.
Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise:
(F-01) - Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft - Kapitel 1.12 und 4. i.V.m. Anlage 2 (des anzuforodernden Eignungskatalogs)
(F-02) - Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen - Kapitel 1.13 und 4. i.V.m. Anlage 3 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(F-03) - Ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen - Kapitel 1.13 und 4. i.V.m. Anlage 4 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(F-04) - Benennung des Herstellers - Kapitel 2.1 und 4. i.V.m. Anlage 5 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(A-09) - Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme - Kapitel 3.2.1 und 4. i.V.m. Anlage 8 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(A-10) - Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft - Kapitel 3.2.2 und 4 i.V.m. Anlage 9 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(F-11) - Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens - Kapitel 3.2.3 und 4. i.V.m. Anlage 10 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(B-12) - Angaben zum leistungsartbezogenem Umsatz - Kapitel 3.2.3 und 4. i.V.m. Anlage 10 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(A-14) - Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde - Kapitel 3.3.1(des anzufordernden Eignungskatalogs)
(B-15) - Unternehmensreferenzen für die Onlinevermietung mit vergleichbaren Volumina - Kapitel 3.3.2 und 4. i.V.m. Anlage 11 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(B-16) - Darstellung zur Erfahrung mit Anbindung an eProcurement System - Kapitel 3.3.3 und 4. i.V.m. Anlage 12 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(A-17) - Erklärung zum Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung - Kapitel 3.3.4 und 4. i.V.m. Anlage 13 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(B-18) - Darstellung zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Abteilungsdrucker - Kapitel 3.3.5 und 4. i.V.m Anlage 14 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(B-19) - Darstellung zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Abteilungsdrucker - Kapitel 3.3.6 und 4. i.V.m Anlage 15 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(B-20) - Darstellung zur Installation und Einbindung der Abteilungsdrucker - Kapitel 3.3.7 und 4. i.V.m Anlage 16
(des anzufordernden Eignungskatalogs).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die „Full-Service“ Miete von Abteilungsdruckern (siehe Kapitel 1.4 des anzufordernden Eignungskatalogs) mittels Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer (im Folgenden „Auftragnehmer“).
Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll über die Anbindung der Online-Shop-Lösung des mit diesem Vergabeverfahren gesuchten Auftragnehmers geschehen. Die Online-Shop-Lösung wird dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll über die Anbindung der Online-Shop-Lösung des mit diesem Vergabeverfahren gesuchten Auftragnehmers geschehen. Die Online-Shop-Lösung wird dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem Online-Shop des Auftragnehmers geschehen und dieser Warenkorb dann an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z.B. Genehmigung) übergeben wird. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem Online-Shop des Auftragnehmers geschehen und dieser Warenkorb dann an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z.B. Genehmigung) übergeben wird. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 5 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 5 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Shops sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen.
Vor dem Hintergrund der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen schreibt die MPG unter Wahrung der vergaberechtlichen Vorgaben eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner aus. Dabei muss das von der MPG benötigte Produktportfolio des Auftragnehmers über eine Anbindung der Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
Vor dem Hintergrund der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen schreibt die MPG unter Wahrung der vergaberechtlichen Vorgaben eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner aus. Dabei muss das von der MPG benötigte Produktportfolio des Auftragnehmers über eine Anbindung der Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die „Full-Service“ Miete von sogenannten Abteilungsdruckern, die zentral aufgestellt, über ein Netzwerk angeschlossen, meist über einen zentralen Druckserver angesteuert und üblicherweise von mehreren Mitarbeitern genutzt werden. Zu den Abteilungsdruckern zählen insbesondere auch Multifunktionsgeräte mit Druck-, Kopier-, Scan- und evtl. Faxfunktion. Leasingverträge sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die „Full-Service“ Miete von sogenannten Abteilungsdruckern, die zentral aufgestellt, über ein Netzwerk angeschlossen, meist über einen zentralen Druckserver angesteuert und üblicherweise von mehreren Mitarbeitern genutzt werden. Zu den Abteilungsdruckern zählen insbesondere auch Multifunktionsgeräte mit Druck-, Kopier-, Scan- und evtl. Faxfunktion. Leasingverträge sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Die Abteilungsdrucker werden abgegrenzt von Arbeitsplatzdruckern, deren Beschaffung nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist, da diese von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Als Arbeitsplatzdrucker werden Geräte verstanden, die typischerweise direkt am Arbeitsplatz (auf oder in unmittelbarer Nähe zum Schreibtisch) von einem Einzelanwender genutzt werden und hinsichtlich ihrer Größe (Dimensionen) und Emissionswerte (Geräuschentwicklung, Schadstoffemission) dafür vorgesehen und geeignet sind.
Die Abteilungsdrucker werden abgegrenzt von Arbeitsplatzdruckern, deren Beschaffung nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist, da diese von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Als Arbeitsplatzdrucker werden Geräte verstanden, die typischerweise direkt am Arbeitsplatz (auf oder in unmittelbarer Nähe zum Schreibtisch) von einem Einzelanwender genutzt werden und hinsichtlich ihrer Größe (Dimensionen) und Emissionswerte (Geräuschentwicklung, Schadstoffemission) dafür vorgesehen und geeignet sind.
Vom Auftraggeber sind je Einzelmietvertrag für einen Abteilungsdrucker der monatliche Mietpreis für den Abteilungsdrucker und das zugehörige Zubehör zu zahlen. Verbrauchsmaterial (z.B. Toner, Heftklammern) und Verschleißteile werden pauschal über die Klickkosten abgerechnet (worin z.B. Material, Arbeitszeit für fachgerechten Aus- und Einbau, Fahrtkosten enthalten sind). Die Klickkosten pro Seite, unterscheiden sich zum einen nach schwarz / weiß und zum anderen nach Farbe für Drucken und Kopieren.
Vom Auftraggeber sind je Einzelmietvertrag für einen Abteilungsdrucker der monatliche Mietpreis für den Abteilungsdrucker und das zugehörige Zubehör zu zahlen. Verbrauchsmaterial (z.B. Toner, Heftklammern) und Verschleißteile werden pauschal über die Klickkosten abgerechnet (worin z.B. Material, Arbeitszeit für fachgerechten Aus- und Einbau, Fahrtkosten enthalten sind). Die Klickkosten pro Seite, unterscheiden sich zum einen nach schwarz / weiß und zum anderen nach Farbe für Drucken und Kopieren.
Das von der Max-Planck-Gesellschaft benötigte und vom Auftragnehmer anzubietende Produktportfolio an Abteilungsdruckern wird durch folgende Geräteklassen charakterisiert:
- Geräteklasse 7: Abteilungsdrucker Multifunktional A3 Farbe Professional
mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen. Diese Abteilungsdrucker müssen im Online-Shop des Auftragnehmers frei auswählbar und konfigurierbar sein.
Der Vergabegegenstand wird nicht in Lose aufgeteilt.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs); Bestandteil des Online-Shops ist eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u.a. aktuelle Treiber, etc.);
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs); Bestandteil des Online-Shops ist eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u.a. aktuelle Treiber, etc.);
2. „Full-Service“ Vermietung und Lieferung von Abteilungsdruckern und Abteilungsdrucker-Zubehör (wobei das Zubehör ggf. auch nachträglich anmietbar ist) sowie Einbindung und Konfiguration der Abteilungsdrucker in das bestehende Netzwerk; Aufrechterhaltung der Betriebs- / Nutzungsbereitschaft durch Wartung (z.B. Reparatur oder Austausch, falls Gerät irreparabel ist); fachgerechter Ein- und Ausbau von Verschleißteilen;
2. „Full-Service“ Vermietung und Lieferung von Abteilungsdruckern und Abteilungsdrucker-Zubehör (wobei das Zubehör ggf. auch nachträglich anmietbar ist) sowie Einbindung und Konfiguration der Abteilungsdrucker in das bestehende Netzwerk; Aufrechterhaltung der Betriebs- / Nutzungsbereitschaft durch Wartung (z.B. Reparatur oder Austausch, falls Gerät irreparabel ist); fachgerechter Ein- und Ausbau von Verschleißteilen;
3. Nach Aufwand vergütete Beratungs- und Unterstützungsleistungen, z.B. zur Optimierung der Druckerlandschaft in MPG-Instituten sowie zum Druckermanagement (Abrechnung auf Stundenbasis viertelstundengenau);
4. Ergänzende Leistungen:
a. Einweisung in die Nutzung des Abteilungsdruckers und seines Zubehörs (z.B. Finisher);
b. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
c. Berichtswesen (z.B. über Einzelmietverträge, vereinbartes Sortiment).
Im Online-Shop muss für die berechtigten Bedarfsträger der MPG die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör eigenständig innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auszuwählen und mit- oder nachzubestellen, so zum Beispiel:
- Anschlusskabel (z.B. Ethernet, USB) in verschiedenen Ausführungen und Längen
- WLAN-Printserver
- Speichererweiterung
- Finisher (z.B. für Sortieren, Heften, Lochen)
- Zusatz-Papierkassette
- Software / Hardware Lösungen (z.B. verschlüsselte Datenübertragung, verursachergerechte Druckkostenabrechnung, Drucken an jedem Endgerät, vertrauliches Drucken oder Systemmanagement-Funktionen)
Diese Liste ist nicht abschließend.
Die Abteilungsdrucker und das Abteilungsdrucker-Zubehör müssen eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar sein. Soweit der jeweilige Abteilungsdrucker konfigurierbar ist (z.B. hinsichtlich der Speicherausstattung oder des Papiervorrats), muss auch die Konfiguration im Online-Shop vom jeweiligen Bedarfsträger vorgenommen werden können.
Die Abteilungsdrucker und das Abteilungsdrucker-Zubehör müssen eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar sein. Soweit der jeweilige Abteilungsdrucker konfigurierbar ist (z.B. hinsichtlich der Speicherausstattung oder des Papiervorrats), muss auch die Konfiguration im Online-Shop vom jeweiligen Bedarfsträger vorgenommen werden können.
Neben den funktionalen Vorgaben zu den Geräteklassen sind generell folgende Aspekte von Bedeutung:
- Energieeffizienz
- Niedrige Geräuschemission
- Umwelteigenschaften, wie z.B.:
o niedrige Schadstoffemission
o umweltverträgliche Entsorgungs- bzw. Verwertungsmöglichkeiten
o Verzicht auf Quecksilber-, Cadmium-, Blei- und Chrom-VI-Verbindungen in Tonern und Tinten
o Verzicht auf den Einsatz von Azo-Farbmitteln (Farbstoffe oder Farbpigmente), die krebserzeugende aromatische Amine freisetzen können, die in der Liste aromatischer Amine in der EG-Richtlinie 2002/61/EG genannt sind).
Im Online-Shop müssen die jeweiligen Auftragnehmer die Aspekte Energieeffizienz, Geräuschemission und Umwelteigenschaften bei den einzelnen Produkten entsprechend kennzeichnen.
Üblicherweise werden bei den Bedarfsträgern Microsoft Windows-Betriebssysteme, Apple MacOS X, Linux oder andere Unix-basierende Betriebssysteme auf den Einzelplatzrechnern eingesetzt. Die Abteilungsdrucker sollen über eine Ethernet-Schnittstelle mit dem Netzwerk verbunden werden. Die Anbindung der Abteilungsdrucker an Microsoft Active Directory über LDAP muss möglich sein.
Üblicherweise werden bei den Bedarfsträgern Microsoft Windows-Betriebssysteme, Apple MacOS X, Linux oder andere Unix-basierende Betriebssysteme auf den Einzelplatzrechnern eingesetzt. Die Abteilungsdrucker sollen über eine Ethernet-Schnittstelle mit dem Netzwerk verbunden werden. Die Anbindung der Abteilungsdrucker an Microsoft Active Directory über LDAP muss möglich sein.
Zu allen Geräteklassen müssen im späteren Sortiment für die MPG grundsätzlich auch Geräte lieferbar sein, die mit einem Kartenlesegerät ausgestattet werden können zur Benutzerauthentifizierung und etwaiger Abrechnung (Kostenstellenzuordnung). Aufgrund der technischen Heterogenität der Institute und Einrichtungen der MPG ergeben sich die konkreten Anforderungen allerdings erst bei einer jeweiligen Einzelbeschaffung im Dialog mit dem Auftragnehmer.
Zu allen Geräteklassen müssen im späteren Sortiment für die MPG grundsätzlich auch Geräte lieferbar sein, die mit einem Kartenlesegerät ausgestattet werden können zur Benutzerauthentifizierung und etwaiger Abrechnung (Kostenstellenzuordnung). Aufgrund der technischen Heterogenität der Institute und Einrichtungen der MPG ergeben sich die konkreten Anforderungen allerdings erst bei einer jeweiligen Einzelbeschaffung im Dialog mit dem Auftragnehmer.
Die „Full-Service“ Miete von Abteilungsdruckern umfasst die Bereitstellung, die Wartung, den Austausch von Verschleißteilen und die Lieferung von Verbrauchsmaterial (z.B. Toner). Die Füllstände des Verbrauchsmaterials werden seitens des Auftragnehmers überwacht. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Verbrauchsmaterial (mit Ausnahme von Papier) rechtzeitig geliefert wird. Das Nachfüllen des Verbrauchsmaterials erfolgt durch den Auftraggeber.
Die „Full-Service“ Miete von Abteilungsdruckern umfasst die Bereitstellung, die Wartung, den Austausch von Verschleißteilen und die Lieferung von Verbrauchsmaterial (z.B. Toner). Die Füllstände des Verbrauchsmaterials werden seitens des Auftragnehmers überwacht. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Verbrauchsmaterial (mit Ausnahme von Papier) rechtzeitig geliefert wird. Das Nachfüllen des Verbrauchsmaterials erfolgt durch den Auftraggeber.
Als Wiederherstellungszeit gilt bei Wartungsleistungen der nächste Werktag (Montag bis Freitag) bei sämtlichen deutschen Standorten der Generalverwaltung, Instituten und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft.
Die Wiederherstellung erfolgt entweder durch telefonischen Support oder durch Vor-Ort Leistungen, z.B. fachmännischer Tausch von Teilen.
Sofern die Reparatur nicht vor Ort erfolgen kann, werden defekte Geräte aufgrund interner Datenschutzbestimmungen der MPG – soweit technisch möglich und beim jeweiligen Gerät vorhanden – ohne Festplatte durch den Auftragnehmer eingesendet. Der vorherige fachmännische Ausbau der Festplatte darf zu keiner Einschränkung der Wartungsleistung führen. Die von der MPG einbehaltene Festplatte ist vom Auftragnehmer nach Reparatur des defekten Abteilungsdruckers unverzüglich wieder in diesen einzubauen. Ist der Ausbau der Festplatte technisch nicht möglich bzw. der hierfür erforderliche Aufwand nicht zu vertreten, so ist vor Mitnahme eines defekten Gerätes sicherzustellen, dass eine Festplattenüberschreibung stattgefunden hat, sofern dies bei dem defekten Gerät noch möglich ist. Der Techniker muss sich von dem betreffenden Institut schriftlich bestätigen lassen, dass eine Festplattenüberschreibung stattgefunden hat bzw. nicht möglich war. Sollte die Festplattenüberschreibung aufgrund des Defekts nicht möglich gewesen sein, so ist diese zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach der Reparatur nachzuholen, damit die Festplatte zumindest vor dem Rücktransport des Geräts überschrieben ist.
Sofern die Reparatur nicht vor Ort erfolgen kann, werden defekte Geräte aufgrund interner Datenschutzbestimmungen der MPG – soweit technisch möglich und beim jeweiligen Gerät vorhanden – ohne Festplatte durch den Auftragnehmer eingesendet. Der vorherige fachmännische Ausbau der Festplatte darf zu keiner Einschränkung der Wartungsleistung führen. Die von der MPG einbehaltene Festplatte ist vom Auftragnehmer nach Reparatur des defekten Abteilungsdruckers unverzüglich wieder in diesen einzubauen. Ist der Ausbau der Festplatte technisch nicht möglich bzw. der hierfür erforderliche Aufwand nicht zu vertreten, so ist vor Mitnahme eines defekten Gerätes sicherzustellen, dass eine Festplattenüberschreibung stattgefunden hat, sofern dies bei dem defekten Gerät noch möglich ist. Der Techniker muss sich von dem betreffenden Institut schriftlich bestätigen lassen, dass eine Festplattenüberschreibung stattgefunden hat bzw. nicht möglich war. Sollte die Festplattenüberschreibung aufgrund des Defekts nicht möglich gewesen sein, so ist diese zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach der Reparatur nachzuholen, damit die Festplatte zumindest vor dem Rücktransport des Geräts überschrieben ist.
Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.
Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.
Der Bewerber hat sich bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags bindend auf einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Die MPG weiß sich gegenüber den Mindeststandards folgender IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet:
dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202), und
dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Da die MPG zur Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, wird den Zuschlag nur ein Unternehmen erhalten, welches bei der Herstellung oder beim eigenen Erwerb des vertragsgegenständlichen Produktes auf die Beachtung dieser Normen hingewirkt hat bzw. hinwirken wird. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen verpflichten müssen. Auf die Vertragsbedingungen wird gesondert in den Vergabeunterlagen hingewiesen.
Da die MPG zur Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, wird den Zuschlag nur ein Unternehmen erhalten, welches bei der Herstellung oder beim eigenen Erwerb des vertragsgegenständlichen Produktes auf die Beachtung dieser Normen hingewirkt hat bzw. hinwirken wird. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen verpflichten müssen. Auf die Vertragsbedingungen wird gesondert in den Vergabeunterlagen hingewiesen.
Die Unternehmen werden insbesondere eine verbindliche Erklärung abgeben müssen, dass sie für ihr Unternehmen, ihre Lieferanten und gegenüber dem Hersteller wirksame Maßnahmen zur Beachtung der oben aufgeführten IAO-Kernarbeitsnormen bezogen auf die Herstellung und Lieferung des vertragsgegenständlichen Produktes ergriffen haben, wobei die Maßnahmen im Angebot näher darzulegen sind und zu erklären ist, dass sie auch und gerade bei den konkret zu liefernden Produkten wirksam geworden sind bzw. werden.
Die Unternehmen werden insbesondere eine verbindliche Erklärung abgeben müssen, dass sie für ihr Unternehmen, ihre Lieferanten und gegenüber dem Hersteller wirksame Maßnahmen zur Beachtung der oben aufgeführten IAO-Kernarbeitsnormen bezogen auf die Herstellung und Lieferung des vertragsgegenständlichen Produktes ergriffen haben, wobei die Maßnahmen im Angebot näher darzulegen sind und zu erklären ist, dass sie auch und gerade bei den konkret zu liefernden Produkten wirksam geworden sind bzw. werden.
Verstößt der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung gegen die im vorherigen Absatz ausgeführte Vorgabe, wirksame Maßnahmen zur Beachtung der IAO-Kernarbeitsnormen zu ergreifen, so hat er dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des in Rechnung gestellten jährlichen Gesamt-Mietpreises des betreffenden Einzelauftrags (ohne Umsatzsteuer) zu zahlen. Betrifft der Verstoß nur einen Teil der Leistung, so fällt die Vertragsstrafe anteilig an.
Verstößt der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung gegen die im vorherigen Absatz ausgeführte Vorgabe, wirksame Maßnahmen zur Beachtung der IAO-Kernarbeitsnormen zu ergreifen, so hat er dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des in Rechnung gestellten jährlichen Gesamt-Mietpreises des betreffenden Einzelauftrags (ohne Umsatzsteuer) zu zahlen. Betrifft der Verstoß nur einen Teil der Leistung, so fällt die Vertragsstrafe anteilig an.
Bei einem solchen Verstoß handelt es sich im Übrigen um eine erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass der Auftraggeber den Vertrag kündigen und Schadensersatz verlangen kann. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Menge oder Umfang:
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können.
Der Vertragsbeginn ist für den 25.06.2013 geplant.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zuzüglich einer vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit. Die auf Basis der Rahmenvereinbarung abgeschlossenen Einzel-Mietverträge haben eine Laufzeit von 60 Monaten.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zuzüglich einer vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit. Die auf Basis der Rahmenvereinbarung abgeschlossenen Einzel-Mietverträge haben eine Laufzeit von 60 Monaten.
Die Möglichkeit zur dreimaligen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils 12 weitere Monate ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Lieferung von netzwerkfähigen Multifunktionsdruck-, -kopier-, -scan- und Faxsystemen sowie der Komplexität der Erstellung eines Online-Shops und einer Online-Plattform. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Die Möglichkeit zur dreimaligen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils 12 weitere Monate ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Lieferung von netzwerkfähigen Multifunktionsdruck-, -kopier-, -scan- und Faxsystemen sowie der Komplexität der Erstellung eines Online-Shops und einer Online-Plattform. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Bei dieser Vergabe werden u.a. ein Online-Shop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) sowie Downloads (u.a. aktuelle Treiber, etc.) verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden.
Bei dieser Vergabe werden u.a. ein Online-Shop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) sowie Downloads (u.a. aktuelle Treiber, etc.) verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden.
Der zu konfigurierende Online-Shop und die Online-Plattform müssen eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen. Auch müssen der Online-Shop und die Online-Plattform des Auftragnehmers die jeweils aktuellste Version der genannten Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.
Der zu konfigurierende Online-Shop und die Online-Plattform müssen eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen. Auch müssen der Online-Shop und die Online-Plattform des Auftragnehmers die jeweils aktuellste Version der genannten Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.
Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Bewerber / Bieter gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung von Online-Shops.
Der Auftraggeber geht auf Basis einer Online-Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Vertragslaufzeit von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen bezogen auf 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit dem jeweiligen Auftragnehmer gedeckt werden soll:
Der Auftraggeber geht auf Basis einer Online-Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Vertragslaufzeit von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen bezogen auf 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit dem jeweiligen Auftragnehmer gedeckt werden soll:
Abteilungsdrucker A4 s/w ca. 90 Stück
Abteilungsdrucker A4 Farbe ca. 90 Stück
Multifunktionsgeräte A4 s/w ca. 100 Stück
Multifunktionsgeräte A4 Farbe ca. 30 Stück
Multifunktionsgeräte A3 s/w ca. 60 Stück
Multifunktionsgeräte A3 Farbe ca. 60 Stück
Multifunktionsgeräte A3 Farbe Professional ca. 2 Stück
Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge aus der Rahmenvereinbarung.
Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge aus der Rahmenvereinbarung.
Die Rahmenvereinbarung dient der Erweiterung und ggf. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen Abteilungsdruckern der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft.
Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in der Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Institute und Einrichtungen entnehmen Sie bitte folgender Website:
Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in der Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Institute und Einrichtungen entnehmen Sie bitte folgender Website:
Die bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten (siehe Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs) haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.
Die bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten (siehe Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs) haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.
Beschreibung der Optionen:
Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zuzüglich der vorgelargerten einmonatigen Vertragslaufzeit.
Bestellberechtigt sind – neben der Generalverwaltung, den Instituten und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft – die folgenden
rechtlich selbständigen Organisationseinheiten:
- Max-Planck-Institut für Eisenforschung GmbH (Düsseldorf),
- Ernst-Strüngmann-Institut (Frankfurt am Main),
- Max-Planck-Institut für Kohlenforschung (Mülheim),
- Deutsches Klima Rechenzentrum GmbH (Hamburg).
Diese können die Konditionen des Rahmenvertrags in gleicher Weise nutzen (Beitrittsrecht).
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 8407 0805 0109 Abteilungsdrucker 2013.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München - die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (siehe http://www.mpg.de/institute) sowie weitere in Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Mülheim und Hamburg.
München - die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (siehe http://www.mpg.de/institute) sowie weitere in Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Mülheim und Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Vorgaben für Ziffer III.2.1 bis III.2.3 (siehe hierzu auch sonstige Informationen unter Ziffer VI.3):
Für die Vergabe der Leistung kommen nur geeignete Bewerber / Bieter in Betracht. Als Nachweis für die Eignung hat der Bewerber die nachfolgend in diesem Kapitel genannten Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen und Nachweise zu erbringen. Auf Kapitel 1.12 des anzufordernden Eignungskatalogs (Bewerber- / Bietergemeinschaften) und 1.13 des anzufordernden Eignungskatalogs (Einsatz anderer Unternehmen) wird ausdrücklich hingewiesen.
Für die Vergabe der Leistung kommen nur geeignete Bewerber / Bieter in Betracht. Als Nachweis für die Eignung hat der Bewerber die nachfolgend in diesem Kapitel genannten Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen und Nachweise zu erbringen. Auf Kapitel 1.12 des anzufordernden Eignungskatalogs (Bewerber- / Bietergemeinschaften) und 1.13 des anzufordernden Eignungskatalogs (Einsatz anderer Unternehmen) wird ausdrücklich hingewiesen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind nicht zugelassen (vgl. § 7 EG Abs. 4 VOL/A).
I. Benennung des Herstellers:
Die Eignung der Bewerber zur Erfüllung der im Wettbewerb stehenden Rahmenvereinbarung wird auf der Basis der einzureichenden Teilnahmeanträge geprüft. Zur Wahrung einer für die Zwecke des Auftraggebers erforderlichen Konstanz ist es wichtig, dass sich der Bewerber bereits im Teilnahmewettbewerb auf einen (1) Hersteller festlegt und diesen benennt (siehe Formblatt Benennung des Herstellers in Kapitel 4, Anlage 5 (des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-04)
Die Eignung der Bewerber zur Erfüllung der im Wettbewerb stehenden Rahmenvereinbarung wird auf der Basis der einzureichenden Teilnahmeanträge geprüft. Zur Wahrung einer für die Zwecke des Auftraggebers erforderlichen Konstanz ist es wichtig, dass sich der Bewerber bereits im Teilnahmewettbewerb auf einen (1) Hersteller festlegt und diesen benennt (siehe Formblatt Benennung des Herstellers in Kapitel 4, Anlage 5 (des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-04)
Hersteller sind dabei keine anderen Unternehmen im Sinne des Kapitels 1.13 (des anzufordernden Eignungskatalogs).
Die Eignung wird nur für die im Teilnahmeantrag aufgezeigte und nachgewiesene Fachkunde auf Basis des vom Bewerber benannten Herstellers festgestellt. In der sich anschließenden Angebotsphase des Vergabeverfahrens ist der Bieter insofern an seine Angaben im Teilnahmewettbewerb gebunden; hiervon abweichende Angebote werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Eignung wird nur für die im Teilnahmeantrag aufgezeigte und nachgewiesene Fachkunde auf Basis des vom Bewerber benannten Herstellers festgestellt. In der sich anschließenden Angebotsphase des Vergabeverfahrens ist der Bieter insofern an seine Angaben im Teilnahmewettbewerb gebunden; hiervon abweichende Angebote werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
II. Ausschluss-/Beurteilungskriterien:
Grundlage für die Feststellung der Eignung ist die Erfüllung der nachfolgend genannten Kriterien. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
Grundlage für die Feststellung der Eignung ist die Erfüllung der nachfolgend genannten Kriterien. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung (wird nach Punkten beurteilt).
Falls eine mit (A), d.h. Ausschlusskriterium, gekennzeichnete Forderung nicht erfüllt wird, darf der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener bzw. wegen fehlender Eignung nicht berücksichtigt werden, sondern wird ausgeschlossen.
Es werden bei der Beurteilung je (B)-Kriterium jeweils Punkte vergeben und zur Gesamtwertung addiert (einfache Summe).
Sollten mehr als fünf (5) geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die fünf (5) Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 5 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 5 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von fünf (5) geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte.
Sollten mehr als fünf (5) geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die fünf (5) Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 5 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 5 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von fünf (5) geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte.
III. Bewerber aus EU-Mitgliedstaaten:
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können.
IV. Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Eine BG hat die nachfolgend unter Kapitel 3.1 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
Eine BG hat die nachfolgend unter Kapitel 3.1 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 3.2 und 3.3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern in Kapitel 3.2 und 3.3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 3.2 und 3.3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern in Kapitel 3.2 und 3.3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die einen konkurrierenden Teilnahmeantrag bzw. ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbewerber / -bieter mit einem konkurrierenden Teilnahmeantrag / Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge / Angebote führen.
Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die einen konkurrierenden Teilnahmeantrag bzw. ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbewerber / -bieter mit einem konkurrierenden Teilnahmeantrag / Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge / Angebote führen.
Im Teilnahmeantrag ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft in Kapitel 4, Anlage 2) darzustellen, welches Mitglied der BG voraussichtlich im Einzelnen für die Erbringung welcher Lieferungen und Leistungen verantwortlich ist.
Im Teilnahmeantrag ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft in Kapitel 4, Anlage 2) darzustellen, welches Mitglied der BG voraussichtlich im Einzelnen für die Erbringung welcher Lieferungen und Leistungen verantwortlich ist.
V. Einsatz anderer Unternehmen:
Ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich auch zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Drittunternehmen, Nachunternehmen, Sub-Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter, etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. „Eignungsleihe“).
Ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich auch zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Drittunternehmen, Nachunternehmen, Sub-Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter, etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. „Eignungsleihe“).
Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich voraussichtlich handeln wird (siehe Formblatt Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 3 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-02)
Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich voraussichtlich handeln wird (siehe Formblatt Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 3 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-02)
Sofern sich ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG, zum Nachweis der Eignung, d.h. der wirtschaftlichen und / oder fachlichen Leistungsfähigkeit, (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will, hat er / sie mit dem Teilnahmeantrag die unter Kapitel 3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Eignungsnachweise, die für die Eignungsleihe relevant sind, für das jeweilige andere Unternehmen vorzulegen; in diesem Fall ist stets auch die Zuverlässigkeit des jeweiligen anderen Unternehmens nachzuweisen durch Einreichung der mit dem Teilnahmeantrag unter Kapitel 3.1 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Eignungsnachweise.
Sofern sich ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG, zum Nachweis der Eignung, d.h. der wirtschaftlichen und / oder fachlichen Leistungsfähigkeit, (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will, hat er / sie mit dem Teilnahmeantrag die unter Kapitel 3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Eignungsnachweise, die für die Eignungsleihe relevant sind, für das jeweilige andere Unternehmen vorzulegen; in diesem Fall ist stets auch die Zuverlässigkeit des jeweiligen anderen Unternehmens nachzuweisen durch Einreichung der mit dem Teilnahmeantrag unter Kapitel 3.1 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Eignungsnachweise.
Ferner ist im Falle der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des / der anderen Unternehmen (siehe Formblatt Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 4 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-03)
Ferner ist im Falle der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des / der anderen Unternehmen (siehe Formblatt Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 4 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-03)
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 3.2 und 3.3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Eignungsnachweise kommt es auf die dem Bewerber und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 3.2 und 3.3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Eignungsnachweise kommt es auf die dem Bewerber und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Der Bewerber allein hat dafür Sorge zu tragen, die geforderten Erklärungen und Nachweise zu beschaffen und dem Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Seine Pflicht erschöpft sich nicht darin, das / die andere/n Unternehmen aufzufordern, die geforderten Eignungsnachweise einzureichen.
Der Bewerber allein hat dafür Sorge zu tragen, die geforderten Erklärungen und Nachweise zu beschaffen und dem Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Seine Pflicht erschöpft sich nicht darin, das / die andere/n Unternehmen aufzufordern, die geforderten Eignungsnachweise einzureichen.
Sofern ein Bewerber die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen (sog. „bloßer Nachunternehmereinsatz“), behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, die in Kapitel 3.1 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen nach Angebotsabgabe, aber vor Zuschlagserteilung, zu fordern.
Sofern ein Bewerber die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen (sog. „bloßer Nachunternehmereinsatz“), behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, die in Kapitel 3.1 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen nach Angebotsabgabe, aber vor Zuschlagserteilung, zu fordern.
B. Eignungsanforderungen zur Persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers - Zuverlässigkeit:
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
- Unternehmensdarstellung:
Unternehmensdarstellung / Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten. (F-05)
Unternehmensdarstellung / Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten. (F-05)
- Berufs- und Handelsregisterauszug:
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber/das Unternehmen ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. (A-06)
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber/das Unternehmen ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. (A-06)
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A (siehe Formblatt Erklärung zu § 6 EG VOL/A in Kapitel 4, Anlage 6 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-07)
- Datenschutz:
Erklärung bezüglich des Datenschutzes, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz zugänglich gemacht werden (siehe Formblatt Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG in Kapitel 4, Anlage 7 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-08)
Erklärung bezüglich des Datenschutzes, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz zugänglich gemacht werden (siehe Formblatt Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG in Kapitel 4, Anlage 7 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-08)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von denjenigen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, mit denen der Bewerber seine Eignung nachweisen will:
- Umsatzdarstellung:
Angabe jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Umsatzdarstellung und EBIT in Kapitel 4, Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs)
(i) des Gesamtumsatzes des Unternehmens; (F-11)
(ii) des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A (leistungsartbezogener Umsatz), d.h. „Full-Service“ Online-Vermietung sowie Wartung und Support von Abteilungsdruckern und Abteilungsdrucker-Zubehör. (B-12)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(ii) des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A (leistungsartbezogener Umsatz), d.h. „Full-Service“ Online-Vermietung sowie Wartung und Support von Abteilungsdruckern und Abteilungsdrucker-Zubehör. (B-12)
Achtung:
Bewerber- / Bietergemeinschaften (BG) haben die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Berufsgenossenschaft sowie die Umsatzangaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
Soweit sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung und im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bewerber und das / die andere(n) Unternehmen die Umsatzangaben getrennt zu nennen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung und im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bewerber und das / die andere(n) Unternehmen die Umsatzangaben getrennt zu nennen.
Sofern für das Jahr 2012 noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Zur Beurteilung der Eignung und im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird der leistungsartbezogene Umsatz (gem. ii) in Summe über die letzten drei (3) Geschäftsjahre (bei BG oder bei Einbeziehung von anderen Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe wird die errechnete Summe der jeweiligen Unternehmen kumuliert) gewertet (B-12):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der Eignung und im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird der leistungsartbezogene Umsatz (gem. ii) in Summe über die letzten drei (3) Geschäftsjahre (bei BG oder bei Einbeziehung von anderen Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe wird die errechnete Summe der jeweiligen Unternehmen kumuliert) gewertet (B-12):
Maximal sind fünf (5) Punkte erreichbar.
- Ergebnisdarstellung (EBIT)
Angabe des Gesamtergebnisses (EBIT) des Unternehmens jeweils für die Jahre 2010, 2011 und 2012.
Bewerber- / Bietergemeinschaft (BG) haben die Angaben zum EBIT für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
Soweit sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung und im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bewerber und das / die andere(n) Unternehmen die Angaben zum EBIT getrennt zu nennen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung und im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bewerber und das / die andere(n) Unternehmen die Angaben zum EBIT getrennt zu nennen.
Zur Beurteilung der Eignung und im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird der EBIT in Summe über die letzten drei (3) Geschäftsjahre (bei BG oder bei Einbeziehung von anderen Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe wird die errechnete Summe der jeweiligen Unternehmen kumuliert) sowie die Entwicklung des EBIT gewertet (B-13):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der Eignung und im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird der EBIT in Summe über die letzten drei (3) Geschäftsjahre (bei BG oder bei Einbeziehung von anderen Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe wird die errechnete Summe der jeweiligen Unternehmen kumuliert) sowie die Entwicklung des EBIT gewertet (B-13):
Maximal sind drei (3 Punkt) erreichbar.
Mindeststandards:
- Betriebshaftpflichtversicherung:
Erklärung des Bewerbers/Unternehmens, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen vier (4) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Kapitel 4, Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-09)
Erklärung des Bewerbers/Unternehmens, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen vier (4) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Kapitel 4, Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-09)
Die Versicherungssumme muss dabei für
- Personen- und Sachschäden mindestens zwei (2) Mio. Euro (2-fach maximiert)
sowie für
- Vermögensschäden mindestens einhunderttausend (100.000) Euro (2-fach maximiert)
betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Kapitel 4, Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-09)
- Berufsgenossenschaft:
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat (siehe Formblatt Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft in Kapitel 4, Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-10)
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat (siehe Formblatt Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft in Kapitel 4, Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-10)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
In Bezug auf die Darstellung / Nachweise der Fachkunde im Teilnahmeantrag wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf die Ausführungen in Kapitel 2.1 (des anzufordernden Eignungskatalogs) verwiesen.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von denjenigen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, mit denen der Bewerber seine Eignung nachweisen will:
- Referenzen für die Onlinevermietung mit vergleichbaren Volumina
Ausführliche Darstellung von mindestens drei (3) Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Umsatzvolumina und der Bestell- und Distributionswege vergleichbar sind. Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie bezüglich Aufgabenstellung und Größe hinsichtlich der in den Wettbewerb gestellten Lieferung und ergänzenden Leistungen vergleichbar ist und Aufträge zum Gegenstand hat, bei denen der Bewerber/das Unternehmen sein Lieferspektrum als elektronischen Katalog in Form eines Online-Shops an das SAP-SRM 7.0 Modul zur Verfügung stellt.
Ausführliche Darstellung von mindestens drei (3) Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Umsatzvolumina und der Bestell- und Distributionswege vergleichbar sind. Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie bezüglich Aufgabenstellung und Größe hinsichtlich der in den Wettbewerb gestellten Lieferung und ergänzenden Leistungen vergleichbar ist und Aufträge zum Gegenstand hat, bei denen der Bewerber/das Unternehmen sein Lieferspektrum als elektronischen Katalog in Form eines Online-Shops an das SAP-SRM 7.0 Modul zur Verfügung stellt.
Die Referenzen sind auf jeweils mindestens einer (1) DIN A4-Seite darzustellen. Sie müssen laufende oder abgeschlossene Projekte aus den letzten drei (3) Jahren umfassen.
Für die Referenzen sind zwingend die Vorgaben des beigefügten Musters für Unternehmensreferenzen (in Kapitel 4, Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs) einzuhalten und die geforderten Referenzangaben zu machen. (B-15)
Im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl werden die drei (3) besten Projektreferenzen gewertet.
Die vorgelegten drei (3) besten Projektreferenzen werden jeweils mit null (0) bis fünf (5) Punkten beurteilt. Die Nichterfüllung der genannten Kriterien wird mit null (0) Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit fünf (5) Punkten. Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:
Die vorgelegten drei (3) besten Projektreferenzen werden jeweils mit null (0) bis fünf (5) Punkten beurteilt. Die Nichterfüllung der genannten Kriterien wird mit null (0) Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit fünf (5) Punkten. Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:
- 0 bis 1 Punkt: Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelhafte Darstellung, in der auf wichtige Fragen (z.B. den Vorgaben des beigefügten Musters für Unternehmensreferenz in Kapitel 4, Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs) nicht oder nur teilweise eingegangen wird oder die mit dem Ausschreibungsgegenstand nicht oder nur schwer vergleichbar ist;
- 0 bis 1 Punkt: Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelhafte Darstellung, in der auf wichtige Fragen (z.B. den Vorgaben des beigefügten Musters für Unternehmensreferenz in Kapitel 4, Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs) nicht oder nur teilweise eingegangen wird oder die mit dem Ausschreibungsgegenstand nicht oder nur schwer vergleichbar ist;
- 2 bis 3 Punkte: Insgesamt befriedigende bis leicht überdurchschnittliche Darstellung, die im Wesentlichen an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht und mit dem Ausschreibungsgegenstand in den wesentlichen Punkten vergleichbar ist;
- 4 bis 5 Punkte: Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll bis im besonderen Maße entspricht.
- Erfahrung hinsichtlich der Anbindung an ein eProcurement-System:
Ausführliche Darstellung - auf zwei (2) bis drei (3) DIN A4 Seiten - der Erfahrung des Bewerbers/Unternehmens bei der Implementierung der Anbindung seines Lieferportfolio-Katalogs anhand konkreter Beispiele, wobei hier insbesondere auf nachfolgende Punkte einzugehen ist:
Ausführliche Darstellung - auf zwei (2) bis drei (3) DIN A4 Seiten - der Erfahrung des Bewerbers/Unternehmens bei der Implementierung der Anbindung seines Lieferportfolio-Katalogs anhand konkreter Beispiele, wobei hier insbesondere auf nachfolgende Punkte einzugehen ist:
- Web-Schnittstelle zu einem externen Lieferantenkatalog;
- OCI-Schnittstelle an ein SAP-SRM 7.0-Bestell-System;
- Elektronische Übermittlung der Bestelldaten im XML-Format;
- Maßnahmen zur Gewähr zu erwartender Sicherheitsanforderungen (Authentizität der Bestellung, Vertraulichkeit und Integrität der Daten, Verfügbarkeit ihrer Schnittstelle).
Hierfür sind zwingend die Vorgaben aus dem beigefügten Muster Erfahrung mit Anbindung an eProcurement System (in Kapitel 4, Anlage 12 des anzufordernden Eignungskatalogs) einzuhalten und die geforderten Referenzangaben zu machen. (B-16)
Im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl wird die Nichterfüllung der genannten Kriterien mit null (0) Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit zehn (10) Punkten. Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:
- 0 bis 3 Punkte: Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelhafte Darstellung, in der auf wichtige Fragen nicht oder nur teilweise eingegangen wird;
- 4 bis 7 Punkte: Insgesamt befriedigende bis leicht überdurchschnittliche Darstellung, die im Wesentlichen an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht;
- 8 bis 10 Punkte: Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll bis im besonderen Maße entspricht.
- Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft:
Wenn ein Abteilungsdrucker innerhalb des vereinbarten Wartungszeitraums ausfällt, muss die Betriebsbereitschaft schnellstmöglich wieder hergestellt werden:
Beschreibung unter Verwendung von Formblatt Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (in Kapitel 4, Anlage 14 des anzufordernden Eignungskatalogs), wie der Bewerber/das Unternehmen bisher kurzfristige Wiederherstellungszeiten (24 h) im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei gleichem Standard sicherstellen konnte. Dazu sind die im Unternehmen relevanten Verknüpfungen zu Service Delivery und Service Support zu erläutern oder das jeweilige etablierte Vorgehen zu beschreiben. Dabei ist insbesondere auf die Funktion Servicedesk und die Prozesse Incident- und Problemmanagement oder äquivalente Strukturen im Unternehmen einzugehen. Die Schnittstellen zur Information und Kommunikation, die in dem Unternehmen in diesem Rahmen zur Verfügung stehen, sind zu beschreiben. (B-18)
Beschreibung unter Verwendung von Formblatt Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (in Kapitel 4, Anlage 14 des anzufordernden Eignungskatalogs), wie der Bewerber/das Unternehmen bisher kurzfristige Wiederherstellungszeiten (24 h) im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei gleichem Standard sicherstellen konnte. Dazu sind die im Unternehmen relevanten Verknüpfungen zu Service Delivery und Service Support zu erläutern oder das jeweilige etablierte Vorgehen zu beschreiben. Dabei ist insbesondere auf die Funktion Servicedesk und die Prozesse Incident- und Problemmanagement oder äquivalente Strukturen im Unternehmen einzugehen. Die Schnittstellen zur Information und Kommunikation, die in dem Unternehmen in diesem Rahmen zur Verfügung stehen, sind zu beschreiben. (B-18)
Im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl wird die Nichterfüllung der genannten Kriterien mit null (0) Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit fünf (5) Punkten. Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:
- 0 bis 1 Punkt:
Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelhafte Darstellung, in der auf wichtige Fragen nicht eingegangen wird;
- 2 bis 3 Punkte:
Insgesamt befriedigende bis leicht überdurchschnittliche Darstellung, die im Wesentlichen an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht;
- 4 bis 5 Punkte:
Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll bis im besonderen Maße entspricht.
- Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft:
Beschreibung unter Verwendung von Formblatt Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (in Kapitel 4, Anlage 15 des anzufordernden Eignungskatalogs), wie der Bewerber/das Unternehmen bisher sichergestellt hat, dass der Betrieb von Abteilungsdruckern möglichst unterbrechungsfrei abläuft. (B-19)
Beschreibung unter Verwendung von Formblatt Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (in Kapitel 4, Anlage 15 des anzufordernden Eignungskatalogs), wie der Bewerber/das Unternehmen bisher sichergestellt hat, dass der Betrieb von Abteilungsdruckern möglichst unterbrechungsfrei abläuft. (B-19)
Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelhafte Darstellung, in der auf wichtige Fragen nicht oder nur teilweise eingegangen wird;
- Installation und Einbindung der Abteilungsdrucker:
Nach der Lieferung eines Abteilungsdruckers ist dieser möglichst schnell in das bestehende Netzwerk der MPG einzubinden.
Beschreibung unter Verwendung von Formblatt Installation und Einbindung der Abteilungsdrucker (in Kapitel 4, Anlage 16 des anzufordernden Eignungskatalogs), wie der Bewerber/das Unternehmen bisher sichergestellt hat, dass möglichst zeitnah bei oder nach Lieferung des Abteilungsdruckers dieser in das bestehende Netzwerk des Auftraggebers eingebunden wird. Dazu zählen u.a. die Herstellung der physischen Verbindung zum Netzwerk, die softwareseitige Installation und Einbindung, die Konfiguration des Abteilungsdruckers und die Inbetriebnahme. Dabei ist darauf einzugehen, inwieweit dem Auftragnehmer hierfür Fachpersonal zur Verfügung steht. Für den Fall, dass dem Bewerber/Unternehmen kein eigenes Fachpersonal zur Verfügung steht, ist zu beschreiben, wie der Bewerber/das Unternehmen eine zeitnahe Installation und Einbindung der Abteilungsdrucker auf andere Weise verwirklichen wird. (B-20)
Beschreibung unter Verwendung von Formblatt Installation und Einbindung der Abteilungsdrucker (in Kapitel 4, Anlage 16 des anzufordernden Eignungskatalogs), wie der Bewerber/das Unternehmen bisher sichergestellt hat, dass möglichst zeitnah bei oder nach Lieferung des Abteilungsdruckers dieser in das bestehende Netzwerk des Auftraggebers eingebunden wird. Dazu zählen u.a. die Herstellung der physischen Verbindung zum Netzwerk, die softwareseitige Installation und Einbindung, die Konfiguration des Abteilungsdruckers und die Inbetriebnahme. Dabei ist darauf einzugehen, inwieweit dem Auftragnehmer hierfür Fachpersonal zur Verfügung steht. Für den Fall, dass dem Bewerber/Unternehmen kein eigenes Fachpersonal zur Verfügung steht, ist zu beschreiben, wie der Bewerber/das Unternehmen eine zeitnahe Installation und Einbindung der Abteilungsdrucker auf andere Weise verwirklichen wird. (B-20)
Mindeststandards:
- Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement:
Beschreibung der vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und des vorhandenen Qualitätsmanagementsystems für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind. (A-14)
Zur Erfüllung des Kriteriums sind in der Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems mindestens folgende Themen zu behandeln:
- Verantwortung der Leitung
- Management von Ressourcen
- Produktrealisierung
- Messung, Analyse und Verbesserungen
- Ständige Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems
Ausreichend ist auch die Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 9001).
- Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung:
Bestätigung des Bewerbers/Unternehmens unter Verwendung von Formblatt Erklärung zum Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung (in Kapitel 4, Anlage 13 des anzufordernden Eignungskatalogs), dass er aktuell mindestens ein Online-Shop-System betreibt, welches hinsichtlich der Anbindung an ein eProcurement-System die Anforderungen aus Kapitel 3.3.3 (des anzufordernden Eignungskatalogs)erfüllt und darüber hinaus folgende Anforderungen umsetzt (A-17):
Bestätigung des Bewerbers/Unternehmens unter Verwendung von Formblatt Erklärung zum Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung (in Kapitel 4, Anlage 13 des anzufordernden Eignungskatalogs), dass er aktuell mindestens ein Online-Shop-System betreibt, welches hinsichtlich der Anbindung an ein eProcurement-System die Anforderungen aus Kapitel 3.3.3 (des anzufordernden Eignungskatalogs)erfüllt und darüber hinaus folgende Anforderungen umsetzt (A-17):
- Vollständige Benutzbarkeit für folgende Browser garantiert: Mozilla Firefox, Safari und Internet Explorer;
- Mehrsprachige Benutzerführung; und
- Web-Browser-Sitzung für reine Recherche (plattformunabhängig ).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen werden grundsätzlich nur nach erfolgter Leistungserbringung erbracht. Die Auftragserteilung und Durchführung erfolgt auf der Grundlage der Ausführungen in den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber- / Bietergemeinschaften (nachfolgend: „BG“) sind zugelassen.
Der Bewerber hat zu erklären, ob er seinen Teilnahmeantrag und damit nachfolgend auch sein Angebot in Form einer BG oder als Einzelbewerber / -bieter abgibt (siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft in Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-01)
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Bewerber hat zu erklären, ob er seinen Teilnahmeantrag und damit nachfolgend auch sein Angebot in Form einer BG oder als Einzelbewerber / -bieter abgibt (siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft in Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-01)
Eine BG hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, die beinhaltet,
- dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (nachfolgend: „geschäftsführendes Mitglied“),
- dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, Zahlungen des Auftraggebers für jedes Mitglied der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft mit befreiender Wirkung anzunehmen, und
- dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
(siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft in Kapitel 4, Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-01)
Grundsätzlich schließt eine BG die gegenseitige Verpflichtung ein, von eigenen Teilnahmeanträgen / Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten, was grundsätzlich den Tatbestand einer Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des § 1 GWB erfüllt. Ein Ausschluss von Teilnahmeanträgen / Angeboten ist geboten, denen in Bezug auf die Vergabe eine wettbewerbsbeschränkende Abrede unter Bietern zugrunde liegt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Grundsätzlich schließt eine BG die gegenseitige Verpflichtung ein, von eigenen Teilnahmeanträgen / Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten, was grundsätzlich den Tatbestand einer Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des § 1 GWB erfüllt. Ein Ausschluss von Teilnahmeanträgen / Angeboten ist geboten, denen in Bezug auf die Vergabe eine wettbewerbsbeschränkende Abrede unter Bietern zugrunde liegt.
Um diesem Vorwurf der Wettbewerbsbeschränkung entgegenzutreten, hat die BG bereits mit dem Teilnahmeantrag aufzuklären, ob
- es sich bei den Mitgliedern der BG um gleichartige Unternehmen handelt, die sich auf dem gleichen Sektor gewerblich betätigen und zueinander jedenfalls in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis stehen; und
- die Mitglieder mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (z.B. mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) nicht leistungsfähig sind, und erst der Zusammenschluss zu einer BG sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
- die Mitglieder mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (z.B. mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) nicht leistungsfähig sind, und erst der Zusammenschluss zu einer BG sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen.
Eine BG hat die nachfolgend unter Kapitel 3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine BG hat die nachfolgend unter Kapitel 3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern in Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern in Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die einen konkurrierenden Teilnahmeantrag bzw. ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbewerber / -bieter mit einem konkurrierenden Teilnahmeantrag / Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge / Angebote führen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die einen konkurrierenden Teilnahmeantrag bzw. ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbewerber / -bieter mit einem konkurrierenden Teilnahmeantrag / Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge / Angebote führen.
Im Teilnahmeantrag ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft in Kapitel 4, Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs) darzustellen, welches Mitglied der BG voraussichtlich im Einzelnen für die Erbringung welcher Lieferungen und Leistungen verantwortlich ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Im Teilnahmeantrag ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft in Kapitel 4, Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs) darzustellen, welches Mitglied der BG voraussichtlich im Einzelnen für die Erbringung welcher Lieferungen und Leistungen verantwortlich ist.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Auftragserteilung wird auf Basis eines Rahmenvertrages erfolgen, dem insbesondere die für die Auftragsdurchführung notwendigen einschlägigen EVB-IT zu Grunde gelegt werden. Im Übrigen gilt deutsches Recht.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 60
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Dies ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes - Lieferung von netzwerkfähigen Multifunktionsdruck-,-kopier-, -scan- und Faxsystemen sowie der Komplexität der Erstellung eines Online-Shops und einer Online Plattform. Die Laufzeit des Vertrags muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegestand stehen.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Dies ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes - Lieferung von netzwerkfähigen Multifunktionsdruck-,-kopier-, -scan- und Faxsystemen sowie der Komplexität der Erstellung eines Online-Shops und einer Online Plattform. Die Laufzeit des Vertrags muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegestand stehen.
Bei dieser Vergabe werden u.a. ein Online-Shop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, ( Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) sowie Downloads (u.a. aktuelle Treiber, etc.) verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Bei dieser Vergabe werden u.a. ein Online-Shop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, ( Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) sowie Downloads (u.a. aktuelle Treiber, etc.) verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden.
Der zu konfigurierende Online-Shop und die Online-Platform müssen eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen. Auch müssen der Online-Shop und die Onlineplatform des Auftragnehmers die jeweils aktuellste Version der genannten Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein. Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Bewerber/Bieter gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung von Online-Shops.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Der zu konfigurierende Online-Shop und die Online-Platform müssen eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen. Auch müssen der Online-Shop und die Onlineplatform des Auftragnehmers die jeweils aktuellste Version der genannten Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein. Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Bewerber/Bieter gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung von Online-Shops.
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Sollten mehr als fünf (5) geeignete Bewerber ermittelt weren, so werden die fünf (5) Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 5 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 5 zur Angebotsabgebe aufgefordert, auch wenn die geplanet Zahl von fünf (5) geeigneten Bewrbern dadurch überschritten sein sollte.
Sollten mehr als fünf (5) geeignete Bewerber ermittelt weren, so werden die fünf (5) Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 5 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 5 zur Angebotsabgebe aufgefordert, auch wenn die geplanet Zahl von fünf (5) geeigneten Bewrbern dadurch überschritten sein sollte.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-04-19 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Peter Langer
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der nachfolgend aufgeführten „Abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“ einzuhalten ist:
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der nachfolgend aufgeführten „Abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“ einzuhalten ist:
1. Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift des Teilnahmeantrags;
2. Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.12 und 4 i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
3. Angaben zu bzw. Verzeichnis über Teilleistungen der anderen Unternehmen und ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen (vgl. Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlagen 3 und 4 des anzufordernden Eignungskatalogs);
4. Benennung des Herstellers (vgl. Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs);
5. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer - Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel 3.1 und 4 i.V.m. Anlagen 6 und 7 des anzufordernden Eignungskatalogs);
6. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.2 und 4 i.V.m. Anlagen 8 bis 10 des anzufordernden Eignungskatalogs);
7. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.3 und 4 i.V.m. Anlagen 11 bis 16 des anzufordernden Eignungskatalogs);
8. evtl. weitere Anlagen des Bewerbers.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern, oder Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer Nachfrist nachzufordern.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern, oder Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer Nachfrist nachzufordern.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
(F-##) – Formalkriterium;
(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung.
Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise:
(F-01) - Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft - Kapitel 1.12 und 4. i.V.m. Anlage 2 (des anzuforodernden Eignungskatalogs)
(F-02) - Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen - Kapitel 1.13 und 4. i.V.m. Anlage 3 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(F-03) - Ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen - Kapitel 1.13 und 4. i.V.m. Anlage 4 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(F-04) - Benennung des Herstellers - Kapitel 2.1 und 4. i.V.m. Anlage 5 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(A-09) - Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme - Kapitel 3.2.1 und 4. i.V.m. Anlage 8 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(A-10) - Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft - Kapitel 3.2.2 und 4 i.V.m. Anlage 9 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(F-11) - Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens - Kapitel 3.2.3 und 4. i.V.m. Anlage 10 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(B-12) - Angaben zum leistungsartbezogenem Umsatz - Kapitel 3.2.3 und 4. i.V.m. Anlage 10 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(A-14) - Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde - Kapitel 3.3.1(des anzufordernden Eignungskatalogs)
(B-15) - Unternehmensreferenzen für die Onlinevermietung mit vergleichbaren Volumina - Kapitel 3.3.2 und 4. i.V.m. Anlage 11 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(B-16) - Darstellung zur Erfahrung mit Anbindung an eProcurement System - Kapitel 3.3.3 und 4. i.V.m. Anlage 12 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(A-17) - Erklärung zum Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung - Kapitel 3.3.4 und 4. i.V.m. Anlage 13 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(B-18) - Darstellung zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Abteilungsdrucker - Kapitel 3.3.5 und 4. i.V.m Anlage 14 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(B-19) - Darstellung zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Abteilungsdrucker - Kapitel 3.3.6 und 4. i.V.m Anlage 15 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(B-20) - Darstellung zur Installation und Einbindung der Abteilungsdrucker - Kapitel 3.3.7 und 4. i.V.m Anlage 16
(des anzufordernden Eignungskatalogs).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o.g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich - das bedeutet je nach Sachlage innerhalb von 3 (drei) bis spätestens 7 (sieben) Kalendertagen - gerügt hat (§ 107 Abs.3 S.1 Nr 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden (§ 107 Abs.3 S.1 Nr 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden (§ 107 Abs.3 S.1 Nr 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebnen Frist oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden (§ 107 Abs.3 S.1 Nr 3 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebnen Frist oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden (§ 107 Abs.3 S.1 Nr 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs.3 S.1 Nr 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 048-077997 (2013-03-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-09-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 8407 0805 0109
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München – die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (siehe http://www.mpg.de/institute) sowie weitere in Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Mülheim und Hamburg.
München – die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (siehe http://www.mpg.de/institute) sowie weitere in Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Mülheim und Hamburg.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Erstellung Projektplan (7)
2. Aussagen zur Benutzerfreundlichkeit (7)
3. Ausstattungsmerkmale Referenz-Geräte 1 - 7 (49)
4. Information über technische Neuerungen (4)
5. Beschreibung und Erfüllung von Liefermodalitäten (3)
6. Beschreibung zur Optimierung der Druckerlandschaft (10)
7. Darlegung von Konzepten, Prozessen, Maßnahmen und Techniken zur Energiereduktion (3)
8. Angaben zur Energieeffizienz der Referenzgeräte (14)
9. Darlegung der Kennzeichnung von Energieeffizienz, und Umfang des Angebotes von energieeffizienten Geräten. (3)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-25 📅
Name: CHG-Meridian AG
Postanschrift: Franz-Beer-Str. 111
Postort: Weingarten
Postleitzahl: 88250
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Eva-Maria Klose
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich - das bedeutet je nach Sachlage innerhalb von 3 (drei) bis spätestens 7 (sieben) Kalendertagen – gerügt hat (§ 107 Abs.3 S.1 Nr. 1 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich - das bedeutet je nach Sachlage innerhalb von 3 (drei) bis spätestens 7 (sieben) Kalendertagen – gerügt hat (§ 107 Abs.3 S.1 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden (§ 107 Abs.3 S.1 Nr. 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden (§ 107 Abs.3 S.1 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebenen Frist oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden (§ 107 Abs.3 S.1 Nr. 3 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebenen Frist oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden (§ 107 Abs.3 S.1 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs.3 S.1 Nr. 4 GWB)