Rahmenvertrag „Weiterentwicklung und Pflege des Fachverfahrens AUREG“
AUREG ist das innovative Fachverfahren zur Führung und Beauskunftung des elektronischen Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregisters. AUREG wird in den Registergerichten von Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Bremen (Länderverbund) eingesetzt. Der Echtbetrieb von AUREG wurde im 6.2004 aufgenommen. Handelsregister (HR A und B), Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister sind vollständig auf die elektronische Registerführung umgestellt.
Seit 2007 wird die gesamte Registerführung für das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister durch die elektronische Akte unterstützt. Alle Notare sind verpflichtet, Unterlagen nur noch elektronisch (qualifiziert signiert) einzureichen. Die durchgeführten Änderungen lassen sich auf die Regelungen im Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) zurückführen. AUREG unterstützt nicht nur das Registergericht bei der elektronischen Führung der vorgenannten Register, sondern ermöglicht auch die Online-Einsicht für Jedermann über das Internet (bundesweites Registerportal unter
www.justiz.de).
Das Verfahren basiert auf einem Fachverfahren sowie einem Dokumentenmanagement System (derzeit VISkompakt). Daneben werden Dienste, wie die elektronische Signatur, eine virtuelle Poststelle (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) etc. genutzt. Mit diesen Funktionen erfüllt AUREG die Anforderungen der europäischen Richtlinie SLIM IV (Simpler Legislation for Internal Markets) sowie des EHUG. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass sich die gesetzlichen Vorgaben für Registerverfahren in Europa und Deutschland kontinuierlich ändern. Um die weitere Entwicklung des Verfahrens zu begleiten, wird eine Rahmenvereinbarung über 1 Jahr sowie der Möglichkeit der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. Aus der Rahmenvereinbarung werden sowohl werkvertragliche als auch nicht werkvertragliche Leistungen abgerufen.
Als erste werkvertragliche Leistung wird die Weiterentwicklung des Fachverfahrens AUREG zur Version 2.10 vorgenommen. Weiterhin soll im Rahmen der Vereinbarung optional die Begleitung des Migrationsprozesses beauftragt werden. Es ist geplant, das IT-Fachverfahren AUREG in das neu erstellte Verfahren AuRegis zu überführen (Zusammenschluss mit RegisSTAR).
Die Rahmenvereinbarung hat ein Mindestvolumen von 42 TEUR ohne MwSt. je Vertragsjahr bzw. 168 TEUR ohne MwSt. in Summe über die maximal mögliche Laufzeit von 4 Jahren. Der unter II.1.4) angegebene geschätzte obere Gesamtauftragswert wird nicht garantiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-09-04
|
Auftragsbekanntmachung
|
2014-05-05
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|