Rahmenvertrag für die Lieferung von Hygieneartikel

Vergabestelle der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Rahmenvertrag für die Lieferung von Hygieneartikel für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland für den Zeitraum 1.10.2013 – 30.9.2017.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-04-26 Auftragsbekanntmachung
2013-04-29 Ergänzende Angaben
2013-07-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-04-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Toilettenpapier
Menge oder Umfang:
Los 1: Lieferung von Papierhandtuchrollenspendern, Schaumseifenspendern, VerbrauchsmaterialienLos 2: ToilettenpapierLos 3: Spender für Toilettensitzreiniger, Hygienebeutelspender, Papierhandtuchsammelboxen, Damenhygieneabfallbehälter, Verbrauchsmaterialien
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Toilettenpapier 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabestelle der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Postanschrift: Postfach 2960
Postleitzahl: 67617
Postort: Kaiserslautern
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok-business.de/rheinland-pfalz-saarland/tools-service/ausschreibungen 🌏
E-Mail: vergabestelle@rps.aok.de 📧
Telefon: +49 6313637225 📞
Fax: +49 635140393833 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-26 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 084-141827
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen
Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EUVergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III2.2 und Ziff. III 2.3. der EU-Bekanntmachung) können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Ziffer III.2.3 genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 (Technische Leistungsfähigkeit) der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern zum Nachweis der technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebende Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter dem Auftraggeber nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A). Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung des Auftraggebers mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i.S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs. 9 VOL/A) anzusehen sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag für die Lieferung von Hygieneartikel für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland für den Zeitraum 1.10.2013 – 30.9.2017.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Papierhandtuchrollenspender und Schaumseifenspender mit Verbrauchsmaterialien
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Papierhandtuchrollenspendern, Papierhandtuchrollen, Schaumseifenspendern und Schaumseife an 29 Standorte in Rheinland-Pfalz und im Saarland
Menge oder Umfang: Erstlieferung von 549 Stück Papierhandtuchrollenspendern, ca. 5 661 Stück Papierhandtuchrollen (pro Jahr), Erstlieferung von 543 Stück Schaumseifenspendern, ca. 957 Liter Schaumseife (pro Jahr) an insgesamt 29 AOK Standorte in Rheinland-Pfalz und Saarland.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Toilettenpapier
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Toilettenpapier an insgesamt 29 AOK Standorte in Rheinland-Pfalz und im Saarland
Menge oder Umfang: Lieferung von ca. 97 077 Rollen Toilettenpapier (pro Jahr) an insgesamt 29 AOK Standorte in Rheinland-Pfalz und Saarland.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: sonstige Toillettenhygieneartikel
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Spendern für Toilettensitzreiniger, Toilettensitzreiniger, Hygienebeutelspendern, Hygienebeutel, Papierhandtuchsammelboxen, Damenhygieneabfallbehälter, Damenhygieneabfallbeutel.
Menge oder Umfang: Erstlieferung von 716 Stück Spender für Toilettensitzreiniger, ca. 878 Liter Toilettensitzreiniger (pro Jahr), Erstlieferung von 483 Stück Hygienebeutelspender, ca. 41 299 Stück Hygienebeutel (pro Jahr), Erstlieferung von 533 Stück Papierhandtuchsammelboxen, Erstlieferung von 407 Stück Damenhygieneabfallbehälter, ca. 99 715 Stück Damenhygieneabfallbeutel (pro Jahr) an insgesamt 29 AOK Standorte in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Los 1: Lieferung von Papierhandtuchrollenspendern, Schaumseifenspendern, Verbrauchsmaterialien
Los 2: Toilettenpapier
Los 3: Spender für Toilettensitzreiniger, Hygienebeutelspender, Papierhandtuchsammelboxen, Damenhygieneabfallbehälter, Verbrauchsmaterialien
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: VOL AOK 2013/01/03
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 29 verschiedene Standorte in Rheinland-Pfalz und im Saarland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 6 Abs. 4 lit. a)–g) VOL/A-EG genannten Straftaten verurteilt worden ist, dass keiner der in § 6 Abs. 6 lit. a)–e) VOL/A-EG genannten Fälle auf den Bieter zutrifft, gegen mich/uns keine relevante nach § 149 Abs. 2 Gewerbeordnung einzutragende vollziehbare bzw. nicht mehr anfechtbare Entscheidung bzw. rechtskräftige Verurteilung vorliegt, ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle/n. (2) Die Vergabestelle behält sich vor, die unter (1) getroffene Aussage durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung vor Zuschlagserteilung zu überprüfen. Ausländische Bieter haben auf Verlangen eine gleichwertige Bescheinigung von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes vorzulegen.(3) Erklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz(4) Unterzeichnete Übersicht der Unterauftragnehmer inklusive Benennung der Art, Umfang sowie der Beschreibung der Teilleistung der durch den Unterauftragnehmer auszuführenden Teilleistung. (nur bei Einsatz von Unterauftragnehmer)
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärungen gemäß VOL/A § 7 EG Abs. 2d sind in der Anlage 2 "Fragebogen" der Vergabeunterlagen zu machen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Prüfbare Nachweise (3 Referenzen) über die Durchführung von Leistungen ähnlicher Größenordnung (soweit zulässig mit Angabe des Namens und des Ortes der Firma/der Behörde, des Ansprechpartners mit Telefonnummer, sowie einer kurzen Beschreibung des Auftrages)
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(2) Warenmuster
Los 1: Mit dem Angebot ist jeweils ein Papierhandtuchrollenspender und Schaumseifenspender mit je 2 Verpackungseinheiten Verbrauchsmaterialien der angebotenen Qualität (kostenfrei als Leihgabe) zur Verfügung zu stellen.
Los 2: Mit dem Angebot ist ein Probepaket Toilettenpapier (mindestens 8 Rollen) der angebotenen Qualität (kostenfei) zur Verfügung zu stellen.
(3) Für die elektronische Abwicklung von Bestellungen (eProcurement) ist ab 1.1.2014 durch den Auftragnehmer sicherzustellen, dass eine Schnittstelle zum Produkt SAP Enterprice Buyer Professional (SBP) mit dem Releasestand 7.0 eingerichtet werden kann.
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(4) Umweltbezogene Anforderungen:
Los 1 und Los 2: Bei Produkten, die das Umweltzeichen Blauer Engel für Hygienepapier (RAL-UZ 5) tragen, wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen aus dem Kriterienkatalog für umweltfreundliche Beschaffung von Hygienepapieren (siehe Anlage 1) erfüllen. Jedes andere geeignete Beweismittel, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen i.S.d. § 8 Abs. 6 VOL/A-EG, wird ebenfalls akzeptiert. Die Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
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Los 1 und Los 3: Bei Produkten, die auf der Haut verwendet werden, sind nachweislich (z. B. von der Deutsche Haut- und Allergiehilfe oder vergleichbaren Instituten) auf Hautverträglichkeit getestet. Die Nachweise von unabhängigen Prüfstellen oder unabhängigen Laboratorien werden ebenfalls akzeptiert. Die Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach für den Fall der Auftragserteilung die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-07-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-06-06 📅
Öffnungsort: entfällt
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bernd Schiffmann
Internetadresse: www.aok-business.de/rheinland-pfalz-saarland/tools-service/ausschreibungen 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://prego-vergabeplattform.prhos.com/NetServer 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOL AOK 2013/01/03
Zusätzliche Informationen
Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EUVergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen.
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Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III2.2 und Ziff. III 2.3. der EU-Bekanntmachung) können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Ziffer III.2.3 genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den
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das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
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Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 (Technische Leistungsfähigkeit) der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen,
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die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern zum Nachweis der technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebende Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter dem Auftraggeber nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A). Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung des Auftraggebers mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i.S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs. 9 VOL/A) anzusehen sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101 a GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinem Rechten § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigenten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtsmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erreilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Erkennt ein am Auftrag interessieres Unternehmen im vorliegenden Vergabeverfahren einen Vestoß gegen Vergabevorschriften, hat es dies gegenüber der unter Punkt I.1) der Bekanntmachung genannten Vergabestelle unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekannntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenbar sind, ebenfalls innerhalb dieser First bei der Vergabestelle gerügt werden. Vestößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Es wird ausdrücklich auf Einzelheiten der gesetzlichen Rügenobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2013/S 084-141827 (2013-04-26)
Ergänzende Angaben (2013-04-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 085-143099
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 84-141827
ABl. S-Ausgabe: 85
Quelle: OJS 2013/S 085-143099 (2013-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 151-262608
ABl. S-Ausgabe: 151

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 29 verschiedene Standorte in Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. 1 Preis
2. 2 Qualität

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-16 📅
Name: Faber Fachgroßhandel GmbH
Postanschrift: Ferdinand-Porsche-Str. 1
Postort: Kaisersesch
Postleitzahl: 56759
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@faber-gmbh.com 📧

2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2013/S 151-262608 (2013-07-26)