Rahmenvereinbarung über die Beschaffung bzw. Bereitstellung von elektrischen Triebzügen für den Einsatz im Netz der S-Bahn in Berlin sowie im angrenzenden Umland und ggf. dazugehörige Dienstleistungen
(a) Allgemeines: Die National Express Rail GmbH (nachfolgend "NX" oder die "Auftraggeberin") ist das deutsche Eisenbahnverkehrsunternehmen des britischen Verkehrskonzerns National Express. NX beteiligt sich an der Ausschreibung der Länder Berlin und Brandenburg für die schrittweise ab dem 15. Dezember 2017 auf den Linien S41, S42, S46, S47 und S8 des Berliner S-Bahn Netzes zu erbringenden Verkehrsdienstleistungen (Teilnetz Ring). NX plant darüber hinaus, sich auch an den weiteren Ausschreibungen der genannten Aufgabenträger für das sonstige Netz der Berliner S-Bahn und ggf. auch das Berliner Umland betreffenden Verkehrsausschreibungen zu beteiligen. Für die Leistungserbringung auf diesen Netzen beabsichtigt NX, eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von bis zu 700 zugelassenen elektrischen Triebzügen, bestehend aus zwei kurzgekuppelten Wagen (nachfolgend "Viertelzug"), oder eine vergleichbare Kapazität in einer Mischung aus zugelassenen Viertelzügen und zugelassenen elektrischen Triebzügen, bestehend aus vier kurzgekuppelten Wagen (nachfolgend "Halbzug"), für den Einsatz im beschriebenen Netz und ggf. dem angrenzenden Umland zu vergeben. (b) Technische Rahmenbedingungen des Auftrages: Die Fahrzeuge sind als Triebzüge aus kurzgekuppelten Wagen auszuführen, die einen Durchgang für alle Fahrgäste (einschließlich Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität) aufweisen und im Betrieb nicht getrennt werden sollen. Es sind 2 Triebzugtypen vorzusehen, nämlich durchgehend begehbare Halbzüge mit 4 Wagen und durchgehend begehbare Viertelzüge mit 2 Wagen. Die Zugbildung von allen denkbaren Triebzuglängen und -kombinationen aus Halb- und Viertelzügen, vom einzeln fahrenden Viertelzug (2 Wagen) bis zum Vollzug (8 Wagen), muss möglich sein. Ein Viertelzug besteht aus 2 Endwagen mit jeweils einem Führerstand und ein Halbzug aus 2 Endwagen mit jeweils einem Führerstand sowie zwei Mittelwagen. Mit der Bezeichnung Viertel- oder Halbzug in diesen Fahrzeuganforderungen sind damit immer diese beiden Bauformen gemeint. Die Triebzüge müssen u. a. folgende Anforderungen erfüllen: — Spurweite: 1 435 mm, — Höchstgeschwindigkeit: bis zu 100 km/h, — Energieversorgung über Seitenstromabnehmer-DC mit 750 V, — max. Länge je Wagen: 18,50 m, — max. Länge je Viertelzug: 37,00 m. (c) Äußere Rahmenbedingungen des Auftrages: NX beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung bzw. Bereitstellung von Zügen zur Erbringung des fahrplanmäßigen Betriebs auf dem Netz der S-Bahn in Berlin sowie im angrenzenden Umland. Der erste Abruf erstreckt sich auf die Züge zum Einsatz beim Betrieb des Teilnetzes Ring, der in dem Vergabeverfahren (freihändige Vergabe) der Länder Berlin und Brandenburg, bekannt gemacht durch Auftragsbekanntmachung vom 11. April 2013, ABl. EU 2013/S 071-118352, geändert durch Auftragsbekanntmachung vom 29. Mai 2013, ABl. EU 2013/S 102-174457, durch Auftragsbekanntmachung vom 5. Juni 2013, ABl. EU 2013/S 107-183140 und durch Auftragsbekanntmachung vom 18. Juni 2013, ABl. EU 2013/S 116-197968 (nachfolgend "Vergabeverfahren der Länder Berlin und Brandenburg"), vergeben werden soll. Die Betriebsaufnahme sollen frühestens ab dem 15. Dezember 2017 und für höchstens 15 Kalender- oder Fahrplanjahre erfolgen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die genannten Auftragsbekanntmachungen verwiesen. Die Vergabe der Rahmenvereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass NX in dem Vergabeverfahren der Länder Berlin und Brandenburg als Einzelbieterin mit der Leistungserbringung beauftragt wird. Ferner steht die Vergabe unter dem Vorbehalt, dass Einvernehmen über die Finanzierungsbedingungen erzielt wird. NX behält sich ferner vor, ihre Teilnahme als Einzelbieterin an dem Vergabeverfahren der Länder Berlin und Brandenburg jederzeit zu beenden; auf § 30 SektVO wird verwiesen. Ferner ist NX nicht verpflichtet, sich an weiteren Vergabeverfahren der Länder Berlin und Brandenburg betreffend SPNV-Dienstleistungen auf dem Netz der S-Bahn in Berlin und im angrenzenden Umland zu beteiligen. (d) Vertragliche Rahmenbedingungen des Auftrages: Der Auftrag soll NX unter anderem in die Lage versetzen, hinsichtlich der dafür erforderlichen Fahrzeuge ein Angebot in dem Vergabeverfahren der Länder Berlin und Brandenburg sowie ggf. weiterer Vergabeverfahren für SPNV-Dienstleistungen auf dem Netz der S-Bahn in Berlin und im angrenzenden Umland abzugeben. Hinsichtlich der Ausgestaltung des Vertrages kommen dafür folgende Alternativgestaltungen in Betracht: — ausschließliche Entwicklung, Herstellung, Zulassung und Lieferung der Fahrzeuge durch den Auftragnehmer, — Bildung eines gemeinsamen Unternehmens zwischen NX und dem Auftragnehmer, das (1.) der NX als Unterauftragnehmer die Fahrzeuge zur Verfügung stellt und (2.) ggf. für NX als Unterauftragnehmer die Instandhaltung der Fahrzeuge oder Teile der Instandhaltung und/oder die Finanzierung der Fahrzeuge übernimmt. Genauere Angaben zum Vertragsgegenstand und zum weiteren Verfahren werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs in den Vergabeunterlagen gemacht. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote zu beiden Alternativgestaltungen oder zu lediglich einer davon einzuholen. Der Vertragsgegenstand wird im Laufe des Verhandlungsverfahrens im Zusammenwirken mit den Bietern konkretisiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-03.
Auftragsbekanntmachung (2013-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schienenfahrzeuge
Menge oder Umfang:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von bis zu 700 Viertelzügen, mit einem ersten Abruf – vorbehaltlich der Beauftragung von NX mit entsprechenden Verkehrsleistungen – von ca. 195 Viertelzügen.Die Länge eines Viertelzuges beträgt max. 37,00 m (Länge über Kupplung). Ein Viertelzug ist eine Einheit, die aus 2 kurzgekuppelten Wagen besteht, die einen Durchgang zwischen den Wagen für alle Fahrgäste (einschließlich Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität) aufweist und im Betrieb nicht getrennt werden soll und aus 2 Endwagen mit jeweils einem Führerstand besteht.Es besteht die Möglichkeit, dass Triebzüge als Halbzüge bestellt werden. Ein Halbzug besteht aus 4 kurzgekuppelten Wagen, die für alle Fahrgäste durchgängig begehbar sind und Führerstände an beiden Zugenden haben. Die max. Länge des Halbzuges beträgt 74,00 m (Länge über Kupplung).Für den ersten Abruf werden voraussichtlich diese Triebzugtypen bestellt:— ca. 82 durchgehend begehbare Halbzüge (4 Wagen) mit Führerständen an beiden Zugenden,— ca. 31 durchgehend begehbare Viertelzüge (2 Wagen) mit Führerständen an beiden Zugenden.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von bis zu 700 Viertelzügen, mit einem ersten Abruf – vorbehaltlich der Beauftragung von NX mit entsprechenden Verkehrsleistungen – von ca. 195 Viertelzügen.Die Länge eines Viertelzuges beträgt max. 37,00 m (Länge über Kupplung). Ein Viertelzug ist eine Einheit, die aus 2 kurzgekuppelten Wagen besteht, die einen Durchgang zwischen den Wagen für alle Fahrgäste (einschließlich Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität) aufweist und im Betrieb nicht getrennt werden soll und aus 2 Endwagen mit jeweils einem Führerstand besteht.Es besteht die Möglichkeit, dass Triebzüge als Halbzüge bestellt werden. Ein Halbzug besteht aus 4 kurzgekuppelten Wagen, die für alle Fahrgäste durchgängig begehbar sind und Führerstände an beiden Zugenden haben. Die max. Länge des Halbzuges beträgt 74,00 m (Länge über Kupplung).Für den ersten Abruf werden voraussichtlich diese Triebzugtypen bestellt:— ca. 82 durchgehend begehbare Halbzüge (4 Wagen) mit Führerständen an beiden Zugenden,— ca. 31 durchgehend begehbare Viertelzüge (2 Wagen) mit Führerständen an beiden Zugenden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schienenfahrzeuge📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: National Express Rail GmbH
Postanschrift: Vogelsanger Weg 38
Postleitzahl: 40470
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.nationalexpress.de/🌏
E-Mail: infogermany@nationalexpress.com📧
Telefon: +49 21154216767📞
Fax: +49 21154216777 📠
(a) Teilnahmeantragsvordrucke:
Bei der oben unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung genannten Kontaktstelle sind Teilnahmeantragsvordrucke per E-Mail, Telefax oder auf dem Postweg unter Angabe einer E-Mail-Adresse für die Zusendung der Teilnahmeantragsvordrucke anzufordern. Die Kontaktstelle wird die Teilnahmeantragsvordrucke sodann im editierbaren (.docx) Format per E-Mail zuschicken. Die Teilnahmeantragsvordrucke sind zwingend für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Änderungen an den Teilnahmeantragsvordrucken sind unzulässig, sofern in den Vordrucken nichts anderes bestimmt ist.
Zusätzlich zu den in Abschnitt III der Auftragsbekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweisen hat der Bewerber zusammen mit dem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindlich unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung an die unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung genannte Kontaktstelle zu übersenden. In der Vertraulichkeitserklärung verpflichtet sich der Bewerber dazu, sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen – auch nach Beendigung bzw. Aufhebung des Vergabeverfahrens oder Abstandnahme des Bewerbers von einer Angebotseinreichung – vertraulich zu behandeln und nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Die Auftraggeberin wird einen Vordruck der Vertraulichkeitserklärung zusammen mit den oben genannten Teilnahmeantragsvordrucken übersenden. Die Einreichung des ausgefüllten und unterzeichneten Vordruckes der Vertraulichkeitserklärung durch den Bewerber, zusammen mit dem Teilnahmeantrag, ist Voraussetzung für den Erhalt der Vergabeunterlagen, soweit die sonstigen Teilnahmebedingungen nach Abschnitt III der Auftragsbekanntmachung erfüllt sind.
(b) Fragen zu der Auftragsbekanntmachung und den Teilnahmeantragsvordrucken:
Nachfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung oder den Teilnahmeantragsvordrucken sind unter Angabe der Auftragsbezeichnung und des Aktenzeichens gemäß Ziffer IV.3.1) der Auftragsbekanntmachung unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge in Textform – d.h. per Post, E-Mail oder Telefax – an die oben unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung genannte Kontaktstelle zu stellen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform. Für eine Übersendung von während der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge ergangenen Antworten auf eventuelle Rückfragen und Rügen zu der Auftragsbekanntmachung oder den Teilnahmeantragsvordrucken werden Interessenten am Auftrag aufgefordert, entsprechende Kontaktdaten (Name und Anschrift sowie Email-Adresse und/oder Telefaxnummer) an die oben genannte Kontaktstelle zu übermitteln.
(c) Teilnahmeanträge:
Teilnahmeanträge (einschließlich sämtliche für den Teilnahmeantrag geforderte Erklärungen, Nachweise und sonstige Angaben) müssen bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge schriftlich in einem verschlossenen Sendungsumschlag/Paket bei der oben unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung genannten Kontaktstelle eingegangen sein (die Übermittlung per Telefax oder in elektronischer Form, beispielsweise per E-Mail, reicht nicht aus, und zwar auch nicht zur Fristwahrung). Das Aktenzeichen gemäß Ziffer IV.3.1) der Auftragsbekanntmachung sowie der Zusatz "Teilnahmeantrag – nicht öffnen" sind AUSSEN auf dem Sendungsumschlag/Paket gut sichtbar zu vermerken. Die Auftraggeberin empfiehlt hierzu die Verwendung des in den Teilnahmeantragsvordrucken enthaltenen Vordruckes für die Außenkennzeichnung. Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Anforderungen der Bekanntmachung gelten auch für Bewerber- /Bietergemeinschaften und deren Mitglieder. Sofern und soweit in der Auftragsbekanntmachung nichts anderes angegeben ist, sind die geforderten Erklärungen, Nachweise und sonstigen Angaben von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bewerber/Mitglieder von Bewerber-/Bietergemeinschaften, die sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen oder Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft ("eingesetzte Unternehmen") stützen, müssen mit dem Teilnahmeantrag diese eingesetzten Unternehmen in einer Eigenerklärung verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche, rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung der eingesetzten Unternehmen nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlich sind. Sofern der Zugriff aus Sicht der Auftraggeberin nicht hinreichend gesichert erscheint, sind auf ihr Verlangen weitere Erklärungen vorzulegen. Sofern und soweit in der Auftragsbekanntmachung nichts anderes angegeben ist, ist bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Eingereichte Unterlagen sind erforderlichenfalls mit Stempel/Vermerk "vertraulich" zu kennzeichnen, wenn und soweit sie dem Geheimschutz unterliegen oder Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass wissentlich falsche Angaben und Erklärungen den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zur Folge haben.
(d) Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Nachforderung besteht jedoch nicht. Die Auftraggeberin kann insbesondere aus Gründen der Gleichbehandlung solche Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bewerber, Mitglieder von Bewerbergemeinschaften oder eingesetzten Unternehmen, auf die sich ein Bewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gemäß § 20 Absatz 3 der Sektorenverordnung beruft, anzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Die Auftraggeberin behält sich vor, vor einer etwaigen Zuschlagserteilung aktualisierte Erklärungen und Nachweise gemäß Abschnitt III der Auftragsbekanntmachung anzufordern.
Bei der oben unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung genannten Kontaktstelle sind Teilnahmeantragsvordrucke per E-Mail, Telefax oder auf dem Postweg unter Angabe einer E-Mail-Adresse für die Zusendung der Teilnahmeantragsvordrucke anzufordern. Die Kontaktstelle wird die Teilnahmeantragsvordrucke sodann im editierbaren (.docx) Format per E-Mail zuschicken. Die Teilnahmeantragsvordrucke sind zwingend für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Änderungen an den Teilnahmeantragsvordrucken sind unzulässig, sofern in den Vordrucken nichts anderes bestimmt ist.
Zusätzlich zu den in Abschnitt III der Auftragsbekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweisen hat der Bewerber zusammen mit dem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindlich unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung an die unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung genannte Kontaktstelle zu übersenden. In der Vertraulichkeitserklärung verpflichtet sich der Bewerber dazu, sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen – auch nach Beendigung bzw. Aufhebung des Vergabeverfahrens oder Abstandnahme des Bewerbers von einer Angebotseinreichung – vertraulich zu behandeln und nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Die Auftraggeberin wird einen Vordruck der Vertraulichkeitserklärung zusammen mit den oben genannten Teilnahmeantragsvordrucken übersenden. Die Einreichung des ausgefüllten und unterzeichneten Vordruckes der Vertraulichkeitserklärung durch den Bewerber, zusammen mit dem Teilnahmeantrag, ist Voraussetzung für den Erhalt der Vergabeunterlagen, soweit die sonstigen Teilnahmebedingungen nach Abschnitt III der Auftragsbekanntmachung erfüllt sind.
(b) Fragen zu der Auftragsbekanntmachung und den Teilnahmeantragsvordrucken:
Nachfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung oder den Teilnahmeantragsvordrucken sind unter Angabe der Auftragsbezeichnung und des Aktenzeichens gemäß Ziffer IV.3.1) der Auftragsbekanntmachung unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge in Textform – d.h. per Post, E-Mail oder Telefax – an die oben unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung genannte Kontaktstelle zu stellen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform. Für eine Übersendung von während der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge ergangenen Antworten auf eventuelle Rückfragen und Rügen zu der Auftragsbekanntmachung oder den Teilnahmeantragsvordrucken werden Interessenten am Auftrag aufgefordert, entsprechende Kontaktdaten (Name und Anschrift sowie Email-Adresse und/oder Telefaxnummer) an die oben genannte Kontaktstelle zu übermitteln.
(c) Teilnahmeanträge:
Teilnahmeanträge (einschließlich sämtliche für den Teilnahmeantrag geforderte Erklärungen, Nachweise und sonstige Angaben) müssen bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge schriftlich in einem verschlossenen Sendungsumschlag/Paket bei der oben unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung genannten Kontaktstelle eingegangen sein (die Übermittlung per Telefax oder in elektronischer Form, beispielsweise per E-Mail, reicht nicht aus, und zwar auch nicht zur Fristwahrung). Das Aktenzeichen gemäß Ziffer IV.3.1) der Auftragsbekanntmachung sowie der Zusatz "Teilnahmeantrag – nicht öffnen" sind AUSSEN auf dem Sendungsumschlag/Paket gut sichtbar zu vermerken. Die Auftraggeberin empfiehlt hierzu die Verwendung des in den Teilnahmeantragsvordrucken enthaltenen Vordruckes für die Außenkennzeichnung. Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Anforderungen der Bekanntmachung gelten auch für Bewerber- /Bietergemeinschaften und deren Mitglieder. Sofern und soweit in der Auftragsbekanntmachung nichts anderes angegeben ist, sind die geforderten Erklärungen, Nachweise und sonstigen Angaben von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bewerber/Mitglieder von Bewerber-/Bietergemeinschaften, die sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen oder Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft ("eingesetzte Unternehmen") stützen, müssen mit dem Teilnahmeantrag diese eingesetzten Unternehmen in einer Eigenerklärung verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche, rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung der eingesetzten Unternehmen nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlich sind. Sofern der Zugriff aus Sicht der Auftraggeberin nicht hinreichend gesichert erscheint, sind auf ihr Verlangen weitere Erklärungen vorzulegen. Sofern und soweit in der Auftragsbekanntmachung nichts anderes angegeben ist, ist bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Eingereichte Unterlagen sind erforderlichenfalls mit Stempel/Vermerk "vertraulich" zu kennzeichnen, wenn und soweit sie dem Geheimschutz unterliegen oder Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass wissentlich falsche Angaben und Erklärungen den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zur Folge haben.
(d) Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Nachforderung besteht jedoch nicht. Die Auftraggeberin kann insbesondere aus Gründen der Gleichbehandlung solche Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bewerber, Mitglieder von Bewerbergemeinschaften oder eingesetzten Unternehmen, auf die sich ein Bewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gemäß § 20 Absatz 3 der Sektorenverordnung beruft, anzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Die Auftraggeberin behält sich vor, vor einer etwaigen Zuschlagserteilung aktualisierte Erklärungen und Nachweise gemäß Abschnitt III der Auftragsbekanntmachung anzufordern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
(a) Allgemeines:
Die National Express Rail GmbH (nachfolgend "NX" oder die "Auftraggeberin") ist das deutsche Eisenbahnverkehrsunternehmen des britischen Verkehrskonzerns National Express. NX beteiligt sich an der Ausschreibung der Länder Berlin und Brandenburg für die schrittweise ab dem 15. Dezember 2017 auf den Linien S41, S42, S46, S47 und S8 des Berliner S-Bahn Netzes zu erbringenden Verkehrsdienstleistungen (Teilnetz Ring). NX plant darüber hinaus, sich auch an den weiteren Ausschreibungen der genannten Aufgabenträger für das sonstige Netz der Berliner S-Bahn und ggf. auch das Berliner Umland betreffenden Verkehrsausschreibungen zu beteiligen. Für die Leistungserbringung auf diesen Netzen beabsichtigt NX, eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von bis zu 700 zugelassenen elektrischen Triebzügen, bestehend aus zwei kurzgekuppelten Wagen (nachfolgend "Viertelzug"), oder eine vergleichbare Kapazität in einer Mischung aus zugelassenen Viertelzügen und zugelassenen elektrischen Triebzügen, bestehend aus vier kurzgekuppelten Wagen (nachfolgend "Halbzug"), für den Einsatz im beschriebenen Netz und ggf. dem angrenzenden Umland zu vergeben.
Die National Express Rail GmbH (nachfolgend "NX" oder die "Auftraggeberin") ist das deutsche Eisenbahnverkehrsunternehmen des britischen Verkehrskonzerns National Express. NX beteiligt sich an der Ausschreibung der Länder Berlin und Brandenburg für die schrittweise ab dem 15. Dezember 2017 auf den Linien S41, S42, S46, S47 und S8 des Berliner S-Bahn Netzes zu erbringenden Verkehrsdienstleistungen (Teilnetz Ring). NX plant darüber hinaus, sich auch an den weiteren Ausschreibungen der genannten Aufgabenträger für das sonstige Netz der Berliner S-Bahn und ggf. auch das Berliner Umland betreffenden Verkehrsausschreibungen zu beteiligen. Für die Leistungserbringung auf diesen Netzen beabsichtigt NX, eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von bis zu 700 zugelassenen elektrischen Triebzügen, bestehend aus zwei kurzgekuppelten Wagen (nachfolgend "Viertelzug"), oder eine vergleichbare Kapazität in einer Mischung aus zugelassenen Viertelzügen und zugelassenen elektrischen Triebzügen, bestehend aus vier kurzgekuppelten Wagen (nachfolgend "Halbzug"), für den Einsatz im beschriebenen Netz und ggf. dem angrenzenden Umland zu vergeben.
(b) Technische Rahmenbedingungen des Auftrages:
Die Fahrzeuge sind als Triebzüge aus kurzgekuppelten Wagen auszuführen, die einen Durchgang für alle Fahrgäste (einschließlich Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität) aufweisen und im Betrieb nicht getrennt werden sollen. Es sind 2 Triebzugtypen vorzusehen, nämlich durchgehend begehbare Halbzüge mit 4 Wagen und durchgehend begehbare Viertelzüge mit 2 Wagen. Die Zugbildung von allen denkbaren Triebzuglängen und -kombinationen aus Halb- und Viertelzügen, vom einzeln fahrenden Viertelzug (2 Wagen) bis zum Vollzug (8 Wagen), muss möglich sein. Ein Viertelzug besteht aus 2 Endwagen mit jeweils einem Führerstand und ein Halbzug aus 2 Endwagen mit jeweils einem Führerstand sowie zwei Mittelwagen. Mit der Bezeichnung Viertel- oder Halbzug in diesen Fahrzeuganforderungen sind damit immer diese beiden Bauformen gemeint. Die Triebzüge müssen u. a. folgende Anforderungen erfüllen:
Die Fahrzeuge sind als Triebzüge aus kurzgekuppelten Wagen auszuführen, die einen Durchgang für alle Fahrgäste (einschließlich Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität) aufweisen und im Betrieb nicht getrennt werden sollen. Es sind 2 Triebzugtypen vorzusehen, nämlich durchgehend begehbare Halbzüge mit 4 Wagen und durchgehend begehbare Viertelzüge mit 2 Wagen. Die Zugbildung von allen denkbaren Triebzuglängen und -kombinationen aus Halb- und Viertelzügen, vom einzeln fahrenden Viertelzug (2 Wagen) bis zum Vollzug (8 Wagen), muss möglich sein. Ein Viertelzug besteht aus 2 Endwagen mit jeweils einem Führerstand und ein Halbzug aus 2 Endwagen mit jeweils einem Führerstand sowie zwei Mittelwagen. Mit der Bezeichnung Viertel- oder Halbzug in diesen Fahrzeuganforderungen sind damit immer diese beiden Bauformen gemeint. Die Triebzüge müssen u. a. folgende Anforderungen erfüllen:
— Spurweite: 1 435 mm,
— Höchstgeschwindigkeit: bis zu 100 km/h,
— Energieversorgung über Seitenstromabnehmer-DC mit 750 V,
— max. Länge je Wagen: 18,50 m,
— max. Länge je Viertelzug: 37,00 m.
(c) Äußere Rahmenbedingungen des Auftrages:
NX beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung bzw. Bereitstellung von Zügen zur Erbringung des fahrplanmäßigen Betriebs auf dem Netz der S-Bahn in Berlin sowie im angrenzenden Umland. Der erste Abruf erstreckt sich auf die Züge zum Einsatz beim Betrieb des Teilnetzes Ring, der in dem Vergabeverfahren (freihändige Vergabe) der Länder Berlin und Brandenburg, bekannt gemacht durch Auftragsbekanntmachung vom 11. April 2013, ABl. EU 2013/S 071-118352, geändert durch Auftragsbekanntmachung vom 29. Mai 2013, ABl. EU 2013/S 102-174457, durch Auftragsbekanntmachung vom 5. Juni 2013, ABl. EU 2013/S 107-183140 und durch Auftragsbekanntmachung vom 18. Juni 2013, ABl. EU 2013/S 116-197968 (nachfolgend "Vergabeverfahren der Länder Berlin und Brandenburg"), vergeben werden soll. Die Betriebsaufnahme sollen frühestens ab dem 15. Dezember 2017 und für höchstens 15 Kalender- oder Fahrplanjahre erfolgen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die genannten Auftragsbekanntmachungen verwiesen.
NX beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung bzw. Bereitstellung von Zügen zur Erbringung des fahrplanmäßigen Betriebs auf dem Netz der S-Bahn in Berlin sowie im angrenzenden Umland. Der erste Abruf erstreckt sich auf die Züge zum Einsatz beim Betrieb des Teilnetzes Ring, der in dem Vergabeverfahren (freihändige Vergabe) der Länder Berlin und Brandenburg, bekannt gemacht durch Auftragsbekanntmachung vom 11. April 2013, ABl. EU 2013/S 071-118352, geändert durch Auftragsbekanntmachung vom 29. Mai 2013, ABl. EU 2013/S 102-174457, durch Auftragsbekanntmachung vom 5. Juni 2013, ABl. EU 2013/S 107-183140 und durch Auftragsbekanntmachung vom 18. Juni 2013, ABl. EU 2013/S 116-197968 (nachfolgend "Vergabeverfahren der Länder Berlin und Brandenburg"), vergeben werden soll. Die Betriebsaufnahme sollen frühestens ab dem 15. Dezember 2017 und für höchstens 15 Kalender- oder Fahrplanjahre erfolgen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die genannten Auftragsbekanntmachungen verwiesen.
Die Vergabe der Rahmenvereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass NX in dem Vergabeverfahren der Länder Berlin und Brandenburg als Einzelbieterin mit der Leistungserbringung beauftragt wird. Ferner steht die Vergabe unter dem Vorbehalt, dass Einvernehmen über die Finanzierungsbedingungen erzielt wird.
Die Vergabe der Rahmenvereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass NX in dem Vergabeverfahren der Länder Berlin und Brandenburg als Einzelbieterin mit der Leistungserbringung beauftragt wird. Ferner steht die Vergabe unter dem Vorbehalt, dass Einvernehmen über die Finanzierungsbedingungen erzielt wird.
NX behält sich ferner vor, ihre Teilnahme als Einzelbieterin an dem Vergabeverfahren der Länder Berlin und Brandenburg jederzeit zu beenden; auf § 30 SektVO wird verwiesen. Ferner ist NX nicht verpflichtet, sich an weiteren Vergabeverfahren der Länder Berlin und Brandenburg betreffend SPNV-Dienstleistungen auf dem Netz der S-Bahn in Berlin und im angrenzenden Umland zu beteiligen.
NX behält sich ferner vor, ihre Teilnahme als Einzelbieterin an dem Vergabeverfahren der Länder Berlin und Brandenburg jederzeit zu beenden; auf § 30 SektVO wird verwiesen. Ferner ist NX nicht verpflichtet, sich an weiteren Vergabeverfahren der Länder Berlin und Brandenburg betreffend SPNV-Dienstleistungen auf dem Netz der S-Bahn in Berlin und im angrenzenden Umland zu beteiligen.
(d) Vertragliche Rahmenbedingungen des Auftrages:
Der Auftrag soll NX unter anderem in die Lage versetzen, hinsichtlich der dafür erforderlichen Fahrzeuge ein Angebot in dem Vergabeverfahren der Länder Berlin und Brandenburg sowie ggf. weiterer Vergabeverfahren für SPNV-Dienstleistungen auf dem Netz der S-Bahn in Berlin und im angrenzenden Umland abzugeben. Hinsichtlich der Ausgestaltung des Vertrages kommen dafür folgende Alternativgestaltungen in Betracht:
Der Auftrag soll NX unter anderem in die Lage versetzen, hinsichtlich der dafür erforderlichen Fahrzeuge ein Angebot in dem Vergabeverfahren der Länder Berlin und Brandenburg sowie ggf. weiterer Vergabeverfahren für SPNV-Dienstleistungen auf dem Netz der S-Bahn in Berlin und im angrenzenden Umland abzugeben. Hinsichtlich der Ausgestaltung des Vertrages kommen dafür folgende Alternativgestaltungen in Betracht:
— ausschließliche Entwicklung, Herstellung, Zulassung und Lieferung der Fahrzeuge durch den Auftragnehmer,
— Bildung eines gemeinsamen Unternehmens zwischen NX und dem Auftragnehmer, das (1.) der NX als Unterauftragnehmer die Fahrzeuge zur Verfügung stellt und (2.) ggf. für NX als Unterauftragnehmer die Instandhaltung der Fahrzeuge oder Teile der Instandhaltung und/oder die Finanzierung der Fahrzeuge übernimmt.
— Bildung eines gemeinsamen Unternehmens zwischen NX und dem Auftragnehmer, das (1.) der NX als Unterauftragnehmer die Fahrzeuge zur Verfügung stellt und (2.) ggf. für NX als Unterauftragnehmer die Instandhaltung der Fahrzeuge oder Teile der Instandhaltung und/oder die Finanzierung der Fahrzeuge übernimmt.
Genauere Angaben zum Vertragsgegenstand und zum weiteren Verfahren werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs in den Vergabeunterlagen gemacht. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote zu beiden Alternativgestaltungen oder zu lediglich einer davon einzuholen. Der Vertragsgegenstand wird im Laufe des Verhandlungsverfahrens im Zusammenwirken mit den Bietern konkretisiert.
Genauere Angaben zum Vertragsgegenstand und zum weiteren Verfahren werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs in den Vergabeunterlagen gemacht. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote zu beiden Alternativgestaltungen oder zu lediglich einer davon einzuholen. Der Vertragsgegenstand wird im Laufe des Verhandlungsverfahrens im Zusammenwirken mit den Bietern konkretisiert.
Menge oder Umfang:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von bis zu 700 Viertelzügen, mit einem ersten Abruf – vorbehaltlich der Beauftragung von NX mit entsprechenden Verkehrsleistungen – von ca. 195 Viertelzügen.
Die Länge eines Viertelzuges beträgt max. 37,00 m (Länge über Kupplung). Ein Viertelzug ist eine Einheit, die aus 2 kurzgekuppelten Wagen besteht, die einen Durchgang zwischen den Wagen für alle Fahrgäste (einschließlich Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität) aufweist und im Betrieb nicht getrennt werden soll und aus 2 Endwagen mit jeweils einem Führerstand besteht.
Die Länge eines Viertelzuges beträgt max. 37,00 m (Länge über Kupplung). Ein Viertelzug ist eine Einheit, die aus 2 kurzgekuppelten Wagen besteht, die einen Durchgang zwischen den Wagen für alle Fahrgäste (einschließlich Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität) aufweist und im Betrieb nicht getrennt werden soll und aus 2 Endwagen mit jeweils einem Führerstand besteht.
Es besteht die Möglichkeit, dass Triebzüge als Halbzüge bestellt werden. Ein Halbzug besteht aus 4 kurzgekuppelten Wagen, die für alle Fahrgäste durchgängig begehbar sind und Führerstände an beiden Zugenden haben. Die max. Länge des Halbzuges beträgt 74,00 m (Länge über Kupplung).
Es besteht die Möglichkeit, dass Triebzüge als Halbzüge bestellt werden. Ein Halbzug besteht aus 4 kurzgekuppelten Wagen, die für alle Fahrgäste durchgängig begehbar sind und Führerstände an beiden Zugenden haben. Die max. Länge des Halbzuges beträgt 74,00 m (Länge über Kupplung).
Für den ersten Abruf werden voraussichtlich diese Triebzugtypen bestellt:
— ca. 82 durchgehend begehbare Halbzüge (4 Wagen) mit Führerständen an beiden Zugenden,
— ca. 31 durchgehend begehbare Viertelzüge (2 Wagen) mit Führerständen an beiden Zugenden.
Referenznummer: Rahmenvereinbarung elektrische Schienenfahrzeuge 2013/2 – Berlin S-Bahn – 70.19.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland (Hauptlieferort).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(a) PL1 – Erklärung zur Insolvenz/Liquidation: Der Bewerber versichert, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
(a) PL1 – Erklärung zur Insolvenz/Liquidation: Der Bewerber versichert, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
(b) PL2 – Erklärung betreffend Gewerbezentralregistereinträgen (Hinweis: die Anforderung PL2 bezieht sich nicht auf Eintragungen im Handelsregister): Erklärung des Bewerbers über Einträge im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register sowie Erklärung des Bewerbers, ob im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages ein Verfahren anhängig ist, das zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register führen kann. Sofern ein Eintrag im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register besteht, ist ebenso ein Registerauszug vorzulegen.
(b) PL2 – Erklärung betreffend Gewerbezentralregistereinträgen (Hinweis: die Anforderung PL2 bezieht sich nicht auf Eintragungen im Handelsregister): Erklärung des Bewerbers über Einträge im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register sowie Erklärung des Bewerbers, ob im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages ein Verfahren anhängig ist, das zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register führen kann. Sofern ein Eintrag im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register besteht, ist ebenso ein Registerauszug vorzulegen.
(c) PL3 – Anmeldung Gewerbe: Der Bewerber versichert und weist nach, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate seit letzter Abgabe) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache (ggf. Original und beglaubigte Übersetzung) beizufügen.
(c) PL3 – Anmeldung Gewerbe: Der Bewerber versichert und weist nach, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate seit letzter Abgabe) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache (ggf. Original und beglaubigte Übersetzung) beizufügen.
(c) PL4 – Erklärung zu Ausschlussgründen: Erklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Abs. 1, 2 und 4 der Sektorenverordnung (SektVO). Bei Vorliegen von Ausschlussgründen hat der Bewerber zu erläutern, aufgrund welcher Umstände der Bewerber der Ansicht ist, dass seine Zuverlässigkeit durch den Verstoß/die Verstöße nicht in Frage gestellt ist.
(c) PL4 – Erklärung zu Ausschlussgründen: Erklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Abs. 1, 2 und 4 der Sektorenverordnung (SektVO). Bei Vorliegen von Ausschlussgründen hat der Bewerber zu erläutern, aufgrund welcher Umstände der Bewerber der Ansicht ist, dass seine Zuverlässigkeit durch den Verstoß/die Verstöße nicht in Frage gestellt ist.
(d) PL5 – Erklärung zu wettbewerbsbeschränkenden Abreden: Der Bewerber erklärt, dass er in Bezug auf die vorliegende Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat und auch nicht treffen wird.
(e) Die vorstehend genannten Erklärungen und ggf. Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
(f) Für die vorstehend genannten Erklärungen ist das entsprechende Formblatt Nr. III.2.1) der Teilnahmeantragsvordrucke (Persönliche Lage/Zuverlässigkeit) zu verwenden (siehe dazu unten Ziffer VI.3) der Auftragsbekanntmachung).
(g) Die Auftraggeberin verzichtet auf die unter Ziffer III.2.1) der Auftragsbekanntmachung genannten Nachweise, soweit diese im Rahmen anderer Vergabeverfahren der letzten 12 Monate der Auftraggeberin vorgelegt wurden und der Bewerber schriftlich versichert, dass diese noch gültig sind und keine nennenswerten Änderungen seither eingetreten sind.
(g) Die Auftraggeberin verzichtet auf die unter Ziffer III.2.1) der Auftragsbekanntmachung genannten Nachweise, soweit diese im Rahmen anderer Vergabeverfahren der letzten 12 Monate der Auftraggeberin vorgelegt wurden und der Bewerber schriftlich versichert, dass diese noch gültig sind und keine nennenswerten Änderungen seither eingetreten sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(a) WL1 – Erklärung des Bewerbers zu Gesamtumsätzen: Erklärung des Bewerbers, aus der der Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens des Bewerbers jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre hervorgeht.
(b) WL2 – Erklärung des Bewerbers zu spartenbezogenen Mindestumsätzen: Erklärung des Bewerbers, welchen Nettoumsatz in Höhe von mindestens 100.000.000 EUR der Bewerber jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Europa mit der Herstellung und Lieferung von Fahrzeugen für den Schienenpersonenverkehr erzielt hat. Bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen ist der Eigenanteil darzulegen und es darf nur der Eigenanteil für die Umsatzangabe berücksichtigt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(b) WL2 – Erklärung des Bewerbers zu spartenbezogenen Mindestumsätzen: Erklärung des Bewerbers, welchen Nettoumsatz in Höhe von mindestens 100.000.000 EUR der Bewerber jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Europa mit der Herstellung und Lieferung von Fahrzeugen für den Schienenpersonenverkehr erzielt hat. Bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen ist der Eigenanteil darzulegen und es darf nur der Eigenanteil für die Umsatzangabe berücksichtigt werden.
(c) WL3 – Vertragserfüllungsbürgschaften: Kann der Bewerber die unter (a) und (b) geforderten Erklärungen nicht vorlegen, hat er eine Erklärung abzugeben, in der er sich verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine Vertragserfüllungsbürgschaft einer Bank (mit einem Mindestrating A+/A1) in Höhe von 10 % des Vertragswertes beizubringen. Dies gilt nicht, wenn im Falle einer Bietergemeinschaft der Bewerber die unter (a) und (b) geforderten Erklärungen für den mehrheitlichen Gesellschafter (größer/gleich 50 % Gesellschaftsanteil) oder alle Gesellschafter vorlegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(c) WL3 – Vertragserfüllungsbürgschaften: Kann der Bewerber die unter (a) und (b) geforderten Erklärungen nicht vorlegen, hat er eine Erklärung abzugeben, in der er sich verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine Vertragserfüllungsbürgschaft einer Bank (mit einem Mindestrating A+/A1) in Höhe von 10 % des Vertragswertes beizubringen. Dies gilt nicht, wenn im Falle einer Bietergemeinschaft der Bewerber die unter (a) und (b) geforderten Erklärungen für den mehrheitlichen Gesellschafter (größer/gleich 50 % Gesellschaftsanteil) oder alle Gesellschafter vorlegt.
(d) WL3 – Haftungskapital: Der Bewerber erklärt, dass sein Haftungskapital während der Laufzeit des Vertrages mindestens 500.000 EUR betragen wird.
(e) Die vorstehend genannten Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
(f) Für die vorstehend genannten Erklärungen ist das entsprechende Formblatt Nr. III.2.2) der Teilnahmeantragsvordrucke (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) zu verwenden (siehe dazu unten Ziffer VI.3) der Auftragsbekanntmachung).
(g) Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlich sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(g) Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlich sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(a) TL1 – Referenzliste:
Der Bewerber muss eine Referenzliste über die Herstellung, Zulassung und Lieferung von Schienenfahrzeugen innerhalb der letzten fünf Jahre vorlegen mit folgenden Angaben zu den einzelnen Referenzen:
(i) Projektbezeichnung und Kurzbeschreibung der Leistung,
(ii) Anzahl der hergestellten, zugelassenen und gelieferten Schienenfahrzeuge,
(iii) Zeitraum der Leistungserbringung,
(iv) Auftraggeber.
In der Referenzliste muss mindestens eine Referenz über die Herstellung und Lieferung von elektrischen Triebzügen für den Nahverkehr enthalten sein. Konsortialprojekte können ebenfalls angegeben werden.
(b) TL2 – Bestätigung eines Referenzprojektes:
Der Bewerber legt nach Möglichkeit ein Bestätigungsschreiben eines Betreibers über eine ausreichende Zuverlässigkeit von gelieferten elektrischen Triebzügen im Betriebseinsatz vor.
(c) TL3 – Nachweis über zugelassene Fahrzeuge:
Der Bewerber muss mindestens zwei Vollbahnfahrzeuge im Sinne der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO) beim Eisenbahnbundesamt zugelassen haben oder aber mindestens zwei Vollbahnfahrzeuge im Sinne der EBO in Mitgliedstaaten der EU innerhalb der letzten 5 Jahre zugelassen haben. Die betreffenden Zulassungen müssen uneingeschränkt erfolgt sein und die Fahrzeuge müssen von dem betreffenden Auftraggeber/Besteller vollständig abgenommen worden sein.
Der Bewerber muss mindestens zwei Vollbahnfahrzeuge im Sinne der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO) beim Eisenbahnbundesamt zugelassen haben oder aber mindestens zwei Vollbahnfahrzeuge im Sinne der EBO in Mitgliedstaaten der EU innerhalb der letzten 5 Jahre zugelassen haben. Die betreffenden Zulassungen müssen uneingeschränkt erfolgt sein und die Fahrzeuge müssen von dem betreffenden Auftraggeber/Besteller vollständig abgenommen worden sein.
(d) TL4 – Erklärung zu technischen und infrastrukturellen Ausrüstungen:
Aussagekräftige Beschreibung des Bewerbers, aus der die zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstungen und Infrastrukturen für die Fertigung der vergabegegenständlichen Fahrzeuge hervorgeht.
(e) TL5 – Branchenübliches Fertigungs- und Qualitätssicherungssystem:
Vorlage entsprechender Zertifizierungen oder Beschreibung der Prozesse und Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
(f) Die vorstehend genannten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
(g) Für die vorstehend genannten Erklärungen ist das entsprechende Formblatt Nr. III.2.3) der Teilnahmeantragsvordrucke (Technische Leistungsfähigkeit) zu verwenden (siehe dazu unten Ziffer VI.3) der Auftragsbekanntmachung).
(h) Die Auftraggeberin verzichtet auf die unter Ziffer III.2.3) der Auftragsbekanntmachung genannten Erklärungen/Nachweise, sofern sie im Rahmen anderer Vergabeverfahren der letzten 12 Monate der Auftraggeberin vorgelegt wurden und der Bewerber schriftlich versichert, dass diese noch gültig sind und keine nennenswerten Änderungen seither eingetreten sind. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlich sind.
(h) Die Auftraggeberin verzichtet auf die unter Ziffer III.2.3) der Auftragsbekanntmachung genannten Erklärungen/Nachweise, sofern sie im Rahmen anderer Vergabeverfahren der letzten 12 Monate der Auftraggeberin vorgelegt wurden und der Bewerber schriftlich versichert, dass diese noch gültig sind und keine nennenswerten Änderungen seither eingetreten sind. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 20 Abs. 3 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlich sind.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
(a) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen.
(b) Hinsichtlich der Rechtsform werden keine Vorgaben gemacht.
(c) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen.
(d) Für die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren sowie für den Abschluss der Rahmenvereinbarung zu benennen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen ist.
(e) Darüber hinaus ist eine Erklärung über die Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben, aus der die einzelnen Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zweifelsfrei hervorgehen müssen und in der die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft erklären, dass sie in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen haben und auch nicht treffen werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
(e) Darüber hinaus ist eine Erklärung über die Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben, aus der die einzelnen Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zweifelsfrei hervorgehen müssen und in der die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft erklären, dass sie in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen haben und auch nicht treffen werden.
(f) Für die Vollmacht und die Erklärung über die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist das entsprechende Formblatt Nr. III.1.3) der Teilnahmeantragsvordrucke (Erklärung über die Bewerber- /Bietergemeinschaft, Vollmacht) zu verwenden und von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft im Original rechtsverbindlich zu unterzeichnen (siehe dazu unten Ziffer VI.3) der Auftragsbekanntmachung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
(f) Für die Vollmacht und die Erklärung über die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist das entsprechende Formblatt Nr. III.1.3) der Teilnahmeantragsvordrucke (Erklärung über die Bewerber- /Bietergemeinschaft, Vollmacht) zu verwenden und von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft im Original rechtsverbindlich zu unterzeichnen (siehe dazu unten Ziffer VI.3) der Auftragsbekanntmachung).
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Wolfgang Schuster
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Es gelten die Regelungen der §§ 101b Absatz 2 sowie 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es wird insbesondere auf § 107 Absatz 3 GWB hingewiesen. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (§ 107 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 101b Absatz 2 sowie 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es wird insbesondere auf § 107 Absatz 3 GWB hingewiesen. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (§ 107 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 236-410992 (2013-12-03)
Ergänzende Angaben (2013-12-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben