Rahmenvereinbarung Aktenvernichtung

Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Aktenvernichtung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-10-10 Auftragsbekanntmachung
2014-03-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-10-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang: 2 GebietsloseDie Details ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Postleitzahl: 56068
Postort: Koblenz
Kontakt
E-Mail: zbl@lbm.rlp.de 📧
Telefon: +49 26130291777 📞
Fax: +49 261291411500 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-10 📅
Einreichungsfrist: 2013-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 200-345709
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.vergabe.rlp.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Aktenvernichtung.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Aktenvernichtung nördliches RLP
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Aktenvernichtung südliches RLP
Referenznummer: 2013 / ZBL / Z.13-0038
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068, Koblenz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorzulegende Nachweise: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit:
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter die unterschriebene Eigenerklärung (Anlage 01) vorzulegen und zu versichern, dass:
1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskräftig verurteilt ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (etwa: Bestechung/Vorteilsgewährung gegenüber der Vergabestelle; Unterschlagung, Untreue, Betrug, Urkundenfälschung; Verstöße gegen das GWB – z. B. Preisabsprachen),
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2. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat,
3. er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
4. keine der Personen, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist:
a. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e. § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr.10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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f. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g. § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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5. Über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Ein ausländischer Bieter befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind.
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6. Das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
7. Er keine sonstige schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
8. Das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weiter gehende Rechte bleiben unberührt.
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9. In seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen
noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften verurteilt worden sind.
10. Seine Leistungen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet werden.
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11. Er ausschließlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz abzugeben.
12. Die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen.
Setzt der Bieter Nachunternehmer ein, hat jeder Nachunternehmer die vorstehenden Erklärungen ebenfalls abzugeben. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
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Handelsregisterauszug:
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (nicht älter als 6 Monate – nicht beglaubigte Kopie genügt). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
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Mindestentgelterklärung:
Bieter, sowie deren Nachunternehmer haben mit dem Angebot die gemäß § 3 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010) erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben; der Vordruck „Tariftreuerklärung'' (Anlage 05) ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Nachweise:Unternehmensdarstellung:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die ausgefüllte und unterzeichnete Unternehmensdarstellung (Anlage 02) vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zur Dauer der Marktpräsenz des Unternehmens, zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz des Unternehmens, sowie zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter, jeweils bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld und den Zeitraum der letzten 3 Jahre zu machen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
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Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 1 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von 10 % der Gesamtvergütung des Vertrages bzw. insgesamt pauschal höchstens 100 000 EUR) oder alternativ Vorlage einer verbindlichen Erklärung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate oder Eigenerklärung). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorzulegende Nachweise: Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig:
Der Nachweis über die Etablierung eines Qualitätsmanagement-Systems hat durch Vorlage einer Bescheinigung einer unabhängigen, nach europäischen Zertifizierungsnormen akkreditierten Qualitätsstelle zu erfolgen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen).
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Referenzen:
Der Bieter hat im Vordruck „Referenzen“ (Anlage 03) mindestens drei (3) mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Referenzen anzugeben. Es sind zwingend Angaben zum Rechnungswert, der Leistungszeit sowie zum Auftraggeber (inkl. Adresse), dessen Ansprechpartner (inkl. Angabe von Telefax- und Telefonnummer) zu machen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß § 11 Abs. 1 EG-VOL/A finden grundsätzlich die Regelungen der VOL/B, insbesondere § 17 VOL/B Anwendung. Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vertrags-bedingungen an. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Vorzulegende Nachweise:Mindestentgelterklärung-Auftragsausführung: Bieter sowie deren Nachunternehmer haben mit dem Angebot die gemäß § 3 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010) erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben; der Vordruck „Tariftreuerklärung“ (Anlage 05) ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
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Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 bzw. § 56 KrwAbfG/§ 12
EfbV: Für die Entsorgung und Verwertung der zur Vernichtung übergebenen Informationsträger legt die Vergabestelle Wert auf die Einhaltung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Der Bieter muss nachweisen, dass er als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb ausgezeichnet ist. Hinsichtlich der innerbetrieblichen Organisation hat er die Bestimmungen der Entsorgungsfachbetriebe-verordnung einzuhalten. Zum Nachweis hat der Bieter ein entsprechendes gültiges Zertifikat einer unabhängigen Zertifizierungsstelle vorzulegen.
EfbV:
— Tätigkeit: Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen von Abfällen.
— Abfallart: gemäß AVV (Abfallverzeichnis-verordnung): Papier und Pappe (Abfallschlüssel: 191202, 200101) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen).
Eigenerklärung-Datenschutz: Die datenschutzgesetzlichen Bestimmungen sind zwingend einzuhalten und zu befolgen. Bei der Durchführung der Aktenvernichtung bzw. Informationsträgervernichtung hat sich der Bieter an die Regelungen der neuen DIN 66399 zu halten.
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Die Einhaltung dieser Forderungen ist vom Bieter durch Unterschrift der Erklärung zu bestätigen und mit der Angebotsabgabe mit einzureichen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-11-21 📅
Öffnungsort: Koblenz.
Ort des Eröffnungstermins: Koblenz.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de 🌏
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2013 / ZBL / Z.13-0038

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Internetadresse: www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB).
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Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.Die Vergabestelle weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen des Rechtsverstoßes zu erheben sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Telefon: +49 6519494-511/512 📞
Internetadresse: www.add.rlp.de 🌏
Fax: +49 6519494179 📠
Quelle: OJS 2013/S 200-345709 (2013-10-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-03-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 063-107159
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 200-345709
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.vergabe.rlp.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. II.2.1) Endgültiger Gesamtwert des Auftrags (in Zahlen): Währung: EUR. V.4) Angaben zum Auftragswert (in Zahlen): Währung: EUR. V.5) Es können Unteraufträge/Subaufträge Vergeben werden: Währung: EUR.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland- Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz.
Weitere Angaben: Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-13 📅
Name: Schneider Recycling GmbH
Postanschrift: Kreuzwiese 6
Postort: Simmern
Postleitzahl: 56337
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: g.schneider@schneider-recycling.de 📧
Internetadresse: http:// 🌏

2️⃣
Name: Gauer Daten- und Aktenvernichtungs GmbH
Postanschrift: Paul-Friedländer-Straße 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
E-Mail: markus.gauer@gauer.de 📧
Internetadresse: http://www.gauer.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
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Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB. Die Vergabestelle weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen des Rechtsverstoßes zu erheben sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 063-107159 (2014-03-17)