AUREG ist das innovative Fachverfahren zur Führung und Beauskunftung des elektronischen Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregisters. AUREG wird in den Registergerichten von Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Bremen (Länderverbund) eingesetzt. Der Echtbetrieb von AUREG wurde im 6.2004 aufgenommen. Handelsregister (HR A und B), Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister sind vollständig auf die elektronische Registerführung umgestellt. Seit 2007 wird die gesamte Registerführung für das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister durch die elektronische Akte unterstützt. Alle Notare sind verpflichtet, Unterlagen nur noch elektronisch (qualifiziert signiert) einzureichen. Die durchgeführten Änderungen lassen sich auf die Regelungen im Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) zurückführen. AUREG unterstützt nicht nur das Registergericht bei der elektronischen Führung der vorgenannten Register, sondern ermöglicht auch die Online-Einsicht für Jedermann über das Internet (bundesweites Registerportal unter www.justiz.de). Das Verfahren basiert auf einem Fachverfahren sowie einem Dokumentenmanagement System (derzeit VISkompakt). Daneben werden Dienste, wie die elektronische Signatur, eine virtuelle Poststelle (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) etc. genutzt. Mit diesen Funktionen erfüllt AUREG die Anforderungen der europäischen Richtlinie SLIM IV (Simpler Legislation for Internal Markets) sowie des EHUG. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass sich die gesetzlichen Vorgaben für Registerverfahren in Europa und Deutschland kontinuierlich ändern. Um die weitere Entwicklung des Verfahrens zu begleiten, wird eine Rahmenvereinbarung über 1 Jahr sowie der Möglichkeit der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. Aus der Rahmenvereinbarung werden sowohl werkvertragliche als auch nicht werkvertragliche Leistungen abgerufen. Als erste werkvertragliche Leistung wird die Weiterentwicklung des Fachverfahrens AUREG zur Version 2.10 vorgenommen. Weiterhin soll im Rahmen der Vereinbarung optional die Begleitung des Migrationsprozesses beauftragt werden. Es ist geplant, das IT-Fachverfahren AUREG in das neu erstellte Verfahren AuRegis zu überführen (Zusammenschluss mit RegisSTAR). Die Rahmenvereinbarung hat ein Mindestvolumen von 42 TEUR ohne MwSt. je Vertragsjahr bzw. 168 TEUR ohne MwSt. in Summe über die maximal mögliche Laufzeit von 4 Jahren. Der unter II.1.4) angegebene geschätzte obere Gesamtauftragswert wird nicht garantiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Programmierung von Anwendersoftware
Menge oder Umfang: Siehe II.1.4) bzw. II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Programmierung von Anwendersoftware📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT – Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
Postanschrift: Berliner Straße 112-115
Postleitzahl: 10713
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.itdz-berlin.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@itdz-berlin.de📧
Telefon: +49 30902225140📞
Fax: +49 30902223303 📠
1. Eine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen (Datei: 42_2013 VV RV AUREG Übersicht Eignung_V100.pdf) sowie die einzureichenden Formulare müssen per E-Mail unter ausschreibungen@itdz-berlin.de abgefordert werden.
2. Es werden nur rechtzeitig eingegangene und rechtsverbindlich unterzeichnete Teilnahmeanträge berücksichtigt.
3. Die Teilnahmeanträge sind als solche mit „Nicht öffnen – Teilnahmeantrag 42/2013VV RV AUREG“ zu kennzeichnen und bis zum unter IV.3.4) angegebenen Termin beim ITDZ Berlin, Einkauf, Berliner Str. 112-115, 10713 Berlin im verschlossenen Umschlag einzureichen.
Hinweis: Der Eingangsbereich des IT-Dienstleistungszentrum Berlin ist täglich 24 Stunden besetzt, so dass Teilnahmeanträge dort jederzeit fristgerecht abgegeben werden können.
4. Dem Teilnahmeantrag ist 1 Kopie in einem separaten Ordnern in nicht beglaubigter Form beizufügen. Darüber hinaus ist der vollständige Teilnahmeantrag zusätzlich in elektronischer Form auf CD-ROM einzureichen. Verbindlich ist ausschließlich der schriftliche Antrag.
5. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an ausschreibungen@itdz-berlin.de zu richten.
6. Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt werden, die Vorlage von nichtbeglaubigten Kopien ist ausreichend und zulässig.
7. Bewerber aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und anerkannte Übersetzungen beizufügen.
8. Teilnahmeanträge und Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und vorzulegen.
9. Die ausschreibende Stelle prüft unter Beachtung der Gleichbehandlungsgrundsätze unmittelbar nach Öffnung der Teilnahmeanträge alle Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bewerber, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
10. Der Auftraggeber wertet die Teilnahmeanträge aus und wird aus dem Kreis der formal geeigneten Bewerber eine Rangfolge erstellen. Ein Bieter ist formal geeignet, wenn er alle Mindestbedingungen (A) erfüllt.
Die Bewertung der mit (B) gekennzeichneten Kriterien ist der Übersicht über die einzureichenden Unterlagen (Datei: 42_2013 VV RV AUREG Übersicht Eignung_V100.pdf) zu entnehmen.
11. Im Falle des Austausches eines Subunternehmens oder eines Teil der Bewerber-/Bietergemeinschaft aus wichtigem Grund während der Angebotsphase, die maßgeblich für die Erreichung der Eignung im Zuge des Teilnahmewettbewerbs beigetragen haben (z. B. Referenzen), prüft der Auftraggeber erneut die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung).
12. Es ist vorgesehen das Verhandlungsverfahren in aufeinanderfolgenden Phasen bei schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote durchzuführen. Die Einzelheiten hierzu werden in der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
13. Der Termin zur Aufforderung der Angebotsabgabe steht noch nicht fest. Die Vergabestelle informiert zu gegebener Zeit unaufgefort die Bewerber im Vergabeverfahren.
1. Eine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen (Datei: 42_2013 VV RV AUREG Übersicht Eignung_V100.pdf) sowie die einzureichenden Formulare müssen per E-Mail unter ausschreibungen@itdz-berlin.de abgefordert werden.
2. Es werden nur rechtzeitig eingegangene und rechtsverbindlich unterzeichnete Teilnahmeanträge berücksichtigt.
3. Die Teilnahmeanträge sind als solche mit „Nicht öffnen – Teilnahmeantrag 42/2013VV RV AUREG“ zu kennzeichnen und bis zum unter IV.3.4) angegebenen Termin beim ITDZ Berlin, Einkauf, Berliner Str. 112-115, 10713 Berlin im verschlossenen Umschlag einzureichen.
Hinweis: Der Eingangsbereich des IT-Dienstleistungszentrum Berlin ist täglich 24 Stunden besetzt, so dass Teilnahmeanträge dort jederzeit fristgerecht abgegeben werden können.
4. Dem Teilnahmeantrag ist 1 Kopie in einem separaten Ordnern in nicht beglaubigter Form beizufügen. Darüber hinaus ist der vollständige Teilnahmeantrag zusätzlich in elektronischer Form auf CD-ROM einzureichen. Verbindlich ist ausschließlich der schriftliche Antrag.
5. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an ausschreibungen@itdz-berlin.de zu richten.
6. Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt werden, die Vorlage von nichtbeglaubigten Kopien ist ausreichend und zulässig.
7. Bewerber aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und anerkannte Übersetzungen beizufügen.
8. Teilnahmeanträge und Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und vorzulegen.
9. Die ausschreibende Stelle prüft unter Beachtung der Gleichbehandlungsgrundsätze unmittelbar nach Öffnung der Teilnahmeanträge alle Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bewerber, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
10. Der Auftraggeber wertet die Teilnahmeanträge aus und wird aus dem Kreis der formal geeigneten Bewerber eine Rangfolge erstellen. Ein Bieter ist formal geeignet, wenn er alle Mindestbedingungen (A) erfüllt.
Die Bewertung der mit (B) gekennzeichneten Kriterien ist der Übersicht über die einzureichenden Unterlagen (Datei: 42_2013 VV RV AUREG Übersicht Eignung_V100.pdf) zu entnehmen.
11. Im Falle des Austausches eines Subunternehmens oder eines Teil der Bewerber-/Bietergemeinschaft aus wichtigem Grund während der Angebotsphase, die maßgeblich für die Erreichung der Eignung im Zuge des Teilnahmewettbewerbs beigetragen haben (z. B. Referenzen), prüft der Auftraggeber erneut die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung).
12. Es ist vorgesehen das Verhandlungsverfahren in aufeinanderfolgenden Phasen bei schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote durchzuführen. Die Einzelheiten hierzu werden in der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
13. Der Termin zur Aufforderung der Angebotsabgabe steht noch nicht fest. Die Vergabestelle informiert zu gegebener Zeit unaufgefort die Bewerber im Vergabeverfahren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 168 000 💰
1 000 000 💰
Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge: In Summe über die maximal mögliche Laufzeit von 4 Jahren.
Kurze Beschreibung:
AUREG ist das innovative Fachverfahren zur Führung und Beauskunftung des elektronischen Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregisters. AUREG wird in den Registergerichten von Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Bremen (Länderverbund) eingesetzt. Der Echtbetrieb von AUREG wurde im 6.2004 aufgenommen. Handelsregister (HR A und B), Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister sind vollständig auf die elektronische Registerführung umgestellt.
AUREG ist das innovative Fachverfahren zur Führung und Beauskunftung des elektronischen Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregisters. AUREG wird in den Registergerichten von Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Bremen (Länderverbund) eingesetzt. Der Echtbetrieb von AUREG wurde im 6.2004 aufgenommen. Handelsregister (HR A und B), Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister sind vollständig auf die elektronische Registerführung umgestellt.
Seit 2007 wird die gesamte Registerführung für das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister durch die elektronische Akte unterstützt. Alle Notare sind verpflichtet, Unterlagen nur noch elektronisch (qualifiziert signiert) einzureichen. Die durchgeführten Änderungen lassen sich auf die Regelungen im Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) zurückführen. AUREG unterstützt nicht nur das Registergericht bei der elektronischen Führung der vorgenannten Register, sondern ermöglicht auch die Online-Einsicht für Jedermann über das Internet (bundesweites Registerportal unter www.justiz.de).
Seit 2007 wird die gesamte Registerführung für das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister durch die elektronische Akte unterstützt. Alle Notare sind verpflichtet, Unterlagen nur noch elektronisch (qualifiziert signiert) einzureichen. Die durchgeführten Änderungen lassen sich auf die Regelungen im Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) zurückführen. AUREG unterstützt nicht nur das Registergericht bei der elektronischen Führung der vorgenannten Register, sondern ermöglicht auch die Online-Einsicht für Jedermann über das Internet (bundesweites Registerportal unter www.justiz.de).
Das Verfahren basiert auf einem Fachverfahren sowie einem Dokumentenmanagement System (derzeit VISkompakt). Daneben werden Dienste, wie die elektronische Signatur, eine virtuelle Poststelle (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) etc. genutzt. Mit diesen Funktionen erfüllt AUREG die Anforderungen der europäischen Richtlinie SLIM IV (Simpler Legislation for Internal Markets) sowie des EHUG. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass sich die gesetzlichen Vorgaben für Registerverfahren in Europa und Deutschland kontinuierlich ändern. Um die weitere Entwicklung des Verfahrens zu begleiten, wird eine Rahmenvereinbarung über 1 Jahr sowie der Möglichkeit der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. Aus der Rahmenvereinbarung werden sowohl werkvertragliche als auch nicht werkvertragliche Leistungen abgerufen.
Das Verfahren basiert auf einem Fachverfahren sowie einem Dokumentenmanagement System (derzeit VISkompakt). Daneben werden Dienste, wie die elektronische Signatur, eine virtuelle Poststelle (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) etc. genutzt. Mit diesen Funktionen erfüllt AUREG die Anforderungen der europäischen Richtlinie SLIM IV (Simpler Legislation for Internal Markets) sowie des EHUG. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass sich die gesetzlichen Vorgaben für Registerverfahren in Europa und Deutschland kontinuierlich ändern. Um die weitere Entwicklung des Verfahrens zu begleiten, wird eine Rahmenvereinbarung über 1 Jahr sowie der Möglichkeit der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. Aus der Rahmenvereinbarung werden sowohl werkvertragliche als auch nicht werkvertragliche Leistungen abgerufen.
Als erste werkvertragliche Leistung wird die Weiterentwicklung des Fachverfahrens AUREG zur Version 2.10 vorgenommen. Weiterhin soll im Rahmen der Vereinbarung optional die Begleitung des Migrationsprozesses beauftragt werden. Es ist geplant, das IT-Fachverfahren AUREG in das neu erstellte Verfahren AuRegis zu überführen (Zusammenschluss mit RegisSTAR).
Als erste werkvertragliche Leistung wird die Weiterentwicklung des Fachverfahrens AUREG zur Version 2.10 vorgenommen. Weiterhin soll im Rahmen der Vereinbarung optional die Begleitung des Migrationsprozesses beauftragt werden. Es ist geplant, das IT-Fachverfahren AUREG in das neu erstellte Verfahren AuRegis zu überführen (Zusammenschluss mit RegisSTAR).
Die Rahmenvereinbarung hat ein Mindestvolumen von 42 TEUR ohne MwSt. je Vertragsjahr bzw. 168 TEUR ohne MwSt. in Summe über die maximal mögliche Laufzeit von 4 Jahren. Der unter II.1.4) angegebene geschätzte obere Gesamtauftragswert wird nicht garantiert.
Die Rahmenvereinbarung hat ein Mindestvolumen von 42 TEUR ohne MwSt. je Vertragsjahr bzw. 168 TEUR ohne MwSt. in Summe über die maximal mögliche Laufzeit von 4 Jahren. Der unter II.1.4) angegebene geschätzte obere Gesamtauftragswert wird nicht garantiert.
Beschreibung der Optionen: 3-malige Option der Verlängerung der Rahmenvereinbarung um je 1 Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 42/2013 VV RV AUREG
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Berlin und Orte innerhalb des Berliner Autobahnringes; ggf. auch an Gerichtsstandorten in den Bundesländern Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— III.2.1.1 (A) Eigenerklärung gem. 6 EG VOL/A sowie § 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) unter Verwendung des abzufordernden Formulars E IV, *A, *U
— III.2.1.2 (A) Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des abzufordernden Formulars E II, *A, *U
— III.2.1.3 (A) Erklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des abzufordernden Formulars E III, *A, *U
— III.2.1.4 (A) Eigenerklärung zu Datenschutz und Verschwiegenheit unter Verwendung des abzufordernden Formulars E V, *A, *U
— III.2.1.5 (A) Eigenerklärung zum ggf. beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern und Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer unter Verwendung des abzufordernden Formulars E XIII, *A
— III.2.1.5a (A) Erklärungen der vorgesehenen Unterauftragnehmer darüber, welche Teilleistungen sie erbringen, soweit Unterauftragnehmer eingesetzt werden, unter Verwendung des abzufordernden Formulars E XIV, *U
— III.2.1.6 (A) Eigenerklärung Bietergemeinschaft unter Verwendung des abzufordernden Formulars E XI und Vollmacht unter Verwendung des abzufordernden Formulars E XII soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, *A,
III.2.1.7 (A) Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, *A.
III.2.1.7 (A) Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, *A.
Legende:
A = Ausschlusskriterium,
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*U allen Unterauftragnehmern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— III.2.2.1 (I) Darstellung des Unternehmens – Leistungsspektrum und Kerngeschäft – (unter Verwendung des abzufordernden Formulars E I) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) (formlos), *A, *U,
— III.2.2.2 (I) Nettogesamtumsatz des Unternehmens und Gesamtmitarbeiteranzahl im Jahresmittel in den letzten Geschäftsjahren unter Verwendung des abzufordernden Formulars E I, *A, *U,
—III.2.2.3 (A) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Deckungssumme Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR für den Vertrag und für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt höchstens jedoch bis zu 1 000 000 EUR für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, Eigenerklärung über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall (formlos), *E.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
—III.2.2.3 (A) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Deckungssumme Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR für den Vertrag und für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt höchstens jedoch bis zu 1 000 000 EUR für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, Eigenerklärung über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall (formlos), *E.
Legende:
A = Ausschlusskriterium,
I = Information,
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U allen Unterauftragnehmern.
Mindeststandards:
— zu III.2.2.3 (A): Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR für den Vertrag und für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt höchstens jedoch bis zu 1 000 000 EUR für den Vertrag.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— III.2.3.1 (A/B – Gewichtung: 5) Gesamtmitarbeiteranzahl im Geschäftsbereich – Softwareentwicklung und Softwarepflege – im Jahresmittel in den letzten Geschäftsjahre (ohne Inhaber/Gesellschafter) unter Verwendung des abzufordernden Formulars E I, *L, *S,
— III.2.3.1 (A/B – Gewichtung: 5) Gesamtmitarbeiteranzahl im Geschäftsbereich – Softwareentwicklung und Softwarepflege – im Jahresmittel in den letzten Geschäftsjahre (ohne Inhaber/Gesellschafter) unter Verwendung des abzufordernden Formulars E I, *L, *S,
— III.2.2.2 (A/B – Gewichtung: 5) Nettoumsatz im Geschäftsbereich – Softwareentwicklung und Softwarepflege – in den letzten Geschäftsjahren unter Verwendung des abzufordernden Formulars E I, *L, *S,
— III.2.3.3 (A/B – Gewichtung: 20) Angabe von mindestens je einer Unternehmens-Referenz je nachfolgender Inhalte, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, unter Verwendung des abzufordernden Formulars E VI. Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages.
— III.2.3.3 (A/B – Gewichtung: 20) Angabe von mindestens je einer Unternehmens-Referenz je nachfolgender Inhalte, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, unter Verwendung des abzufordernden Formulars E VI. Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages.
Inhalte:
a) elektronischer Rechtsverkehr (mind. 1, max. 3),
b) Dokumentenmanagementsysteme (mind. 1, max. 3),
c) Signaturverfahren (mind. 1, max. 3),
d) elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (mind. 1, max. 3),
Folgende Angaben zu der Referenz sind erforderlich:
— — Kurzbeschreibung der Referenz aus der die Art und Inhalt der Leistung hervorgeht,
— — Kurzbeschreibung des technischen und Organisatorischen Umfelds,
— — Angabe zum Realisierungszeitpunkt der Leistung bzw. zur Laufzeit des Projektes,
— — Benennung einer Kontaktperson beim Referenzgeber, die kompetent über die Referenz Auskunft geben kann mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, *L, *S.
— III.2.3.4 (A/B – Gewichtung: 20) Angabe von mindestens einerUnternehmens- Referenz nachfolgenden Inhaltes, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, unter Verwendung des abzufordernden Formulars E VI. Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages.
— III.2.3.4 (A/B – Gewichtung: 20) Angabe von mindestens einerUnternehmens- Referenz nachfolgenden Inhaltes, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, unter Verwendung des abzufordernden Formulars E VI. Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages.
f) Betreuung und Entwicklung von Fachverfahren in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Registerbereich (mind. 1, max. 3).
— III.2.3.5 (A/B – Gewichtung: 30) Angabe der Qualifikation, Kompetenzen und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter für folgende Positionen unter Verwendung der abzufordernden Formulare:
a) gesamtverantwortlicher Projektmanager (mind. 1) – Formular E VII i.V.m. E X,
b) Systemberater/Softwarearchitekt (mind. 2) – Formular E VIII i.V.m. E X,
c) Systemimplementierer/Softwareentwickler (mind. 5) – Formular E IX i.V.m. E X,
*L, *S.
III.2.3.6 (B – Gewichtung: 20) Beschreibung der im Unternehmen angewandten Vorgehensmethodik für Projekte der Softwareentwicklung für Fachverfahren (3-5 DIN A4-Seiten, formlos). Die Darstellung sollte gängige Standards in der Öffentlichen Verwaltung berücksichtigen (kann gern um Arbeitsproben aus anderen Projekten ergänzt werden), *L, *S.
III.2.3.6 (B – Gewichtung: 20) Beschreibung der im Unternehmen angewandten Vorgehensmethodik für Projekte der Softwareentwicklung für Fachverfahren (3-5 DIN A4-Seiten, formlos). Die Darstellung sollte gängige Standards in der Öffentlichen Verwaltung berücksichtigen (kann gern um Arbeitsproben aus anderen Projekten ergänzt werden), *L, *S.
Legende:
A = Ausschlusskriterium,
B = Bewertung,
*L Einzelbieter bzw. bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S wird in Summe bewertet.
Mindeststandards:
— zu III.2.3.1: Mindestanforderung: 16 Mitarbeiter (MA) in 2012,
— zu III.2.2.2: Mindestanforderung: 2 Mio. EUR Umsatz in 2012,
— zu III.2.3.3: Mindestanforderung: je 1 Unternehmens-Referenz je Inhalt:
a) elektronischer Rechtsverkehr,
b) Dokumentenmanagementsysteme,
c) Signaturverfahren,
d) elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach,
e) Datenmigrationsprojekte (IT-Fachverfahren).
— zu III.2.3.4: Mindestanforderung: 1 Unternehmens-Referenz mit dem Inhalt:
f) Betreuung und Entwicklung von Fachverfahren in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Registerbereich.
— zu III.2.3.5: Mindestanforderung:
a) 1 geeigneter gesamtverantwortlicher Projektmanager,
b) 2 geeignete Systemberater/Softwarearchitekt,
c) 5 geeignete Systemimplementierer/Softwareentwickler.
Die erforderlichen Skills sind in den Anlage E VII-IX beschrieben. Mitarbeiter sind geeignet wenn sie die ausdrücklich als „Mindestanforderung“ ausgewiesenen Kriterien erfüllen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
EVB-IT-Systemvertrag;
Wird bei Aufforderung zur Angebotsabgabe konkret mitgeteilt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist von allen namentlich anzugebenden Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben. Es ist ein bevollmächtigtes Mitglied zu benennen, das die Bietergemeinschaft und ihre Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die interne Aufgabenverteilung bei der Leistungserbringung ist anzugeben. Eine bestimmte Rechtsform der Bietergemeinschaft ist nicht vorgegeben, es muss nur eine gesamtschuldnerische Haftung für den Auftrag bestehen. Eine Änderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ist grundsätzlich unzulässig. Lediglich Änderungen der Zusammensetzung aus wichtigem Grund können noch zugelassen werden. Diese Änderungen sind dem Auftraggeber unverzüglich und unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen und darzulegen. Die Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass durch den Austausch eines Mitglieds der Bietergemeinschaft die nachgewiesene Eignung der Bietergemeinschaft nicht nachteilig verändert wird. Die vorgenannten Ausführungen gelten betreffend einen etwaigen Austausch benannter Unterauftragnehmer, auf deren Angaben zur Eignungsprüfung sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen, wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit beruft, entsprechend.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist von allen namentlich anzugebenden Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben. Es ist ein bevollmächtigtes Mitglied zu benennen, das die Bietergemeinschaft und ihre Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die interne Aufgabenverteilung bei der Leistungserbringung ist anzugeben. Eine bestimmte Rechtsform der Bietergemeinschaft ist nicht vorgegeben, es muss nur eine gesamtschuldnerische Haftung für den Auftrag bestehen. Eine Änderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ist grundsätzlich unzulässig. Lediglich Änderungen der Zusammensetzung aus wichtigem Grund können noch zugelassen werden. Diese Änderungen sind dem Auftraggeber unverzüglich und unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen und darzulegen. Die Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass durch den Austausch eines Mitglieds der Bietergemeinschaft die nachgewiesene Eignung der Bietergemeinschaft nicht nachteilig verändert wird. Die vorgenannten Ausführungen gelten betreffend einen etwaigen Austausch benannter Unterauftragnehmer, auf deren Angaben zur Eignungsprüfung sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen, wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit beruft, entsprechend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an geeignete Nachunternehmer übertragen will. Hersteller und Distributoren sind keine Nachunternehmer.
Bei bekannten Nachunternehmern, sind deren Namen und Adresse anzugeben und deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) durch die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes geforderten Angaben und Nachweise, nachzuweisen.
Stehen die Nachunternehmer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht konkret fest, muss deren Eignung vor deren Einsatz nachgewiesen werden.
Bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) an Nachunternehmer ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Ein Bewerber ist formal geeignet, wenn er alle Mindestbedingungen (A) erfüllt.Unter allen geeigneten Bewerbern werden mindestens 3, höchstens 5 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Dabei erfolgt die Auswahl nach den in der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit erzielten Punkten. Bei Punktgleichheit auf dem 5. Platz werden alle punktgleichen Unternehmen aufgefordert. (vgl. auch Nr. VI.3.10).
Ein Bewerber ist formal geeignet, wenn er alle Mindestbedingungen (A) erfüllt.Unter allen geeigneten Bewerbern werden mindestens 3, höchstens 5 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Dabei erfolgt die Auswahl nach den in der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit erzielten Punkten. Bei Punktgleichheit auf dem 5. Platz werden alle punktgleichen Unternehmen aufgefordert. (vgl. auch Nr. VI.3.10).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Postanschrift: Salzburger Straße 21-25
Postleitzahl: 10825
Kontakt
Kontaktperson: Jörg Krüger
1. Eine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen (Datei: 42_2013 VV RV AUREG Übersicht Eignung_V100.pdf) sowie die einzureichenden Formulare müssen per E-Mail unter ausschreibungen@itdz-berlin.de abgefordert werden.
2. Es werden nur rechtzeitig eingegangene und rechtsverbindlich unterzeichnete Teilnahmeanträge berücksichtigt.
3. Die Teilnahmeanträge sind als solche mit „Nicht öffnen – Teilnahmeantrag 42/2013VV RV AUREG“ zu kennzeichnen und bis zum unter IV.3.4) angegebenen Termin beim ITDZ Berlin, Einkauf, Berliner Str. 112-115, 10713 Berlin im verschlossenen Umschlag einzureichen.
3. Die Teilnahmeanträge sind als solche mit „Nicht öffnen – Teilnahmeantrag 42/2013VV RV AUREG“ zu kennzeichnen und bis zum unter IV.3.4) angegebenen Termin beim ITDZ Berlin, Einkauf, Berliner Str. 112-115, 10713 Berlin im verschlossenen Umschlag einzureichen.
Hinweis: Der Eingangsbereich des IT-Dienstleistungszentrum Berlin ist täglich 24 Stunden besetzt, so dass Teilnahmeanträge dort jederzeit fristgerecht abgegeben werden können.
4. Dem Teilnahmeantrag ist 1 Kopie in einem separaten Ordnern in nicht beglaubigter Form beizufügen. Darüber hinaus ist der vollständige Teilnahmeantrag zusätzlich in elektronischer Form auf CD-ROM einzureichen. Verbindlich ist ausschließlich der schriftliche Antrag.
4. Dem Teilnahmeantrag ist 1 Kopie in einem separaten Ordnern in nicht beglaubigter Form beizufügen. Darüber hinaus ist der vollständige Teilnahmeantrag zusätzlich in elektronischer Form auf CD-ROM einzureichen. Verbindlich ist ausschließlich der schriftliche Antrag.
5. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an ausschreibungen@itdz-berlin.de zu richten.
6. Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt werden, die Vorlage von nichtbeglaubigten Kopien ist ausreichend und zulässig.
7. Bewerber aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und anerkannte Übersetzungen beizufügen.
8. Teilnahmeanträge und Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und vorzulegen.
9. Die ausschreibende Stelle prüft unter Beachtung der Gleichbehandlungsgrundsätze unmittelbar nach Öffnung der Teilnahmeanträge alle Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bewerber, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
9. Die ausschreibende Stelle prüft unter Beachtung der Gleichbehandlungsgrundsätze unmittelbar nach Öffnung der Teilnahmeanträge alle Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bewerber, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
10. Der Auftraggeber wertet die Teilnahmeanträge aus und wird aus dem Kreis der formal geeigneten Bewerber eine Rangfolge erstellen. Ein Bieter ist formal geeignet, wenn er alle Mindestbedingungen (A) erfüllt.
Die Bewertung der mit (B) gekennzeichneten Kriterien ist der Übersicht über die einzureichenden Unterlagen (Datei: 42_2013 VV RV AUREG Übersicht Eignung_V100.pdf) zu entnehmen.
11. Im Falle des Austausches eines Subunternehmens oder eines Teil der Bewerber-/Bietergemeinschaft aus wichtigem Grund während der Angebotsphase, die maßgeblich für die Erreichung der Eignung im Zuge des Teilnahmewettbewerbs beigetragen haben (z. B. Referenzen), prüft der Auftraggeber erneut die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung).
11. Im Falle des Austausches eines Subunternehmens oder eines Teil der Bewerber-/Bietergemeinschaft aus wichtigem Grund während der Angebotsphase, die maßgeblich für die Erreichung der Eignung im Zuge des Teilnahmewettbewerbs beigetragen haben (z. B. Referenzen), prüft der Auftraggeber erneut die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung).
12. Es ist vorgesehen das Verhandlungsverfahren in aufeinanderfolgenden Phasen bei schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote durchzuführen. Die Einzelheiten hierzu werden in der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
13. Der Termin zur Aufforderung der Angebotsabgabe steht noch nicht fest. Die Vergabestelle informiert zu gegebener Zeit unaufgefort die Bewerber im Vergabeverfahren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Sätze 2 und 3 GWB bleiben unberührt.
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
III. Konkretisierung der unverzüglichen Rügefrist
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich).
Quelle: OJS 2013/S 173-299358 (2013-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-05-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
Kontakt
Fax: +49 3090283055 📠
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Berlin und Orte innerhalb des BerlinerAutobahnringes; ggf. auch an Gerichtsstandorten in den Bundesländern Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein.