Rathaus Abbruch, Entsorgung und Schadstoffsanierung Die Stadt Ratingen plant den Teilneubau des Rathauses an der Minoritenstraße in Ratingen. Es besteht aus 3 Gebäudeteilen, die sich U-förmig um einen Vorplatz gruppieren. Das Hauptgebäude, das mittig zwischen dem Westflügel und dem Ostflügel angeordnet ist, besteht aus Kellergeschoss, Erdgeschoss sowie 7 Obergeschossen. Es ist vorgesehen, die bestehende Bausubstanz bis auf die Erdgeschossfußbodenplatte abzubrechen und Haupttrakt und Ostflügel neu zu bauen. In dem Westflügel, der ebenfalls mit dem Hauptgebäude verbunden ist, wird eine Schadstoffsanierung und eine Entkernung durchgeführt. Abbruch Hauptgebäude: — Bruttorauminhalt Hauptgebäude: 21.775,00 m³, — Geschossdecken [Stahlbeton]: 1 442 [m³], — Massivwände [Stahlbeton]: 645 [m³], — Massivbrüstungen [Stahlbeton]: 255 [m³]. Abbruch Ostflügel: — Bruttorauminhalt Ostflügel: 3.150,00 m³, — Geschossdecken [Stahlbeton]: 190 [m³], — Massivwände [Stahlbeton]: 90 [m³], — Massivbrüstungen [Stahlbeton]: 26 [m³].
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-27.
Auftragsbekanntmachung (2013-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abbrucharbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbrucharbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Ratingen, Der Bürgermeister, Rechtsamt, Zentrale Vergabeverwaltung
Postanschrift: Minoritenstr. 2-6
Postleitzahl: 40878
Postort: Ratingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.ratingen.de🌏
E-Mail: zvv@ratingen.de📧
Telefon: +49 21025503009📞
Fax: +49 21025509300 📠
— Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen;
— Die Stadt Ratingen übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden, deren Betreiber dazu nicht von der ausschreibenden Stelle legitimiert wurden. Legitimiert wurden nur das Amtsblatt der EU, www.bund.de, und die Firma Bi-Medien;
— Die Vergabeunterlagen werden nicht postalisch versandt;
— Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und diese Angebotsaufforderung sind spätestens am 7. Tage vor dem Tag der Angebotseröffnung (somit spätestens eingehend am 3.10.2013) bei der genannten Vergabestelle in Textform anzufordern;
— Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 19 EG VOB/A;
— Die Sprache ist Deutsch (gilt für Angebote und kompletten schriftlichen und mündlichen Verkehr);
— Eine Rüge nach § 107 Absatz 3 Nr. 1 GWB gilt bei diesem Vergabeverfahren nur dann als unverzüglich bei der Stadt Ratingen, Rechtsamt, Zentrale Vergabeverwaltung per Briefpost oder per Telefax eingelegt, wenn eine der folgenden weiteren Voraussetzungen vorliegt:
a) Eingang während der Angebotsfrist spätestens am siebten Kalendertage nach Besuch des Projektraumes auf dem Vergabemarktplatz(www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/) oder
b) Eingang während der Frist nach § 101a Absatz 1 GWB spätestens am siebten Kalendertage nach Versand der Benachrichtigung über die Informations- und Wartepflicht.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5YYJR.
— Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen;
— Die Stadt Ratingen übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden, deren Betreiber dazu nicht von der ausschreibenden Stelle legitimiert wurden. Legitimiert wurden nur das Amtsblatt der EU, www.bund.de, und die Firma Bi-Medien;
— Die Vergabeunterlagen werden nicht postalisch versandt;
— Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und diese Angebotsaufforderung sind spätestens am 7. Tage vor dem Tag der Angebotseröffnung (somit spätestens eingehend am 3.10.2013) bei der genannten Vergabestelle in Textform anzufordern;
— Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 19 EG VOB/A;
— Die Sprache ist Deutsch (gilt für Angebote und kompletten schriftlichen und mündlichen Verkehr);
— Eine Rüge nach § 107 Absatz 3 Nr. 1 GWB gilt bei diesem Vergabeverfahren nur dann als unverzüglich bei der Stadt Ratingen, Rechtsamt, Zentrale Vergabeverwaltung per Briefpost oder per Telefax eingelegt, wenn eine der folgenden weiteren Voraussetzungen vorliegt:
a) Eingang während der Angebotsfrist spätestens am siebten Kalendertage nach Besuch des Projektraumes auf dem Vergabemarktplatz(www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/) oder
b) Eingang während der Frist nach § 101a Absatz 1 GWB spätestens am siebten Kalendertage nach Versand der Benachrichtigung über die Informations- und Wartepflicht.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5YYJR.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rathaus Abbruch, Entsorgung und Schadstoffsanierung
Die Stadt Ratingen plant den Teilneubau des Rathauses an der Minoritenstraße in Ratingen. Es besteht aus 3 Gebäudeteilen, die sich U-förmig um einen Vorplatz gruppieren. Das Hauptgebäude, das mittig zwischen dem Westflügel und dem Ostflügel angeordnet ist, besteht aus Kellergeschoss, Erdgeschoss sowie 7 Obergeschossen. Es ist vorgesehen, die bestehende Bausubstanz bis auf die Erdgeschossfußbodenplatte abzubrechen und Haupttrakt und Ostflügel neu zu bauen. In dem Westflügel, der ebenfalls mit dem Hauptgebäude verbunden ist, wird eine Schadstoffsanierung und eine Entkernung durchgeführt.
Die Stadt Ratingen plant den Teilneubau des Rathauses an der Minoritenstraße in Ratingen. Es besteht aus 3 Gebäudeteilen, die sich U-förmig um einen Vorplatz gruppieren. Das Hauptgebäude, das mittig zwischen dem Westflügel und dem Ostflügel angeordnet ist, besteht aus Kellergeschoss, Erdgeschoss sowie 7 Obergeschossen. Es ist vorgesehen, die bestehende Bausubstanz bis auf die Erdgeschossfußbodenplatte abzubrechen und Haupttrakt und Ostflügel neu zu bauen. In dem Westflügel, der ebenfalls mit dem Hauptgebäude verbunden ist, wird eine Schadstoffsanierung und eine Entkernung durchgeführt.
Abbruch Hauptgebäude:
— Bruttorauminhalt Hauptgebäude: 21.775,00 m³,
— Geschossdecken [Stahlbeton]: 1 442 [m³],
— Massivwände [Stahlbeton]: 645 [m³],
— Massivbrüstungen [Stahlbeton]: 255 [m³].
Abbruch Ostflügel:
— Bruttorauminhalt Ostflügel: 3.150,00 m³,
— Geschossdecken [Stahlbeton]: 190 [m³],
— Massivwände [Stahlbeton]: 90 [m³],
— Massivbrüstungen [Stahlbeton]: 26 [m³].
Referenznummer: 30 ZV 250/13 B
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rathaus, Minoritenstr. 2–6, 40878 Ratingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— mit dem Angebot: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (vol 5b EG ergänzt durch die Stadt Ratingen um die Eigenerklärung zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit/Gesetzestreue);
— mit dem Angebot: Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (VOL 5f EG) Dies gilt für die Bieter/innen bei Angebotsabgabe als auch für deren Subunternehmer/innen, Sub-Subunternehmer/innen usw. sobald diese feststehen. Entsprechendes gilt auch für die Verleiher von Arbeitskräften;
— mit dem Angebot: Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (VOL 5f EG) Dies gilt für die Bieter/innen bei Angebotsabgabe als auch für deren Subunternehmer/innen, Sub-Subunternehmer/innen usw. sobald diese feststehen. Entsprechendes gilt auch für die Verleiher von Arbeitskräften;
— mit dem Angebot: Verpflichtungserklärung nach § 18 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (VOL 5g EG);
— Verpflichtungserklärung nach § 19 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (VOL 5i EG);
— Auf Verlangen der Vergabestelle sind von den Unternehmen, deren Angerbote in die engere Wahl für eine Auftragsvergabe kommen, vorzulegen: Fotokopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, einer Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft jeweils nicht älter als 12 Monate im Zeitpunkt der Submission. Wenn eine Unterlage den Hinweis "gilt nur im Original" o. ä. enthält, ist zwingend das Original (keine Fotokopie) vorzulegen;
— Auf Verlangen der Vergabestelle sind von den Unternehmen, deren Angerbote in die engere Wahl für eine Auftragsvergabe kommen, vorzulegen: Fotokopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, einer Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft jeweils nicht älter als 12 Monate im Zeitpunkt der Submission. Wenn eine Unterlage den Hinweis "gilt nur im Original" o. ä. enthält, ist zwingend das Original (keine Fotokopie) vorzulegen;
— Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW).
— Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, gegliedert nach Entkernung, Schadstoffsanierung, Abbruch;
(2) Fotokopie der Bescheinigung des Versicherers über eine Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 3.000.000,- EUR für Personenschäden sowie mindestens 5.000.000,- EUR für sonstige Schäden von einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Fotokopie der Bescheinigung des Versicherers über eine Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 3.000.000,- EUR für Personenschäden sowie mindestens 5.000.000,- EUR für sonstige Schäden von einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Es müssen 3 (drei) einschlägige Referenzen über vergleichbare Projekte, für mindestens 500 000 EUR Netto im Jahr, für die letzten 3 (drei) Geschäftsjahre in Schadstoffsanierung, Abbruch und Entsorgung mit mindestens folgenden Angaben vorgelegt werden:
(1) Es müssen 3 (drei) einschlägige Referenzen über vergleichbare Projekte, für mindestens 500 000 EUR Netto im Jahr, für die letzten 3 (drei) Geschäftsjahre in Schadstoffsanierung, Abbruch und Entsorgung mit mindestens folgenden Angaben vorgelegt werden:
— Ansprechpartner;
— Art der ausgeführten Leistung;
— Auftragssumme;
— Ausführungszeitraum;
— stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen (Schadstoffsanierung, Abbruch und Entsorgung);
— Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
— Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung.
(2) Durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten der letzten 3 Geschäftsjahre gegliedert nach Berufsgruppen.
(3) Für Bauleistungen dieser Art zur Verfügung stehendes, technisches Personal, gegliedert nach Leitung und Ausführung.
(4) Auszug von Verbandsmitgliedschaften.
(5) Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519: mindestens 4 Personen, die sich während der Schadstoffsanierungsarbeiten ständig auf der Baustelle befinden, müssen einen Sachkunde-nachweis nach TRGS 519 (TRGS 519,Punkt 2.7) besitzen, oder einen gleichwertigen Nachweis, eine gleichwertige Eignung des EU - Mitgliedsstaates, in dem der Bieter/die Bieterin ihren Sitz hat. Gleichwertigkeit bedeutet dabei, dass folgende Vorgaben aus der TRGS 519 als Mindestanforderung erfüllt sind:
(5) Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519: mindestens 4 Personen, die sich während der Schadstoffsanierungsarbeiten ständig auf der Baustelle befinden, müssen einen Sachkunde-nachweis nach TRGS 519 (TRGS 519,Punkt 2.7) besitzen, oder einen gleichwertigen Nachweis, eine gleichwertige Eignung des EU - Mitgliedsstaates, in dem der Bieter/die Bieterin ihren Sitz hat. Gleichwertigkeit bedeutet dabei, dass folgende Vorgaben aus der TRGS 519 als Mindestanforderung erfüllt sind:
Zulassung:
Abbruch- und Sanierungsarbeiten an Asbestprodukten dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens ist der Nachweis der ausreichenden personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung zu erbringen.
Abbruch- und Sanierungsarbeiten an Asbestprodukten dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens ist der Nachweis der ausreichenden personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung zu erbringen.
Sachkundige Personen:
Sachkundig sind Personen, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen haben und mit den einschlägigen staatlichen Schutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und dem Stand der Technik so vertraut sind, dass sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beurteilen können. Der Nachweis der Sachkunde wird erbracht durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen (Lehrgangsinhalt siehe Anlagen 3 und 4 zu der TRGS). Die erfolgreiche Teilnahme ist durch eine Prüfung nachzuweisen.
Sachkundig sind Personen, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen haben und mit den einschlägigen staatlichen Schutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und dem Stand der Technik so vertraut sind, dass sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beurteilen können. Der Nachweis der Sachkunde wird erbracht durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen (Lehrgangsinhalt siehe Anlagen 3 und 4 zu der TRGS). Die erfolgreiche Teilnahme ist durch eine Prüfung nachzuweisen.
(6) Herstellerqualifikation Schweißen Klasse D (oder höher), nach DIN 18800, Teil 7.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft 5,0 %;
Gewährleistungsbürgschaft 3,0 %.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOB/B
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gegenüber der Auftraggeberin (nähere Einzelheiten: siehe Vergabeunterlagen).
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-10 📅
Öffnungsort: Stadt Ratingen, Mnoritenstr. 2–6, 40878 Ratingen, Büro 422.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ratingen, Mnoritenstr. 2–6, 40878 Ratingen, Büro 422.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-06 📅
Datum des Endes: 2015-02-15 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 30 ZV 250/13 B
Zusätzliche Informationen
— Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen;
— Die Stadt Ratingen übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden, deren Betreiber dazu nicht von der ausschreibenden Stelle legitimiert wurden. Legitimiert wurden nur das Amtsblatt der EU, www.bund.de, und die Firma Bi-Medien;
— Die Stadt Ratingen übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden, deren Betreiber dazu nicht von der ausschreibenden Stelle legitimiert wurden. Legitimiert wurden nur das Amtsblatt der EU, www.bund.de, und die Firma Bi-Medien;
— Die Vergabeunterlagen werden nicht postalisch versandt;
— Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und diese Angebotsaufforderung sind spätestens am 7. Tage vor dem Tag der Angebotseröffnung (somit spätestens eingehend am 3.10.2013) bei der genannten Vergabestelle in Textform anzufordern;
— Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 19 EG VOB/A;
— Die Sprache ist Deutsch (gilt für Angebote und kompletten schriftlichen und mündlichen Verkehr);
— Eine Rüge nach § 107 Absatz 3 Nr. 1 GWB gilt bei diesem Vergabeverfahren nur dann als unverzüglich bei der Stadt Ratingen, Rechtsamt, Zentrale Vergabeverwaltung per Briefpost oder per Telefax eingelegt, wenn eine der folgenden weiteren Voraussetzungen vorliegt:
— Eine Rüge nach § 107 Absatz 3 Nr. 1 GWB gilt bei diesem Vergabeverfahren nur dann als unverzüglich bei der Stadt Ratingen, Rechtsamt, Zentrale Vergabeverwaltung per Briefpost oder per Telefax eingelegt, wenn eine der folgenden weiteren Voraussetzungen vorliegt:
a) Eingang während der Angebotsfrist spätestens am siebten Kalendertage nach Besuch des Projektraumes auf dem Vergabemarktplatz(www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/) oder
b) Eingang während der Frist nach § 101a Absatz 1 GWB spätestens am siebten Kalendertage nach Versand der Benachrichtigung über die Informations- und Wartepflicht.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5YYJR.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Düsseldorf, Vergabekammer
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de📧
Telefon: +49-211-475-3131📞
Internetadresse: www.BezReg-Duesseldorf.NRW.de🌏
Fax: +49-211-475-3989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Beachtung/Berücksichtigung der Rechtsbehelfsfrist nach § 107 Absatz 3 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen (Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Beachtung/Berücksichtigung der Rechtsbehelfsfrist nach § 107 Absatz 3 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen (Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: siehe oben
Quelle: OJS 2013/S 167-289435 (2013-08-27)