Rahmenvereinbarung: Unterstützung bei der Einführung von VoIP und Videokonferenzsystemen in der Generalverwaltung, den Instituten und den Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (VoIP-DL 2014)

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versich

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur (ca. 80 Institute). Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten.
Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Unterstützungsleistungen im Umfeld des VoIP-und Videokonferenzprojektes im Sinne einer umfassenden Projektunterstützung mit verschiedenen Rollen (vgl. Kapitel 2 der Vergabeunterlage mittels Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer (im Folgenden „Auftragnehmer“).
Die MPG sucht zur Entlastung ihrer IT-Mitarbeiter in der GV externe Unterstützung durch IT-Berater. Dadurch sollen die IT-Mitarbeiter der GV im Rahmen des VoIP- und Videokonferenzprojektes im Sinne einer umfassenden Projektunterstützung entlastet werden. Ein Schwerpunkt der ausgeschriebenen IT-Beratungs- und Unterstützungsleistung besteht darin, das interne Projektteam hinsichtlich der Steuerung, Qualitätssicherung und Projektkommunikation und Beschaffung zu verstärken und ein Projektmarketing einzuführen. Darüber hinaus sind lösungsspezifische Betriebsprozesse zu strukturieren, zu optimieren und zu dokumentieren. Die erforderlichen Beratungsleistungen, die mit der vorliegenden Ausschreibung gedeckt werden sollen, umfassen ein weites Spektrum von der Unterstützung auf strategischer und steuernder Ebene bis hin zur Lösung konkreter IT-technischer Fragestellungen in den beiden Technologiebereichen VoIP und Videokonferenzen wie in Kapitel 2 der Vergabeunterlage visuell dargestellt.
Vom Auftragnehmer ist daher ein Kontingent von Beratungstagen bereitzustellen, aus dem die MPG bedarfsweise und auch kurzfristig Beratungsleistungen abruft. Für die Leistungserbringung sind Kompetenzen und Qualifikationen sowohl auf Consultant-, Senior Consultant- als auch auf Principal-Consultant-Ebene erforderlich und anzubieten; im Detail werden die erforderlichen Qualifikationen in Kapitel 1.19.4 beschrieben.
Die Leistungen werden bedarfsbezogen abgerufen (siehe Kapitel 1.3 der Vergabeunterlagen) und müssen – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – innerhalb von spätestens 2 Wochen nach Einzelabruf zur Verfügung gestellt werden (Leistungsbeginn).
Vor Abschluss eines Einzelvertrages richtet der Auftraggeber an den Auftragnehmer schriftlich (auch per Mail) eine “Abrufanfrage” (Einzelabruf). Die “Abrufanfrage” enthält Angaben zum Leistungsgegenstand und zum angestrebten Leistungsergebnis des geplanten Abrufs, den dafür maßgeblichen Termin oder Leistungszeitraum sowie die erforderliche Qualifikation der einzusetzenden Berater, insbesondere das erwartete Qualifikationsniveau (Consultant, Senior- oder Principle-Consultant) nach Anteilen.
Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unverzüglich nach Einzelabruf
— die Anzahl der aus Sicht des Auftragnehmers erforderlichen und die vorgesehenen Berater,
— die kalkulatorisch berücksichtigten Tätigkeiten sowie,
— die hierfür erforderlichen Beratertage mit.
Der Einzelvertrag kommt nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zu dem Vertragsangebot des Auftragnehmers und durch den Abruf der Leistung durch den Auftraggeber zustande (siehe zu den Einzelheiten Vertragsbedingungen in Kapitel 1.2.1 und § 5 der Rahmenvereinbarung).
Der Vergabegegenstand setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten (Rollen) zusammen:
1. Rolle „Projektleiter“: Projektleitung als übergreifendes Projektmanagement und Gesamtberatung für verschiedene Leistungspakete im Rahmen des VoIP-Roll-Out-Projektes der GV sowie als Leitungsfunktion gegenüber den anderen Rollen.
2. Rolle „Marketing Experte“: Projekt-Marketing zur Etablierung und Fortführung einer Strategie für Projektkommunikation vor allem im Hinblick auf die Einführung von Unified Communication & Collaboration und Videokonferenz bei den Endanwendern.
3. Rolle „Betriebskonzeptionsexperte“: Betriebskonzeption im Rahmen des Roll-Out-Fortschritts bei weiteren Instituten der MPG sowie hinsichtlich der Einführung weiterer Mehrwertapplikationen.
4. Rolle „Technischer Berater“: Technisches Consulting zur fachlichen Unterstützung der Konzeption und dessen Umsetzung durch externe Dienstleister sowie zur Qualitätssicherung.
5. Rolle „Technischer Projektleiter“: Technische Teilprojektleitung für konkrete Roll-Out-Situationen des VoIP-Projektes an Institutsstandorten im gesamten Bundesgebiet.
6. Rolle „Konzept Berater“: Konzeptionelle Unterstützung der technischen Leistungsbeschreibung bei Vergabeverfahren sowie Weiterbeauftragung externer Dienstleister für die Lieferung von Systemkomponenten und Dienstleistungen für die konkrete Projektumsetzung einzelner Institute.
Die Details der Leistungserbringung werden zwischen dem Auftragnehmer und dem Ansprechpartner auf Seiten der Max-Planck-Gesellschaft e. V. im Zuge des Abschlusses des Dienstleistungsvertrages einvernehmlich festgelegt. Zu den Details der Leistungserbringung in diesem Sinne gehören insbesondere:
— Festlegung des Leistungsgegenstandes, d. h. der vom Auftragnehmer im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sowie Tätigkeiten,
— Bezeichnung etwaiger bereits feststehender gewünschter Leistungsergebnisse,
— Bezeichnung etwaiger bereits feststehender Termine und Fristen für die Leistungserbringung,
— Etwaige weitere Details der zu erbringenden Tätigkeiten.
Im Rahmen der Festlegung der Leistungserbringung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch den für die Leistungserbringung voraussichtlichen Arbeitsaufwand (Personentage pro Zeiteinheit, i. d. R. pro Woche) mit.
Wenn dem Auftragnehmer der Einsatz eines eingesetzten Beraters unmöglich oder unzumutbar wird, kann ein Austausch des eingesetzten Beraters/der eingesetzten Berater erfolgen.
Ein Austausch eingesetzter Mitarbeiter erfolgt unter den folgenden Voraussetzungen:
a. Wenn dem Auftragnehmer der Einsatz eines eingesetzten Mitarbeiters unmöglich oder unzumutbar wird.
b. Wenn der Auftraggeber dies wünscht und er für diesen Wunsch einen wichtigen Grund hat. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mitarbeiter der Aufgabenstellung aus fachbezogenen oder persönlichen Gründen nicht gerecht wird und die diesbezüglichen Bedenken von dem Auftragnehmer nicht ausgeräumt werden können oder wenn ein Mitarbeiter wiederholt oder schwerwiegend gegen vertragliche Pflichten des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber verstößt.
c. Wenn der Auftraggeber dies aus anderen sachlichen Gründen wünscht.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Einsatz eines Mitarbeiters durch den Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages schriftlich zurückzuweisen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
In den Fällen von 1.6. lit. a und lit. b hat der Austausch des betreffenden Mitarbeiters innerhalb von fünf (5) Werktagen zu erfolgen, in den Fällen von 1.6. lit. c innerhalb von zwei (2) Wochen, jeweils gerechnet ab dem Tag, an dem das Austauschverlangen der anderen Partei gegenüber schriftlich kommuniziert wird.
Die Qualifikation und Berufserfahrung des neuen Mitarbeiters muss mindestens den Anforderungen bezüglich der entsprechenden Rolle in dieser Ausschreibung genügen.
Im Falle eines Mitarbeiteraustausches hat der Auftragnehmer die Pflicht, den neuen Mitarbeiter auf seine Kosten einzuarbeiten. Soweit möglich, soll die Einarbeitung parallel zur Tätigkeit des ausscheidenden Mitarbeiters erfolgen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-11-12 Auftragsbekanntmachung
2014-02-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-11-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang:
Der Vertragsbeginn ist für den 01.04.2014 geplant.Die Laufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate (Basis-Vertragslaufzeit).Geschätzte Personentage für 12 Monate:Projektleiter min. 50/ max.100Marketing-Experte min. 75/ max.150Betriebskonzeptionsexperte min. 30/ max. 60Technischer Berater min. 25/ max. 50Technischer Projektleiter min. 50/ max. 100Konzept-Berater min. 25/ max. 50Die Beauftragung der Rolle „Projektleitung“ erfolgt dauerhaft im Rahmen der veranschlagten Personentage über die gesamte Laufzeit des Vertrages einschließlich der Verlängerungsoptionen.Über die Basis-Vertragslaufzeit kann für die Kalkulation von den in der Tabelle genannten minimalen und maximalen Personentagen ausgegangen werden. Dabei verpflichtet sich die MPG lediglich zur Abnahme des genannten Mindestwerts von den genannten Beratertagen für die Basis-Vertragslaufzeit.Für die Zeit der Verlängerungsoptionen ist mit dem gleichen Beratungsvolumen zu kalkulieren wie für die Basis-Vertragslaufzeit. Die genannten Werte für die Verlängerungsoption sind dabei rein kalkulatorisch zu sehen; für diese besteht seitens des Auftraggebers keinerlei Abnahmeverpflichtung.Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, gem. § 3 EG Abs. 4 lit. g VOL/A bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, diese im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de 🌏
E-Mail: ausschreibung_voip_support@gv.mpg.de 📧
Fax: +49 8921081384 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-12 📅
Einreichungsfrist: 2014-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 220-383314
ABl. S-Ausgabe: 220
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist nach folgender Gliederung zu strukturieren: Formloses Anschreiben des Bieters mit Datum und eigenhändiger Unterschrift; 1. Eignungserklärungen: a. ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Kapi-tel 1.17 und Formblatt in Anlage 2 der Vergabeunterlage b. ggf. Verzeichnis über Teilleistungen für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen gemäß Kapitel 1.18 und Formblatt in Anlage 3 der Vergabeunterlage c. ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen gemäß Kapitel 1.18 und Formblatt in Anlage 4 der Vergabeunterlage d. Unternehmensdarstellung gemäß Kapitel 1.19.2.1; e. Berufs- oder Handelsregisterauszug gemäß Kapitel 1.19.2.2; f. Erklärung zu §6 EG Abs.6 VOL/A gemäß Kapitel 1.19.2.3 und Formblatt in Anlage 5 der Vergabeunterlage g. Verpflichtungserklärung, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz zugänglich gemacht werden gemäß Kapitel 1.19.2.4 und Formblatt in Anlage 6 der Vergabeunterlage h. Verpflichtungserklärung, dass im Falle der Auf-tragserteilung die Vereinbarung gemäß § 11 BDSG zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers abzuschließen gemäß Kapitel 1.19.2.5 und Formblatt in Anlage 7 i. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Nachweis der Versicherungssumme oder Erklärung, dass eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen 4 Wochen nach Vertragsschluss abgeschlossen wird und über die Vertragslaufzeit unterhalten wird, gemäß Kapitel 1.19.3.1 und Formblatt in Anlage 8 der Vergabeunterlage j. Erklärung zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft gemäß Kapitel 1.19.3.2 und Formblatt in Anlage 9 der Vergabeunterlage k. Umsatzdarstellung gemäß Kapitel 1.19.3.3 und Formblatt in Anlage 10 der Vergabeunterlage l. Mitarbeiterprofile inklusive der erforderlichen Zertifizierungen gemäß Kapitel 1.19.5 und Muster in Anlage 11 der Vergabeunterlage m. Anforderungen an die fachliche Qualifikation gemäß Kapitel 1.19.4 und Anlage 12 der Vergabeunterlage 2. Zur Angebotsbewertung: Preisblatt gemäß Kapitel 1.20.2 und Anlage 13 der Vergabeunterlage
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur (ca. 80 Institute). Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten.
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Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Unterstützungsleistungen im Umfeld des VoIP-und Videokonferenzprojektes im Sinne einer umfassenden Projektunterstützung mit verschiedenen Rollen (vgl. Kapitel 2 der Vergabeunterlage mittels Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer (im Folgenden „Auftragnehmer“).
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Die MPG sucht zur Entlastung ihrer IT-Mitarbeiter in der GV externe Unterstützung durch IT-Berater. Dadurch sollen die IT-Mitarbeiter der GV im Rahmen des VoIP- und Videokonferenzprojektes im Sinne einer umfassenden Projektunterstützung entlastet werden. Ein Schwerpunkt der ausgeschriebenen IT-Beratungs- und Unterstützungsleistung besteht darin, das interne Projektteam hinsichtlich der Steuerung, Qualitätssicherung und Projektkommunikation und Beschaffung zu verstärken und ein Projektmarketing einzuführen. Darüber hinaus sind lösungsspezifische Betriebsprozesse zu strukturieren, zu optimieren und zu dokumentieren. Die erforderlichen Beratungsleistungen, die mit der vorliegenden Ausschreibung gedeckt werden sollen, umfassen ein weites Spektrum von der Unterstützung auf strategischer und steuernder Ebene bis hin zur Lösung konkreter IT-technischer Fragestellungen in den beiden Technologiebereichen VoIP und Videokonferenzen wie in Kapitel 2 der Vergabeunterlage visuell dargestellt.
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Vom Auftragnehmer ist daher ein Kontingent von Beratungstagen bereitzustellen, aus dem die MPG bedarfsweise und auch kurzfristig Beratungsleistungen abruft. Für die Leistungserbringung sind Kompetenzen und Qualifikationen sowohl auf Consultant-, Senior Consultant- als auch auf Principal-Consultant-Ebene erforderlich und anzubieten; im Detail werden die erforderlichen Qualifikationen in Kapitel 1.19.4 beschrieben.
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Die Leistungen werden bedarfsbezogen abgerufen (siehe Kapitel 1.3 der Vergabeunterlagen) und müssen – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – innerhalb von spätestens 2 Wochen nach Einzelabruf zur Verfügung gestellt werden (Leistungsbeginn).
Vor Abschluss eines Einzelvertrages richtet der Auftraggeber an den Auftragnehmer schriftlich (auch per Mail) eine “Abrufanfrage” (Einzelabruf). Die “Abrufanfrage” enthält Angaben zum Leistungsgegenstand und zum angestrebten Leistungsergebnis des geplanten Abrufs, den dafür maßgeblichen Termin oder Leistungszeitraum sowie die erforderliche Qualifikation der einzusetzenden Berater, insbesondere das erwartete Qualifikationsniveau (Consultant, Senior- oder Principle-Consultant) nach Anteilen.
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Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unverzüglich nach Einzelabruf
— die Anzahl der aus Sicht des Auftragnehmers erforderlichen und die vorgesehenen Berater,
— die kalkulatorisch berücksichtigten Tätigkeiten sowie,
— die hierfür erforderlichen Beratertage mit.
Der Einzelvertrag kommt nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zu dem Vertragsangebot des Auftragnehmers und durch den Abruf der Leistung durch den Auftraggeber zustande (siehe zu den Einzelheiten Vertragsbedingungen in Kapitel 1.2.1 und § 5 der Rahmenvereinbarung).
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Der Vergabegegenstand setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten (Rollen) zusammen:
1. Rolle „Projektleiter“: Projektleitung als übergreifendes Projektmanagement und Gesamtberatung für verschiedene Leistungspakete im Rahmen des VoIP-Roll-Out-Projektes der GV sowie als Leitungsfunktion gegenüber den anderen Rollen.
2. Rolle „Marketing Experte“: Projekt-Marketing zur Etablierung und Fortführung einer Strategie für Projektkommunikation vor allem im Hinblick auf die Einführung von Unified Communication & Collaboration und Videokonferenz bei den Endanwendern.
3. Rolle „Betriebskonzeptionsexperte“: Betriebskonzeption im Rahmen des Roll-Out-Fortschritts bei weiteren Instituten der MPG sowie hinsichtlich der Einführung weiterer Mehrwertapplikationen.
4. Rolle „Technischer Berater“: Technisches Consulting zur fachlichen Unterstützung der Konzeption und dessen Umsetzung durch externe Dienstleister sowie zur Qualitätssicherung.
5. Rolle „Technischer Projektleiter“: Technische Teilprojektleitung für konkrete Roll-Out-Situationen des VoIP-Projektes an Institutsstandorten im gesamten Bundesgebiet.
6. Rolle „Konzept Berater“: Konzeptionelle Unterstützung der technischen Leistungsbeschreibung bei Vergabeverfahren sowie Weiterbeauftragung externer Dienstleister für die Lieferung von Systemkomponenten und Dienstleistungen für die konkrete Projektumsetzung einzelner Institute.
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Die Details der Leistungserbringung werden zwischen dem Auftragnehmer und dem Ansprechpartner auf Seiten der Max-Planck-Gesellschaft e. V. im Zuge des Abschlusses des Dienstleistungsvertrages einvernehmlich festgelegt. Zu den Details der Leistungserbringung in diesem Sinne gehören insbesondere:
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— Festlegung des Leistungsgegenstandes, d. h. der vom Auftragnehmer im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sowie Tätigkeiten,
— Bezeichnung etwaiger bereits feststehender gewünschter Leistungsergebnisse,
— Bezeichnung etwaiger bereits feststehender Termine und Fristen für die Leistungserbringung,
— Etwaige weitere Details der zu erbringenden Tätigkeiten.
Im Rahmen der Festlegung der Leistungserbringung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch den für die Leistungserbringung voraussichtlichen Arbeitsaufwand (Personentage pro Zeiteinheit, i. d. R. pro Woche) mit.
Wenn dem Auftragnehmer der Einsatz eines eingesetzten Beraters unmöglich oder unzumutbar wird, kann ein Austausch des eingesetzten Beraters/der eingesetzten Berater erfolgen.
Ein Austausch eingesetzter Mitarbeiter erfolgt unter den folgenden Voraussetzungen:
a. Wenn dem Auftragnehmer der Einsatz eines eingesetzten Mitarbeiters unmöglich oder unzumutbar wird.
b. Wenn der Auftraggeber dies wünscht und er für diesen Wunsch einen wichtigen Grund hat. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mitarbeiter der Aufgabenstellung aus fachbezogenen oder persönlichen Gründen nicht gerecht wird und die diesbezüglichen Bedenken von dem Auftragnehmer nicht ausgeräumt werden können oder wenn ein Mitarbeiter wiederholt oder schwerwiegend gegen vertragliche Pflichten des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber verstößt.
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c. Wenn der Auftraggeber dies aus anderen sachlichen Gründen wünscht.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Einsatz eines Mitarbeiters durch den Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages schriftlich zurückzuweisen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
In den Fällen von 1.6. lit. a und lit. b hat der Austausch des betreffenden Mitarbeiters innerhalb von fünf (5) Werktagen zu erfolgen, in den Fällen von 1.6. lit. c innerhalb von zwei (2) Wochen, jeweils gerechnet ab dem Tag, an dem das Austauschverlangen der anderen Partei gegenüber schriftlich kommuniziert wird.
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Die Qualifikation und Berufserfahrung des neuen Mitarbeiters muss mindestens den Anforderungen bezüglich der entsprechenden Rolle in dieser Ausschreibung genügen.
Im Falle eines Mitarbeiteraustausches hat der Auftragnehmer die Pflicht, den neuen Mitarbeiter auf seine Kosten einzuarbeiten. Soweit möglich, soll die Einarbeitung parallel zur Tätigkeit des ausscheidenden Mitarbeiters erfolgen.
Menge oder Umfang:
Der Vertragsbeginn ist für den 01.04.2014 geplant.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate (Basis-Vertragslaufzeit).
Geschätzte Personentage für 12 Monate:
Projektleiter min. 50/ max.100
Marketing-Experte min. 75/ max.150
Betriebskonzeptionsexperte min. 30/ max. 60
Technischer Berater min. 25/ max. 50
Technischer Projektleiter min. 50/ max. 100
Konzept-Berater min. 25/ max. 50
Die Beauftragung der Rolle „Projektleitung“ erfolgt dauerhaft im Rahmen der veranschlagten Personentage über die gesamte Laufzeit des Vertrages einschließlich der Verlängerungsoptionen.
Über die Basis-Vertragslaufzeit kann für die Kalkulation von den in der Tabelle genannten minimalen und maximalen Personentagen ausgegangen werden. Dabei verpflichtet sich die MPG lediglich zur Abnahme des genannten Mindestwerts von den genannten Beratertagen für die Basis-Vertragslaufzeit.
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Für die Zeit der Verlängerungsoptionen ist mit dem gleichen Beratungsvolumen zu kalkulieren wie für die Basis-Vertragslaufzeit. Die genannten Werte für die Verlängerungsoption sind dabei rein kalkulatorisch zu sehen; für diese besteht seitens des Auftraggebers keinerlei Abnahmeverpflichtung.
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Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, gem. § 3 EG Abs. 4 lit. g VOL/A bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, diese im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben.
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Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 48 Monate.
Für die Zeit der Verlängerungsoptionen ist mit dem gleichen Beratungsvolumen zu kalkulieren wie für die Basis-Vertragslaufzeit. Die genannten Werte für die Verlängerungsoption sind dabei rein kalkulatorisch zu sehen; für diese besteht seitens des Auftraggebers keinerlei Abnahmeverpflichtung.
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Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, gem. § 3 EG Abs. 4 lit. g VOL/A bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, diese im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: 8407 0804 0317 - VOIP DL
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sitz der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft in München (inkl. Garching, Planegg/Martinsried) sowie Berlin, Frankfurt Göttingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweise hierfür hat der Bewerber die in Kapitel 1.12 genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
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Auf Kapitel 1.17 (Bewerber- / Bietergemeinschaften) und Kapitel 1.18 (Einsatz anderer Unternehmen) wird ausdrücklich hingewiesen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind nicht gemäß § 7 EG Abs. 4 VOL/A zugelassen.
Hinweis für Bieter aus EU-Mitgliedstaaten:
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
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Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können.
Es wirdunterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
(F-##) – Formalkriterium;
(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Angebotes
Falls eine mit (A), d.h. Ausschlusskriterium, gekennzeichnete Forderung nicht erfüllt wird, darf das Angebot wegen nicht nachgewiesener bzw. wegen fehlender Eignung nicht berücksichtigt werden, sondern wird ausgeschlossen.
Diese sind zur Klarstellung in Kapitel 1.13 der Vergabeunterlagen genannt. Der Bieter hat im Rahmen der Formalkriterien (F-##) Angaben zu machen, bzw. Erklärungen oder Nachweise einzureichen.
Der Bieter hat im Rahmen der Ausschlußkriterien (A-##) Angaben zu machen, bzw Erklärungen und Nachweise einzureichen, wobei diverse Mindestkriterien bzw. Mindesinhalte zwingend eingehalten werden müssen. Bei Nichterfüllung der Mindestkriterien bzw. der Mindestinhalte hat der Bieter mit dem Ausschluß des Angebotes zu rechnen. Der Bieter hat im Rahmen der Bewertungskriterien (B-##) das Preisblatt (siehe Kapitel 1.20.2 der Vergabeunterlage und Anlage 12) auszufüllen.
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Folgende Angaben, Erklärungen sowie Nachweise / Bescheinigungen sind zwingend von jedem Unternehmen vorzulegen:
— Unternehmensdarstellung (A-04)
Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatori-sche Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.
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— Berufs- und Handelsregister (A-05)
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
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— Berufsgenossenschaft (A-10)
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossen-schaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Ggf. Erklärungen der Bietergemeinschaft (F-01)
Im Angebot ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft Anlage 1) darzustellen, welches Mitglied der BG im Einzelnen für die Erbringung welcher Leistungen verantwortlich ist.
— Ggf. Verzeichnis über Teilleistungen der anderen Unternehmen (F-02)
Der Bieter hat in seinem Angebot zu erklären, ob die Vergabe von Teileistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich handeln wird (siehe Formblatt Verzeichnis über Teilleistungen in Anlage 2).
— Ggf. Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen (F-03)
Ferner ist in diesem Fall mit dem Angebot der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung (siehe Formblatt Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen in Anlage 3).
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— Umsatzdarstellung (F-11)
Angabe jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Umsatzdarstellung in Anlage 9 der Vergabeunterlagen)
i. des Gesamtumsatzes des Unternehmens;
ii. des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A (leistungsartbezogener Umsatz);
Achtung:
Bietergemeinschaften haben die unter i und ii geforderten Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft getrennt zu nennen.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bieter und das/die andere(n) Unternehmen die unter i und ii geforderten Angaben getrennt zu nennen.
Mindeststandards:
Folgende Angaben, Erklärungen sowie Nachweise / Bescheinigungen sind zwingend von jedem Unternehmen vorzulegen:
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (A-06)
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A (siehe Formblatt Erklärung zu § 6 EG Abs. 6 VOL/A in Anlage 4 der Vergabeunterlage).
— Unterlagen zum Datenschutz und Datenverarbeitung
Mit dem Angebot ist die Erklärung zum Abschluss einer Vereinbarung über Datenverarbeitung im Auftrag gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz (A-08) vorzulegen.
Mit dem Angebot ist bezüglich des Datenschutzes die Erklärung, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz (A-07) zugänglich gemacht werden vorzulegen.
— Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (A-09)
Erklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen 4 Wochen nach Vertragsschluss abschließt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflicht in Anlage 5.
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Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss mindestens zwei (2) Mio. Euro (2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens eine (1) Million Euro (2-fach maximiert) betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Qualifikationen sind durch ein geeignetes Mitarbeiterprofil (F-12) nachzuweisen und dem Angebot beizufügen. Die geforderten Zertifizierungen sind in Kopie dem Angebot beizulegen.
Für die Mitarbeiterprofile ist die Gliederung gemäß der Anlage 11 Muster für ein Mitarbeiterprofil in Kapitel 3 der Vergabeunterlage zu verwenden.
Die Angaben aus dem Mitarbeiterprofil (Anlage 11 der Vergabeunterlage) und den Anforderungen an die fachliche Qualifikation (Anlage 12 der Vergabeunterlage) müssen inhaltlich übereinstimmen.
Die MPG behält sich das Recht vor, die Angaben im Mitarbeiterprofil stichprobenartig bei den angegebenen Ansprechpartnern zu überprüfen.
Aus Gründen der Nachprüfbarkeit ist grundsätzlich die namentliche Be-nennung der Mitarbeiter gefordert.
Sollten aber datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, können die Na-men (personenbezogene Daten) der vorgesehenen Mitarbeiter in der Anlage 11 geschwärzt werden wie auch die personenbezogenen Daten in den dazugehörigen Nachweisen (Zertifikate u.ä.). In einem verschlossenen Umschlag müssen allerdings die identischen Unterlagen ungeschwärzt mit dem Angebot eingereicht werden. Diese verschlossenen Umschläge werden nur dann geöffnet, wenn das Angebot des betreffenden Bieters für die Zuschlagserteilung in Frage kommt. Sollte das Angebot für eine Zuschlagserteilung nicht in Frage kommen, wird dieser verschlossene Umschlag auf Wunsch des Bieters an diesen zurückgesandt oder samt Inhalt vernichtet.
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Im Mitarbeiterprofil muss für den Berater die einschlägige Qualifikation, Kompetenz und Erfahrung für jeden Leistungsbereich, für den der Berater vorgesehen ist, dargestellt und nachgewiesen werden.
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Bei Bietergemeinschaften ist die Erfüllung der Eignungsanforderungen an den Berater von der Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, ist die Erfüllung der Eignungsanforderungen an den Berater von dem Bieter und dem/den anderen Unternehmen insgesamt zu erbringen.
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Mindeststandards:
Die Eignung der Bieter hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit beurteilt sich nach den nachzuweisenden Qualifikationen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Beraters anhand von Projektreferenzen, die in seinem Mitarbeiterprofil nachzuweisen sind. (A-13)
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Eignungsanforderungen an den vorgesehenen Berater
Der Bieter hat für die Leistungserbringung nur fachkundige und qualifizierte Berater einzusetzen. Die Leistung ist dabei von einem Berater der jeweiligen Qualifikationsstufe zu erbringen. Der Bieter hat den für die Leistungserbringung vorgesehenen Berater in dem Formblatt Anlage 12 der Vergabeunterlage (Anforderung an die fachliche Qualifikation in Kapitel 3) einzutragen.
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Folgende Mitarbeiterprofile sind anzugeben, wobei jeder Mitarbeiter maximal zwei Profile erfüllen darf. Alle Mitarbeiter sind namentlich zu benennen.
Inhaltliche Anforderungen an die Beraterprofile
Die Anforderungen an die Qualifikation der genannten Rollen werden folgendermaßen festgelegt. Bereits die Nichterfüllung eines Kriteriums führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
— Projektleiter: 1 Profil
— Marketing Experte: 1 Profil
— Betriebskonzeptionsexperte: 1 Profil
— Technischer Berater: 1 Profil
— Technischer Projektleiter: 1 Profil
— Konzept-Berater: 1 Profil
Hinweis: Bereits die Nichterfüllung einer Qualifikationsanforderung führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
1) Projektleiter/Hauptansprechpartner
Der Bieter hat für die Leistungserbringung einen Projektleiter (Hauptansprechpartner) gegenüber der MPG zu benennen. Dieser Projektleiter ist u. a. für die Steuerung der eingesetzten Mitarbeiter verantwortlich, welche die Rolle durchführen. Die Rolle „Projektleitung“ wird von dem Mitarbeiter selbst durchgeführt. Insbesondere ist der Projektleiter der erste Ansprechpartner für den Auftraggeber und erste Eskalationsstufe des Auftragnehmers. Der Haupansprechpartner übernimmt die inhaltliche, technische Gesamtplanung.
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Qualifikationsanforderungen an den Projektleiter:
— Erfahrungsebene (Skill-Level) mindestens Principal-Consultant, d.h. mindestens 10 Jahre* Tätigkeit in der Planung und Beratung
— Praktische Projektmanagementkenntnisse (insbesondere hinsichtlich Disposition, Teamsteuerung, Planung der eigenen Leistung, Überwachung von Terminen und Meilensteinen, Projektcontrolling) nachweislich durch gültige Zertifizierung mindestens nach Prince2 Foundation. Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen. Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich dabei auf die Art der Qualifikation.
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— Fachliche Kompetenz hinsichtlich Projektleitung, Beratung und Ausschreibung in vergleichbaren Projekten durch Nachweis min-destens einer Referenz mit mindestens 10.000 Nebenstellen an mindestens 40 Standorten
— Abgeschlossener Hochschulabschluss in mindestens einem der Bereiche Informatik, Nachrichtentechnik, Kommunikationstechnik
2) Marketing Experte
Der Bieter hat für die Leistungserbringung „Projekt Marketing und Kommunikation“ einen Mitarbeiter namentlich gegenüber der MPG zu benennen.
Qualifikationsanforderungen an den Marketing Experten:
— Erfahrungsebene (Skill-Level) mindestens Consultant, d.h. mindestens 2 Jahre* Tätigkeit in Marketing und Kommunikation von VoIP Lösungen.
— Praktische Projektmanagementerfahrung (insbesondere hinsichtlich Disposition, Teamsteuerung, Planung der eigenen Leistung, Überwachung von Terminen und Meilensteinen, Projektcontrolling) nachweislich durch 2 Referenzen mindestens über den Zeitraum von 2 Jahren*
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— kommunikative und didaktische Fähigkeiten bei der Wissensver-mittlung bezogen auf die Nutzung VoIP-Lösung im Dialog mit Entscheidern und Nutzern
— Fachliche Kompetenz im Projekt Marketing und in der Projektkommunikation sowie im Roll-Out- und Kampagnenmanagement durch Nachweis mindestens einer Referenz mit mindestens 2.000 Nebenstellen an mindestens 10 Standorten
— Abgeschlossener Hochschulabschluss in Betriebswirtschaftslehre, Vertiefungsrichtung Marketing / Unternehmenskommunikation oder vergleichbar
3) Betriebskonzeptionsexperte
Der Bieter hat für die Leistungserbringung „Betriebskonzeption“ einen Mitarbeiter namentlich gegenüber der MPG zu benennen.
Qualifikationsanforderungen an den Mitarbeiter Betriebskonzeption:
— Erfahrungsebene (Skill-Level) mindestens Senior-Consultant, d.h. mindestens 5 Jahre* Tätigkeit in der Planung und Beratung
— Mindestens 4 Jahre* Praktische Kenntnisse in IT-Service-Managementprozessen
— Gültige ITIL-Zertifizierung mindestens auf Expert-Level V3 (ITIL Expert Level) oder gleichwertig. Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen. Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich dabei auf die Art der Qualifikation.
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— Fachliche Kompetenz hinsichtlich Betriebskonzeption und Beratung in vergleichbaren Projekten durch Nachweis mindestens einer Referenz mit mindestens 10.000 Nebenstellen an mindestens 40 Standorten.
— Abgeschlossener Hochschulabschluss in mindestens einem der Bereiche Informatik, Nachrichtentechnik, Kommunikationstechnik oder vergleichbarem technischem oder naturwissenschaftlichen Fachgebiet.
4) Technischer Berater
Der Bieter hat für die Leistungserbringung „Technischer Berater“ einen Mitarbeiter gegenüber der MPG zu benennen.
Qualifikationsanforderungen an die Mitarbeiter Technisches Consulting:
— Erfahrungsebene (Skill-Level) mindestens Senior Consultant, d.h. mindestens 5 Jahre Tätigkeit in der Planung und Beratung.
— Praktische Erfahrung und fachliche Kompetenz in der Beratung, Planung und den Betrieb von Kommunikationslösungen auf Basis von IP-basierten TK-Systemen in Verbindung mit Unified Communication & Collaboration Lösungen durch Nachweis von mindestens 3 Referenzen.
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— Fachliche Kompetenz hinsichtlich Planung und Beratung in ver-gleichbaren Projekten durch Nachweis mindestens einer Referenz mit
mindestens 5.000 Nebenstellen an mindestens 10 Standorten sowie mindestens einer weiteren Referenz mit mindestens 1.000 Nebenstellen unter Einbezug von Unified Communication & Collaboration Lösungen in jeder der zwei (2) Referenzen.
Cisco Unified Communications Manager unter Einbezug von Unified Communication & Collaboration Lösungen von Cisco.
— Abgeschlossener Hochschulabschluss in mindestens einem der Bereiche Informatik, Nachrichtentechnik, Kommunikationstechnik oder vergleichbarer technischer Ausbildung.
— Fachliche Kompetenz hinsichtlich der Herstellerzertifizierung des Herstellers Cisco Systems mit mindestens CCNP Voice – Level.
5) Technischer Projektleiter
Der Bieter hat für die Leistungserbringung „Technischer Projektleiter“ einen Mitarbeiter gegenüber der MPG zu benennen.
Qualifikationsanforderungen an die Mitarbeiter Technischen Projektleiter:
— Erfahrungsebene (Skill-Level) mindestens Senior Consultant, d.h. mindestens 5 Jahre* Tätigkeit in der Planung und Beratung.
— Praktische Erfahrung in der Beratung und Projektleitung von Kommunikationslösungen auf Basis von IP-basierten TK-Systemen in Verbindung mit Unified Communication & Collaboration Lösungen durch Nachweis mindestens 2 Referenzen.
— Fachliche Kompetenz hinsichtlich technischer Teilprojektleitung in vergleichbaren Projekten durch Nachweis mindestens zweier (2) Referenzen mit jeweils mindestens 1.000 Nebenstellen unter Einbezug von Unified Communication & Collaboration Lösungen in jeder der zwei (2) Referenzen.
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— Zertifizierung Prince2 Foundation oder gleichwertig. Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen. Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich dabei auf die Art der Qualifikation.
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6) Konzept-Berater
Der Bieter hat für die Leistungserbringung „Unterstützung des Beschaffungswesens“ einen Mitarbeiter gegenüber der MPG zu benennen.
Qualifikationsanforderungen an den Mitarbeiter Unterstützung des Be-schaffungswesens:
— Praktische Erfahrung in der Beratung von Kommunikationslösun-gen sowie in der Erstellung von technischen Leistungsverzeichnissen und in der Begleitung von Ausschreibungsverfahren auf Basis von IP-basierten TK-Systemen in Verbindung mit Unified Communication & Collaboration Lösungen durch Nachweis mindestens 3 Referenzen über den Zeitraum von 3 Jahren*
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— Fachliche Kompetenz hinsichtlich der konzeptionellen Unterstüt-zung bei Vergabeverfahren in vergleichbaren Projekten durch Nachweis mindestens einer Referenz mit 5.000 Nebenstellen an mindestens 10 Standorten sowie mindestens einer weiteren Referenz mit mindestens 1.000 Nebenstellen unter Einbezug von Unified Communication & Collaboration Lösungen in jeder der zwei (2) Referenzen, davon mindestens eine Referenz im Bereich öffentlicher Auftraggeber.
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(*die angegebenen Mindestjahre müssen erfüllt sein bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Vergabe)
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Vergütung
(1) Die Vergütung für die jeweiligen Einzelverträge erfolgt unter Zugrundelegung des vereinbarten Tagessatzes zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Für Einzelverträge, die im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung zum Abschluss kommen, wird der im Rahmenvertragsangebot des Auftragnehmers, dort im Preisblatt (Anlage 13 des Rahmenvertragsangebots), angegebene Tagessatz vereinbart: Dieser Tagessatz gilt unverändert für die gesamte Laufzeit inkl. evtl. optionaler Verlängerung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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(3) Vom angebotenen Tagessatz sind alle vom Auftragnehmer auf Grund des Vertrages zu erbringenden Leistungen und entstandenen Aufwendungen umfasst und mit diesem abgegolten; dies gilt z.B. auch Materialkosten, Reisekosten nach München inkl. Garching und Planegg/Martinsried und Spesen.
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(4) Sind projektbezogene Reisen an einen anderen Ort als München (inkl. Garching und Planegg/Martinsried) erforderlich, hat der Auftragnehmer im Voraus vom Ansprechpartner des Auftraggebers unter Angabe der zu erwartenden Kosten die Zustimmung (per Email) einzuholen. Sofern der Auftraggeber die Zustimmung erteilt hat, werden diese Kosten dem Auftragnehmer gegen Nachweis gesondert erstattet. Die Erstattung ist in der Höhe analog dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) begrenzt. Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.
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(5) Die Abrechnung der im Rahmen der Einzelverträge erbrachten Leistungen erfolgt anhand nachvollziehbarer und nachprüfbarer Leistungsnachweise gem. Muster 1 zum EVB IT Dienstvertrag (Anlage 3 des Vertrages). Der jeweilige Mitarbeiter des Auftragnehmers führt einen Tätigkeitsnachweis über die durchgeführten Tätigkeiten und geleisteten Stunden. Die jeweiligen Tätigkeitsnachweise werden am Monatsende vom Auftraggeber per Unterschrift bestätigt und bilden die Grundlage für die Rechnungsstellung.
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(6) Die Abrechnung erfolgt für den Einzelvertrag insgesamt; Teile der Leistung dürfen nur gesondert abgerechnet werden, wenn dies im Einzelvertrag vereinbart ist.
(7) Die Abrechnung erfolgt viertelstundengenau. Der Stundensatz beträgt ein Achtel des Tagessatzes; der Minutensatz ein Sechzigstel des Stundensatzes. Grundlage der Abrechnung bilden die ordnungsgemäß ausgefüllten Leistungsnachweise.
(8) Die Einzelverträge werden jeweils als EVB-IT Dienstvertrag (vgl. Muster in Anlage 2 des Vertrages) nach Aufwand mit kalkulierter Obergrenze (monatliche Abrechnung mit Leistungsnachweis) geschlossen. Das Zahlungsziel für die Vergütung der Leistungen ist in den abzuschließenden Einzelverträgen enthalten.
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(9) Bei Abrechnung nach Aufwand darf der konkret abgerechnete Gesamtpreis eines Einzelvertrags die vereinbarte Obergrenze nicht überschreiten und ist nur bis zu dieser Höhe abrechenbar. Eine über die Obergrenze hinausgehende Vergütung setzt die rechtzeitige Anzeige des Mehraufwands durch den Auftragnehmer sowie die Einwilligung des Auftraggebers voraus. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, absehbaren Mehraufwand unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige ist nur rechtzeitig erfolgt, wenn sie vor Erreichen von 80 % des vereinbarten Aufwandes in Tagen erfolgt ist. Auch bei Erreichen oder Überschreitung der Obergrenze bleibt der Auftragnehmer zur vollständigen Erbringung der Leistung verpflichtet.
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(10) Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages werden nur die vom Auftraggeber angeforderten und vom Auftragnehmer ordnungsgemäß erbrachten Leistungen vergütet.
Rechnungsstellung und Zahlung
(1) Die Rechnungen sind nach Abschluss eines Einzelvertrages auf die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Generalverwaltung auszustellen und dort prüfbar, insbesondere unter Ausweisung des jeweils entfallenden Umsatzsteuerbetrags sowie Nennung von IBAN und BIC des Auftragnehmers, in zweifacher Ausfertigung einschließlich des vom Auftragnehmer unterschriebenen und von dem Auftraggeber gegengezeichneten Leistungsnachweises einzureichen.
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(2) Für alle Einzelverträge sind unter Angabe der jeweiligen Vertragsnummer gesonderte Rechnungen zu erstellen.
(3) Die Bezahlung ordnungsgemäß erbrachter Leistungen erfolgt mit Zahlungsziel von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das vom Auftragnehmer in der Rechnung benannte Bankkonto.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften (im Folgenden „BG“) sind zugelassen. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, die beinhaltet,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (im Folgenden „geschäftsführendes Mitglied“),
— dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder der Bieterge-meinschaft/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, Zahlungen des Auftraggebers für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeits¬gemeinschaft mit befreiender Wirkung anzunehmen, und
— dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
— Im Falle einer Bietergemeinschaft ist dem Angebot eine separate Eigenerklärung zur vergabe- und kartellrechtlichen Zulässigkeit von Bietergemeinschaften beizulegen, in der diese zu den Gründen des Zusammenschlusses Stellung nimmt. Insbesondere ist darzulegen, warum die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft alleine objektiv die zur Teilnahme an der Ausschreibung erforderliche Leistungsfähigkeit nicht aufweisen und worin die wirtschaftlichen Vorteile dieses Zusammenschlusses liegen.
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(siehe Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft Anlage 2 in Kapitel 3)
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 1.19 geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an.
Die im Kapitel 1.19 geforderten Eignungsnachweise sind von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Angebot vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als
Mitglied in einer weiteren BG, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Angebote führen.
Einzelbieter mit einem kon-kurrierenden Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Angebote führen.
Im Angebot ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft Anlage 2) darzustellen, welches Mitglied der BG im Einzelnen für die Erbringung welcher Leistungen verantwortlich ist.
Sonstige besondere Bedingungen:
Maßgeblich für die Auftragsdurchführung sind die Bestimmungen der als Anlage 1 der Vergabeunterlage beigefügten Rahmenvereinbarung „Unterstützung bei der Einführung von VoIP und Videokonferenzsystemen in der Generalverwaltung, den Instituten und den Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (VoIP-DL 2014)“, den der Bieter mit Abgabe seines Angebotes vollinhaltlich akzeptiert.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Sertac Sanver
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-04-01 📅
Datum des Endes: 2015-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 8407 0804 0317 - VOIP DL
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist nach folgender Gliederung zu strukturieren:
Formloses Anschreiben des Bieters mit Datum und eigenhändiger Unterschrift;
1. Eignungserklärungen:
a. ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Kapi-tel 1.17 und Formblatt in Anlage 2 der Vergabeunterlage
b. ggf. Verzeichnis über Teilleistungen für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen gemäß Kapitel 1.18 und Formblatt in Anlage 3 der Vergabeunterlage
c. ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen gemäß Kapitel 1.18 und Formblatt in Anlage 4 der Vergabeunterlage
d. Unternehmensdarstellung gemäß Kapitel 1.19.2.1;
e. Berufs- oder Handelsregisterauszug gemäß Kapitel 1.19.2.2;
f. Erklärung zu §6 EG Abs.6 VOL/A gemäß Kapitel 1.19.2.3 und Formblatt in Anlage 5 der Vergabeunterlage
g. Verpflichtungserklärung, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz zugänglich gemacht werden gemäß Kapitel 1.19.2.4 und Formblatt in Anlage 6 der Vergabeunterlage
h. Verpflichtungserklärung, dass im Falle der Auf-tragserteilung die Vereinbarung gemäß § 11 BDSG zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers abzuschließen gemäß Kapitel 1.19.2.5 und Formblatt in Anlage 7
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i. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Nachweis der Versicherungssumme oder Erklärung, dass eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen 4 Wochen nach Vertragsschluss abgeschlossen wird und über die Vertragslaufzeit unterhalten wird, gemäß Kapitel 1.19.3.1 und Formblatt in Anlage 8 der Vergabeunterlage
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j. Erklärung zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft gemäß Kapitel 1.19.3.2 und Formblatt in Anlage 9 der Vergabeunterlage
k. Umsatzdarstellung gemäß Kapitel 1.19.3.3 und Formblatt in Anlage 10 der Vergabeunterlage
l. Mitarbeiterprofile inklusive der erforderlichen Zertifizierungen gemäß Kapitel 1.19.5 und Muster in Anlage 11 der Vergabeunterlage
m. Anforderungen an die fachliche Qualifikation gemäß Kapitel 1.19.4 und Anlage 12 der Vergabeunterlage
2. Zur Angebotsbewertung:
Preisblatt gemäß Kapitel 1.20.2 und Anlage 13 der Vergabeunterlage

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern; Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o.g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich - das bedeutet je nach Sachlage innerhalb von 3 (drei) bis spätestens 7 (sieben) Kalendertagen - gerügt hat (§ 107 Abs.3 S.1 Nr 1 GWB),
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden (§ 107 Abs.3 S.1 Nr 2 GWB),
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebnen Frist oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden (§ 107 Abs.3 S.1 Nr 3 GWB),
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs.3 S.1 Nr 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Maximilanstraße 39
Quelle: OJS 2013/S 220-383314 (2013-11-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-02-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung - Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 038-063205
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 220-383314
ABl. S-Ausgabe: 38

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 8407 0804 0317
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Max-Planck-Gesellschaft (München, Berlin, Frankfurt, Göttingen, Garching).

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-02-18 📅
Name: ICB GmbH
Postanschrift: Balanstraße 73
Postort: München
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich - das bedeutet je nach Sachlage innerhalb von 3 bis spätestens 7 Kalendertagen – gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB),
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB),
Mehr anzeigen
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebenen Frist oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragnehmer gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB),
Mehr anzeigen
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Quelle: OJS 2014/S 038-063205 (2014-02-21)