Im Rahmen der Einführung des TETRA-Digitalfunks BOS bei der Bayerischen Polizei sind sämtliche Dienststellen der Bayerischen Polizei an den Digitalfunk anzubinden. Die Dienststellen sind zum großen Teil an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden besetzt. Diesen Dienststellen kommt eine besondere Bedeutung zu, da diese in ständigem Funkkontakt mit der Einsatzzentrale und den Einsatzkräften vor Ort stehen bzw. den Funkverkehr mithören und ggf. auch einsprechen müssen, um die Lage im Einsatzgebiet stets aktuell bewerten zu können. Einen wesentlichen Bestandteil des Vergabegegenstandes bilden IP-fähige Sprechstellen in drei unterschiedlichen Ausführungen (Unterschiede hinsichtlich Anzahl bedienbarer FRT, Bedienkomfort, Displaygröße etc.) zum Verbau an den Arbeitsplätzen in den Dienststellen, welche die Besprechung, das Mithören und die Steuerung von digitalen Funkgeräten ermöglichen. Zum Umfang der Ausschreibung gehören zudem IP-fähige Mithörstellen ohne Einsprechmöglichkeit. Als Schnittstelle zwischen den Sprechstellen/Mithörstellen und den vom Auftraggeber beigestellten FRT werden FRT-Gateways zum Anschluss der FRT an das CNP-LAN der jeweiligen Dienststelle gefordert. Die NF-Peripherie zum Anschluss an die Sprech- und Mithörstellen (z.B. Schwanenhalsmikrofon, Handapparat, Headset, Lautsprecher) sowie ggf. erforderliche Dienstleistungen zur Montage, Installation und Inbetriebnahme von Komponenten gehören ebenfalls zum Lieferumfang. Weiterhin hat der Auftragnehmer Schulungsleistungen und Serviceleistungen zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Funkausrüstung
Menge oder Umfang:
Gemäß der Bedarfsermittlung des Auftraggebers beträgt der Umfang der wesentlichen Systemtechnik: ca. 1 044 Stk. FRT-Gateway, ca. 281 Stk. Sprechstelle Komfort (mit 12“-Dispaly) mit verschiedenen Hardware-Bedieneinheiten und in verschiedenen Montagevarianten (Auftisch-/Einbau-Lösung), ca. 797 Stk. Sprechstelle Komfort (mit 7“-Dispaly) mit verschiedenen Hardware-Bedieneinheiten und in verschiedenen Montagevarianten (Auftisch-/Einbau-Lösung), ca. 1 505 Stk. Sprechstelle Standard mit verschiedenen Ausstattungen und in verschiedenen Montagevarianten (Auftisch-/Einbau-Lösung), ca. 579 Stk. Mithörstellen sowie weitere Bedienteile/Zubehör (Handapparate, Schwanenhalsmikrofon, Headset, Fußtaster, externe Lautsprecher, PTT-Tate etc.).Diese Angaben stellen eine nicht verbindliche und nicht abschließende Schätzung des Auftraggebers dar, die weder eine Mindest- noch eine Höchstabnahmemenge unter der zu schließenden Rahmenvereinbarung bedeutet. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf und Vergütung der angegebenen Schätzmenge dar. Der Auftraggeber behält sich den Abruf weiterer Mengen vor.
Gemäß der Bedarfsermittlung des Auftraggebers beträgt der Umfang der wesentlichen Systemtechnik: ca. 1 044 Stk. FRT-Gateway, ca. 281 Stk. Sprechstelle Komfort (mit 12“-Dispaly) mit verschiedenen Hardware-Bedieneinheiten und in verschiedenen Montagevarianten (Auftisch-/Einbau-Lösung), ca. 797 Stk. Sprechstelle Komfort (mit 7“-Dispaly) mit verschiedenen Hardware-Bedieneinheiten und in verschiedenen Montagevarianten (Auftisch-/Einbau-Lösung), ca. 1 505 Stk. Sprechstelle Standard mit verschiedenen Ausstattungen und in verschiedenen Montagevarianten (Auftisch-/Einbau-Lösung), ca. 579 Stk. Mithörstellen sowie weitere Bedienteile/Zubehör (Handapparate, Schwanenhalsmikrofon, Headset, Fußtaster, externe Lautsprecher, PTT-Tate etc.).Diese Angaben stellen eine nicht verbindliche und nicht abschließende Schätzung des Auftraggebers dar, die weder eine Mindest- noch eine Höchstabnahmemenge unter der zu schließenden Rahmenvereinbarung bedeutet. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf und Vergütung der angegebenen Schätzmenge dar. Der Auftraggeber behält sich den Abruf weiterer Mengen vor.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Funkausrüstung📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt
Postanschrift: Maillingerstraße 15
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.bayern.de🌏
E-Mail: blka.sg124.funk@polizei.bayern.de📧
Telefon: +49 8912122867📞
Fax: +49 8912122877 📠
1) Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichem Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit - VSVgV) vom 12.7.2012 sowie den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der jeweils zum Versandzeitpunkt dieser EU-Bekanntmachung geltenden Fassung durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsrelevanten Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 99 Abs. 7, Abs. 9 GWB handelt. Die Anwendung weiterer Rechtsvorschriften bleibt unberührt.
2) Die Ausführung des Auftrags erfordert die Sicherstellung und Erfüllung von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen zumindest des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH gem. Art. 7 Abs. 2 BaySÜG (Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Freistaates Bayern). Die entsprechenden Vorschriften, insbesondere Sicherheitsüberprüfungen, -maßnahmen und sonstigen -anordnungen des BaySÜG sowie der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaats Bayern (VS-Anweisung - VSA) sind zu beachten und einzuhalten.
3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 VSVgV in einem nicht offenen Verfahren.
4) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich und nicht in Lose unterteilt vergeben. Einer Aufteilung des sicherheitsrelevanten Auftrags in Fach- und/oder Teillose stehen hier wirtschaftliche und technische Gründe, die durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sind, entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Kompatibilität und Ausfallsicherheit der zu beschaffenden Systeme, sowie der synergetischen Kostenersparnis.
5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge, etwaiger Angebote sowie für die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
6) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
1) Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichem Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit - VSVgV) vom 12.7.2012 sowie den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der jeweils zum Versandzeitpunkt dieser EU-Bekanntmachung geltenden Fassung durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsrelevanten Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 99 Abs. 7, Abs. 9 GWB handelt. Die Anwendung weiterer Rechtsvorschriften bleibt unberührt.
2) Die Ausführung des Auftrags erfordert die Sicherstellung und Erfüllung von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen zumindest des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH gem. Art. 7 Abs. 2 BaySÜG (Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Freistaates Bayern). Die entsprechenden Vorschriften, insbesondere Sicherheitsüberprüfungen, -maßnahmen und sonstigen -anordnungen des BaySÜG sowie der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaats Bayern (VS-Anweisung - VSA) sind zu beachten und einzuhalten.
3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 VSVgV in einem nicht offenen Verfahren.
4) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich und nicht in Lose unterteilt vergeben. Einer Aufteilung des sicherheitsrelevanten Auftrags in Fach- und/oder Teillose stehen hier wirtschaftliche und technische Gründe, die durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sind, entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Kompatibilität und Ausfallsicherheit der zu beschaffenden Systeme, sowie der synergetischen Kostenersparnis.
5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge, etwaiger Angebote sowie für die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
6) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Einführung des TETRA-Digitalfunks BOS bei der Bayerischen Polizei sind sämtliche Dienststellen der Bayerischen Polizei an den Digitalfunk anzubinden. Die Dienststellen sind zum großen Teil an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden besetzt. Diesen Dienststellen kommt eine besondere Bedeutung zu, da diese in ständigem Funkkontakt mit der Einsatzzentrale und den Einsatzkräften vor Ort stehen bzw. den Funkverkehr mithören und ggf. auch einsprechen müssen, um die Lage im Einsatzgebiet stets aktuell bewerten zu können.
Im Rahmen der Einführung des TETRA-Digitalfunks BOS bei der Bayerischen Polizei sind sämtliche Dienststellen der Bayerischen Polizei an den Digitalfunk anzubinden. Die Dienststellen sind zum großen Teil an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden besetzt. Diesen Dienststellen kommt eine besondere Bedeutung zu, da diese in ständigem Funkkontakt mit der Einsatzzentrale und den Einsatzkräften vor Ort stehen bzw. den Funkverkehr mithören und ggf. auch einsprechen müssen, um die Lage im Einsatzgebiet stets aktuell bewerten zu können.
Einen wesentlichen Bestandteil des Vergabegegenstandes bilden IP-fähige Sprechstellen in drei unterschiedlichen Ausführungen (Unterschiede hinsichtlich Anzahl bedienbarer FRT, Bedienkomfort, Displaygröße etc.) zum Verbau an den Arbeitsplätzen in den Dienststellen, welche die Besprechung, das Mithören und die Steuerung von digitalen Funkgeräten ermöglichen. Zum Umfang der Ausschreibung gehören zudem IP-fähige Mithörstellen ohne Einsprechmöglichkeit. Als Schnittstelle zwischen den Sprechstellen/Mithörstellen und den vom Auftraggeber beigestellten FRT werden FRT-Gateways zum Anschluss der FRT an das CNP-LAN der jeweiligen Dienststelle gefordert. Die NF-Peripherie zum Anschluss an die Sprech- und Mithörstellen (z.B. Schwanenhalsmikrofon, Handapparat, Headset, Lautsprecher) sowie ggf. erforderliche Dienstleistungen zur Montage, Installation und Inbetriebnahme von Komponenten gehören ebenfalls zum Lieferumfang.
Einen wesentlichen Bestandteil des Vergabegegenstandes bilden IP-fähige Sprechstellen in drei unterschiedlichen Ausführungen (Unterschiede hinsichtlich Anzahl bedienbarer FRT, Bedienkomfort, Displaygröße etc.) zum Verbau an den Arbeitsplätzen in den Dienststellen, welche die Besprechung, das Mithören und die Steuerung von digitalen Funkgeräten ermöglichen. Zum Umfang der Ausschreibung gehören zudem IP-fähige Mithörstellen ohne Einsprechmöglichkeit. Als Schnittstelle zwischen den Sprechstellen/Mithörstellen und den vom Auftraggeber beigestellten FRT werden FRT-Gateways zum Anschluss der FRT an das CNP-LAN der jeweiligen Dienststelle gefordert. Die NF-Peripherie zum Anschluss an die Sprech- und Mithörstellen (z.B. Schwanenhalsmikrofon, Handapparat, Headset, Lautsprecher) sowie ggf. erforderliche Dienstleistungen zur Montage, Installation und Inbetriebnahme von Komponenten gehören ebenfalls zum Lieferumfang.
Weiterhin hat der Auftragnehmer Schulungsleistungen und Serviceleistungen zu erbringen.
Menge oder Umfang:
Gemäß der Bedarfsermittlung des Auftraggebers beträgt der Umfang der wesentlichen Systemtechnik: ca. 1 044 Stk. FRT-Gateway, ca. 281 Stk. Sprechstelle Komfort (mit 12“-Dispaly) mit verschiedenen Hardware-Bedieneinheiten und in verschiedenen Montagevarianten (Auftisch-/Einbau-Lösung), ca. 797 Stk. Sprechstelle Komfort (mit 7“-Dispaly) mit verschiedenen Hardware-Bedieneinheiten und in verschiedenen Montagevarianten (Auftisch-/Einbau-Lösung), ca. 1 505 Stk. Sprechstelle Standard mit verschiedenen Ausstattungen und in verschiedenen Montagevarianten (Auftisch-/Einbau-Lösung), ca. 579 Stk. Mithörstellen sowie weitere Bedienteile/Zubehör (Handapparate, Schwanenhalsmikrofon, Headset, Fußtaster, externe Lautsprecher, PTT-Tate etc.).
Gemäß der Bedarfsermittlung des Auftraggebers beträgt der Umfang der wesentlichen Systemtechnik: ca. 1 044 Stk. FRT-Gateway, ca. 281 Stk. Sprechstelle Komfort (mit 12“-Dispaly) mit verschiedenen Hardware-Bedieneinheiten und in verschiedenen Montagevarianten (Auftisch-/Einbau-Lösung), ca. 797 Stk. Sprechstelle Komfort (mit 7“-Dispaly) mit verschiedenen Hardware-Bedieneinheiten und in verschiedenen Montagevarianten (Auftisch-/Einbau-Lösung), ca. 1 505 Stk. Sprechstelle Standard mit verschiedenen Ausstattungen und in verschiedenen Montagevarianten (Auftisch-/Einbau-Lösung), ca. 579 Stk. Mithörstellen sowie weitere Bedienteile/Zubehör (Handapparate, Schwanenhalsmikrofon, Headset, Fußtaster, externe Lautsprecher, PTT-Tate etc.).
Diese Angaben stellen eine nicht verbindliche und nicht abschließende Schätzung des Auftraggebers dar, die weder eine Mindest- noch eine Höchstabnahmemenge unter der zu schließenden Rahmenvereinbarung bedeutet. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf und Vergütung der angegebenen Schätzmenge dar. Der Auftraggeber behält sich den Abruf weiterer Mengen vor.
Diese Angaben stellen eine nicht verbindliche und nicht abschließende Schätzung des Auftraggebers dar, die weder eine Mindest- noch eine Höchstabnahmemenge unter der zu schließenden Rahmenvereinbarung bedeutet. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf und Vergütung der angegebenen Schätzmenge dar. Der Auftraggeber behält sich den Abruf weiterer Mengen vor.
Dauer: 84 Monate
Referenznummer: 124-8010-76/13
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2013-12-15 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die nachfolgend unter III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise (Bescheinigungen von dritter Seite), Eigenerklärungen (§ 22 Abs. 2 S. 1 VSVgV) und Angaben (Auskünfte des Bewerbers) -zusammen „Unterlagen“- gemäß den nachfolgend genannten Bedingungen vollständig beizubringen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die nachfolgend unter III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise (Bescheinigungen von dritter Seite), Eigenerklärungen (§ 22 Abs. 2 S. 1 VSVgV) und Angaben (Auskünfte des Bewerbers) -zusammen „Unterlagen“- gemäß den nachfolgend genannten Bedingungen vollständig beizubringen.
Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Vordrucke zu verwenden. Jeder Bewerber füllt die Vordrucke zum Teilnahmeantrag vollständig aus und fügt alle geforderten Unterlagen seinem Teilnahmeantrag bei. Die Vordrucke müssen an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig unterschrieben werden, eine elektronische Signatur ist ausgeschlossen
Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Vordrucke zu verwenden. Jeder Bewerber füllt die Vordrucke zum Teilnahmeantrag vollständig aus und fügt alle geforderten Unterlagen seinem Teilnahmeantrag bei. Die Vordrucke müssen an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig unterschrieben werden, eine elektronische Signatur ist ausgeschlossen
Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (kein Scan/Kopie/Fax) einzureichen.
Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und nach Möglichkeit in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail, Upload) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist mit dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten roten Kennzettel zu kennzeichnen und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang.
Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und nach Möglichkeit in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail, Upload) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist mit dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten roten Kennzettel zu kennzeichnen und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang.
Die Zuverlässigkeit in Sicherheitsfragen der Anbieter für die ausgeschriebenen Leistungen im Zusammenhang mit dem BOS-Digitalfunk ist von großer Bedeutung. Dies gilt insbesondere für den ausgeschriebenen Auftrag, dessen Ausführung Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-nur für den Dienstgebrauch“ (Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG) sowie zu sicherheitsempfindlichen Stelle einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung (Art. 3 Abs. 1 BaySÜG) erfordert. Der Auftraggeber wird deswegen alle ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen in die Prüfung der Zuverlässigkeit der Bewerber in Bezug auf Sicherheitsfragen einbeziehen und deren Befund zur Grundlage der Prüfung der Eignung (§ 97 Abs. 4 S. 1 GWB, § 21 Abs. 1 VSVgV) und damit der Entscheidung über das Vorliegen der Eignung machen. Dies gilt auch für Bewerbergemeinschaften, andere eignungsrelevante Unternehmen i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV und Unteraufragnehmer i.S.v. § 9 VSVgV. Art und Umfang der Untersuchungen sowie deren Ergebnisse werden gegebenenfalls vertraulich behandelt und nur einer Vergabekammer oder einem Gericht offen gelegt. Die relevanten Sicherheitsfragen betreffen insbesondere die Gefahr der Manipulation, Sabotage und der gezielten Abschöpfung von sicherheitsrelevanten/ geheimhaltungsbedürftigen Informationen. Der Bewerber stimmt diesem Vorgehen zu, wenn er dies nicht innerhalb von drei Werktagen nach Übersendung der Teilnahmeunterlagen gemäß § 107 Abs. 3 GWB rügt.
Die Zuverlässigkeit in Sicherheitsfragen der Anbieter für die ausgeschriebenen Leistungen im Zusammenhang mit dem BOS-Digitalfunk ist von großer Bedeutung. Dies gilt insbesondere für den ausgeschriebenen Auftrag, dessen Ausführung Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-nur für den Dienstgebrauch“ (Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG) sowie zu sicherheitsempfindlichen Stelle einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung (Art. 3 Abs. 1 BaySÜG) erfordert. Der Auftraggeber wird deswegen alle ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen in die Prüfung der Zuverlässigkeit der Bewerber in Bezug auf Sicherheitsfragen einbeziehen und deren Befund zur Grundlage der Prüfung der Eignung (§ 97 Abs. 4 S. 1 GWB, § 21 Abs. 1 VSVgV) und damit der Entscheidung über das Vorliegen der Eignung machen. Dies gilt auch für Bewerbergemeinschaften, andere eignungsrelevante Unternehmen i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV und Unteraufragnehmer i.S.v. § 9 VSVgV. Art und Umfang der Untersuchungen sowie deren Ergebnisse werden gegebenenfalls vertraulich behandelt und nur einer Vergabekammer oder einem Gericht offen gelegt. Die relevanten Sicherheitsfragen betreffen insbesondere die Gefahr der Manipulation, Sabotage und der gezielten Abschöpfung von sicherheitsrelevanten/ geheimhaltungsbedürftigen Informationen. Der Bewerber stimmt diesem Vorgehen zu, wenn er dies nicht innerhalb von drei Werktagen nach Übersendung der Teilnahmeunterlagen gemäß § 107 Abs. 3 GWB rügt.
Die nachfolgend unter III.2.1 und III.2.3 jeweils mit (M) gekennzeichneten Unterlagen stellen eine Mindestanforderung an die Eignung der Unternehmen dar, die zwingend zu erfüllen sind (Mindestanforderung gem. § 21 Abs. 2 VSVgV). Unternehmen, die nicht über diese mit (M) als Mindestanforderungen gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestanforderungen erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV). Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung im Übrigen bleibt un-berührt.
Die nachfolgend unter III.2.1 und III.2.3 jeweils mit (M) gekennzeichneten Unterlagen stellen eine Mindestanforderung an die Eignung der Unternehmen dar, die zwingend zu erfüllen sind (Mindestanforderung gem. § 21 Abs. 2 VSVgV). Unternehmen, die nicht über diese mit (M) als Mindestanforderungen gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestanforderungen erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV). Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung im Übrigen bleibt un-berührt.
Die Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist vorgelegte Unterlagen sowie formal fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern und/oder aufzuklären. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird der betroffene Bewerber zwingend von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 22 Abs. 6 VSVgV). Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Die Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist vorgelegte Unterlagen sowie formal fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern und/oder aufzuklären. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird der betroffene Bewerber zwingend von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 22 Abs. 6 VSVgV). Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen, (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen, (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter III.2.1 Nr. (1) bis (7) für Bewerber aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerberge-meinschaft vorzulegen; die unter III.2.1 Nr. (8) und Nr. (9) aufgeführten Unterlagen brauchen nur von dem die Bewerbergemeinschaft vertretenden Mitglied eingereicht zu werden. Die unter III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden, dies gilt auch für Mindestanforderungen (M).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter III.2.1 Nr. (1) bis (7) für Bewerber aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerberge-meinschaft vorzulegen; die unter III.2.1 Nr. (8) und Nr. (9) aufgeführten Unterlagen brauchen nur von dem die Bewerbergemeinschaft vertretenden Mitglied eingereicht zu werden. Die unter III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden, dies gilt auch für Mindestanforderungen (M).
Ein Bewerber (ebenso eine Bewerbergemeinschaft) kann sich zum Nachweis seiner…
… wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.2) nach § 26 Abs. 3 VSVgV auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen ("Eignungsleihe"), wenn er nachweist, dass ihm dadurch die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist von dem Bewerber nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle (nicht mit der Einreichung des Teilnahmeantrags) zu erbringen.
… fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3), auch bezüglich der jeweils mit (M) gekennzeichneten Mindestanforderungen an die Eignung, nach § 27 Abs. 4 VSVgV auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen ("Eignungsleihe"), wenn er nachweist, dass diese anderen Unternehmen ihm die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Der Nachweis ist von dem Bewerber nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle (nicht mit der Einreichung des Teilnahmeantrags) durch die Vorlage einer schriftlichen Zusage der anderen Unternehmen, die dem Bewerber die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen, zu erbringen (§ 27 Abs. 4 S. 3 VSVgV).
In diesem Fall der Eignungsleihe nach § 26 Abs. 3 VSVgV und/oder § 27 Abs. 4 VSVgV hat der Bewerber diese anderen Unternehmen in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese anderen Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Leistungsfähigkeit dieser anderen Unternehmen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bzw. fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 Nr. (1) bis (7) für Unterauftragnehmer aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten anderen Unternehmen im Teilnahmeantrag beizubringen.
In diesem Fall der Eignungsleihe nach § 26 Abs. 3 VSVgV und/oder § 27 Abs. 4 VSVgV hat der Bewerber diese anderen Unternehmen in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese anderen Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Leistungsfähigkeit dieser anderen Unternehmen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bzw. fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 Nr. (1) bis (7) für Unterauftragnehmer aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten anderen Unternehmen im Teilnahmeantrag beizubringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. §§ 26, 27 VSVgV sowie ein Unterauftragnehmer i.S.v. § 9 VSVgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen nach der Vergaberechtsprechung zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Ein verbundenes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Auftragnehmer unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann und das seinerseits einen beherrschenden Einfluss auf den erfolgreichen Bieter ausüben kann oder das ebenso wie der erfolgreiche Bieter dem beherrschenden Einfluss eines dritten Unternehmens unterliegt, sei es durch Eigentum, finanzielle Beteiligung oder sonstige Bestimmungen, die die Tätigkeit des Unternehmens regeln (§ 4 Abs. 4 S. 1 VSVgV). Ein beherrschender Einfluss wird vermutet, wenn ein Unternehmen unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit des ge-zeichneten Kapitals eines anderen Unternehmens besitzt, über die Mehrheit der mit den Anteilen eines anderen Unternehmens verbundenen Stimmrechte verfügt oder mehr als die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans eines anderen Unternehmens bestellen kann (§ 4 Abs. 4 S. 2 VSVgV).
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. §§ 26, 27 VSVgV sowie ein Unterauftragnehmer i.S.v. § 9 VSVgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen nach der Vergaberechtsprechung zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Ein verbundenes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Auftragnehmer unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann und das seinerseits einen beherrschenden Einfluss auf den erfolgreichen Bieter ausüben kann oder das ebenso wie der erfolgreiche Bieter dem beherrschenden Einfluss eines dritten Unternehmens unterliegt, sei es durch Eigentum, finanzielle Beteiligung oder sonstige Bestimmungen, die die Tätigkeit des Unternehmens regeln (§ 4 Abs. 4 S. 1 VSVgV). Ein beherrschender Einfluss wird vermutet, wenn ein Unternehmen unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit des ge-zeichneten Kapitals eines anderen Unternehmens besitzt, über die Mehrheit der mit den Anteilen eines anderen Unternehmens verbundenen Stimmrechte verfügt oder mehr als die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans eines anderen Unternehmens bestellen kann (§ 4 Abs. 4 S. 2 VSVgV).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Leistungsfähigkeit er sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (nach § 26 Abs. 3 VSVgV) bzw. seiner fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (nach § 27 Abs. 4 VSVgV) berufen hat, bei der Auftragsausführung (als Unterauftragnehmer i.S.v. § 9 VSVgV) einzusetzen bzw. die nachgewiesenen, für die Auftragsausführung erforderlichen sowie zur Verfügung gestellten Mittel der anderen Unternehmen einzusetzen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Leistungsfähigkeit er sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (nach § 26 Abs. 3 VSVgV) bzw. seiner fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (nach § 27 Abs. 4 VSVgV) berufen hat, bei der Auftragsausführung (als Unterauftragnehmer i.S.v. § 9 VSVgV) einzusetzen bzw. die nachgewiesenen, für die Auftragsausführung erforderlichen sowie zur Verfügung gestellten Mittel der anderen Unternehmen einzusetzen.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), den Auftrag oder Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer jeden Grades (vgl. § 9 VSVgV) zu erbringen – welche nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV angegeben worden sind –, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und die bereits vorgeschlagenen Unterauftragnehmer sowie den Gegenstand der Unteraufträge im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für die Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter oder Auftragnehmer ausgewählte Unterauftragnehmer auf Grundlage der Kriterien, die für den Hauptauftrag gelten, und in der Bekanntmachung unter Abschnitt III.2 (Teilnahmebedingungen) oder den Vergabeunterlagen angegeben wurden, abzulehnen, insbesondere in Bezug auf die Eignungs- und Zuschlagskriterien (§ 9 Abs. 5 VSVgV).
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), den Auftrag oder Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer jeden Grades (vgl. § 9 VSVgV) zu erbringen – welche nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV angegeben worden sind –, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und die bereits vorgeschlagenen Unterauftragnehmer sowie den Gegenstand der Unteraufträge im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für die Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter oder Auftragnehmer ausgewählte Unterauftragnehmer auf Grundlage der Kriterien, die für den Hauptauftrag gelten, und in der Bekanntmachung unter Abschnitt III.2 (Teilnahmebedingungen) oder den Vergabeunterlagen angegeben wurden, abzulehnen, insbesondere in Bezug auf die Eignungs- und Zuschlagskriterien (§ 9 Abs. 5 VSVgV).
Eigene Untersuchungen und Ermittlungen des Auftraggebers bzw. dessen Behörden sowie auf Veranlassung des Auftraggebers vorgenommene Untersuchungen oder Ermittlungen anderer Behörden, insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, in Bezug auf die Eignung (Gesetzestreue, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, Fachkunde) und persönliche Lage der Bewerber, Bewerbergemeinschaften, anderer Unternehmen (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) oder Unterauftragnehmer (i.S.v. § 9 VSVgV) sowie zur Sicherstellung des Schutzes von Verschlusssachen bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber und sonstiger Unternehmen im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit diesen Unternehmen bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG München, Beschluss vom 1.7.2013, Verg 8/13, Beschluss vom 5.10.2012, Verg 5/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2012, VII-Verg 27/12).
Eigene Untersuchungen und Ermittlungen des Auftraggebers bzw. dessen Behörden sowie auf Veranlassung des Auftraggebers vorgenommene Untersuchungen oder Ermittlungen anderer Behörden, insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, in Bezug auf die Eignung (Gesetzestreue, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, Fachkunde) und persönliche Lage der Bewerber, Bewerbergemeinschaften, anderer Unternehmen (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) oder Unterauftragnehmer (i.S.v. § 9 VSVgV) sowie zur Sicherstellung des Schutzes von Verschlusssachen bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber und sonstiger Unternehmen im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit diesen Unternehmen bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG München, Beschluss vom 1.7.2013, Verg 8/13, Beschluss vom 5.10.2012, Verg 5/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2012, VII-Verg 27/12).
Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter - auf gesondertes Verlangen - Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter - auf gesondertes Verlangen - Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
Die Vergabestelle weist vorsorglich darauf hin, dass die Bewerber die rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu beachten, zu prüfen und zu erfüllen haben. Jedem Bewerber obliegt es selbst, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu prüfen und einzuhalten.
Die Vergabestelle weist vorsorglich darauf hin, dass die Bewerber die rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu beachten, zu prüfen und zu erfüllen haben. Jedem Bewerber obliegt es selbst, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu prüfen und einzuhalten.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen unter III.2.1 im Einzelnen:
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
(2) Darstellung des Bewerbers (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unterneh-mens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struk-tur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
(2) Darstellung des Bewerbers (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unterneh-mens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struk-tur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
(3) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das UWG und GWB, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen.
(3) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das UWG und GWB, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen.
(4) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, nicht wegen Verstoßes gegen eine der unter § 23 VSVgV benannten Strafnormen rechtskräftig verurteilt worden zu sein. Nur auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist dies nach § 23 Abs. 7, Abs. 8 VSVgV durch Vorlage eines Auszugs aus dem Strafregister oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder durch eidesstattliche Versicherung nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich u.a. vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage der Bewerber bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf deren persönliche Eignung hat (§ 23 Abs. 6 VSVgV).
(4) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, nicht wegen Verstoßes gegen eine der unter § 23 VSVgV benannten Strafnormen rechtskräftig verurteilt worden zu sein. Nur auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist dies nach § 23 Abs. 7, Abs. 8 VSVgV durch Vorlage eines Auszugs aus dem Strafregister oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder durch eidesstattliche Versicherung nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich u.a. vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage der Bewerber bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf deren persönliche Eignung hat (§ 23 Abs. 6 VSVgV).
(5) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 24 VSVgV vorliegen. Nur auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist dies nach § 24 Abs. 2, Abs. 3 VSVgV durch Vorlage eines Auszugs aus dem Strafregister oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder durch eidesstattliche Versicherung bzw. durch eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedsstaats ausgestellte Bescheinigung nachzuweisen.
(5) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 24 VSVgV vorliegen. Nur auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist dies nach § 24 Abs. 2, Abs. 3 VSVgV durch Vorlage eines Auszugs aus dem Strafregister oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder durch eidesstattliche Versicherung bzw. durch eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedsstaats ausgestellte Bescheinigung nachzuweisen.
(6) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihnen zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungs-vorschriften zu gewährleisten.
(6) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihnen zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungs-vorschriften zu gewährleisten.
(7) Unterschriebene Scientology-Schutzerklärung (Vordruck) des Bewerbers.
(8) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers, von Unterauftragnehmern (i.S.v. § 9 VSVgV), an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
(8) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers, von Unterauftragnehmern (i.S.v. § 9 VSVgV), an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
(9) Zum Nachweis der rechtlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers: Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine aktuell gültige Lizenz-/Nutzungsrechts- oder sonstige rechtliche Vereinbarung (z.B. NDA) des Unternehmens mit dem Hersteller der bei der Bayerischen Polizei im Einsatz befindlichen digitalen TETRA-Endfunkgeräte (Typ FRT Modell SRG 3900), der Fa. Sepura plc, oder mit einem von dem Hersteller berechtigten Dritten über zumindest den vertaulichen Umgang mit Informationen des Herstellers besteht (M). Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Eigenerklärung und eigene Ermittlungen sowie im Zweifelsfall die Abforderung eines schriftlichen Nachweises des Herstellers bzw. des angegebenen sonstigen Berechtigten ausdrücklich vor.
(9) Zum Nachweis der rechtlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers: Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine aktuell gültige Lizenz-/Nutzungsrechts- oder sonstige rechtliche Vereinbarung (z.B. NDA) des Unternehmens mit dem Hersteller der bei der Bayerischen Polizei im Einsatz befindlichen digitalen TETRA-Endfunkgeräte (Typ FRT Modell SRG 3900), der Fa. Sepura plc, oder mit einem von dem Hersteller berechtigten Dritten über zumindest den vertaulichen Umgang mit Informationen des Herstellers besteht (M). Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Eigenerklärung und eigene Ermittlungen sowie im Zweifelsfall die Abforderung eines schriftlichen Nachweises des Herstellers bzw. des angegebenen sonstigen Berechtigten ausdrücklich vor.
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnah-mefrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnah-mefrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
(5) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 24 VSVgV vorliegen. Nur auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist dies nach § 24 Abs. 2, Abs. 3 VSVgV durch Vorlage eines Auszugs aus dem Strafregister oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder durch eidesstattliche Versicherung bzw. durch eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedsstaats ausgestellte Bescheinigung nach-zuweisen.
(5) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 24 VSVgV vorliegen. Nur auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist dies nach § 24 Abs. 2, Abs. 3 VSVgV durch Vorlage eines Auszugs aus dem Strafregister oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder durch eidesstattliche Versicherung bzw. durch eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedsstaats ausgestellte Bescheinigung nach-zuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Unterschriebene Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Unterschriebene Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Vordruck).
(2) Unterschriebene Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von 1 Millionen Euro für Personenschäden und 1,5 Millionen Euro für Sachschäden je Versicherungsfall bzw. 5 Millionen Euro für Personenschäden und 5 Millionen Euro für Sachschäden je Versicherungsjahr besteht (Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Unterschriebene Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von 1 Millionen Euro für Personenschäden und 1,5 Millionen Euro für Sachschäden je Versicherungsfall bzw. 5 Millionen Euro für Personenschäden und 5 Millionen Euro für Sachschäden je Versicherungsjahr besteht (Vordruck).
Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Bestehen der unter III.2.2 Nr. (2) geforderten Versicherung auf erstes Anfordern durch entsprechende Verträge oder Dokumente/ Bescheinigungen des Versicherers bis zur Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Bestehen der unter III.2.2 Nr. (2) geforderten Versicherung auf erstes Anfordern durch entsprechende Verträge oder Dokumente/ Bescheinigungen des Versicherers bis zur Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Darstellung (gemäß Vordruck) von Referenzprojekten der letzten 5 Jahre über den Aufbau und die Konfigurierung von Funkbesprechungsanlagen einschließlich der Anbindung von digitalen TETRA-Funkgeräten an ein IP-basiertes Netz für einen privaten oder öffentlichen Auftraggeber (M). Das Referenzprojekt muss sich jeweils im Betrieb (Probe- oder Wirkbetrieb) befinden (M).
(1) Darstellung (gemäß Vordruck) von Referenzprojekten der letzten 5 Jahre über den Aufbau und die Konfigurierung von Funkbesprechungsanlagen einschließlich der Anbindung von digitalen TETRA-Funkgeräten an ein IP-basiertes Netz für einen privaten oder öffentlichen Auftraggeber (M). Das Referenzprojekt muss sich jeweils im Betrieb (Probe- oder Wirkbetrieb) befinden (M).
Der Zeitraum von 5 Jahren für die Nachweismöglichkeit der Referenzen ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass der Bewerber bereits mindestens 5 Jahren am Markt tätig sein muss. Vielmehr haben die Bewerber aus Gründen der Markt-/ Wettbewerbsöffnung Gelegenheit, Referenzen aus den letzten 5 Jahren beizubringen.
Der Zeitraum von 5 Jahren für die Nachweismöglichkeit der Referenzen ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass der Bewerber bereits mindestens 5 Jahren am Markt tätig sein muss. Vielmehr haben die Bewerber aus Gründen der Markt-/ Wettbewerbsöffnung Gelegenheit, Referenzen aus den letzten 5 Jahren beizubringen.
Die Darstellung des Referenzprojekts muss jeweils folgende Angaben beinhalten: (i) Anzahl der ausgestatteten Dienststellen, (ii) Gesamtzahl der aufgebauten und in Betrieb befindlichen Funkanschaltungen (Digitalfunk und Analogfunk), (iii) Gesamtzahl der verbauten und in Betrieb befindlichen Sprechstellen und Mithörstellen (Sprechstellen und Mithörstellen bitte separat angeben), (iv) Maximale Anzahl an Funkanschaltungen, Sprechstellen und Mithörstellen in einer Funkbesprechungsanlage, (v) Maximale Erweiterbarkeit der verbauten Funkbesprechungsanlagen um zusätzliche Funkanschaltungen und Sprechstellen bzw. Mithörstellen, (vi) Angaben zur eingesetzten Funkanschaltung, insbesondere: Gerätetyp, Gerätename, Hersteller (Name und Anschrift), Hardware-Version, Software-Version; (vii) Angaben zu den unterschiedlichen eingesetzten Sprech-stellen/ Mithörstellen, insbesondere je Sprechstellen-/Mithörstellentyp: Gerätetyp, Gerätename, Hersteller (Name und Adresse), Hardware-Version, Software-Version.
Die Darstellung des Referenzprojekts muss jeweils folgende Angaben beinhalten: (i) Anzahl der ausgestatteten Dienststellen, (ii) Gesamtzahl der aufgebauten und in Betrieb befindlichen Funkanschaltungen (Digitalfunk und Analogfunk), (iii) Gesamtzahl der verbauten und in Betrieb befindlichen Sprechstellen und Mithörstellen (Sprechstellen und Mithörstellen bitte separat angeben), (iv) Maximale Anzahl an Funkanschaltungen, Sprechstellen und Mithörstellen in einer Funkbesprechungsanlage, (v) Maximale Erweiterbarkeit der verbauten Funkbesprechungsanlagen um zusätzliche Funkanschaltungen und Sprechstellen bzw. Mithörstellen, (vi) Angaben zur eingesetzten Funkanschaltung, insbesondere: Gerätetyp, Gerätename, Hersteller (Name und Anschrift), Hardware-Version, Software-Version; (vii) Angaben zu den unterschiedlichen eingesetzten Sprech-stellen/ Mithörstellen, insbesondere je Sprechstellen-/Mithörstellentyp: Gerätetyp, Gerätename, Hersteller (Name und Adresse), Hardware-Version, Software-Version.
Die vorstehenden Kriterien müssen innerhalb mindestens eines entsprechenden Referenzprojekts nachgewiesen werden, wobei alle Kriterien jeweils in demselben Referenzprojekt realisiert sein müssen (M).
Das Referenzprojekt ist unter Verwendung des von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucks darzustellen. Die Darstellung hat neben den oben aufgeführten Angaben auch insbesondere die folgenden Angaben zu enthalten: Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer/E-Mail-Adresse, Bezeichnung des Referenzprojektes, Angabe des Auftragnehmers, Leistungszeitraum, Auftragswert, Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter im Projekt, Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt.
Das Referenzprojekt ist unter Verwendung des von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucks darzustellen. Die Darstellung hat neben den oben aufgeführten Angaben auch insbesondere die folgenden Angaben zu enthalten: Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer/E-Mail-Adresse, Bezeichnung des Referenzprojektes, Angabe des Auftragnehmers, Leistungszeitraum, Auftragswert, Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter im Projekt, Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt.
In jedem Fall muss aus der Referenzprojektbeschreibung die Erfüllung der oben angegebenen Kriterien hervorgehen. Weiterhin muss klar erkennbar sein, welche Leistungen das Unternehmen hierbei selbst durchgeführt hat. Die vorzulegenden Referenzen müssen demnach eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
In jedem Fall muss aus der Referenzprojektbeschreibung die Erfüllung der oben angegebenen Kriterien hervorgehen. Weiterhin muss klar erkennbar sein, welche Leistungen das Unternehmen hierbei selbst durchgeführt hat. Die vorzulegenden Referenzen müssen demnach eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
(2) Darstellung (gemäß Vordruck) von Referenzprojekten der letzten 5 Jahre über den Aufbau und die Konfigurierung von Funkbesprechungsanlagen einschließlich der Anbindung von digitalen TETRA-Funkgeräten des Herstellers Sepura an ein IP-basiertes Netz für den deutschen Digitalfunk BOS (bundesweit einheitliches digitales Sprech- und Datenfunksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) für eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Deutschland (M). Das Referenzprojekt muss sich jeweils im Betrieb (Probe- oder Wirkbetrieb) befinden (M).
(2) Darstellung (gemäß Vordruck) von Referenzprojekten der letzten 5 Jahre über den Aufbau und die Konfigurierung von Funkbesprechungsanlagen einschließlich der Anbindung von digitalen TETRA-Funkgeräten des Herstellers Sepura an ein IP-basiertes Netz für den deutschen Digitalfunk BOS (bundesweit einheitliches digitales Sprech- und Datenfunksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) für eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Deutschland (M). Das Referenzprojekt muss sich jeweils im Betrieb (Probe- oder Wirkbetrieb) befinden (M).
Die Darstellung des Referenzprojekts muss jeweils folgende Angaben beinhalten: (i) Anzahl der ausgestatteten Dienststellen, (ii) Gesamtzahl der aufgebauten und in Betrieb befindlichen Funkanschaltungen (Digitalfunk und Analogfunk), (iii) Gesamtzahl der verbauten und in Betrieb befindlichen Sprechstellen und Mithörstellen (Sprechstellen und Mithörstellen bitte separat angeben), (iv) Maximale Anzahl an Funkanschaltungen, Sprechstellen und Mithörstellen in einer Funkbesprechungsanlage (v) Maximale Erweiterbarkeit der verbauten Funkbesprechungsanlagen um zusätzliche Funkanschaltungen und Sprechstellen bzw. Mithörstellen, (vi) Angaben zur eingesetzten Funkanschaltung, insbesondere: Gerätetyp, Gerätename, Hersteller (Name und Anschrift), Hardware-Version, Software-Version; (vii) Angaben zu den unterschiedlichen eingesetzten Sprech-stellen/ Mithörstellen, insbesondere je Sprechstellen-/Mithörstellentyp: Gerätetyp, Gerätename, Hersteller (Name und Adresse), Hardware-Version, Software-Version.
Die Darstellung des Referenzprojekts muss jeweils folgende Angaben beinhalten: (i) Anzahl der ausgestatteten Dienststellen, (ii) Gesamtzahl der aufgebauten und in Betrieb befindlichen Funkanschaltungen (Digitalfunk und Analogfunk), (iii) Gesamtzahl der verbauten und in Betrieb befindlichen Sprechstellen und Mithörstellen (Sprechstellen und Mithörstellen bitte separat angeben), (iv) Maximale Anzahl an Funkanschaltungen, Sprechstellen und Mithörstellen in einer Funkbesprechungsanlage (v) Maximale Erweiterbarkeit der verbauten Funkbesprechungsanlagen um zusätzliche Funkanschaltungen und Sprechstellen bzw. Mithörstellen, (vi) Angaben zur eingesetzten Funkanschaltung, insbesondere: Gerätetyp, Gerätename, Hersteller (Name und Anschrift), Hardware-Version, Software-Version; (vii) Angaben zu den unterschiedlichen eingesetzten Sprech-stellen/ Mithörstellen, insbesondere je Sprechstellen-/Mithörstellentyp: Gerätetyp, Gerätename, Hersteller (Name und Adresse), Hardware-Version, Software-Version.
Sofern die unter III.2.3 Nr. (1) genannten Voraussetzungen mit dem unter III.2.3 Nr. (2) angegebenen Referenzprojekt ebenfalls erfüllt werden, ist es zulässig, dass ein bereits unter III.2.3 Nr. (1) angegebenes Referenzprojekt erneut als eine Referenz nach III.2.3 Nr. (2) angegeben wird.
Sofern die unter III.2.3 Nr. (1) genannten Voraussetzungen mit dem unter III.2.3 Nr. (2) angegebenen Referenzprojekt ebenfalls erfüllt werden, ist es zulässig, dass ein bereits unter III.2.3 Nr. (1) angegebenes Referenzprojekt erneut als eine Referenz nach III.2.3 Nr. (2) angegeben wird.
(3) Darstellung (gemäß Vordruck) der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vom Unternehmen in allen Aufträgen/Projekten vergleichbarer Art zur Anbindung von digitalen TETRA-Funkgeräten an ein IP-basiertes Netz für private oder öffentliche Auftraggeber insgesamt installierten Komponenten für Funkbesprechungsanlagen.
(3) Darstellung (gemäß Vordruck) der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vom Unternehmen in allen Aufträgen/Projekten vergleichbarer Art zur Anbindung von digitalen TETRA-Funkgeräten an ein IP-basiertes Netz für private oder öffentliche Auftraggeber insgesamt installierten Komponenten für Funkbesprechungsanlagen.
Hierbei sind jeweils die pro Jahr installierten Stückzahlen separat für die folgenden Komponenten anzugeben: (i) Funkanschaltungen (analog / digital), (ii) Sprechstellen zur gleichzeitigen Bedienung/Besprechung mehrerer digitaler Funkgeräte, (iii) Sprechstellen zur Bedienung/Besprechung eines digitalen Funkge-räts, (iv) Mithörstellen.
Hierbei sind jeweils die pro Jahr installierten Stückzahlen separat für die folgenden Komponenten anzugeben: (i) Funkanschaltungen (analog / digital), (ii) Sprechstellen zur gleichzeitigen Bedienung/Besprechung mehrerer digitaler Funkgeräte, (iii) Sprechstellen zur Bedienung/Besprechung eines digitalen Funkge-räts, (iv) Mithörstellen.
Die Angaben sind unter Verwendung des von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucks darzustellen.
(4) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens einem Referenzprojekt der letzten 5 Jahre über den Aufbau und die Konfigurierung einer Funkbesprechungsanlage einschließlich der Anbindung von digitalen TETRA-Funkgeräten an ein IP-basiertes Netz für den deutschen Digitalfunk BOS für eine BOS in Deutschland, bei dem mehrere Arbeitsplätze (mindestens zwei) in einem Raum mit Sprechstellen ausgestattet wurden (M). Das Referenzprojekt muss sich im Betrieb (Probe- oder Wirkbetrieb) befinden (M).
(4) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens einem Referenzprojekt der letzten 5 Jahre über den Aufbau und die Konfigurierung einer Funkbesprechungsanlage einschließlich der Anbindung von digitalen TETRA-Funkgeräten an ein IP-basiertes Netz für den deutschen Digitalfunk BOS für eine BOS in Deutschland, bei dem mehrere Arbeitsplätze (mindestens zwei) in einem Raum mit Sprechstellen ausgestattet wurden (M). Das Referenzprojekt muss sich im Betrieb (Probe- oder Wirkbetrieb) befinden (M).
Das Referenzprojekt muss jeweils folgende Kriterien beinhalten (M): (i) Mindestens 2 ausgestattete Arbeitsplätze (M), (ii) Realisierung der Audioentkopplung bei mindestens 3 Arbeitsplätzen in einem Raum (M).
Das Referenzprojekt ist unter Verwendung des von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucks darzustellen. Die Darstellung hat neben den oben aufgeführten Kriterien auch insbesondere die folgenden Angaben zu enthalten: Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer/E-Mail-Adresse, Bezeichnung des Referenzprojektes, Angabe des Auftragnehmers, Leistungszeitraum, Auftragswert, Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter im Projekt, Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt.
Das Referenzprojekt ist unter Verwendung des von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucks darzustellen. Die Darstellung hat neben den oben aufgeführten Kriterien auch insbesondere die folgenden Angaben zu enthalten: Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer/E-Mail-Adresse, Bezeichnung des Referenzprojektes, Angabe des Auftragnehmers, Leistungszeitraum, Auftragswert, Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter im Projekt, Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt.
Sofern die unter III.2.3 Nr. (2) genannten Voraussetzungen mit dem unter III.2.3 Nr. (4) angegebenen Referenzprojekt ebenfalls erfüllt werden, ist es zulässig, dass ein bereits unter III.2.3 Nr. (2) angegebenes Referenzprojekt erneut als Referenz nach III.2.3 Nr. (4) angegeben wird.
Sofern die unter III.2.3 Nr. (2) genannten Voraussetzungen mit dem unter III.2.3 Nr. (4) angegebenen Referenzprojekt ebenfalls erfüllt werden, ist es zulässig, dass ein bereits unter III.2.3 Nr. (2) angegebenes Referenzprojekt erneut als Referenz nach III.2.3 Nr. (4) angegeben wird.
(5) Darstellung (gemäß Vordruck) aussagekräftiger (anonymisierter) Mitarbeiterprofile zum Nachweis der Qualifikation und der Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und eines Stellvertreters (M). Dabei muss der Projektleiter mindestens 5 Jahre und der stellv. Projektleiter mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich Digitalfunk BOS sowie im Projektmanagement aufweisen (M). Die Einreichung von Ausbildungsnachweisen/Zertifikaten ist nicht erforderlich.
(5) Darstellung (gemäß Vordruck) aussagekräftiger (anonymisierter) Mitarbeiterprofile zum Nachweis der Qualifikation und der Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und eines Stellvertreters (M). Dabei muss der Projektleiter mindestens 5 Jahre und der stellv. Projektleiter mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich Digitalfunk BOS sowie im Projektmanagement aufweisen (M). Die Einreichung von Ausbildungsnachweisen/Zertifikaten ist nicht erforderlich.
(6) Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung/-kontrolle.
Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Mindeststandards: Es gelten die gleichen Mindestanforderungen wie für Bewerber.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Auftraggeber, Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (i.S.v. § 9 VSVgV) gilt § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als vertraulich eingestufte Information an Dritte weitergeben. Dies gilt nicht für die Unterauftragsvergabe, wenn die Weitergabe der als vertraulich eingestuften Information für den Teilnahmeantrag, das Angebot oder die Auftragsausführung erforderlich ist. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
Auftraggeber, Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (i.S.v. § 9 VSVgV) gilt § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als vertraulich eingestufte Information an Dritte weitergeben. Dies gilt nicht für die Unterauftragsvergabe, wenn die Weitergabe der als vertraulich eingestuften Information für den Teilnahmeantrag, das Angebot oder die Auftragsausführung erforderlich ist. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 99 Abs. 7, Abs. 9 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant angegebenen anderen Unternehmen (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) und zur Auftragsausführung vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer (i.S.v. § 9 VSVgV) erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen entsprechend dem jeweiligen Geheimhaltungsgrad (VS-Nur für den Dienstgebrauch gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG sowie ggf. VS-Vertraulich gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 BaySÜG) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Die einzelnen Anforderungen ergeben sich aus den unter III.2 angegebenen Teilnahmebedingungen sowie den Vergabeunterlagen des weiteren Vergabeverfahrens.
Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 99 Abs. 7, Abs. 9 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant angegebenen anderen Unternehmen (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) und zur Auftragsausführung vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer (i.S.v. § 9 VSVgV) erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen entsprechend dem jeweiligen Geheimhaltungsgrad (VS-Nur für den Dienstgebrauch gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG sowie ggf. VS-Vertraulich gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 BaySÜG) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Die einzelnen Anforderungen ergeben sich aus den unter III.2 angegebenen Teilnahmebedingungen sowie den Vergabeunterlagen des weiteren Vergabeverfahrens.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für den Betrieb der vom Auftragnehmer an den Digitalfunk BOS anzubindenden, bei der Bayerischen Polizei im Einsatz befindlichen digitalen TETRA-Endfunkgeräte (u.a. Typ FRT Modell SRG 3900 des Hersteller Sepura plc) erforderlichen Audio-Lizenzen des Herstellers bei. Darüber hinaus stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine weiteren für die Auftragsausführung sowie den Betrieb ggf. benötigten Lizenzen/Nutzungsrechte des Herstellers oder eines sonstigen berechtigten Dritten (bspw. bzgl. des Konsolenprotokolls des Herstellers für die FRT Modell SRG 3900) bei. Der Auftragnehmer hat daher sämtliche über die Audio-Lizenzen hinausgehenden, für die zur ausgeschriebenen Funkanschaltung gemäß seiner angebotenen Lösung nach Art, Inhalt und Umfang erforderlichen Lizenzen/Nutzungsrechte vollständig zu liefern bzw. bereitzustellen.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für den Betrieb der vom Auftragnehmer an den Digitalfunk BOS anzubindenden, bei der Bayerischen Polizei im Einsatz befindlichen digitalen TETRA-Endfunkgeräte (u.a. Typ FRT Modell SRG 3900 des Hersteller Sepura plc) erforderlichen Audio-Lizenzen des Herstellers bei. Darüber hinaus stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine weiteren für die Auftragsausführung sowie den Betrieb ggf. benötigten Lizenzen/Nutzungsrechte des Herstellers oder eines sonstigen berechtigten Dritten (bspw. bzgl. des Konsolenprotokolls des Herstellers für die FRT Modell SRG 3900) bei. Der Auftragnehmer hat daher sämtliche über die Audio-Lizenzen hinausgehenden, für die zur ausgeschriebenen Funkanschaltung gemäß seiner angebotenen Lösung nach Art, Inhalt und Umfang erforderlichen Lizenzen/Nutzungsrechte vollständig zu liefern bzw. bereitzustellen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 7
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die Laufzeit der Rahmenvereinabrung beträgt sieben Jahre (§ 14 Abs. 6 S. 1 VSVgV.
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wird die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht als(formell und materiell) geeignet ermittelten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern (§ 22 Abs. 5 S. 1, § 29 Abs. 1 VSVgV).Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Der Auftraggeber wird die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht als(formell und materiell) geeignet ermittelten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern (§ 22 Abs. 5 S. 1, § 29 Abs. 1 VSVgV).Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe.
1) Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichem Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit - VSVgV) vom 12.7.2012 sowie den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der jeweils zum Versandzeitpunkt dieser EU-Bekanntmachung geltenden Fassung durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsrelevanten Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 99 Abs. 7, Abs. 9 GWB handelt. Die Anwendung weiterer Rechtsvorschriften bleibt unberührt.
1) Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichem Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit - VSVgV) vom 12.7.2012 sowie den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der jeweils zum Versandzeitpunkt dieser EU-Bekanntmachung geltenden Fassung durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsrelevanten Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 99 Abs. 7, Abs. 9 GWB handelt. Die Anwendung weiterer Rechtsvorschriften bleibt unberührt.
2) Die Ausführung des Auftrags erfordert die Sicherstellung und Erfüllung von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen zumindest des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH gem. Art. 7 Abs. 2 BaySÜG (Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Freistaates Bayern). Die entsprechenden Vorschriften, insbesondere Sicherheitsüberprüfungen, -maßnahmen und sonstigen -anordnungen des BaySÜG sowie der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaats Bayern (VS-Anweisung - VSA) sind zu beachten und einzuhalten.
2) Die Ausführung des Auftrags erfordert die Sicherstellung und Erfüllung von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen zumindest des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH gem. Art. 7 Abs. 2 BaySÜG (Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Freistaates Bayern). Die entsprechenden Vorschriften, insbesondere Sicherheitsüberprüfungen, -maßnahmen und sonstigen -anordnungen des BaySÜG sowie der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaats Bayern (VS-Anweisung - VSA) sind zu beachten und einzuhalten.
3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 VSVgV in einem nicht offenen Verfahren.
4) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich und nicht in Lose unterteilt vergeben. Einer Aufteilung des sicherheitsrelevanten Auftrags in Fach- und/oder Teillose stehen hier wirtschaftliche und technische Gründe, die durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sind, entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Kompatibilität und Ausfallsicherheit der zu beschaffenden Systeme, sowie der synergetischen Kostenersparnis.
4) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich und nicht in Lose unterteilt vergeben. Einer Aufteilung des sicherheitsrelevanten Auftrags in Fach- und/oder Teillose stehen hier wirtschaftliche und technische Gründe, die durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sind, entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Kompatibilität und Ausfallsicherheit der zu beschaffenden Systeme, sowie der synergetischen Kostenersparnis.
5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge, etwaiger Angebote sowie für die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
6) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
6) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten für Bewerber/Bieter/ interessierte Unternehmen und für Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten für Bewerber/Bieter/ interessierte Unternehmen und für Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 S. 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 S. 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 S. 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 S. 5 GWB.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nicht berücksichtigten Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs jeweils eine transparente Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung stellen wird, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergehen wird. Insoweit bedarf es nach § 101a Abs. 1 S. 2 GWB keiner gesonderten oder erneuten Nachricht gem. § 101a GWB am Ende des Vergabeverfahrens an die bereits im Teilnahmewettbewerb ausgeschiedenen Bewerber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nicht berücksichtigten Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs jeweils eine transparente Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung stellen wird, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergehen wird. Insoweit bedarf es nach § 101a Abs. 1 S. 2 GWB keiner gesonderten oder erneuten Nachricht gem. § 101a GWB am Ende des Vergabeverfahrens an die bereits im Teilnahmewettbewerb ausgeschiedenen Bewerber.
§ 101a Abs. 1 GWB lautet:
"Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 152-264688 (2013-08-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge