Für das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) soll ein Rahmenvertrag über die reisetechnische Abwicklung von Rück- und Durchführungen nach dem Aufenthalts- (AufenthG), Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) und dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) vergeben werden. Die Rück- und Durchführungen erfolgen auf dem Luftweg. Der Bieter muss Inhaber einer IATA-Hauptlizenz (IATA = International Air Transport Association) sein. Des Weiteren muss mindestens ein Anschluss für ein Amadeus-Start-System vorhanden sein. Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Der Rahmenvertrag soll mit einem Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG) abgeschlossen werden. Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 1.9.2013 und hat eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht von einem der beiden Vertragspartner 3 Monate zum Ende des Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird, maximal jedoch um 3 Jahre. Auftraggeber und Vertragspartner ist das Landeskriminalamt Niedersachsen. Die Zuständigkeit des Logistik Zentrums Niedersachsen endet mit der Erteilung des Zuschlags. Die Übertragung von Teilen der Leistung ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen kann und der Auftraggeber der Übertragung zustimmt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Reisebüros und ähnliche Dienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Reisebüros und ähnliche Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistr. 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de🌏
E-Mail: beate.reifert@lzn.de📧
Fax: +49 51189848299 📠
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das
Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) soll ein Rahmenvertrag über die reisetechnische Abwicklung von Rück- und Durchführungen nach dem Aufenthalts- (AufenthG), Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) und dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) vergeben werden. Die Rück- und Durchführungen erfolgen auf dem Luftweg.
Für das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) soll ein Rahmenvertrag über die reisetechnische Abwicklung von Rück- und Durchführungen nach dem Aufenthalts- (AufenthG), Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) und dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) vergeben werden. Die Rück- und Durchführungen erfolgen auf dem Luftweg.
Der Bieter muss Inhaber einer IATA-Hauptlizenz (IATA = International Air Transport Association) sein. Des Weiteren muss mindestens ein Anschluss für ein Amadeus-Start-System vorhanden sein. Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Bieter muss Inhaber einer IATA-Hauptlizenz (IATA = International Air Transport Association) sein. Des Weiteren muss mindestens ein Anschluss für ein Amadeus-Start-System vorhanden sein. Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Rahmenvertrag soll mit einem Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG) abgeschlossen werden. Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 1.9.2013 und hat eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht von einem der beiden Vertragspartner 3 Monate zum Ende des Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird, maximal jedoch um 3 Jahre.
Der Rahmenvertrag soll mit einem Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG) abgeschlossen werden. Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 1.9.2013 und hat eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht von einem der beiden Vertragspartner 3 Monate zum Ende des Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird, maximal jedoch um 3 Jahre.
Auftraggeber und Vertragspartner ist das Landeskriminalamt Niedersachsen. Die Zuständigkeit des Logistik Zentrums Niedersachsen endet mit der Erteilung des Zuschlags.
Die Übertragung von Teilen der Leistung ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen kann und der Auftraggeber der Übertragung zustimmt.
Beschreibung der Optionen:
Stillschweigende Vertragsverlängerungen um ein weiteres Jahr, wenn nicht von einem der beiden Vertragspartner 3 Monate zum Ende des Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird, maximal jedoch um 3 Jahre.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 03.23 – 12231 – DLG – 001 / 2013
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.2.1-III.2.3):
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen - , haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich.
Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen - , haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.2.1 im Einzelnen:
- Eigenerklärung zur Kenntnisnahme des Hinweises zu § 111 GWB - Akteneinsicht (Vordruck).
- Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (Vordruck).
- Ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft (dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben).
- Ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von…
… Subunternehmen (dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme von Subunternehmern von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben).
… eignungsrelevanten Dritten (dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme von Dritten von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben).
- Eigenerklärung über die Wahrung des Datenschutzes und der Datensicherheit (Vordruck).
- unterschriebener Entwurf der Geheimhaltungsvereinbarung (NDA).
- Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) über die Eintragung im Handels- und Berufsregister.
- Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
- Bescheinigungen zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen (Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist vorzulegen (§ 7 Abs. 8 VOL/A-EG). Die Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
- Bescheinigungen zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen (Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist vorzulegen (§ 7 Abs. 8 VOL/A-EG). Die Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
- Eigenerklärung zur beruflichen Qualifikation des Personals, zum Versicherungsschutz und zur Ausstattung. (Vordruck) Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Nachweise zur beruflichen Qualifikation anzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Leistungsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer.
- Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Leistungsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer.
- Konzeptdarstellung. In dem Konzept hat der Bieter die unter Ziff. 1.11 der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A) aufgeführten Punkte bzw. Fragen nachvollziehbar und überzeugend schriftlich darzustellen bzw. zu beantworten.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bieter muss Inhaber einer IATA-Hauptlizenz (IATA = International Air Transport Association) sein. Der Nachweis ist bei Vertragsabschluss zu erbringen. Des Weiteren muss mindestens ein Anschluss für ein Amadeus-Start-System vorhanden sein. Ferner ist nur ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal einzusetzen. Das Personal muss sozial- und rentenversicherungspflichtig beschäftigt sein. Neben der beruflichen Qualifikation muss das Personal über gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen. Eine Erreichbarkeit zur Abwicklung von Aufträgen werktags (Montag – Freitag) von 8:00 bis 17:00 Uhr ist vom Bieter zu gewährleisten. Dafür ist es unerlässlich, dass eine Personalausstattung vorgehalten wird, die eine unverzügliche Bestätigung der unter Ziff. 3.2 lit. a) bis d) der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) genannten Flugbuchungen garantiert.
Der Bieter muss Inhaber einer IATA-Hauptlizenz (IATA = International Air Transport Association) sein. Der Nachweis ist bei Vertragsabschluss zu erbringen. Des Weiteren muss mindestens ein Anschluss für ein Amadeus-Start-System vorhanden sein. Ferner ist nur ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal einzusetzen. Das Personal muss sozial- und rentenversicherungspflichtig beschäftigt sein. Neben der beruflichen Qualifikation muss das Personal über gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen. Eine Erreichbarkeit zur Abwicklung von Aufträgen werktags (Montag – Freitag) von 8:00 bis 17:00 Uhr ist vom Bieter zu gewährleisten. Dafür ist es unerlässlich, dass eine Personalausstattung vorgehalten wird, die eine unverzügliche Bestätigung der unter Ziff. 3.2 lit. a) bis d) der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) genannten Flugbuchungen garantiert.
Des Weiteren darf nur Personal eingesetzt werden, das sich dem Datenschutz schriftlich verpflichtet hat.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-06-11 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Reifert
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 042-067366 (2013-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-06-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge