Rahmenvertrag zur Gestaltung von Medien

Vergabestelle der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Rahmenvertrag zur Gestaltung von Medien für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-02-14 Auftragsbekanntmachung
2013-05-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entwurfsunterstützungsdienste
Menge oder Umfang:
Gestaltung von Aktionsbanner, Anzeigenvorlagen, Briefhüllen, Broschüren, Fahrzeugbeschriftungen, Exemplare Flyer/Faltblätter mit ca. insg. 240 Seiten, Gesundheitsprogramme, Großflächenplakat, Poster, Signets/Logos, sonst. Druckvorlagen, Vordrucke, Druckvorlagen für Werbeartikel. Bildrecherchen, Bildbearbeitungen und Briefinggesprächen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwurfsunterstützungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabestelle der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Postanschrift: Postfach 2960
Postleitzahl: 67617
Postort: Kaiserslautern
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok-business.de/rheinland-pfalz-saarland/tools-service/ausschreibungen 🌏
E-Mail: vergabestelle@rps.aok.de 📧
Telefon: +49 6313637225 📞
Fax: +49 6313637497346 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-02-14 📅
Einreichungsfrist: 2013-04-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-02-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 035-055633
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III2.2 und Ziff. III 2.3. der EU-Bekanntmachung) können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Ziffer III.2.3 genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 (Technische Leistungsfähigkeit) der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern nachweis zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebende Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A). Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i.S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer ("andere Unternehmen" i.S. des § 7 EG Abs. 9 VOL/A) anzusehen sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag zur Gestaltung von Medien für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48 Monaten.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: VOL AOK 2013/01/04
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Die Gesundheitskasse, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 6 Abs. 4 lit. a)–g) VOL/A-EG genannten Straftaten verurteilt worden ist, dass keiner der in § 6 Abs. 6 lit. a)–e) VOL/A-EG genannten Fälle auf den Bieter zutrifft, gegen mich/uns keine relevante nach § 149 Abs. 2 Gewerbeordnung einzutragende vollziehbare bzw. nicht mehr anfechtbare Entscheidung bzw. rechtskräftige Verurteilung vorliegt, ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle/n. (2) Die Vergabestelle behält sich vor, die unter (1) getroffene Aussage durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung vor Zuschlagserteilung zu überprüfen. Ausländische Bieter haben auf Verlangen eine gleichwertige Bescheinigung von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes vorzulegen. (3) Erklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (4) Unterzeichnete Übersicht der Unterauftragnehmer inklusive Benennung der Art, Umfang sowie der Beschreibung der Teilleistung der durch den Unterauftragnehmer auszuführenden Teilleistung. (nur bei Einsatz von Unterauftragnehmer)(5) Erklärungen gemäß VOL/A § 7 EG Abs. 1 (sind in Anlage 7 "Fragebogen" der Vergabeunterlagen zu machen).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärungen gemäß VOL/A § 7 EG Abs. 2 d) (sind in Anlage 7 "Fragebogen" der Vergabeunterlagen zu machen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Prüfbare Nachweise (3 Referenzen) über die Durchführung von Leistungen ähnlicher Größenordnung (soweit zulässig mit Angabe des Namens und des Ortes der Firma/der Behörde, des Ansprechpartners mit Telefonnummer, sowie einer kurzen Beschreibung des Auftrages).
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(2) Erklärungen gemäß VOL/A § 7 EG Abs. 3 b) + c) (sind in Anlage 7 "Fragebogen" der Vergabeunterlagen zu machen).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach für den Fall der Auftragserteilung die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-06-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-04-04 📅
Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bernd Schiffmann
Internetadresse: www.aok-business.de/rheinland-pfalz-saarland/tools-service/ausschreibungen 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://prego-vergabeplattform.prhos.com/NetServer 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-07-01 📅
Datum des Endes: 2014-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOL AOK 2013/01/04
Zusätzliche Informationen
Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III2.2 und Ziff. III 2.3. der EU-Bekanntmachung) können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Ziffer III.2.3 genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
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Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 (Technische Leistungsfähigkeit) der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern nachweis zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
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Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebende Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A). Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i.S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer ("andere Unternehmen" i.S. des § 7 EG Abs. 9 VOL/A) anzusehen sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101 a GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinem Rechten § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinem Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtsmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtssprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat es dies gegenüber der unter Punkt I.1) der Bekanntmachung genannten Vergabestelle unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Es wird ausdrücklich auf die Einzelheiten der gesetzlichen Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2013/S 035-055633 (2013-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-05-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 103-176871
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 35-055633
ABl. S-Ausgabe: 103

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VOL AOK 2013/01/04.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. 1 Preis (30)
2. 2 Qualität (70)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-05-24 📅
Name: Heimrich & Hannot GmbH
Postanschrift: Im Klapperhof 33
Postort: Köln
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: m.wirth@heimrich-hannot.de 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 38
Quelle: OJS 2013/S 103-176871 (2013-05-28)