Hinweis zu III.1.2) und IV.2.1): Der auf die Listenpreise gewährte Rabatt ist auf 2 Kommastellen anzugeben. Der Bieter, der den höchsten Rabatt und damit die niedrigsten Preise gewährt, erhält den Zuschlag. Sollten mehrere Bieter mit dem gleichen Rabatt an erster Stelle liegen, wird zum Zwecke einer Entscheidungsfindung ausschließlich diesen Bietern die einmalige Möglichkeit eingeräumt, den angebotenen Rabatt noch einmal zu überarbeiten. Sollten danach immer noch mehrere Bieter mit dem gleichen Rabatt an erster Stelle liegen entscheidet das Los.