Rahmenvertrag „Dienstleistungen im IT-Umfeld“
Die degewo ist das führende Wohnungsunternehmen in Berlin. Mit über 1.000 Mitarbei-tern/innen, ca. 72.000 Wohnungen und mehr als 1.500 Gewerbeflächen in fast allen Teilen Berlins ist die degewo heute eines der größten und leistungsstärksten Immobilienunternehmen Deutschlands.
Die degewo muss flexibel auf neue Anforderungen, die sich aus politischen, gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Vorgaben oder neuen Geschäftsfeldern ergeben, reagieren. Zur Abdeckung von Unterstützungsbedarf im Umfeld der Informationstechnologie (IT) strebt sie den Abschluss eines Rahmenvertrages an. Die einzelnen Bereiche, für die Unterstützungsbedarf besteht, sind in Anlage 1 Ausschreibung LV und Nachweise V5 aufgeführt.
Die zum Einsatz kommenden Techniker müssen über ein aktuell gültiges Zertifikat über Kenntnisse in Bezug auf den von ihnen abgedeckten Arbeitsbereich verfügen („zertifizierte Techniker“). Der Einsatz eines Technikers in mehreren Arbeitsbereichen ist möglich. Für einzelne Arbeitsbereiche sind aus Gründen der Redundanz zwei Techniker bereitzustellen.
Die Anforderung der einzelnen Unterstützungsleistungen erfolgt fallbezogen. Im Vorhinein ist deshalb keine Aussage möglich, in welchem zeitlichen Verhältnis die im Einzelnen angeforderten Leistungen zueinander stehen.
Neben den „zertifizierten Technikern“ kommen auch „qualifizierte Techniker“ zum Einsatz. Sie benötigen kein Zertifikat über Kenntnisse in ihrem Arbeitsbereich, müssen aber Berufserfahrung als PC-Techniker nachweisen. Außerdem müssen Mitarbeiter mit der Qualifikation „Projektleiter“ benannt werden. Als Projektleiter gilt, wer in mindestens drei durch den Bieter realisierten Aufträgen leitend tätig war. Eine Zertifizierung ist nicht erforderlich. Zertifizierte Techniker jedoch können gleichzeitig Projektleiter sein.
Der Einsatz erfolgt in den Geschäftsräumen der degewo in Berlin. Die Projektsprache ist Deutsch, alle Dokumentationen werden in deutscher Sprache verfasst.
Darüber hinaus wird für den Fall eines ungeplantem Ausfalls von IT-Systemen Havarieunterstützung mit einer Reaktionszeit von 2 Stunden benötigt. Sie bemisst sich nach der Zeit, die zwischen der Meldung einer Havarie und dem Beginn der Hilfeleistung durch einen entsprechend zertifizierten Techniker vergeht. Die Hilfeleistung erfolgt in der Regel vor Ort am Sitz der degewo.
Die Reaktionszeit von 2 Stunden gilt für Havariemeldungen, die montags bis donnerstags zwischen 7:00 Uhr und 18:00 Uhr sowie freitags zwischen 7:00 und 14:00 Uhr erfolgen (außer gesetzliche Feiertage). Der Auftragnehmer stellt während dieser Zeit eine deutsch-sprachige Hotline (für alle Arbeitsbereiche gemeinsam) zur Verfügung. Die Hotline muss telefonisch wie auch per E-Mail erreichbar sein.
Eine Zeit für die Wiederherstellung der havarierten IT-Systeme muss nicht zugesagt werden.
Vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit ist ein Vertrag nach „EVB-IT Dienstleistung“ mit den entsprechenden „Zusätzlichen Vertragsbedingungen“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-08-06
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Auftragsbekanntmachung
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2014-02-25
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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