Rahmenvertrag zur arbeitsmedizinischen Betreuung der Beschäftigten in der Landesverwaltung des Landes Brandenburg

Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg

Zur arbeitsmedizinischen Betreuung der Beschäftigten des Landes Brandenburg wird ein überbetrieblicher Dienst von Betriebsärzten in Anspruch genommen. Zu diesem Zweck soll mit einem Bieter ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Die Dienststellen des Landes treten in diesen Rahmenvertrag ein, sofern nicht Angebote anderer Bieter mit günstigeren Vertragsbedingungen bei gleichen Leistungen vorliegen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-28.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-06-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Menge oder Umfang:
“1 000 000”
Gesamtwert des Auftrags: 1 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107, Haus 10
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Kontakt
E-Mail: thomas.fritzsch@mdf.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 3318666115 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-28 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 132-228611
ABl. S-Ausgabe: 132
Zusätzliche Informationen

“1. Unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren.”
Quelle: OJS 2013/S 132-228611 (2013-06-28)
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