Rahmenvertrag über den Rückbau von Analogfunkstandorten der Polizei des Landes Niedersachsen
Durch die Einführung des Digitalfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) durch die einzelnen Bundesländer werden die vorhandenen Analogfunkstandorte nicht mehr benötigt und müssen sukzessive zurückgebaut werden. Der Rückbau dieser Standorte mit den erforderlichen Leistungen und Lieferungen ist Gegenstand dieses Rahmenvertrages.
In Niedersachsen werden ca. 800 unterschiedlich ausgestattete Analogfunkstandorte zurückgebaut.
Es bestehen besondere Anforderungen an die zu erbringenden Tätigkeiten.
Der Bieter verpflichtet sich, den Forderungen des Landes Niedersachsen zum Geheim- und Datenschutz nachzukommen. Personen, die vom Bieter für die Durchführung des Auftrags vorgesehen sind, haben sich vor ihrem ersten Einsatz - auf Grundlage der Bestimmungen des Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (Nds. SÜG) - einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) zu unterziehen. Eine entsprechende Erklärung über die Einwilligung zur Sicherheitsüberprüfung „Ü1“ ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Bei Personen von Unternehmen, die einer Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterliegen, kann auf die Sicherheitsüberprüfung verzichtet werden, sofern eine Bescheinigung über eine positiv verlaufene erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2 nach Bundesrecht) vorgelegt wird.
Nähere Einzelheiten zu dem zu vergebenen Auftrag sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Gesamtauftrag ist gem. § 97 GWB in sechs (6) netzabschnittsübergreifende Gebietslose aufgeteilt. Eine Übersicht ist der den Vergabeunterlagen beigefügten Niedersachsen-Karte zu entnehmen. Die Bieter können Angebote auf ein Los oder max. zwei (2) Lose abgeben. Der Zuschlag erfolgt losweise.
Der Rahmenvertrag soll mit einem Unternehmen je Los (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG) abgeschlossen werden.
Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 01. Januar 2014. Es besteht eine Preisbindung von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 Monaten. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens zwei Monate vor Ablauf der anfänglich festen Vertragslaufzeit bzw. der durch Ausübung der Option verlängerten Laufzeit schriftlich mitgeteilt. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich möglich.
Auftraggeber und Vertragspartner ist die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen. Die Zuständigkeit des Logistik Zentrums Niedersachsen endet mit der Erteilung des Zuschlags.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne angebotene Positionen nachträglich ohne Konventionalstrafe aus dem Angebot herauszunehmen.
Die Übertragung von Teilen der Leistung ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen kann und der Auftraggeber der Übertragung zustimmt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-08-20
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Auftragsbekanntmachung
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2013-11-14
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Ergänzende Angaben
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2014-01-17
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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