1. Kauf und Lieferung von TETRA-Endgeräten einschließlich Zubehör und Software für den nichtpolizeilichen digitalen BOS-Funk in Bayern: a.) Digitale TETRA-Endgeräte TETRA-Mobilfunkgeräte (Mobile Radio Terminal – „MRT“) TETRA-Handfunkgeräte (Handheld Radio Terminal – „HRT“) TETRA-Feststationsfunkgeräte (Fixed Radio Terminal – „FRT“) b.) Zubehör c.) Software Programmier- und Verwaltungssoftware TEI Lizenzen Softwarepflege 2. Ausrüstung von Einsatzfahrzeugen: Planung, Konfiguration, Installation, Customizing und Integration von digitaler Funktechnik in Einsatzfahrzeugen 3. Serviceleistungen für Instandsetzung der TETRA-Endgeräte 4. Übergreifende Leistungen a.) Projektmanagementleistungen Unterstützung beim Rollout in den bayerischen Netzabschnitten Programmierdatenerstellung für Endgeräte Entwicklung von Servicekonzepten b.) Schulungsleistungen Programmierschulung für Endgeräte Montage- und Serviceschulung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-06.
Auftragsbekanntmachung (2013-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Digitale Übertragungsgeräte
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Digitale Übertragungsgeräte📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Rotes Kreuz
Postanschrift: Garmischer Str. 19-21
Postleitzahl: 81373
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.brk.de🌏
1) Interessierte Bieter sind aufgefordert, die Vergabeunterlagen bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern und die hierin enthaltenen Formblätter für ihre Angebote zu nutzen;
2) Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Fragen und Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen spätestens bis zum 13.9.2013, 18:00 Uhr bei der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ganghoferstraße 29, 80339 München (Telefax: +49 8959976061911) eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Gleichbehandlung nicht mehr beantwortet werden;
3) Die Angebote und die geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise sind bis zum 23.9.2013, 12:00 Uhr, schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung "Bitte nicht öffnen! Angebot: Europaweites Vergabeverfahren – „Rahmenvereinbarung TETRA-Endgeräte für den digitalen BOSFunk in Bayern" an die unter Abschnitt I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht form- oder fristgerecht eingereichte Angebote werden ausgeschlossen, sofern keine Nachforderung erfolgt;
4) Um Art. 49 und 56 AEUV sowie dem sich daraus ergebenden Transparenz- und Wettbewerbsgrundsatz sowie Diskriminierungsverbot Rechnung zu tragen, erfolgt die Vergabe in entsprechender Anwendung der Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen Teil A, 1. Abschnitt VOL/A. Verstoßen Vorgaben in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen nach Auffassung eines Bieters
gegen geltendes Recht, so hat er den Auftraggeber schriftlich oder per Telefax (+49 8959976061911) darauf hinzuweisen. Der Hinweis hat unverzüglich nach Kenntnis des Verstoßes, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote zu erfolgen. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen;
5) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Der Auftraggeber wird dann entscheiden, ob er allein auf der Grundlage der bis zum 23.9.2013 vorliegenden Dokumente (Erklärungen und Nachweise) das Vergabeverfahren fortführt oder ob er von der Möglichkeit Gebrauch macht, Erklärungen und Nachweise nach § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Entscheidet sich der Auftraggeber zur Nachforderung von Dokumenten, so wird er diskriminierungsfrei die Bieter, die fristgerecht ein Angebot eingereicht haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen mit einer angemessenen Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird der Auftraggeber den Bietern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Auch im Falle der Nachforderung bezieht sich die Nachforderung nicht auf Preisangaben. Die Ausnahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 VOL/A bleiben bestehen. Macht der Auftraggeber von dieser allgemeinen Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum 23.9.2013, 12:00 Uhr vorlagen. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass der Auftraggeber eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich;
6) Mehrfachbeteiligungen (z. B. als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft) führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaft und/oder des betreffenden Bieters, falls diese nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht;
7) Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsbedingungen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so haben die Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen;
8) Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt;
9) Ausländische Bieter / Bietergemeinschaften haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer vorzulegen bzw. gleichwertige Auszüge vorzulegen. Bei Nachweisen / Auszügen in einer Fremdsprache ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen;
10) Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB ist;
11) Der Auftraggeber hat für die Beschaffung der ausgeschriebenen TETRA-Endgeräte einschließlich Zubehör die Bewilligung von Zuwendungen aus dem Sonderförderprogramm Digitalfunk beantragt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die ausgeschriebenen TETRA-Endgeräte einschließlich Zubehör gefördert werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Zuwendungsbescheid noch nicht erteilt ist und der Zuschlag nicht vor Erteilung des Bewilligungsbescheides erteilt werden darf. Für den Fall, dass der Zuwendungsbescheid wider Erwarten nicht oder nicht vor der Zuschlagserteilung erteilt werden sollte, behält sich der Auftraggeber die Aufhebung der Ausschreibung vor. Für den Fall einer Aufhebung der Ausschreibung bestehen keinerlei Ansprüche der Bieter gegenüber dem Auftraggeber. Ausgeschlossen sind insbesondere Schadensersatzansprüche aufgrund einer Aufhebung der Ausschreibung.
Darüber hinaus ist der Auftraggeber noch gezwungen, einen Vorstandsbeschluss über die Beschaffung der TETRA-Endgeräte herbeizuführen. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass bei einem Nichtzustandekommen dieses Beschlusses ebenfalls die Möglichkeit der Aufhebung besteht und der Auftraggeber diesbezügliche Schadensersatzansprüche ebenfalls ausschließt.
1) Interessierte Bieter sind aufgefordert, die Vergabeunterlagen bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern und die hierin enthaltenen Formblätter für ihre Angebote zu nutzen;
2) Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Fragen und Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen spätestens bis zum 13.9.2013, 18:00 Uhr bei der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ganghoferstraße 29, 80339 München (Telefax: +49 8959976061911) eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Gleichbehandlung nicht mehr beantwortet werden;
3) Die Angebote und die geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise sind bis zum 23.9.2013, 12:00 Uhr, schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung "Bitte nicht öffnen! Angebot: Europaweites Vergabeverfahren – „Rahmenvereinbarung TETRA-Endgeräte für den digitalen BOSFunk in Bayern" an die unter Abschnitt I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht form- oder fristgerecht eingereichte Angebote werden ausgeschlossen, sofern keine Nachforderung erfolgt;
4) Um Art. 49 und 56 AEUV sowie dem sich daraus ergebenden Transparenz- und Wettbewerbsgrundsatz sowie Diskriminierungsverbot Rechnung zu tragen, erfolgt die Vergabe in entsprechender Anwendung der Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen Teil A, 1. Abschnitt VOL/A. Verstoßen Vorgaben in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen nach Auffassung eines Bieters
gegen geltendes Recht, so hat er den Auftraggeber schriftlich oder per Telefax (+49 8959976061911) darauf hinzuweisen. Der Hinweis hat unverzüglich nach Kenntnis des Verstoßes, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote zu erfolgen. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen;
5) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Der Auftraggeber wird dann entscheiden, ob er allein auf der Grundlage der bis zum 23.9.2013 vorliegenden Dokumente (Erklärungen und Nachweise) das Vergabeverfahren fortführt oder ob er von der Möglichkeit Gebrauch macht, Erklärungen und Nachweise nach § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Entscheidet sich der Auftraggeber zur Nachforderung von Dokumenten, so wird er diskriminierungsfrei die Bieter, die fristgerecht ein Angebot eingereicht haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen mit einer angemessenen Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird der Auftraggeber den Bietern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Auch im Falle der Nachforderung bezieht sich die Nachforderung nicht auf Preisangaben. Die Ausnahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 VOL/A bleiben bestehen. Macht der Auftraggeber von dieser allgemeinen Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum 23.9.2013, 12:00 Uhr vorlagen. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass der Auftraggeber eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich;
6) Mehrfachbeteiligungen (z. B. als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft) führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaft und/oder des betreffenden Bieters, falls diese nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht;
7) Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsbedingungen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so haben die Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen;
8) Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt;
9) Ausländische Bieter / Bietergemeinschaften haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer vorzulegen bzw. gleichwertige Auszüge vorzulegen. Bei Nachweisen / Auszügen in einer Fremdsprache ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen;
10) Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB ist;
11) Der Auftraggeber hat für die Beschaffung der ausgeschriebenen TETRA-Endgeräte einschließlich Zubehör die Bewilligung von Zuwendungen aus dem Sonderförderprogramm Digitalfunk beantragt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die ausgeschriebenen TETRA-Endgeräte einschließlich Zubehör gefördert werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Zuwendungsbescheid noch nicht erteilt ist und der Zuschlag nicht vor Erteilung des Bewilligungsbescheides erteilt werden darf. Für den Fall, dass der Zuwendungsbescheid wider Erwarten nicht oder nicht vor der Zuschlagserteilung erteilt werden sollte, behält sich der Auftraggeber die Aufhebung der Ausschreibung vor. Für den Fall einer Aufhebung der Ausschreibung bestehen keinerlei Ansprüche der Bieter gegenüber dem Auftraggeber. Ausgeschlossen sind insbesondere Schadensersatzansprüche aufgrund einer Aufhebung der Ausschreibung.
Darüber hinaus ist der Auftraggeber noch gezwungen, einen Vorstandsbeschluss über die Beschaffung der TETRA-Endgeräte herbeizuführen. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass bei einem Nichtzustandekommen dieses Beschlusses ebenfalls die Möglichkeit der Aufhebung besteht und der Auftraggeber diesbezügliche Schadensersatzansprüche ebenfalls ausschließt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Kauf und Lieferung von TETRA-Endgeräten einschließlich Zubehör und Software für den nichtpolizeilichen digitalen BOS-Funk in Bayern:
a.) Digitale TETRA-Endgeräte
TETRA-Mobilfunkgeräte (Mobile Radio Terminal – „MRT“)
TETRA-Handfunkgeräte (Handheld Radio Terminal – „HRT“)
TETRA-Feststationsfunkgeräte (Fixed Radio Terminal – „FRT“)
b.) Zubehör
c.) Software
Programmier- und Verwaltungssoftware
TEI Lizenzen
Softwarepflege
2. Ausrüstung von Einsatzfahrzeugen: Planung, Konfiguration, Installation, Customizing und Integration von digitaler Funktechnik in Einsatzfahrzeugen
3. Serviceleistungen für Instandsetzung der TETRA-Endgeräte
4. Übergreifende Leistungen
a.) Projektmanagementleistungen
Unterstützung beim Rollout in den bayerischen Netzabschnitten
Programmierdatenerstellung für Endgeräte
Entwicklung von Servicekonzepten
b.) Schulungsleistungen
Programmierschulung für Endgeräte
Montage- und Serviceschulung
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Unternehmensdarstellung
Darstellung des Unternehmens oder des Unternehmensteils, der für die Leistungserbringung vorgesehen ist, mit mindestens folgenden Angaben (maximal 2 DIN A4 Seiten):
Vorlage eines vollständigen und aktuellen (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, in dem der Bieter ansässig ist, oder gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs-oder Handelsregister eingetragen ist. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend;
Vorlage eines vollständigen und aktuellen (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, in dem der Bieter ansässig ist, oder gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs-oder Handelsregister eingetragen ist. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend;
3) Eigenerklärung zur Schwarzarbeit
Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren belegt wurden oder dass ein solches Verfahren anhängig ist;
Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren belegt wurden oder dass ein solches Verfahren anhängig ist;
4) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 6 Abs. 5 VOL/A
Eigenerklärung gemäß § 6 Abs. 5 VOL/A;
5) Gewerbezentralregisterauszug
Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebotes) gemäß § 150 Gewerbeordnung (GewO).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Umsatzangaben
Angaben zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist („leistungsartspezifischer Umsatz“) – aufgeschlüsselt nach den Leistungsteilen
Lieferung von digitalen TETRA-Endgeräten einschließlich Zubehör und Software / Einbau / Service / übergreifende Dienstleistungen (Schulung, Projektmanagement) –, jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Höhe der Angaben muss in einem angemessenen Verhältnis zum Auftragsvolumen stehen. Auf Grund der Einführungsphase der digitalen Funktechnik in Deutschland hat sich der Anbietermarkt noch nicht voll entwickelt. Grundsätzlich werden alle Bieter mit Umsatzangaben größer einer Million Euro beim leistungsartspezifischen Umsatz Lieferung von digitalen TETRA-Endgeräten einschließlich Zubehör und Software berücksichtigt;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Lieferung von digitalen TETRA-Endgeräten einschließlich Zubehör und Software / Einbau / Service / übergreifende Dienstleistungen (Schulung, Projektmanagement) –, jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Höhe der Angaben muss in einem angemessenen Verhältnis zum Auftragsvolumen stehen. Auf Grund der Einführungsphase der digitalen Funktechnik in Deutschland hat sich der Anbietermarkt noch nicht voll entwickelt. Grundsätzlich werden alle Bieter mit Umsatzangaben größer einer Million Euro beim leistungsartspezifischen Umsatz Lieferung von digitalen TETRA-Endgeräten einschließlich Zubehör und Software berücksichtigt;
2) Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Auftragszeitraum beginnend spätestens zum 28.10.2013 (voraussichtlicher Leistungsbeginn) für die Rückgriffshaftung des Auftraggebers bei Schäden, für welche der Auftraggeber in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr) für Personen- und Sachschäden und 3 Mio. EUR für Vermögensschäden (2-fach maximiert pro Jahr) durch Vorlage einer Versicherungspolice oder Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft, im Falle der Auftragserteilung eine solche Versicherung mit dem Bieter abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Auftragszeitraum beginnend spätestens zum 28.10.2013 (voraussichtlicher Leistungsbeginn) für die Rückgriffshaftung des Auftraggebers bei Schäden, für welche der Auftraggeber in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr) für Personen- und Sachschäden und 3 Mio. EUR für Vermögensschäden (2-fach maximiert pro Jahr) durch Vorlage einer Versicherungspolice oder Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft, im Falle der Auftragserteilung eine solche Versicherung mit dem Bieter abzuschließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Fachliche Eignung des für die Ausrüstung vorgesehenen Personals
Der Bieter hat für die Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge mindestens folgendes Personal mit den folgenden Qualifikationsanforderungen namentlich zu benennen:
— Mindestens drei (3) Mitarbeiter mit einer Qualifikation
– nachgewiesen mindestens durch einen Gesellenbrief (z.B. Kfz-Monteur, Mechatroniker, Fachmonteur für digitale Funktechnik, Kfz-Meister oder gleichwertig)
–, fundierten Kenntnissen und einer mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Ausrüstung/Einbau von nicht polizeilichen Einsatzfahrzeugen mit digitalen TETRA-Endgeräten und Zubehör;
- Zusätzlich: Mindestens drei (3) Mitarbeiter mit Techniker Expertenwissen – nachgewiesen durch eine Zertifizierung des Funkgeräteherstellers oder einer externen unabhängigen Stelle (z.B. TÜV) –,
fundierten Kenntnisse und eine mindestens dreijähriger Berufserfahrung in der Programmierung, und im Service und Customizing von TETRA-Endgeräten sowie dessen Zubehör.
Zum Nachweis der geforderten Qualifikation des für die Ausrüstung vorgesehenen Personals hat der Bieter für die jeweils geforderte Mindestanzahl an Mitarbeitern mindestens jeweils ein Mitarbeiterprofil mit den darin geforderten Angaben, insbesondere mit mindestens zwei (2) persönlichen Projektreferenzen, vorzulegen. Bezüglich des Gesellenbriefs sowie der Zertifikate / Fortbildungsnachweise genügt die Vorlage einer Kopie. Die Formblätter Mitarbeiterprofil Ausrüstungspersonal- Mitarbeiter mit Qualifikation“ und „Mitarbeiterprofil Ausrüstungspersonal-Mitarbeiter mit Techniker Expertenwissen“ sind für jeden Mitarbeiter, dessen Qualifikation nachgewiesen wird, gesondert auszufüllen und daher in der entsprechenden Anzahl (mindestens drei (3) Mitarbeiterprofile für Mitarbeiter mit Qualifikation und mindestens drei (3) Mitarbeiterprofilefür Mitarbeiter mit Techniker-Expertenwissen) zu kopieren und beizulegen.
Zum Nachweis der geforderten Qualifikation des für die Ausrüstung vorgesehenen Personals hat der Bieter für die jeweils geforderte Mindestanzahl an Mitarbeitern mindestens jeweils ein Mitarbeiterprofil mit den darin geforderten Angaben, insbesondere mit mindestens zwei (2) persönlichen Projektreferenzen, vorzulegen. Bezüglich des Gesellenbriefs sowie der Zertifikate / Fortbildungsnachweise genügt die Vorlage einer Kopie. Die Formblätter Mitarbeiterprofil Ausrüstungspersonal- Mitarbeiter mit Qualifikation“ und „Mitarbeiterprofil Ausrüstungspersonal-Mitarbeiter mit Techniker Expertenwissen“ sind für jeden Mitarbeiter, dessen Qualifikation nachgewiesen wird, gesondert auszufüllen und daher in der entsprechenden Anzahl (mindestens drei (3) Mitarbeiterprofile für Mitarbeiter mit Qualifikation und mindestens drei (3) Mitarbeiterprofilefür Mitarbeiter mit Techniker-Expertenwissen) zu kopieren und beizulegen.
Da sich die fachliche Qualifikation, insbesondere aber der nötige technische Erfahrungsschatz eines Monteurs im nichtpolizeilichen BOS-Fahrzeuge signifikant von den Qualifizierungen und Erfahrungswerten der polizeilichen Ertüchtigung von Einsatzmitteln unterscheidet, wird hier besonderer Wert auf diese Qualifikation gelegt. Die Unterschiede liegen zum einen in den besonderen hygienischen Anforderungen im Patientenraum, vor allem aber in der sehr heterogenen Fahrzeugflotte begründet. Der Auftragnehmer benötigt unbedingt fachliche Erfahrungswerte bei der Ausstattung von Sonderfahrzeugen des K-Schutzes, der Berg-, Wasser- und Landrettung. Die Heterogenität der auszurüstenden Fahrzeugflotte verlangt von Monteuren ein flexibles und gleichzeitig sehr qualitätsbewusstes Vorgehen. Die Fahrzeugelektronik variiert zudem durch die Bandbreite der über mehrere Jahrzehnte geänderten Grundkonfiguration fast sämtlicher Fahrzeughersteller.
Da sich die fachliche Qualifikation, insbesondere aber der nötige technische Erfahrungsschatz eines Monteurs im nichtpolizeilichen BOS-Fahrzeuge signifikant von den Qualifizierungen und Erfahrungswerten der polizeilichen Ertüchtigung von Einsatzmitteln unterscheidet, wird hier besonderer Wert auf diese Qualifikation gelegt. Die Unterschiede liegen zum einen in den besonderen hygienischen Anforderungen im Patientenraum, vor allem aber in der sehr heterogenen Fahrzeugflotte begründet. Der Auftragnehmer benötigt unbedingt fachliche Erfahrungswerte bei der Ausstattung von Sonderfahrzeugen des K-Schutzes, der Berg-, Wasser- und Landrettung. Die Heterogenität der auszurüstenden Fahrzeugflotte verlangt von Monteuren ein flexibles und gleichzeitig sehr qualitätsbewusstes Vorgehen. Die Fahrzeugelektronik variiert zudem durch die Bandbreite der über mehrere Jahrzehnte geänderten Grundkonfiguration fast sämtlicher Fahrzeughersteller.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben im Mitarbeiterprofil zu den persönlichen Projektreferenzen bei den angegebenen Ansprechpartnern zu überprüfen.
Mit Abgabe des Angebots garantiert der Bieter, dass sich der jeweilige Mitarbeiter mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt;
2) Fachliche Eignung des für die Schulungen vorgesehenen Personals
Der Bieter hat für die Schulungen einen Schulungsdozenten namentlich zu benennen.
Qualifikationsanforderungen an den Schulungsdozenten:
Erfahrungen in der Mitarbeit in komplexen TETRA-Funk
— Realisierungsprojekten im deutschsprachigen Raum und in deutscher Sprache Erfahrungen mit öffentlichen oder privaten Auftraggebern im Rahmen der Einführung von Digitalfunk
Mindestens 5-jährige Berufserfahrung im BOS-Funk-Umfeld
Mindestens 3-jährige Berufserfahrung in der Schulung in deutscher Sprache in - Programmierung von TETRA-Endgeräten (Programmierschulung)
— Einweisung in Aufbau und Funktion von TETRA-Endgeräten, Einsatz von Ersatzteilen und Baugruppen sowie einfachen Reparaturtätigkeiten (Montageschulung)
— Erfahrung in der Durchführung von Schulungen beim Kunden vor Ort im deutschsprachigen Raum.
Zum Nachweis der geforderten Qualifikation des für die Schulungen vorgesehenen Personals hat der Bieter für den Schulungsdozenten ein
Mitarbeiterprofil mit den darin geforderten Angaben, insbesondere mit mindestens zwei persönlichen Projektreferenzen, vorzulegen. Bezüglich der Zertifikate / Fortbildungsnachweise genügt die Vorlage einer Kopie.
3) Fachliche Eignung des für das Projektmanagement vorgesehenen Personals
Der Bieter hat für das Projektmanagement einen Projektmanager (Projektleiter und erster Ansprechpartner für den Auftraggeber) und einen Stellvertreter namentlich zu benennen:
Qualifikationsanforderungen an den Projektmanager und einen Stellvertreter:
Erfahrungen in der Mitarbeit in komplexen TETRA-Funk Realisierungsprojekten im deutschsprachigen Raum und in deutscher Sprache
Erfahrungen mit öffentlichen oder privaten Auftraggebern im Rahmen der Einführung des Digitalfunks
Mindestens 5-jährige Berufserfahrung im BOS-Funk- Umfeld
Mindestens 3-jährige Berufserfahrung im Projektmanagement, insbesondere in folgenden Bereichen
— Projektplanung
— Terminkoordination, -steuerung und -kontrolle
— Risikoanalyse und Risikomanagement
— Qualitätsmanagement
— Auftragnehmerseitiges Projektcontrolling
— Überwachung der Prozessqualität
— Steuerung von Fremdleistungen/-gewerken
— Berichtwesen
— Projektmanagementsoftware (z.B. MS-Project)
Zum Nachweis der geforderten Qualifikation des für das Projektmanagement vorgesehenen Personals hat der Bieter für den Projektmanager und dessen Stellvertreter jeweils ein Mitarbeiterprofil mit den darin geforderten Angaben, insbesondere mit mindestens
Zum Nachweis der geforderten Qualifikation des für das Projektmanagement vorgesehenen Personals hat der Bieter für den Projektmanager und dessen Stellvertreter jeweils ein Mitarbeiterprofil mit den darin geforderten Angaben, insbesondere mit mindestens
zwei persönliche Projektreferenzen, vorzulegen.
Bezüglich der Zertifikate / Fortbildungsnachweise genügt die Vorlage einer Kopie.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben im Mitarbeiterprofil zu den persönlichen Projektreferenzen
bei den angegebenen Ansprechpartnern zu überprüfen.
4) Unternehmensreferenzen „Lieferung digitaler TETRA-Endgeräte einschließlich Zubehör und Software“
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzprojekte (abgewickelte oder laufende Aufträge, wobei das Referenzprojekt seit mindestens 12 Monaten im Wirkbetrieb – kein Test-/Probebetrieb – sein muss) benennen, welche die Lieferung (Kauf oder Leasing/Miete) von digitalen TETRA-Endgeräten (HRT,MRT, FRT) einschließlich Zubehör und Software für ein in Europa betriebenes digitales Funknetz nach
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzprojekte (abgewickelte oder laufende Aufträge, wobei das Referenzprojekt seit mindestens 12 Monaten im Wirkbetrieb – kein Test-/Probebetrieb – sein muss) benennen, welche die Lieferung (Kauf oder Leasing/Miete) von digitalen TETRA-Endgeräten (HRT,MRT, FRT) einschließlich Zubehör und Software für ein in Europa betriebenes digitales Funknetz nach
TETRA-Standard an einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber in den letzten drei (3) Jahren (2012, 2011, 2010) zum Gegenstand haben. Die Referenzprojekte müssen jeweils ein Auftragsvolumen von mindestens 1 Mio. EUR haben. Hierbei sind der Leistungszeitraum,
TETRA-Standard an einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber in den letzten drei (3) Jahren (2012, 2011, 2010) zum Gegenstand haben. Die Referenzprojekte müssen jeweils ein Auftragsvolumen von mindestens 1 Mio. EUR haben. Hierbei sind der Leistungszeitraum,
das Auftragsvolumen in EUR, der Auftraggeber sowie ein Ansprechpartner des Auftraggebers (inkl. Anschrift und Telefonnr.) zu benennen und das Projekt stichwortartig zu bezeichnen. Darüber hinaus ist eine Erklärung des Bieters abzugeben, dass dieser den Auftraggeber bevollmächtigt, bei den angegebenen Auftraggebern selbst Anfragen zur bisherigen Zusammenarbeit zu stellen.
das Auftragsvolumen in EUR, der Auftraggeber sowie ein Ansprechpartner des Auftraggebers (inkl. Anschrift und Telefonnr.) zu benennen und das Projekt stichwortartig zu bezeichnen. Darüber hinaus ist eine Erklärung des Bieters abzugeben, dass dieser den Auftraggeber bevollmächtigt, bei den angegebenen Auftraggebern selbst Anfragen zur bisherigen Zusammenarbeit zu stellen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Unternehmensreferenzen bei den angegebenen Ansprechpartnern zu überprüfen;
5) Unternehmensreferenzen „Ausrüstung/Einbau“ Der Bieter muss mindestens drei Referenzprojekte (abgewickelte oder laufende Aufträge), benennen, welche die Ausrüstung/den Einbau von polizeilichen bzw. nichtpolizeilichen BOS-Einsatzfahrzeugen mit
digitalen TETRA-Endgeräten in den letzten drei (3) Jahren (2012, 2011, 2010) zum Gegenstand haben. Die Referenzprojekte müssen jeweils ein Auftragsvolumen von mindestens zehn nichtpolizeilichen ausgerüsteten/ausgestatteten BOS-Einsatzfahrzeugen pro Monat
digitalen TETRA-Endgeräten in den letzten drei (3) Jahren (2012, 2011, 2010) zum Gegenstand haben. Die Referenzprojekte müssen jeweils ein Auftragsvolumen von mindestens zehn nichtpolizeilichen ausgerüsteten/ausgestatteten BOS-Einsatzfahrzeugen pro Monat
haben. Hierbei sind das Auftragsvolumen, der Auftraggeber sowie ein Ansprechpartner des Auftraggebers (inkl. Anschrift und Telefonnr.)
zu benennen und das Projekt stichwortartig zu bezeichnen. Darüber hinaus ist eine Erklärung des Bieters abzugeben, dass dieser den Auftraggeber bevollmächtigt, bei den angegebenen Auftraggebern selbst Anfragen zur bisherigen Zusammenarbeit zu
stellen.
6) Unternehmensreferenzen „Service“ Der Bieter muss mindestens drei Referenzprojekte (abgewickelte oder laufende Aufträge, mit einer
Mindestlaufzeit von drei Jahren) benennen, welche Serviceleistungen (Instandsetzung) für TETRA-Systeme für einen öffentlichen oder
privaten Auftraggeber zum Gegenstand haben. Die Referenzprojekte müssen jeweils ein Auftragsvolumen von mindestens EUR 20.000 haben. Hierbei sind das Auftragsvolumen in EUR, der Auftraggeber sowie ein Ansprechpartner des Auftraggebers (inkl. Anschrift
privaten Auftraggeber zum Gegenstand haben. Die Referenzprojekte müssen jeweils ein Auftragsvolumen von mindestens EUR 20.000 haben. Hierbei sind das Auftragsvolumen in EUR, der Auftraggeber sowie ein Ansprechpartner des Auftraggebers (inkl. Anschrift
und Telefonnummer) zu benennen und das Projekt stichwortartig zu bezeichnen. Darüber hinaus ist eine Erklärung des Bieters abzugeben, dass dieser den Auftraggeber bevollmächtigt, bei den angegebenen Auftraggebern selbst Anfragen zur bisherigen Zusammenarbeit zu stellen.
und Telefonnummer) zu benennen und das Projekt stichwortartig zu bezeichnen. Darüber hinaus ist eine Erklärung des Bieters abzugeben, dass dieser den Auftraggeber bevollmächtigt, bei den angegebenen Auftraggebern selbst Anfragen zur bisherigen Zusammenarbeit zu stellen.
7) Eigenerklärung zur monatlichen Lieferkapazität Eigenerklärung, wie viele digitale TETRA-Endgeräte pro Monat – aufgeschlüsselt nach Endgerätetypen (HRT, MRT, FRT) – ab November 2013 (voraussichtlicher Leistungsbeginn) unter Berücksichtigung des geplanten
7) Eigenerklärung zur monatlichen Lieferkapazität Eigenerklärung, wie viele digitale TETRA-Endgeräte pro Monat – aufgeschlüsselt nach Endgerätetypen (HRT, MRT, FRT) – ab November 2013 (voraussichtlicher Leistungsbeginn) unter Berücksichtigung des geplanten
Netzrollouts geliefert werden können.
Hinweis: Diese Angaben lassen keinen Rückschluss auf eine Höchst- oder Mindestliefermenge zu;
8) Eigenerklärung zur monatlichen Ausrüstkapazität Eigenerklärung, wie viele Einsatzfahrzeuge pro Monat ab November 2013 (voraussichtlicher Leistungsbeginn) ausgerüstet werden können. Dabei müssen mindestens fünfzig (50)
Einsatzfahrzeuge pro Monat ausgerüstet werden können (Mindestausrüstkapazität).
Hinweis: Diese Angaben lassen keinen Rückschluss auf eine Höchst- oder Mindestausrüstmenge zu;
9) Herstellerzertifizierung
Die Zertifizierungsurkunde des Herstellers für den Umgang des Bieters mit den Endgeräten ist vorzulegen.
Ausreichend ist die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie;
10) Eigenerklärung zur BDBOS-Zertifizierung
Eigenerklärung, ob die angebotenen digitalen TETRA-Endgeräte über eine Zertifizierung der BDBOS verfügen oder das Zertifizierungsverfahren eingeleitet wurde und schriftliche Zusicherung der erfolgreichen Zertifizierung bis spätestens zum 28. Oktober 2013 (voraussichtlicher Leistungsbeginn).
Eigenerklärung, ob die angebotenen digitalen TETRA-Endgeräte über eine Zertifizierung der BDBOS verfügen oder das Zertifizierungsverfahren eingeleitet wurde und schriftliche Zusicherung der erfolgreichen Zertifizierung bis spätestens zum 28. Oktober 2013 (voraussichtlicher Leistungsbeginn).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Keine.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform vorgeschrieben.
Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— dass im Fall der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt;
— dass alle Mitglieder für die Erfüllung der von dem Auftrag umfassten Leistungen gesamtschuldnerisch haften;
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/ Leistungselemente ausführt.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-09-23 📅
Öffnungsort: München
Ort des Eröffnungstermins: München
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Landesgeschäftsstelle
Herrn Tilman Körner
Name: KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Ganghoferstraße 29
Postleitzahl: 80339
Kontaktperson: Herrn Daniel Bens
Fax: +49 8959976061911 📠
E-Mail: dbens@kpmg-law.com📧
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Interessierte Bieter sind aufgefordert, die Vergabeunterlagen bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern und die hierin enthaltenen Formblätter für ihre Angebote zu nutzen;
2) Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Fragen und Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen spätestens bis zum 13.9.2013, 18:00 Uhr bei der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ganghoferstraße 29, 80339 München (Telefax: +49 8959976061911) eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Gleichbehandlung nicht mehr beantwortet werden;
2) Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Fragen und Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen spätestens bis zum 13.9.2013, 18:00 Uhr bei der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ganghoferstraße 29, 80339 München (Telefax: +49 8959976061911) eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Gleichbehandlung nicht mehr beantwortet werden;
3) Die Angebote und die geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise sind bis zum 23.9.2013, 12:00 Uhr, schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung "Bitte nicht öffnen! Angebot: Europaweites Vergabeverfahren – „Rahmenvereinbarung TETRA-Endgeräte für den digitalen BOSFunk in Bayern" an die unter Abschnitt I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht form- oder fristgerecht eingereichte Angebote werden ausgeschlossen, sofern keine Nachforderung erfolgt;
3) Die Angebote und die geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise sind bis zum 23.9.2013, 12:00 Uhr, schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung "Bitte nicht öffnen! Angebot: Europaweites Vergabeverfahren – „Rahmenvereinbarung TETRA-Endgeräte für den digitalen BOSFunk in Bayern" an die unter Abschnitt I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht form- oder fristgerecht eingereichte Angebote werden ausgeschlossen, sofern keine Nachforderung erfolgt;
4) Um Art. 49 und 56 AEUV sowie dem sich daraus ergebenden Transparenz- und Wettbewerbsgrundsatz sowie Diskriminierungsverbot Rechnung zu tragen, erfolgt die Vergabe in entsprechender Anwendung der Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen Teil A, 1. Abschnitt VOL/A. Verstoßen Vorgaben in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen nach Auffassung eines Bieters
4) Um Art. 49 und 56 AEUV sowie dem sich daraus ergebenden Transparenz- und Wettbewerbsgrundsatz sowie Diskriminierungsverbot Rechnung zu tragen, erfolgt die Vergabe in entsprechender Anwendung der Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen Teil A, 1. Abschnitt VOL/A. Verstoßen Vorgaben in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen nach Auffassung eines Bieters
gegen geltendes Recht, so hat er den Auftraggeber schriftlich oder per Telefax (+49 8959976061911) darauf hinzuweisen. Der Hinweis hat unverzüglich nach Kenntnis des Verstoßes, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote zu erfolgen. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen;
gegen geltendes Recht, so hat er den Auftraggeber schriftlich oder per Telefax (+49 8959976061911) darauf hinzuweisen. Der Hinweis hat unverzüglich nach Kenntnis des Verstoßes, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote zu erfolgen. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen;
5) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Der Auftraggeber wird dann entscheiden, ob er allein auf der Grundlage der bis zum 23.9.2013 vorliegenden Dokumente (Erklärungen und Nachweise) das Vergabeverfahren fortführt oder ob er von der Möglichkeit Gebrauch macht, Erklärungen und Nachweise nach § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Entscheidet sich der Auftraggeber zur Nachforderung von Dokumenten, so wird er diskriminierungsfrei die Bieter, die fristgerecht ein Angebot eingereicht haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen mit einer angemessenen Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird der Auftraggeber den Bietern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Auch im Falle der Nachforderung bezieht sich die Nachforderung nicht auf Preisangaben. Die Ausnahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 VOL/A bleiben bestehen. Macht der Auftraggeber von dieser allgemeinen Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum 23.9.2013, 12:00 Uhr vorlagen. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass der Auftraggeber eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich;
5) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Der Auftraggeber wird dann entscheiden, ob er allein auf der Grundlage der bis zum 23.9.2013 vorliegenden Dokumente (Erklärungen und Nachweise) das Vergabeverfahren fortführt oder ob er von der Möglichkeit Gebrauch macht, Erklärungen und Nachweise nach § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Entscheidet sich der Auftraggeber zur Nachforderung von Dokumenten, so wird er diskriminierungsfrei die Bieter, die fristgerecht ein Angebot eingereicht haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen mit einer angemessenen Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird der Auftraggeber den Bietern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Auch im Falle der Nachforderung bezieht sich die Nachforderung nicht auf Preisangaben. Die Ausnahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 VOL/A bleiben bestehen. Macht der Auftraggeber von dieser allgemeinen Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum 23.9.2013, 12:00 Uhr vorlagen. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass der Auftraggeber eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich;
6) Mehrfachbeteiligungen (z. B. als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft) führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaft und/oder des betreffenden Bieters, falls diese nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht;
6) Mehrfachbeteiligungen (z. B. als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft) führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaft und/oder des betreffenden Bieters, falls diese nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht;
7) Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsbedingungen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so haben die Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen;
8) Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt;
9) Ausländische Bieter / Bietergemeinschaften haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer vorzulegen bzw. gleichwertige Auszüge vorzulegen. Bei Nachweisen / Auszügen in einer Fremdsprache ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen;
9) Ausländische Bieter / Bietergemeinschaften haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer vorzulegen bzw. gleichwertige Auszüge vorzulegen. Bei Nachweisen / Auszügen in einer Fremdsprache ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen;
10) Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB ist;
11) Der Auftraggeber hat für die Beschaffung der ausgeschriebenen TETRA-Endgeräte einschließlich Zubehör die Bewilligung von Zuwendungen aus dem Sonderförderprogramm Digitalfunk beantragt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die ausgeschriebenen TETRA-Endgeräte einschließlich Zubehör gefördert werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Zuwendungsbescheid noch nicht erteilt ist und der Zuschlag nicht vor Erteilung des Bewilligungsbescheides erteilt werden darf. Für den Fall, dass der Zuwendungsbescheid wider Erwarten nicht oder nicht vor der Zuschlagserteilung erteilt werden sollte, behält sich der Auftraggeber die Aufhebung der Ausschreibung vor. Für den Fall einer Aufhebung der Ausschreibung bestehen keinerlei Ansprüche der Bieter gegenüber dem Auftraggeber. Ausgeschlossen sind insbesondere Schadensersatzansprüche aufgrund einer Aufhebung der Ausschreibung.
11) Der Auftraggeber hat für die Beschaffung der ausgeschriebenen TETRA-Endgeräte einschließlich Zubehör die Bewilligung von Zuwendungen aus dem Sonderförderprogramm Digitalfunk beantragt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die ausgeschriebenen TETRA-Endgeräte einschließlich Zubehör gefördert werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Zuwendungsbescheid noch nicht erteilt ist und der Zuschlag nicht vor Erteilung des Bewilligungsbescheides erteilt werden darf. Für den Fall, dass der Zuwendungsbescheid wider Erwarten nicht oder nicht vor der Zuschlagserteilung erteilt werden sollte, behält sich der Auftraggeber die Aufhebung der Ausschreibung vor. Für den Fall einer Aufhebung der Ausschreibung bestehen keinerlei Ansprüche der Bieter gegenüber dem Auftraggeber. Ausgeschlossen sind insbesondere Schadensersatzansprüche aufgrund einer Aufhebung der Ausschreibung.
Darüber hinaus ist der Auftraggeber noch gezwungen, einen Vorstandsbeschluss über die Beschaffung der TETRA-Endgeräte herbeizuführen. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass bei einem Nichtzustandekommen dieses Beschlusses ebenfalls die Möglichkeit der Aufhebung besteht und der Auftraggeber diesbezügliche Schadensersatzansprüche ebenfalls ausschließt.
Darüber hinaus ist der Auftraggeber noch gezwungen, einen Vorstandsbeschluss über die Beschaffung der TETRA-Endgeräte herbeizuführen. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass bei einem Nichtzustandekommen dieses Beschlusses ebenfalls die Möglichkeit der Aufhebung besteht und der Auftraggeber diesbezügliche Schadensersatzansprüche ebenfalls ausschließt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landgericht München I
Postanschrift: Prielmayerstraße 7
Postort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2013/S 154-268239 (2013-08-06)