Die Bundesdruckerei GmbH beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Euro-Banknotenpapier der Serie 2 (ES2) in einem besonders gesichertem Verfahren (bezüglich Herstellung, Lagerung und Transport) mit geplant fünf (5) von der Europäischen Zentralbank bezüglich Sicherheit und Qualität zertifizierten Sicherheitspapierlieferanten abzuschließen. Anträge auf Zertifizierung können bei der Europäischen Zentralbank, Kaiserstraße 29, D - 60311 Frankfurt/Main gestellt werden. Der Umfang der Abrufe aus der Rahmenvereinbarung richtet sich nach dem Umfang in welchem die Bundesdruckerei GmbH von den jeweiligen nationalen Zentralbanken zur Herstellung von Banknoten beauftragt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-12.
Auftragsbekanntmachung (2013-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zeitungsdruckpapier; Büttenpapier und -pappe (handgeschöpft); Rohpapier und Rohpappe; grafische Papiere und Pappen
Menge oder Umfang:
Richtet sich nach dem Umfang in welchem die Bundesdruckerei GmbH von den jeweiligen nationalen Zentralbanken zur Herstellung von Banknoten beauftragt wird.
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesdruckerei GmbH
Postanschrift: Oranienstraße 91
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bdr.de🌏
E-Mail: ausschreibung.pur-p@bdr.de📧
Fax: +49 3025981550 📠
Beabsichtigt der Bieter/Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer) zu erbringen, hat er den/die Unterauftragnehmer zu benennen und die hiervon betroffenen Leistungsanteile in Anlage I.2.4 darzustellen. Zur Prüfung von Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit u. Gesetzestreue sind für jeden in Anlage I.2.4 (der Unterlagen zum Teilnahmeantrag) benannten Unterauftragnehmer die Anlagen I.2.1 bis I.2.6 einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeentscheidung eine Erklärung der benannten Unterauftragnehmer abzufordern, aus der hervorgeht, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Werden Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A-EG nachzufordern. Bieter/Bewerber können allerdings nicht darauf vertrauen, dass fehlende Unterlagen nachgefordert werden.
Beabsichtigt der Bieter/Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer) zu erbringen, hat er den/die Unterauftragnehmer zu benennen und die hiervon betroffenen Leistungsanteile in Anlage I.2.4 darzustellen. Zur Prüfung von Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit u. Gesetzestreue sind für jeden in Anlage I.2.4 (der Unterlagen zum Teilnahmeantrag) benannten Unterauftragnehmer die Anlagen I.2.1 bis I.2.6 einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeentscheidung eine Erklärung der benannten Unterauftragnehmer abzufordern, aus der hervorgeht, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Werden Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A-EG nachzufordern. Bieter/Bewerber können allerdings nicht darauf vertrauen, dass fehlende Unterlagen nachgefordert werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesdruckerei GmbH beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Euro-Banknotenpapier der Serie 2 (ES2) in einem besonders gesichertem Verfahren (bezüglich Herstellung, Lagerung und Transport) mit geplant fünf (5) von der Europäischen Zentralbank bezüglich Sicherheit und Qualität zertifizierten Sicherheitspapierlieferanten abzuschließen. Anträge auf Zertifizierung können bei der Europäischen Zentralbank, Kaiserstraße 29, D - 60311 Frankfurt/Main gestellt werden. Der Umfang der Abrufe aus der Rahmenvereinbarung richtet sich nach dem Umfang in welchem die Bundesdruckerei GmbH von den jeweiligen nationalen Zentralbanken zur Herstellung von Banknoten beauftragt wird.
Die Bundesdruckerei GmbH beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Euro-Banknotenpapier der Serie 2 (ES2) in einem besonders gesichertem Verfahren (bezüglich Herstellung, Lagerung und Transport) mit geplant fünf (5) von der Europäischen Zentralbank bezüglich Sicherheit und Qualität zertifizierten Sicherheitspapierlieferanten abzuschließen. Anträge auf Zertifizierung können bei der Europäischen Zentralbank, Kaiserstraße 29, D - 60311 Frankfurt/Main gestellt werden. Der Umfang der Abrufe aus der Rahmenvereinbarung richtet sich nach dem Umfang in welchem die Bundesdruckerei GmbH von den jeweiligen nationalen Zentralbanken zur Herstellung von Banknoten beauftragt wird.
Beschreibung der Optionen: 3 Verlängerungen um jeweils 12 Monate.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: BNP-2013
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Teilnahme sind nur von der Europäischen Zentralbank hinsichtlich Sicherheit und Qualität für die Herstellung von Euro-Banknotenpapier zertifizierte Lieferanten berechtigt. Bei Bewerbern bzw. Bietergemeinschaften müssen nur diejenigen Mitglieder zertifiziert sein, die die Herstellung von Banknotenpapier übernehmen.
Zur Teilnahme sind nur von der Europäischen Zentralbank hinsichtlich Sicherheit und Qualität für die Herstellung von Euro-Banknotenpapier zertifizierte Lieferanten berechtigt. Bei Bewerbern bzw. Bietergemeinschaften müssen nur diejenigen Mitglieder zertifiziert sein, die die Herstellung von Banknotenpapier übernehmen.
1)
Vollständig ausgefüllte Anlage I.2.1 Bewerberselbstauskunft. Diese enthält u.a. Angaben zu:
— Allgemeine Bieterinformationen
— Informationen zur Unternehmensstruktur des Bieters
— Vertragsverhältnisse des Bieters zu Unternehmen und persönliche/dienstliche Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe
— Zertifizierung für ein QM-/UM-System
— Zertifizierung über eine volle oder befristete Sicherheitszulassung nach den jeweils gültigen EZB Zulassungsnachweisen zu Verfahren der Sicherheitszulassung für Hersteller von für die Sicherheit des Euro bedeutsamen Materialien für Euro-Banknoten. Neben einer Erklärung sind hier die jeweiligen Zulassungsschreiben der Europäischen Zentralbank vorzulegen.
— Zertifizierung über eine volle oder befristete Sicherheitszulassung nach den jeweils gültigen EZB Zulassungsnachweisen zu Verfahren der Sicherheitszulassung für Hersteller von für die Sicherheit des Euro bedeutsamen Materialien für Euro-Banknoten. Neben einer Erklärung sind hier die jeweiligen Zulassungsschreiben der Europäischen Zentralbank vorzulegen.
— Der Bewerber muss seinen von der EZB parafierten IQP (Individual quality plan) zum „NP decision“ den Teilnahmeunterlagen beifügen.
— Im Rahmen dessen sind diejenigen Maßnahmen gesondert darzustellen, die ggf. im Rahmen der Rohstoffprüfung zur Verhinderung von Faden-Korrosion beim Sicherheitsfaden ergriffen wurden.
— Es wird darauf hingewiesen, dass ein Bieter, dem ein Zuschlag im Rahmen einer Einzelabforderung erteilt worden ist, spätestens zum Produktionsbeginn (Papierabnahme) eine volle Sicherheitszulassung und eine volle Qualitätszulassung im oben genannten Sinne mittels oben genannter Nachweise nachweisen muss.
— Es wird darauf hingewiesen, dass ein Bieter, dem ein Zuschlag im Rahmen einer Einzelabforderung erteilt worden ist, spätestens zum Produktionsbeginn (Papierabnahme) eine volle Sicherheitszulassung und eine volle Qualitätszulassung im oben genannten Sinne mittels oben genannter Nachweise nachweisen muss.
— Angaben über Anzahl und Kapazitäten in der vorgesehenen Produktionsstätte (Produktionsort, Anzahl, Maschinentyp, Produktionsleistung
2)
Vollständig ausgefüllte Anlage I.2.2 Erklärung zu Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, insbesondere erklärt der Bieter, dass:
— er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
— das Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet und im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
— zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegen,
— er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
— er die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlas-sungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird,
— er die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlas-sungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird,
— er nachweislich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
— er die staatlichen Sicherheitsvorschriften und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhält und im Auftragsfall einhalten wird,
— er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, Wettbewerb beeinflussenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
— er in dem vorliegenden Vergabeverfahren und in vergangenen Vergabeverfahren bei dieser und anderen Vergabestellen nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat und
— er Personen auf Seiten des Auftraggebers, welche mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages direkt/indirekt befasst sind oder waren, keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vollständig ausgefüllte Anlage I.2.1 Bewerberselbstauskunft. Diese enthält u.a. Angaben zu:
— Umsatz (Gesamtumsatz in EUR Netto, Umsatz in EUR Netto mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen) in den vergangenen abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren
— Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten in den vergangenen abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren (durchschnittlich Beschäftigte Gesamt, durchschnittlich Beschäftigte, welche Leistungen erbringen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand in
Zusammenhang stehen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3 Referenzen mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren. Für jede Referenz ist jeweils das Formblatt Referenzerklärung (Anlage I.2.3) zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Die Referenzerklärungen müssen folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung der Leistungen;
— Name und Sitz des Referenzauftraggebers;
— Branche/Bereich, welcher der Auftraggeber zuzurechnen ist;
— Beschreibung der Leistungen;
— Leistungserbringer;
— Gesamtauftragswert;
— Leistungszeitraum.
Eigenerklärung, dass der Bewerber bereit ist, Testmaterial im Vergabeverfahren zum Miniwettbewerb, bei einem konkreten Materialbedarf, vorerst kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Bundesdruckerei beabsichtigt, den wirtschaftlich günstigsten Anbieter aus dem Miniwettbewerb zur Übersendung von Testmaterial aufzufordern.
Eigenerklärung, dass der Bewerber bereit ist, Testmaterial im Vergabeverfahren zum Miniwettbewerb, bei einem konkreten Materialbedarf, vorerst kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Bundesdruckerei beabsichtigt, den wirtschaftlich günstigsten Anbieter aus dem Miniwettbewerb zur Übersendung von Testmaterial aufzufordern.
Das Testmaterial muss spätestens 10 Wochen nach der Auffor-derung bei der Bundesdruckerei eingegangen sein. Das Testmaterial besteht aus 100.000 Bogen Original BN-Papier, gemäß dem ausgeschriebenen Euro-Wert.
Mit diesem Testmaterial wird die Funktionsfähigkeit des Banknotenpapiers unter Produktionsbedingungen und dem Erreichen der vorgegebenen Qualitätsanforderungen und Laufleistungen im Rahmen einer Nullserienfertigung zur Produktionsfreigabe geprüft.
Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für die Abnahme der industriellen Fertigung beim Papierlieferanten. Im Fall des Bestehens wird die o.g. Testmenge in die Auflagenmenge aufgenommen und entsprechend des Angebotspreises von der Bundesdruckerei vergütet.
Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für die Abnahme der industriellen Fertigung beim Papierlieferanten. Im Fall des Bestehens wird die o.g. Testmenge in die Auflagenmenge aufgenommen und entsprechend des Angebotspreises von der Bundesdruckerei vergütet.
Die Eigenerklärung kann formlos, auf eigenem Geschäftspapier abgegeben werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Festlegung erfolgt in den Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Festlegung erfolgt in den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat über Anlage I.2.5 Erklärung Bietergemeinschaft zu erklären, dass das bezeichnete geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft und späteren Arbeitsgemeinschaft alle Mitglieder sowohl der Bieter- als auch der Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat über Anlage I.2.5 Erklärung Bietergemeinschaft zu erklären, dass das bezeichnete geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft und späteren Arbeitsgemeinschaft alle Mitglieder sowohl der Bieter- als auch der Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Erklärungen entgegenzunehmen und Zahlungen anzunehmen und
— alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für den Rahmenvertrag gelten die Bedingungen und Konditionen der Bundesdruckerei, welche in den Vertragsunterlagen festgelegt sind. Bezüglich Qualität, Sicherheit, Transport und Lagerung gelten die Vorschriften der jeweiligen nationalen Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank. Grundlage der Rahmenvereinbarung ist deutsches Recht. Die Bewerber haben eine Vertraulickeitsvereinbarung (NDA) mit den Unterlagen zum Teilnahmeantrag abzugeben.
Für den Rahmenvertrag gelten die Bedingungen und Konditionen der Bundesdruckerei, welche in den Vertragsunterlagen festgelegt sind. Bezüglich Qualität, Sicherheit, Transport und Lagerung gelten die Vorschriften der jeweiligen nationalen Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank. Grundlage der Rahmenvereinbarung ist deutsches Recht. Die Bewerber haben eine Vertraulickeitsvereinbarung (NDA) mit den Unterlagen zum Teilnahmeantrag abzugeben.
Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 5
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Mindestzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Erfüllung der Vorgaben der in Ziff. III dieser Bekanntmachung aufgeführten Kriterien. Hierbei handelt es sich um Ausschlusskriterien. Erreicht ein Bewerber ein gefordertes Kriterium nicht, wird er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-01-24 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Office for European Contract Awarding FP ECA
Falk-Alexander Kuntze
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: BNP-2013
Zusätzliche Informationen
Beabsichtigt der Bieter/Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer) zu erbringen, hat er den/die Unterauftragnehmer zu benennen und die hiervon betroffenen Leistungsanteile in Anlage I.2.4 darzustellen. Zur Prüfung von Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit u. Gesetzestreue sind für jeden in Anlage I.2.4 (der Unterlagen zum Teilnahmeantrag) benannten Unterauftragnehmer die Anlagen I.2.1 bis I.2.6 einzureichen.
Beabsichtigt der Bieter/Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer) zu erbringen, hat er den/die Unterauftragnehmer zu benennen und die hiervon betroffenen Leistungsanteile in Anlage I.2.4 darzustellen. Zur Prüfung von Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit u. Gesetzestreue sind für jeden in Anlage I.2.4 (der Unterlagen zum Teilnahmeantrag) benannten Unterauftragnehmer die Anlagen I.2.1 bis I.2.6 einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeentscheidung eine Erklärung der benannten Unterauftragnehmer abzufordern, aus der hervorgeht, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Werden Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A-EG nachzufordern. Bieter/Bewerber können allerdings nicht darauf vertrauen, dass fehlende Unterlagen nachgefordert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeentscheidung eine Erklärung der benannten Unterauftragnehmer abzufordern, aus der hervorgeht, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Werden Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A-EG nachzufordern. Bieter/Bewerber können allerdings nicht darauf vertrauen, dass fehlende Unterlagen nachgefordert werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 107 Abs. 3 GWB. Dort heisst es: "Der Antrag ist zulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen über dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.3.4, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein müssen. Eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion). Die Vergabekammer entscheidet auch über die Zulässigkeit des Rechtsweges.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.3.4, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein müssen. Eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion). Die Vergabekammer entscheidet auch über die Zulässigkeit des Rechtsweges.