Rahmenvertrag Clientsysteme – Notebooks, TFT Monitore, Thin Clients

itsc GmbH

Der Beschaffungsbedarf ist in insgesamt 3 Lose unterteilt:
Los 1: Notebooks
o Notebooks in 2 verschiedenen Basiskonfigurationen
o Microsoft Windows Betriebssystemlizenzen
o Dockingstation
o Zubehör und Erweiterungen
o Notebooktaschen und Rucksäcke
Los 2: TFT Monitore
o TFT Monitore in 2 verschiedenen Displaygrößen
Los 3: Thin Clients
o Thin Clients in 2 verschiedenen Basiskonfigurationen
o Zubehör und Erweiterungen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-03-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-03-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Menge oder Umfang:
Los 1: ca. 100 Notebooks und diverse Peripherie.Los 2: ca. 370 TFT Monitore.Los 3: ca. 260 Thin Clients.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: itsc GmbH
Postanschrift: Hannoversche Str. 149
Postleitzahl: 30627
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.itsc.de 🌏
E-Mail: einkauf@itsc.de 📧
Fax: +49 51127071555-577 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-28 📅
Einreichungsfrist: 2013-05-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 064-107160
ABl. S-Ausgabe: 64

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Beschaffungsbedarf ist in insgesamt 3 Lose unterteilt:
Los 1: Notebooks
o Notebooks in 2 verschiedenen Basiskonfigurationen
o Microsoft Windows Betriebssystemlizenzen
o Dockingstation
o Zubehör und Erweiterungen
o Notebooktaschen und Rucksäcke
Los 2: TFT Monitore
o TFT Monitore in 2 verschiedenen Displaygrößen
Los 3: Thin Clients
o Thin Clients in 2 verschiedenen Basiskonfigurationen
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Notebooks
Kurze Beschreibung:
Im Sinne einer einheitlichen und konsolidierten IT Infrastruktur werden IT Komponenten innerhalb dieses Verfahrens zentral beschafft und den jeweiligen Bedarfsträgern innerhalb der itsc Gruppe übergeben. Die Lieferung und Übergabe der IT Komponenten soll durch den Auftragnehmer (AN) qualifiziert vorbereitet und innerhalb der vorgegebenen Fristen gesichert über einen definierten Verfahrensweg umgesetzt
werden.Gegenstand der Beschaffung in Los 1 – Notebooks ist:o Notebooks in 2 verschiedenen Basiskonfigurationen,o Microsoft Windows Betriebssystemlizenzen,o Dockingstation,o Zubehör und Erweiterungen,o Notebooktaschen und Rucksäcke.
werden.
Gegenstand der Beschaffung in Los 1 – Notebooks ist:
o Notebooks in 2 verschiedenen Basiskonfigurationen,
o Microsoft Windows Betriebssystemlizenzen,
o Dockingstation,
o Zubehör und Erweiterungen,
o Notebooktaschen und Rucksäcke.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: TFT Monitore
Kurze Beschreibung:
Im Sinne einer einheitlichen und konsolidierten IT Infrastruktur werden IT Komponenten innerhalb dieses Verfahrens zentral beschafft und den jeweiligen Bedarfsträgern innerhalb der itsc Gruppe übergeben. Die Lieferung und Übergabe der IT Komponenten soll durch den Auftragnehmer (AN) qualifiziert vorbereitet und innerhalb der vorgegebenen Fristen gesichert über einen definierten Verfahrensweg umgesetzt werden.Gegenstand der Beschaffung in Los 2 – TFT Monitore ist:o TFT Monitore in 2 verschiedenen Displaygrößen.
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Gegenstand der Beschaffung in Los 2 – TFT Monitore ist:
o TFT Monitore in 2 verschiedenen Displaygrößen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Thin Clients
Kurze Beschreibung:
Im Sinne einer einheitlichen und konsolidierten IT Infrastruktur werden IT Komponenten innerhalb dieses Verfahrens zentral beschafft und den jeweiligen Bedarfsträgern innerhalb der itsc Gruppe übergeben. Die Lieferung und Übergabe der IT Komponenten soll durch den Auftragnehmer (AN) qualifiziert vorbereitet und innerhalb der vorgegebenen Fristen gesichert über einen definierten Verfahrensweg umgesetzt werden.Gegenstand der Beschaffung in Los 3 - Thin Clients ist:o Thin Clients in 2 verschiedenen Basiskonfigurationeno Zubehör und Erweiterungen
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Gegenstand der Beschaffung in Los 3 - Thin Clients ist:
Menge oder Umfang:
Los 1: ca. 100 Notebooks und diverse Peripherie.
Los 2: ca. 370 TFT Monitore.
Los 3: ca. 260 Thin Clients.
Beschreibung der Optionen: siehe Vergabeunterlagen.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 36 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: BA 5050
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bezugsberechtigte Stellen, im Einzelnen in den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung Zuverlässigkeit
Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
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h) § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR in den letzten 2 Jahren belegt worden ist.
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Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
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Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) die sich in Liquidation befinden,
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e) die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Hiermit erkläre/n ich/wir, dass ich/wir die Ausschlussgründe zur Kenntnis genommen habe/n, diese bei mir/uns nicht vorliegen und ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen.
Diese Erklärung ist sowohl vom Hauptunternehmer als auch von allen Nachunternehmern und allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben!
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Los 1: Notebooks:
Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Qualitätssicherung.
Los 2: TFT Monitore:
Los 3: Thin Clients:
Mindeststandards:
Los 1: Notebooks:
Als "Mindestanforderung" für den Gesamtumsatz für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von mindestens 1 500 000 EUR.
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Als "Mindestanforderung" für den Produktumsatz für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von mindestens 300 000 EUR.
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Los2: TFT Monitore:
Los 3: Thin Clients:
Als "Mindestanforderung" für den Gesamtumsatz für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von mindestens 1 000 000 EUR.
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Als "Mindestanforderung" für den Produktumsatz für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von mindestens 200 000 EUR.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los 1: Notebooks:
Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Qualitätssicherung.
Los 2: TFT Monitore:
Los 3: Thin Clients:
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren werden zwei zum Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzen hinsichtlich Stückzahl oder Gesamtauftragsvolumen aus den letzten 3 Jahren mit einer Laufzeit von mindestens 36 Kalendermonaten erwartet, in der Notebook Komponenten über eine Rahmenvertragsvereinbarung durch den Bieter beigestellt wurden.
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Mindestanforderung ist eine Partner Autorisierung des Hardware Herstellers bzw. die Angabe, dass es sich beim Bieter selbst um den Hersteller handelt.
Ist der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft für die angebotenen Systemkomponenten ein vom Hardwarehersteller direkt zugelassener, qualifizierter und autorisierter Partner?
Als Mindestanforderung setzt der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 ein, welches den Mindestanforderungen der Norm entspricht und gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Ausstellung eines aktuell gültigen zeitlich befristeten Zertifikates nachgewiesen wurde
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Los 2: TFT Monitore:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren werden zwei zum Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzen hinsichtlich Stückzahl oder Gesamtauftragsvolumen aus den letzten 3 Jahren mit einer Laufzeit von mindestens 36 Kalendermonaten erwartet, in der
TFT-Monitore über eine Rahmenvertragsvereinbarung durch den Bieter beigestellt wurden.
Thin Clients über eine Rahmenvertragsvereinbarung durch den Bieter beigestellt wurden.
Als Mindestanforderung setzt der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 ein, welches den Mindestanforderungen der Norm entspricht und gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Ausstellung eines aktuell gültigen zeitlich befristeten Zertifikates nachgewiesen wurde.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Hersteller der vom Bieter angebotenen IT Hardware Komponenten muss als Mindestanforderung ein
Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 einsetzen, welches den Mindestanforderungen der Norm entspricht und gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Ausstellung eines aktuell gültigen zeitlich befristeten Zertifikates nachgewiesen wurde.
Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 einsetzen, welches den Mindestanforderungen der Norm entspricht und gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Ausstellung eines aktuell gültigen zeitlich befristeten Zertifikates nachgewiesen wurde.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-05-21 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat Zentraler Einkauf
Vergabestelle RVIT_Client

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-07-01 📅
Datum des Endes: 2016-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: BA 5050

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen - Beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt GWB § 107 Einleitung,Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinenRechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden istoder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 064-107160 (2013-03-28)