Rahmenvertrag über die Ausleuchtung mit Mobilfunk und mobiler Datenkommunikation

Universitätsklinikum Köln AöR

Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Ausleuchtung mit Mobilfunk und mobiler Datenkommunikation des gesamten Campus, aller Gebäude und Räume der Uniklinik Köln (UK-Köln), dermedizinischen Fakultät der Universität zu Köln und der Tochtergesellschaften der UK-Köln sowie der nicht direkt auf dem Campus befindlichen Institute und/oder Klinikbereiche durch einen Anbieter mit Mobilfunklizenz in Deutschland sowie über Mobilfunkleistungen in mindestens einem der öffentlichen Netze, D1, D2, E-Plus und O2 für sämtliche Sprach- und Datenverbindungen im In- und Ausland. Darüber hinaus beabsichtigt die UK-Köln die Zusammenfassung aller Mobilfunkrufnummern in einem Sprach VPN (Virtueller Privater Nummernplan) mit Einbindung der vorhandenen TK-Anlagen (Siemens und Cisco) in diesen. Die Ausleuchtung des Klinikumswird mit allen für ein Klinikum der Maximalversorgung notwendigen hohen Service Level an Verfügbarkeit angestrebt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-08-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Mobilfunkgeräte
Menge oder Umfang: Siehe Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mobilfunkgeräte 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Köln AöR
Postanschrift: Kerpener Straße 62
Postleitzahl: 50937
Postort: Köln
Kontakt
E-Mail: investitionsmanagement@uk-koeln.de 📧
Telefon: +49 22147896623 📞
Fax: +49 22147887805 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-16 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 160-279547
ABl. S-Ausgabe: 160
Zusätzliche Informationen
1.) Das Universitätsklinikum Köln führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A, 2. Abschnitt durch. 2.) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 3 lit. b) und c) VOL/A in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Diese Vorschrift gestattet hier die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da es sich um einenAuftrag handelt, der seiner Natur nach bzw. wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulässt und die zu erbringenden geistigschöpferischen Dienstleistungen einevertragliche Spezifikation nicht hinreichend genau ermöglichen, um den Auftrag durch die Wahl der besten Angebote in Übereinstimmung mit den Vorschriften über Offene und Nichtoffene Verfahren vergeben zu können. 3.) Eine losweise Vergabe darf vorliegend gemäß § 97 Abs. 3 Satz 2 GWB unterbleiben, da technische undwirtschaftliche Gründe eine Gesamtvergabe notwendig machen. Insbesondere die Ausleuchtung des Campus und angrenzender Betriebsbereiche sowie die Zusammenfassung aller Mobilfunknummern in einem SprachVPN bedingt den Verzicht auf eine losweise Vergabe. 4.) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und nach Möglichkeit in elektronischer Kopie (CD-ROM, DVD,Datenstick etc.) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder allein in elektronischer Form ist nicht zugelassen. 5.) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich schriftlich (per E-Mail) an die unter Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse oder über den Vergabemarktplatz NRW bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Werktage vor dem Ablauf der Teilnahmefristeingegangen sind, nicht zu beantworten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Ausleuchtung mit Mobilfunk und mobiler Datenkommunikation des gesamten Campus, aller Gebäude und Räume der Uniklinik Köln (UK-Köln), dermedizinischen Fakultät der Universität zu Köln und der Tochtergesellschaften der UK-Köln sowie der nicht direkt auf dem Campus befindlichen Institute und/oder Klinikbereiche durch einen Anbieter mit Mobilfunklizenz in Deutschland sowie über Mobilfunkleistungen in mindestens einem der öffentlichen Netze, D1, D2, E-Plus und O2 für sämtliche Sprach- und Datenverbindungen im In- und Ausland. Darüber hinaus beabsichtigt die UK-Köln die Zusammenfassung aller Mobilfunkrufnummern in einem Sprach VPN (Virtueller Privater Nummernplan) mit Einbindung der vorhandenen TK-Anlagen (Siemens und Cisco) in diesen. Die Ausleuchtung des Klinikumswird mit allen für ein Klinikum der Maximalversorgung notwendigen hohen Service Level an Verfügbarkeit angestrebt.
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Referenznummer: 22C6-30/2013 Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsklinikum Köln AöR, Kerpener Straße 62, 50937 Köln.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter müssen die nachfolgend aufgeführten Unterlagen – unter Verwendung der Vordrucke – im Falle einer Bewerbung um Teilnahme separat vollständig ausgefüllt fristgerecht schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gemäß Ziffer IV.3.4) bei der unter Ziffer I.1) genannten Adresse einreichen. Die Vordrucke sind bei der unter Ziffer I.1) genannten Adresse per E-Mail als Vorlage zu beziehen bzw. werden über den Vergabemarktplatz NRW (kostenlose Registrierung für Bieter) zur Verfügung gestellt. Die Bieter müssen folgende Erklärungen und Unterlagen einreichen:
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1. Eigenerklärung des Unternehmens über das Nichtvorhandensein von Ausschlussgründen im Sinne des § 6 EG VOL/A (u.a. Insolvenzverfahren, Liquidation, schwere Verfehlungen sowie Nichtzahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen) (Vordruck 1).
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2. Angaben über den Umsatz in der ausgeschriebenen Leistungsart in den Jahren 2010, 2011 und 2012 (Vordruck 2).
3. Aktueller Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragstextes des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist (nicht älter als 3 Monate).
4. Angaben zu Referenzen in Krankenhäusern (der Maximalversorgung), die in Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Vordruck 3)
5. Nachweis eines eigenen, im Eigentum des Bieters befindlichen Mobilfunknetzes und einer entsprechenden Mobilfunklizenz.
6. Darstellung der IT-Entwicklungsabteilung im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung unter Angabe der Anzahl der Beschäftigen und deren Qualifikation (Vordruck 4).
7. Ist beabsichtigt, sich als Bewerbergemeinschaft zu beteiligen, so ist dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung beizufügen, in der:
a) die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft erklärt ist,
b) alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Angabe ihrer Leistungsanteile aufgeführt sind,
c) der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft bezeichnet ist,
d) erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, sowie
e) ein Kreditinstitut und die Nummer eines Kontos angegeben werden, auf das sämtliche Zahlungen an die Bewerbergemeinschaft mit befreiender Wirkung geleistet werden können (Vordruck 5).
Die unter Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung genannten Unterlagen sind von einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die Angaben zu den Referenzen dabei für das jeweilige Fachgebiet des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches dieses Mitglied innerhalb der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall bearbeiten wird.Bedient sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen (Subunternehmer), so ist eine Übersicht beizufügen, die die Leistungsanteile je Unternehmen ausweist. Die unter Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind in diesem Fall auch für die jeweiligen Subunternehmer beizubringen. Dabei sind die Eignungsnachweise jeweils auf die Leistungenzu beziehen, die der Subunternehmer im Zuschlagsfall erbringen soll und nur insoweit vorzulegen, wie sie auf die vom Subunternehmer zu erbringende Leistung anwendbar sind.Der Auftraggeber behält sich für den Fall, dass in dem Teilnahmeantrag des Bewerbers eine(r) oder mehrere der vorstehend geforderten Erklärungen und Nachweise fehlen sollten, ein Vorgehen nach § 19 EG Absatz 2 VOL/A ausdrücklich vor. Danach kann der Auftraggeber fehlende Erklärungen und Nachweise nach seinemErmessen unter Setzung einer Nachfrist von allen betroffenen Bewerbern nachfordern. Wird nachgefordert und werden die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise innerhalb der gesetzten Frist wiederum nicht vorgelegt, so ist das betreffende Unternehmen aus dem Vergabeverfahren auszuschließen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1.
Mindeststandards: Siehe III.2.1.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Erfüllung des Auftrags bei Zuschlagserteilung als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, ebenfalls gesamtschuldnerisch haftend.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 72
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Investitionskosten für Ausleuchtung bedingen längere Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderung an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit undZuverlässigkeit) gemäß den Teilnahmebedingungen (vgl. Ziffer III.2.1) formell erfüllen, werden nicht mehrals drei Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines Indikativen Angebotes aufgefordert. Die Auswahl dieser begrenzten Teilnehmerzahl erfolgt anhand der nachfolgenden objektiven Kriterien: Gewertet werden die Angaben zu den Referenzen nach Ziffer III.2.1) Nr. 4. Die Angaben zu Nr. 4 werden wie folgt gewertet: Vergleichbarkeit Größe: Klinikum der Maximalversorgung = 3 Punkte; andere Krankenhäuser = 1 Punkt; Vergleichbarkeit Leistung: Ausleuchtung mit Mobilfunk und mobiler Datenkommunikation inklusive Mobilfunkleistungen = 3 Punkte; reine Mobilfunkdienstleistungen (ohne Ausleichtung der Referenz) = 1 Punkt.Die drei Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsaufforderung aufgefordert.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-10-31 📅
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-11-21 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Beschaffung
Name: Universitätsklinikum Köln AöR
Kontaktperson: Herrn R. Rexen
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 22C6-30/2013 Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
Zusätzliche Informationen
1.) Das Universitätsklinikum Köln führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A, 2. Abschnitt durch.
2.) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 3 lit. b) und c) VOL/A in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Diese Vorschrift gestattet hier die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da es sich um einenAuftrag handelt, der seiner Natur nach bzw. wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulässt und die zu erbringenden geistigschöpferischen Dienstleistungen einevertragliche Spezifikation nicht hinreichend genau ermöglichen, um den Auftrag durch die Wahl der besten Angebote in Übereinstimmung mit den Vorschriften über Offene und Nichtoffene Verfahren vergeben zu können.
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3.) Eine losweise Vergabe darf vorliegend gemäß § 97 Abs. 3 Satz 2 GWB unterbleiben, da technische undwirtschaftliche Gründe eine Gesamtvergabe notwendig machen. Insbesondere die Ausleuchtung des Campus und angrenzender Betriebsbereiche sowie die Zusammenfassung aller Mobilfunknummern in einem SprachVPN bedingt den Verzicht auf eine losweise Vergabe.
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4.) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und nach Möglichkeit in elektronischer Kopie (CD-ROM, DVD,Datenstick etc.) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder allein in elektronischer Form ist nicht zugelassen.
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5.) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich schriftlich (per E-Mail) an die unter Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse oder über den Vergabemarktplatz NRW bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Werktage vor dem Ablauf der Teilnahmefristeingegangen sind, nicht zu beantworten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Fax: + 49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherigeBekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist“.
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„§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
„§ 114 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegenhat. § 113 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§ 61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend.“
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Rüge i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB jedenfalls dann nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist, wenn sie mehr als 14 Kalendertage nach Kenntnisdes (vermeintlichen) Vergabeverstoßes erhoben wird.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 160-279547 (2013-08-16)