Der Auftragnehmer wird je nach Bedarf im Laufe des Jahres 2014 mit der Herstellung der unterschiedlichsten Druckbedürfnisse betraut. Diese reichen von einfachen Flyern, über Prospekte, Leporellos, Einladungskarten, Postkarten, Präsentationsmappen, Mailings, bis hin zu Aufklebern, Plakaten und Imagebroschüren. Der Bieter sollte die nachfolgend aufgeführten Anforderungen und Serviceleistungen beschreiben. Daher bitten wir Sie, zu den anfallenden Kosten Angaben in Ihrem Angebot aufzunehmen bzw. notwendige Nachweise beizufügen. 1) Druck klimaneutral und zertifiziert nach FSC (Forest-Stewardship-Council); 2) Lektorat, redaktionelle Überarbeitung, Bildrecherche, Layout; 3) Datenspeicherung (Zeitraum), Datenversand und Bearbeitung für Internetauftritte; 4) Korrekturabzüge 2 fach; 5) Korrekturabzug eines Farbplots; 6) Sind Lettershop-Arbeiten im Haus möglich? Lieferservice (Lieferzeiten, Verpackung, Versand und Adressierung; auch an verschiedene Empfänger); 7) Lagermöglichkeiten; 8) Ansprechpartner und Datenübermittlung; 9) Entsorgung; 10) Archivierung der Originaldruckunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70178
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: krauss@nvbw.de📧
Telefon: +49 71123991107📞
Der Rahmenvertrag hat zunächst eine Laufzeit von 1 Jahr (1.1.2014 – 31.12.2014). Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, falls er nicht zum 30.09. mit Wirkung zum 31.12. des jeweiligen Jahres schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Erstmals ist eine Kündigung bis 30.9.2014 mit Wirkung zum 31.12.2014 möglich. Der Vertrag endet in jedem Falle am 31.12.2016 und hat damit eine maximale Vertragslaufzeit von 3 Jahren.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Es gelten die AGB der NVBW vom Juni 2004. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
— die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und
— die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NVBW (Stand 2004).
Es gelten ausschließlich die AGB der NVBW vom Juni 2004 (siehe Vergabeunterlagen). Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe Vergabeunterlagen).
Die Angebote müssen bis zum Montag, 4.11.2013, 12.00 Uhr, in dreifacher identischer Ausführung in Papierform und in digitaler Form bei der
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, vorliegen.
Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung PrintRV 2013“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Das Angebot muss umfassen:
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift,
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners,
— Bestätigung der Bindefrist,
— Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden,
— Erklärung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen,
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
— Alle Preise der Beispielprodukte und sonstiger Dienstleistungen. Alle Preise sind in Euro anzugeben.
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Ziff. 5.1 bis 5.5 der Vergabeunterlagen unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Der Rahmenvertrag hat zunächst eine Laufzeit von 1 Jahr (1.1.2014 – 31.12.2014). Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, falls er nicht zum 30.09. mit Wirkung zum 31.12. des jeweiligen Jahres schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Erstmals ist eine Kündigung bis 30.9.2014 mit Wirkung zum 31.12.2014 möglich. Der Vertrag endet in jedem Falle am 31.12.2016 und hat damit eine maximale Vertragslaufzeit von 3 Jahren.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Es gelten die AGB der NVBW vom Juni 2004. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
— die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und
— die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NVBW (Stand 2004).
Es gelten ausschließlich die AGB der NVBW vom Juni 2004 (siehe Vergabeunterlagen). Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe Vergabeunterlagen).
Die Angebote müssen bis zum Montag, 4.11.2013, 12.00 Uhr, in dreifacher identischer Ausführung in Papierform und in digitaler Form bei der
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, vorliegen.
Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung PrintRV 2013“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Das Angebot muss umfassen:
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift,
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners,
— Bestätigung der Bindefrist,
— Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden,
— Erklärung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen,
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
— Alle Preise der Beispielprodukte und sonstiger Dienstleistungen. Alle Preise sind in Euro anzugeben.
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Ziff. 5.1 bis 5.5 der Vergabeunterlagen unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer wird je nach Bedarf im Laufe des Jahres 2014 mit der Herstellung der unterschiedlichsten Druckbedürfnisse betraut. Diese reichen von einfachen Flyern, über Prospekte, Leporellos, Einladungskarten, Postkarten, Präsentationsmappen, Mailings, bis hin zu Aufklebern, Plakaten und Imagebroschüren.
Der Auftragnehmer wird je nach Bedarf im Laufe des Jahres 2014 mit der Herstellung der unterschiedlichsten Druckbedürfnisse betraut. Diese reichen von einfachen Flyern, über Prospekte, Leporellos, Einladungskarten, Postkarten, Präsentationsmappen, Mailings, bis hin zu Aufklebern, Plakaten und Imagebroschüren.
Der Bieter sollte die nachfolgend aufgeführten Anforderungen und Serviceleistungen beschreiben. Daher bitten wir Sie, zu den anfallenden Kosten Angaben in Ihrem Angebot aufzunehmen bzw. notwendige Nachweise beizufügen.
1) Druck klimaneutral und zertifiziert nach FSC (Forest-Stewardship-Council);
3) Datenspeicherung (Zeitraum), Datenversand und Bearbeitung für Internetauftritte;
4) Korrekturabzüge 2 fach;
5) Korrekturabzug eines Farbplots;
6) Sind Lettershop-Arbeiten im Haus möglich? Lieferservice (Lieferzeiten, Verpackung, Versand und Adressierung; auch an verschiedene Empfänger);
7) Lagermöglichkeiten;
8) Ansprechpartner und Datenübermittlung;
9) Entsorgung;
10) Archivierung der Originaldruckunterlagen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können Bieter ausgeschlossen werden,
a. über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
b. die sich in Liquidation befinden,
c. die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d. die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e. die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Der Bieter muss erklären, dass die unter a bis e genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Die NVBW kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser einen Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das Jahr 2012 vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser einen Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das Jahr 2012 vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter Angaben über Standorte, Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und Referenzen über bisher erbrachten Leistungen vorzulegen.
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter Angaben über Standorte, Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und Referenzen über bisher erbrachten Leistungen vorzulegen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung soll zu den vereinbarten Preisen nach Rechnungsstellung erfolgen. Die einzelnen Aufträge werden jeweils gesondert angefragt und abgerechnet. Die Zahlung erfolgt nach Abnahme der gelieferten Waren.
Der genaue Bedarf für das Jahr 2014 kann noch nicht abgeschätzt werden und die Beauftragung der geplanten Druckerzeugnisse setzt die Zustimmung des Aufsichtsrats der NVBW voraus.
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechend Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechend Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die in den Vergabeunterlagen genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die in den Vergabeunterlagen genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, bzw. bekannt zu geben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, bzw. bekannt zu geben.
Der Auftragnehmer wird dazu verpflichtet, im Falle der Beauftragung von Leistungen durch Dritte, die nicht eine im Wesentlichen kreative und schöpferische Leistung beinhaltet, wie z.B. Erstellung von Druckerzeugnissen, die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) zu beachten und mindestens die Angebote von drei Anbietern einzuholen und die Einholung dieser Angebote nachzuweisen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftragnehmer wird dazu verpflichtet, im Falle der Beauftragung von Leistungen durch Dritte, die nicht eine im Wesentlichen kreative und schöpferische Leistung beinhaltet, wie z.B. Erstellung von Druckerzeugnissen, die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) zu beachten und mindestens die Angebote von drei Anbietern einzuholen und die Einholung dieser Angebote nachzuweisen.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Ein Angebot muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein und alle geforderten Nachweise enthalten. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten.
Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-11-05 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Andreas Krauß
Name: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postleitzahl: 70182
Kontaktperson: Herrn Krauß/Herrn Neumann
Telefon: +49 7112399-1107/1268📞
E-Mail: krauss@nvbw.de/neumann@nvbw.de📧
Fax: +49 7112399123 📠
Kontaktperson: Vergabestelle
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Rahmenvertrag hat zunächst eine Laufzeit von 1 Jahr (1.1.2014 – 31.12.2014). Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, falls er nicht zum 30.09. mit Wirkung zum 31.12. des jeweiligen Jahres schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Erstmals ist eine Kündigung bis 30.9.2014 mit Wirkung zum 31.12.2014 möglich. Der Vertrag endet in jedem Falle am 31.12.2016 und hat damit eine maximale Vertragslaufzeit von 3 Jahren.
Der Rahmenvertrag hat zunächst eine Laufzeit von 1 Jahr (1.1.2014 – 31.12.2014). Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, falls er nicht zum 30.09. mit Wirkung zum 31.12. des jeweiligen Jahres schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Erstmals ist eine Kündigung bis 30.9.2014 mit Wirkung zum 31.12.2014 möglich. Der Vertrag endet in jedem Falle am 31.12.2016 und hat damit eine maximale Vertragslaufzeit von 3 Jahren.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Es gelten die AGB der NVBW vom Juni 2004. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
— die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und
— die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NVBW (Stand 2004).
Es gelten ausschließlich die AGB der NVBW vom Juni 2004 (siehe Vergabeunterlagen). Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe Vergabeunterlagen).
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe Vergabeunterlagen).
Die Angebote müssen bis zum Montag, 4.11.2013, 12.00 Uhr, in dreifacher identischer Ausführung in Papierform und in digitaler Form bei der
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, vorliegen.
Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung PrintRV 2013“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Das Angebot muss umfassen:
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift,
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners,
— Bestätigung der Bindefrist,
— Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden,
— Erklärung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen,
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
— Alle Preise der Beispielprodukte und sonstiger Dienstleistungen. Alle Preise sind in Euro anzugeben.
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Ziff. 5.1 bis 5.5 der Vergabeunterlagen unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Ziff. 5.1 bis 5.5 der Vergabeunterlagen unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: 76247
Postleitzahl: Karlsruhe
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen.
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2013/S 178-307471 (2013-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge