Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Dienstleistungen für den Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN). Diese Rahmenvereinbarung soll den Mitarbeitern des LSKN ermöglichen, die jeweils benötigte Dienstleistungsunterstützung kurzfristig abrufen zu können.
Im Schwerpunkt deckt die Rahmenvereinbarung den geschätzten Bedarf von 1 400 Dienstleistungstagen für das Projekt NiC ab. Darüber hinaus können andere Projekte an dieser Rahmenvereinbarung partizipieren und externe Dienstleistungen beziehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-11-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang:
“Der Auftraggeber garantiert eine Abnahmemenge von 500 Personentagen.Weiterhin wird von einer geschätzten Abnahmemenge von insgesamt 1 955 Personentagen für...”
Menge oder Umfang
Der Auftraggeber garantiert eine Abnahmemenge von 500 Personentagen.Weiterhin wird von einer geschätzten Abnahmemenge von insgesamt 1 955 Personentagen für alle 14 Rollen ausgegangen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme dieser geschätzten Abnahmemenge besteht nicht.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Postleitzahl: 30459
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lskn.niedersachsen.de🌏
E-Mail: stefanie.schott@lskn.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 51198987016📞
Fax: +49 51198984913 📠
“Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich der LSKN gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor. Nach gesonderter Aufforderung sind in den...”
Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich der LSKN gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor. Nach gesonderter Aufforderung sind in den Erklärungen genannte Angaben nachzuweisen.
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Quelle: OJS 2013/S 214-372593 (2013-11-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-02-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge