Rahmenvertrag über Beratungs- und IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des NRW-Tarifs
Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren, optional um ein weiteres Jahr verlängerbar, über gutachterliche Beratungs- und IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des NRW-Tarifs und der damit einhergehenden Weiterentwicklung der Tarifinformationen/-medien und Vertriebsgrundlagen sowie der Weiterentwicklung und Abwicklung der Einnahmenaufteilung.
— Schwachstellenanalysen und Untersuchungskonzeptionen zur tariflichen und vertrieblichen Weiterentwicklung
— Verkehrs- und tariffachliche Analysen und Konzeptionen
— Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
— Allgemeine Tarifberatung (Tarifauskünfte etc.)
— Erarbeitung/Weiterentwicklung und Pflege des Tarifhandbuchs
— Erarbeitung/Weiterentwicklung und Pflege der elektronischen Tarifauskunft/-beratung
— Zulieferung von Tarifdaten als Grundlage für die vertriebliche Umsetzung
— Bereitstellung und Pflege von Fachinformationen im Mobilitätsportal
www.busse-und-bahnen.nrw.de
— Untersuchungskonzeption zur Weiterentwicklung der Einnahmenaufteilung (EAV)
— EAV-bezogene Analysen und Konzeptionen sowie Weiterentwicklung der Einnahmenaufteilung
— Erarbeitung/Weiterentwicklung der Richtlinie zur Einnahmenaufteilung
— Entwicklung und Programmierung einer entsprechenden Softwareanwendung zur Einnahmenaufteilung
— Konzeption und Anwendung von Controlling-, Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen bzgl. der Software
— Periodische Zulieferung von Datengrundlagen zur Einnahmenaufteilung
— Pflege und ggf. Ergänzung von Richtlinie und Software zur Einnahmenaufteilung
— Präsentationen beim Auftraggeber sowie in den relevanten Gremien
— Dokumentation aller Arbeiten in gebotener Tiefe
Die Leistungserbringung erfolgt im politischen Umfeld. Dort gilt es des öfteren, Lösungen oder Kompromisse anzubieten bzw. auszuhandeln. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, als Gutachter neutral Lösungen anzubieten und diese vor den beteiligten Gruppen in diplomatischer Form zu vertreten. Hierzu gehört auch eine Sensibilität gegenüber den Bedürfnissen und Problemen der beteiligten Gruppen.
Die Aufwendungen für die Beratungs- und IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des NRW-Tarifs werden aus Fördermitteln bestritten. Der entsprechende Zuwendungsbescheid des Fördermittelgebers liegt vor. Der Zuwendungsbescheid umfasst einen Bewilligungszeitraum von drei Jahren. Soweit die Anschlussfinanzierung über diesen Zeitraum hinaus durch den Fördermittelgeber auch weiter gesichert wird, besteht für die Vergabestelle die Möglichkeit, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr zu verlängern.
In den Vorjahren wurden ca. 300.000 Euro jährlich aus Fördermitteln in die Thematik des NRW-Tarifs investiert. Die Vergabestelle geht aufgrund des Zuwendungsbescheides derzeit davon aus, dass sich auch in den Folgejahren das jährliche Budget in dieser Höhe bewegen wird. Die Finanzierung ist aber laut Zuwendungsbescheid abhängig von Bundesmitteln, die dem Land NRW zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzierung steht ausdrücklich unter der Bedingung der Gewährung entsprechender Mittel durch den Bund an das Land NRW. Sollten die Finanzmittel seitens des Bundes unvorhergesehenerweise gänzlich entfallen oder in reduzierter Form ergehen, sind diese sich aus den ggf. geänderten Zuwendungsbescheiden ergebenden finanziellen Rahmenbedingungen für das gesamte Projekt, v.a. für den Einzelabruf der Beratungs- und IT-Dienstleistungen, maßgeblich. Das Projekt steht insoweit unter der Bedingung der Gewährung entsprechender Mittel durch den Bund an das Land NRW.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-11-18
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Auftragsbekanntmachung
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2014-05-12
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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