Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Abholung, Sortierung und Zustellung des gesamten internen Postgutes zwischen den Objekten der Auftraggeberin sowie zwischen den Objekten der Auftraggeberin und Zielen außerhalb der Organisation der Auftraggeberin. Der Auftrag umfasst auch die Abholung und Sortierung von Briefsendungen aus den dezentralen Standorten der Auftraggeberin sowie deren Einlieferung an den zentralen Standorten der Auftraggeberin für die Weiterleitung an die Zustelldienste der Auftraggeberin. Darüber hinaus hat die Auftraggeberin die einseitige Option, den Auftragnehmer mit Sonderdienstleistungen zu beauftragen. Dabei können Personentransporte ebenso beauftragt werden wie die Übergabe der Briefsendungen für die Zustellung durch die Deutsche Post AG an das jeweilige Briefzentrum. Weiterhin können Sondersortierdienstleistungen und bundesweite Sonderfahrten Gegenstand der Sonderdienstleistungen sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Menge oder Umfang:
“Freitag, außer an den gesetzlichen Feiertagen) die Abholung, Sortierung/Verteilung und Zustellung des gesamten internen Postguts zwischen den Objekten der...”
Menge oder Umfang
Freitag, außer an den gesetzlichen Feiertagen) die Abholung, Sortierung/Verteilung und Zustellung des gesamten internen Postguts zwischen den Objekten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (im Folgenden: Auftraggeberin) sowie zwischen den Objekten der Auftraggeberin und gesondert benannten Objekten außerhalb der Organisation der Auftraggeberin. Das umfasst auch die Abholung und Sortierung von Briefsendungen (Ausgangspost) aus den dezentralen Standorten der Auftraggeberin sowie die Einlieferung der sortierten Briefsendungen an den zentralen Standorten der Auftraggeberin. Die Abholung erfolgt Montag bis Freitag (außer an den gesetzlichen Feiertagen) ab 18.00 Uhr an den durch die Auftraggeberin festgelegten definierten Objekten und Räumlichkeiten (diese werden bei Zuschlagserteilung benannt; Zutritt wird durch die Auftraggeberin - mit Schlüssel - gewährleistet). Bei Bedarf (z. B. Eröffnung neue Filiale) hat der Auftragnehmer darüber hinaus von weiteren Objekten das Postgut abzuholen, wofür der Auftraggeberin keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden können. Die Zustellung des Postguts ist bis 06.30 Uhr am nächsten Werktag in den entsprechenden Objekten der Auftraggeberin sicherzustellen. Die Übergabe der sortierten Briefsendungen (Ausgangspost) ist bis 13:30 Uhr an den entsprechenden zentralen Standorten der Auftraggeberin sicherzustellen. Die Postmengen variieren an den/zwischen den Standorten. Der AN richtet sich auf Änderungen des Postvolumens flexibel ein. Die Einhaltung der vorgegebenen Fristen ist prioritär sicherzustellen. Struktur und Menge der Behältnisse: a) Die vom Auftragnehmer gestellten kleinen Transportbehältnisse, deren Inhalt vom Auftragnehmer selbst sortiert wird und die vom Auftragnehmer zu transportieren sind: Maße: ca. 300 mm x 400 mm x 150 mm (Mindestmaß für zu transportierendes Postgut); Menge: 135 Stück Thüringen, 220 Stück Sachsen. Diese sind stabil sowie gleichschließend verschlossen und entsprechen den Vorgaben des Datenschutzes. b) Die von der Auftraggeberin gestellten mittleren Transportbehälter, welche vom Auftragnehmer nur transportiert werden. (Pendelkoffer mit Adresszusatz): Maße: ca. 550 mm x 400 mm x 250 mm; Menge: 75; c) Die von der Auftraggeberin gestellten großen Metallkoffer, welche vom Auftragnahmer transportiert und sortiert werden: Maße: 400 mm x 300 mm x 600 mm; Menge: 35; d) Die von der Auftraggeberin gestellten Gelben Postkisten der Deutschen Post AG für Briefsendungen (Ausgangspost) aus den Objekten der AOK PLUS (Anhang 1 der Anlage 1), deren Inhalt vom Auftragnehmer auf die Zustelldienste der AOK PLUS sortiert und gezählt wird und die vom Auftragnehmer zu transportieren sind: Menge: 130 Stück Thüringen; 200 Stück Sachsen; e) Große Transportbehältnisse, welche von der Auftraggeberin gestellt werden, deren Inhalt vom Auftragnehmer zu sortieren ist und welche vom Auftragnehmer transportiert werden: Maße: 1000 mm x 400 mm x 400 mm; Menge: 12 Stück; f) Bei Bedarf sind zudem vom Auftragnehmer Pakete, Kartons, etc., welche von der Auftraggeberin gestellt werden, zu transportieren. Die genannten Mengen (unter a) bis e)) basieren auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit (Anzahl der durchschnittlich pro Tag erforderlichen Menge an Transportbehältnissen) und sind nicht verbindlich. Vielmehr kann die Anzahl der pro Tag erforderlichen Transportbehältnisse und ggf. der Umfang der damit verbundenen Sortierdienstleistung je nach Bedarf der Auftraggeberin (u.a. abhängig von Postmengen, Eröffnung neuer Filiale) variieren und signifikant nach oben oder unten abweichen. Der Auftragnehmer richtet sich auf Änderungen im Leistungsvolumen ein und hat diese sicherzustellen. Die Hälfte der Anzahl der Transportbehälter dient lediglich dem Austausch der Transportbehälter an den jeweiligen Objekten, welcher durch den Auftragnehmer sicherzustellen ist.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de📧
“Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen...”
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Abholung, Sortierung und Zustellung des gesamten internen Postgutes zwischen den Objekten der...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Abholung, Sortierung und Zustellung des gesamten internen Postgutes zwischen den Objekten der Auftraggeberin sowie zwischen den Objekten der Auftraggeberin und Zielen außerhalb der Organisation der Auftraggeberin. Der Auftrag umfasst auch die Abholung und Sortierung von Briefsendungen aus den dezentralen Standorten der Auftraggeberin sowie deren Einlieferung an den zentralen Standorten der Auftraggeberin für die Weiterleitung an die Zustelldienste der Auftraggeberin. Darüber hinaus hat die Auftraggeberin die einseitige Option, den Auftragnehmer mit Sonderdienstleistungen zu beauftragen. Dabei können Personentransporte ebenso beauftragt werden wie die Übergabe der Briefsendungen für die Zustellung durch die Deutsche Post AG an das jeweilige Briefzentrum. Weiterhin können Sondersortierdienstleistungen und bundesweite Sonderfahrten Gegenstand der Sonderdienstleistungen sein.
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Referenznummer: 47/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“01067 Dresden, Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit (Anlage 4 der Vergabeunterlagen).”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“— Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 5 der...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 5 der Vergabeunterlagen. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrages als geeignet, welche im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre einen Umsatz von 2,2 Mio. EUR pro Jahr nachweisen können. - Eigenerklärung des Bieters, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung je Schadensereignis von 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 2 Mio. EUR für Vermögensschäden, die auch die Verletzung von Vorschriften des Datenschutzes (einschließlich Sozialdaten) umfasst, und 250 000 EUR für Abhandenkommen von Schlüsseln für die gesamte Vertragslaufzeit abgeschlossen, unterhalten und dies der Auftraggeberin bis spätestens 4 Wochen vor Vertragsbeginn nachgewiesen wird (Anlage 6 der Vergabeunterlagen).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
“detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre unter Angabe von - Auftraggeber - Ansprechpartner...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre unter Angabe von - Auftraggeber - Ansprechpartner des Auftraggebers, einschließlich Telefonnum-mer - Auftragsgegenstand - Leistungszeit - Auftragsvolumen (Rechnungswert) unter Verwendung der Anlage 7 der Vergabeunterlagen, welche gegebenenfalls zu vervielfältigen ist. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens 1 Referenzprojekt vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang innerhalb der letzten 3 Jahre vorweisen können. Das Referenzprojekt ist dann in seinem Umfang vergleichbar, wenn dieses ein Auftragsvolumen von wenigstens 350 000,00 EUR netto innerhalb eines Jahres nachweist. - Darstellung der Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet pro Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 8 der Vergabeunterlagen, gegliedert nach einzelnen Berufsgruppen und festangestellten Mitarbeitern sowie Aushilfskräften - Vorlage einer Kopie der Lizenzurkunde der Bundesnetzagentur für Telekommunikation und Post zur gewerblichen Beförderung von Briefsendungen - Darstellung eines Organigramms bzw. Darstellung der Organisationsstruktur des Bieters mit den Zuständigkeiten und Kompetenzen bezogen auf die - Einbindung der zuständigen Niederlassung in das Gesamtunternehmen - Einbindung des Ansprechpartners in die Zuständige Niederlassung - detaillierte Darstellung des Fuhrparks des Bieters - detaillierte Beschreibung der technischen Ausrüstung - Nachweis der Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2008 oder vergleichbar.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Rechtsform mit gesamtschuldnerische Haftung.”
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Zahlungsweise für die Unterlagen:
“10,51 EUR; Bestellung per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Verwendungszweckes AOK-P_47/2013 an die unter A.II) angegebene Adresse. Die Bezahlung kann...”
Zahlungsweise für die Unterlagen
10,51 EUR; Bestellung per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Verwendungszweckes AOK-P_47/2013 an die unter A.II) angegebene Adresse. Die Bezahlung kann durch Lastschrifteinzugsermächtigung, Verrechnungsscheck, Überweisung auf das Konto der SDV Vergabe GmbH, Ostsächsische Sparkasse Dresden, Konto 3200066228, BLZ 850 503 00 erfolgen. Die Auslieferung erfolgt nach Eingang eines Zahlungsbeleges. Die Bestellung der Papierform ist mit kostenpflichtigem Zugang ebenfalls unter www.vergabe24.de und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung möglich. Bei Vorliegen eines Leistungsverzeichnisses in Dateiform (z. B. im GAEB-Format) erfolgt dessen Auslieferung bei der Papierform auf CD-ROM. Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 5,95 EUR, ist mit kostenpflichtigem Zugang unter www.vergabe24.de und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung abrufbar. Das Entgelt wird nicht erstattet.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Justitiarin Nadja Reinbold
Name: SDV Vergabe GmbH
Postanschrift: Tharandter Str. 35
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 35142031477📞
E-Mail: vergabeunterlagen@sdv.de📧
Fax: +49 35142031460 📠
URL der Dokumente: www.vergabe24.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-02-01 📅
Datum des Endes: 2018-01-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 47/2013
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419771402📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 101a Informations- und...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
“Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. ... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...“ Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (1) “nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB. Der...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberinnen, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2013/S 175-302252 (2013-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-19 📅
Name: Sächsische Wach- und Schliessgesellschaft mbH
Postanschrift: Gabelsbergerstraße 8/10
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Justiziarin Nadja Reinbold
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Fax: +49 341/9771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 101a Informations- und...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden....“ Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2014/S 013-019381 (2014-01-16)