Rahmenvereinbarung - Arbeitsplatzdrucker für die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (Arbeitsplatzdrucker 2013)

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung - Referat Einkauf und Versich

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Arbeitsplatzdruckern (im Folgenden „Drucker“) verschiedener Hersteller mittels Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer (im Folgenden „Auftragnehmer“).
Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll über die Anbindung der Online-Shop-Lösung des mit diesem Vergabeverfahren gesuchten Auftragnehmers geschehen. Diese Online-Shop-Lösung wird dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem Online-Shop des Auftragnehmers geschehen und dieser Warenkorb dann an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z.B. Genehmigung) übergeben wird. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 5 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Shops sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen.
Für den Auftraggeber ist die Herstellervielfalt des angebotenen Druckersortiments des Auftragnehmers wesentlich.
Vor dem Hintergrund der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen schreibt die MPG unter Wahrung der vergaberechtlichen Vorgaben eine Rahmenvereinbarung mit einem (1) Vertragspartner aus. Dabei muss das von der MPG benötigte Produktportfolio des Auftragnehmers über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
Der Vergabegegenstand wird nicht in Lose aufgeteilt.
Der Vergabegegenstand beinhaltet die Beschaffung sowie Wartung und Support von Arbeitsplatzdruckern zuzüglich Zubehör sowie Ersatz- und Verschleißteile aus einem vielfältigen Sortimentsangebot von mehreren Druckerherstellern.
Das von der Max-Planck-Gesellschaft benötigte und vom Auftragnehmer anzubietende Produktportfolio lässt sich durch folgende Geräteklassen charakterisieren:
- Geräteklasse 1: Tintendrucker Farbe Basis
- Geräteklasse 2: Tintendrucker Farbe Multifunktion Basis
- Geräteklasse 3: Tintendrucker Farbe Multifunktion Business
- Geräteklasse 4: Fotoelektrischer Drucker schwarz / weiß Basis
- Geräteklasse 5: Fotoelektrischer Drucker Farbe Basis
- Geräteklasse 6: Fotoelektrischer Drucker schwarz / weiß Multifunktion Basis
- Geräteklasse 7: Fotoelektrischer Drucker Farbe Multifunktion Basis
- Geräteklasse 8: Fotoelektrischer Drucker Farbe Multifunktion Business
mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen. Die Drucker, das jeweils zugehörige Zubehör sowie Ersatz- und Verschleißteile müssen im Online-Shop des Auftragnehmers frei auswählbar und, soweit beim jeweiligen Drucker herstellerseitig möglich, konfigurierbar sein.
Als Arbeitsplatzdrucker werden Geräte verstanden, die typischerweise von nur einer Person direkt am Arbeitsplatz (auf oder in unmittelbarer Nähe zum Schreibtisch) genutzt werden, und hinsichtlich ihrer Größe (Dimensionierung) und Emissionswerte (z.B. Geräuschentwicklung, Schadstoffemission, Strahlung) dafür vorgesehen und geeignet sind. Arbeitsplatzdrucker werden abgegrenzt von sog. Abteilungsdruckern, die typischerweise zentral aufgestellt werden, über ein Netzwerk angeschlossen und meist über einen zentralen Druckserver angesteuert werden; Abteilungsdrucker werden üblicherweise von mehreren Mitarbeitern genutzt. Die Beschaffung von Abteilungsdruckern ist nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, da diese von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt wird.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
2. Verkauf und Lieferung von Druckern verschiedener Hersteller inklusive zugehörigem Drucker-Zubehör sowie von Ersatz- und Verschleißteilen (wobei Zubehör sowie Ersatz- und Verschleißteile isoliert bestellbar sein müssen);
3. Ergänzende Leistungen:
a. Wartungsleistungen (z.B. Austausch, falls Gerät irreparabel);
b. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) sowie Downloads (u.a. aktuelle Treiber);
c. Ständig verfügbare Anlaufstelle (gemäß Kapitel 3.3.6 des anzufordernden Eignungskatalogs) für Serviceanfragen (z.B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose).
Die Drucker, das Drucker-Zubehör sowie Ersatz- und Verschleißteile müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im vom Auftragnehmer erstellten Online-Shop innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments auswählbar sein. Soweit der jeweilige Drucker konfigurierbar ist (z.B. hinsichtlich der Speicherausstattung oder des Papiervorrats), muss auch die Konfiguration im Online-Shop vom Bedarfsträger vorgenommen werden können.
Die Beschaffung von Toner und Tinte ist Gegenstand eines gesonderten Rahmenvertrags und daher nicht Gegenstand der vorliegenden Rahmenvereinbarung. Der gesonderte Rahmenvertrag beinhaltet die Beschaffung von Original-Tinte und -Toner verschiedener Hersteller.
Neben den funktionalen Vorgaben zu den Geräteklassen sind generell folgende Aspekte von Bedeutung:
- Energieverbrauch
- Niedrige Geräuschemission
- Umwelteigenschaften, wie z.B.:
o niedriege Schadstoffemission
o umweltverträgliche Entsorgungs- bzw. Verwertungsmöglichkeiten
o Verzicht auf Quecksilber-, Cadmium-, Blei- und Chrom-VI-Verbindungen in Tonern und Tinten
o Verzicht auf den Einsatz von Azo-Farbmitteln (Farbstoffe oder Farbpigmente), die krebserzeugende aromatische Amine freisetzen können, die in der Liste aromatischer Amine in der EG-Richtlinie 2002/61/EG genannt sind).
Im Online-Shop muss der Auftragnehmer die Aspekte Energieverbrauch, Geräuschemission und Umwelteigenschaften bei den einzelnen Produkten entsprechend kennzeichnen.
Üblicherweise werden bei den Bedarfsträgern Microsoft Windows-Betriebssysteme, Apple MacOS X, Linux oder andere Unix-basierende Betriebssysteme eingesetzt. Die entsprechende Kompatibilität der im Sortiment des Online-Shops des Anbieters angebotenen Drucker muss im Online-Shop deutlich gekennzeichnet werden.
Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör sowie Ersatz- und Verschleißteile mit- oder nachzubestellen, so zum Beispiel:
- Belichtungseinheit
- Bildtrommel
- Fixiereinheit
- Transferrolle
- Transferband
- Einzugsrollen für Vorlageneinzug
- Druckkopf für Tintendrucker, soweit von den Tintenpatronen getrennt
- Anschlusskabel (z.B. Ethernet, USB) in verschiedenen Ausführungen und Längen
- Wireless LAN-Printserver
- Duplexeinheit
- Speichererweiterung
Diese Liste ist nicht abschließend.
Zu den Druckern muss optional eine 36 Monate Vor-Ort-Garantie im Online-Shop auswählbar sein. Der Kauf ohne Wartungsleistungen (aber mit der gesetzlichen Gewährleistung) ist für jeden Drucker vorausgewählt zu hinterlegen.
Im Falle einer Reparatur werden defekte Geräte aufgrund interner Datenschutzbestimmungen der MPG – soweit technisch möglich und soweit beim jeweiligen Drucker eine Festplatte verbaut ist – ohne Festplatte eingesandt. Der vorherige fachmännische Ausbau der Festplatte darf zu keiner Einschränkung der Wartungsleistung führen.
Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.
Die Preise für Drucker und Drucker-Zubehör sowie Ersatz- und Verschleißteile müssen sich dabei an den Marktpreisen orientieren. Im Rahmen der Angebotsbewertung wird auch berücksichtigt, in welcher Beziehung die Angebotspreise des Bieters zu den im Markt gebildeten Preisen stehen.
Die MPG weiß sich gegenüber den Mindeststandards folgender IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet:
dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202), und
dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Da die MPG zur Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, werden den Zuschlag nur solche Unternehmen erhalten, die bei der Herstellung bzw. beim eigenen Erwerb des vertragsgegenständlichen Produktes auf die Beachtung dieser Normen hingewirkt haben bzw. hinwirken werden. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen verpflichten müssen. Auf die Vertragsbedingungen wird gesondert in den Vergabeunterlagen hingewiesen.
Die Unternehmen werden insbesondere eine verbindliche Erklärung abgeben müssen, dass sie für ihr Unternehmen, ihre Lieferanten und gegenüber dem Hersteller wirksame Maßnahmen zur Beachtung der oben aufgeführten IAO-Kernarbeitsnormen bezogen auf die Herstellung und Lieferung des vertragsgegenständlichen Produktes ergriffen haben, wobei die Maßnahmen im Angebot näher darzulegen sind und zu erklären ist, dass sie auch und gerade bei den konkret zu liefernden Produkten wirksam geworden sind bzw. werden.
Verstößt der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung gegen die im vorherigen Absatz ausgeführte Vorgabe, wirksame Maßnahmen zur Beachtung der IAO-Kernarbeitsnormen zu ergreifen, so hat er dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der seit Abschluss der Rahmenvereinbarung bis zum Zeitpunkt der Kenntnis des Auftraggebers von diesem Verstoß in Rechnung gestellten Kaufpreise (ohne Umsatzsteuer) sämtlicher in diesem Zeitraum gelieferter Artikel zu zahlen. Im Falle des wiederholten Verstoßes bemisst sich die Vertragsstrafe ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des vorhergehenden Verstoßes.
Bei einem solchen Verstoß handelt es sich im Übrigen um eine erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass der Auftraggeber den Vertrag kündigen und Schadensersatz verlangen kann. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-03-05 Auftragsbekanntmachung
2013-09-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-03-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Menge oder Umfang:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zuzüglich einer vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit.Die Möglichkeit zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität der Erstellung eines Online-Shops und einer Online-Plattform. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.Bei dieser Vergabe werden ein Online-Shop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) sowie Downloads (u.a. aktuelle Treiber) verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden.Der zu konfigurierende Online-Shop und die Online-Plattform müssen eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen. Auch müssen der Online-Shop und die Online-Plattform des Auftragnehmers die jeweils aktuellste Version der genannten Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Auftragnehmer gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung von Online-Shops.Der Auftraggeber geht auf Basis einer Online-Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen bezogen auf 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt gedeckt werden soll:Tintendrucker Farbe Basis ca. 100 StückTintendrucker Farbe Multifunktion Basis ca. 70 StückTintendrucker Farbe Multifunktion Business ca. 50 StückFotoelektrische Drucker s/w Basis ca. 350 StückFotoelektrische Drucker Farbe Basis ca. 200 StückFotoelektrische Drucker s/w Multifunktion Basis ca. 50 StückFotoelektrische Drucker Farbe Multifunktion Basis ca. 130 StückFotoelektrische Drucker Farbe Multifunktion Business ca. 50 StückAbweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarung dient der Erweiterung und ggf. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen Druckern der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Es ist daher wichtig, dass das Angebotssortiment des Auftragnehmers eine breite Herstellervielfalt bietet.Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in der Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Institute und Einrichtungen entnehmen Sie bitte auch folgender Website:http://www.mpg.de/instituteDie bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten (siehe Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs) haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung - Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de 🌏
E-Mail: arbeitsplatzdrucker_2012@gv.mpg.de 📧
Fax: +49 8921081384 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-05 📅
Einreichungsfrist: 2013-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 048-077999
ABl. S-Ausgabe: 48
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der nachfolgend aufgeführten „Abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“ einzuhalten ist: 1. Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift des Teilnahmeantrags; 2. Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.12 und 4 i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs); 3. Angaben zu bzw. Verzeichnis über Teilleistungen der anderen Unternehmen und ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen (vgl. Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlagen 3 und 4 des anzufordernden Eignungskatalogs); 4. Erklärung zur Vielfalt des Sortiments und Abdeckung der Geräteklassen (vgl. Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs); 5. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer - Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel 3.1 und 4 i.V.m. Anlagen 6 und 7 des anzufordernden Eignungskatalogs); 6. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.2 und 4 i.V.m. Anlagen 8 bis 10 des anzufordernden Eignungskatalogs); 7. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.3 und 4 i.V.m. Anlagen 11 bis 15 des anzufordernden Eignungskatalogs); 8. evtl. weitere Anlagen des Bewerbers. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern, oder Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer Nachfrist nachzufordern. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden: (F-##) – Formalkriterium; (A-##) – Ausschlusskriterium; (B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung. Art / Kriterium - Erklärungen / Nachweise - Verweis (F-01) - Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft - Kapitel 1.12 und 4. i.V.m. Anlage 2 (des anzufordernden Eignungskatalogs) (F-02) - Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen - Kapitel 1.13 und 4. i.V.m. Anlage 3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) (F-03) - Ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen - Kapitel 1.13 und 4. i.V.m. Anlage 4 (des anzufordernden Eignungskatalogs) (A-04) - Erklärung zur Vielfalt des Sortiments und Abdeckung der Geräteklassen - Kapitel 2.1 und 4. i.V.m. Anlage 5 (des anzufordernden Eignungskatalogs) (F-05) - Unternehmensdarstellung - Kapitel 3.1.1 (des anzufordernden Eignungskatalogs) (A-06) - Berufs- und Handelsregisterauszug - Kapitel 3.1.2 (des anzufordernden Eignungskatalogs) (F-07) - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG VOL/A - Kapitel 3.1.3 und 4. i.V.m. Anlage 6 (des anzufordernden Eignungskatalogs) (A-08) - Datenschutzerklärung - Kapitel 3.1.4 und 4. i.V.m. Anlage 7 (des anzufordernden Eignungskatalogs) (A-09) - Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme - Kapitel 3.2.1 und 4. i.V.m. Anlage 8 (des anzufordernden Eignungskatalogs) (A-10) - Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft - Kapitel 3.2.2 und 4 i.V.m. Anlage 9 (des anzufordernden Eignungskatalogs) (F-11) - Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens - Kapitel 3.2.3 und 4. i.V.m. Anlage 10 (des anzufordernden Eignungskatalogs) (B-12) - Angaben zu leistungsartbezogenem Umsatz Kapitel 3.2.3 und 4. i.V.m. Anlage 10 (des anzufordernden Eignungskatalogs) (B-13) - Ergebnisdarstellung (EBIT) - Kapitel 3.2.4 und 4. i.V.m. Anlage 10 (des anzufordernden Eignungskatalogs) (A-14) - Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde - Kapitel 3.3.1 (des anzufordernden Eignungskatalogs) (B-15) - Unternehmensreferenzen - Kapitel 3.3.2 und 4. i.V.m. Anlage 11 (des anzufordernden Eignungskatalogs) (B-16) - Erfahrung mit Anbindung an eProcurement System - Kapitel 3.3.3 und 4. i.V.m. Anlage 12 (des anzufordernden Eignungskatalogs) (A-17) - Erklärung zum Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung - Kapitel 3.3.4 und 4. i.V.m. Anlage 13 (des anzufordernden Eignungskatalogs) (B-18) - Darstellung zur Bevorratungs- und Lieferorganisation - Kapitel 3.3.5 und 4. i.V.m. Anlage 14 (des anzufordernden Eignungskatalogs) (B-19) - Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft - Kapitel 3.3.6 und 4. i.V.m. Anlage 15 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
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Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Arbeitsplatzdruckern (im Folgenden „Drucker“) verschiedener Hersteller mittels Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer (im Folgenden „Auftragnehmer“).
Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll über die Anbindung der Online-Shop-Lösung des mit diesem Vergabeverfahren gesuchten Auftragnehmers geschehen. Diese Online-Shop-Lösung wird dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
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Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem Online-Shop des Auftragnehmers geschehen und dieser Warenkorb dann an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z.B. Genehmigung) übergeben wird. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
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Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 5 des anzufordernden Eignungskatalogs).
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Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Shops sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen.
Für den Auftraggeber ist die Herstellervielfalt des angebotenen Druckersortiments des Auftragnehmers wesentlich.
Vor dem Hintergrund der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen schreibt die MPG unter Wahrung der vergaberechtlichen Vorgaben eine Rahmenvereinbarung mit einem (1) Vertragspartner aus. Dabei muss das von der MPG benötigte Produktportfolio des Auftragnehmers über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
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Der Vergabegegenstand wird nicht in Lose aufgeteilt.
Der Vergabegegenstand beinhaltet die Beschaffung sowie Wartung und Support von Arbeitsplatzdruckern zuzüglich Zubehör sowie Ersatz- und Verschleißteile aus einem vielfältigen Sortimentsangebot von mehreren Druckerherstellern.
Das von der Max-Planck-Gesellschaft benötigte und vom Auftragnehmer anzubietende Produktportfolio lässt sich durch folgende Geräteklassen charakterisieren:
- Geräteklasse 1: Tintendrucker Farbe Basis
- Geräteklasse 2: Tintendrucker Farbe Multifunktion Basis
- Geräteklasse 3: Tintendrucker Farbe Multifunktion Business
- Geräteklasse 4: Fotoelektrischer Drucker schwarz / weiß Basis
- Geräteklasse 5: Fotoelektrischer Drucker Farbe Basis
- Geräteklasse 6: Fotoelektrischer Drucker schwarz / weiß Multifunktion Basis
- Geräteklasse 7: Fotoelektrischer Drucker Farbe Multifunktion Basis
- Geräteklasse 8: Fotoelektrischer Drucker Farbe Multifunktion Business
mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen. Die Drucker, das jeweils zugehörige Zubehör sowie Ersatz- und Verschleißteile müssen im Online-Shop des Auftragnehmers frei auswählbar und, soweit beim jeweiligen Drucker herstellerseitig möglich, konfigurierbar sein.
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Als Arbeitsplatzdrucker werden Geräte verstanden, die typischerweise von nur einer Person direkt am Arbeitsplatz (auf oder in unmittelbarer Nähe zum Schreibtisch) genutzt werden, und hinsichtlich ihrer Größe (Dimensionierung) und Emissionswerte (z.B. Geräuschentwicklung, Schadstoffemission, Strahlung) dafür vorgesehen und geeignet sind. Arbeitsplatzdrucker werden abgegrenzt von sog. Abteilungsdruckern, die typischerweise zentral aufgestellt werden, über ein Netzwerk angeschlossen und meist über einen zentralen Druckserver angesteuert werden; Abteilungsdrucker werden üblicherweise von mehreren Mitarbeitern genutzt. Die Beschaffung von Abteilungsdruckern ist nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, da diese von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt wird.
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Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
2. Verkauf und Lieferung von Druckern verschiedener Hersteller inklusive zugehörigem Drucker-Zubehör sowie von Ersatz- und Verschleißteilen (wobei Zubehör sowie Ersatz- und Verschleißteile isoliert bestellbar sein müssen);
3. Ergänzende Leistungen:
a. Wartungsleistungen (z.B. Austausch, falls Gerät irreparabel);
b. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) sowie Downloads (u.a. aktuelle Treiber);
c. Ständig verfügbare Anlaufstelle (gemäß Kapitel 3.3.6 des anzufordernden Eignungskatalogs) für Serviceanfragen (z.B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose).
Die Drucker, das Drucker-Zubehör sowie Ersatz- und Verschleißteile müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im vom Auftragnehmer erstellten Online-Shop innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments auswählbar sein. Soweit der jeweilige Drucker konfigurierbar ist (z.B. hinsichtlich der Speicherausstattung oder des Papiervorrats), muss auch die Konfiguration im Online-Shop vom Bedarfsträger vorgenommen werden können.
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Die Beschaffung von Toner und Tinte ist Gegenstand eines gesonderten Rahmenvertrags und daher nicht Gegenstand der vorliegenden Rahmenvereinbarung. Der gesonderte Rahmenvertrag beinhaltet die Beschaffung von Original-Tinte und -Toner verschiedener Hersteller.
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Neben den funktionalen Vorgaben zu den Geräteklassen sind generell folgende Aspekte von Bedeutung:
- Energieverbrauch
- Niedrige Geräuschemission
- Umwelteigenschaften, wie z.B.:
o niedriege Schadstoffemission
o umweltverträgliche Entsorgungs- bzw. Verwertungsmöglichkeiten
o Verzicht auf Quecksilber-, Cadmium-, Blei- und Chrom-VI-Verbindungen in Tonern und Tinten
o Verzicht auf den Einsatz von Azo-Farbmitteln (Farbstoffe oder Farbpigmente), die krebserzeugende aromatische Amine freisetzen können, die in der Liste aromatischer Amine in der EG-Richtlinie 2002/61/EG genannt sind).
Im Online-Shop muss der Auftragnehmer die Aspekte Energieverbrauch, Geräuschemission und Umwelteigenschaften bei den einzelnen Produkten entsprechend kennzeichnen.
Üblicherweise werden bei den Bedarfsträgern Microsoft Windows-Betriebssysteme, Apple MacOS X, Linux oder andere Unix-basierende Betriebssysteme eingesetzt. Die entsprechende Kompatibilität der im Sortiment des Online-Shops des Anbieters angebotenen Drucker muss im Online-Shop deutlich gekennzeichnet werden.
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Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör sowie Ersatz- und Verschleißteile mit- oder nachzubestellen, so zum Beispiel:
- Belichtungseinheit
- Bildtrommel
- Fixiereinheit
- Transferrolle
- Transferband
- Einzugsrollen für Vorlageneinzug
- Druckkopf für Tintendrucker, soweit von den Tintenpatronen getrennt
- Anschlusskabel (z.B. Ethernet, USB) in verschiedenen Ausführungen und Längen
- Wireless LAN-Printserver
- Duplexeinheit
- Speichererweiterung
Diese Liste ist nicht abschließend.
Zu den Druckern muss optional eine 36 Monate Vor-Ort-Garantie im Online-Shop auswählbar sein. Der Kauf ohne Wartungsleistungen (aber mit der gesetzlichen Gewährleistung) ist für jeden Drucker vorausgewählt zu hinterlegen.
Im Falle einer Reparatur werden defekte Geräte aufgrund interner Datenschutzbestimmungen der MPG – soweit technisch möglich und soweit beim jeweiligen Drucker eine Festplatte verbaut ist – ohne Festplatte eingesandt. Der vorherige fachmännische Ausbau der Festplatte darf zu keiner Einschränkung der Wartungsleistung führen.
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Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.
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Die Preise für Drucker und Drucker-Zubehör sowie Ersatz- und Verschleißteile müssen sich dabei an den Marktpreisen orientieren. Im Rahmen der Angebotsbewertung wird auch berücksichtigt, in welcher Beziehung die Angebotspreise des Bieters zu den im Markt gebildeten Preisen stehen.
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Die MPG weiß sich gegenüber den Mindeststandards folgender IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet:
dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202), und
dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Da die MPG zur Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, werden den Zuschlag nur solche Unternehmen erhalten, die bei der Herstellung bzw. beim eigenen Erwerb des vertragsgegenständlichen Produktes auf die Beachtung dieser Normen hingewirkt haben bzw. hinwirken werden. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen verpflichten müssen. Auf die Vertragsbedingungen wird gesondert in den Vergabeunterlagen hingewiesen.
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Die Unternehmen werden insbesondere eine verbindliche Erklärung abgeben müssen, dass sie für ihr Unternehmen, ihre Lieferanten und gegenüber dem Hersteller wirksame Maßnahmen zur Beachtung der oben aufgeführten IAO-Kernarbeitsnormen bezogen auf die Herstellung und Lieferung des vertragsgegenständlichen Produktes ergriffen haben, wobei die Maßnahmen im Angebot näher darzulegen sind und zu erklären ist, dass sie auch und gerade bei den konkret zu liefernden Produkten wirksam geworden sind bzw. werden.
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Verstößt der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung gegen die im vorherigen Absatz ausgeführte Vorgabe, wirksame Maßnahmen zur Beachtung der IAO-Kernarbeitsnormen zu ergreifen, so hat er dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der seit Abschluss der Rahmenvereinbarung bis zum Zeitpunkt der Kenntnis des Auftraggebers von diesem Verstoß in Rechnung gestellten Kaufpreise (ohne Umsatzsteuer) sämtlicher in diesem Zeitraum gelieferter Artikel zu zahlen. Im Falle des wiederholten Verstoßes bemisst sich die Vertragsstrafe ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des vorhergehenden Verstoßes.
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Bei einem solchen Verstoß handelt es sich im Übrigen um eine erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass der Auftraggeber den Vertrag kündigen und Schadensersatz verlangen kann. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Menge oder Umfang:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zuzüglich einer vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit.
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Die Möglichkeit zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität der Erstellung eines Online-Shops und einer Online-Plattform. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
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Bei dieser Vergabe werden ein Online-Shop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) sowie Downloads (u.a. aktuelle Treiber) verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden.
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Der zu konfigurierende Online-Shop und die Online-Plattform müssen eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen. Auch müssen der Online-Shop und die Online-Plattform des Auftragnehmers die jeweils aktuellste Version der genannten Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.
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Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Auftragnehmer gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung von Online-Shops.
Der Auftraggeber geht auf Basis einer Online-Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen bezogen auf 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt gedeckt werden soll:
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Tintendrucker Farbe Basis ca. 100 Stück
Tintendrucker Farbe Multifunktion Basis ca. 70 Stück
Tintendrucker Farbe Multifunktion Business ca. 50 Stück
Fotoelektrische Drucker s/w Basis ca. 350 Stück
Fotoelektrische Drucker Farbe Basis ca. 200 Stück
Fotoelektrische Drucker s/w Multifunktion Basis ca. 50 Stück
Fotoelektrische Drucker Farbe Multifunktion
Basis ca. 130 Stück
Business ca. 50 Stück
Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge aus der Rahmenvereinbarung.
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Die Rahmenvereinbarung dient der Erweiterung und ggf. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen Druckern der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Es ist daher wichtig, dass das Angebotssortiment des Auftragnehmers eine breite Herstellervielfalt bietet.
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Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in der Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Institute und Einrichtungen entnehmen Sie bitte auch folgender Website:
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Die bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten (siehe Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs) haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.
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Beschreibung der Optionen:
Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate. Die Maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate, zzgl. der vorgelargerten einmonatigen Vertragslaufzeit.
Bestellberechtigt sind – neben der Generalverwaltung, den Instituten und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft – die folgenden rechtlich selbständigen Organisationseinheiten:
- Max-Planck-Institut für Eisenforschung GmbH (Düsseldorf),
- Ernst-Strüngmann-Institut (Frankfurt am Main),
- Max-Planck-Institut für Kohlenforschung (Mülheim),
- Deutsches Klima Rechenzentrum GmbH (Hamburg).
Diese können die Konditionen des Rahmenvertrags in gleicher Weise nutzen (Beitrittsrecht).
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 8407 0805 0108 Arbeitsplatzdrucker 2013.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München - die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (siehe http://www.mpg.de/institute) sowie weitere in Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Mülheim und Hamburg.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Vorgaben für Ziffer III.2.1 bis III.2.3 (siehe hierzu auch sonstige Informationen unter Ziffer Vi.3):
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweise hierfür hat der Bewerber die in Kapitel 3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
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Auf Kapitel 1.12 (Bewerber- / Bietergemeinschaften) und 1.13 (Einsatz anderer Unternehmen) des anzufordernden Eignungskatalogs wird ausdrücklich hingewiesen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind nicht zugelassen (vgl. § 7 EG Abs. 4 VOL/A).
I. Vielfalt des Angebotssortiments und Abdeckung der Geräteklassen:
Für den Auftraggeber ist die Vielfalt des Angebotssortiments des Auftragnehmers ein wesentliches Kriterium. Das Angebotssortiment des Auftragnehmers für die MPG muss daher mindestens drei (3) und aus Gründen der Übersichtlichkeit höchstens sechs (6) verschiedene Drucker-Hersteller umfassen. Die geforderte Vielfalt im Sortiment des Auftragnehmers bezieht sich auf Hersteller und Produkte mit Marktanteil.
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Die in Kapitel 1.4 des anzufordernden Eignungskatalogs charakterisierten Geräteklassen sind vom Angebotssortiment des Auftragnehmers vollständig abzudecken.
Der Bewerber muss daher angeben, mit welchen Produkten/Herstellern aus seinem Angebotssortiment er die in Kapitel 1.4 des anzufordernden Eignungskatalogs charakterisierten Geräteklassen abdeckt. Hierzu ist das Formblatt Erklärung zur Vielfalt des Angebotssortiments und Abdeckung der Geräteklassen in Kapitel 4, Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs zu verwenden. Die dort einzutragende Produktbezeichnung muss derart sein, dass der Auftraggeber mit dieser Produktbezeichnung in Verbindung mit dem Herstellernamen das vorgesehene Produkt recherchieren kann. (A-04)
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In der späteren Angebotswertung wird die Anzahl verschiedener Drucker-Hersteller und deren Produkte, die der Bieter – im Falle der Auftragserteilung – in den Onlineshop für die MPG aufnehmen wird, ein wesentliches Wertungskriterium.
II. Ausschluss- / Beurteilungskriterien:
Grundlage für die Feststellung der Eignung ist die Erfüllung der nachfolgend genannten Kriterien. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
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(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung (wird nach Punkten beurteilt).
Falls eine mit (A), d.h. Ausschlusskriterium, gekennzeichnete Forderung nicht erfüllt wird, darf der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener bzw. wegen fehlender Eignung nicht berücksichtigt werden, sondern wird ausgeschlossen.
Es werden bei der Beurteilung je (B)-Kriterium jeweils Punkte vergeben und zur Gesamtwertung addiert (einfache Summe).
Sollten mehr als fünf (5) geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die fünf (5) Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 5 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 5 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von fünf (5) geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte.
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III. Bewerber aus EU-Mitgliedstaaten:
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
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Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können.
IV. Bewerber- / Bietergemeinschaften:
Bewerber- / Bietergemeinsachften (nachfolgend: „BG“) sind zugelassen.
Eine BG hat die nachfolgend unter Ziffer III.2.1 i.V.m. Kapitel 3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
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Hinsichtlich der Beurteilung der unter Ziffer III.2.2 und III.2.3 i.V.m. Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern in Ziffer III.2.2 und III.2.3 i.V.m. Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
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Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die einen konkurrierenden Teilnahmeantrag bzw. ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbewerber / -bieter mit einem konkurrierenden Teilnahmeantrag / Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge / Angebote führen.
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Im Teilnahmeantrag ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft in Kapitel 4, Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs) darzustellen, welches Mitglied der BG voraussichtlich im Einzelnen für die Erbringung welcher Lieferungen und Leistungen verantwortlich ist.
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V. Einsatz anderer Unternehmen:
Ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich auch zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Drittunternehmen, Nachunternehmen, Sub-Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter, etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. „Eignungsleihe“).
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Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich voraussichtlich handeln wird (siehe Formblatt Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 3 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-02)
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Sofern sich ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG, zum Nachweis der Eignung, d.h. der wirtschaftlichen und / oder fachlichen Leistungsfähigkeit, (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will, hat er / sie mit dem Teilnahmeantrag die unter Kapitel 3 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise, die für die Eignungsleihe relevant sind, für das jeweilige andere Unternehmen vorzulegen; in diesem Fall ist stets auch die Zuverlässigkeit des jeweiligen anderen Unternehmens nachzuweisen durch Einreichung der mit dem Teilnahmeantrag unter Kapitel 3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise.
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Ferner ist im Falle der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des / der anderen Unternehmen (siehe Formblatt Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 4 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-03)
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Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise kommt es auf die dem Bewerber und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
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Der Bewerber allein hat dafür Sorge zu tragen, die geforderten Erklärungen und Nachweise zu beschaffen und dem Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Seine Pflicht erschöpft sich nicht darin, das / die andere/n Unternehmen aufzufordern, die geforderten Eignungsnachweise einzureichen.
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Sofern ein Bewerber die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen (sog. „bloßer Nachunternehmereinsatz“), behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, die in Kapitel 3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen nach Angebotsabgabe, aber vor Zuschlagserteilung, zu fordern.
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B. Eignungsanforderungen zur Persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers - Zuverlässigkeit:
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
- Unternehmensdarstellung
Unternehmensdarstellung / Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten. (F-05)
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- Berufs- und Handelsregisterauszug
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber/das Unternehmen ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. (A-06)
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- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG VOL/A (siehe Formblatt Erklärung zu § 6 EG VOL/A in Kapitel 4, Anlage 6 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-07)
- Datenschutz
Erklärung bezüglich des Datenschutzes, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz zugänglich gemacht werden (siehe Formblatt Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG in Kapitel 4, Anlage 7 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-08)
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
- Umsatzdarstellung:
Angabe jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Kapitel 4, Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs)
(i) des Gesamtumsatzes des Unternehmens; (F-11)
(ii) des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A (leistungsartbezogener Umsatz), d.h. Onlineverkauf sowie Wartung und Support von Arbeitsplatzdruckern zuzüglich Zubehör sowie Ersatz- und Verschleißteilen aus einem vielfältigen Sortimentsangebot von mehreren Druckerherstellern. (B-12)
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Achtung:
Bewerber- / Bietergemeinschaften (BG) haben die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Berufsgenossenschaft sowie die Umsatzangaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
Soweit sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung und im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bewerber und das / die andere(n) Unternehmen die Umsatzangaben getrennt zu nennen.
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Sofern für das Jahr 2012 noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Zur Beurteilung der Eignung und im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird der leistungsartbezogene Umsatz (gem. ii) in Summe über die letzten drei (3) Geschäftsjahre (bei BG oder bei Einbeziehung von anderen Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe wird die errechnete Summe der jeweiligen Unternehmen kumuliert) gewertet (B-12):
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Maximal sind fünf (5) Punkte erreichbar.
- Ergebnisdarstellung (EBIT):
Angabe des Gesamtergebnisses (EBIT) des Unternehmens jeweils für die Jahre 2010, 2011 und 2012.
Bewerber- / Bietergemeinschaft (BG) haben die Angaben zum EBIT für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
Soweit sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung und im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bewerber und das / die andere(n) Unternehmen die Angaben zum EBIT getrennt zu nennen.
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Zur Beurteilung der Eignung und im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird der EBIT in Summe über die letzten drei (3) Geschäftsjahre (bei BG oder bei Einbeziehung von anderen Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe wird die errechnete Summe der jeweiligen Unternehmen kumuliert) sowie die Entwicklung des EBIT gewertet (B-13):
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Maximal sind drei (3) Punkte erreichbar.
Mindeststandards:
- Betriebshaftpflichtversicherung:
Erklärung des Bewerbers/Unternehmens, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen vier (4) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Kapitel 4, Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-09)
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Die Versicherungssumme muss dabei für
- Personen- und Sachschäden mindestens zwei (2) Mio. Euro (2-fach maximiert)
sowie für
- Vermögensschäden mindestens einhunderttausend (100.000) Euro (2-fach maximiert)
betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Kapitel 4, Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-09)
- Berufsgenossenschaft:
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat (siehe Formblatt Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft in Kapitel 4, Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-10)
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
In Bezug auf die Darstellung / Nachweise der Fachkunde im Teilnahmeantrag wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf die Ausführungen in Kapitel 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs verwiesen.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von denjenigen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, mit denen der Bewerber seine Eignung nachweisen will:
I. Referenzen für den Onlineverkauf mit vergleichbaren Volumina:
Ausführliche Darstellung von mindestens drei (3) Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Umsatzvolumina und der Bestell- und Distributionswege vergleichbar sind. Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie bezüglich Aufgabenstellung und Größe hinsichtlich der in den Wettbewerb gestellten Lieferung und ergänzenden Leistungen vergleichbar ist und Aufträge zum Gegenstand hat, bei denen der Bewerber/das Unternehmen sein Lieferspektrum als elektronischen Katalog in Form eines Online-Shops an das SAP-SRM 7.0 Modul zur Verfügung stellt. Die Referenzen sind auf jeweils mindestens einer (1) DIN A4-Seite darzustellen. Sie müssen laufende oder abgeschlossene Projekte aus den letzten drei (3) Jahren umfassen. Für die Referenzen sind zwingend die Vorgaben des beigefügten Musters für Unternehmensreferenzen (in Kapitel 4, Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs) einzuhalten und die geforderten Referenzangaben zu machen. (B-15)
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Im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl werden die drei (3) besten Projektreferenzen gewertet.
Die vorgelegten drei (3) besten Projektreferenzen werden jeweils mit null (0) bis fünf (5) Punkten beurteilt. Die Nichterfüllung der genannten Kriterien wird mit null (0) Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit fünf (5) Punkten. Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:
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- 0 bis 1 Punkt: Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelhafte Darstellung, in der auf wichtige Fragen (z.B. den Vorgaben des beigefügten Musters für Unternehmensreferenzen in Kapitel 4, Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs) nicht oder nur teilweise eingegangen wird oder die mit dem Ausschreibungsgegenstand nicht oder nur schwer vergleichbar ist;
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- 2 bis 3 Punkte: Insgesamt befriedigende bis leicht überdurchschnittliche Darstellung, die im Wesentlichen an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht und mit dem Ausschreibungsgegenstand in den wesentlichen Punkten vergleichbar ist;
- 4 bis 5 Punkte: Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll bis im besonderen Maße entspricht.
II. Erfahrung hinsichtlich der Anbindung an ein eProcurement-System:
Ausführliche Darstellung - auf zwei (2) bis drei (3) DIN A4 Seiten (ggf. unter Zuhilfenahme von Illustrationen) - der Erfahrung des Bewerbers/Unternehmens bei der Implementierung der Anbindung seines Lieferportfolio-Katalogs anhand konkreter Beispiele, wobei hier insbesondere auf nachfolgende Punkte einzugehen ist:
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- Web-Schnittstelle zu einem externen Lieferantenkatalog;
- OCI-Schnittstelle an ein SAP-SRM 7.0-Bestell-System;
- Elektronische Übermittlung der Bestelldaten im XML-Format;
- Maßnahmen zur Gewähr zu erwartender Sicherheitsanforderungen (Authentizität der Bestellung, Vertraulichkeit und Integrität der Daten, Verfügbarkeit der Schnittstelle).
Hierfür sind zwingend die Vorgaben aus dem beigefügten Muster Erfahrungen mit Anbindung an eProcurement System (in Kapitel 4, Anlage 12 des anzufordernden Eignungskatalogs) einzuhalten und die geforderten Referenzangaben zu machen. (B-16)
Im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl wird die Nichterfüllung der genannten Kriterien mit null (0) Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit zehn (10) Punkten. Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:
- 0 bis 3 Punkte: Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelhafte Darstellung, in der auf wichtige Fragen nicht oder nur teilweise eingegangen wird;
- 4 bis 7 Punkte: Insgesamt befriedigende bis leicht überdurchschnittliche Darstellung, die im Wesentlichen an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht;
- 8 bis 10 Punkte: Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll bis im besonderen Maße entspricht.
III. Bevorratungs- und Lieferorganisation:
Nachdem ein Bedarfsträger Drucker, Drucker-Zubehör, Ersatz- und Verschleißteile im Online-Shop bestellt hat, soll dieses möglichst schnell geliefert werden:
Beschreibung, wie der Bewerber/das Unternehmen derzeit für seine Kunden sicherstellt, dass ein durchschnittliches Bestellaufkommen durch entsprechende Prozesse oder Bevorratung zeitnah ausgeliefert werden kann. Dabei ist auch darauf einzugehen, wie dies für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei gleichem Standard für die Kunden sichergestellt wird. Als Rahmenbedingung sollte man sich an Kunden orientieren, bei denen eine Lieferung innerhalb von zwei (2) Werktagen durchgeführt werden muss. In dem Zusammenhang ist zudem aufzuzeigen, wie der Bewerber/das Unternehmen im Einzelfall mit besonders umfangreichen Lieferungen (zum einen 10 bis 20 Drucker und zum anderen über 20 Drucker) umgeht. Für die Beschreibung zur Bevorratungs- und Lieferorganisation sind zwingend die Vorgaben aus dem beigefügten Muster Bevorratungs- und Lieferorganisation (in Kapitel 4, Anlage 14 des anzufordernden Eignungskatalogs) einzuhalten. (B-18)
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Im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl wird die Nichterfüllung der genannten Kriterien mit null (0) Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit fünf (5) Punkten. Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:
- 0 bis 1 Punkt: Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelhafte Darstellung, in der auf wichtige Fragen nicht oder nur teilweise eingegangen wird;
- 2 bis 3 Punkte: Insgesamt befriedigende bis leicht überdurchschnittliche Darstellung, die im Wesentlichen an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht;
IV. Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft:
Wenn ein Drucker innerhalb des vereinbarten Supportzeitraums ausfällt, muss die Betriebsbereitschaft schnellstmöglich wieder hergestellt werden:
Der Bewerber/das Unternehmen hat zu beschreiben, wie er/es bisher kurzfristige Wiederherstellungszeiten (innerhalb von 48 h) im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei gleichem Standard sichergestellt hat. Dazu sind die im Unternehmen relevanten Verknüpfungen zu Service Delivery und Service Support zu erläutern oder das jeweilige etablierte Vorgehen zu beschreiben. Dabei ist insbesondere auf die Funktion Servicedesk und die Prozesse Incident- und Problemmanagement oder äquivalente Strukturen im Unternehmen einzugehen. Alle bisher zur Verfügung stehenden Schnittstellen zur Information und Kommunikation, die in dem Unternehmen in diesem Rahmen zur Verfügung stehen, sind zu beschreiben.
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Für die Beschreibung der Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft sind zwingend die Vorgaben des beigefügten Musters Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (in Kapitel 4, Anlage 15 des anzufordernden Eignungskatalogs) einzuhalten. (B-19)
- 0 bis 1 Punkt: Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelhafte Darstellung, in der auf wichtige Fragen nicht eingegangen wird;
Mindeststandards:
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von denjenigen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, mit denen der Bewerber seine Eignung nachweisen will:
I. Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement:
Beschreibung der vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und des vorhandenen Qualitätsmanagementsystems für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind. (A-14)
Zur Erfüllung des Kriteriums sind in der Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems mindestens folgende Themen zu behandeln:
- Verantwortung der Leitung
- Management von Ressourcen
- Produktrealisierung
- Messung, Analyse und Verbesserungen
- Ständige Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems
Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 9001).
II. Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung:
Bestätigung des Bewerbers/Unternehmens unter Verwendung von Formblatt Erklärung zum Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung (in Kapitel 4, Anlage 13 des anzufordernden Eignungskatalogs), dass er aktuell mindestens ein Online-Shop-System betreibt, welches hinsichtlich der Anbindung an ein eProcurement-System die Anforderungen aus Kapitel 3.3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs erfüllt und darüber hinaus folgende Anforderungen umsetzt (A-17):
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- Vollständige Benutzbarkeit für folgende Browser garantiert: Mozilla Firefox, Safari und Internet Explorer;
- Mehrsprachige Benutzerführung; und
- Web-Browser-Sitzung für reine Recherche (plattformunabhängig ).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen werden grundsätzlich nur nach erfolgter Leistungserbringung erbracht. Die Auftragserteilung und Durchführung erfolgt auf Grundlage der Ausführungen in den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber- / Bietergemeinschaften (nachfolgend: „BG“) sind zugelassen.
Der Bewerber hat zu erklären, ob er seinen Teilnahmeantrag und damit nachfolgend auch sein Angebot in Form einer BG oder als Einzelbewerber / -bieter abgibt (siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft in Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-01)
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Eine BG hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, die beinhaltet,
- dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (nachfolgend: „geschäftsführendes Mitglied“),
- dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, Zahlungen des Auftraggebers für jedes Mitglied der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft mit befreiender Wirkung anzunehmen, und
- dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
(siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft in Kapitel 4, Anlage 2 des anzufordernden Eignungskalogs). (F-01)
Grundsätzlich schließt eine BG die gegenseitige Verpflichtung ein, von eigenen Teilnahmeanträgen / Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten, was grundsätzlich den Tatbestand einer Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des § 1 GWB erfüllt. Ein Ausschluss von Teilnahmeanträgen / Angeboten ist geboten, denen in Bezug auf die Vergabe eine wettbewerbsbeschränkende Abrede unter Bietern zugrunde liegt.
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Um diesem Vorwurf der Wettbewerbsbeschränkung entgegenzutreten, hat die BG bereits mit dem Teilnahmeantrag aufzuklären, ob
- es sich bei den Mitgliedern der BG um gleichartige Unternehmen handelt, die sich auf dem gleichen Sektor gewerblich betätigen und zueinander jedenfalls in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis stehen; und
- die Mitglieder mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (z.B. mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) nicht leistungsfähig sind, und erst der Zusammenschluss zu einer BG sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen.
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Eine BG hat die nachfolgend unter Kapitel 3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
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Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern in Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
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Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die einen konkurrierenden Teilnahmeantrag bzw. ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbewerber / -bieter mit einem konkurrierenden Teilnahmeantrag / Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge / Angebote führen.
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Im Teilnahmeantrag ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft in Kapitel 4, Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs) darzustellen, welches Mitglied der BG voraussichtlich im Einzelnen für die Erbringung welcher Lieferungen und Leistungen verantwortlich ist.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Die Auftragserteilung wird auf Basis eines Rahmenvertrages erfolgen, dem insbesondere die für die Auftragsdurchführung notwendigen einschlägigen EVB-IT zu Grunde gelegt werden. Im Übrigen gilt deutsches Recht.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 60
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Dies ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität der Erstellung eines Online-Shops und einer Online-Plattform. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
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Bei dieser Vergabe werden ein Online-Shop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) sowie Downloads (u.a. aktuelle Treiber) verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden.
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Der zu konfigurierende Online-Shop und die Online-Plattform müssen eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen. Auch müssen der Online-Shop und die Online-Plattform des Auftragnehmers die jeweils aktuellste Version der genannten Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.
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Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Auftragnehmer gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung von Online-Shops.
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren durchgeführt.Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem (1) Unternehmen abzuschließen.Sollten mehr als fünf (5) geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die fünf (5) Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 5 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 5 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von fünf (5) geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-04-19 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Peter Langer
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 8407 0805 0108 Arbeitsplatzdrucker 2013.
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der nachfolgend aufgeführten „Abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“ einzuhalten ist:
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1. Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift des Teilnahmeantrags;
2. Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.12 und 4 i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
3. Angaben zu bzw. Verzeichnis über Teilleistungen der anderen Unternehmen und ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen (vgl. Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlagen 3 und 4 des anzufordernden Eignungskatalogs);
4. Erklärung zur Vielfalt des Sortiments und Abdeckung der Geräteklassen (vgl. Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs);
5. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer - Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel 3.1 und 4 i.V.m. Anlagen 6 und 7 des anzufordernden Eignungskatalogs);
6. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.2 und 4 i.V.m. Anlagen 8 bis 10 des anzufordernden Eignungskatalogs);
7. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.3 und 4 i.V.m. Anlagen 11 bis 15 des anzufordernden Eignungskatalogs);
8. evtl. weitere Anlagen des Bewerbers.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern, oder Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer Nachfrist nachzufordern.
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Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
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(F-##) – Formalkriterium;
(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung.
Art / Kriterium - Erklärungen / Nachweise - Verweis
(F-01) - Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft - Kapitel 1.12 und 4. i.V.m. Anlage 2 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(F-02) - Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen - Kapitel 1.13 und 4. i.V.m. Anlage 3 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(F-03) - Ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen - Kapitel 1.13 und 4. i.V.m. Anlage 4 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(A-04) - Erklärung zur Vielfalt des Sortiments und Abdeckung der Geräteklassen - Kapitel 2.1 und 4. i.V.m. Anlage 5 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(F-05) - Unternehmensdarstellung - Kapitel 3.1.1 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(A-06) - Berufs- und Handelsregisterauszug - Kapitel 3.1.2 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(F-07) - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG VOL/A - Kapitel 3.1.3 und 4. i.V.m. Anlage 6 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(A-08) - Datenschutzerklärung - Kapitel 3.1.4 und 4. i.V.m. Anlage 7 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(A-09) - Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme - Kapitel 3.2.1 und 4. i.V.m. Anlage 8 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(A-10) - Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft - Kapitel 3.2.2 und 4 i.V.m. Anlage 9 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(F-11) - Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens - Kapitel 3.2.3 und 4. i.V.m. Anlage 10 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(B-12) - Angaben zu leistungsartbezogenem Umsatz Kapitel 3.2.3 und 4. i.V.m. Anlage 10 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(B-13) - Ergebnisdarstellung (EBIT) - Kapitel 3.2.4 und 4. i.V.m. Anlage 10 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(A-14) - Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde - Kapitel 3.3.1 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(B-15) - Unternehmensreferenzen - Kapitel 3.3.2 und 4. i.V.m. Anlage 11 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(B-16) - Erfahrung mit Anbindung an eProcurement System - Kapitel 3.3.3 und 4. i.V.m. Anlage 12 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(A-17) - Erklärung zum Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung - Kapitel 3.3.4 und 4. i.V.m. Anlage 13 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(B-18) - Darstellung zur Bevorratungs- und Lieferorganisation - Kapitel 3.3.5 und 4. i.V.m. Anlage 14 (des anzufordernden Eignungskatalogs)
(B-19) - Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft - Kapitel 3.3.6 und 4. i.V.m. Anlage 15 (des anzufordernden Eignungskatalogs)

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o.g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich - das bedeutet je nach Sachlage innerhalb von 3 (drei) bis spätestens 7 (sieben) Kalendertagen - gerügt hat (§ 107 Abs.3 S.1 Nr 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden (§ 107 Abs.3 S.1 Nr 2 GWB),
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebnen Frist oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden (§ 107 Abs.3 S.1 Nr 3 GWB),
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs.3 S.1 Nr 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 048-077999 (2013-03-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-09-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: klose@gv.mpg.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 174-300420
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 48-077999
ABl. S-Ausgabe: 174

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 8407 0805 0108
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München – die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (siehe http://www.mpg.de/institute) sowie weitere in Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Mülheim und Hamburg.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Erstellung Projektplan (9)
2. Aussagen zur Benutzerfreundlichkeit (9)
3. Produkt und Herstellervielfalt (6)
4. Ausstattungsmerkmale Referenz-Geräte 1-8 (48)
5. Information über technische Neuerungen (3)
6. Beschreibung und Erfüllung von Liefermodalitäten (3)
7. Aufschlag zum ermittelten "Straßenpreis" (7)
8. Darlegung der Kennzeichnung von Energieeffizienz, und Umfang des Angebotes von energieeffizienten Geräten. (6)
9. Angaben zur Energieeffizienz der Referenzgeräte (9)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-25 📅
Name: Bechtle AG
Postort: Neckarsulm
Postleitzahl: 74172
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Eva-Maria Klose

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich - das bedeutet je nach Sachlage innerhalb von 3 (drei) bis spätestens 7 (sieben) Kalendertagen – gerügt hat (§ 107 Abs.3 S.1 Nr. 1 GWB),
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden (§ 107 Abs.3 S.1 Nr. 2 GWB),
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebenen Frist oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden (§ 107 Abs.3 S.1 Nr. 3 GWB),
Mehr anzeigen
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs.3 S.1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2013/S 174-300420 (2013-09-06)