Rahmenvereinbarung über De-Mail-Dienste für die Bundesverwaltung

Beschaffungsamt des BMI

Die Bundesverwaltung beabsichtigt, in den kommenden Jahren De-Mail einzuführen. Nach §2 Abs. 2 des E-Government-Gesetzes ist jede Behörde des Bundes verpflichtet, den elektronischen Zugang für De-Mail zu eröffnen, es sei denn, sie hat keinen Zugang zu dem zentral für die Bundesverwaltung angebotenen IT-Verfahren De-Mail. Hierfür sind vom Auftragnehmer Postfach- und Versand- sowie Verzeichnisdienste gemäß der Technischen Richtlinie BSI TR-01201 De-Mail bereitzustellen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-06.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-06 Auftragsbekanntmachung
2013-09-04 Ergänzende Angaben
2014-02-24 Ergänzende Angaben