Rahmenvertrag über Wirtschaftsprüfung der Geschäftsjahre 2013-2015
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
Es werden Wirtschaftsprüfungsleistungen für die Prüfung von maximal drei Geschäftsjahren (2013-2015) ausgeschrieben.
Dies umfasst obligatorische und - nicht abschließend aufführbare - fakultative Leistungsgegenstande:
A. Obligatorische Leistungen:
Die Übernahme und fachgerechte Erfüllung nachfolgend aufgeführter obligatorischer Leistungen ist durch den Bieter zu gewährleisten:
1.) Erstellung des Prüfberichts für die Finanzagentur einschl. Prüfungstestat bis spätestens zum 15. Arbeitstag im 6. des auf das Prüfungsjahr folgenden Jahres. Dies beinhaltet die Prüfung folgender Bereiche:
1.1) Eröffnungsbilanzwerte im Rahmen von Erstprüfungen, Jahresabschluss und Lagebericht,
1.2) Prüfung des internen Kontrollsystems der Finanzagentur, d. h. insbesondere
— Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der Maßnahmen,
— Analyse der Wirksamkeit organisatorischer Methoden, Maßnahmen, Regelungen und Aktivitäten
— Wirksamkeit der Durchführung und Überwachung von Kontrollen und deren Verhältnismäßigkeit und
— Vollständigkeit der Dokumentation,
1.3) ordnungsgemäße Erstellung der Preisliste inkl. Berechnung des Gewinnauf-schlages gegenüber den Kunden (Bund und EFSF) sowie die Ermittlung und Gewährung von Preisnachlässen, operationelle Risiken und zugehörige Früherkennungs- und Überwachungssysteme,
1.4) Beschaffungsverfahren inkl. der Einhaltung der geltenden Investitions- und Beschaffungsrichtlinien,
1.5) Einhaltung der ordnungsgemäßen Umsetzung von Compliance Management Systemen und deren Vorschriften,
1.6) Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
1.7) Einhaltung aller Einzelanweisungen der Gesellschafterin der Finanzagentur (BMF),
1.8) korrekte und vollständig dokumentierte Geschäftsvorfälle und Depotführungen von Wertpapierdepots im Privatkundengeschäft,
1.9) korrekte und vollständige dokumentierte Umsetzung der steuerlichen und gesetzlichen Anforderungen an das Wertpapier- und Depotgeschäft für Privat- und Firmenkunden (i.W.: GWG und Abgeltungsteuer, zukünftig SEPA),
1.10) Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG),
1.11) Umsetzung der Anforderungen des Public Corporate Governance Kodex des Bundes.
2.) Quartalsweise Informationsveranstaltung zu Änderungen der IDW Prüfungsstandards sowie im Steuer- und Handelsrecht, sofern die Finanzagentur betreffende Änderungen erfolgt sind.
3.) Kostenlose Übergabe einer aktuellen Ausgabe des WP Handbuchs des IDW-Verlages mit Prüfungsbeginn jeden Prüfungsjahres.
4.) Kontinuierliche Zurverfügungstellung von Fachinformationen in Form von Newslettern, insbesondere über (anstehende) Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen/-erlasse und Änderungen der einschlägigen Rechtsprechung.
5.) Beratung zu prüfungsbezogenen Einzelfragen zur laufenden Geschäftstätigkeit mit Bezug zum Bilanzrecht mit Stellungnahme in schriftlicher Form.
6.) Durchführung eines Eröffnungs- und Abschlussgespräches mit Vertretern der Gesellschafterin zu Jahresbeginn bzw. vor Feststellung des Jahresabschlusses.
B. Terminvorgaben:
Bei Erbringung der obligatorischen Leistungen sind folgende Termine* zwingend einzuhalten:
1.) Vorlage aller Änderungen/Neuerungen für die Finanzagentur relevante Prüfungsstandards (IDW) bis zum 30.10.* des Prüfungsjahres und gemeinsame Erörterung der Auswirkungen,
2.) Vorlage des mit der Finanzagentur abgestimmten Prüfungsplans (Festlegung von Terminen und Ansprechpartnern i. R. des Prüfungszeitraums) bis zum 30.11.* des Prüfungsjahres,
3.) Präsentationsveranstaltung zu Gesetzesänderungen gem. dem Prüfungsumfang vor Ort des Auftraggebers in der ersten Dezemberwoche* des Prüfungsjahres,
4.) Vorlage der Anforderungsliste (Liste der Dokumente, die dem Prüfer i. R. der Jahresabschlussprüfung vorzulegen sind) für die Jahresabschlussprüfung bis zum 30.11.* des Prüfungsjahres,
5.) Prüfungsbeginn ist spätestens der 1.3. des auf das Prüfungsjahr folgenden Jahres,
6.) Abschluss der Prüfung von Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Anlagevermögen bis 31.3. des auf das Prüfungsjahr folgenden Jahres,
7.) Vorlage des ersten Entwurfs des Prüfberichts in redigierter Form bis spätestens 30.4. des auf das Prüfungsjahr folgenden Jahres,
8.) Jährliches Abschlussgespräch in Abstimmung mit der Finanzagentur in den ersten beiden Wochen des Monats 5. des auf das Prüfungsjahr folgenden Jahres,
9.) Testat des Jahresabschlusses bis zum 15. Arbeitstag im 6. des auf das jeweils geprüfte Geschäftsjahr folgenden Jahres,
10.) Zurverfügungstellung aller Prüfungsgrundlagen, d. h. Richtlinien, Handbücher, Dokumentationen etc., die in die Prüfung eingeflossen sind, bis zum 31.7. des auf das Prüfungsjahr folgenden Jahres auf DVD.
*Ergänzungshinweis zu den Terminvorgaben Nr. 1-4:
Aufgrund des vorgeschalteten EU-Vergabeverfahrens verschieben sich die Termine der Nr. 1, 2, 3 und 4 im ersten Prüfungsjahr 2013 wie folgt.
Zu 1.) Vorlage aller Änderungen/Neuerungen für die Finanzagentur relevante Prüfungs-standards (IDW) bis zum 15.1.2014 (anstatt „30.10. des Prüfungsjahres“) und gemeinsame Erörterung der Auswirkungen,
zu 2.) Vorlage des mit der Finanzagentur abgestimmten Prüfungsplans (Festlegung von Terminen und Ansprechpartnern i. R. des Prüfungszeitraums) bis zum 31.01.2014 (anstatt „30. November des Prüfungsjahres“),
zu 3.) Präsentationsveranstaltung zu Gesetzesänderungen gem. dem Prüfungsumfang vor Ort des Auftraggebers bis spätestens 28.2.2014 (anstatt „in der ersten Dezemberwoche des Prüfungsjahres“),
zu 4.) Vorlage der Anforderungsliste (Liste der Dokumente, die dem Prüfer i. R. der Jahresabschlussprüfung vorzulegen sind) für die Jahresabschlussprüfung bis 31.12.2013 (anstatt „zum 30.11. des Prüfungsjahres“).
C. Testat/Prüfbericht:
Des Weiteren gehört zur Prüfungsleistung die Zurverfügungstellung von:
— 6 Testatsexemplaren,
— 12 Prüfberichten
sowie zum Abschluss der Prüfung die Vorlage,
— des finalen, testierten Prüfberichts als Word- und als PDF-Dokument.
Alle benannten Dokumente müssen der Finanzagentur vollständig bis zum 15. Arbeitstag im 6. des auf das jeweils geprüfte Geschäftsjahr folgenden Jahres vorliegen.
D. Fakultative Leistungen:
Der Anbieter gewährleistet die Übernahme und fachgerechte Erledigung nachfolgend - nicht abschließend - aufgeführter fakultativer Leistungen im Bedarfsfall:
1.) Prüfung der ordnungsgemäßen und zutreffenden Erfolgs- und Risikomessung des Strategiecontrollings sowie von Einzelfragen der Strategieberatung (im Folgenden „internes Strategiecontrolling“),
2.) Prüfung des internen Kontrollsystems der Finanzagentur für von der EFSF ausgelagerte Funktionen (IDW Prüfungsstandard 951),
3.) Prüfung der Methode/des Konzepts und der Abrechnung der anteiligen Finanzierung von Bund und Sondervermögen („Proportionalfinanzierung“),
4.) Prüfung der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im bestandsführenden ERP- oder Depotführungssystem,
5.) Prüfung von aktuellen und künftigen Systemerweiterungen am bestehenden ERP-System (SAP), insbesondere vom derzeit in Einführung befindlichen Personal-Modul HCM,
6.) Prüfung der dokumentierten Umsetzung ergänzender steuerlicher und gesetzlicher Anforderungen des für den Bund geführten Wertpapier- und Depotgeschäfts für Privatkunden und institutionelle Kunden (bspw. Finanztransaktionssteuer, sofern einschlägig).
Für die fakultativen Leistungen sind jeweils gesonderte Berichte zu erstellen.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-11.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2013-10-11 | Auftragsbekanntmachung |
| 2014-01-16 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Menge oder Umfang:
“Rahmenvereinbarung für die Wirtschaftsprüfung des Geschäftsjahres 2013, eine Verlängerungsoption bzgl. des Geschäftsjahres 2014 und eine weitere...”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
Postanschrift: Lurgiallee 5
Postleitzahl: 60439
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutsche-finanzagentur.de 🌏
E-Mail: vergabe@deutsche-finanzagentur.de 📧
Telefon: +49 69256160 📞
Fax: +49 69256161439 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-11 📅
Einreichungsfrist: 2013-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 200-346481
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
“1.) Beim Auftraggeber sind die Angebotsunterlagen unter der in Nr. I.1) dieser Veröffentlichung genannten Internetadresse online abrufbar. Im Einzelfall, z....”
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Es werden Wirtschaftsprüfungsleistungen für die Prüfung von maximal drei Geschäftsjahren (2013-2015) ausgeschrieben.”
“Dies umfasst obligatorische und - nicht abschließend aufführbare - fakultative Leistungsgegenstande:”
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“A. Obligatorische Leistungen:”
“Die Übernahme und fachgerechte Erfüllung nachfolgend aufgeführter obligatorischer Leistungen ist durch den Bieter zu gewährleisten:”
“1.) Erstellung des Prüfberichts für die Finanzagentur einschl. Prüfungstestat bis spätestens zum 15. Arbeitstag im 6. des auf das Prüfungsjahr folgenden...”
“1.1) Eröffnungsbilanzwerte im Rahmen von Erstprüfungen, Jahresabschluss und Lagebericht,”
“1.2) Prüfung des internen Kontrollsystems der Finanzagentur, d. h. insbesondere”
“— Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der Maßnahmen,”
“— Analyse der Wirksamkeit organisatorischer Methoden, Maßnahmen, Regelungen und Aktivitäten”
“— Wirksamkeit der Durchführung und Überwachung von Kontrollen und deren Verhältnismäßigkeit und”
“— Vollständigkeit der Dokumentation,”
“1.3) ordnungsgemäße Erstellung der Preisliste inkl. Berechnung des Gewinnauf-schlages gegenüber den Kunden (Bund und EFSF) sowie die Ermittlung und...”
“1.4) Beschaffungsverfahren inkl. der Einhaltung der geltenden Investitions- und Beschaffungsrichtlinien,”
“1.5) Einhaltung der ordnungsgemäßen Umsetzung von Compliance Management Systemen und deren Vorschriften,”
“1.6) Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,”
“1.7) Einhaltung aller Einzelanweisungen der Gesellschafterin der Finanzagentur (BMF),”
“1.8) korrekte und vollständig dokumentierte Geschäftsvorfälle und Depotführungen von Wertpapierdepots im Privatkundengeschäft,”
“1.9) korrekte und vollständige dokumentierte Umsetzung der steuerlichen und gesetzlichen Anforderungen an das Wertpapier- und Depotgeschäft für Privat- und...”
“1.10) Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG),”
“1.11) Umsetzung der Anforderungen des Public Corporate Governance Kodex des Bundes.”
“2.) Quartalsweise Informationsveranstaltung zu Änderungen der IDW Prüfungsstandards sowie im Steuer- und Handelsrecht, sofern die Finanzagentur betreffende...”
“3.) Kostenlose Übergabe einer aktuellen Ausgabe des WP Handbuchs des IDW-Verlages mit Prüfungsbeginn jeden Prüfungsjahres.”
“4.) Kontinuierliche Zurverfügungstellung von Fachinformationen in Form von Newslettern, insbesondere über (anstehende) Gesetzesänderungen,...”
“5.) Beratung zu prüfungsbezogenen Einzelfragen zur laufenden Geschäftstätigkeit mit Bezug zum Bilanzrecht mit Stellungnahme in schriftlicher Form.”
“6.) Durchführung eines Eröffnungs- und Abschlussgespräches mit Vertretern der Gesellschafterin zu Jahresbeginn bzw. vor Feststellung des Jahresabschlusses.”
“B. Terminvorgaben:”
“Bei Erbringung der obligatorischen Leistungen sind folgende Termine* zwingend einzuhalten:”
“1.) Vorlage aller Änderungen/Neuerungen für die Finanzagentur relevante Prüfungsstandards (IDW) bis zum 30.10.* des Prüfungsjahres und gemeinsame Erörterung...”
“2.) Vorlage des mit der Finanzagentur abgestimmten Prüfungsplans (Festlegung von Terminen und Ansprechpartnern i. R. des Prüfungszeitraums) bis zum 30.11.*...”
“3.) Präsentationsveranstaltung zu Gesetzesänderungen gem. dem Prüfungsumfang vor Ort des Auftraggebers in der ersten Dezemberwoche* des Prüfungsjahres,”
“4.) Vorlage der Anforderungsliste (Liste der Dokumente, die dem Prüfer i. R. der Jahresabschlussprüfung vorzulegen sind) für die Jahresabschlussprüfung bis...”
“5.) Prüfungsbeginn ist spätestens der 1.3. des auf das Prüfungsjahr folgenden Jahres,”
“6.) Abschluss der Prüfung von Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Anlagevermögen bis 31.3. des auf das Prüfungsjahr folgenden Jahres,”
“7.) Vorlage des ersten Entwurfs des Prüfberichts in redigierter Form bis spätestens 30.4. des auf das Prüfungsjahr folgenden Jahres,”
“8.) Jährliches Abschlussgespräch in Abstimmung mit der Finanzagentur in den ersten beiden Wochen des Monats 5. des auf das Prüfungsjahr folgenden Jahres,”
“9.) Testat des Jahresabschlusses bis zum 15. Arbeitstag im 6. des auf das jeweils geprüfte Geschäftsjahr folgenden Jahres,”
“10.) Zurverfügungstellung aller Prüfungsgrundlagen, d. h. Richtlinien, Handbücher, Dokumentationen etc., die in die Prüfung eingeflossen sind, bis zum 31.7....”
“*Ergänzungshinweis zu den Terminvorgaben Nr. 1-4:”
“Aufgrund des vorgeschalteten EU-Vergabeverfahrens verschieben sich die Termine der Nr. 1, 2, 3 und 4 im ersten Prüfungsjahr 2013 wie folgt.”
“Zu 1.) Vorlage aller Änderungen/Neuerungen für die Finanzagentur relevante Prüfungs-standards (IDW) bis zum 15.1.2014 (anstatt „30.10. des Prüfungsjahres“)...”
“zu 2.) Vorlage des mit der Finanzagentur abgestimmten Prüfungsplans (Festlegung von Terminen und Ansprechpartnern i. R. des Prüfungszeitraums) bis zum...”
“zu 3.) Präsentationsveranstaltung zu Gesetzesänderungen gem. dem Prüfungsumfang vor Ort des Auftraggebers bis spätestens 28.2.2014 (anstatt „in der ersten...”
“zu 4.) Vorlage der Anforderungsliste (Liste der Dokumente, die dem Prüfer i. R. der Jahresabschlussprüfung vorzulegen sind) für die Jahresabschlussprüfung...”
“C. Testat/Prüfbericht:”
“Des Weiteren gehört zur Prüfungsleistung die Zurverfügungstellung von:”
“— 6 Testatsexemplaren,”
“— 12 Prüfberichten”
“sowie zum Abschluss der Prüfung die Vorlage,”
“— des finalen, testierten Prüfberichts als Word- und als PDF-Dokument.”
“Alle benannten Dokumente müssen der Finanzagentur vollständig bis zum 15. Arbeitstag im 6. des auf das jeweils geprüfte Geschäftsjahr folgenden Jahres vorliegen.”
“D. Fakultative Leistungen:”
“Der Anbieter gewährleistet die Übernahme und fachgerechte Erledigung nachfolgend - nicht abschließend - aufgeführter fakultativer Leistungen im Bedarfsfall:”
“1.) Prüfung der ordnungsgemäßen und zutreffenden Erfolgs- und Risikomessung des Strategiecontrollings sowie von Einzelfragen der Strategieberatung (im...”
“2.) Prüfung des internen Kontrollsystems der Finanzagentur für von der EFSF ausgelagerte Funktionen (IDW Prüfungsstandard 951),”
“3.) Prüfung der Methode/des Konzepts und der Abrechnung der anteiligen Finanzierung von Bund und Sondervermögen („Proportionalfinanzierung“),”
“4.) Prüfung der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im bestandsführenden ERP- oder Depotführungssystem,”
“5.) Prüfung von aktuellen und künftigen Systemerweiterungen am bestehenden ERP-System (SAP), insbesondere vom derzeit in Einführung befindlichen Personal-Modul HCM,”
“6.) Prüfung der dokumentierten Umsetzung ergänzender steuerlicher und gesetzlicher Anforderungen des für den Bund geführten Wertpapier- und Depotgeschäfts...”
“Für die fakultativen Leistungen sind jeweils gesonderte Berichte zu erstellen.”
Referenznummer: F-RB 2340 - 02/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Frankfurt am Main.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“1.) Eigenerklärung über bestehende Zulassung als Wirtschaftsprüfer in Deutschland,”
“2.) Eigenerklärung über bestehende, wirksame Bescheinigung nach § 57a Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO) oder eine diesbezügliche Ausnahmegenehmigung der...”
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“3.) Eigenerklärung, dass keiner der in § 6 EG Absatz 4 und Absatz 6 VOL/A genannten Ausschlussgründe vorliegt, weder für das Bieter-Unternehmen noch für...”
“1.) Eigenerklärung über den konkreten Jahresumsatz (netto) der letzten 3 Kalenderjahre (2010, 2011 und 2012) der Unternehmensniederlassung(en) des Bieters...”
“2.) Eigenerklärung über die konkrete Anzahl der im Bieter-Unternehmen im Segment Wirtschaftsprüfung in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter (Stand: 31.12.12) und”
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“3.) für den Fall, dass Nachunternehmer eingesetzt werden, eine Bestätigung des Versicherers, dass die Versicherung für von - bei Angebotsabgabe konkret...”
“1.) Ausschluss von Interessenkonflikten:”
“1.1) Eigenerklärung gem. „PCGK“, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Abschlussprüfer und seinen...”
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“1.2) Eigenerklärung, dass für den Fall, dass das Bieter-Unternehmen bereits eine beratende Tätigkeit (z. B. Steuerberatung) für uns ausübt oder in Zukunft...”
“— das prüfende und das beratende Team sind jeweils mit unterschiedlichen Mitarbeitern besetzt,”
“— die beiden Teams sind organisatorisch getrennt und”
“— eine personelle Überschneidung oder auch ein Tausch von Mitarbeitern von einem Team zum anderen Team ist ausgeschlossen, um damit die erforderliche...”
“2.) Eigenerklärung, dass im Bieter-Unternehmen sichergestellt ist, dass bei der elektronischen Kommunikation eine dem aktuellen Stand der Technik...”
“3.) Referenzen”
“3.1) Eigenerklärung über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen bei der Prüfung von Finanzdienstleistungsunternehmen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts,...”
“3.2) Eigenerklärung über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in der Wirtschaftsprüfung eines privatrechtlichen Unternehmens, das einer öffentlichen...”
“3.3) Eigenerklärung über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen bei der Prüfung von Unternehmen auf dem Gebiet des Public Corporate Governance Kodex des...”
“3.4) Eigenerklärung über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in der Wirtschaftsprüfung des „internen Strategiecontrollings“ eines...”
“4.) Eigenerklärung über das Vorhandensein der notwendigen Ressourcen und Fähigkeiten hinsichtlich der Überprüfung der Anforderungen von BilMoG und E-Bilanz...”
“5.) Eigenerklärung, dass das Bieter-Unternehmen über spezialisierte Teams und praktische Erfahrungen zu den unter Nr. II.1.5 der Bekanntmachung aufgeführten...”
“6.) Eigenerklärung, dass folgende Fachinformationen im Leistungsumfang – ohne Mehrkosten für den Auftraggeber – enthalten sind:”
“(1.) Präsentationsveranstaltung zu Gesetzesänderungen gem. dem Prüfungsumfang vor Ort des Auftraggebers in der ersten Dezemberwoche des Prüfungsjahres...”
“(2.) Vierteljährliche Informationsveranstaltung zu Änderungen der IDW-Prüfungsstandards sowie im Steuer- und Handelsrecht, sofern diese die Finanzagentur betreffen.”
“(3.) Kostenlose Übergabe einer aktuellen Ausgabe des WP Handbuchs des IDW-Verlages mit Prüfungsbeginn jeden Prüfungsjahres”
“sowie”
“(4.) kontinuierliche Fachinformationen in Form von Newslettern, insbesondere über (anstehende) Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen/-erlasse und die...”
“7.) Eigenerklärung, dass Wirtschaftsprüferleistungen gemäß den ausgeschriebenen Anforderungen für eine Laufzeit bis zu 3 Jahren angeboten werden.”
“8.) Eigenerklärung, dass das seitens des Bieters zur Verfügung gestellte Team über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen zur Vertragserfüllung...”
“9.) Darstellung des Prüfungskonzepts sowie - differenziert nach den jeweils eingesetzten Mitarbeiter Qualifikationsstufen 1 bis 5 (siehe dazu die...”
“(1.) Einarbeitung (sofern erforderlich),”
“(2.) Jahresabschlussprüfung,”
“(3.) Prüfung nach HGrG,”
“(4.) Sonstige obligatorische Leistungen gem. Ziffer 3.2 der Vergabeunterlagen bzw. gem. den unter Nr. II.1.5 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten...”
“Zu Nr. 3.1): Es sind mindestens 2 Referenzen aus den Kalenderjahren 2010 – 2012 aufzuführen.”
“Zu Nr. 3.2): Es sind mindestens 2 Referenzen aus den Kalenderjahren 2010 – 2012 aufzuführen.”
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“Zu Nr. 3.3): Es sind mindestens 2 Referenzen aus den Kalenderjahren 2010 – 2012 aufzuführen.”
“Zu Nr. 3.4): Es sind mindestens 4 Referenzen aus den Kalenderjahren 2010 – 2012 aufzuführen und diese jeweils von einem Finanzdienstleistungsunternehmen mit...”
Execution of the service is reserved to a particular profession:
“Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfergesellschaft gem. § 319 HGB (i.V.m. § 267 Absatz 3 HGB).”
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Internetadresse: www.deutsche-finanzagentur.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.deutsche-finanzagentur.de/finanzagentur/oeffentliche-ausschreibungen/wirtschaftspruefung/ 🌏
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: F-RB 2340 - 02/13
Zusätzliche Informationen
“1.) Beim Auftraggeber sind die Angebotsunterlagen unter der in Nr. I.1) dieser Veröffentlichung genannten Internetadresse online abrufbar. Im Einzelfall, z....”
“2.) Zur Angebotsabgabe sind alle in den Vergabeunterlagen geforderten Angebotsunterlagen in Papierform per Post an die unter Nr. I.1) genannte Postanschrift...”
Mehr anzeigen (2)
“3.) Bei Nichteinreichen der kompletten Unterlagen und/oder bei unvollständigen Angaben behält sich der Auftraggeber eine/e Nachfrage/Nachforderung vor.”
“4.) Die vom Bieter eingereichten Angebotsunterlagen gehen in das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH über.”
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 107 Absatz 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Es ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist,...”
Wiederkehrender Auftrag
“2016”
Quelle: OJS 2013/S 200-346481 (2013-10-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung 📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 012-017239
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 200-346481
ABl. S-Ausgabe: 12
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Festpreis für obligatorische Leistungen (35)
2. Preis-/Leistungsverhältnis für obligatorische Leistungen (50)
3. Aufwandsvergütung für fakultative Leistungen (15)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-30 📅
Name: PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
Postanschrift: Lurgiallee 5
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60439
Quelle: OJS 2014/S 012-017239 (2014-01-16)