Rahmenvertrag über Wirtschaftsprüfung der Geschäftsjahre 2013-2015
Es werden Wirtschaftsprüfungsleistungen für die Prüfung von maximal drei Geschäftsjahren (2013-2015) ausgeschrieben.
Dies umfasst obligatorische und - nicht abschließend aufführbare - fakultative Leistungsgegenstande:
A. Obligatorische Leistungen:
Die Übernahme und fachgerechte Erfüllung nachfolgend aufgeführter obligatorischer Leistungen ist durch den Bieter zu gewährleisten:
1.) Erstellung des Prüfberichts für die Finanzagentur einschl. Prüfungstestat bis spätestens zum 15. Arbeitstag im 6. des auf das Prüfungsjahr folgenden Jahres. Dies beinhaltet die Prüfung folgender Bereiche:
1.1) Eröffnungsbilanzwerte im Rahmen von Erstprüfungen, Jahresabschluss und Lagebericht,
1.2) Prüfung des internen Kontrollsystems der Finanzagentur, d. h. insbesondere
— Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der Maßnahmen,
— Analyse der Wirksamkeit organisatorischer Methoden, Maßnahmen, Regelungen und Aktivitäten
— Wirksamkeit der Durchführung und Überwachung von Kontrollen und deren Verhältnismäßigkeit und
— Vollständigkeit der Dokumentation,
1.3) ordnungsgemäße Erstellung der Preisliste inkl. Berechnung des Gewinnauf-schlages gegenüber den Kunden (Bund und EFSF) sowie die Ermittlung und Gewährung von Preisnachlässen, operationelle Risiken und zugehörige Früherkennungs- und Überwachungssysteme,
1.4) Beschaffungsverfahren inkl. der Einhaltung der geltenden Investitions- und Beschaffungsrichtlinien,
1.5) Einhaltung der ordnungsgemäßen Umsetzung von Compliance Management Systemen und deren Vorschriften,
1.6) Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
1.7) Einhaltung aller Einzelanweisungen der Gesellschafterin der Finanzagentur (BMF),
1.8) korrekte und vollständig dokumentierte Geschäftsvorfälle und Depotführungen von Wertpapierdepots im Privatkundengeschäft,
1.9) korrekte und vollständige dokumentierte Umsetzung der steuerlichen und gesetzlichen Anforderungen an das Wertpapier- und Depotgeschäft für Privat- und Firmenkunden (i.W.: GWG und Abgeltungsteuer, zukünftig SEPA),
1.10) Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG),
1.11) Umsetzung der Anforderungen des Public Corporate Governance Kodex des Bundes.
2.) Quartalsweise Informationsveranstaltung zu Änderungen der IDW Prüfungsstandards sowie im Steuer- und Handelsrecht, sofern die Finanzagentur betreffende Änderungen erfolgt sind.
3.) Kostenlose Übergabe einer aktuellen Ausgabe des WP Handbuchs des IDW-Verlages mit Prüfungsbeginn jeden Prüfungsjahres.
4.) Kontinuierliche Zurverfügungstellung von Fachinformationen in Form von Newslettern, insbesondere über (anstehende) Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen/-erlasse und Änderungen der einschlägigen Rechtsprechung.
5.) Beratung zu prüfungsbezogenen Einzelfragen zur laufenden Geschäftstätigkeit mit Bezug zum Bilanzrecht mit Stellungnahme in schriftlicher Form.
6.) Durchführung eines Eröffnungs- und Abschlussgespräches mit Vertretern der Gesellschafterin zu Jahresbeginn bzw. vor Feststellung des Jahresabschlusses.
B. Terminvorgaben:
Bei Erbringung der obligatorischen Leistungen sind folgende Termine* zwingend einzuhalten:
1.) Vorlage aller Änderungen/Neuerungen für die Finanzagentur relevante Prüfungsstandards (IDW) bis zum 30.10.* des Prüfungsjahres und gemeinsame Erörterung der Auswirkungen,
2.) Vorlage des mit der Finanzagentur abgestimmten Prüfungsplans (Festlegung von Terminen und Ansprechpartnern i. R. des Prüfungszeitraums) bis zum 30.11.* des Prüfungsjahres,
3.) Präsentationsveranstaltung zu Gesetzesänderungen gem. dem Prüfungsumfang vor Ort des Auftraggebers in der ersten Dezemberwoche* des Prüfungsjahres,
4.) Vorlage der Anforderungsliste (Liste der Dokumente, die dem Prüfer i. R. der Jahresabschlussprüfung vorzulegen sind) für die Jahresabschlussprüfung bis zum 30.11.* des Prüfungsjahres,
5.) Prüfungsbeginn ist spätestens der 1.3. des auf das Prüfungsjahr folgenden Jahres,
6.) Abschluss der Prüfung von Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Anlagevermögen bis 31.3. des auf das Prüfungsjahr folgenden Jahres,
7.) Vorlage des ersten Entwurfs des Prüfberichts in redigierter Form bis spätestens 30.4. des auf das Prüfungsjahr folgenden Jahres,
8.) Jährliches Abschlussgespräch in Abstimmung mit der Finanzagentur in den ersten beiden Wochen des Monats 5. des auf das Prüfungsjahr folgenden Jahres,
9.) Testat des Jahresabschlusses bis zum 15. Arbeitstag im 6. des auf das jeweils geprüfte Geschäftsjahr folgenden Jahres,
10.) Zurverfügungstellung aller Prüfungsgrundlagen, d. h. Richtlinien, Handbücher, Dokumentationen etc., die in die Prüfung eingeflossen sind, bis zum 31.7. des auf das Prüfungsjahr folgenden Jahres auf DVD.
*Ergänzungshinweis zu den Terminvorgaben Nr. 1-4:
Aufgrund des vorgeschalteten EU-Vergabeverfahrens verschieben sich die Termine der Nr. 1, 2, 3 und 4 im ersten Prüfungsjahr 2013 wie folgt.
Zu 1.) Vorlage aller Änderungen/Neuerungen für die Finanzagentur relevante Prüfungs-standards (IDW) bis zum 15.1.2014 (anstatt „30.10. des Prüfungsjahres“) und gemeinsame Erörterung der Auswirkungen,
zu 2.) Vorlage des mit der Finanzagentur abgestimmten Prüfungsplans (Festlegung von Terminen und Ansprechpartnern i. R. des Prüfungszeitraums) bis zum 31.01.2014 (anstatt „30. November des Prüfungsjahres“),
zu 3.) Präsentationsveranstaltung zu Gesetzesänderungen gem. dem Prüfungsumfang vor Ort des Auftraggebers bis spätestens 28.2.2014 (anstatt „in der ersten Dezemberwoche des Prüfungsjahres“),
zu 4.) Vorlage der Anforderungsliste (Liste der Dokumente, die dem Prüfer i. R. der Jahresabschlussprüfung vorzulegen sind) für die Jahresabschlussprüfung bis 31.12.2013 (anstatt „zum 30.11. des Prüfungsjahres“).
C. Testat/Prüfbericht:
Des Weiteren gehört zur Prüfungsleistung die Zurverfügungstellung von:
— 6 Testatsexemplaren,
— 12 Prüfberichten
sowie zum Abschluss der Prüfung die Vorlage,
— des finalen, testierten Prüfberichts als Word- und als PDF-Dokument.
Alle benannten Dokumente müssen der Finanzagentur vollständig bis zum 15. Arbeitstag im 6. des auf das jeweils geprüfte Geschäftsjahr folgenden Jahres vorliegen.
D. Fakultative Leistungen:
Der Anbieter gewährleistet die Übernahme und fachgerechte Erledigung nachfolgend - nicht abschließend - aufgeführter fakultativer Leistungen im Bedarfsfall:
1.) Prüfung der ordnungsgemäßen und zutreffenden Erfolgs- und Risikomessung des Strategiecontrollings sowie von Einzelfragen der Strategieberatung (im Folgenden „internes Strategiecontrolling“),
2.) Prüfung des internen Kontrollsystems der Finanzagentur für von der EFSF ausgelagerte Funktionen (IDW Prüfungsstandard 951),
3.) Prüfung der Methode/des Konzepts und der Abrechnung der anteiligen Finanzierung von Bund und Sondervermögen („Proportionalfinanzierung“),
4.) Prüfung der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im bestandsführenden ERP- oder Depotführungssystem,
5.) Prüfung von aktuellen und künftigen Systemerweiterungen am bestehenden ERP-System (SAP), insbesondere vom derzeit in Einführung befindlichen Personal-Modul HCM,
6.) Prüfung der dokumentierten Umsetzung ergänzender steuerlicher und gesetzlicher Anforderungen des für den Bund geführten Wertpapier- und Depotgeschäfts für Privatkunden und institutionelle Kunden (bspw. Finanztransaktionssteuer, sofern einschlägig).
Für die fakultativen Leistungen sind jeweils gesonderte Berichte zu erstellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-10-11
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Auftragsbekanntmachung
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2014-01-16
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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