Die Sächsische Staatskanzlei, Dienststelle Dresden, führt regelmäßig (ca. 20 pro Jahr) verschiedene Veranstaltungen (bspw. Staatsbesuche, Empfänge, Ordensverleihungen, auswärtige Kabinettssitzungen, Adventssingen und Karneval) und Pressetermine (Konferenzen, Gespräche, Bildtermine) durch. Die Veranstaltungen und Pressetermine finden sachsenweit und sowohl werktags als auch an Sonn- und Feiertagen statt. Sie sind in der Regel eintägig. Für die Veranstaltungen und Pressetermine benötigt die Staatskanzlei Ton- und Lichttechnik, die sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Räumlichkeiten einsetzbar ist. Für die Bereitstellung und Betreuung der Ton- und Lichttechnik beabsichtigt die Staatskanzlei, zum 1. August 2013 einen Rahmenabrufvertrag abzuschließen. Von diesem Rahmenvertrag nicht umfasst sind Veranstaltungen und Pressetermine, die - im Mediazentrum der Staatskanzlei stattfinden, - über die von der Staatskanzlei bereits vertraglich gebundene Veranstaltungsagentur (als Abruf aus dem mit dieser Agentur geschlossenen Rahmenvertrag zur Planung, Gestaltung und Durchführung von Veranstaltungen der Staatskanzlei) organisiert werden oder - an Orten stattfinden, wo bereits für den Veranstaltungsort eine vertragliche Bindung Dritter mit einem Unternehmen zur Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik vorliegt. Bei der angebotenen Technik muss es sich um professionelle Veranstaltungstechnik handeln, die dem jeweils aktuellen Stand der Technik entspricht und die mit den vorhandenen Rednerpulten der Staatskanzlei verbunden werden kann. Die Leistung wird bis zwei Werktage vor Beginn der Veranstaltung oder des Pressetermins angefordert. Für Pressetermine kann die Leistung in besonders dringlichen Einzelfällen werktags bis etwa sechs Stunden vor Beginn des Pressetermins abgerufen werden. Der Samstag zählt dabei jeweils nicht als Werktag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Leuchten und Beleuchtungszubehör
Menge oder Umfang:
Vorgesehen ist, einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zunächst einem Jahr (zwölf Kalendermonate) abzuschließen. Der Vertrag verlängert sich bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer von einem Vertragspartner gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit vier Jahre.
Vorgesehen ist, einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zunächst einem Jahr (zwölf Kalendermonate) abzuschließen. Der Vertrag verlängert sich bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer von einem Vertragspartner gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit vier Jahre.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Leuchten und Beleuchtungszubehör📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei
Postanschrift: Archivstraße 1
Postleitzahl: 01097
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.sachsen.de🌏
E-Mail: vergabestelle@sk.sachsen.de📧
Telefon: +49 3515641148📞
Fax: +49 3515641198 📠
Die Sächsische Staatskanzlei, Dienststelle Dresden, führt regelmäßig (ca. 20 pro Jahr) verschiedene Veranstaltungen (bspw. Staatsbesuche, Empfänge, Ordensverleihungen, auswärtige Kabinettssitzungen, Adventssingen und Karneval) und Pressetermine (Konferenzen, Gespräche, Bildtermine) durch. Die Veranstaltungen und Pressetermine finden sachsenweit und sowohl werktags als auch an Sonn- und Feiertagen statt. Sie sind in der Regel eintägig.
Die Sächsische Staatskanzlei, Dienststelle Dresden, führt regelmäßig (ca. 20 pro Jahr) verschiedene Veranstaltungen (bspw. Staatsbesuche, Empfänge, Ordensverleihungen, auswärtige Kabinettssitzungen, Adventssingen und Karneval) und Pressetermine (Konferenzen, Gespräche, Bildtermine) durch. Die Veranstaltungen und Pressetermine finden sachsenweit und sowohl werktags als auch an Sonn- und Feiertagen statt. Sie sind in der Regel eintägig.
Für die Veranstaltungen und Pressetermine benötigt die Staatskanzlei Ton- und Lichttechnik, die sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Räumlichkeiten einsetzbar ist. Für die Bereitstellung und Betreuung der Ton- und Lichttechnik beabsichtigt die Staatskanzlei, zum 1. August 2013 einen Rahmenabrufvertrag abzuschließen. Von diesem Rahmenvertrag nicht umfasst sind Veranstaltungen und Pressetermine, die
Für die Veranstaltungen und Pressetermine benötigt die Staatskanzlei Ton- und Lichttechnik, die sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Räumlichkeiten einsetzbar ist. Für die Bereitstellung und Betreuung der Ton- und Lichttechnik beabsichtigt die Staatskanzlei, zum 1. August 2013 einen Rahmenabrufvertrag abzuschließen. Von diesem Rahmenvertrag nicht umfasst sind Veranstaltungen und Pressetermine, die
- im Mediazentrum der Staatskanzlei stattfinden,
- über die von der Staatskanzlei bereits vertraglich gebundene Veranstaltungsagentur (als Abruf aus dem mit dieser Agentur geschlossenen Rahmenvertrag zur Planung, Gestaltung und Durchführung von Veranstaltungen der Staatskanzlei) organisiert werden oder
- über die von der Staatskanzlei bereits vertraglich gebundene Veranstaltungsagentur (als Abruf aus dem mit dieser Agentur geschlossenen Rahmenvertrag zur Planung, Gestaltung und Durchführung von Veranstaltungen der Staatskanzlei) organisiert werden oder
- an Orten stattfinden, wo bereits für den Veranstaltungsort eine vertragliche Bindung Dritter mit einem Unternehmen zur Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik vorliegt.
Bei der angebotenen Technik muss es sich um professionelle Veranstaltungstechnik handeln, die dem jeweils aktuellen Stand der Technik entspricht und die mit den vorhandenen Rednerpulten der Staatskanzlei verbunden werden kann. Die Leistung wird bis zwei Werktage vor Beginn der Veranstaltung oder des Pressetermins angefordert. Für Pressetermine kann die Leistung in besonders dringlichen Einzelfällen werktags bis etwa sechs Stunden vor Beginn des Pressetermins abgerufen werden. Der Samstag zählt dabei jeweils nicht als Werktag.
Bei der angebotenen Technik muss es sich um professionelle Veranstaltungstechnik handeln, die dem jeweils aktuellen Stand der Technik entspricht und die mit den vorhandenen Rednerpulten der Staatskanzlei verbunden werden kann. Die Leistung wird bis zwei Werktage vor Beginn der Veranstaltung oder des Pressetermins angefordert. Für Pressetermine kann die Leistung in besonders dringlichen Einzelfällen werktags bis etwa sechs Stunden vor Beginn des Pressetermins abgerufen werden. Der Samstag zählt dabei jeweils nicht als Werktag.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: SK.13.2-0230.00/17/2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Veranstaltungen und Pressetermine finden sachsenweit und sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Räumlichkeiten statt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat zu erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegen. Hierzu ist ein den Vergabeunterlagen beigefügtes Formblatt ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. Bei einer Bietergemeinschaft ist das Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Der Bieter hat zu erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegen. Hierzu ist ein den Vergabeunterlagen beigefügtes Formblatt ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. Bei einer Bietergemeinschaft ist das Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Im Angebot sind Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen. Bei einer Bietergemeinschaft sind diese Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erforderlich.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von geeigneten Referenzen zu mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Aufträgen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art, Umfang und Bedeutung den vom hier ausgeschriebenen Rahmenvertrag umfassten Veranstaltungen und Presseterminen entsprechen. Dies bedeutet, dass Referenzen zur Bereitstellung von Technik für
Angabe von geeigneten Referenzen zu mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Aufträgen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art, Umfang und Bedeutung den vom hier ausgeschriebenen Rahmenvertrag umfassten Veranstaltungen und Presseterminen entsprechen. Dies bedeutet, dass Referenzen zur Bereitstellung von Technik für
- repräsentative Großveranstaltungen mit etwa 1.000 Teilnehmern und
- Veranstaltungen mit besonderer politischer Bedeutung und Außenwirkung (dazu gehören auch Pressetermine mit etwa 50 Teilnehmern) erwartet werden. Besonderer Wert wird darauf gelegt, dass die Technik jeweils kurzfristig zur Verfügung gestellt werden konnte und die Aufträge zuverlässig ausgeführt wurden. Bei den eingereichten Referenzen sind jeweils stichpunktartig anzugeben:
- Veranstaltungen mit besonderer politischer Bedeutung und Außenwirkung (dazu gehören auch Pressetermine mit etwa 50 Teilnehmern) erwartet werden. Besonderer Wert wird darauf gelegt, dass die Technik jeweils kurzfristig zur Verfügung gestellt werden konnte und die Aufträge zuverlässig ausgeführt wurden. Bei den eingereichten Referenzen sind jeweils stichpunktartig anzugeben:
- Auftraggeber,
- Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse),
- Datum der Auftragserteilung,
- Dauer des Auftrages,
- Anlass (Veranstaltung oder Pressetermin), für den die Technik benötigt wurde sowie
- Art und Umfang der zur Verfügung gestellten Technik.
Zudem wird erwartet, dass ausreichend Personal für die Ausführung der Leistung zur Verfügung steht und dass das vorgesehene Auf- und Abbaupersonal sowie die Betreuungstechniker über professionelle Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit der eingesetzten Veranstaltungstechnik verfügen. Dafür sind für das für die Ausführung der zu vergebenden Leistung vorgesehene Personal Angaben
Zudem wird erwartet, dass ausreichend Personal für die Ausführung der Leistung zur Verfügung steht und dass das vorgesehene Auf- und Abbaupersonal sowie die Betreuungstechniker über professionelle Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit der eingesetzten Veranstaltungstechnik verfügen. Dafür sind für das für die Ausführung der zu vergebenden Leistung vorgesehene Personal Angaben
- zur Anzahl der für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Personen,
- zur Qualifikation, wie z. B. Fachschulabschlüsse und absolvierte Fortbildungen,
- zu beruflichen Erfahrungen (bisherige praktische Einsätze) und
- zur Vertretungsregelung
zu machen.
Beabsichtigt der Bieter, Leistungen an Unterauftragnehmer (Subunternehmen) zu übertragen, sind diese Leistungen nach Art und Umfang im Angebot anzugeben. Die Subunternehmen sind – soweit bereits bekannt – zu benennen. Die Vergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf in jedem Fall der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
Beabsichtigt der Bieter, Leistungen an Unterauftragnehmer (Subunternehmen) zu übertragen, sind diese Leistungen nach Art und Umfang im Angebot anzugeben. Die Subunternehmen sind – soweit bereits bekannt – zu benennen. Die Vergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf in jedem Fall der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Rechtsform von Bietergemeinschaften ist beliebig. Verlangt wird jedoch eine gesamtschuldnerische Haftung und die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-07-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Grit Kammel
Internetadresse: www.sachsen.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-08-01 📅
Datum des Endes: 2014-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: SK.13.2-0230.00/17/2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein Bieter im Laufe des Vergabeverfahrens einen Vergaberechtsverstoß, kann er ihn innerhalb von 15 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar waren, sind innerhalb der Angebotsfrist zu rügen. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann sich der Bieter zur Nachprüfung behaupteter Vergaberechtsverstöße an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen (siehe Angaben unter VI.4.1) wenden. Auf die Antragsfrist bei der Vergabekammer von 15 Kalendertagen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkennt ein Bieter im Laufe des Vergabeverfahrens einen Vergaberechtsverstoß, kann er ihn innerhalb von 15 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar waren, sind innerhalb der Angebotsfrist zu rügen. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann sich der Bieter zur Nachprüfung behaupteter Vergaberechtsverstöße an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen (siehe Angaben unter VI.4.1) wenden. Auf die Antragsfrist bei der Vergabekammer von 15 Kalendertagen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Quelle: OJS 2013/S 073-121918 (2013-04-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-08-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 3515641160📞
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-08 📅
Name: Neumann & Müller GmbH & Co. KG
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Beatrice Becke
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein Bewerber oder Bieterin Laufe des Verfahrens einen Vergaberechtsverstoß, kann er ihn innerhalb von 15 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung, des Informationblattes zum Teilnahmewettbewerb oder der Vergabeunterlagen erkennbar waren, sind innerhalb der Teilnahme- oder Angebotsfrist zu rügen. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Vergaberechtsverstöße an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen (s. Angaben unter Ziffer VI.3.1)) wenden. Auf die Antragsfrist bei der Vergabekammer von 15 Kalendertagen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkennt ein Bewerber oder Bieterin Laufe des Verfahrens einen Vergaberechtsverstoß, kann er ihn innerhalb von 15 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung, des Informationblattes zum Teilnahmewettbewerb oder der Vergabeunterlagen erkennbar waren, sind innerhalb der Teilnahme- oder Angebotsfrist zu rügen. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Vergaberechtsverstöße an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen (s. Angaben unter Ziffer VI.3.1)) wenden. Auf die Antragsfrist bei der Vergabekammer von 15 Kalendertagen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.