Die FMS Wertmanagement AöR ("FMS-WM") ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Mit Beschluss vom 8. Juli 2010 hat der Lenkungsausschuss der FMSA die FMS-WM formal gemäß § 8a FMStFG gegründet und deren Statut erlassen. Die FMS-WM übernahm zum 1. Oktober 2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt, Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche und wird diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen abwickeln. Dabei minimiert sie Verluste und nimmt Ertragschancen wahr. Die FMS Wertmanagement Service GmbH ("FMS-SG") ist eine einhunderprozentige Tochtergesellschaft der FMS-WM. Die FMS-WM sucht im Rahmen dieser Ausschreibung mehrere Dienstleister zum Abschluss von Rahmenverträgen. Die FMS-WM beschafft die ausgeschriebenen Leistungen teilweise zugunsten der FMS-SG (Lose 1 bis 6) und teilweise für die FMS-WM selbst (Lose 7 bis 9). Soweit die Ausschreibung zugunsten der FMS-SG erfolgt, handelt die FMS-WM im Namen und im Auftrag der FMS-SG. Soweit es in dieser EU-Bekanntmachung nicht auf eine Unterscheidung zwischen der FMS-WM und der FMS-SG als Leistungsempfängerin ankommt, werden beide einheitlich als „die Auftraggeberin“ bezeichnet. Die FMS-SG beabsichtigt, einen Teil ihres für die Verwaltung des Portfolios anfallenden Personalbedarfs durch den Einsatz von Zeitarbeitnehmern zu decken. Die FMS-SG erwartet entsprechenden Personalbedarf in mehreren ihrer Aufgabenbereiche. Jeder dieser Aufgabenbereiche stellt im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung ein Fachlos dar, für das jeweils mehrere Rahmenverträge (mindestens drei Rahmenverträge pro Los) vergeben werden. Bei den Aufgabenbereichen / Fachlosen handelt es sich um - Los 1: Finance & Risk (für FMS-SG), - Los 2: Operations (Credit Operations & Market Operations) (für FMS-SG), - Los 3: Asset Management (für FMS-SG), - Los 4: Information Technology & Services (für FMS-SG), - Los 5: Human Resources (für FMS-SG), - Los 6: Querschnitts- bzw. Unterstützungsaufgaben zwischen den Losen 1-5 (für FMS-SG). Aus den Rahmenverträgen wird die FMS-SG in sogenannten Mini-Tendern konkrete Personalvorschläge abrufen. Mit der Erteilung des Zuschlags im Mini-Tender wird mit dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft, der bzw. die das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat, ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen. Vertragspartnerin für die Lose 1 bis 6 wird die FMS-SG. In entsprechender Weise beabsichtigt auch die FMS-WM, Teile des bei ihr entstehenden Personalaufwands durch Zeitarbeitnehmer zu decken. Folgende Lose sollen vergeben werden: - Los 7: Finance & Risk (für FMS-WM), - Los 8: Information Technology & Services (für FMS-WM), - Los 9: Stabs- und Supportfunktionen (für FMS-WM). Aus den Rahmenverträgen wird die FMS-WM in sogenannten Mini-Tendern konkrete Personalvorschläge abrufen. Mit der Erteilung des Zuschlags im Mini-Tender wird mit dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft, der bzw. die das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat, ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen. Vertragspartnerin für die Lose 7 bis 9 wird die FMS-WM. Bieter können Angebote für ein Los ihrer Wahl, für mehrere Lose ihrer Wahl oder für alle Lose abgeben. Im Übrigen wird hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen auf die bei der o.g. Kontaktstelle gegen vorherige Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung erhältlichen Vergabeunterlagen Bezug genommen. Diese bestehen aus den Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A), Formblättern (Vergabeunterlage B), dem vorgegebenen Rahmenvertrag für die Leistungserbringung gegenüber der FMS-SG (Vergabeunterlage C) sowie dem vorgegebenen Rahmenvertrag für die Leistungserbringung gegenüber der FMS-WM (Vergabeunterlage D) verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von kaufmännischen oder industriellen Arbeitskräften
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von kaufmännischen oder industriellen Arbeitskräften📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: FMS Wertmanagement AöR
Postanschrift: Prinzregentenstraße 56
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.fms-wm.de🌏
E-Mail: ausschreibung@fms-wm.de📧
Fax: +49 899547627892 📠
1) Die Vergabeunterlagen, bestehend aus den Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A), zwingend zu verwendenden Formblättern (Vergabeunterlage B), dem vorgegebenen Rahmenvertrag für die Leistungserbringung gegenüber der FMS-SG (Vergabeunterlage C) sowie dem vorgegebenen Rahmenvertrag für die Leistungserbringung gegenüber der FMS-WM (Vergabeunterlage D), sind unter den zuvor genannten Kontaktdaten bei der FMS-WM anzufordern.
2) Die Vergabeunterlagen werden nur übersandt, wenn der Bieter / die Bietergemeinschaft zuvor die bei den o.g. Kontaktstellen als Vordruck erhältliche Vertraulichkeitserklärung gegenüber der Vergabestelle abgibt.
3) Die schriftlichen Angebote und sämtliche dazu gehörigen Unterlagen sind bis zum 17. Mai 2013, 12.00 Uhr, zwingend in einem fest verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen und wie folgt eindeutig zu kennzeichnen:
„Angebot im Vergabeverfahren „Zeitarbeitsdienstleistungen“
Nicht vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen!
Persönlich und ungeöffnet zu Händen von Herrn Jochen Fahrbach“
Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, ausgeschlossen werden, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
Das Angebot muss handschriftlich unterzeichnet sein. Auf elektronischem Wege sowie per Telefax übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Die Angebote sind schriftlich, d.h. im Original und unterschrieben per Post einzureichen.
Die postalisch übersandten Angebote müssen zusätzlich zur Papierversion mit der Originalunterschrift eine Kopie in Papierform sowie eine CD-Rom/DVD mit dem eingescannten Angebot im pdf-Format enthalten.
4) Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst summarisch auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Angebote nicht ordnungsgemäß vorliegen und zwar auch bei fehlenden Unterschriften (mit Ausnahme des Angebotsblatts), fehlenden Angaben auf Formblättern, widersprüchlichen Angaben auf Formblättern sowie der Einreichung von Kopien statt Originalen, sofern Originale erforderlich sind. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch nicht bei fehlenden Preisangaben, es sei denn die Ausnahme des § 16 Abs. 2 Satz 2 VOL/A ist einschlägig.
Zur Wahrung der Angebotsfrist ist die Einreichung einer Kopie statt Originalen möglich; allerdings muss das Original nachgereicht werden. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Angeboten.
Entscheidet sich die Auftraggeberin zur Nachforderung von Dokumenten, so wird sie diskriminierungsfrei alle Bieter, die fristgerecht ein Angebot vorgelegt haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen unter Setzung einer Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird die Auftraggeberin den Bietern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.
Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum 17. Mai 2013, 12.00 Uhr, vorlagen.
5) Änderungen an den Vergabeunterlagen – hierzu gehören auch die Formblätter und der Vertrag einschließlich seiner Anhänge – sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Angebote dürfen weder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters enthalten noch auf diese verweisen. Eine Nichtbeachtung dieser Anforderung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
6) Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen (z. B. als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft) führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaft und/oder des betreffenden Bieters, falls diese nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs ausgeschlossen ist.
7) Enthalten diese Bekanntmachung oder die weiteren Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so haben die Bieter die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform hinzuweisen.
8) Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
9) Ausländische Bewerber / Bewerbergemeinschaften haben gleichwertige Nachweise / Auszüge ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen einzureichen. Bei Nachweisen / Auszügen in einer Fremdsprache ist eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
10) Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser EU-Bekanntmachung um eine freiwillige Bekanntmachung handelt, da es sich bei der Beschaffung von Zeitarbeitsdienstleistungen um die Beschaffung von sog. nicht-prioritären Dienstleistungen (vgl. Anhang I B der VOL/A, CPC-Referenz-Nr. 872) handelt.
1) Die Vergabeunterlagen, bestehend aus den Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A), zwingend zu verwendenden Formblättern (Vergabeunterlage B), dem vorgegebenen Rahmenvertrag für die Leistungserbringung gegenüber der FMS-SG (Vergabeunterlage C) sowie dem vorgegebenen Rahmenvertrag für die Leistungserbringung gegenüber der FMS-WM (Vergabeunterlage D), sind unter den zuvor genannten Kontaktdaten bei der FMS-WM anzufordern.
2) Die Vergabeunterlagen werden nur übersandt, wenn der Bieter / die Bietergemeinschaft zuvor die bei den o.g. Kontaktstellen als Vordruck erhältliche Vertraulichkeitserklärung gegenüber der Vergabestelle abgibt.
3) Die schriftlichen Angebote und sämtliche dazu gehörigen Unterlagen sind bis zum 17. Mai 2013, 12.00 Uhr, zwingend in einem fest verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen und wie folgt eindeutig zu kennzeichnen:
„Angebot im Vergabeverfahren „Zeitarbeitsdienstleistungen“
Nicht vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen!
Persönlich und ungeöffnet zu Händen von Herrn Jochen Fahrbach“
Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, ausgeschlossen werden, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
Das Angebot muss handschriftlich unterzeichnet sein. Auf elektronischem Wege sowie per Telefax übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Die Angebote sind schriftlich, d.h. im Original und unterschrieben per Post einzureichen.
Die postalisch übersandten Angebote müssen zusätzlich zur Papierversion mit der Originalunterschrift eine Kopie in Papierform sowie eine CD-Rom/DVD mit dem eingescannten Angebot im pdf-Format enthalten.
4) Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst summarisch auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Angebote nicht ordnungsgemäß vorliegen und zwar auch bei fehlenden Unterschriften (mit Ausnahme des Angebotsblatts), fehlenden Angaben auf Formblättern, widersprüchlichen Angaben auf Formblättern sowie der Einreichung von Kopien statt Originalen, sofern Originale erforderlich sind. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch nicht bei fehlenden Preisangaben, es sei denn die Ausnahme des § 16 Abs. 2 Satz 2 VOL/A ist einschlägig.
Zur Wahrung der Angebotsfrist ist die Einreichung einer Kopie statt Originalen möglich; allerdings muss das Original nachgereicht werden. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Angeboten.
Entscheidet sich die Auftraggeberin zur Nachforderung von Dokumenten, so wird sie diskriminierungsfrei alle Bieter, die fristgerecht ein Angebot vorgelegt haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen unter Setzung einer Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird die Auftraggeberin den Bietern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.
Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum 17. Mai 2013, 12.00 Uhr, vorlagen.
5) Änderungen an den Vergabeunterlagen – hierzu gehören auch die Formblätter und der Vertrag einschließlich seiner Anhänge – sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Angebote dürfen weder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters enthalten noch auf diese verweisen. Eine Nichtbeachtung dieser Anforderung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
6) Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen (z. B. als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft) führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaft und/oder des betreffenden Bieters, falls diese nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs ausgeschlossen ist.
7) Enthalten diese Bekanntmachung oder die weiteren Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so haben die Bieter die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform hinzuweisen.
8) Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
9) Ausländische Bewerber / Bewerbergemeinschaften haben gleichwertige Nachweise / Auszüge ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen einzureichen. Bei Nachweisen / Auszügen in einer Fremdsprache ist eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
10) Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser EU-Bekanntmachung um eine freiwillige Bekanntmachung handelt, da es sich bei der Beschaffung von Zeitarbeitsdienstleistungen um die Beschaffung von sog. nicht-prioritären Dienstleistungen (vgl. Anhang I B der VOL/A, CPC-Referenz-Nr. 872) handelt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die FMS Wertmanagement AöR ("FMS-WM") ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Mit Beschluss vom 8. Juli 2010 hat der Lenkungsausschuss der FMSA die FMS-WM formal gemäß § 8a FMStFG gegründet und deren Statut erlassen.
Die FMS Wertmanagement AöR ("FMS-WM") ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Mit Beschluss vom 8. Juli 2010 hat der Lenkungsausschuss der FMSA die FMS-WM formal gemäß § 8a FMStFG gegründet und deren Statut erlassen.
Die FMS-WM übernahm zum 1. Oktober 2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt, Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche und wird diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen abwickeln. Dabei minimiert sie Verluste und nimmt Ertragschancen wahr.
Die FMS-WM übernahm zum 1. Oktober 2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt, Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche und wird diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen abwickeln. Dabei minimiert sie Verluste und nimmt Ertragschancen wahr.
Die FMS Wertmanagement Service GmbH ("FMS-SG") ist eine einhunderprozentige Tochtergesellschaft der FMS-WM.
Die FMS-WM sucht im Rahmen dieser Ausschreibung mehrere Dienstleister zum Abschluss von Rahmenverträgen. Die FMS-WM beschafft die ausgeschriebenen Leistungen teilweise zugunsten der FMS-SG (Lose 1 bis 6) und teilweise für die FMS-WM selbst (Lose 7 bis 9). Soweit die Ausschreibung zugunsten der FMS-SG erfolgt, handelt die FMS-WM im Namen und im Auftrag der FMS-SG.
Die FMS-WM sucht im Rahmen dieser Ausschreibung mehrere Dienstleister zum Abschluss von Rahmenverträgen. Die FMS-WM beschafft die ausgeschriebenen Leistungen teilweise zugunsten der FMS-SG (Lose 1 bis 6) und teilweise für die FMS-WM selbst (Lose 7 bis 9). Soweit die Ausschreibung zugunsten der FMS-SG erfolgt, handelt die FMS-WM im Namen und im Auftrag der FMS-SG.
Soweit es in dieser EU-Bekanntmachung nicht auf eine Unterscheidung zwischen der FMS-WM und der FMS-SG als Leistungsempfängerin ankommt, werden beide einheitlich als „die Auftraggeberin“ bezeichnet.
Die FMS-SG beabsichtigt, einen Teil ihres für die Verwaltung des Portfolios anfallenden Personalbedarfs durch den Einsatz von Zeitarbeitnehmern zu decken. Die FMS-SG erwartet entsprechenden Personalbedarf in mehreren ihrer Aufgabenbereiche. Jeder dieser Aufgabenbereiche stellt im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung ein Fachlos dar, für das jeweils mehrere Rahmenverträge (mindestens drei Rahmenverträge pro Los) vergeben werden. Bei den Aufgabenbereichen / Fachlosen handelt es sich um
Die FMS-SG beabsichtigt, einen Teil ihres für die Verwaltung des Portfolios anfallenden Personalbedarfs durch den Einsatz von Zeitarbeitnehmern zu decken. Die FMS-SG erwartet entsprechenden Personalbedarf in mehreren ihrer Aufgabenbereiche. Jeder dieser Aufgabenbereiche stellt im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung ein Fachlos dar, für das jeweils mehrere Rahmenverträge (mindestens drei Rahmenverträge pro Los) vergeben werden. Bei den Aufgabenbereichen / Fachlosen handelt es sich um
- Los 4: Information Technology & Services (für FMS-SG),
- Los 5: Human Resources (für FMS-SG),
- Los 6: Querschnitts- bzw. Unterstützungsaufgaben zwischen den Losen 1-5 (für FMS-SG).
Aus den Rahmenverträgen wird die FMS-SG in sogenannten Mini-Tendern konkrete Personalvorschläge abrufen. Mit der Erteilung des Zuschlags im Mini-Tender wird mit dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft, der bzw. die das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat, ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen.
Aus den Rahmenverträgen wird die FMS-SG in sogenannten Mini-Tendern konkrete Personalvorschläge abrufen. Mit der Erteilung des Zuschlags im Mini-Tender wird mit dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft, der bzw. die das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat, ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen.
Vertragspartnerin für die Lose 1 bis 6 wird die FMS-SG.
In entsprechender Weise beabsichtigt auch die FMS-WM, Teile des bei ihr entstehenden Personalaufwands durch Zeitarbeitnehmer zu decken.
Folgende Lose sollen vergeben werden:
- Los 7: Finance & Risk (für FMS-WM),
- Los 8: Information Technology & Services (für FMS-WM),
- Los 9: Stabs- und Supportfunktionen (für FMS-WM).
Aus den Rahmenverträgen wird die FMS-WM in sogenannten Mini-Tendern konkrete Personalvorschläge abrufen. Mit der Erteilung des Zuschlags im Mini-Tender wird mit dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft, der bzw. die das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat, ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen.
Aus den Rahmenverträgen wird die FMS-WM in sogenannten Mini-Tendern konkrete Personalvorschläge abrufen. Mit der Erteilung des Zuschlags im Mini-Tender wird mit dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft, der bzw. die das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat, ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen.
Vertragspartnerin für die Lose 7 bis 9 wird die FMS-WM.
Bieter können Angebote für ein Los ihrer Wahl, für mehrere Lose ihrer Wahl oder für alle Lose abgeben.
Im Übrigen wird hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen auf die bei der o.g. Kontaktstelle gegen vorherige Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung erhältlichen Vergabeunterlagen Bezug genommen. Diese bestehen aus den Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A), Formblättern (Vergabeunterlage B), dem vorgegebenen Rahmenvertrag für die Leistungserbringung gegenüber der FMS-SG (Vergabeunterlage C) sowie dem vorgegebenen Rahmenvertrag für die Leistungserbringung gegenüber der FMS-WM (Vergabeunterlage D) verwiesen.
Im Übrigen wird hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen auf die bei der o.g. Kontaktstelle gegen vorherige Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung erhältlichen Vergabeunterlagen Bezug genommen. Diese bestehen aus den Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A), Formblättern (Vergabeunterlage B), dem vorgegebenen Rahmenvertrag für die Leistungserbringung gegenüber der FMS-SG (Vergabeunterlage C) sowie dem vorgegebenen Rahmenvertrag für die Leistungserbringung gegenüber der FMS-WM (Vergabeunterlage D) verwiesen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1 - Finance & Risk (für FMS-SG)
Kurze Beschreibung:
Im Los 1 wird die FMS-SG Rahmenverträge mit solchen Personaldienstleistern schließen, die Personaldienstleistungen im Bereich „Finance & Risk“ anbieten. Hierbei handelt es sich insbesondere um unterstützende Tätigkeiten mit folgenden inhaltlichen…
… Schwerpunkten:- Validierung, Kalibrierung und Implementierung von Risikomethoden und Risikomodellen,- Aggregation, Qualitätssicherung und Verteilung von Marktdaten,- Implementierung von Bewertungsmodellen und Produktratings, insbesondere für strukturierte Produkte und Derivate,- Management, Überwachung, Steuerung und Berichterstattung über Markt-, Liquiditäts-, Kontrahentenrisiken sowie operationelle und weitere Risiken,- Analyse und Erstellung von Berichte zum Portfolioabbau,- Datenpflege (u.a. Qualitätssicherung des Data Warehouse),- Controlling und Planung für die FMS-SG,- Steuerung von Drittdienstleistern für ausgelagerte Tätigkeiten im Bereich Finanzen & Controlling der FMS-SG,- Regulatorisches Berichtswesen.
… Schwerpunkten:
- Validierung, Kalibrierung und Implementierung von Risikomethoden und Risikomodellen,
- Aggregation, Qualitätssicherung und Verteilung von Marktdaten,
- Implementierung von Bewertungsmodellen und Produktratings, insbesondere für strukturierte Produkte und Derivate,
- Management, Überwachung, Steuerung und Berichterstattung über Markt-, Liquiditäts-, Kontrahentenrisiken sowie operationelle und weitere Risiken,
- Analyse und Erstellung von Berichte zum Portfolioabbau,
- Datenpflege (u.a. Qualitätssicherung des Data Warehouse),
- Controlling und Planung für die FMS-SG,
- Steuerung von Drittdienstleistern für ausgelagerte Tätigkeiten im Bereich Finanzen & Controlling der FMS-SG,
- Regulatorisches Berichtswesen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2 – Operations (Credit Operations & Market Operations) (für FMS-SG)
Kurze Beschreibung:
Im Los 2 wird die FMS-SG Rahmenverträge mit solchen Personaldienstleistern schließen, die Personaldienstleistungen im Bereich „Operations (Credit Operations & Market Operations)“ anbieten. Hierbei handelt es sich insbesondere um unterstützende Tätigkeiten mit folgenden inhaltlichen…
… Schwerpunkten:1 Kreditsachbearbeitung:1.1 Vorbereitung von Kreditentscheidungen,1.2 Überwachung von Darlehen,1.3 Marktberichte, Ratings,1.4 Zahlungseingangsüberwachung,1.5 Kreditbuchhaltung,2. Handelsabwicklung:2.1 Settlement und Clearing für Wertpapiere, Derivate, Geldmarkt- und Fremdwährungsgeschäfte,2.2 Emission von Anleihen,2.3 Sicherheitenmanagement,2.4 Kontenabstimmung,3. Zahlungsverkehr (u.a. Buchungen vorbereiten, prüfen, durchführen).
… Schwerpunkten:
1 Kreditsachbearbeitung:
1.1 Vorbereitung von Kreditentscheidungen,
1.2 Überwachung von Darlehen,
1.3 Marktberichte, Ratings,
1.4 Zahlungseingangsüberwachung,
1.5 Kreditbuchhaltung,
2. Handelsabwicklung:
2.1 Settlement und Clearing für Wertpapiere, Derivate, Geldmarkt- und Fremdwährungsgeschäfte,
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3 – Asset Management (für FMS-SG)
Kurze Beschreibung:
Im Los 3 wird die FMS-SG Rahmenverträge mit solchen Personaldienstleistern schließen, die Personaldienstleistungen im Bereich „Asset Management“ anbieten. Hierbei handelt es sich insbesondere um unterstützende Tätigkeiten mit folgenden inhaltlichen…
… Schwerpunkten:1. Laufende Überwachung und Berichterstattung des Portfolios (Schwerpunkt des Portfolios liegt in den Bereichen Commercial Real Estate, Infrastructure Finance, Public Sector Finance und Structured Products):1.1 Marktentwicklungen,1.2 Taggleiche Überwachung von Entwicklungen in bestimmten Ländern, Portfoliosegmenten und bei einzelnen Bestandspositionen,1.3 Primärkontakt für Kunden, Marktteilnehmer, Treuhänder, Syndizierungspartner,1.4 Portfolioauswertungen,2. Kreditanalyse, -berichte und Risikobeurteilungen:2.1 Kreditanalysen (regelmäßig und auf Nachfrage),2.2 Bearbeitung von kritischen Engagements,2.3 Portfolioanalysen (u.a. Auswirkungen von Wertminderungen und Abschreibungen),3. Vorbereitung von Kreditentscheidungen.
… Schwerpunkten:
1. Laufende Überwachung und Berichterstattung des Portfolios (Schwerpunkt des Portfolios liegt in den Bereichen Commercial Real Estate, Infrastructure Finance, Public Sector Finance und Structured Products):
1.1 Marktentwicklungen,
1.2 Taggleiche Überwachung von Entwicklungen in bestimmten Ländern, Portfoliosegmenten und bei einzelnen Bestandspositionen,
1.3 Primärkontakt für Kunden, Marktteilnehmer, Treuhänder, Syndizierungspartner,
1.4 Portfolioauswertungen,
2. Kreditanalyse, -berichte und Risikobeurteilungen:
2.1 Kreditanalysen (regelmäßig und auf Nachfrage),
2.2 Bearbeitung von kritischen Engagements,
2.3 Portfolioanalysen (u.a. Auswirkungen von Wertminderungen und Abschreibungen),
3. Vorbereitung von Kreditentscheidungen.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4 – Information Technology & Services (für FMS-SG)
Kurze Beschreibung:
Im Los 4 wird die FMS-SG Rahmenverträge mit solchen Personaldienstleistern schließen, die Personaldienstleistungen im Bereich „Information Technology & Services“ anbieten. Hierbei handelt es sich insbesondere um unterstützende Tätigkeiten mit folgenden inhaltlichen…
… Schwerpunkten:- Steuerung und Qualitätsmanagement von Drittdienstleistern,- IT Architekturmanagement (Planung, Entwurf, Umsetzung),- IT Service (u.a. Help Desk, Anwendungsbetreuung).
… Schwerpunkten:
- Steuerung und Qualitätsmanagement von Drittdienstleistern,
- IT Architekturmanagement (Planung, Entwurf, Umsetzung),
- IT Service (u.a. Help Desk, Anwendungsbetreuung).
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los 5 – Human Resources (für FMS-SG)
Kurze Beschreibung:
Im Los 5 wird die FMS-SG Rahmenverträge mit solchen Personaldienstleistern schließen, die Personaldienstleistungen im Bereich „Human Resources“ anbieten. Hierbei handelt es sich insbesondere um unterstützende Tätigkeiten mit folgenden inhaltlichen…
… Schwerpunkten:- Personaladministration (u.a. Buchhaltung, Abrechnung),- Steuerung und Qualitätsmanagement von Drittdienstleistern,- Recruiting (u.a. Bewerbungen, Einstellungen).
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Los 6 – Querschnitts- bzw. Unterstützungsaufgaben zwischen den Losen 1-5 (für FMS-SG)
Kurze Beschreibung:
IIm Los 6 wird die FMS-SG Rahmenverträge mit solchen Personaldienstleistern schließen, die Personaldienstleistungen im Bereich „Querschnitts- bzw. Unterstützungsaufgaben zwischen den Losen 1-5“ anbieten. Hierbei handelt es sich insbesondere um unterstützende Tätigkeiten mit folgenden inhaltlichen…
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Los 7 – Finance & Risk (für FMS-WM)
Kurze Beschreibung:
Im Los 7 wird die FMS-WM Rahmenverträge mit solchen Personaldienstleistern schließen, die Personaldienstleistungen in Bereich „Finance & Risk“ anbieten. Hierbei handelt es sich insbesondere um unterstützende Tätigkeiten mit folgenden inhaltlichen…
… Schwerpunkten:- Validierung und Implementierung von Modellen und Verfahren zur Risikomessung, -bewertung und –steuerung- Rechnungseingangsprüfung, Reisekostenprüfung- Erstellung von Finance- und Steuerreports- Controlling und Reporting für die FMS-WM- Meldewesen- Überprüfung von Berichten zur Risikoüberwachung und –steuerung- Bearbeitung und Überwachung von Anträgen zu Kreditengagements- Ad-hoc-Auswertungen zu diversen Themenstellungen
… Schwerpunkten:
- Validierung und Implementierung von Modellen und Verfahren zur Risikomessung, -bewertung und –steuerung
- Rechnungseingangsprüfung, Reisekostenprüfung
- Erstellung von Finance- und Steuerreports
- Controlling und Reporting für die FMS-WM
- Meldewesen
- Überprüfung von Berichten zur Risikoüberwachung und –steuerung
- Bearbeitung und Überwachung von Anträgen zu Kreditengagements
- Ad-hoc-Auswertungen zu diversen Themenstellungen
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Los 8 – Information Technology & Services (für FMS-WM)
Kurze Beschreibung:
Im Los 8 wird die FMS-WM Rahmenverträge mit solchen Personaldienstleistern schließen, die Personaldienstleistungen in Bereich „Information Technology & Services“ anbieten. Hierbei handelt es sich insbesondere um unterstützende Tätigkeiten mit folgenden inhaltlichen…
… Schwerpunkten:- IT Architekturmanagement (Planung, Entwurf, Umsetzung)- IT Projektmanagement (Management, Koordination, technische Unterstützung)- IT Services
… Schwerpunkten:
- IT Architekturmanagement (Planung, Entwurf, Umsetzung)
- IT Projektmanagement (Management, Koordination, technische Unterstützung)
- IT Services
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Los 9 – Stabs- und Supportfunktionen (für FMS-WM)
Kurze Beschreibung:
Im Los 9 wird die FMS-WM Rahmenverträge mit solchen Personaldienstleistern schließen, die Personaldienstleistungen in Bereich „Stabs- und Supportfunktionen“ anbieten. Hierbei handelt es sich insbesondere um allgemeine Unterstützungs- und Sachbearbeitungstätigkeiten z.B. in folgenden…
… Themengebieten:- Einkauf von Dienstleistungen und Software, Lizenzmanagement, Durchführung von Ausschreibungen- Human Resources (Personaladministration, Steuerung von Dienstleistern, Recruiting)- Facility Management (Koordination und Überwachung von Dienstleistern, Koordination von Raumplänen & Sicherheitskonzepten)- Datenqualitätssicherung, Analysetätigkeiten und Erstellung von Reports- und in sonstigen Stabsabteilungen (z.B. Gremienbetreuung, Compliance, etc.)- Assistenztätigkeiten (Team-Assistenz, Personal-Assistenz)
… Themengebieten:
- Einkauf von Dienstleistungen und Software, Lizenzmanagement, Durchführung von Ausschreibungen
- Human Resources (Personaladministration, Steuerung von Dienstleistern, Recruiting)
- Facility Management (Koordination und Überwachung von Dienstleistern, Koordination von Raumplänen & Sicherheitskonzepten)
- Datenqualitätssicherung, Analysetätigkeiten und Erstellung von Reports
- und in sonstigen Stabsabteilungen (z.B. Gremienbetreuung, Compliance, etc.)
Referenznummer: Zeitarbeitsdienstleistungen_2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreisfreie Stadt München und Stadt Unterschleißheim (Landkreis München).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Hinweise zur Eignungsprüfung
Die Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige (geeignete) Unternehmen vergeben (vgl. § 2 Abs. 1 VOL/A).
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn mindestens ein Mitglied fachkundig ist. Für die Leistungsfähigkeit kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Die Zuverlässigkeit muss bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
Die fehlende Fachkunde oder fehlende Leistungsfähigkeit des Bieters oder der Bietergemeinschaft führt zum Ausschluss des Angebotes des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft. Die fehlende Zuverlässigkeit des Bieters bzw. eines Mitglieds der Bietergemeinschaft führt ebenfalls zum Ausschluss des Angebotes.
Die fehlende Fachkunde oder fehlende Leistungsfähigkeit des Bieters oder der Bietergemeinschaft führt zum Ausschluss des Angebotes des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft. Die fehlende Zuverlässigkeit des Bieters bzw. eines Mitglieds der Bietergemeinschaft führt ebenfalls zum Ausschluss des Angebotes.
Die Kriterien der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind durch Vorlage der folgenden Erklärungen und Unterlagen nachzuweisen. Die Eignungsprüfung erfolgt für jedes Fachlos gesondert. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, sind die dargestellten Erklärungen und Nachweise für jedes Fachlos vorzulegen. Sofern sich Bieter bzw. Bietergemeinschaften auf mehr als ein Fachlos bewerben, müssen die für alle Fachlose erforderlichen Erklärungen und Nachweise nur jeweils einmal vorgelegt werden.
Die Kriterien der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind durch Vorlage der folgenden Erklärungen und Unterlagen nachzuweisen. Die Eignungsprüfung erfolgt für jedes Fachlos gesondert. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, sind die dargestellten Erklärungen und Nachweise für jedes Fachlos vorzulegen. Sofern sich Bieter bzw. Bietergemeinschaften auf mehr als ein Fachlos bewerben, müssen die für alle Fachlose erforderlichen Erklärungen und Nachweise nur jeweils einmal vorgelegt werden.
Die Vorlage der geforderten Erklärungen und Nachweise ist zwingend und führt andernfalls – vorbehaltlich einer Nachforderungsentscheidung der Auftraggeberin – zum Ausschluss aus dem Verfahren; abweichend hiervon werden Angaben, die mit dem Zusatz „nur informatorisch“ gekennzeichnet sind, weder in die Eignungswertung einbezogen noch fehlende Angaben hierzu nachgefordert.
Die Vorlage der geforderten Erklärungen und Nachweise ist zwingend und führt andernfalls – vorbehaltlich einer Nachforderungsentscheidung der Auftraggeberin – zum Ausschluss aus dem Verfahren; abweichend hiervon werden Angaben, die mit dem Zusatz „nur informatorisch“ gekennzeichnet sind, weder in die Eignungswertung einbezogen noch fehlende Angaben hierzu nachgefordert.
Für Bietergemeinschaften ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, welche der nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gesondert und welche nur für die Bietergemeinschaft insgesamt einzureichen sind.
Für Bietergemeinschaften ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, welche der nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gesondert und welche nur für die Bietergemeinschaft insgesamt einzureichen sind.
Für die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend die Formblätter (Vergabeunterlage B) zu verwenden, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt.
B. Erklärungen und Nachweise zu Abschnitt III.2.1) der Bekanntmachung
Folgende Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen:
1) Angaben zum Bieter bzw. zur Bietergemeinschaft: Angaben zum Unternehmen bzw. den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) und zu den geschäftsführenden Personen (Name, Geburtsdatum und -ort);
2) Im Falle einer Bietergemeinschaft: Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bietergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung;
3) Eigenerklärung, dass die in § 6 Abs. 5 VOL/A genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Straftaten verurteilt ist;
für ausländische Bewerber: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 6 Abs. 5 VOL/A sowie den in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Strafvorschriften vergleichbar sind;
4) Auszug aus dem Handelsregister, Kopie genügt (am Stichtag 15. Mai 2013 nicht älter als 6 Monate); für ausländische Bewerber: entsprechender Auszug eines vergleichbaren Registers des Herkunftslandes mit einfacher deutscher Übersetzung;
5) Eigenerklärung über eventuelle Einträge im Gewerbezentralregister für den Bieter oder die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die geschäftsführenden natürlichen Personen;
für ausländische Bewerber: Eigenerklärung über Einträge oder keine Einträge in einem Register, das mit dem Gewerbezentralregister vergleichbar ist;
6) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen;
7) Eigenerklärung, dass eine unbefristete Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 AÜG vorliegt, und Nachweis durch Kopie der Erlaubnis;
8) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in relevanten Verbänden (z.B. BAP, iGZ) (nur informatorisch);
9) Eigenerklärung, dass auf das Arbeitsverhältnis der zu überlassenden Leiharbeitnehmer die in dem Tarifbezirk, in dem der Bieter oder die Bietergemeinschaft ansässig ist, regional, sachlich und persönlich anwendbaren Tarifverträge zur Arbeitnehmerüberlassung in ihrer jeweiligen Fassung, insbesondere hinsichtlich der Lohnuntergrenze, Anwendung finden;
9) Eigenerklärung, dass auf das Arbeitsverhältnis der zu überlassenden Leiharbeitnehmer die in dem Tarifbezirk, in dem der Bieter oder die Bietergemeinschaft ansässig ist, regional, sachlich und persönlich anwendbaren Tarifverträge zur Arbeitnehmerüberlassung in ihrer jeweiligen Fassung, insbesondere hinsichtlich der Lohnuntergrenze, Anwendung finden;
10) Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die datenschutzrechtlichen Vorschriften einhält;
11) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt und Nachweis durch Kopie des Versicherungsscheins;
12) Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sämtliche kundenrelevanten Dokumente in deutscher Sprache vorlegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A. Allgemeine Hinweise zur Eignungsprüfung
Auf die Allgemeinen Hinweise in Abschnitt III.2.1) (Textziffer A.) der Bekanntmachung wird Bezug genommen.
Mindeststandards:
B. Erklärungen und Nachweise zu Abschnitt III.2.2) der Bekanntmachung
Folgende Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen:
1) Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto in Euro);
2) Angabe der durchschnittlichen Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A. Allgemeine Hinweise zur Eignungsprüfung.
Auf die Allgemeinen Hinweise in Abschnitt III.2.1) (Textziffer A.) der Bekanntmachung wird Bezug genommen.
B. Erklärungen und Nachweise zu Abschnitt III.2.3) der Bekanntmachung.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen:
1) Nachweis implementierter Qualitätsmanagement-Systeme (z.B. DIN EN ISO-9001, RAL-Gütezeichen Personaldienstleistungen) (nur informatorisch).
Mindeststandards:
B. Erklärungen und Nachweise zu Abschnitt III.2.3) der Bekanntmachung.
2) Angabe von Referenzen aus vergleichbaren Projekten. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss für jedes Fachlos, für das er/sie sich bewirbt, mindestens eine Referenz angeben. Diese muss den von der FMS-SG bzw. der FMS-WM im jeweiligen Fachlos
- Los 1 – Finance & Risk (für FMS-SG),
- Los 2 – Operations (Credit und Market Operations) (für FMS-SG),
- Los 3 – Asset Management (für FMS-SG),
- Los 4 – Information Technology & Services (für FMS-SG),
- Los 5 – Human Resources (für FMS-SG) und
- Los 6 – Querschnitts- bzw. Unterstützungsaufgaben zwischen den Losen 1-5 (für FMS-SG)
- Los 7 – Finance & Risk (für FMS-WM),
- Los 8 – Information Technology & Services (für FMS-WM) und
- Los 9 – Stabs- und Supportfunktionen (für FMS-WM)
nachgefragten Leistungsbereich betreffen, darf nicht länger als 3 (drei) Jahre zurück liegen und muss zwingend folgenden Inhalt aufweisen:
- Name des Auftraggebers,
- Dauer und Zeitraum der Leistungserbringung,
- Beschreibung des betroffenen Leistungsbereichs und des inhaltlichen Umfangs der Leistungserbringung;
- Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter und der besetzten Positionen unter Angabe des Levels/ der Seniorität der eingesetzten Mitarbeiter.
Ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft, der/die sich für ein Fachlos „Finance & Risk“ bewirbt, muss daher mindestens eine Referenz über Zeitarbeitsdienstleistungen im Bereich „Finance & Risk“ vorlegen, um für dieses Los geeignet sein zu können; entsprechendes gilt für die übrigen Fachlose.
Ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft, der/die sich für ein Fachlos „Finance & Risk“ bewirbt, muss daher mindestens eine Referenz über Zeitarbeitsdienstleistungen im Bereich „Finance & Risk“ vorlegen, um für dieses Los geeignet sein zu können; entsprechendes gilt für die übrigen Fachlose.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine besondere Rechtsform ist nicht erforderlich, jedoch müssen sich die Mitglieder einer Bietergemeinschaft zu einer gesamtschuldnerischen Haftung (§ 421 BGB) gegenüber dem Auftraggeber verpflichten (vgl. hierzu auch Ziffer III.2.1).
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Einsatz von Nachunternehmern (Subunternehmern) ist wegen der besonderen rechtlichen Anforderungen an Arbeitnehmerüberlassungen nicht gestattet.
Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 27
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 49
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Harmonisierung mit Vertragslaufzeiten (Wechsel zum Halbjahr).
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-05-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: FMS Wertmanagement Service GmbH
Postanschrift: Freisingerstr. 11
Postort: Unterschleißheim
Postleitzahl: 85716
Kontakt
Kontaktperson: Jochen Fahrbach
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-06-07 📅
Datum des Endes: 2017-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Zeitarbeitsdienstleistungen_2013
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabeunterlagen, bestehend aus den Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A), zwingend zu verwendenden Formblättern (Vergabeunterlage B), dem vorgegebenen Rahmenvertrag für die Leistungserbringung gegenüber der FMS-SG (Vergabeunterlage C) sowie dem vorgegebenen Rahmenvertrag für die Leistungserbringung gegenüber der FMS-WM (Vergabeunterlage D), sind unter den zuvor genannten Kontaktdaten bei der FMS-WM anzufordern.
1) Die Vergabeunterlagen, bestehend aus den Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A), zwingend zu verwendenden Formblättern (Vergabeunterlage B), dem vorgegebenen Rahmenvertrag für die Leistungserbringung gegenüber der FMS-SG (Vergabeunterlage C) sowie dem vorgegebenen Rahmenvertrag für die Leistungserbringung gegenüber der FMS-WM (Vergabeunterlage D), sind unter den zuvor genannten Kontaktdaten bei der FMS-WM anzufordern.
2) Die Vergabeunterlagen werden nur übersandt, wenn der Bieter / die Bietergemeinschaft zuvor die bei den o.g. Kontaktstellen als Vordruck erhältliche Vertraulichkeitserklärung gegenüber der Vergabestelle abgibt.
3) Die schriftlichen Angebote und sämtliche dazu gehörigen Unterlagen sind bis zum 17. Mai 2013, 12.00 Uhr, zwingend in einem fest verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen und wie folgt eindeutig zu kennzeichnen:
„Angebot im Vergabeverfahren „Zeitarbeitsdienstleistungen“
Nicht vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen!
Persönlich und ungeöffnet zu Händen von Herrn Jochen Fahrbach“
Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, ausgeschlossen werden, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
Das Angebot muss handschriftlich unterzeichnet sein. Auf elektronischem Wege sowie per Telefax übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Die Angebote sind schriftlich, d.h. im Original und unterschrieben per Post einzureichen.
Die postalisch übersandten Angebote müssen zusätzlich zur Papierversion mit der Originalunterschrift eine Kopie in Papierform sowie eine CD-Rom/DVD mit dem eingescannten Angebot im pdf-Format enthalten.
4) Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst summarisch auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Angebote nicht ordnungsgemäß vorliegen und zwar auch bei fehlenden Unterschriften (mit Ausnahme des Angebotsblatts), fehlenden Angaben auf Formblättern, widersprüchlichen Angaben auf Formblättern sowie der Einreichung von Kopien statt Originalen, sofern Originale erforderlich sind. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch nicht bei fehlenden Preisangaben, es sei denn die Ausnahme des § 16 Abs. 2 Satz 2 VOL/A ist einschlägig.
4) Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst summarisch auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Angebote nicht ordnungsgemäß vorliegen und zwar auch bei fehlenden Unterschriften (mit Ausnahme des Angebotsblatts), fehlenden Angaben auf Formblättern, widersprüchlichen Angaben auf Formblättern sowie der Einreichung von Kopien statt Originalen, sofern Originale erforderlich sind. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch nicht bei fehlenden Preisangaben, es sei denn die Ausnahme des § 16 Abs. 2 Satz 2 VOL/A ist einschlägig.
Zur Wahrung der Angebotsfrist ist die Einreichung einer Kopie statt Originalen möglich; allerdings muss das Original nachgereicht werden. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Angeboten.
Entscheidet sich die Auftraggeberin zur Nachforderung von Dokumenten, so wird sie diskriminierungsfrei alle Bieter, die fristgerecht ein Angebot vorgelegt haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen unter Setzung einer Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird die Auftraggeberin den Bietern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.
Entscheidet sich die Auftraggeberin zur Nachforderung von Dokumenten, so wird sie diskriminierungsfrei alle Bieter, die fristgerecht ein Angebot vorgelegt haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen unter Setzung einer Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird die Auftraggeberin den Bietern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.
Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum 17. Mai 2013, 12.00 Uhr, vorlagen.
5) Änderungen an den Vergabeunterlagen – hierzu gehören auch die Formblätter und der Vertrag einschließlich seiner Anhänge – sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Angebote dürfen weder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters enthalten noch auf diese verweisen. Eine Nichtbeachtung dieser Anforderung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
6) Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen (z. B. als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft) führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaft und/oder des betreffenden Bieters, falls diese nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs ausgeschlossen ist.
6) Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen (z. B. als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft) führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaft und/oder des betreffenden Bieters, falls diese nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs ausgeschlossen ist.
7) Enthalten diese Bekanntmachung oder die weiteren Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so haben die Bieter die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform hinzuweisen.
7) Enthalten diese Bekanntmachung oder die weiteren Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so haben die Bieter die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform hinzuweisen.
8) Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
9) Ausländische Bewerber / Bewerbergemeinschaften haben gleichwertige Nachweise / Auszüge ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen einzureichen. Bei Nachweisen / Auszügen in einer Fremdsprache ist eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
9) Ausländische Bewerber / Bewerbergemeinschaften haben gleichwertige Nachweise / Auszüge ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen einzureichen. Bei Nachweisen / Auszügen in einer Fremdsprache ist eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
10) Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser EU-Bekanntmachung um eine freiwillige Bekanntmachung handelt, da es sich bei der Beschaffung von Zeitarbeitsdienstleistungen um die Beschaffung von sog. nicht-prioritären Dienstleistungen (vgl. Anhang I B der VOL/A, CPC-Referenz-Nr. 872) handelt.
10) Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser EU-Bekanntmachung um eine freiwillige Bekanntmachung handelt, da es sich bei der Beschaffung von Zeitarbeitsdienstleistungen um die Beschaffung von sog. nicht-prioritären Dienstleistungen (vgl. Anhang I B der VOL/A, CPC-Referenz-Nr. 872) handelt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten insbesondere die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Eine verspätet erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Eine verspätet erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2013/S 084-142639 (2013-04-26)
Ergänzende Angaben (2013-05-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
1) Die Vergabeunterlagen, bestehend aus den Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A), zwingend zu verwendenden Formblättern (Vergabeunterlage B), dem vorgegebenen Rahmenvertrag für die Leistungserbringung gegenüber der FMS-SG (Vergabeunterlage C) sowie dem vorgegebenen Rahmenvertrag für die Leistungserbringung gegenüber der FMS-WM (Vergabeunterlage D), sind unter den zuvor genannten Kontaktdaten bei der FMS-WM anzufordern.
2) Die Vergabeunterlagen werden nur übersandt, wenn der Bieter / die Bietergemeinschaft zuvor die bei den o.g. Kontaktstellen als Vordruck erhältliche Vertraulichkeitserklärung gegenüber der Vergabestelle abgibt.
3) Die schriftlichen Angebote und sämtliche dazu gehörigen Unterlagen sind bis zum 17.5.2013, 12:00 Uhr, zwingend in einem fest verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen und wie folgt eindeutig zu kennzeichnen:
„Angebot im Vergabeverfahren „Zeitarbeitsdienstleistungen“
Nicht vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen!
Persönlich und ungeöffnet zu Händen von Herrn Jochen Fahrbach“
Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, ausgeschlossen werden, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
Das Angebot muss handschriftlich unterzeichnet sein. Auf elektronischem Wege sowie per Telefax übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Die Angebote sind schriftlich, d.h. im Original und unterschrieben per Post einzureichen.
Die postalisch übersandten Angebote müssen zusätzlich zur Papierversion mit der Originalunterschrift eine Kopie in Papierform sowie eine CD-Rom/DVD mit dem eingescannten Angebot im pdf-Format enthalten.
4) Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst summarisch auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Angebote nicht ordnungsgemäß vorliegen und zwar auch bei fehlenden Unterschriften (mit Ausnahme des Angebotsblatts), fehlenden Angaben auf Formblättern, widersprüchlichen Angaben auf Formblättern sowie der Einreichung von Kopien statt Originalen, sofern Originale erforderlich sind. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch nicht bei fehlenden Preisangaben, es sei denn die Ausnahme des § 16 Abs. 2 Satz 2 VOL/A ist einschlägig.
Zur Wahrung der Angebotsfrist ist die Einreichung einer Kopie statt Originalen möglich; allerdings muss das Original nachgereicht werden. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Angeboten.
Entscheidet sich die Auftraggeberin zur Nachforderung von Dokumenten, so wird sie diskriminierungsfrei alle Bieter, die fristgerecht ein Angebot vorgelegt haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen unter Setzung einer Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird die Auftraggeberin den Bietern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.
Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum 17.5.2013, 12:00 Uhr, vorlagen.
5) Änderungen an den Vergabeunterlagen – hierzu gehören auch die Formblätter und der Vertrag einschließlich seiner Anhänge – sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Angebote dürfen weder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters enthalten noch auf diese verweisen. Eine Nichtbeachtung dieser Anforderung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
6) Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen (z. B. als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft) führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaft und/oder des betreffenden Bieters, falls diese nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs ausgeschlossen ist.
7) Enthalten diese Bekanntmachung oder die weiteren Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so haben die Bieter die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform hinzuweisen.
8) Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
9) Ausländische Bewerber / Bewerbergemeinschaften haben gleichwertige Nachweise / Auszüge ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen einzureichen. Bei Nachweisen / Auszügen in einer Fremdsprache ist eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
10) Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser EU-Bekanntmachung um eine freiwillige Bekanntmachung handelt, da es sich bei der Beschaffung von Zeitarbeitsdienstleistungen um die Beschaffung von sog. nicht-prioritären Dienstleistungen (vgl. Anhang I B der VOL/A, CPC-Referenz-Nr. 872) handelt.
1) Die Vergabeunterlagen, bestehend aus den Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A), zwingend zu verwendenden Formblättern (Vergabeunterlage B), dem vorgegebenen Rahmenvertrag für die Leistungserbringung gegenüber der FMS-SG (Vergabeunterlage C) sowie dem vorgegebenen Rahmenvertrag für die Leistungserbringung gegenüber der FMS-WM (Vergabeunterlage D), sind unter den zuvor genannten Kontaktdaten bei der FMS-WM anzufordern.
2) Die Vergabeunterlagen werden nur übersandt, wenn der Bieter / die Bietergemeinschaft zuvor die bei den o.g. Kontaktstellen als Vordruck erhältliche Vertraulichkeitserklärung gegenüber der Vergabestelle abgibt.
3) Die schriftlichen Angebote und sämtliche dazu gehörigen Unterlagen sind bis zum 17.5.2013, 12:00 Uhr, zwingend in einem fest verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen und wie folgt eindeutig zu kennzeichnen:
„Angebot im Vergabeverfahren „Zeitarbeitsdienstleistungen“
Nicht vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen!
Persönlich und ungeöffnet zu Händen von Herrn Jochen Fahrbach“
Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, ausgeschlossen werden, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
Das Angebot muss handschriftlich unterzeichnet sein. Auf elektronischem Wege sowie per Telefax übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Die Angebote sind schriftlich, d.h. im Original und unterschrieben per Post einzureichen.
Die postalisch übersandten Angebote müssen zusätzlich zur Papierversion mit der Originalunterschrift eine Kopie in Papierform sowie eine CD-Rom/DVD mit dem eingescannten Angebot im pdf-Format enthalten.
4) Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst summarisch auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Angebote nicht ordnungsgemäß vorliegen und zwar auch bei fehlenden Unterschriften (mit Ausnahme des Angebotsblatts), fehlenden Angaben auf Formblättern, widersprüchlichen Angaben auf Formblättern sowie der Einreichung von Kopien statt Originalen, sofern Originale erforderlich sind. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch nicht bei fehlenden Preisangaben, es sei denn die Ausnahme des § 16 Abs. 2 Satz 2 VOL/A ist einschlägig.
Zur Wahrung der Angebotsfrist ist die Einreichung einer Kopie statt Originalen möglich; allerdings muss das Original nachgereicht werden. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Angeboten.
Entscheidet sich die Auftraggeberin zur Nachforderung von Dokumenten, so wird sie diskriminierungsfrei alle Bieter, die fristgerecht ein Angebot vorgelegt haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen unter Setzung einer Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird die Auftraggeberin den Bietern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.
Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum 17.5.2013, 12:00 Uhr, vorlagen.
5) Änderungen an den Vergabeunterlagen – hierzu gehören auch die Formblätter und der Vertrag einschließlich seiner Anhänge – sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Angebote dürfen weder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters enthalten noch auf diese verweisen. Eine Nichtbeachtung dieser Anforderung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
6) Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen (z. B. als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft) führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaft und/oder des betreffenden Bieters, falls diese nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs ausgeschlossen ist.
7) Enthalten diese Bekanntmachung oder die weiteren Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so haben die Bieter die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform hinzuweisen.
8) Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
9) Ausländische Bewerber / Bewerbergemeinschaften haben gleichwertige Nachweise / Auszüge ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen einzureichen. Bei Nachweisen / Auszügen in einer Fremdsprache ist eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
10) Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser EU-Bekanntmachung um eine freiwillige Bekanntmachung handelt, da es sich bei der Beschaffung von Zeitarbeitsdienstleistungen um die Beschaffung von sog. nicht-prioritären Dienstleistungen (vgl. Anhang I B der VOL/A, CPC-Referenz-Nr. 872) handelt.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (400)
2. Qualität des Personal-Recruiting-Konzepts (250)
3. Prozess der Einweisung und des Einsatzes des Mitarbeiters (100)
4. Betreuung des Mitarbeiters während des Einsatzes (100)
5. Personalentwicklungsprozess (100)
6. Evaluation (50)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-02 📅
Name: OPUS ONE Recruitment GmbH
Postanschrift: Prinzregentenstraße 11a
Postort: München
Postleitzahl: 80338
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: DIS Deutscher Industrieservice AG
Postanschrift: Niederkasseler Lohweg 18
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40547
3️⃣
4️⃣
5️⃣
Name: MoRe Mobile Ressourcen GmbH
Postanschrift: Janderstraße 7-8
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68199