Rahmenvereinbarung für „Werbewirkungsforschung“

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Messungen zur Werbewirkung von Kommunikationsmaßnahmen der AOK PLUS in Form von quantitativen und/oder qualitativen Erhebungen durch ein externes Marktforschungsinstitut. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1a beigefügt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-02-26 Auftragsbekanntmachung
2013-03-22 Ergänzende Angaben
2013-06-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Menge oder Umfang:
Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit und der zukünftigen Zielstellungen gemacht werden. Im Jahr 2012 wurden im Rahmen der Werbewirkungsforschung 1 Null- und 3 Folgemessungen mittels CAWI (jeweils n = 400), ein kontinuierliches Werbetracking mittels CATI mit einer monatlichen Stichprobe von n = 200 sowie 4 Pretests, davon 3 mittels CAWI (jeweils n = 200) und 1 Pretest mittels qualitativer Einzelinterviews (n = 40) durchgeführt. Außerdem waren 2 Ad hoc-Studien mittels CAWI (n = 300, n = 1000) Bestandteil der in 2012 realisierten Werbewirkungsstudien. Künftig sollen Wirkungs- und Reichweitenmessungen mittels CAWI den Schwerpunkt der Werbewirkungsforschung der AOK PLUS bilden. Soweit auf Seiten der Auftraggeberin Bedarf besteht, sollen im Rahmen der Wirkungsmessungen zu einer Kampagne voraussichtlich 800 Versicherte (400 AOK PLUS-, 400 Fremdversicherte) und im Rahmen der Reichweitenmessung monatlich voraussichtlich 200 Versicherte (100 AOK PLUS und 100 Fremdversicherte), im Alter von 20 bis 50 Jahren einem bevölkerungsrepräsentativen Ansatz für Sachsen und Thüringen entsprechend, befragt werden. Die Beauftragung mit weiteren web-basierten Online Umfragen, telefonischen Ad-hoc-Befragungen oder qualitativen Studien zur Ermittlung der Werbewirkung von Kommunikationsmaßnahmen hängt - wie die Wirkungs- und Reichenweitenmessungen - ausschließlich vom Bedarf der Auftraggeberin ab, so dass es ebenfalls auch sein kann, dass während der Vertragslaufzeit kein Bedarf an der Durchführung weiterer Studien besteht. Die Angaben zum Auftragsvolumen (insbesondere bezogen auf die Anzahl der Studien und Art und Umfang der jeweiligen Stichprobe) dienen ausschließlich der Kalkulation und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, so dass die angegebene Menge auch signifikant unter- bzw. überschritten werden kann.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2013-04-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 049-080071
ABl. S-Ausgabe: 49

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Messungen zur Werbewirkung von Kommunikationsmaßnahmen der AOK PLUS in Form von quantitativen und/oder qualitativen Erhebungen durch ein externes Marktforschungsinstitut. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1a beigefügt.
Mehr anzeigen
Referenznummer: 13/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen, 01067 Dresden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit (Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 12 der Vergabeunterlagen);
— Nachweis der Mitgliedschaft im Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e. V. (BVM) oder einer vergleichbaren Institution.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten 3 Jahre, speziell solcher aus dem Dienstleistungssektor, insbesondere aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, unter Angabe des Rechnungswerts, der inhaltlichen Beschreibung der erbrachten Leistung, der Leistungszeit und des Auftraggebers einschließlich des Ansprechpartners, unter Verwendung der Anlage 13 der Vergabeunterlagen, welche ggf. zu vervielfältigen ist;
Mehr anzeigen
— Darstellung von Referenzen zur Anwendung verschiedener qualitativer und quantitativer Marktforschungsmethoden in den letzten 3 Jahren unter Angabe des Auftraggebers einschließlich des Ansprechpartners, des Leistungsumfangs sowie der inhaltlichen Beschreibung der erbrachten Leistung unter Verwendung der Anlage 13a der Vergabeunterlagen, welche ggf. zu vervielfältigen ist (Es können auch Referenzen, welche bereits in Anlage 13 der Vergabeunterlagen dargelegt wurden, dargestellt werden.);
Mehr anzeigen
— Darstellung der Entwicklung der Mitarbeiterzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren, gesplittet nach Geschäftsjahr, davon
a) Mitarbeiter mit einschlägigem (Fach-) Hochschulabschluss;
b) festangestellte Mitarbeiter;
c) freie Mitarbeiter unter Verwendung der Anlage 14 der Vergabeunterlagen.
— Der Bieter hat für die jeweilige Erhebungsmethode unter Nennung der Namen darzulegen, welche Mitarbeiter/-innen er verantwortlich mit der Durchführung der Arbeiten betrauen wird und über welche Qualifikation sowie Erfahrung diese Mitarbeiter/-innen verfügen sowie darzulegen, über welche Qualifikation und Erfahrung die weiteren mit der Durchführung der Arbeiten betrauten Mitarbeiter/innen verfügen (Die Auftraggeberin betrachtet solche Bieter als geeignet, wenn bezogen auf die jeweilige Methode mindestens ein/e verantwortliche/r Mitarbeiter/-in über einschlägige Qualifikationen und Erfahrungen verfügt).
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerische Haftung.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Zahlungsweise für die Unterlagen:
— Papierform der Vergabeunterlagen: 17,11 EUR;
Bestellung per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Verwendungszweckes 13/2013 an die unter I.1) angegebene Adresse. Die Bezahlung kann durch Lastschrifteinzugsermächtigung, Verrechnungsscheck, Überweisung auf das Konto der SDV AG, Postbank Leipzig, Konto-Nr. 0156600907, BLZ: 86010090 erfolgen. Die Auslieferung erfolgt erst nach Eingang eines Zahlungsbeleges. Die Bestellung der Papierform ist ebenfalls unter www.vergabe24.de nach kostenpflichtiger Freischaltung und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung möglich. Bei Vorliegen eines Leistungsverzeichnisses in Dateiform (z. B. im GAEB-Format) erfolgt dessen Auslieferung bei der Papierform auf CD-ROM.
Mehr anzeigen
— Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 11,90 EUR,
ist unter www.vergabe24.de nach kostenpflichtiger Freischaltung und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung abrufbar. Das Entgelt wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-04-22 📅
Öffnungsort: Erfurt.
Ort des Eröffnungstermins: Erfurt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Justitiarin Nadja Reinbold

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-06-01 📅
Datum des Endes: 2017-05-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 13/2013

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419771402 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Mehr anzeigen
— „§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
— § 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
— § 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. ...
— § 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben:
Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberinnen, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2013/S 049-080071 (2013-02-26)
Ergänzende Angaben (2013-03-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-22 📅
Einreichungsfrist: 2013-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 060-098342
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 49-080071
ABl. S-Ausgabe: 60
Quelle: OJS 2013/S 060-098342 (2013-03-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-06-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 124-213390
ABl. S-Ausgabe: 124

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Vorgehensweise hinsichtlich der einzelnen Studien/Instrumente (20)
2. Erhebungsinhalte (20)
3. Projektmanagement und grundsätzliche Herangehensweise (10)
4. Analyseverfahren und Berichtswesen (10)
5. Preis (40)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-05-14 📅
Name: IMK Institut für angewandte Marketing- und Kommunikationsforschung GmbH
Postanschrift: Anger 63
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99089
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat. § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Mehr anzeigen
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2013/S 124-213390 (2013-06-25)