Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten (Los 1) und WLAN (Los 2) sowie das Einstellen eines Onlinekatalogs in das eProcurementsystem der Max-Planck-Gesellschaft mittels Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern, wobei beabsichtigt ist, für Netzwerkkomponenten (Los 1) eine Rahmenvereinbarung mit fünf (5) Wirtschaftsteilnehmern und für WLAN (Los 2) eine Rahmenvereinbarung mit ebenfalls fünf (5) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll über die Anbindung der Online-Shop-Lösungen des mit diesem Vergabeverfahren jeweils gesuchten Auftragnehmers geschehen. Diese Online-Shop-Lösungen werden dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert. Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem jeweiligen Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers geschehen und dieser Warenkorb dann an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z.B. Genehmigung) übergeben wird. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG. Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 5 des anzufordernden Eignungskatalogs). Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Shops sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen. Vor dem Hintergrund der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen schreibt die MPG unter Wahrung der vergaberechtlichen Vorgaben Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern aus. Dabei muss das von der MPG benötigte Produktportfolio des jeweiligen Auftragnehmers über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein. Der Vergabegegenstand wird aufgeteilt in die folgenden zwei Lose: - Los 1 umfasst die Beschaffung inkl. Dienstleistungen im Bereich von Netzwerkkomponenten - Los 2 umfasst die Beschaffung inkl. Dienstleistungen im Bereich von WLAN Komponenten Die Geräte und Gerätekomponenten sollen sowohl einzeln als auch im Rahmen von Sammelbestellungen über den gesamten Vertragszeitraum verteilt abrufbar sein. Es ist eine Teilnahme am Vergabeverfahren für ein oder mehrere Lose möglich (vgl. Ziffer II. 1.8 der EU-Bekanntmachung). Das Los 1 setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: 1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs); 2. Verkauf und Lieferung aus dem Bereich Netzwerkkomponenten (inkl. Zubehör) 3. Dienstleistungen aus dem Bereich Netzwerkkomponenten Ergänzende Leistungen: a. Wartungsleistungen (Austausch, im Einzelfall Support vor Ort); b. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u.a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.); c. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose). Die Netzwerkkomponenten inkl. Zubehör (z.B. Optiken, Kabel, Netzteile usw.) müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar sein. Das Los 2 setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: 1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs); 2. Verkauf und Lieferung aus dem Bereich WLAN (inkl. Zubehör) 3. Dienstleistungen aus dem Bereich WLAN Ergänzende Leistungen: a. Wartungsleistungen (Austausch, im Einzelfall Support vor Ort); b. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u.a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.); c. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose). Die WLAN Komponenten müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar sein. In Los 1 werden Leistungskomponenten aus dem Bereichen Installations Switch, Desktop Switch, Access Switch, Distribution Switch/Router, Core Router, und Datacenter Switch zusammengefasst. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments für Netzwerkkomponenten im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers wird durch die nachfolgend (Anhang B - Angaben zu den Losen) in den Angaben zu Los-Nr.: 1. Ziffer 1) dargestellten Beispiel-Geräteklassen charakterisiert. In Los 2 werden Leistungskomponenten aus dem Bereichen WLAN-Controller und Access-Points zusammengefasst. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments für WLAN-Komponenten im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers wird durch die nachfolgend (Anhang B - Angaben zu den Losen) in den Angaben zu Los-Nr.: 2. Ziffer 1) dargestellten Beispiel-Geräteklassen charakterisiert. Die Beschreibung der Ausstattungsmerkmale dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele stellen keine abschließenden und konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteklasse dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Komponenten und evtl. dazu passendes Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments zusammenzustellen. Sogenannte „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht zugelassen. Die MPG weiß sich gegenüber den Mindeststandards folgender IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet: - dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641), - dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073), - dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), - dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24), - dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442), - dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98), - dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202), und - dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). Da die MPG zur Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, werden den Zuschlag nur solche Unternehmen erhalten, die bei der Herstellung oder beim eigenen Erwerb des vertragsgegenständlichen Produktes auf die Beachtung dieser Normen hingewirkt haben bzw. hinwirken werden. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen verpflichten müssen. Auf die Vertragsbedingungen wird gesondert in den Vergabeunterlagen hingewiesen. Die Unternehmen werden insbesondere eine verbindliche Erklärung abgeben müssen, dass sie für ihr Unternehmen, ihre Lieferanten und gegenüber dem Hersteller wirksame Maßnahmen zur Beachtung der oben aufgeführten IAO-Kernarbeitsnormen bezogen auf die Herstellung und Lieferung des vertragsgegenständlichen Produktes ergriffen haben, wobei die Maßnahmen näher darzulegen sind und zu erklären ist, dass sie auch und gerade bei den konkret zu liefernden Produkten wirksam geworden sind bzw. werden. Verstößt der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung gegen die im vorherigen Absatz ausgeführte Vorgabe, wirksame Maßnahmen zur Beachtung der IAO-Kernarbeitsnormen zu ergreifen, so kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 5% des seit Abschluss der Rahmenvereinbarung bis zum Zeitpunkt der Kenntnis des Auftraggebers von diesem Verstoß in Rechnung gestellten Kaufpreise (ohne Umsatzsteuer) sämtlicher in diesem Zeitraum gelieferter Artikel zu zahlen. Im Falle des wiederholten Verstoßes bemisst sich die Vertragsstrafe ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des vorhergehenden Verstoßes. Bei einem solchen Verstoß handelt es sich im Übrigen um eine erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen kann. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzausrüstung
Menge oder Umfang:
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom jeweiligen Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können.Der Vertragsbeginn ist für den 23.9.2013 geplant.Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zuzüglich einer vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit zur Anbindung des Online-Shops.Der Auftraggeber geht auf Basis einer Online-Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (Los 1: Netzwerkkomponenten bzw. Los 2: WLAN) insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:Los 1:Installations Switch (Geräteklasse 0): ca. 750Desktop Switch (Geräteklasse 1): ca. 2 000Access Switch (Geräteklasse 2): ca. 800Distribution Switch/Router (Geräteklasse 3): ca. 300Core Router (Geräteklasse 4): ca. 70Datacenter Switch (Geräteklasse 5): ca. 220Los 2:WLAN-Controller (Geräteklasse 1): ca. 250Access-Points (Geräteklasse 2): ca. 2 800Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarung dient der Erweiterung und ggfs. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen Netzwerkkomponenten und WLAN-Komponenten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Einzelabrufe werden aus der Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb getätigt. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des jeweils hinterlegten Katalogs kontinuierlich im Wettbewerb.Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in der Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Institute und Einrichtungen entnehmen Sie bitte folgender Website: http://www.mpg.de/instituteDie bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten (Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs) haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom jeweiligen Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können.Der Vertragsbeginn ist für den 23.9.2013 geplant.Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zuzüglich einer vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit zur Anbindung des Online-Shops.Der Auftraggeber geht auf Basis einer Online-Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (Los 1: Netzwerkkomponenten bzw. Los 2: WLAN) insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:Los 1:Installations Switch (Geräteklasse 0): ca. 750Desktop Switch (Geräteklasse 1): ca. 2 000Access Switch (Geräteklasse 2): ca. 800Distribution Switch/Router (Geräteklasse 3): ca. 300Core Router (Geräteklasse 4): ca. 70Datacenter Switch (Geräteklasse 5): ca. 220Los 2:WLAN-Controller (Geräteklasse 1): ca. 250Access-Points (Geräteklasse 2): ca. 2 800Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarung dient der Erweiterung und ggfs. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen Netzwerkkomponenten und WLAN-Komponenten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Einzelabrufe werden aus der Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb getätigt. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des jeweils hinterlegten Katalogs kontinuierlich im Wettbewerb.Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in der Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Institute und Einrichtungen entnehmen Sie bitte folgender Website: http://www.mpg.de/instituteDie bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten (Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs) haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzausrüstung📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung - Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de🌏
E-Mail: netzwerk2013@gv.mpg.de📧
Fax: +49 8921081384 📠
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in Kapitel 1.11 des anzufordernden Eignungskatalogs einzuhalten ist:
1. Formloses Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift;
2. Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.12 und 4 i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
3. Angaben zu bzw. Verzeichnis über Teilleistungen der anderen Unternehmen und ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen (vgl. Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlagen 3 und 4 des anzufordernden Eignungskatalogs);
4. Benennung der Hersteller (bei Los 1) bzw. des Herstellers (bei Los 2) (vgl. Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs);
5. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer - Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel 3.1 und 4 i.V.m. Anlagen 6 und 7 des anzufordernden Eignungskatalogs);
6. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.2 und 4 i.V.m. Anlagen 8 bis 10 des anzufordernden Eignungskatalogs);
7. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.3 und 4 i.V.m. Anlagen 11 bis 16 des anzufordernden Eignungskatalogs);
8. evtl. weitere Anlagen des Bewerbers.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern.
Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
(F-##) – Formalkriterium;
(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung.
(F-01) Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft Kapitel 1.12 und 4 i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs
(F-02) Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlage 3 des anzufordernden Eignungskatalogs
(F-03) Ggf. Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlage 4 des anzufordernden Eignungskatalogs
(F-04) Benennung der Hersteller Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs (bei Los 1)
(F-04) Benennung des Herstellers Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs (bei Los 2)
(F-05) Unternehmensdarstellung Kapitel 3.1.1 des anzufordernden Eignungskatalogs
(A-06) Berufs- und Handelsregisterauszug Kapitel 3.1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs
(A-07) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß
§ 6 EG Abs. 6 VOL/A Kapitel 3.1.3 und 4 i.V.m. Anlage 6 des anzufordernden Eignungskatalogs
(A-08) Datenschutzerklärung Kapitel 3.1.4 und 4 i.V.m. Anlage 7 des anzufordernden Eignungskatalogs
(A-09) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme Kapitel 3.2.1 und 4 i.V.m. Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs
(A-10) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Kapitel 3.2.2 und 4 i.V.m. Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs
(F-11) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens Kapitel 3.2.3 und 4 i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs
(B-12) Angaben zu leistungsartbezogenem Umsatz Kapitel 3.2.3 und 4 i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs
(B-13) Ergebnisdarstellung (EBIT) Kapitel 3.2.4 und 4 i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs
(A-14) Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde Kapitel 3.3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs
(A-15) Netzwerkmanagementsystem Kapitel 3.3.2 und 4 i.V.m. Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs (bei Los 1)
(A-15) WLAN-Managementsystem Kapitel 3.3.2 und 4 i.V.m. Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs ( bei Los 2)
(B-16) Unternehmensreferenzen Kapitel 3.3.3 und 4 i.V.m. Anlage 12 des anzufordernden Eignungskatalogs
(B-17) Erfahrung mit Anbindung an eProcurement System Kapitel 3.3.4 und 4 i.V.m. Anlage 13 des anzufordernden Eignungskatalogs
(A-18) Erklärung zum Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung Kapitel 3.3.5 und 4 i.V.m. Anlage 14 des anzufordernden Eignungskatalogs
(B-19) Bevorratungs- und Lieferorganisation Kapitel 3.3.6 und 4 i.V.m. Anlage 15 des anzufordernden Eignungskatalogs
(B-20) Supportorganisation Kapitel 3.3.7 und 4 i.V.m. Anlage 16 des anzufordernden Eignungskatalogs.
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in Kapitel 1.11 des anzufordernden Eignungskatalogs einzuhalten ist:
1. Formloses Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift;
2. Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.12 und 4 i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
3. Angaben zu bzw. Verzeichnis über Teilleistungen der anderen Unternehmen und ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen (vgl. Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlagen 3 und 4 des anzufordernden Eignungskatalogs);
4. Benennung der Hersteller (bei Los 1) bzw. des Herstellers (bei Los 2) (vgl. Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs);
5. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer - Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel 3.1 und 4 i.V.m. Anlagen 6 und 7 des anzufordernden Eignungskatalogs);
6. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.2 und 4 i.V.m. Anlagen 8 bis 10 des anzufordernden Eignungskatalogs);
7. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.3 und 4 i.V.m. Anlagen 11 bis 16 des anzufordernden Eignungskatalogs);
8. evtl. weitere Anlagen des Bewerbers.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern.
Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
(F-##) – Formalkriterium;
(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung.
(F-01) Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft Kapitel 1.12 und 4 i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs
(F-02) Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlage 3 des anzufordernden Eignungskatalogs
(F-03) Ggf. Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlage 4 des anzufordernden Eignungskatalogs
(F-04) Benennung der Hersteller Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs (bei Los 1)
(F-04) Benennung des Herstellers Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs (bei Los 2)
(F-05) Unternehmensdarstellung Kapitel 3.1.1 des anzufordernden Eignungskatalogs
(A-06) Berufs- und Handelsregisterauszug Kapitel 3.1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs
(A-07) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß
§ 6 EG Abs. 6 VOL/A Kapitel 3.1.3 und 4 i.V.m. Anlage 6 des anzufordernden Eignungskatalogs
(A-08) Datenschutzerklärung Kapitel 3.1.4 und 4 i.V.m. Anlage 7 des anzufordernden Eignungskatalogs
(A-09) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme Kapitel 3.2.1 und 4 i.V.m. Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs
(A-10) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Kapitel 3.2.2 und 4 i.V.m. Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs
(F-11) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens Kapitel 3.2.3 und 4 i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs
(B-12) Angaben zu leistungsartbezogenem Umsatz Kapitel 3.2.3 und 4 i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs
(B-13) Ergebnisdarstellung (EBIT) Kapitel 3.2.4 und 4 i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs
(A-14) Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde Kapitel 3.3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs
(A-15) Netzwerkmanagementsystem Kapitel 3.3.2 und 4 i.V.m. Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs (bei Los 1)
(A-15) WLAN-Managementsystem Kapitel 3.3.2 und 4 i.V.m. Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs ( bei Los 2)
(B-16) Unternehmensreferenzen Kapitel 3.3.3 und 4 i.V.m. Anlage 12 des anzufordernden Eignungskatalogs
(B-17) Erfahrung mit Anbindung an eProcurement System Kapitel 3.3.4 und 4 i.V.m. Anlage 13 des anzufordernden Eignungskatalogs
(A-18) Erklärung zum Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung Kapitel 3.3.5 und 4 i.V.m. Anlage 14 des anzufordernden Eignungskatalogs
(B-19) Bevorratungs- und Lieferorganisation Kapitel 3.3.6 und 4 i.V.m. Anlage 15 des anzufordernden Eignungskatalogs
(B-20) Supportorganisation Kapitel 3.3.7 und 4 i.V.m. Anlage 16 des anzufordernden Eignungskatalogs.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten (Los 1) und WLAN (Los 2) sowie das Einstellen eines Onlinekatalogs in das eProcurementsystem der Max-Planck-Gesellschaft mittels Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern, wobei beabsichtigt ist, für Netzwerkkomponenten (Los 1) eine Rahmenvereinbarung mit fünf (5) Wirtschaftsteilnehmern und für WLAN (Los 2) eine Rahmenvereinbarung mit ebenfalls fünf (5) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten (Los 1) und WLAN (Los 2) sowie das Einstellen eines Onlinekatalogs in das eProcurementsystem der Max-Planck-Gesellschaft mittels Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern, wobei beabsichtigt ist, für Netzwerkkomponenten (Los 1) eine Rahmenvereinbarung mit fünf (5) Wirtschaftsteilnehmern und für WLAN (Los 2) eine Rahmenvereinbarung mit ebenfalls fünf (5) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll über die Anbindung der Online-Shop-Lösungen des mit diesem Vergabeverfahren jeweils gesuchten Auftragnehmers geschehen. Diese Online-Shop-Lösungen werden dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll über die Anbindung der Online-Shop-Lösungen des mit diesem Vergabeverfahren jeweils gesuchten Auftragnehmers geschehen. Diese Online-Shop-Lösungen werden dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem jeweiligen Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers geschehen und dieser Warenkorb dann an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z.B. Genehmigung) übergeben wird. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem jeweiligen Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers geschehen und dieser Warenkorb dann an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z.B. Genehmigung) übergeben wird. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 5 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 5 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Shops sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen.
Vor dem Hintergrund der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen schreibt die MPG unter Wahrung der vergaberechtlichen Vorgaben Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern aus. Dabei muss das von der MPG benötigte Produktportfolio des jeweiligen Auftragnehmers über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
Vor dem Hintergrund der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen schreibt die MPG unter Wahrung der vergaberechtlichen Vorgaben Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern aus. Dabei muss das von der MPG benötigte Produktportfolio des jeweiligen Auftragnehmers über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
Der Vergabegegenstand wird aufgeteilt in die folgenden zwei Lose:
- Los 1 umfasst die Beschaffung inkl. Dienstleistungen im Bereich von Netzwerkkomponenten
- Los 2 umfasst die Beschaffung inkl. Dienstleistungen im Bereich von WLAN Komponenten
Die Geräte und Gerätekomponenten sollen sowohl einzeln als auch im Rahmen von Sammelbestellungen über den gesamten Vertragszeitraum verteilt abrufbar sein.
Es ist eine Teilnahme am Vergabeverfahren für ein oder mehrere Lose möglich (vgl. Ziffer II. 1.8 der EU-Bekanntmachung).
Das Los 1 setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
2. Verkauf und Lieferung aus dem Bereich Netzwerkkomponenten (inkl. Zubehör)
3. Dienstleistungen aus dem Bereich Netzwerkkomponenten
Ergänzende Leistungen:
a. Wartungsleistungen (Austausch, im Einzelfall Support vor Ort);
b. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u.a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.);
b. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u.a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.);
c. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose).
Die Netzwerkkomponenten inkl. Zubehör (z.B. Optiken, Kabel, Netzteile usw.) müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar sein.
Das Los 2 setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
2. Verkauf und Lieferung aus dem Bereich WLAN (inkl. Zubehör)
3. Dienstleistungen aus dem Bereich WLAN
Die WLAN Komponenten müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar sein.
In Los 1 werden Leistungskomponenten aus dem Bereichen Installations Switch, Desktop Switch, Access Switch, Distribution Switch/Router, Core Router, und Datacenter Switch zusammengefasst. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments für Netzwerkkomponenten im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers wird durch die nachfolgend (Anhang B - Angaben zu den Losen) in den Angaben zu Los-Nr.: 1. Ziffer 1) dargestellten Beispiel-Geräteklassen charakterisiert.
In Los 1 werden Leistungskomponenten aus dem Bereichen Installations Switch, Desktop Switch, Access Switch, Distribution Switch/Router, Core Router, und Datacenter Switch zusammengefasst. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments für Netzwerkkomponenten im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers wird durch die nachfolgend (Anhang B - Angaben zu den Losen) in den Angaben zu Los-Nr.: 1. Ziffer 1) dargestellten Beispiel-Geräteklassen charakterisiert.
In Los 2 werden Leistungskomponenten aus dem Bereichen WLAN-Controller und Access-Points zusammengefasst. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments für WLAN-Komponenten im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers wird durch die nachfolgend (Anhang B - Angaben zu den Losen) in den Angaben zu Los-Nr.: 2. Ziffer 1) dargestellten Beispiel-Geräteklassen charakterisiert.
In Los 2 werden Leistungskomponenten aus dem Bereichen WLAN-Controller und Access-Points zusammengefasst. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments für WLAN-Komponenten im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers wird durch die nachfolgend (Anhang B - Angaben zu den Losen) in den Angaben zu Los-Nr.: 2. Ziffer 1) dargestellten Beispiel-Geräteklassen charakterisiert.
Die Beschreibung der Ausstattungsmerkmale dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele stellen keine abschließenden und konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteklasse dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Komponenten und evtl. dazu passendes Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments zusammenzustellen. Sogenannte „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht zugelassen.
Die Beschreibung der Ausstattungsmerkmale dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele stellen keine abschließenden und konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteklasse dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Komponenten und evtl. dazu passendes Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments zusammenzustellen. Sogenannte „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht zugelassen.
Die MPG weiß sich gegenüber den Mindeststandards folgender IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet:
- dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
- dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
- dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
- dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
- dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
- dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
- dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202), und
- dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Da die MPG zur Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, werden den Zuschlag nur solche Unternehmen erhalten, die bei der Herstellung oder beim eigenen Erwerb des vertragsgegenständlichen Produktes auf die Beachtung dieser Normen hingewirkt haben bzw. hinwirken werden. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen verpflichten müssen. Auf die Vertragsbedingungen wird gesondert in den Vergabeunterlagen hingewiesen.
Da die MPG zur Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, werden den Zuschlag nur solche Unternehmen erhalten, die bei der Herstellung oder beim eigenen Erwerb des vertragsgegenständlichen Produktes auf die Beachtung dieser Normen hingewirkt haben bzw. hinwirken werden. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen verpflichten müssen. Auf die Vertragsbedingungen wird gesondert in den Vergabeunterlagen hingewiesen.
Die Unternehmen werden insbesondere eine verbindliche Erklärung abgeben müssen, dass sie für ihr Unternehmen, ihre Lieferanten und gegenüber dem Hersteller wirksame Maßnahmen zur Beachtung der oben aufgeführten IAO-Kernarbeitsnormen bezogen auf die Herstellung und Lieferung des vertragsgegenständlichen Produktes ergriffen haben, wobei die Maßnahmen näher darzulegen sind und zu erklären ist, dass sie auch und gerade bei den konkret zu liefernden Produkten wirksam geworden sind bzw. werden.
Die Unternehmen werden insbesondere eine verbindliche Erklärung abgeben müssen, dass sie für ihr Unternehmen, ihre Lieferanten und gegenüber dem Hersteller wirksame Maßnahmen zur Beachtung der oben aufgeführten IAO-Kernarbeitsnormen bezogen auf die Herstellung und Lieferung des vertragsgegenständlichen Produktes ergriffen haben, wobei die Maßnahmen näher darzulegen sind und zu erklären ist, dass sie auch und gerade bei den konkret zu liefernden Produkten wirksam geworden sind bzw. werden.
Verstößt der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung gegen die im vorherigen Absatz ausgeführte Vorgabe, wirksame Maßnahmen zur Beachtung der IAO-Kernarbeitsnormen zu ergreifen, so kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 5% des seit Abschluss der Rahmenvereinbarung bis zum Zeitpunkt der Kenntnis des Auftraggebers von diesem Verstoß in Rechnung gestellten Kaufpreise (ohne Umsatzsteuer) sämtlicher in diesem Zeitraum gelieferter Artikel zu zahlen.
Verstößt der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung gegen die im vorherigen Absatz ausgeführte Vorgabe, wirksame Maßnahmen zur Beachtung der IAO-Kernarbeitsnormen zu ergreifen, so kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 5% des seit Abschluss der Rahmenvereinbarung bis zum Zeitpunkt der Kenntnis des Auftraggebers von diesem Verstoß in Rechnung gestellten Kaufpreise (ohne Umsatzsteuer) sämtlicher in diesem Zeitraum gelieferter Artikel zu zahlen.
Im Falle des wiederholten Verstoßes bemisst sich die Vertragsstrafe ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des vorhergehenden Verstoßes.
Bei einem solchen Verstoß handelt es sich im Übrigen um eine erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen kann. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Netzwerkkomponenten.
Kurze Beschreibung:
In dem Los 1 werden Lieferungen und Dienstleistungen aus dem Bereich Netzwerkkomponenten zusammengefasst. Es wird sich dabei um 6 verschiedene Geräteklassen handeln. Diese Klassen sind wie folgt…
… definiert:Geräteklasse 0 (Installations Switch):verwaltete und nicht verwaltete Ethernet-Layer-2-Switches mit fester Konfiguration und Basisausstattung; für Installation in Kanälen oder Tanks, z.B. für Fiber-to-the-Office Installationen; mind. 4 Port Gigabit-EthernetGeräteklasse 1 (Desktop Switch):verwaltete Ethernet-Layer-2-Switches, lüfterlos, mit fester Konfiguration und Basisausstattung; für Büro- oder Labor-Umgebungen zur Erhöhung der verfügbaren Ethernet-Port-Anzahl; mind. 8 Port Gigabit-EthernetGeräteklasse 2 (Access Switch):vollständig verwaltete Ethernet-Layer-2-Switches zum Anschluss von Endgeräten; vollständige Edge-Layer-2 Funktionen; mind. 24 Port Gigabit-EthernetGeräteklasse 3 (Distribution Switch/Router):vollständig verwaltete Layer-2/Layer-3 Switche für die Anbindung von Access-Switchen, Erweiterung des Backbones, zentrale Hausverteilungen, Anbindung von Abteilungsservern u.a.; vollständige Layer-2 Switch-Funktionen, Layer-3 Routing-Funktionen mit dynamischen Routingprotokollen für das Intranet (z.B. OSPF); mind. 24 Port Gigabit-Ethernet, mind. 2 Port 10-Gigabit Ethernet SFP+; redundante modulare StromversorgungenGeräteklasse 4 (Core Router):zentrale Standort- oder Campus-Verteiler zum Anschluss von Serverräumen, Gebäuden, Standorten, Datacentern und Internet-Anbindung;vollständige Layer-3 Funktionen (z.B OSPF, PIM, BGP); redundante modulare Stromversorgungen; mind. 4 Port SFP+ 10-Gigabit Ethernet; keine Port/Modul ÜberbuchungenGeräteklasse 5 (Datacenter Switch):vollständig verwaltete Layer-2 Switche, optimiert für den Anschluss von Storage- und Computeclustern oder Servervirtualisierung, mit hohen Portdichten, hohen Geschwindigkeiten und geringen Latenzzeiten; redundante modulare Stromversorgungen; mind. 24 Port, wahlweise als Gigabit oder 10-Gigabit Port-Anschlüsse verfügbarDie Beschreibung der Ausstattungsmerkmale dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen für Netzwerkkomponenten, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele stellen keine abschließenden und konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteklasse dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Netzwerkkomponenten und evtl. dazu passendes Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments zusammenzustellen. Sogenannte „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht zugelassen. Darüber hinaus muss es möglich sein, ein Netzwerkmanagementsystem (siehe Kapitel 3.3.2 des anzufordernden Eignungskatalogs) über den Online-Shop zu bestellen.Als Dienstleistungen in Bezug auf die gelieferten Netzwerkkomponenten werden u.a. Arbeiten zu Einbau, Inbetriebnahme, Konfiguration, Funktionsmessungen, Durchsatzmessungen, Zuarbeiten zur Erstellung von Redundanz- oder Verfügbarkeitsstrukturen und deren Überprüfung, Unterstützung bei BSI-konformer Konfiguration und bei Leistungsoptimierungen und Fehleranalyse (Fehlersuche und Fehlerbehebung außerhalb der Wartungsleistungen) erwartet. Schulungen sind ebenfalls Teil der Dienstleistungen.Zu den Netzwerkkomponenten müssen Wartungsleistungen in verschiedenen Serviceklassen (z.B. Bronze, Silber, Gold und Gold plus) als Option im Online-Shop auswählbar sein. Im Online-Shop ist der Kauf ohne Wartungsleistungen (nur Gewährleistung) zu hinterlegen. Die Wartungsleistung (8 h bis 48 h Wiederherstellungszeit in den verschiedenen Serviceklassen bei sämtlichen deutschen Standorten der Bedarfsträger der MPG) müssen für jede Netzwerkkomponente frei wählbar sein. In der höchsten Serviceklasse muss ein Vor-Ort-Support-Service enthalten sein. Zusätzlich ist ein gemeinsames Review von Auftraggeber und Auftragnehmer nach Wiederherstellung durchzuführen.Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist vom jeweiligen Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.Der Bewerber hat sich für das Los bindend auf einen Hersteller für Geräteklasse 0 und einen Hersteller für die Geräteklassen 1 bis 5 festzulegen (siehe Kapitel 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
… definiert:
Geräteklasse 0 (Installations Switch):
verwaltete und nicht verwaltete Ethernet-Layer-2-Switches mit fester Konfiguration und Basisausstattung; für Installation in Kanälen oder Tanks, z.B. für Fiber-to-the-Office Installationen; mind. 4 Port Gigabit-Ethernet
Geräteklasse 1 (Desktop Switch):
verwaltete Ethernet-Layer-2-Switches, lüfterlos, mit fester Konfiguration und Basisausstattung; für Büro- oder Labor-Umgebungen zur Erhöhung der verfügbaren Ethernet-Port-Anzahl; mind. 8 Port Gigabit-Ethernet
Geräteklasse 2 (Access Switch):
vollständig verwaltete Ethernet-Layer-2-Switches zum Anschluss von Endgeräten; vollständige Edge-Layer-2 Funktionen; mind. 24 Port Gigabit-Ethernet
Geräteklasse 3 (Distribution Switch/Router):
vollständig verwaltete Layer-2/Layer-3 Switche für die Anbindung von Access-Switchen, Erweiterung des Backbones, zentrale Hausverteilungen, Anbindung von Abteilungsservern u.a.; vollständige Layer-2 Switch-Funktionen, Layer-3 Routing-Funktionen mit dynamischen Routingprotokollen für das Intranet (z.B. OSPF); mind. 24 Port Gigabit-Ethernet, mind. 2 Port 10-Gigabit Ethernet SFP+; redundante modulare Stromversorgungen
vollständig verwaltete Layer-2/Layer-3 Switche für die Anbindung von Access-Switchen, Erweiterung des Backbones, zentrale Hausverteilungen, Anbindung von Abteilungsservern u.a.; vollständige Layer-2 Switch-Funktionen, Layer-3 Routing-Funktionen mit dynamischen Routingprotokollen für das Intranet (z.B. OSPF); mind. 24 Port Gigabit-Ethernet, mind. 2 Port 10-Gigabit Ethernet SFP+; redundante modulare Stromversorgungen
Geräteklasse 4 (Core Router):
zentrale Standort- oder Campus-Verteiler zum Anschluss von Serverräumen, Gebäuden, Standorten, Datacentern und Internet-Anbindung;vollständige Layer-3 Funktionen (z.B OSPF, PIM, BGP); redundante modulare Stromversorgungen; mind. 4 Port SFP+ 10-Gigabit Ethernet; keine Port/Modul Überbuchungen
zentrale Standort- oder Campus-Verteiler zum Anschluss von Serverräumen, Gebäuden, Standorten, Datacentern und Internet-Anbindung;vollständige Layer-3 Funktionen (z.B OSPF, PIM, BGP); redundante modulare Stromversorgungen; mind. 4 Port SFP+ 10-Gigabit Ethernet; keine Port/Modul Überbuchungen
Geräteklasse 5 (Datacenter Switch):
vollständig verwaltete Layer-2 Switche, optimiert für den Anschluss von Storage- und Computeclustern oder Servervirtualisierung, mit hohen Portdichten, hohen Geschwindigkeiten und geringen Latenzzeiten; redundante modulare Stromversorgungen; mind. 24 Port, wahlweise als Gigabit oder 10-Gigabit Port-Anschlüsse verfügbar
vollständig verwaltete Layer-2 Switche, optimiert für den Anschluss von Storage- und Computeclustern oder Servervirtualisierung, mit hohen Portdichten, hohen Geschwindigkeiten und geringen Latenzzeiten; redundante modulare Stromversorgungen; mind. 24 Port, wahlweise als Gigabit oder 10-Gigabit Port-Anschlüsse verfügbar
Die Beschreibung der Ausstattungsmerkmale dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen für Netzwerkkomponenten, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele stellen keine abschließenden und konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteklasse dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Netzwerkkomponenten und evtl. dazu passendes Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments zusammenzustellen. Sogenannte „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht zugelassen. Darüber hinaus muss es möglich sein, ein Netzwerkmanagementsystem (siehe Kapitel 3.3.2 des anzufordernden Eignungskatalogs) über den Online-Shop zu bestellen.
Die Beschreibung der Ausstattungsmerkmale dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen für Netzwerkkomponenten, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele stellen keine abschließenden und konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteklasse dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Netzwerkkomponenten und evtl. dazu passendes Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments zusammenzustellen. Sogenannte „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht zugelassen. Darüber hinaus muss es möglich sein, ein Netzwerkmanagementsystem (siehe Kapitel 3.3.2 des anzufordernden Eignungskatalogs) über den Online-Shop zu bestellen.
Als Dienstleistungen in Bezug auf die gelieferten Netzwerkkomponenten werden u.a. Arbeiten zu Einbau, Inbetriebnahme, Konfiguration, Funktionsmessungen, Durchsatzmessungen, Zuarbeiten zur Erstellung von Redundanz- oder Verfügbarkeitsstrukturen und deren Überprüfung, Unterstützung bei BSI-konformer Konfiguration und bei Leistungsoptimierungen und Fehleranalyse (Fehlersuche und Fehlerbehebung außerhalb der Wartungsleistungen) erwartet. Schulungen sind ebenfalls Teil der Dienstleistungen.
Als Dienstleistungen in Bezug auf die gelieferten Netzwerkkomponenten werden u.a. Arbeiten zu Einbau, Inbetriebnahme, Konfiguration, Funktionsmessungen, Durchsatzmessungen, Zuarbeiten zur Erstellung von Redundanz- oder Verfügbarkeitsstrukturen und deren Überprüfung, Unterstützung bei BSI-konformer Konfiguration und bei Leistungsoptimierungen und Fehleranalyse (Fehlersuche und Fehlerbehebung außerhalb der Wartungsleistungen) erwartet. Schulungen sind ebenfalls Teil der Dienstleistungen.
Zu den Netzwerkkomponenten müssen Wartungsleistungen in verschiedenen Serviceklassen (z.B. Bronze, Silber, Gold und Gold plus) als Option im Online-Shop auswählbar sein. Im Online-Shop ist der Kauf ohne Wartungsleistungen (nur Gewährleistung) zu hinterlegen. Die Wartungsleistung (8 h bis 48 h Wiederherstellungszeit in den verschiedenen Serviceklassen bei sämtlichen deutschen Standorten der Bedarfsträger der MPG) müssen für jede Netzwerkkomponente frei wählbar sein. In der höchsten Serviceklasse muss ein Vor-Ort-Support-Service enthalten sein. Zusätzlich ist ein gemeinsames Review von Auftraggeber und Auftragnehmer nach Wiederherstellung durchzuführen.
Zu den Netzwerkkomponenten müssen Wartungsleistungen in verschiedenen Serviceklassen (z.B. Bronze, Silber, Gold und Gold plus) als Option im Online-Shop auswählbar sein. Im Online-Shop ist der Kauf ohne Wartungsleistungen (nur Gewährleistung) zu hinterlegen. Die Wartungsleistung (8 h bis 48 h Wiederherstellungszeit in den verschiedenen Serviceklassen bei sämtlichen deutschen Standorten der Bedarfsträger der MPG) müssen für jede Netzwerkkomponente frei wählbar sein. In der höchsten Serviceklasse muss ein Vor-Ort-Support-Service enthalten sein. Zusätzlich ist ein gemeinsames Review von Auftraggeber und Auftragnehmer nach Wiederherstellung durchzuführen.
Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist vom jeweiligen Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.
Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist vom jeweiligen Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.
Der Bewerber hat sich für das Los bindend auf einen Hersteller für Geräteklasse 0 und einen Hersteller für die Geräteklassen 1 bis 5 festzulegen (siehe Kapitel 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Menge oder Umfang: Der Auftraggeber geht auf Basis einer Online-Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:Geräteklasse 0 (Installations Switch): ca. 750Geräteklasse 1 (Desktop Switch): ca. 2 000Geräteklasse 2 (Access Switch): ca. 800Geräteklasse 3 (Distribution Switch/Router): ca. 300Geräteklasse 4 (Core Router): ca. 70Geräteklasse 5 (Datacenter Switch): ca. 220Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarung Netzwerkkomponenten dient der Erweiterung und ggfs. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen Netzwerkkomponenten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Einzelabrufe werden aus der Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb getätigt. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des jeweils hinterlegten Katalogs kontinuierlich im Wettbewerb.Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in der Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Institute und Einrichtungen entnehmen Sie bitte folgender Website: http://www.mpg.de/instituteDie bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten (Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs) haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.
Der Auftraggeber geht auf Basis einer Online-Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:
Der Auftraggeber geht auf Basis einer Online-Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:
Geräteklasse 0 (Installations Switch): ca. 750
Geräteklasse 1 (Desktop Switch): ca. 2 000
Geräteklasse 2 (Access Switch): ca. 800
Geräteklasse 3 (Distribution Switch/Router): ca. 300
Geräteklasse 4 (Core Router): ca. 70
Geräteklasse 5 (Datacenter Switch): ca. 220
Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.
Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.
Die Rahmenvereinbarung Netzwerkkomponenten dient der Erweiterung und ggfs. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen Netzwerkkomponenten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Einzelabrufe werden aus der Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb getätigt. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des jeweils hinterlegten Katalogs kontinuierlich im Wettbewerb.
Die Rahmenvereinbarung Netzwerkkomponenten dient der Erweiterung und ggfs. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen Netzwerkkomponenten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Einzelabrufe werden aus der Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb getätigt. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des jeweils hinterlegten Katalogs kontinuierlich im Wettbewerb.
Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in der Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Institute und Einrichtungen entnehmen Sie bitte folgender Website: http://www.mpg.de/institute
Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in der Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Institute und Einrichtungen entnehmen Sie bitte folgender Website: http://www.mpg.de/institute
Die bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten (Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs) haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.
Die bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten (Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs) haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Bewirbt sich ein Teilnehmer sowohl für Los 1 (Netzwerkkomponenten) als auch für Los 2 (WLAN), hat er für jedes Los einen eigenen separaten Teilnahmeantrag in der vorgeschriebenen Form mit allen notwendigen Angaben, Unterlagen und CD-ROMs abzugeben.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Wlan.
Kurze Beschreibung:
In einem Los 2 werden Lieferungen und Dienstleistungen aus dem Bereich von WLAN-Komponenten zusammengefasst. Es wird sich dabei um 2 verschiedene Geräteklassen handeln. Diese Klassen sind wie folgt…
… definiert:Geräteklasse 1 (WLAN-Controller):— Controller-basierte WLAN-Infrastruktur,— integriertes zentrales Management mit Access Point Steuerung und zentrales Radio-Management,— fortlaufende automatisierte Kanal- und Leistungsauswahl entsprechend Umgebungsbedingungen,— Realtime Monitoring,— Web-UI und CLI,— Radius basierte AAA-Funktionen, vollwertige Eduroam-Unterstützung.Geräteklasse 2 (Access Points):— Access Points zum Anschluss an WLAN-Controller,— Management, Softwareverteilung und Konfiguration über WLAN-Controller,— Stromversorgung über PoE/PoE+.Die Beschreibung der Ausstattungsmerkmale dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen für WLAN-Komponenten, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele stellen keine abschließenden und konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteklasse dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten WLAN-Komponenten und evtl. dazu passendes Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments zusammenzustellen. Sogenannte „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht zugelassen. Darüber hinaus muss es möglich sein, ein WLAN-Managementsystem (siehe Kapitel 3.3.2 des anzufordernden Eignungskatalogs) über den Online-Shop zu bestellen.Als Dienstleistungen in Bezug auf die gelieferten WLAN Systeme werden u.a. Arbeiten zu Montage, Inbetriebnahme und Antennenausrichtung, Konfiguration und Integration ins Management, Funktionsmessungen, Durchsatz- oder Paketverzögerungsmessungen, Zuarbeiten zur Erstellung von Redundanz- oder Verfügbarkeitsstrukturen und deren Überprüfung, Unterstützung bei BSI-konformer Konfiguration und bei Leistungsoptimierungen oder einer Fehleranalyse (Fehlersuche und Fehlerbehebung außerhalb der Wartungsleistungen) erwartet; darüber hinaus auch Beteiligung bei der Erstellung von Flächendeckungs- bzw. Roamingkonzepten. Ferner weitere Unterstützungsarbeiten zur Gebäude- oder Campusabdeckung mittels flächendeckendem WLAN oder VoWLAN Netz. Dazu gehören u. a. Ausleuchtung des abzudeckenden Bereiches, Feststellung der Flächendeckung und Verhinderung von verschiedenen Problemen, wie z.B. „hidden station“ oder „exposed station“. Schulungen sind ebenfalls Teil der Dienstleistungen.Zu den WLAN-Komponenten müssen Wartungsleistungen in verschiedenen Serviceklassen (z.B. Bronze, Silber, Gold und Gold plus) als Option im Online-Shop auswählbar sein. Im Online-Shop ist der Kauf ohne Wartungsleistungen (nur Gewährleistung) zu hinterlegen. Die Wartungsleistung (8 h bis 48 h Wiederherstellungszeit in den verschiedenen Serviceklassen bei sämtlichen deutschen Standorten der Bedarfsträger der MPG) müssen für jede WLAN-Komponente wählbar sein. In der höchsten Serviceklasse muss ein Vor-Ort-Support-Service enthalten sein. Zusätzlich ist ein gemeinsames Review von Auftraggeber und Auftragnehmer nach Wiederherstellung durchzuführen.Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.Der Bewerber hat sich für dieses Los bindend auf einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
… definiert:
Geräteklasse 1 (WLAN-Controller):
— Controller-basierte WLAN-Infrastruktur,
— integriertes zentrales Management mit Access Point Steuerung und zentrales Radio-Management,
— fortlaufende automatisierte Kanal- und Leistungsauswahl entsprechend Umgebungsbedingungen,
— Management, Softwareverteilung und Konfiguration über WLAN-Controller,
— Stromversorgung über PoE/PoE+.
Die Beschreibung der Ausstattungsmerkmale dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen für WLAN-Komponenten, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele stellen keine abschließenden und konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteklasse dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten WLAN-Komponenten und evtl. dazu passendes Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments zusammenzustellen. Sogenannte „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht zugelassen. Darüber hinaus muss es möglich sein, ein WLAN-Managementsystem (siehe Kapitel 3.3.2 des anzufordernden Eignungskatalogs) über den Online-Shop zu bestellen.
Die Beschreibung der Ausstattungsmerkmale dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen für WLAN-Komponenten, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele stellen keine abschließenden und konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteklasse dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten WLAN-Komponenten und evtl. dazu passendes Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments zusammenzustellen. Sogenannte „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht zugelassen. Darüber hinaus muss es möglich sein, ein WLAN-Managementsystem (siehe Kapitel 3.3.2 des anzufordernden Eignungskatalogs) über den Online-Shop zu bestellen.
Als Dienstleistungen in Bezug auf die gelieferten WLAN Systeme werden u.a. Arbeiten zu Montage, Inbetriebnahme und Antennenausrichtung, Konfiguration und Integration ins Management, Funktionsmessungen, Durchsatz- oder Paketverzögerungsmessungen, Zuarbeiten zur Erstellung von Redundanz- oder Verfügbarkeitsstrukturen und deren Überprüfung, Unterstützung bei BSI-konformer Konfiguration und bei Leistungsoptimierungen oder einer Fehleranalyse (Fehlersuche und Fehlerbehebung außerhalb der Wartungsleistungen) erwartet; darüber hinaus auch Beteiligung bei der Erstellung von Flächendeckungs- bzw. Roamingkonzepten. Ferner weitere Unterstützungsarbeiten zur Gebäude- oder Campusabdeckung mittels flächendeckendem WLAN oder VoWLAN Netz. Dazu gehören u. a. Ausleuchtung des abzudeckenden Bereiches, Feststellung der Flächendeckung und Verhinderung von verschiedenen Problemen, wie z.B. „hidden station“ oder „exposed station“. Schulungen sind ebenfalls Teil der Dienstleistungen.
Als Dienstleistungen in Bezug auf die gelieferten WLAN Systeme werden u.a. Arbeiten zu Montage, Inbetriebnahme und Antennenausrichtung, Konfiguration und Integration ins Management, Funktionsmessungen, Durchsatz- oder Paketverzögerungsmessungen, Zuarbeiten zur Erstellung von Redundanz- oder Verfügbarkeitsstrukturen und deren Überprüfung, Unterstützung bei BSI-konformer Konfiguration und bei Leistungsoptimierungen oder einer Fehleranalyse (Fehlersuche und Fehlerbehebung außerhalb der Wartungsleistungen) erwartet; darüber hinaus auch Beteiligung bei der Erstellung von Flächendeckungs- bzw. Roamingkonzepten. Ferner weitere Unterstützungsarbeiten zur Gebäude- oder Campusabdeckung mittels flächendeckendem WLAN oder VoWLAN Netz. Dazu gehören u. a. Ausleuchtung des abzudeckenden Bereiches, Feststellung der Flächendeckung und Verhinderung von verschiedenen Problemen, wie z.B. „hidden station“ oder „exposed station“. Schulungen sind ebenfalls Teil der Dienstleistungen.
Zu den WLAN-Komponenten müssen Wartungsleistungen in verschiedenen Serviceklassen (z.B. Bronze, Silber, Gold und Gold plus) als Option im Online-Shop auswählbar sein. Im Online-Shop ist der Kauf ohne Wartungsleistungen (nur Gewährleistung) zu hinterlegen. Die Wartungsleistung (8 h bis 48 h Wiederherstellungszeit in den verschiedenen Serviceklassen bei sämtlichen deutschen Standorten der Bedarfsträger der MPG) müssen für jede WLAN-Komponente wählbar sein. In der höchsten Serviceklasse muss ein Vor-Ort-Support-Service enthalten sein. Zusätzlich ist ein gemeinsames Review von Auftraggeber und Auftragnehmer nach Wiederherstellung durchzuführen.
Zu den WLAN-Komponenten müssen Wartungsleistungen in verschiedenen Serviceklassen (z.B. Bronze, Silber, Gold und Gold plus) als Option im Online-Shop auswählbar sein. Im Online-Shop ist der Kauf ohne Wartungsleistungen (nur Gewährleistung) zu hinterlegen. Die Wartungsleistung (8 h bis 48 h Wiederherstellungszeit in den verschiedenen Serviceklassen bei sämtlichen deutschen Standorten der Bedarfsträger der MPG) müssen für jede WLAN-Komponente wählbar sein. In der höchsten Serviceklasse muss ein Vor-Ort-Support-Service enthalten sein. Zusätzlich ist ein gemeinsames Review von Auftraggeber und Auftragnehmer nach Wiederherstellung durchzuführen.
Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.
Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.
Der Bewerber hat sich für dieses Los bindend auf einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Menge oder Umfang: Der Auftraggeber geht auf Basis einer Online-Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:Geräteklasse 1 (WLAN-Controller): ca. 250Geräteklasse 2 (Access Points): ca. 2 800Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarung WLAN dient der Erweiterung und ggfs. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen WLAN-Komponenten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Einzelabrufe werden aus der Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb getätigt. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des jeweils hinterlegten Katalogs kontinuierlich im Wettbewerb.Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in der Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Institute und Einrichtungen entnehmen Sie bitte folgender Website: http://www.mpg.de/instituteDie bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten (Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs) haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.
Geräteklasse 1 (WLAN-Controller): ca. 250
Geräteklasse 2 (Access Points): ca. 2 800
Die Rahmenvereinbarung WLAN dient der Erweiterung und ggfs. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen WLAN-Komponenten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Einzelabrufe werden aus der Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb getätigt. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des jeweils hinterlegten Katalogs kontinuierlich im Wettbewerb.
Die Rahmenvereinbarung WLAN dient der Erweiterung und ggfs. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen WLAN-Komponenten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Einzelabrufe werden aus der Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb getätigt. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des jeweils hinterlegten Katalogs kontinuierlich im Wettbewerb.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom jeweiligen Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können.
Der Vertragsbeginn ist für den 23.9.2013 geplant.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zuzüglich einer vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit zur Anbindung des Online-Shops.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zuzüglich einer vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit zur Anbindung des Online-Shops.
Der Auftraggeber geht auf Basis einer Online-Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (Los 1: Netzwerkkomponenten bzw. Los 2: WLAN) insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:
Der Auftraggeber geht auf Basis einer Online-Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (Los 1: Netzwerkkomponenten bzw. Los 2: WLAN) insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:
Los 1:
Installations Switch (Geräteklasse 0): ca. 750
Desktop Switch (Geräteklasse 1): ca. 2 000
Access Switch (Geräteklasse 2): ca. 800
Distribution Switch/Router (Geräteklasse 3): ca. 300
Core Router (Geräteklasse 4): ca. 70
Datacenter Switch (Geräteklasse 5): ca. 220
Los 2:
WLAN-Controller (Geräteklasse 1): ca. 250
Access-Points (Geräteklasse 2): ca. 2 800
Die Rahmenvereinbarung dient der Erweiterung und ggfs. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen Netzwerkkomponenten und WLAN-Komponenten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Einzelabrufe werden aus der Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb getätigt. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des jeweils hinterlegten Katalogs kontinuierlich im Wettbewerb.
Die Rahmenvereinbarung dient der Erweiterung und ggfs. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen Netzwerkkomponenten und WLAN-Komponenten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Einzelabrufe werden aus der Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb getätigt. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des jeweils hinterlegten Katalogs kontinuierlich im Wettbewerb.
Beschreibung der Optionen:
Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit zur Anbindung des Online-Shops.
Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit zur Anbindung des Online-Shops.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: 8407 0805 0111
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München - die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der MAx-Planck-Gesellschaft (siehe http://www.mpg.de/institute) sowie weitere in Anlage 1 des anzufordernden Eigungskatalogs aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Düsseldorf, Frankfurt a.M., Mühlheim, Bonn, Hamburg und Göttingen.
München - die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der MAx-Planck-Gesellschaft (siehe http://www.mpg.de/institute) sowie weitere in Anlage 1 des anzufordernden Eigungskatalogs aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Düsseldorf, Frankfurt a.M., Mühlheim, Bonn, Hamburg und Göttingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A: Allgemeine Vorgaben für Ziffer III.2.1 bis III.2.3 (siehe hierzu auch sonstige Informationen unter Ziffer VI.3):
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweise hierfür hat der Bewerber die in Kapitel 3 des anzufordernden Eignungskatalogs genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweise hierfür hat der Bewerber die in Kapitel 3 des anzufordernden Eignungskatalogs genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind nicht gemäß § 7 EG Abs. 4 VOL/A zugelassen.
I. Benennung des Herstellers:
Die Eignung der Bewerber zur Erfüllung der im Wettbewerb stehenden Rahmenvereinbarung wird auf der Basis der einzureichenden Teilnahmeanträge geprüft. Zur Wahrung einer für die Zwecke des Auftraggebers erforderlichen Homogenität in der Gerätelandschaft der MPG ist es wichtig, dass im Teilnahmeantrag
Die Eignung der Bewerber zur Erfüllung der im Wettbewerb stehenden Rahmenvereinbarung wird auf der Basis der einzureichenden Teilnahmeanträge geprüft. Zur Wahrung einer für die Zwecke des Auftraggebers erforderlichen Homogenität in der Gerätelandschaft der MPG ist es wichtig, dass im Teilnahmeantrag
— für Los 1 ein Hersteller für Geräteklasse 0 und ein Hersteller für die Geräteklassen 1 bis 5 (siehe Kapitel 1.4 des anzufordernden Eignungskatalogs) benannt wird (siehe Formblatt Benennung der Hersteller in Kapitel 4, Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-04);
— für Los 1 ein Hersteller für Geräteklasse 0 und ein Hersteller für die Geräteklassen 1 bis 5 (siehe Kapitel 1.4 des anzufordernden Eignungskatalogs) benannt wird (siehe Formblatt Benennung der Hersteller in Kapitel 4, Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-04);
— für Los 2 ein Hersteller für beide Geräteklassen (siehe Kapitel 1.4 des anzufordernden Eignungskatalogs) benannt wird (siehe Formblatt Benennung des Herstellers in Kapitel 4, Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-04)
Hersteller sind dabei keine anderen Unternehmen im Sinne des Kapitels 1.13 des anzufordernden Eignungskatalogs.
Die Eignung wird nur für die im Teilnahmeantrag aufgezeigte und nachgewiesene Fachkunde auf Basis des vom Bewerber benannten Herstellers festgestellt. In der sich anschließenden Angebotsphase des Vergabeverfahrens ist der Bieter insofern an seine Angaben im Teilnahmewettbewerb gebunden; hiervon abweichende Angebote werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Eignung wird nur für die im Teilnahmeantrag aufgezeigte und nachgewiesene Fachkunde auf Basis des vom Bewerber benannten Herstellers festgestellt. In der sich anschließenden Angebotsphase des Vergabeverfahrens ist der Bieter insofern an seine Angaben im Teilnahmewettbewerb gebunden; hiervon abweichende Angebote werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
II. Ausschluss- und Beurteilungskriterien:
Grundlage für die Feststellung der Eignung ist die Erfüllung der nachfolgend genannten Kriterien. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
Grundlage für die Feststellung der Eignung ist die Erfüllung der nachfolgend genannten Kriterien. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung (wird nach Punkten beurteilt).
Falls eine mit (A), d.h. Ausschlusskriterium, gekennzeichnete Forderung nicht erfüllt wird, darf der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener bzw. wegen fehlender Eignung nicht berücksichtigt werden, sondern wird ausgeschlossen.
Es werden bei der Beurteilung je (B)-Kriterium jeweils Punkte vergeben und zur Gesamtwertung addiert (einfache Summe).
Sollten bei Los 1 mehr als acht (8) geeignete Bewerber bzw. bei Los 2 mehr als acht (8) geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden jeweils acht (8) Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 8 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 8 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von acht (8) geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte.
Sollten bei Los 1 mehr als acht (8) geeignete Bewerber bzw. bei Los 2 mehr als acht (8) geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden jeweils acht (8) Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 8 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 8 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von acht (8) geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte.
Geben für Los 1 weniger als acht (8) Wirtschaftsteilnehmer bzw. für Los 2 weniger als acht (8) Wirtschaftsteilnehmer einen Teilnahmeantrag ab, so können insoweit auch weniger Wirtschaftsteilnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
III. Bewerber aus EU-Mitgliedstaaten:
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können.
IV. Bewerber- und Bietergemeinschaften:
Eine BG hat die nachfolgend unter Ziffer III.2.1) i.V.m. Kapitel 3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
Eine BG hat die nachfolgend unter Ziffer III.2.1) i.V.m. Kapitel 3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) i.V.m. Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern in Ziffer III.2.2) und III.2.3) i.V.m. Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) i.V.m. Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern in Ziffer III.2.2) und III.2.3) i.V.m. Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die einen konkurrierenden Teilnahmeantrag bzw. ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbewerber / -bieter mit einem konkurrierenden Teilnahmeantrag / Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge / Angebote führen.
Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die einen konkurrierenden Teilnahmeantrag bzw. ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbewerber / -bieter mit einem konkurrierenden Teilnahmeantrag / Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge / Angebote führen.
Im Teilnahmeantrag ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft in Kapitel 4, Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs) darzustellen, welches Mitglied der BG voraussichtlich im Einzelnen für die Erbringung welcher Lieferungen und ergänzenden Leistungen verantwortlich ist.
Im Teilnahmeantrag ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft in Kapitel 4, Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs) darzustellen, welches Mitglied der BG voraussichtlich im Einzelnen für die Erbringung welcher Lieferungen und ergänzenden Leistungen verantwortlich ist.
V. Einsatz anderer Unternehmen:
Ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, Sub-Subunternehmer, konzernverbundene Unternehmen etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, Sub-Subunternehmer, konzernverbundene Unternehmen etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich voraussichtlich handeln wird (siehe Formblatt Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 3 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-02)
Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich voraussichtlich handeln wird (siehe Formblatt Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 3 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-02)
Sofern sich ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG, zum Nachweis der Eignung, d.h. der wirtschaftlichen und / oder fachlichen Leistungsfähigkeit, (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will, hat er/sie mit dem Teilnahmeantrag die unter Ziffer III.2) i.V.m. Kapitel 2 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise auch für das jeweilige andere Unternehmen vorzulegen; in diesem Fall ist stets auch die Zuverlässigkeit des jeweiligen anderen Unternehmens durch die unter Ziffer III.2.1) i.V.m. Kapitel 3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise nachzuweisen.
Sofern sich ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG, zum Nachweis der Eignung, d.h. der wirtschaftlichen und / oder fachlichen Leistungsfähigkeit, (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will, hat er/sie mit dem Teilnahmeantrag die unter Ziffer III.2) i.V.m. Kapitel 2 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise auch für das jeweilige andere Unternehmen vorzulegen; in diesem Fall ist stets auch die Zuverlässigkeit des jeweiligen anderen Unternehmens durch die unter Ziffer III.2.1) i.V.m. Kapitel 3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise nachzuweisen.
Ferner ist in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 4 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-03)
Ferner ist in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 4 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-03)
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) i.V.m. Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise kommt es auf die dem Bewerber und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) i.V.m. Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise kommt es auf die dem Bewerber und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Sofern ein Bewerber die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen, behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, die entsprechenden Verpflichtungserklärungen vor Zuschlagserteilung, nachzufordern.
Sofern ein Bewerber die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen, behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, die entsprechenden Verpflichtungserklärungen vor Zuschlagserteilung, nachzufordern.
B: Eignungsanforderungen zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer - Zuverlässigkeit
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Unternehmensdarstellung
Unternehmensdarstellung / Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten (Schriftart: Times New Roman; Zeilenabstand: 1,5; Schriftgröße: 12). (F-05)
Unternehmensdarstellung / Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten (Schriftart: Times New Roman; Zeilenabstand: 1,5; Schriftgröße: 12). (F-05)
— Berufs- und Handelsregisterauszug
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. (A-06)
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. (A-06)
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A (siehe Formblatt Erklärung zu § 6 EG Abs. 6 VOL/A in Kapitel 4, Anlage 6 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-07)
— Datenschutz
Erklärung bezüglich des Datenschutzes, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz zugänglich gemacht werden (siehe Formblatt Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG in Kapitel 4, Anlage 7 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-08)
Erklärung bezüglich des Datenschutzes, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz zugänglich gemacht werden (siehe Formblatt Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG in Kapitel 4, Anlage 7 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-08)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind grundsätzlich von jedem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Umsatzdarstellung:
Angabe jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Kapitel 4, Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs)
(i) des Gesamtumsatzes des Unternehmens; (F-11)
(ii) des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, welche Gegenstand dieser Vergabe ist, gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A (leistungsartbezogener Umsatz); (B-12)
Achtung: Bewerber- / Bietergemeinschaften (BG) haben die unter Kapitel 3.2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bewerber und das / die andere(n) Unternehmen die unter i und ii geforderten Angaben getrennt zu nennen.
Zur Beurteilung der Eignung hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird der leistungsartbezogene Umsatz (gem. ii) in Summe über die letzten drei (3) Geschäftsjahre (bei BG oder Einbeziehung von Nachunternehmern kumuliert) gewertet (B-12): Maximal sind fünf (5) Punkte erreichbar.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der Eignung hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird der leistungsartbezogene Umsatz (gem. ii) in Summe über die letzten drei (3) Geschäftsjahre (bei BG oder Einbeziehung von Nachunternehmern kumuliert) gewertet (B-12): Maximal sind fünf (5) Punkte erreichbar.
— EBIT:
Angabe des Gesamtergebnisses (EBIT) des Unternehmens jeweils für die Jahre 2010, 2011 und 2012 (siehe Formblatt Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Kapitel 4, Anlage 10).
Bewerber- / Bietergemeinschaft (BG) haben die unter Kapitel 3.2.2 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bewerber und das / die andere(n) Unternehmen die unter Kapitel 3.2.2 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Angaben getrennt zu nennen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bewerber und das / die andere(n) Unternehmen die unter Kapitel 3.2.2 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Angaben getrennt zu nennen.
Zur Beurteilung der Eignung hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird der EBIT in Summe über die letzten drei (3) Geschäftsjahre (bei BG oder Einbeziehung von Nachunternehmern kumuliert) sowie die Entwicklung des EBIT gewertet (B-13):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der Eignung hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird der EBIT in Summe über die letzten drei (3) Geschäftsjahre (bei BG oder Einbeziehung von Nachunternehmern kumuliert) sowie die Entwicklung des EBIT gewertet (B-13):
Mindeststandards:
— Betriebshaftpflichtversicherung:
Erklärung des Bewerbers, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen 4 Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Kapitel 4, Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-09)
Erklärung des Bewerbers, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen 4 Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Kapitel 4, Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-09)
Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens 2 Mio. EUR (2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens einhunderttausend (100 000) EUR (2-fach maximiert) betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Kapitel 4, Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-09)
Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens 2 Mio. EUR (2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens einhunderttausend (100 000) EUR (2-fach maximiert) betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Kapitel 4, Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-09)
— Berufsgenossenschaft:
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bewerbers seinen Sitz hat (siehe Formblatt Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft in Kapitel 4, Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-10)
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bewerbers seinen Sitz hat (siehe Formblatt Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft in Kapitel 4, Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-10)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
In Bezug auf die Darstellung / Nachweise der Fachkunde im Teilnahmeantrag wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf Ausführungen in Kapitel 2.1 (des anzufordernden Eignungskatalogs) verwiesen.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Referenzen für den Onlineverkauf mit vergleichbaren Volumina:
Ausführliche Darstellung von mindestens 2 Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Umsatzvolumina und der Bestell- und Distributionswege vergleichbar sind, auf jeweils mindestens einer (1) DIN A4-Seite (Schriftart: Times New Roman; Zeilenabstand: 1,5; Schriftgröße: 12); die Referenzen müssen laufende oder abgeschlossene Projekten aus den letzten 3 Jahren sein. Hierfür sind zwingend die Vorgaben des beigefügten Musters für Unternehmensreferenz (in Kapitel 4, Anlage 12 des anzufordernden Eignungskatalogs) einzuhalten und die geforderten Referenzangaben zu machen. (B-16)
Ausführliche Darstellung von mindestens 2 Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Umsatzvolumina und der Bestell- und Distributionswege vergleichbar sind, auf jeweils mindestens einer (1) DIN A4-Seite (Schriftart: Times New Roman; Zeilenabstand: 1,5; Schriftgröße: 12); die Referenzen müssen laufende oder abgeschlossene Projekten aus den letzten 3 Jahren sein. Hierfür sind zwingend die Vorgaben des beigefügten Musters für Unternehmensreferenz (in Kapitel 4, Anlage 12 des anzufordernden Eignungskatalogs) einzuhalten und die geforderten Referenzangaben zu machen. (B-16)
Stellt der Bewerber mehr als 2 Projektreferenzen dar, so werden nur die besten beiden Referenzen in die Beurteilung einbezogen.
Jede Projektreferenz wird hinsichtlich Vergleichbarkeit und Einschlägigkeit mit 0 bis 5 Punkte beurteilt. Die Nichterfüllung der genannten Kriterien wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 5 Punkten. Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:
Jede Projektreferenz wird hinsichtlich Vergleichbarkeit und Einschlägigkeit mit 0 bis 5 Punkte beurteilt. Die Nichterfüllung der genannten Kriterien wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 5 Punkten. Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:
— 0 bis 1 Punkt: Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelnde Darstellung, in der auf wichtige Fragen (z.B. den Vorgaben des beigefügten Musters für Unternehmensreferenzen in Kapitel 4, Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs) nicht oder nur teilweise eingegangen wird oder die mit dem Ausschreibungsgegenstand nicht oder nur schwer vergleichbar ist;
— 0 bis 1 Punkt: Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelnde Darstellung, in der auf wichtige Fragen (z.B. den Vorgaben des beigefügten Musters für Unternehmensreferenzen in Kapitel 4, Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs) nicht oder nur teilweise eingegangen wird oder die mit dem Ausschreibungsgegenstand nicht oder nur schwer vergleichbar ist;
— 2 bis 3 Punkte: Insgesamt befriedigende bis leicht überdurchschnittliche Darstellung, die im Wesentlichen an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht und mit dem Ausschreibungsgegenstand in den wesentlichen Punkten vergleichbar ist;
— 4 bis 5 Punkte: Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll bis im besonderen Maße entspricht.
Maximal sind 10 Punkte erreichbar (je Referenz maximal 5 Punkte);
— Erfahrung hinsichtlich der Anbindung an ein eProcurement-System:
Ausführliche Darstellung (auf 2 bis 3 DIN A4 Seiten - Schriftart: Times New Roman; Zeilenabstand: 1,5; Schriftgröße: 12 – ggf. unter Zuhilfenahme von Illustrationen) der Erfahrung des Bewerbers bei der Umsetzung der Anbindung seines Lieferportfolio-Katalogs anhand konkreter Beispiele, wobei hier insbesondere auf nachfolgende Punkte einzugehen ist:
Ausführliche Darstellung (auf 2 bis 3 DIN A4 Seiten - Schriftart: Times New Roman; Zeilenabstand: 1,5; Schriftgröße: 12 – ggf. unter Zuhilfenahme von Illustrationen) der Erfahrung des Bewerbers bei der Umsetzung der Anbindung seines Lieferportfolio-Katalogs anhand konkreter Beispiele, wobei hier insbesondere auf nachfolgende Punkte einzugehen ist:
— Web-Schnittstelle zu einem externen Lieferantenkatalog;
— OCI-Schnittstelle an ein SAP-SRM 7.0-Bestell-System;
— Elektronische Übermittlung der Bestelldaten im XML-Format;
— Maßnahmen zur Gewähr zu erwartender Sicherheitsanforderungen (Authentizität der Bestellung, Vertraulichkeit und Integrität der Daten, Verfügbarkeit ihrer Schnittstelle).
Hierfür sind zwingend die Vorgaben aus dem beigefügten Muster für Unternehmensreferenz (in Kapitel 4, Anlage 13 des anzufordernden Eignungskatalogs) einzuhalten und die geforderten Referenzangaben zu machen. (B-17)
Im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl wird die Nichterfüllung der genannten Kriterien mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten. Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:
— 0 bis 3 Punkte: Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelhafte Darstellung, in der auf wichtige Fragen nicht oder nur teilweise eingegangen wird;
— 4 bis 7 Punkte: Insgesamt befriedigende bis leicht überdurchschnittliche Darstellung, die im Wesentlichen an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht;
— 8 bis 10 Punkte: Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll bis im besonderen Maße entspricht.
Maximal sind zehn (10) Punkte für die Darstellung erreichbar.
— Bevorratungs- und Lieferorganisation:
Nachdem ein Bedarfsträger im Online-Shop bestellt hat, soll das Produkt möglichst schnell geliefert werden:
Beschreibung (auf 2 bis 3 DIN A4 Seiten - Schriftart: Times New Roman; Zeilenabstand: 1,5; Schriftgröße: 12), wie der Bewerber derzeit für seine Kunden sicherstellt, dass ein durchschnittliches Bestellaufkommen durch entsprechende Prozesse oder Bevorratung zeitnah ausgeliefert werden kann. Dabei ist auch darauf einzugehen, wie dies für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei gleichem Standard für die Kunden sichergestellt wird. Als Rahmenbedingung sollte man sich an Kunden orientieren, bei denen eine Lieferung innerhalb von 12 Werktagen durchgeführt werden muss. In dem Zusammenhang ist zudem aufzuzeigen, wie der Bewerber im Einzelfall mit besonders umfangreichen Lieferungen (2 vollausgestattete Data Center Switche, 4 Core Router, 6 maximal ausgestattete Distribution Switche und 20 Access Switche) umgeht.
Beschreibung (auf 2 bis 3 DIN A4 Seiten - Schriftart: Times New Roman; Zeilenabstand: 1,5; Schriftgröße: 12), wie der Bewerber derzeit für seine Kunden sicherstellt, dass ein durchschnittliches Bestellaufkommen durch entsprechende Prozesse oder Bevorratung zeitnah ausgeliefert werden kann. Dabei ist auch darauf einzugehen, wie dies für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei gleichem Standard für die Kunden sichergestellt wird. Als Rahmenbedingung sollte man sich an Kunden orientieren, bei denen eine Lieferung innerhalb von 12 Werktagen durchgeführt werden muss. In dem Zusammenhang ist zudem aufzuzeigen, wie der Bewerber im Einzelfall mit besonders umfangreichen Lieferungen (2 vollausgestattete Data Center Switche, 4 Core Router, 6 maximal ausgestattete Distribution Switche und 20 Access Switche) umgeht.
Für die Beschreibung zur Bevorratungs- und Lieferorganisation sind zwingend die Vorgaben aus dem beigefügten Muster Bevorratungs- und Lieferorganisation (in Kapitel 4, Anlage 15 des anzufordernden Eignungskatalogs) einzuhalten. (B-19)
Im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl wird die Nichterfüllung der genannten Kriterien mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 5 Punkten. Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:
— 0 bis 1 Punkt: Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelnde Darstellung, in der auf wichtige Fragen nicht oder nur teilweise eingegangen wird;
— 2 bis 3 Punkte: Insgesamt befriedigende bis leicht überdurchschnittliche Darstellung, die im Wesentlichen an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht;
Maximal sind fünf (5) Punkte für die Darstellung erreichbar.
— Supportorganisation:
Wenn Produkte innerhalb des vereinbarten Supportzeitraums ausfallen, muss die Betriebsbereitschaft schnellstmöglich wieder hergestellt werden:
Beschreibung (auf insgesamt 2 bis 3 DIN A4 Seiten - Schriftart: Times New Roman; Zeilenabstand: 1,5; Schriftgröße: 12), wie bisher kurzfristige Wiederherstellungszeiten (Beispiel 1: 8 h; Beispiel 2: 24 h) im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei gleichem Standard sichergestellt werden konnten. Dazu sind die im Unternehmen relevanten Verknüpfungen zu Service Delivery und Service Support zu erläutern oder das jeweilige etablierte Vorgehen zu beschreiben. Dabei ist insbesondere auf die Funktion Servicedesk und die Prozesse Incident- und Problemmanagement oder äquivalente Strukturen im Unternehmen einzugehen. Alle bisher zur Verfügung stehenden Schnittstellen zur Information und Kommunikation, die in dem Unternehmen des Bewerbers in diesem Rahmen zur Verfügung stehen, sind zu beschreiben. Für die Beschreibung zur Supportorganisation sind zwingend die Vorgaben aus dem beigefügten Muster Supportorganisation (in Kapitel 4, Anlage 16 des anzufordernden Eignungskatalogs) einzuhalten. (B-20)
Beschreibung (auf insgesamt 2 bis 3 DIN A4 Seiten - Schriftart: Times New Roman; Zeilenabstand: 1,5; Schriftgröße: 12), wie bisher kurzfristige Wiederherstellungszeiten (Beispiel 1: 8 h; Beispiel 2: 24 h) im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei gleichem Standard sichergestellt werden konnten. Dazu sind die im Unternehmen relevanten Verknüpfungen zu Service Delivery und Service Support zu erläutern oder das jeweilige etablierte Vorgehen zu beschreiben. Dabei ist insbesondere auf die Funktion Servicedesk und die Prozesse Incident- und Problemmanagement oder äquivalente Strukturen im Unternehmen einzugehen. Alle bisher zur Verfügung stehenden Schnittstellen zur Information und Kommunikation, die in dem Unternehmen des Bewerbers in diesem Rahmen zur Verfügung stehen, sind zu beschreiben. Für die Beschreibung zur Supportorganisation sind zwingend die Vorgaben aus dem beigefügten Muster Supportorganisation (in Kapitel 4, Anlage 16 des anzufordernden Eignungskatalogs) einzuhalten. (B-20)
Im Hinblick auf die Beschränkung der Teilnehmerzahl wird die Nichterfüllung der genannten Kriterien mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 3 Punkten. Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:
— 0 Punkte: Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelnde Darstellung, in der auf wichtige Fragen nicht eingegangen wird;
— 1 bis 2 Punkte: Insgesamt befriedigende bis leicht überdurchschnittliche Darstellung, die im Wesentlichen an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht;
— 3 Punkte: Insgesamt überdurchschnittliche Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll bis Maße entspricht.
Maximal sind 3 Punkte für die Darstellung erreichbar.
Mindeststandards:
— Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
In seinem Teilnahmeantrag hat der Bewerber eine Beschreibung (auf 2 DIN A4 Seiten; Schriftart: Times New Roman; Zeilenabstand: 1,5; Schriftgröße: 12) der vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und des vorhandenen Qualitätsmanagementsystems für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind, beizufügen. (A-14)
In seinem Teilnahmeantrag hat der Bewerber eine Beschreibung (auf 2 DIN A4 Seiten; Schriftart: Times New Roman; Zeilenabstand: 1,5; Schriftgröße: 12) der vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und des vorhandenen Qualitätsmanagementsystems für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind, beizufügen. (A-14)
Zur Erfüllung des Kriteriums sind in der Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems mindestens folgende Themen zu behandeln:
— Verantwortung der Leitung;
— Management von Ressourcen;
— Produktrealisierung;
— Messung, Analyse und Verbesserungen;
— Ständige Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems.
Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 9001).
— Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung
Bestätigung des Bewerbers unter Verwendung von Formblatt Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung (in Kapitel 4, Anlage 14), dass er aktuell mindestens ein Online-Shop-System betreibt, welches hinsichtlich der Anbindung an ein eProcurement-System die Anforderungen aus Kapitel 3.3.4 des anzufordernden Eignungskatalogs erfüllt und darüber hinaus folgende Anforderungen umsetzt
Bestätigung des Bewerbers unter Verwendung von Formblatt Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung (in Kapitel 4, Anlage 14), dass er aktuell mindestens ein Online-Shop-System betreibt, welches hinsichtlich der Anbindung an ein eProcurement-System die Anforderungen aus Kapitel 3.3.4 des anzufordernden Eignungskatalogs erfüllt und darüber hinaus folgende Anforderungen umsetzt
(A-18):
— Vollständige Benutzbarkeit für folgende Browser garantiert: Firefox 17.0.5 (und neuere Versionen) und Internet Explorer 8, Safari;
— Mehrsprachige Benutzerführung;
— Web-Browser-Sitzung für reine Recherche (plattformunabhängig).
Los 1:
— Um als geeigneter Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu können, ist nachzuweisen – unter Verwendung des Formblatts Betrieb eines Netzwerkmanagementsystems (in Kapitel 4, Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs) -, dass der Hersteller für die Geräteklassen 1-5 über ein Netzwerkmanagementsystem verfügt, das die folgenden Anforderungen des Auftraggebers unterstützt: (A-15)
— Um als geeigneter Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu können, ist nachzuweisen – unter Verwendung des Formblatts Betrieb eines Netzwerkmanagementsystems (in Kapitel 4, Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs) -, dass der Hersteller für die Geräteklassen 1-5 über ein Netzwerkmanagementsystem verfügt, das die folgenden Anforderungen des Auftraggebers unterstützt: (A-15)
— Lauffähig unter verbreiteten Betriebssystemen, z.B.:
Windows 200x Server in den aktuellen Versionen
Linux Server in den aktuellen Versionen
VMware ESX in der aktuellen Version
— Web-basierter oder Client-basierter Zugriff durch mehrere Benutzer (Multi-User);
— Administration mit Usermanagement, E-Mail Benachrichtigung, Statusanzeige (z.B. Dashboard);
— Inventory Management.
Discovery Funktionen, Unterstützung von SNMPv2 und SNMPv3, Darstellung der Netzwerktopologie
Auflistung aller Netzwerkkomponenten mit Statusinformationen
Suchfunktionen, z.B. zur Lokalisierung von Geräten innerhalb des Netzwerkes
— Configuration Management
Management/Backup von Gerätekonfigurationen
Software Image Management
zentrale Konfiguration aller oder ausgewählter Netzwerkkomponenten
— Monitoring und Event-Management fortlaufendes Monitoring des Status einzelner Komponenten und des Gesamtnetzes
Performance Monitoring von historischen und realtime Daten aus SNMP-, RMON-, Counter- und Flow-Informationen
Verarbeitung von Alarm-Meldungen, SNMP-Meldungen, Schwellwerten, Alarmierung bei kritischen Systemzuständen
zentrale Speicherung und Verarbeitung von Logdaten und Flowdaten (z.B. Netflow oder Sflow)
— Report-Management
Statistiken und Reports zur Auswertung der Verkehrsdaten
Reportfunktionen für Netzwerkstatus und Fehlermeldungen
Los 2:
Um als geeigneter Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu können, ist nachzuweisen – unter Verwendung des Formblatts Betrieb eines WLAN-Managementsystems (in Kapitel 4, Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs) -, dass der Hersteller für die Geräteklassen 1 und 2 über ein WLAN-Managementsystem verfügt, das die folgenden Anforderungen des Auftraggebers unterstützt. (A-15)
Um als geeigneter Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu können, ist nachzuweisen – unter Verwendung des Formblatts Betrieb eines WLAN-Managementsystems (in Kapitel 4, Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs) -, dass der Hersteller für die Geräteklassen 1 und 2 über ein WLAN-Managementsystem verfügt, das die folgenden Anforderungen des Auftraggebers unterstützt. (A-15)
— Monitoringfunktionen zur optimalen Überwachung;
— graphische Benutzeroberfläche für Konfiguration und/oder Monitoring der gesamten Wireless Infrastruktur inklusive Remote-Lokationen auch über WAN Strecken;
— zentrale Konfiguration der Wireless Controller mit Template Funktionen oder Wizzards, Möglichkeit zur zentralen Verwaltung von Softwareupgrades, WLAN-spezifischen Parametern wie Frequenzbereichen und SSIDs, sicherheitsrelevanten Benutzerparametern, Bandbreitenzuweisung, Rechten, Ouality-of-Service- und Voice-over-IP-Parametern. Möglichkeit der externen Sicherung von aktuellen Konfigurationsdaten;
— zentrale Konfiguration der Wireless Controller mit Template Funktionen oder Wizzards, Möglichkeit zur zentralen Verwaltung von Softwareupgrades, WLAN-spezifischen Parametern wie Frequenzbereichen und SSIDs, sicherheitsrelevanten Benutzerparametern, Bandbreitenzuweisung, Rechten, Ouality-of-Service- und Voice-over-IP-Parametern. Möglichkeit der externen Sicherung von aktuellen Konfigurationsdaten;
— Erkennung und automatisierte Konfiguration neu installierter APs;
— Konfigurierbare Alarmschwellen für HFRadio- und User-Parameter;
— Möglichkeit zur Erfassung von Gebäudeplänen unterschiedlicher, auch mehrstöckiger Bauten, graphische Darstellung im Gebäudeplan von Lage der Access-Points, Hochfrequenzabdeckung, zu erwartende / gemessene Reichweite und Ausleuchtung;
— WLAN Intrusion Detection/ und Protection Darstellung.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen werden grundsätzlich nur nach erfolgter Leistungserbringung erbracht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber- / Bietergemeinschaften (nachfolgend: „BG“) sind zugelassen. Der Bewerber hat zu erklären, ob er seinen Teilnahmeantrag und damit nachfolgend auch sein Angebot in Form einer BG oder als Einzelbewerber / -bieter abgibt (siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft in Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-01) (= Formalkriterium-laufende Kriterien-Nr.)
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerber- / Bietergemeinschaften (nachfolgend: „BG“) sind zugelassen. Der Bewerber hat zu erklären, ob er seinen Teilnahmeantrag und damit nachfolgend auch sein Angebot in Form einer BG oder als Einzelbewerber / -bieter abgibt (siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft in Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-01) (= Formalkriterium-laufende Kriterien-Nr.)
Eine BG hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, die beinhaltet,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (nachfolgend: „geschäftsführendes Mitglied“),
— dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, Zahlungen des Auftraggebers für jedes Mitglied der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft mit befreiender Wirkung anzunehmen, und
— dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
(siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft in Kapitel 4, Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-01)
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine separate Eigenerklärung zur vergabe- und kartellrechtlichen Zulässigkeit von Bietergemeinschaften beizulegen, in der diese zu den Gründen des Zusammenschlusses Stellung nimmt. Insbesondere ist darzulegen, warum die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft alleine objektiv die zur Teilnahme an der Ausschreibung erforderliche Leistungsfähigkeit nicht aufweisen und worin die wirtschaftlichen Vorteile dieses Zusammenschlusses liegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine separate Eigenerklärung zur vergabe- und kartellrechtlichen Zulässigkeit von Bietergemeinschaften beizulegen, in der diese zu den Gründen des Zusammenschlusses Stellung nimmt. Insbesondere ist darzulegen, warum die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft alleine objektiv die zur Teilnahme an der Ausschreibung erforderliche Leistungsfähigkeit nicht aufweisen und worin die wirtschaftlichen Vorteile dieses Zusammenschlusses liegen.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 10
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Dies ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Lieferung von Netzwerkkomponenten/WLAN, Erstellung eines Online-Shops und Support. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Dies ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Lieferung von Netzwerkkomponenten/WLAN, Erstellung eines Online-Shops und Support. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Bei dieser Vergabe werden u.a. ein Online-Shop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und ein sogenannter Recherche-Shop verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden. Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklung ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Bei dieser Vergabe werden u.a. ein Online-Shop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und ein sogenannter Recherche-Shop verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden. Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklung ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.
Der zu konfigurierende Online-Shop muss eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen. Auch muss der Online-Shop des Bewerbers / Bieters die jeweils aktuellste Version der oben genannten Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Der zu konfigurierende Online-Shop muss eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen. Auch muss der Online-Shop des Bewerbers / Bieters die jeweils aktuellste Version der oben genannten Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.
Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Bewerber / Bieter gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung von Online-Shops. Der Bewerber / Bieter muss sicherstellen, dass auch für die Shop-Anbindung ausreichend Personal und Ressourcen zur Verfügung stehen.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Bewerber / Bieter gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung von Online-Shops. Der Bewerber / Bieter muss sicherstellen, dass auch für die Shop-Anbindung ausreichend Personal und Ressourcen zur Verfügung stehen.
Die dabei anfallenden Mehraufwände einerseits bei der Max-Planck-Generalverwaltung und beim Auftragnehmer andererseits sowie der Umfang der dabei gebundenen Arbeitskräfte lassen sich für eine Laufzeit von nur 4 Jahren für beide Vertragsparteien kaum wirtschaftlich durchführen. Das kann dazu führen, dass der Bewerberkreis / Bieterkreis eingeschränkt wird, was durch die längere Laufzeit verhindert werden soll (vgl. hierzu Punkt 1.6 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Die dabei anfallenden Mehraufwände einerseits bei der Max-Planck-Generalverwaltung und beim Auftragnehmer andererseits sowie der Umfang der dabei gebundenen Arbeitskräfte lassen sich für eine Laufzeit von nur 4 Jahren für beide Vertragsparteien kaum wirtschaftlich durchführen. Das kann dazu führen, dass der Bewerberkreis / Bieterkreis eingeschränkt wird, was durch die längere Laufzeit verhindert werden soll (vgl. hierzu Punkt 1.6 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 16
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber verfährt nach Abschnitt 2: Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOL/A-EG) der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) — Teil A, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteile werden.Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren (mit vorhergehendem Teilnahmewettbewerb) durchgeführt. Es ist beabsichtigt, je eine Rahmenvereinbarung für Netzwerkkomponenten (inkl. Zubehör), Dienstleistungen und ergänzende Leistungen (Los 1) mit 5 Unternehmen und für WLAN (inkl. Zubehör), Dienstleistungen und ergänzenden Leistungen (Los 2) mit ebenfalls 5 Unternehmen abzuschließen. Geben für Los 1 weniger als 5 Wirtschaftsteilnehmer bzw. für Los 2 weniger als 5 Wirtschaftsteilnehmer ein wirtschaftliches Angebot ab, so kann die Rahmenvereinbarung insoweit auch mit weniger Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen werden. Sollten bei Los 1 mehr als 8 geeignete Bewerber bzw. bei Los 2 mehr als 8 geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden jeweils 8 Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 8 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 8 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von 8 geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte. Geben für Los 1 weniger als 8 Wirtschaftsteilnehmer bzw. bei Los 2 weniger als 8 Wirtschaftsteilnehmer einen Teilnahmeantrag ab, so können insoweit auch weniger Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Der Auftraggeber verfährt nach Abschnitt 2: Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOL/A-EG) der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) — Teil A, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteile werden.Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren (mit vorhergehendem Teilnahmewettbewerb) durchgeführt. Es ist beabsichtigt, je eine Rahmenvereinbarung für Netzwerkkomponenten (inkl. Zubehör), Dienstleistungen und ergänzende Leistungen (Los 1) mit 5 Unternehmen und für WLAN (inkl. Zubehör), Dienstleistungen und ergänzenden Leistungen (Los 2) mit ebenfalls 5 Unternehmen abzuschließen. Geben für Los 1 weniger als 5 Wirtschaftsteilnehmer bzw. für Los 2 weniger als 5 Wirtschaftsteilnehmer ein wirtschaftliches Angebot ab, so kann die Rahmenvereinbarung insoweit auch mit weniger Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen werden. Sollten bei Los 1 mehr als 8 geeignete Bewerber bzw. bei Los 2 mehr als 8 geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden jeweils 8 Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 8 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 8 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von 8 geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte. Geben für Los 1 weniger als 8 Wirtschaftsteilnehmer bzw. bei Los 2 weniger als 8 Wirtschaftsteilnehmer einen Teilnahmeantrag ab, so können insoweit auch weniger Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-07-18 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Sertac Sanver
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-09-23 📅
Datum des Endes: 2015-10-23 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 8407 0805 0111
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in Kapitel 1.11 des anzufordernden Eignungskatalogs einzuhalten ist:
1. Formloses Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift;
2. Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.12 und 4 i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
3. Angaben zu bzw. Verzeichnis über Teilleistungen der anderen Unternehmen und ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen (vgl. Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlagen 3 und 4 des anzufordernden Eignungskatalogs);
4. Benennung der Hersteller (bei Los 1) bzw. des Herstellers (bei Los 2) (vgl. Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs);
5. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer - Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel 3.1 und 4 i.V.m. Anlagen 6 und 7 des anzufordernden Eignungskatalogs);
6. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.2 und 4 i.V.m. Anlagen 8 bis 10 des anzufordernden Eignungskatalogs);
7. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.3 und 4 i.V.m. Anlagen 11 bis 16 des anzufordernden Eignungskatalogs);
8. evtl. weitere Anlagen des Bewerbers.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern.
Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
(F-##) – Formalkriterium;
(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung.
(F-01) Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft Kapitel 1.12 und 4 i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs
(F-02) Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlage 3 des anzufordernden Eignungskatalogs
(F-03) Ggf. Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlage 4 des anzufordernden Eignungskatalogs
(F-04) Benennung der Hersteller Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs (bei Los 1)
(F-04) Benennung des Herstellers Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs (bei Los 2)
(F-05) Unternehmensdarstellung Kapitel 3.1.1 des anzufordernden Eignungskatalogs
(A-06) Berufs- und Handelsregisterauszug Kapitel 3.1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs
(A-07) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß
§ 6 EG Abs. 6 VOL/A Kapitel 3.1.3 und 4 i.V.m. Anlage 6 des anzufordernden Eignungskatalogs
(A-08) Datenschutzerklärung Kapitel 3.1.4 und 4 i.V.m. Anlage 7 des anzufordernden Eignungskatalogs
(A-09) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme Kapitel 3.2.1 und 4 i.V.m. Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs
(A-10) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Kapitel 3.2.2 und 4 i.V.m. Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs
(F-11) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens Kapitel 3.2.3 und 4 i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs
(B-12) Angaben zu leistungsartbezogenem Umsatz Kapitel 3.2.3 und 4 i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs
(B-13) Ergebnisdarstellung (EBIT) Kapitel 3.2.4 und 4 i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs
(A-14) Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde Kapitel 3.3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs
(A-15) Netzwerkmanagementsystem Kapitel 3.3.2 und 4 i.V.m. Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs (bei Los 1)
(A-15) WLAN-Managementsystem Kapitel 3.3.2 und 4 i.V.m. Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs ( bei Los 2)
(B-16) Unternehmensreferenzen Kapitel 3.3.3 und 4 i.V.m. Anlage 12 des anzufordernden Eignungskatalogs
(B-17) Erfahrung mit Anbindung an eProcurement System Kapitel 3.3.4 und 4 i.V.m. Anlage 13 des anzufordernden Eignungskatalogs
(A-18) Erklärung zum Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung Kapitel 3.3.5 und 4 i.V.m. Anlage 14 des anzufordernden Eignungskatalogs
(B-19) Bevorratungs- und Lieferorganisation Kapitel 3.3.6 und 4 i.V.m. Anlage 15 des anzufordernden Eignungskatalogs
(B-20) Supportorganisation Kapitel 3.3.7 und 4 i.V.m. Anlage 16 des anzufordernden Eignungskatalogs.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o.g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich - das bedeutet je nach Sachlage innerhalb von 3 bis spätestens 7 Kalendertagen - gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich - das bedeutet je nach Sachlage innerhalb von 3 bis spätestens 7 Kalendertagen - gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebnen Frist oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr 3 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebnen Frist oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr 4 GWB).
Quelle: OJS 2013/S 106-181357 (2013-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München - die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (siehe: http://www.mpg.de/institute), sowie weitere rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Düsseldorf, Frankfurt a.M., Mülheim a. d. Ruhr, Bonn, Hamburg und Göttingen.
München - die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (siehe: http://www.mpg.de/institute), sowie weitere rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Düsseldorf, Frankfurt a.M., Mülheim a. d. Ruhr, Bonn, Hamburg und Göttingen.
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-21 📅
Name: Firma Microstaxx GmbH
Postanschrift: Wilhelm-Kuhnert-Str. 26
Postort: München
Postleitzahl: 81543
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich - das bedeutet je nach Sachlage innerhalb von 3 bis spätestens 7 Kalendertagen - gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich - das bedeutet je nach Sachlage innerhalb von 3 bis spätestens 7 Kalendertagen - gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S.1 Nr. 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S.1 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebenen Frist oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebenen Frist oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Aufttraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).