Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von in einem besonders gesicherten Verfahren hergestellten Euro-Banknoten der zweiten Euro-Serie (inkl. einer Restmenge an Euro-Banknoten der ersten Euro-Serie), Vergabeverfahren Nr. RAV-H10/2013
Die BBk beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die Vergabe von Aufträgen über die Herstellung von Euro-Banknoten der zweiten Serie (ES2) in einem besonders gesicherten Verfahren (bezüglich Herstellung, Lagerung und Transport, auch der Vorprodukte) für die BBk an von der Europäischen Zentralbank bezüglich Sicherheit, Qualität, Umwelt- sowie Gesundheit- und Sicherheitsaspekte zugelassene Banknotendruckereien, die nicht rechtlich und organisatorisch Teil einer NZB sind, zu vergeben. Im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung soll ebenfalls noch eine Restmenge an Euro-Banknoten der ersten Euro-Serie (ES1) beschafft werden. Die herzustellenden Banknoten sind teilweise für die BBk selbst, teilweise für andere Notenbanken des Euro-systems bestimmt. Anträge auf Zulassung können bei der Europäischen Zentralbank, Kaiserstrasse 29, D-60311 Frankfurt am Main gestellt werden. Die Rahmenvereinbarung wird für vier Jahre geschlossen, wobei sich die BBk ein jährliches Kündigungsrecht für die gesamte Rahmenvereinbarung vorbehält. Im Rahmen der Rahmenvereinbarung wird die BBk Einzelabforderungen vornehmen. Der Lieferzeitraum der jeweiligen Einzelabforderung wird zusammen mit der jeweiligen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten für die jeweilige Einzelabforderung mitgeteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Banknoten
Menge oder Umfang:
Die BBk wird im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung die Produktionsmengen beschaffen, die sie aufgrund der diesbezüglichen Allokationsentscheidungen des Rates der Europäischen Zentralbank zu beschaffen hat. Daher können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Angaben zu den Mengen und Stückelungen vorgenommen werden. Die konkreten Mengen, Stückelungen sowie die Losaufteilung und weitere relevante Angaben werden im Rahmen der jeweiligen Einzelabforderungen mitgeteilt. In den letzten Jahren hat die BBk jährlich zwischen etwa 1,7 und ca. 2,2 Mrd. Banknoten, aufgeteilt in zwei bis vier Lose im Umfang von etwa 300 bis 750 Mio. Banknoten, beschafft.
Die BBk wird im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung die Produktionsmengen beschaffen, die sie aufgrund der diesbezüglichen Allokationsentscheidungen des Rates der Europäischen Zentralbank zu beschaffen hat. Daher können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Angaben zu den Mengen und Stückelungen vorgenommen werden. Die konkreten Mengen, Stückelungen sowie die Losaufteilung und weitere relevante Angaben werden im Rahmen der jeweiligen Einzelabforderungen mitgeteilt. In den letzten Jahren hat die BBk jährlich zwischen etwa 1,7 und ca. 2,2 Mrd. Banknoten, aufgeteilt in zwei bis vier Lose im Umfang von etwa 300 bis 750 Mio. Banknoten, beschafft.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Banknoten📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Bundesbank, Zentrale
Postanschrift: Wilhelm-Epstein-Straße 14
Postleitzahl: 60431
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesbank.de🌏
E-Mail: tender@bundesbank.de📧
Telefon: +49 6995666157📞
Fax: +49 699566506054 📠
Der Teilnahmeantrag muss sämtliche geforderte Angaben der Ziffer III.2) umfassen und schriftlich in Papierform unterschrieben eingereicht werden; für die Erklärungen zu III.2.1), Ziffern 1), 2) und 5) sowie III.2.3) Ziffer 14) wird dem Bewerber freigestellt, den Vordruck zu verwenden, der bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax, telefonisch oder per E-Mail angefordert werden kann. Zu-sätzlich ist dem schriftlichen Teilnahmeantrag eine CD-ROM beizulegen, auf der die Unterlagen in elektronischer Form (möglichst im pdf-Format) enthalten sind. Der Bewerber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Papierform und die CD-ROM identische Inhalte haben. Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen und mit Kennzeichnung "Teilnahmeantrag zur Vergabe RAV-H10/2013" versehenen Umschlag grundsätzlich auf dem Postweg zuzustellen. In Ausnahmefällen können die Unterlagen in der Zeit von Mo. - Fr., 08:00-16:00 Uhr, persönlich oder per Boten direkt bei der Deutschen Bundesbank, Hauptverwaltung in Hessen, Poststelle, Weserstraße 46, Frankfurt am Main abgegeben werden. Auf Wunsch ist in dieser Zeit auch eine Empfangsbestätigung auf einer mitgebrachten Quittung möglich. Weitere Fragen zum Teilnahmewettbewerb können bis zum 05.06.2013 an die Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) gerichtet werden.
Der Teilnahmeantrag muss sämtliche geforderte Angaben der Ziffer III.2) umfassen und schriftlich in Papierform unterschrieben eingereicht werden; für die Erklärungen zu III.2.1), Ziffern 1), 2) und 5) sowie III.2.3) Ziffer 14) wird dem Bewerber freigestellt, den Vordruck zu verwenden, der bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax, telefonisch oder per E-Mail angefordert werden kann. Zu-sätzlich ist dem schriftlichen Teilnahmeantrag eine CD-ROM beizulegen, auf der die Unterlagen in elektronischer Form (möglichst im pdf-Format) enthalten sind. Der Bewerber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Papierform und die CD-ROM identische Inhalte haben. Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen und mit Kennzeichnung "Teilnahmeantrag zur Vergabe RAV-H10/2013" versehenen Umschlag grundsätzlich auf dem Postweg zuzustellen. In Ausnahmefällen können die Unterlagen in der Zeit von Mo. - Fr., 08:00-16:00 Uhr, persönlich oder per Boten direkt bei der Deutschen Bundesbank, Hauptverwaltung in Hessen, Poststelle, Weserstraße 46, Frankfurt am Main abgegeben werden. Auf Wunsch ist in dieser Zeit auch eine Empfangsbestätigung auf einer mitgebrachten Quittung möglich. Weitere Fragen zum Teilnahmewettbewerb können bis zum 05.06.2013 an die Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) gerichtet werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BBk beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die Vergabe von Aufträgen über die Herstellung von Euro-Banknoten der zweiten Serie (ES2) in einem besonders gesicherten Verfahren (bezüglich Herstellung, Lagerung und Transport, auch der Vorprodukte) für die BBk an von der Europäischen Zentralbank bezüglich Sicherheit, Qualität, Umwelt- sowie Gesundheit- und Sicherheitsaspekte zugelassene Banknotendruckereien, die nicht rechtlich und organisatorisch Teil einer NZB sind, zu vergeben. Im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung soll ebenfalls noch eine Restmenge an Euro-Banknoten der ersten Euro-Serie (ES1) beschafft werden. Die herzustellenden Banknoten sind teilweise für die BBk selbst, teilweise für andere Notenbanken des Euro-systems bestimmt. Anträge auf Zulassung können bei der Europäischen Zentralbank, Kaiserstrasse 29, D-60311 Frankfurt am Main gestellt werden. Die Rahmenvereinbarung wird für vier Jahre geschlossen, wobei sich die BBk ein jährliches Kündigungsrecht für die gesamte Rahmenvereinbarung vorbehält. Im Rahmen der Rahmenvereinbarung wird die BBk Einzelabforderungen vornehmen. Der Lieferzeitraum der jeweiligen Einzelabforderung wird zusammen mit der jeweiligen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten für die jeweilige Einzelabforderung mitgeteilt.
Die BBk beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die Vergabe von Aufträgen über die Herstellung von Euro-Banknoten der zweiten Serie (ES2) in einem besonders gesicherten Verfahren (bezüglich Herstellung, Lagerung und Transport, auch der Vorprodukte) für die BBk an von der Europäischen Zentralbank bezüglich Sicherheit, Qualität, Umwelt- sowie Gesundheit- und Sicherheitsaspekte zugelassene Banknotendruckereien, die nicht rechtlich und organisatorisch Teil einer NZB sind, zu vergeben. Im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung soll ebenfalls noch eine Restmenge an Euro-Banknoten der ersten Euro-Serie (ES1) beschafft werden. Die herzustellenden Banknoten sind teilweise für die BBk selbst, teilweise für andere Notenbanken des Euro-systems bestimmt. Anträge auf Zulassung können bei der Europäischen Zentralbank, Kaiserstrasse 29, D-60311 Frankfurt am Main gestellt werden. Die Rahmenvereinbarung wird für vier Jahre geschlossen, wobei sich die BBk ein jährliches Kündigungsrecht für die gesamte Rahmenvereinbarung vorbehält. Im Rahmen der Rahmenvereinbarung wird die BBk Einzelabforderungen vornehmen. Der Lieferzeitraum der jeweiligen Einzelabforderung wird zusammen mit der jeweiligen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten für die jeweilige Einzelabforderung mitgeteilt.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von in einem besonders gesicherten Verfahren hergestellten Euro-Banknoten der zweiten Euro-Serie (inkl. einer Restmenge an Euro-Banknoten der ersten Euro-Serie), Vergabeverfahren Nr. RAV-H10/2013
Kurze Beschreibung:
Die BBk wird im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung die Produktionsmengen beschaffen, die sie aufgrund der diesbezüglichen Allokationsentscheidungen des Rates der Europäischen Zentralbank zu beschaffen hat. Daher können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Angaben zu den Mengen und Stückelungen vorgenommen werden. Die konkreten Mengen, Stückelungen sowie die Losaufteilung und weitere relevante Angaben werden im Rahmen der jeweiligen Einzelabforderungen mitgeteilt. In den letzten Jahren hat die BBk jährlich zwischen etwa 1,7 und ca. 2,2 Mrd. Banknoten, aufgeteilt in zwei bis vier Lose im Umfang von etwa 300 bis 750 Mio. Banknoten, beschafft.
Die BBk wird im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung die Produktionsmengen beschaffen, die sie aufgrund der diesbezüglichen Allokationsentscheidungen des Rates der Europäischen Zentralbank zu beschaffen hat. Daher können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Angaben zu den Mengen und Stückelungen vorgenommen werden. Die konkreten Mengen, Stückelungen sowie die Losaufteilung und weitere relevante Angaben werden im Rahmen der jeweiligen Einzelabforderungen mitgeteilt. In den letzten Jahren hat die BBk jährlich zwischen etwa 1,7 und ca. 2,2 Mrd. Banknoten, aufgeteilt in zwei bis vier Lose im Umfang von etwa 300 bis 750 Mio. Banknoten, beschafft.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: RAV-H10/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Frei Grenze Ursprungsland. Die Banknoten sind frei Grenze Ursprungsland zu liefern. Grenze Ursprungsland ist der Ort, an dem die Bundesbank - nachstehend BBk - die Banknoten übernehmen und deren Sicherheit mit eigenen Mitteln oder mit den ihr gesetzlich zur Amtshilfe verpflichteten Behörden gewährleisten kann. Bei einem Produktionsstandort außerhalb Deutschlands kann dies auch ein internationaler Flughafen im Ursprungsland sein, bei einem Produktionsstandort innerhalb Deutschlands ist dies der Produktionsstandort.
Frei Grenze Ursprungsland. Die Banknoten sind frei Grenze Ursprungsland zu liefern. Grenze Ursprungsland ist der Ort, an dem die Bundesbank - nachstehend BBk - die Banknoten übernehmen und deren Sicherheit mit eigenen Mitteln oder mit den ihr gesetzlich zur Amtshilfe verpflichteten Behörden gewährleisten kann. Bei einem Produktionsstandort außerhalb Deutschlands kann dies auch ein internationaler Flughafen im Ursprungsland sein, bei einem Produktionsstandort innerhalb Deutschlands ist dies der Produktionsstandort.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Teilnahme - auch bei Teilnahme in Form der Beteiligung an einer Bietergemeinschaft - sind nur solche Banknotendruckereien berechtigt, die über eine volle oder befristete Sicherheitszulassung nach Art. 3 bzw. 4 des Beschlusses der Europäischen Zentralbank vom 15. März 2008 zu Verfahren der Sicherheitszulassung für Hersteller von für die Sicherheit des Euro bedeutsamen Materialien für Euro-Banknoten (EZB/2008/3), eine volle oder befristete Qualitätszulassung nach Art. 3 bzw. 4 des Beschlusses der EZB vom 25. November 2010 zum Verfahren der Qualitätszulassung für Hersteller von Euro-Banknoten (EZB/2010/22) sowie eine Umweltzulassung nach Art. 3 und eine Gesundheits- und Sicherheitszulassung nach Art. 4 des Beschlusses der Europäischen Zentralbank vom 21. Juni 2011 über Zulassungsverfahren für die Herstellung von Euro-Banknoten in den Bereichen Umwelt sowie Gesundheit und Sicherheit (EZB/2011/8), jeweils bezüglich Banknotenherstellung, verfügen und nicht rechtlich und organisatorisch Teil einer NZB sind.
Zur Teilnahme - auch bei Teilnahme in Form der Beteiligung an einer Bietergemeinschaft - sind nur solche Banknotendruckereien berechtigt, die über eine volle oder befristete Sicherheitszulassung nach Art. 3 bzw. 4 des Beschlusses der Europäischen Zentralbank vom 15. März 2008 zu Verfahren der Sicherheitszulassung für Hersteller von für die Sicherheit des Euro bedeutsamen Materialien für Euro-Banknoten (EZB/2008/3), eine volle oder befristete Qualitätszulassung nach Art. 3 bzw. 4 des Beschlusses der EZB vom 25. November 2010 zum Verfahren der Qualitätszulassung für Hersteller von Euro-Banknoten (EZB/2010/22) sowie eine Umweltzulassung nach Art. 3 und eine Gesundheits- und Sicherheitszulassung nach Art. 4 des Beschlusses der Europäischen Zentralbank vom 21. Juni 2011 über Zulassungsverfahren für die Herstellung von Euro-Banknoten in den Bereichen Umwelt sowie Gesundheit und Sicherheit (EZB/2011/8), jeweils bezüglich Banknotenherstellung, verfügen und nicht rechtlich und organisatorisch Teil einer NZB sind.
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Nachweise (soweit im Folgenden nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, kann ein Nachweis durch Erklärungen des Bewerbers erbracht werden. Dabei ist zu jedem der nachfolgenden Punkte ein eigenständiger Nachweis vorzulegen; die einzureichenden Unterlagen sind entsprechend der nachstehenden Zifferung zu nummerieren):
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Nachweise (soweit im Folgenden nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, kann ein Nachweis durch Erklärungen des Bewerbers erbracht werden. Dabei ist zu jedem der nachfolgenden Punkte ein eigenständiger Nachweis vorzulegen; die einzureichenden Unterlagen sind entsprechend der nachstehenden Zifferung zu nummerieren):
1) Aktueller Auszug aus dem Berufsregister (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw.
Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Artikel 46 der Richtlinie 2004/18/EG),
2) Erklärung zu Eintragungen im Gewerbezentralregister über den Bewerber (bei ausländischen Be-werbern entsprechend Artikel 45 der Richtlinie 2004/18/EG) oder, falls vorhanden, Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZRA) - ggf. auch Kopie - nach § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung über den Bewerber - nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Artikel 45 der Richtlinie 2004/18/EG).
2) Erklärung zu Eintragungen im Gewerbezentralregister über den Bewerber (bei ausländischen Be-werbern entsprechend Artikel 45 der Richtlinie 2004/18/EG) oder, falls vorhanden, Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZRA) - ggf. auch Kopie - nach § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung über den Bewerber - nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Artikel 45 der Richtlinie 2004/18/EG).
3) Allgemeine Darstellung der Unternehmens- bzw. Konzernstruktur und detaillierte Angaben (z.B. Lage, Infrastruktur, Polizeianbindung) über den vorgesehenen Produktionsstandort (Druck- und Lagerstätte),
4.) Auf Basis des Grundsatzes der Unternehmensfortführung erstellte und von Wirtschaftsprüfern testierte Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre falls deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
4.) Auf Basis des Grundsatzes der Unternehmensfortführung erstellte und von Wirtschaftsprüfern testierte Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre falls deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
5) Erklärung des Bewerbers, dass:
a) über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder keine Eröffnung beantragt oder kein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) er sich nicht in Liquidation befindet,
c) er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d) er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) er im Vergabeverfahren vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Hinweis: Für die Erklärungen u.a. zu III.2.1), Ziffern 1), 2) und 5) wird dem Bewerber freigestellt, den Vordruck zu verwenden, der bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax, telefonisch oder per E-Mail angefordert werden kann (siehe auch VI.3.).
Hinweis: Für die Erklärungen u.a. zu III.2.1), Ziffern 1), 2) und 5) wird dem Bewerber freigestellt, den Vordruck zu verwenden, der bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax, telefonisch oder per E-Mail angefordert werden kann (siehe auch VI.3.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Nachweise (soweit im Folgenden nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, kann ein Nachweis durch Erklärungen des Bewerbers erbracht werden. Dabei ist zu jedem der nachfolgenden Punkte ein eigenständiger Nachweis vorzulegen; die einzureichenden Unterlagen sind entsprechend der nachstehenden Zifferung zu nummerieren):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Nachweise (soweit im Folgenden nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, kann ein Nachweis durch Erklärungen des Bewerbers erbracht werden. Dabei ist zu jedem der nachfolgenden Punkte ein eigenständiger Nachweis vorzulegen; die einzureichenden Unterlagen sind entsprechend der nachstehenden Zifferung zu nummerieren):
6) Unternehmensgesamtumsatz p.a. in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
7) Umsatz mit den Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind p.a. in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Nachweise (soweit im Folgenden nicht ausdrücklich anders bestimmt ist, kann ein Nachweis durch Erklärungen des Bewerbers erbracht werden. Dabei ist zu jedem der nachfolgenden Punkte ein eigenständiger Nachweis vorzulegen; die einzureichenden Unterlagen sind entsprechend der nachstehenden Zifferung zu nummerieren):
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Nachweise (soweit im Folgenden nicht ausdrücklich anders bestimmt ist, kann ein Nachweis durch Erklärungen des Bewerbers erbracht werden. Dabei ist zu jedem der nachfolgenden Punkte ein eigenständiger Nachweis vorzulegen; die einzureichenden Unterlagen sind entsprechend der nachstehenden Zifferung zu nummerieren):
8) Volle oder befristete Sicherheitszulassung nach Art. 3 bzw. 4 des Beschlusses der Europäischen Zentralbank vom 15. Mai 2008 zu Verfahren der Sicherheitszulassung für Hersteller von für die Sicherheit des Euro bedeutsamen Materialien für Euro-Banknoten (EZB/2008/3), volle oder befristete Qualitätszulassung nach Art. 3 bzw. 4 des Beschlusses der Europäischen Zentralbank vom 25. November 2010 zum Verfahren der Qualitätszulassung für Hersteller von Euro-Banknoten (EZB/2010/22) sowie Umweltzulassung nach Art. 3 und Gesundheits- und Sicherheitszulassung nach Art. 4 des Beschlusses der Europäischen Zentralbank vom 21. Juni 2011 über Zulassungsverfahren für die Herstellung von Euro-Banknoten in den Bereichen Umwelt sowie Gesundheit und Sicherheit (EZB/2011/8), jeweils bezüglich Banknotenherstellung. Neben einer Erklärung sind hier die jeweiligen Zulassungsschreiben der Europäischen Zentralbank vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Bieter, dem ein Zuschlag im Rahmen einer Einzelabforderung erteilt worden ist, spätestens sechs Wochen nach Produktionsbeginn eine volle Sicherheitszulassung und eine volle Qualitätszulassung im oben genannten Sinne mittels oben genannter Nachweise nachweisen muss; Einzelheiten regeln die Vertragsunterlagen.
8) Volle oder befristete Sicherheitszulassung nach Art. 3 bzw. 4 des Beschlusses der Europäischen Zentralbank vom 15. Mai 2008 zu Verfahren der Sicherheitszulassung für Hersteller von für die Sicherheit des Euro bedeutsamen Materialien für Euro-Banknoten (EZB/2008/3), volle oder befristete Qualitätszulassung nach Art. 3 bzw. 4 des Beschlusses der Europäischen Zentralbank vom 25. November 2010 zum Verfahren der Qualitätszulassung für Hersteller von Euro-Banknoten (EZB/2010/22) sowie Umweltzulassung nach Art. 3 und Gesundheits- und Sicherheitszulassung nach Art. 4 des Beschlusses der Europäischen Zentralbank vom 21. Juni 2011 über Zulassungsverfahren für die Herstellung von Euro-Banknoten in den Bereichen Umwelt sowie Gesundheit und Sicherheit (EZB/2011/8), jeweils bezüglich Banknotenherstellung. Neben einer Erklärung sind hier die jeweiligen Zulassungsschreiben der Europäischen Zentralbank vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Bieter, dem ein Zuschlag im Rahmen einer Einzelabforderung erteilt worden ist, spätestens sechs Wochen nach Produktionsbeginn eine volle Sicherheitszulassung und eine volle Qualitätszulassung im oben genannten Sinne mittels oben genannter Nachweise nachweisen muss; Einzelheiten regeln die Vertragsunterlagen.
9) Hohes Sicherheitsniveau für die Banknotenproduktion, -lagerung und den Transport von "Euro Secure Items“ bzw. Euro Secure Features", das durch ein Sicherheitskonzept und eine Risikoanalyse nachzuweisen ist. Dabei ist im Einzelnen auch darzustellen, ob und ggf. inwieweit die am Tag der Absendung der Vergabebekanntmachung geltenden Anforderungen der Europäischen Zentralbank übererfülllt werden,
9) Hohes Sicherheitsniveau für die Banknotenproduktion, -lagerung und den Transport von "Euro Secure Items“ bzw. Euro Secure Features", das durch ein Sicherheitskonzept und eine Risikoanalyse nachzuweisen ist. Dabei ist im Einzelnen auch darzustellen, ob und ggf. inwieweit die am Tag der Absendung der Vergabebekanntmachung geltenden Anforderungen der Europäischen Zentralbank übererfülllt werden,
10) Hohes Qualitätsniveau der Banknotenherstellung, das durch einen individuellen Qualitätsplan und eventuell vorliegende Berichte über Qualitätsaudits, vorzugsweise des Eurosystems, nachzuweisen ist. Dabei ist im Einzelnen auch darzustellen, welche Produktionsmaschinen und Produktionskontrollsysteme, einschließlich Beschreibung deren Leistungsfähigkeit und der verwendeten Sensoren, eingesetzt werden. Außerdem ist im Einzelnen darzustellen, ob und ggf. inwieweit die am Tag der Absendung der Vergabebekanntmachung geltenden Anforderungen der Europäischen Zentralbank erfüllt oder übererfüllt werden,
10) Hohes Qualitätsniveau der Banknotenherstellung, das durch einen individuellen Qualitätsplan und eventuell vorliegende Berichte über Qualitätsaudits, vorzugsweise des Eurosystems, nachzuweisen ist. Dabei ist im Einzelnen auch darzustellen, welche Produktionsmaschinen und Produktionskontrollsysteme, einschließlich Beschreibung deren Leistungsfähigkeit und der verwendeten Sensoren, eingesetzt werden. Außerdem ist im Einzelnen darzustellen, ob und ggf. inwieweit die am Tag der Absendung der Vergabebekanntmachung geltenden Anforderungen der Europäischen Zentralbank erfüllt oder übererfüllt werden,
11) Banknotentransporte sind zwingend mit Polizei oder Militär zu begleiten. Dies gilt insbesondere für die Strecke Druckerei - Grenze Ursprungsland (s. hierzu auch II.1.2) inkl. Bewachung während des Flughafenhandlings; deren Sicherstellung liegt in der Verantwortung des Bewerbers und ist nachzuweisen,
11) Banknotentransporte sind zwingend mit Polizei oder Militär zu begleiten. Dies gilt insbesondere für die Strecke Druckerei - Grenze Ursprungsland (s. hierzu auch II.1.2) inkl. Bewachung während des Flughafenhandlings; deren Sicherstellung liegt in der Verantwortung des Bewerbers und ist nachzuweisen,
12) Vorhandensein von mindestens einem Endverarbeitungssystem (EVS) BPS 2000 oder gleichwertiger Art, das eine automatisierte, manipulationssichere 100%-ige Einzelscheinkontrolle und eine 100%-ige Zählsicherheit mit Ausschluss von Verschiebedifferenzen garantiert. Das EVS muss über einen optischen Sensor zur Prüfung des Banknoten-Druckbildes in Aufsicht und Durchsicht verfügen, der geeignet sein muss, Abweichungen von den in den Technischen Spezifikationen zur Euro-Banknotenherstellung definierten Qualitätsanforderungen zu erkennen und die betreffenden Banknoten auszusondern. In Abhängigkeit der Losgrößen und/oder des Lieferzeitraums kann es im Rahmen von Einzelabforderungen erforderlich werden, mehr als ein entsprechend ausgestattetes EVS bei der Auftragsausführung einzusetzen.
12) Vorhandensein von mindestens einem Endverarbeitungssystem (EVS) BPS 2000 oder gleichwertiger Art, das eine automatisierte, manipulationssichere 100%-ige Einzelscheinkontrolle und eine 100%-ige Zählsicherheit mit Ausschluss von Verschiebedifferenzen garantiert. Das EVS muss über einen optischen Sensor zur Prüfung des Banknoten-Druckbildes in Aufsicht und Durchsicht verfügen, der geeignet sein muss, Abweichungen von den in den Technischen Spezifikationen zur Euro-Banknotenherstellung definierten Qualitätsanforderungen zu erkennen und die betreffenden Banknoten auszusondern. In Abhängigkeit der Losgrößen und/oder des Lieferzeitraums kann es im Rahmen von Einzelabforderungen erforderlich werden, mehr als ein entsprechend ausgestattetes EVS bei der Auftragsausführung einzusetzen.
13) vorhandene oder noch einzurichtende:
a) Online-Vernichtung von Druckausschuss (bei der Endverarbeitung). Anforderungen: Nicht manipulierbarer, vollständig nachvollziehbarer, automatisierter Vernichtungsprozess für jede einzelne Banknote. Nach Abschluss eines Bearbeitungsabschnitts hat das EVS ein Abschnittsprotokoll über die Menge der vernichteten Banknoten zu erstellen und mittels eines von der BBk festgelegten Verfahrens durch eine spezifische Prüfziffer zu sichern. Die Abschnittsprotokolle sind arbeitstäglich zur BBk mittels gesicherter E-Mail zu senden. Ferner sind die Seriennummern der geschredderten Banknoten durch einen vom EVS unabhängigen Schreddermonitor aufzuzeichnen.
a) Online-Vernichtung von Druckausschuss (bei der Endverarbeitung). Anforderungen: Nicht manipulierbarer, vollständig nachvollziehbarer, automatisierter Vernichtungsprozess für jede einzelne Banknote. Nach Abschluss eines Bearbeitungsabschnitts hat das EVS ein Abschnittsprotokoll über die Menge der vernichteten Banknoten zu erstellen und mittels eines von der BBk festgelegten Verfahrens durch eine spezifische Prüfziffer zu sichern. Die Abschnittsprotokolle sind arbeitstäglich zur BBk mittels gesicherter E-Mail zu senden. Ferner sind die Seriennummern der geschredderten Banknoten durch einen vom EVS unabhängigen Schreddermonitor aufzuzeichnen.
b) 100%-ige Kontrolle von maschinell erkennbaren Merkmalen (abhängig von der jeweils zu fertigenden Stückelung und Banknotenserie).
c) automatische Kontrolle zum Abgleich der beiden auf der Banknote aufgebrachten Seriennummern.
d) Sensoren zur Prüfung des Banknotenbildes unter Infrarot.
Die Vergabestelle kann von einem Unternehmen, das im Rahmen einer Einzelabforderung für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt, verlangen, dass die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems bei einer Teststellung noch vor Zuschlagserteilung nachgewiesen wird,
Die Vergabestelle kann von einem Unternehmen, das im Rahmen einer Einzelabforderung für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt, verlangen, dass die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems bei einer Teststellung noch vor Zuschlagserteilung nachgewiesen wird,
14) Einsatz für die mit diesem Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen ausschließlich von Mitarbeitern, für die Führungszeugnisse von den zuständigen nationalen Behörden eingeholt worden sind. Darüber hinaus dürfen bei den mit diesem Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen ausschließlich Mitarbeiter eingesetzt werden, die sich einer Sicherheitsüberprüfung gemäß den jeweiligen nationalen Regelungen unterzogen haben, wenn diese Mitarbeiter frühzeitig detaillierte Kenntnisse von Transportdaten haben. Dabei ist im Einzelnen auch darzustellen, inwieweit die Leistungen von einem festen Personalstamm durchgeführt werden.
14) Einsatz für die mit diesem Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen ausschließlich von Mitarbeitern, für die Führungszeugnisse von den zuständigen nationalen Behörden eingeholt worden sind. Darüber hinaus dürfen bei den mit diesem Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen ausschließlich Mitarbeiter eingesetzt werden, die sich einer Sicherheitsüberprüfung gemäß den jeweiligen nationalen Regelungen unterzogen haben, wenn diese Mitarbeiter frühzeitig detaillierte Kenntnisse von Transportdaten haben. Dabei ist im Einzelnen auch darzustellen, inwieweit die Leistungen von einem festen Personalstamm durchgeführt werden.
Hinweis: Für die Erklärungen u.a. zu III.2.3) Ziffer 14) wird dem Bewerber freigestellt, den Vordruck zu verwenden, der bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax, telefonisch oder per E-Mail angefordert werden kann (siehe auch VI.3.).
Hinweis: Für die Erklärungen u.a. zu III.2.3) Ziffer 14) wird dem Bewerber freigestellt, den Vordruck zu verwenden, der bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax, telefonisch oder per E-Mail angefordert werden kann (siehe auch VI.3.).
15) Mindestens zwei Referenzen unter Angabe der vollständigen Adresse, eines Ansprechpartners und dessen Telefonnummer. Diese Referenzen sollten sich möglichst auf Euro-Banknotenherstellungsaufträge der letzten drei Jahre beziehen und hinsichtlich Produktionsmenge, technischen Anforderungen und Sicherheitsniveau mit dem Gegenstand dieser Ausschreibung möglichst vergleichbar sein. Sie können auch Banknotenproduktionsaufträge anderer Währungen betreffen.
15) Mindestens zwei Referenzen unter Angabe der vollständigen Adresse, eines Ansprechpartners und dessen Telefonnummer. Diese Referenzen sollten sich möglichst auf Euro-Banknotenherstellungsaufträge der letzten drei Jahre beziehen und hinsichtlich Produktionsmenge, technischen Anforderungen und Sicherheitsniveau mit dem Gegenstand dieser Ausschreibung möglichst vergleichbar sein. Sie können auch Banknotenproduktionsaufträge anderer Währungen betreffen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Festlegung erfolgt in den Vertragsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlung nach entsprechender Teillieferung (im Rahmen der Einzelabforderungen). Es ist keine Anzahlung vorgesehen. Weitere Festlegung erfolgt in den Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerische Haftung der an einer Bietergemeinschaft Beteiligten; ein Mitglied der Bietergemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.
Unterauftragnehmer: Unterauftragsvergaben sind grundsätzlich möglich. Der Bewerber hat zu erklären, welche Leistungen er durch Unterauftragnehmer - sofern deren Einschaltung bereits vorgesehen ist - erbringen will und welche einzelnen Leistungen von diesen erbracht werden sollen. Die Angaben zu Unterauftragnehmern haben spätestens mit der Abgabe eines Angebots im Rahmen der jeweiligen Einzelabforderung zu erfolgen. Der Auftragnehmer muss in jedem Fall nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Benennt ein Bewerber einen anderen Bewerber als Unterauftragnehmer, steht dies für keinen dieser beiden Bewerber einer Teilnahme am Teilnahmewettbewerb entgegen. Die Lose werden allerdings im Rahmen einer Einzelabforderung in der Regel an unterschiedliche Bieter vergeben. Die Vergabestelle muss zur Prüfung der Eignung von Unterauftragsnehmern die gleichen Rechte wie gegenüber dem Bewerber selbst haben. Der Bewerber muss insbesondere in Bezug auf die von den Unterauftragnehmern zu erbringenden Leistungen Referenzen und den Nachweis der Zertifizierung für Sicherheit, Qualität, Umwelt- sowie Gesundheit- und Sicherheitsaspekten der Euro-Banknotenherstellung durch die Europäische Zentralbank (s. III.2.3) mit dem Teilnahmeantrag vorlegen, sofern deren Einschaltung bereits vorgesehen ist. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer der in III.2) dieser Vergabebekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen in Bezug auf etwaige Unterauftragnehmer zu verlangen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Unterauftragnehmer: Unterauftragsvergaben sind grundsätzlich möglich. Der Bewerber hat zu erklären, welche Leistungen er durch Unterauftragnehmer - sofern deren Einschaltung bereits vorgesehen ist - erbringen will und welche einzelnen Leistungen von diesen erbracht werden sollen. Die Angaben zu Unterauftragnehmern haben spätestens mit der Abgabe eines Angebots im Rahmen der jeweiligen Einzelabforderung zu erfolgen. Der Auftragnehmer muss in jedem Fall nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Benennt ein Bewerber einen anderen Bewerber als Unterauftragnehmer, steht dies für keinen dieser beiden Bewerber einer Teilnahme am Teilnahmewettbewerb entgegen. Die Lose werden allerdings im Rahmen einer Einzelabforderung in der Regel an unterschiedliche Bieter vergeben. Die Vergabestelle muss zur Prüfung der Eignung von Unterauftragsnehmern die gleichen Rechte wie gegenüber dem Bewerber selbst haben. Der Bewerber muss insbesondere in Bezug auf die von den Unterauftragnehmern zu erbringenden Leistungen Referenzen und den Nachweis der Zertifizierung für Sicherheit, Qualität, Umwelt- sowie Gesundheit- und Sicherheitsaspekten der Euro-Banknotenherstellung durch die Europäische Zentralbank (s. III.2.3) mit dem Teilnahmeantrag vorlegen, sofern deren Einschaltung bereits vorgesehen ist. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer der in III.2) dieser Vergabebekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen in Bezug auf etwaige Unterauftragnehmer zu verlangen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die BBk stellt besonders hohe Anforderungen an die Sicherheit im gesamten Prozess (inkl. Transport- und Lagersicherheit, auch der Vorprodukte), das Kontrollgefüge und die Banknotenendverarbeitung. Einzelheiten siehe unter III.2). Weitere Einzelheiten werden in den Vertragsunterlagen festgelegt.
Die BBk stellt besonders hohe Anforderungen an die Sicherheit im gesamten Prozess (inkl. Transport- und Lagersicherheit, auch der Vorprodukte), das Kontrollgefüge und die Banknotenendverarbeitung. Einzelheiten siehe unter III.2). Weitere Einzelheiten werden in den Vertragsunterlagen festgelegt.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 5
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Zugelassen werden nur Bewerber, die einen vollständigen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Sofern nach der Eignungsfeststellung mehr als 5 Bewerber die Eignungskriterien erfüllen, erfolgt eine weitere Auswahl unter Berücksichtigung folgender Auswahlkriterien (die Kriterien sind in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben): a) Umfang vergleichbarer Referenzprojekte in den vergangenen drei Jahren, bei dem Eurobanknoten hergestellt und an eine Eurosystem-Notenbank geliefert wurden;b) Umfang vergleichbarer Referenzprojekte in den vergangenen drei Jahren, bei denen jeweils Banknoten hergestellt und an eine Notenbank außerhalb des Landes, in dem der Bewerber seinen Unternehmenssitz hat, geliefert wurden; c) Sicherheitsniveau für die Banknotenproduktion, -lagerung und den Transport von "Euro Secure Items“ einschließlich des Maßes der Übererfüllung der Anforderungen der Europäischen Zentralbank (s.o. III.2.3), Nr. 9); d) Qualitätsniveau der Banknotenherstellung, einschließlich des Maßes der Übererfüllung der Anforderungen der Europäischen Zentralbank (s.o. III.2.3,), Nr. 10); e) Anzahl der Druckstätten für diesen Auftrag (möglichst nur eine pro Bewerber, s.o. III.2.1), Nr. 3);f) Ausmaß der Verwendung eines festen Personalstamms des bei der Herstellung der Banknoten einzusetzenden Personals (s.o. III.2.3), Nr. 14).Der Auftraggeber behält sich vor, auch die Erfüllung der vorgenannten Kriterien durch Vor-Ort-Inspektionen zu prüfen.
Zugelassen werden nur Bewerber, die einen vollständigen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Sofern nach der Eignungsfeststellung mehr als 5 Bewerber die Eignungskriterien erfüllen, erfolgt eine weitere Auswahl unter Berücksichtigung folgender Auswahlkriterien (die Kriterien sind in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben): a) Umfang vergleichbarer Referenzprojekte in den vergangenen drei Jahren, bei dem Eurobanknoten hergestellt und an eine Eurosystem-Notenbank geliefert wurden;b) Umfang vergleichbarer Referenzprojekte in den vergangenen drei Jahren, bei denen jeweils Banknoten hergestellt und an eine Notenbank außerhalb des Landes, in dem der Bewerber seinen Unternehmenssitz hat, geliefert wurden; c) Sicherheitsniveau für die Banknotenproduktion, -lagerung und den Transport von "Euro Secure Items“ einschließlich des Maßes der Übererfüllung der Anforderungen der Europäischen Zentralbank (s.o. III.2.3), Nr. 9); d) Qualitätsniveau der Banknotenherstellung, einschließlich des Maßes der Übererfüllung der Anforderungen der Europäischen Zentralbank (s.o. III.2.3,), Nr. 10); e) Anzahl der Druckstätten für diesen Auftrag (möglichst nur eine pro Bewerber, s.o. III.2.1), Nr. 3);f) Ausmaß der Verwendung eines festen Personalstamms des bei der Herstellung der Banknoten einzusetzenden Personals (s.o. III.2.3), Nr. 14).Der Auftraggeber behält sich vor, auch die Erfüllung der vorgenannten Kriterien durch Vor-Ort-Inspektionen zu prüfen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Von der Europäischen Zentralbank verfasste Dokumente können im englischsprachigen Original oder einer Kopie davon eingereicht werden.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: nicht bekannt
Kontakt
Kontaktperson: H 10
Herrn Hammes
Internetadresse: www.bundesbank.de🌏
Postanschrift: Taunusanlage 5
Postleitzahl: 60329
Kontaktperson: Submissionsstelle
Telefon: +49 6995665200📞
Fax: +49 6995665294 📠
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: RAV-H10/2013
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Es gilt eine Frist von 15 Kalendertagen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Quelle: OJS 2013/S 100-171223 (2013-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb wurde am 25.9.2013 mit folgenden fünf Unternehmen geschlossen:
Bundesdruckerei GmbH,
Oranienstraße 91,
10969 Berlin.
De La Rue International Ltd,
Basingstoke, Hampshire,
RG22 4BS,
England.
Joh. Enschedé Banknotes BV,
Oudeweg 32,
2031 CC Haarlem,
Niederlande.
Giesecke & Devrient GmbH,
Prinzregentenstraße 159,
81677 München.
Oberthur Fiduciaire SAS,
7, Avenue de Messine,
75008 Paris,
Frankreich.
Die Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb wurde am 25.9.2013 mit folgenden fünf Unternehmen geschlossen:
Bundesdruckerei GmbH,
Oranienstraße 91,
10969 Berlin.
De La Rue International Ltd,
Basingstoke, Hampshire,
RG22 4BS,
England.
Joh. Enschedé Banknotes BV,
Oudeweg 32,
2031 CC Haarlem,
Niederlande.
Giesecke & Devrient GmbH,
Prinzregentenstraße 159,
81677 München.
Oberthur Fiduciaire SAS,
7, Avenue de Messine,
75008 Paris,
Frankreich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Vergabeverfahren Nr. RAV-H10/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Banknoten sind frei Grenze Ursprungsland zu liefern. Grenze Ursprungsland ist der Ort, an dem die Bundesbank – nachstehend BBk – die Banknoten übernehmen und deren Sicherheit mit eigenen Mitteln oder mit den ihr gesetzlich zur Amtshilfe verpflichteten Behörden gewährleisten kann. Bei einem Produktionsstandort außerhalb Deutschlands kann dies auch ein internationaler Flughafen im Ursprungsland sein, bei einem Produktionsstandort innerhalb Deutschlands ist dies der Produktionsstandort.
Die Banknoten sind frei Grenze Ursprungsland zu liefern. Grenze Ursprungsland ist der Ort, an dem die Bundesbank – nachstehend BBk – die Banknoten übernehmen und deren Sicherheit mit eigenen Mitteln oder mit den ihr gesetzlich zur Amtshilfe verpflichteten Behörden gewährleisten kann. Bei einem Produktionsstandort außerhalb Deutschlands kann dies auch ein internationaler Flughafen im Ursprungsland sein, bei einem Produktionsstandort innerhalb Deutschlands ist dies der Produktionsstandort.
Auftragsvergabe
Name: Siehe Abschnitt VI.2): Zusätzliche Angaben
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Hammes, H 10