Rahmenvereinbarung über De-Mail-Dienste für die Bundesverwaltung
Die Bundesverwaltung beabsichtigt, in den kommenden Jahren De-Mail einzuführen. Nach §2 Abs. 2 des E-Government-Gesetzes ist jede Behörde des Bundes verpflichtet, den elektronischen Zugang für De-Mail zu eröffnen, es sei denn, sie hat keinen Zugang zu dem zentral für die Bundesverwaltung angebotenen IT-Verfahren De-Mail. Hierfür sind vom Auftragnehmer Postfach- und Versand- sowie Verzeichnisdienste gemäß der Technischen Richtlinie BSI TR-01201 De-Mail bereitzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-06.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-08-06
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Auftragsbekanntmachung
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2013-09-04
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Ergänzende Angaben
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2014-02-24
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Ergänzende Angaben
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