Rechenzentrum und Server für die IT der KfW

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Anstalt öffentlichen Rechts nach den Vorschriften des KfW-Gesetzes mit Hauptsitz in Frankfurt am Main. Die KfW befindet sich im Besitz des Bundes und der Länder. Sie ist Förderbank der deutschen Wirtschaft und Entwicklungsbank für Transformations- und Schwellenländer. Die KfW verfügt über eine komplexe und stark vernetzte IT-Anwendungs- sowie Infrastrukturlandschaft.
Die KfW plant die Vergabe von Rechenzentrumsdienstleistungen und des Betriebs der an den heutigen Standorten Frankfurt am Main, Berlin und Bonn bestehenden Infrastrukturen sowie deren zukünftige Erweiterung. Auftragsgegenstand ist der dauerhafte Betrieb und die Betreuung der Rechenzentrums-Infrastruktur, einschließlich der RZ-Netzwerk-Komponenten, der Storage-Systeme, der Großrechner und Server einschließlich der Hardware, der Betriebssysteme und der betriebssystemnahen Software-Komponenten (ca. 11 000 MIPS, ca. 1 100 Server, ca. 850 TB Storage).
Der geplante Leistungsumfang beinhaltet insbesondere:
- Housing (z.B. Rechenzentrumsfläche, Rechenzentrums-Klima- und Stromversorgung, Rechenzentrums-Netzwerk und -Connectivity, Physical Security);
- Hosting (z.B. Bereitstellung und Betrieb von HW einschließlich Wartung der Betriebssystem-Plattformen, derzeit z/OS, z/VM, Linux, Unix, Windows);
- Bereitstellung und Betrieb der Serverkomponenten (z.B. Monitoring, Backup / Restore, Patchmanagement, Virenschutz);
- Bereitstellung und Betrieb der Storage-, Datensicherungs- und Archiv-Infrastruktur einschließlich Durchführung der Datensicherungen nach festgelegten Policies;
- 24*7 – Überwachung und Störungsbearbeitung (Leitstand) von Infrastrukturkomponenten (Netzwerk, Storage, Großrechner, Server);
- Rechenzentrums- und Server-Infrastruktur-Beratung und -Projekte.
Teilweise vom Leistungsumfang umfasst sein werden:
- Strategie, Architektur, Service Design, Service Transition, Continual Improvements;
- IT-Service-Continuity;
- IT-Security und Compliance.
Bei der KfW verbleiben insbesondere:
- IT-User Helpdesk;
- Identity Management und Access Management (Vergabe von User-Zugangsrechten).
Neben der Vergabe des vorstehend genannten Dienstleistungsauftrags beabsichtigt die KfW eine Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer abzuschließen. Von dieser Vereinbarung sind folgende Leistungen erfasst:
- Lieferung von Hardware (z.B. Server, Storage, Ersatzteile / Upgrades);
- Lieferung von Lizenzen für Betriebs-Software (z.B. Betriebssysteme, Middleware, Datenbanken, Lizenzerweiterungen bei Kapazitätserweiterungen oder bei sonstigen Upgrades);
- Bereitstellung und Betrieb von Datenbanken und Middleware (z.B. ORACLE, DB2 LUW, IBM Websphere AS, MQ);
- Bereitstellung und Betrieb der Utility-Server (z.B. E-Mail, Sharepoint, Citrix);
- Bereitstellung und Betrieb von Anwendungen (z.B. SAP-Basisbetrieb);
- Bereitstellung von Entwicklungs- und Testsystemen z.B. auch als flexible „private Cloud“ Umgebung;
- Aufbau und Betrieb des KfW-Service-Managements und der KfW-Service-Integration einschl. Prozesse und Tools (z.B. HP ServiceManager);
- 24*7 – Überwachung und Störungsbearbeitung (Leitstand) von Anwendungen einschl. Batchbetrieb;
- Software-Paketierung für Clients;
- Bereitstellung von vom Auftraggeber freigegebenen Paketen auf einer SW-Verteilungsinfrastruktur zur Verteilung auf die Endgeräte durch den Auftraggeber und
- Unterstützung bei der Erstellung und Pflege eines Satzes von standardisierten Client-Images, Bereitstellung der Images auf Infrastrukturkomponenten zur Nutzung für Installationen durch den Auftraggeber.
Die vorstehend beschriebenen Leistungen stehen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Re-chenzentrums. Klarstellend ist zu erwähnen, dass über die Rahmenvereinbarung beschaffte Hardware und Software gegebenenfalls im Eigentum der KfW verbleiben bzw. übergehen sollen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung richtet sich wegen der sachlich-technischen Verknüpfung mit dem Dienstleistungsauftrag nach dessen Länge. Der Umfang und die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden der Leistungsbeschreibung zu entnehmen sein; hierbei wird die Auftraggeberin bestehende Rahmenvereinbarungen berücksichtigen.
Soweit die Leistungsbeschreibung hierfür Raum lässt, ermuntert die KfW die Unternehmen, innovative Lösungsvorschläge für Bereiche zu unterbreiten, die im direkten Zusammenhang mit den in dieser Bekanntmachung genannten Leistungsbereichen stehen. Derartige Lösungsvorschläge und ihre Umsetzung sind ausdrücklich vom Umfang dieses Auftrags umfasst. Der Nutzen einer derartigen Lösung kann neben Kosteneinsparungen auch eine Steigerung der Effizienz im Tagesgeschäft oder eine Erhöhung der Servicequalität bei gleichbleibendem Preis sein.
Der Beginn der Transitionsphase, die der Leistungserbringung in vollem Umfang durch den Service Provider vorausgeht, ist derzeit für Ende 2. / Anfang 3. Quartal 2014 vorgesehen.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind vom Auftragnehmer als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne von § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) im Einklang mit dem anwendbaren deutschen Bundesdatenschutzgesetz sowie weiterer branchenüblicher Qualitäts-, Prozess- und Sicherheitsstandards zu erbringen. Die Erbringung der Leistungen muss vom Bewerber so strukturiert werden, dass den Anforderungen des BDSG sowie sämtlichen Vertraulichkeitsanforderungen Rechnung getragen wird. Die ausgeschriebene Leistung ist gemäß den regulatorischen Anforderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) und der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk“ eine „wesentliche Auslagerung“. Der Bewerber gestattet die Durchführung von Revisionen und Prüfungen durch die Auftraggeberin, deren Prüfer oder Mitarbeiter der BaFin, um die Einhaltung der bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben sicher zu stellen.
Die KfW erbringt heute auch IT-Dienstleistungen für Konzerntöchter (z.B. IPEX Bank, DEG). Diese IT-Dienstleistungen sollen ebenfalls vom Auftragnehmer übernommen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-05-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Server
Menge oder Umfang: Siehe unter II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Server 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de 🌏
E-Mail: kfw-rzundserver@freshfields.com 📧
Telefon: +49 3020283600 📞
Fax: +49 3020283766 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-17 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 097-165850
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Grund dafür ist, dass im Hinblick auf die von der KfW benötigten IT-Leistungen die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 lit. b und c VOL/A EG erfüllt sind. Es ist nicht möglich, vorab den Gesamtpreis ohne Spekulation zu kalkulieren (lit. b). Außerdem kann die KfW vorab die Spezifikationen der zu beschaffenden Leistung nicht hinreichend festlegen (lit. c). Die zu beschaffenden IT-Leistungen lassen sich nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und erschöpfend beschreiben und festlegen, dass von den Bietern hinreichend vergleichbare Angebote abgegeben werden könnten. Die Teilnahmeantragsunterlagen können bei RA Dr. Hans-Joachim Prieß, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin, allein unter der folgenden E-Mail-Adresse angefordert werden: KfW-RZundServer@freshfields.com. Der Teilnahmeantrag nebst den zugehörigen Unterlagen ist bis Mittwoch, den 19.6.2013 - 15:00 Uhr, bei der KfW, EU-Vergabestelle, Palmengartenstraße 5 bis 9, 60325 Frankfurt/Main einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und vollständig in einem fest verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache unter Angabe des Absenders (Firma, Anschrift, Kontaktdaten und Ansprechpartner) unter dem Kennwort "Ausschreibung RZ&Server" abzugeben. Ferner ist auf dem Umschlag, in dem sich der Teilnahmeantrag befindet, deutlich erkennbar zu vermerken: "Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!". Eine Übermittlung des Teilnahmeantrags per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich zu unterschreiben. Er ist schriftlich in deutscher Sprache im Original und zusätzlich in zweifacher schriftlicher Kopie sowie elektronisch in Form eines Datenträgers (CD/DVD/USB-Stick) einzureichen. Maßgeblich ist allein das schriftliche Original. Eine Erstattung der Kosten / Aufwendungen für die Erstellung und Übermittlung des Teilnahmeantrags findet nicht statt. Fragen sind per E-Mail an KfW-RZundServer@freshfields.com (Kontaktstelle) zu stellen. Die Auftraggeberin behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die bis einschließlich 13.6.2013 - 15:00 Uhr gestellt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Anstalt öffentlichen Rechts nach den Vorschriften des KfW-Gesetzes mit Hauptsitz in Frankfurt am Main. Die KfW befindet sich im Besitz des Bundes und der Länder. Sie ist Förderbank der deutschen Wirtschaft und Entwicklungsbank für Transformations- und Schwellenländer. Die KfW verfügt über eine komplexe und stark vernetzte IT-Anwendungs- sowie Infrastrukturlandschaft.
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Die KfW plant die Vergabe von Rechenzentrumsdienstleistungen und des Betriebs der an den heutigen Standorten Frankfurt am Main, Berlin und Bonn bestehenden Infrastrukturen sowie deren zukünftige Erweiterung. Auftragsgegenstand ist der dauerhafte Betrieb und die Betreuung der Rechenzentrums-Infrastruktur, einschließlich der RZ-Netzwerk-Komponenten, der Storage-Systeme, der Großrechner und Server einschließlich der Hardware, der Betriebssysteme und der betriebssystemnahen Software-Komponenten (ca. 11 000 MIPS, ca. 1 100 Server, ca. 850 TB Storage).
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Der geplante Leistungsumfang beinhaltet insbesondere:
- Housing (z.B. Rechenzentrumsfläche, Rechenzentrums-Klima- und Stromversorgung, Rechenzentrums-Netzwerk und -Connectivity, Physical Security);
- Hosting (z.B. Bereitstellung und Betrieb von HW einschließlich Wartung der Betriebssystem-Plattformen, derzeit z/OS, z/VM, Linux, Unix, Windows);
- Bereitstellung und Betrieb der Serverkomponenten (z.B. Monitoring, Backup / Restore, Patchmanagement, Virenschutz);
- Bereitstellung und Betrieb der Storage-, Datensicherungs- und Archiv-Infrastruktur einschließlich Durchführung der Datensicherungen nach festgelegten Policies;
- 24*7 – Überwachung und Störungsbearbeitung (Leitstand) von Infrastrukturkomponenten (Netzwerk, Storage, Großrechner, Server);
- Rechenzentrums- und Server-Infrastruktur-Beratung und -Projekte.
Teilweise vom Leistungsumfang umfasst sein werden:
- Strategie, Architektur, Service Design, Service Transition, Continual Improvements;
- IT-Service-Continuity;
- IT-Security und Compliance.
Bei der KfW verbleiben insbesondere:
- IT-User Helpdesk;
- Identity Management und Access Management (Vergabe von User-Zugangsrechten).
Neben der Vergabe des vorstehend genannten Dienstleistungsauftrags beabsichtigt die KfW eine Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer abzuschließen. Von dieser Vereinbarung sind folgende Leistungen erfasst:
- Lieferung von Hardware (z.B. Server, Storage, Ersatzteile / Upgrades);
- Lieferung von Lizenzen für Betriebs-Software (z.B. Betriebssysteme, Middleware, Datenbanken, Lizenzerweiterungen bei Kapazitätserweiterungen oder bei sonstigen Upgrades);
- Bereitstellung und Betrieb von Datenbanken und Middleware (z.B. ORACLE, DB2 LUW, IBM Websphere AS, MQ);
- Bereitstellung und Betrieb der Utility-Server (z.B. E-Mail, Sharepoint, Citrix);
- Bereitstellung und Betrieb von Anwendungen (z.B. SAP-Basisbetrieb);
- Bereitstellung von Entwicklungs- und Testsystemen z.B. auch als flexible „private Cloud“ Umgebung;
- Aufbau und Betrieb des KfW-Service-Managements und der KfW-Service-Integration einschl. Prozesse und Tools (z.B. HP ServiceManager);
- 24*7 – Überwachung und Störungsbearbeitung (Leitstand) von Anwendungen einschl. Batchbetrieb;
- Software-Paketierung für Clients;
- Bereitstellung von vom Auftraggeber freigegebenen Paketen auf einer SW-Verteilungsinfrastruktur zur Verteilung auf die Endgeräte durch den Auftraggeber und
- Unterstützung bei der Erstellung und Pflege eines Satzes von standardisierten Client-Images, Bereitstellung der Images auf Infrastrukturkomponenten zur Nutzung für Installationen durch den Auftraggeber.
Die vorstehend beschriebenen Leistungen stehen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Re-chenzentrums. Klarstellend ist zu erwähnen, dass über die Rahmenvereinbarung beschaffte Hardware und Software gegebenenfalls im Eigentum der KfW verbleiben bzw. übergehen sollen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung richtet sich wegen der sachlich-technischen Verknüpfung mit dem Dienstleistungsauftrag nach dessen Länge. Der Umfang und die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden der Leistungsbeschreibung zu entnehmen sein; hierbei wird die Auftraggeberin bestehende Rahmenvereinbarungen berücksichtigen.
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Soweit die Leistungsbeschreibung hierfür Raum lässt, ermuntert die KfW die Unternehmen, innovative Lösungsvorschläge für Bereiche zu unterbreiten, die im direkten Zusammenhang mit den in dieser Bekanntmachung genannten Leistungsbereichen stehen. Derartige Lösungsvorschläge und ihre Umsetzung sind ausdrücklich vom Umfang dieses Auftrags umfasst. Der Nutzen einer derartigen Lösung kann neben Kosteneinsparungen auch eine Steigerung der Effizienz im Tagesgeschäft oder eine Erhöhung der Servicequalität bei gleichbleibendem Preis sein.
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Der Beginn der Transitionsphase, die der Leistungserbringung in vollem Umfang durch den Service Provider vorausgeht, ist derzeit für Ende 2. / Anfang 3. Quartal 2014 vorgesehen.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind vom Auftragnehmer als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne von § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) im Einklang mit dem anwendbaren deutschen Bundesdatenschutzgesetz sowie weiterer branchenüblicher Qualitäts-, Prozess- und Sicherheitsstandards zu erbringen. Die Erbringung der Leistungen muss vom Bewerber so strukturiert werden, dass den Anforderungen des BDSG sowie sämtlichen Vertraulichkeitsanforderungen Rechnung getragen wird. Die ausgeschriebene Leistung ist gemäß den regulatorischen Anforderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) und der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk“ eine „wesentliche Auslagerung“. Der Bewerber gestattet die Durchführung von Revisionen und Prüfungen durch die Auftraggeberin, deren Prüfer oder Mitarbeiter der BaFin, um die Einhaltung der bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben sicher zu stellen.
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Die KfW erbringt heute auch IT-Dienstleistungen für Konzerntöchter (z.B. IPEX Bank, DEG). Diese IT-Dienstleistungen sollen ebenfalls vom Auftragnehmer übernommen werden.
Beschreibung der Optionen: Zahl der möglichen Verlängerungen: 1-2 (bis zu insgesamt 24 Monate).
Dauer: 66 Monate
Referenznummer: VSt 02/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich zu unterschreiben. Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber mit der Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen / Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise müssen mit dem Teilnahmeantrag auch für „eignungsrelevante Nachunternehmer“ und „einfache Nachunternehmer“ abgegeben werden. Im Teilnahmeantrag müssen jedoch noch nicht alle einfachen Nachunternehmer angegeben werden, die später zur Leistungserbringung eingesetzt werden. Zudem müssen die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise für „verbundene Unternehmen“ und „Dritte“ abgegeben werden.
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Ein „Bewerber“ ist die rechtliche Einheit, die sich am Teilnahmewettbewerb beteiligt und einen Teilnahmeantrag einreicht. Mit „Bewerber“ ist stets auch eine Bewerbergemeinschaft gemeint, es sei denn das ist ausdrücklich abweichend geregelt.
Ein „eignungsrelevanter Nachunternehmer“ ist jedes rechtlich selbständige Unternehmen, auf das sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung beruft, das für den Auftragnehmer eine eigene, abgeschlossene Leistung erbringt und hinsichtlich der Erbringung dieser Leistungen keine eigene vertragliche Beziehung zum Auftraggeber hat.
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Ein „einfacher Nachunternehmer“ ist jedes rechtlich selbständige Unternehmen, das für den Auftragnehmer eine eigene, abgeschlossene Leistung erbringt und hinsichtlich der Erbringung dieser Leistungen keine eigene vertragliche Beziehung zum Auftraggeber hat.
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Ein „verbundenes Unternehmen“ ist ein Unternehmen, das mit dem Bewerber im Sinne des § 15 AktG verbunden ist und auf das sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung beruft.
„Dritter“ ist jedes rechtlich selbständige Unternehmen, auf das sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung beruft.
„Herrschendes Unternehmen“ ist ein Unternehmen, das unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf den Bewerber ausüben kann (vgl. § 17 Abs. 1 AktG).
Bei den in dieser Bekanntmachung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Mit „Bewerber“ ist stets auch „Bewerbergemeinschaft“ gemeint, es sei denn, das ist ausdrücklich abweichend geregelt.
Im Einzelnen sind folgende Erklärungen und Nachweise abzugeben (Mindestanforderungen):
1. Erklärung des Bewerbers, dass er in den letzten 5 Jahren allen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist,
2. Erklärung des Bewerbers, dass er in den letzten 5 Jahren seine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
3. Erklärung des Bewerbers, dass in den letzten 5 Jahren über sein Vermögen nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und der Bewerber sich nicht in Liquidation befindet,
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4. Erklärung des Bewerbers, dass er in den letzten 5 Jahren nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
5. Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 4 VOL/A EG vorliegen,
6. Erklärung des Bewerbers über Grundsätze und Managementsysteme zum Umweltschutz,
7. Erklärung des Bewerbers zum Schutz der Menschenrechte sowie zum Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit,
8. Erklärung zu den Arbeitsstandards,
9. Kopie des Handelsregisterauszugs oder eines vergleichbaren Nachweises des Bewerbers (siehe § 7 Abs. 8 VOL/A EG), der zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als 2 Monate ist.
Die Zuverlässigkeit in Sicherheitsfragen ist für alle Anbieter der vorliegend zu vergebenden Rechenzentrums- und Server-Betriebsleistungen von großer Bedeutung. Die KfW wird deswegen alle ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen in die Prüfung der Zuverlässigkeit der Bewerber, Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, eignungsrelevanter Nachunternehmer, einfacher Nachunternehmer, verbundener Unternehmen und Dritter in Bezug auf Sicherheitsfragen einbeziehen und deren Befund zur Grundlage der Prüfung der Eignung und damit der Entscheidung über das Vorliegen der Eignung machen. Art und Umfang der Untersuchungen sowie deren Ergebnisse werden vertraulich behandelt. Die relevanten Sicherheitsfragen betreffen insbesondere die Gefahr der Manipulation, Sabotage und der gezielten Abschöpfung von vertraulichen Informationen.
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Zum Nachweis der vorstehend aufgeführten Anforderungen (III.2.1.1. bis III.2.1.6.) reicht jeweils die schriftliche und im Original (kein Faksimile) rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung aus, wenn nicht jeweils besondere Erklärungen und Nachweise gefordert sind. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende und / oder unvollständige Erklärungen und Nachweise unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung innerhalb einer angemessenen Frist bei dem Bewerber nachzufordern. Es wird darauf hingewiesen, dass Nachforderungen vergaberechtlich nach der jüngsten Rechtsprechung nur sehr eingeschränkt zulässig und möglich sind.
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die maßgeblichen Mindestanforderungen ergeben sich aus dem vorstehenden Text.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber mit der Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen. Soweit sich ein Bewerber zum Nachweis der Eignung auf einen eignungsrelevanten Nachunternehmer, auf ein verbundenes Unternehmen oder auf einen Dritten beruft, ist die Erklärung / der Nachweis für den eignungsrelevanten Nachunternehmer, für das verbundene Unternehmen, den Dritten abzugeben. Zudem ist eine schriftliche und im Original (kein Faksimile) rechtsverbindlich unterschriebene Zusage (Verpflichtungserklärung im Sinne von § 7 Abs. 9 Satz 2 VOL/A EG) des eignungsrelevanten Nachunternehmers, des verbundenen Unternehmens, des Dritten abzugeben, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllen und muss bei Einsatz von eignungsrelevanten Nachunternehmen / verbundenen Unternehmen / Dritten durch den Bewerber und die eignungsrelevanten Nachunternehmer / die verbundenen Unternehmen / die Dritten insgesamt erfüllt werden, es sei denn, das ist ausdrücklich abweichend geregelt.
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1. Erklärungen zum Umsatz und zur EBIT-Marge sowie Kopien der Gewinn- und Verlustrechnungen des Bewerbers (einschließlich Anmerkungen) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Der Bewerber muss in jedem der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre einen Gesamtumsatz von mindestens 100 Mio. Euro aufweisen.
Geschäftsjah-re einen EBIT in Relation zum Umsatz (EBIT-Marge) von mindestens 0,5% aufweisen.
2. Kopien der Kapitalflussrechnungen des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
3. Kopien der Abschlussberichte des Wirtschaftsprüfers für die letzten 3 testierten Geschäftsjahre einschließlich der Kopien der Testate des Wirtschaftsprüfers.
Soweit Bewerber nicht zur Veröffentlichung von Gewinn- und Verlustrechnungen, Kapitalflussrechnungen und testierten Abschlussberichten (siehe vorstehend Ziffer III.2.2 1. bis III.2.2.3.) verpflichtet sind, können sie Kopien der nicht testierten Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung und des Abschlussberichts vorlegen.
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4. Umsatz des Bewerbers in Deutschland im Bereich IT-Betriebs-Outsourcing (Managed Services Dienstleistungen in den IT-Funktionsbereichen Anwendungs- und Infrastrukturbetrieb) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
5. Umsätze des Bewerbers im Bereich IT-Betriebs-Outsourcing (Managed Services Dienstleistungen in den IT-Funktionsbereichen Anwendungs- und Infrastrukturbetrieb) und entsprechender Anteil (in Prozent) am Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
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Mindestanforderung: Der Bewerber muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren IT-Betriebs-Outsourcing-Leistungen im Umfang von jeweils mindestens 5,0% des Gesamtumsatzes erbracht haben. Der Bewerber kann sich zum Nachweis dieser Anforderung auch auf eine Erklärung des herrschenden Unternehmens berufen, in der dieses darlegt, dass die Anforderung durch Konzernunternehmen erfüllt wird und die Konzernunternehmen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen.
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Zum Nachweis der vorstehend genannten Anforderungen (III.2.2.1. bis III.2.2.5.) reicht jeweils die schriftliche und im Original (kein Faksimile) rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung aus, wenn nicht jeweils besondere Erklärungen und Nachweise gefordert sind. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und / oder unvollständige Erklärungen und Nachweise unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung innerhalb einer angemessenen Frist bei dem Bewerber nachzufordern. Es wird darauf hingewiesen, dass Nachforderungen vergaberechtlich nach der jüngsten Rechtsprechung nur sehr eingeschränkt zulässig und möglich sind.
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Mindeststandards: Die maßgeblichen Mindestanforderungen ergeben sich aus dem vorstehenden Text.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber mit der Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen. Soweit sich ein Bewerber zum Nachweis der Eignung auf einen eignungsrelevanten Nachunternehmer, auf ein verbundenes Unternehmen oder auf einen Dritten beruft, sind die nachfolgend geforderten Erklärungen / Nachweise für den eignungsrelevanten Nachunternehmer, für das verbundene Unternehmen, den Dritten abzugeben. Zudem ist eine schriftliche und im Original (kein Faksimile) rechtsverbindlich unterschriebene Zusage des eignungsrelevanten Nachunternehmers, des verbundenen Unternehmens, des Dritten abzugeben, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden (Verpflichtungserklärung im Sinne von § 7 Abs. 9 Satz 2 VOL/A EG). Die Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit muss die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllen und muss bei Einsatz von eignungsrelevanten Nachunternehmen / verbundenen Unternehmen / Dritten durch den Bewerber und die eignungsrelevanten Nachunternehmer / die verbundenen Unternehmen / die Dritten insgesamt erfüllt werden, es sei denn, das ist ausdrücklich abweichend geregelt.
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2.3.1 Unternehmen des Bewerbers
a. Erklärung des Bewerbers, wie lange sein Unternehmen und insbesondere der jeweilige Geschäftsbereich, der die ausgeschriebenen Leistungen erbringen wird, in der heutigen oder einer wesentlich ähnlichen Einheit und geschäftliche Ausrichtung besteht.
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Mindestanforderung: Das Unternehmen und insbesondere der jeweilige Geschäftsbereich des Bewerbers, der die ausgeschriebenen Leistungen erbringen wird, muss in der heutigen oder einer wesentlich ähnlichen Einheit und geschäftlichen Ausrichtung mit Abschluss des letzten Geschäftsjahres mindestens seit 10 Jahren bestehen.
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b. Erklärung des Bewerbers über die Fluktuation seiner Mitarbeiter in den 3 letzten Geschäftsjahren (Angabe für jedes dieser Geschäftsjahre gesondert). Die Mitarbeiterfluktuation ist in Prozent anzugeben, wobei folgende Formel anzuwenden ist: Fluktuationsquote in Prozent = Abgänge / (dividiert durch) durchschnittlicher Personalbestand x (multipliziert mit) 100. Diese Erklärung muss von jedem Bewerber und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abgegeben werden.
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Mindestanforderung: Der Bewerber hatte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren eine Mitarbeiterfluktuation von jeweils nicht mehr als 15 %. Diese Anforderung muss von jedem Bewerber und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft erfüllt werden.
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c. Erklärungen des Bewerbers über die im Jahresdurchschnitt betreuten logischen Server und MIPS
Mindestanforderung: Der Bewerber muss in den letzten 3 Kalenderjahren jeweils im Jahresdurchschnitt innerhalb der EU mindestens
4 500 logische Server betreut haben. Der Bewerber kann sich zum Nachweis dieser Anforderung auch auf eine Erklärung des herrschenden Unternehmens berufen, in der dieses darlegt, dass die Anforderung durch Konzernunternehmen erfüllt wird und die Konzernunternehmen die erforderlichen Mittel (hier insbesondere die erforderlichen Betriebsleistungen) zur Verfügung stellen.
30 000 MIPS betreut haben. Der Bewerber kann sich zum Nachweis dieser Anforderung auch auf eine Erklärung des herrschenden Unternehmens berufen, in der dieses darlegt, dass die Anforderung durch Konzernunternehmen erfüllt wird und die Konzernunternehmen die erforderlichen Mittel (hier insbesondere die erforderlichen Betriebsleistungen) zur Verfügung stellen.
2.3.2 Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit
a. Beschreibung der Geschäftstätigkeit in Rechenzentrums- und Server- Outsourcingprojekten auf maximal 20 einseitig beschriebenen DIN A4 Blättern, Times New Roman, Schriftgrad 12 Pkt., Zeilenabstand 1,5. Solche Projekte umfassen Server- / Mainframe-Housing, Server- / Mainframe-Hosting, Betrieb von Servern / Mainframe und Storage, Betrieb von Datenbanken und Middleware, Jobsteuerung/-überwachung, Software-Paketierung und - Verteilungsinfrastruktur.
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b. Beschreibung der Unternehmensorganisation auf maximal 20 einseitig beschriebenen DIN A4 Blättern, Times New Roman, Schriftgrad 12 Pkt., Zeilenabstand 1,5 (z.B. Rechtsform, Sitz, Zahl und Ort der Niederlassungen, Konzernzugehörigkeit des Bewerbers, unmittelbare und mittelbare Gesellschafter sowie unmittelbare und mittelbare Beteiligungen des Bewerbers, Geschäftsbereiche, Organigramm der internen Organisation des Bewerbers bzw. Darstellung der Aufbauorganisation und ggf. Einbindung in eine deutschlandübergreifende Service Delivery Organisation und Anzahl der Mitarbeiter der Delivery Organisation, Namen der Geschäftsführer bzw. Vorstände sowie Namen der Mitglieder eines etwaigen Aufsichtsrates, RZ Standorte und Remote Management Standorte für Rechenzentrum / Server-Leistungen).
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c. Erklärung zur Anzahl der im Service befindlichen Rechenzentrums- / Server-Ressourcen (Server, Storage, Datenbanken, RZ-Lokationen).
Der Bewerber hat dabei für die Kalenderjahre 2010, 2011 und 2012 folgende Angaben zu machen:
- Anzahl der physischen Server (Windows, Unix, Linux),
- Anzahl der logischen Server (Windows, Unix, Linux),
- Anzahl der MIPS (Mainframe),
- Anzahl des Storage TBs,
- Anzahl der Datenbanken,
- Anzahl der E-Mail Accounts,
- RZ-Lokationen mit RZ-Fläche im Umkreis von 500 km von Frankfurt am Main,
- nach Tier 4 Standard,
- nach Tier 3 Standard,
- Anzahl der mit Neukunden abgeschlossenen Rechenzentrums- / Server-Verträge.
Die Angaben müssen jeweils auf Vertragsverhältnissen zwischen dem Bewerber und Endkunden innerhalb der EU beruhen.
2.3.3.Organisation
a. Compliance
Der Bewerber muss die unternehmenseigene Compliance-Organisation beschreiben. Insbesondere ist die Kernaufgabe der Compliance, die Weiterentwicklung und Anpassung bestehender Compliance-Management-Systeme an die geänderten gesetzlichen Anforderungen und Markttrends, zu beschreiben. Weiter ist auf die weiteren Aufgaben der KfW-Compliance und deren Berücksichtigung durch den Bewerber einzugehen: Wertpapiercompliance, Geldwäscheprävention/ Embargobestimmungen, Betrugs- und Korruptionsprävention, IT-Compliance. Unter "IT-Compliance" wird die Einhaltung von regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit IT-Prozessen, Anwendungen und Systemen verstanden. Das wesentliche Ziel ist der verantwortungsvolle Umgang mit allen Aspekten der Informationstechnik. Dabei müssen die im Unternehmen eingesetzten IT-Systeme und Prozesse den für Einrichtung und Betrieb solcher Systeme geltenden Gesetzen, Richtlinien und anderen Verhaltensmaßregeln genügen. Diese Beschreibung muss von jedem Bewerber, jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, jedem eignungsrelevanten und jedem einfachen Nachunternehmer abgegeben werden.
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b. Datenschutz
Der Bewerber muss die unternehmenseigene Datenschutzorganisation beschreiben und angeben, ob sein Unternehmen über einen Datenschutzbeauftragten verfügt. Beim Datenschutz stehen dabei nicht "zu schützende Daten" im Vordergrund, sondern Personen, über die Informationen (Daten) verarbeitet werden. Diese Beschreibung muss von jedem Bewerber, jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, jedem eignungsrelevanten und jedem einfachen Nachunternehmer abgegeben werden.
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Die Ausführungen zu III.2.3.3. a. und b. sind jeweils auf maximal 4 einseitig beschriebene DIN A4 Blätter, Times New Roman, Schriftgrad 12 Pkt., Zeilenabstand 1,5 zu beschränken.
c. Sicherheits-, Business Continuity-/ Notfall-, Prozess- und Qualitätsmanagement
Zum Nachweis eines ausreichenden Sicherheits-, Business Continuity-/ Notfall-, Prozess- und Qualitätsmanagements müssen Nachweise (z.B. Kopien von Prüfungszeugnissen oder Zertifikaten durch unabhängige Dritte) dafür vorgelegt und mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden, dass:
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a) das Unternehmen bei der Erbringung der Rechenzentrums- / Server-Dienstleistungen die branchenüblichen IT-Prozessmanagement-Standards (z.B. Six Sigma, COBIT, ISO/IEC 20000) einhält;
b) das Unternehmen bei der Erbringung der Rechenzentrums- / Server-Dienstleistungen ein branchenübliches Qualitätsmanagement (z.B. ISO 9001:2000/2008) anwendet;
c) das Unternehmen IT-Dienstleistungen im Einklang mit üblichen Kontrollstandards erbringt (z.B. IDW PS 951 / ISAE3402)
d) das Unternehmen IT-Dienstleistungen im Einklang mit üblichen IT-Security- und Business Continuity Standards erbringt (z.B. ISO 27001, ISO 2700FF, BSI Grundschutz, BS17799, ISO 22313), insbesondere entsprechende Notfallpläne existent sind und regelmäßig auf Aktualität hin getestet und überprüft werden;
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e) das Unternehmen seine europäischen Rechenzentren an üblichen (physischen) Verfügbarkeitsstandards ausrichtet (z.B. Uptime Institut Tier 3).
f) Darüber hinaus ist eine Erklärung über das Betriebsrisiko abzugeben (Auslagerungsfragebogen Betriebsrisiko).
Die Nachweise (a)-e)) bzw. die Erklärung (f)) sind vorzulegen von jedem Bewerber, jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, jedem eignungsrelevanten und einfachen Nachunternehmer sowie jedem verbundenen Unternehmen und jedem Dritten. Das gilt nur, soweit ihre Funktion im vorliegenden Verfahren mit den unter a) bis f) aufgeführten Gesichtspunkten im Zusammenhang steht (z.B. nicht bei verbundenen Unternehmen oder Dritten, die an der Auftragsdurchführung nicht beteiligt sind und nur zur Herstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einbezogen wurden).
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Es sollen für die vorstehend genannten "Standards" (III.2.3.3.c.a) bis e)) ein oder mehrere Zertifikate beigebracht oder – falls keine Zertifikate vorhanden sind – jeweils ein vergleichbarer unternehmensspezifischer Standard beschrieben werden. Darüber hinaus ist auf insgesamt maximal 4 einseitig beschriebenen DIN A4 Blättern, Times New Roman, Schriftgrad 12 Pkt., Zeilenabstand 1,5 jeweils zu beschreiben, 1) wie das Zertifikat / der unternehmensspezifische Standard konkret ausgestaltet ist, 2) wie diese im Unternehmen umgesetzt werden und 3) wie sichergestellt wird, dass diese auch im Rahmen des KfW-Projektes angewendet werden. Bei längeren Ausführungen als 4 Blättern werden nur die Ausführungen auf den ersten 4 Blättern gewertet.
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2.3.4. Personal
a. Personalkapazitäten des Bewerbers
Angaben über die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter/innen, die der Bewerber für die vorliegend relevanten Leistungen insgesamt zur Verfügung hat, und die Mitarbeiterzahl insgesamt sowie jeweils die Angabe der Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter/innen mit einer relevanten Berufserfahrung. Dazu zählen auch Leiharbeitnehmer, die dem Bewerber zu Arbeitsleistungen überlassen werden, wobei das nur im Falle einer konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung gilt. Diese Angaben müssen von jedem Bewerber, jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, jedem eignungsrelevanten und jedem einfachen Nachunternehmer gemacht werden.
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Mindestanforderung: Der Bewerber muss im Jahresdurchschnitt in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren über mindestens 400 fest angestellte Mitarbeiter innerhalb der EU verfügt haben. Dazu zählen auch Leiharbeitnehmer, die dem Bewerber zu Arbeitsleistungen überlassen werden, wobei das nur im Falle einer konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung gilt.
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b. Projektsprache Deutsch
Mindestanforderung: Unterschriebene schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass alle von ihm für die Erbringung der hier zu vergebenden Leistungen vorgesehenen Mitarbeiter fähig sind, schriftlich und mündlich in deutscher Sprache zu kommunizieren (soweit die Mitarbeiter Kontakt mit dem Auftraggeber haben) und Projektdokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen (sofern dies zu ihrem Aufgabenbereich gehört). Diese Erklärung ist nur vom Bewerber selbst abzugeben.
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2.3.5. Referenzen
Der Bewerber muss erklären, dass er die unten genannten (a. „Outsourcing-Verträge“ und b. „Verträge über vergleichbare Leistungen“) als Referenz heranzuziehenden Verträge durchführt bzw. in der Vergangenheit durchgeführt hat. Erforderlich sind bei allen Referenzen insbesondere die folgenden Angaben:
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- Beschreibung der erbrachten Leistung (der Bewerber soll insbesondere die Server-Housing und -Hosting sowie Mainframe-Housing und -Hosting, Betrieb von Server / Mainframe und Storage, Betrieb von „Private Cloud-Lösungen“, Betrieb von Datenbanken und Middleware, Jobsteuerung, Software-Paketierung und -Verteilung für Server, Software-Paketierung und Betrieb der Software -Verteilungsinfrastruktur für Clients der vergleichbaren Leistung beschreiben) nach Art (Scope), Umfang (Volumen der Resource-Baselines) und Schwierigkeit (z.B. Branche, Anzahl Kundenstandorte);
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- Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, des eignungsrelevanten Nachunternehmers, des verbundenen Unternehmens oder des Dritten);
- Auftraggeber mit Adresse (wenn der Auftraggeber nicht genannt werden darf, muss eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder eines Rechtsanwalts (kein Syndikusanwalt) beigefügt werden, der bescheinigt, dass die hier erfolgten Angaben tatsächlich zutreffen);
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- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und / oder E-Mail Adresse oder Kontaktdaten des Wirtschaftsprüfers oder des Rechtsanwalts (kein Syndikusanwalt), der eine Bestätigung über die getätigten Angaben ausgestellt hat;
- Leistungsvolumen der erbrachten Leistung: in EUR netto;
- Zeitraum der Leistungserbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ);
Die Ausführungen zu den unten geforderten Referenzen (a. „Outsourcing-Verträge“ und b. „Verträge über vergleichbare Leistungen“) sind jeweils auf maximal 4 einseitig beschriebene DIN A4 Blätter, Times New Roman, Schriftgrad 12 Pkt., Zeilenabstand 1,5 zu beschränken. Bei längeren Ausführungen als 4 Blättern werden nur die Ausführungen auf den ersten 4 Blättern gewertet.
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Die KfW behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen des Auftraggebers zu kontaktieren. Für den Fall, dass der Bewerber bei einer oder mehreren der vorstehend geforderten Kundenreferenzen den Namen des Auftraggebers aus einem wichtigen Grund nicht angeben darf (zum Beispiel wegen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit), dann muss der Bewerber den Auftraggeber so konkret wie möglich umschreiben (zum Beispiel "deutsche Großbank") und mit seinem Teilnahmeantrag eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder eines Rechtsanwalts (kein Syndikusanwalt) einreichen, aus der sich ergibt, dass dieser Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt den Namen des Auftraggebers kennt und dass die im Teilnahmeantrag gemachten Angaben zu der jeweiligen Referenz zutreffen.
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Falls darüber hinaus der Bewerber nicht in der Lage ist, eine geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz zu machen, muss er im Teilnahmeantrag auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und den Grund hierfür schriftlich erläutern. Die KfW behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden.
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Doppelnennungen von Referenzen bei a. „Outsourcing-Verträge“ und bei b. „Verträge über vergleichbare Leistungen“ sowie innerhalb dieser beiden Kategorien sind zulässig, sofern die Referenzen den Anforderungen mehrerer Spiegelstriche entsprechen. Doppelnennungen innerhalb eines Spiegelstriches sind nicht zulässig.
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a. Outsourcing-Verträge
Mindestanforderung: Der Bewerber muss innerhalb der Kalenderjahre 2010, 2011 oder 2012 folgende Anzahl an Outsourcing-Verträgen über Rechenzentrums- / Server-Betrieb betreut haben bzw. betreuen:
2 Outsourcing-Verträge für unterschiedliche Kunden innerhalb Deutschlands, die den regulatorischen Anforderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) und den „Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk“ an eine „wesentliche Auslagerung“ unterliegen und die gemäß AT 9, Nr. 2 MaRisk zu qualifizieren sind.
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2 Outsourcing-Verträge mit Banken, die eine Bilanzsumme von mehr als 90 Mrd. EUR aufweisen (innerhalb der EU).
b. Verträge über vergleichbare Leistungen
Der Bewerber legt insgesamt 8 Referenzen über vergleichbare Leistungen vor:
Der Bewerber legt 4 Referenzen vor, die nach Art (Scope), Umfang (Volumen der Resource-Baselines) und Schwierigkeit (z.B. Branche, Anzahl Kundenstandorte) mit der hier im Wege des Dienstleistungsauftrags sowie der Rahmenvereinbarung zu beschaffenden Leistung (wie unter II.1.5 beschrieben) vergleichbar sind. Die 4 Referenzen müssen jedoch nicht zwingend auch Software-Paketierung und -Verteilungs-Leistungsfelder beinhalten.
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Der Bewerber legt weiter 2 Referenzen vor, die nach Art (Scope), Umfang (Volumen der Resource-Baselines) und Schwierigkeit (z.B. Branche, Anzahl Kundenstandorte) mit Software-Paketierungs- und –Verteilungsleistungen für Server und Software-Paketierungsleistungen und Betrieb der Software-Verteilungsinfrastruktur für Clients vergleichbar sind.
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Darüber hinaus legt der Bewerber 2 Referenzen vor, die Outsourcing-Verträge über Rechenzentrums- / Server-Betrieb für öffentlich-rechtliche Stellen (innerhalb der EU) betreffen.
Die Referenzen müssen laufende Verträge sein oder dürfen nicht früher als zum 1.1.2010 beendet worden sein.
Bei einer Angabe von mehr als der geforderten 8 Referenzen werden für die Eignungsprüfung nur die ersten 8 Referenzen - in der Reihenfolge der Angabe durch den Bewerber - berücksichtigt.
Zum Nachweis der vorstehend genannten Anforderungen (III.2.3.1. bis III.2.3.5.) reicht jeweils die schriftliche und im Original (kein Faksimile) rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung aus, wenn nicht jeweils besondere Erklärungen und Nachweise gefordert sind. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und / oder unvollständige Erklärungen und Nachweise unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung innerhalb einer angemessenen Frist bei dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft nachzufordern. Es wird darauf hingewiesen, dass Nachforderungen vergaberechtlich nach der jüngsten Rechtsprechung nur sehr eingeschränkt zulässig und möglich sind.
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c. Überprüfung der Referenzen
Die Auftraggeberin behält sich vor, die in den Referenzen gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die Überprüfung kann insbesondere durch Inaugenscheinnahme erfolgen und schließt die Prozessdokumentation (anonymisierte Templates) mit ein.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Es werden 3 erfolgreiche Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bewertungsmatrix, die im Teilnahmewettbewerb verwendet wird, wird den Bewerbern in den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Teilnahmeunterlagen können interessierte Unternehmen bei RA Dr. Hans-Joachim Prieß, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin, E-Mail KfW-RZundServer@freshfields.com, anfordern.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Freshfields Bruckhaus Deringer LLP
RA Dr. Hans-Joachim Prieß
Internetadresse: www.kfw.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VSt 02/12
Zusätzliche Informationen
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Grund dafür ist, dass im Hinblick auf die von der KfW benötigten IT-Leistungen die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 lit. b und c VOL/A EG erfüllt sind. Es ist nicht möglich, vorab den Gesamtpreis ohne Spekulation zu kalkulieren (lit. b). Außerdem kann die KfW vorab die Spezifikationen der zu beschaffenden Leistung nicht hinreichend festlegen (lit. c). Die zu beschaffenden IT-Leistungen lassen sich nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und erschöpfend beschreiben und festlegen, dass von den Bietern hinreichend vergleichbare Angebote abgegeben werden könnten.
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Die Teilnahmeantragsunterlagen können bei RA Dr. Hans-Joachim Prieß, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin, allein unter der folgenden E-Mail-Adresse angefordert werden: KfW-RZundServer@freshfields.com.
Der Teilnahmeantrag nebst den zugehörigen Unterlagen ist bis Mittwoch, den 19.6.2013 - 15:00 Uhr, bei der KfW, EU-Vergabestelle, Palmengartenstraße 5 bis 9, 60325 Frankfurt/Main einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und vollständig in einem fest verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache unter Angabe des Absenders (Firma, Anschrift, Kontaktdaten und Ansprechpartner) unter dem Kennwort "Ausschreibung RZ&Server" abzugeben. Ferner ist auf dem Umschlag, in dem sich der Teilnahmeantrag befindet, deutlich erkennbar zu vermerken:
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"Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!".
Eine Übermittlung des Teilnahmeantrags per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich zu unterschreiben. Er ist schriftlich in deutscher Sprache im Original und zusätzlich in zweifacher schriftlicher Kopie sowie elektronisch in Form eines Datenträgers (CD/DVD/USB-Stick) einzureichen. Maßgeblich ist allein das schriftliche Original. Eine Erstattung der Kosten / Aufwendungen für die Erstellung und Übermittlung des Teilnahmeantrags findet nicht statt. Fragen sind per E-Mail an KfW-RZundServer@freshfields.com (Kontaktstelle) zu stellen. Die Auftraggeberin behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die bis einschließlich 13.6.2013 - 15:00 Uhr gestellt werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und / oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
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§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 097-165850 (2013-05-17)
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