Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Erdgas
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Erdgas für Objekte der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-12.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2013-09-12 | Auftragsbekanntmachung |
| 2013-11-12 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2013-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 179-308663
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Freistaat Thüringen
Kurze Beschreibung: Lieferung von Erdgas an Lieferstellen im Freistaat Thüringen.
Menge oder Umfang: Der voraussichtliche Jahreserdgasbedarf beläuft sich im Jahr 2014 auf rd. 6,80 GWh/a und in den Jahren 2015 und 2016 auf rd. 10,30 GWh/a. Mehr- bzw. Minderlieferungen sind innerhalb eines Toleranzfensters von 70 % (Mindestmenge) bis 130 % (Maximalmenge) der voraussichtlichen Jahresmengen möglich.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Freistaat Sachsen
Kurze Beschreibung: Lieferung von Erdgas an Lieferstellen im Freistaat Sachsen.
Menge oder Umfang: Der voraussichtliche Jahreserdgasbedarf beläuft sich im Jahr 2014 auf rd. 6,40 GWh/a und in den Jahren 2015 und 2016 auf rd. 7,70 GWh/a. Mehr- bzw. Minderlieferungen sind innerhalb eines Toleranzfensters von 70 % (Mindestmenge) bis 130 % (Maximalmenge) der voraussichtlichen Jahresmengen möglich.
Referenznummer: 53/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit (Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-28 📅
Öffnungsort: Erfurt.
Ort des Eröffnungstermins: Erfurt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
Internetadresse: www.aokplus-online.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-01-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 53/2013
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419771402 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2013/S 179-308663 (2013-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Menge oder Umfang:
Los 1: Der voraussichtliche Jahreserdgasbedarf beläuft sich im Jahr 2014 auf rd. 6,80 GWh/a und in den Jahren 2015 und 2016 auf rd. 10,30 GWh/a. Mehr- bzw. Minderlieferungen sind innerhalb eines Toleranzfensters von 70 % (Mindestmenge) bis 130 % (Maximalmenge) der voraussichtlichen Jahresmengen möglich.Los 2: Der voraussichtliche Jahreserdgasbedarf beläuft sich im Jahr 2014 auf rd. 6,40 GWh/a und in den Jahren 2015 und 2016 auf rd. 7,70 GWh/a. Mehr- bzw. Minderlieferungen sind innerhalb eines Toleranzfensters von 70 % (Mindestmenge) bis 130 % (Maximalmenge) der voraussichtlichen Jahresmengen möglich.
Mehr anzeigen
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 179-308663
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können bei der unter A. genannten Kontaktstelle abgefordert werden. Die AOK PLUS wird den interessierten Unternehmen sodann die Unterlagen bevorzugt per E-Mail zur Verfügung stellen. Diese sind sodann zur Erstellung des Angebots zwingend zu verwenden.
Mehr anzeigen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Erdgas für Objekte der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Freistaat Thüringen
Kurze Beschreibung: Lieferung von Erdgas an Lieferstellen im Freistaat Thüringen.
Menge oder Umfang: Der voraussichtliche Jahreserdgasbedarf beläuft sich im Jahr 2014 auf rd. 6,80 GWh/a und in den Jahren 2015 und 2016 auf rd. 10,30 GWh/a. Mehr- bzw. Minderlieferungen sind innerhalb eines Toleranzfensters von 70 % (Mindestmenge) bis 130 % (Maximalmenge) der voraussichtlichen Jahresmengen möglich.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Freistaat Sachsen
Kurze Beschreibung: Lieferung von Erdgas an Lieferstellen im Freistaat Sachsen.
Menge oder Umfang: Der voraussichtliche Jahreserdgasbedarf beläuft sich im Jahr 2014 auf rd. 6,40 GWh/a und in den Jahren 2015 und 2016 auf rd. 7,70 GWh/a. Mehr- bzw. Minderlieferungen sind innerhalb eines Toleranzfensters von 70 % (Mindestmenge) bis 130 % (Maximalmenge) der voraussichtlichen Jahresmengen möglich.
Los 1: Der voraussichtliche Jahreserdgasbedarf beläuft sich im Jahr 2014 auf rd. 6,80 GWh/a und in den Jahren 2015 und 2016 auf rd. 10,30 GWh/a. Mehr- bzw. Minderlieferungen sind innerhalb eines Toleranzfensters von 70 % (Mindestmenge) bis 130 % (Maximalmenge) der voraussichtlichen Jahresmengen möglich.
Mehr anzeigen
Los 2: Der voraussichtliche Jahreserdgasbedarf beläuft sich im Jahr 2014 auf rd. 6,40 GWh/a und in den Jahren 2015 und 2016 auf rd. 7,70 GWh/a. Mehr- bzw. Minderlieferungen sind innerhalb eines Toleranzfensters von 70 % (Mindestmenge) bis 130 % (Maximalmenge) der voraussichtlichen Jahresmengen möglich.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit (Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung, aus der sich das Volumen der Jahreserdgasabgabe an Letztverbraucher in Deutschland für die Jahre 2011, 2012 und 2013 (voraussichtlich) ergibt sowie das die Belieferung von Haushaltskunden von der Regulierungsbehörde weder ganz noch teilweise untersagt wurde (Anlage 5 der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche erklären, dass sie mindestens Erdgas bei Bewerbung für:
Los 1: mit 10,3 GWh/a,
Los 2: mit 7,7 GwH/a,
Lose 1 und 2: mit 18,0 GwH/a
im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2012 an Letztverbraucher in Deutschland geliefert haben bzw. im laufenden Jahr liefern werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-28 📅
Öffnungsort: Erfurt.
Ort des Eröffnungstermins: Erfurt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
Internetadresse: www.aokplus-online.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-01-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 53/2013
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419771402 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Mehr anzeigen
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.... § 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden....“ Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Mehr anzeigen
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 220-383091
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 179-308663
ABl. S-Ausgabe: 220
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-11 📅
Name: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Straße der Nationen 140
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09113
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Zwickauer Energieversorgung GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 4
Postort: Zwickau
Postleitzahl: 08058
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2013/S 220-383091 (2013-11-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 220-383091
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 179-308663
ABl. S-Ausgabe: 220
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-11 📅
Name: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Straße der Nationen 140
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09113
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Zwickauer Energieversorgung GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 4
Postort: Zwickau
Postleitzahl: 08058
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Mehr anzeigen
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.... Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Mehr anzeigen
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕
- Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen (>20 neue Beschaffungen)
- Brennstoffe (>20)