Reinigung der Straßen im Stadtgebiet Vechta und im Ortsteil Langförden

Stadt Vechta

Durchführung der Straßenreinigung im Stadtgebiet Vechta und im Ortsteil Langförden einschließlich der gesetzeskonformen Entsorgung des Straßenkehrichts.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-02-07 Auftragsbekanntmachung
2013-06-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-02-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenreinigung
Menge oder Umfang:
2 x wöchentliche Reinigung von Innenstadt- und Hauptverkehrsstraßen.1 x wöchentliche Reinigung von Wohn- und Industriegebieten.14-tägliche Reinigung von Wohngebieten.Entsorgung von ca. 700 Tonnen Straßenkehricht jährlich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenreinigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Vechta
Postanschrift: Burgstraße 6
Postleitzahl: 49377
Postort: Vechta
Kontakt
Internetadresse: http://www.vechta.de 🌏
E-Mail: jens.siemer@vechta.de 📧
Telefon: +49 4441886720 📞
Fax: +49 4441886199 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-02-07 📅
Einreichungsfrist: 2013-03-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-02-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 030-047349
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
Zu IV.3.7) Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Straßenreinigung im Stadtgebiet Vechta und im Ortsteil Langförden einschließlich der gesetzeskonformen Entsorgung des Straßenkehrichts.
Menge oder Umfang:
2 x wöchentliche Reinigung von Innenstadt- und Hauptverkehrsstraßen.
1 x wöchentliche Reinigung von Wohn- und Industriegebieten.
14-tägliche Reinigung von Wohngebieten.
Entsorgung von ca. 700 Tonnen Straßenkehricht jährlich.
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption.
Referenznummer: 2013/02
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Vechta.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
die Eintragung ins Berufsregister.
Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zuverlässigkeit des Bieters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachsweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EFB) für die Tätigkeiten "Einsammeln" und "Befördern" von Abfällen mit der Abfallschlüsselnummer 200303. Ausländische Bieter haben eine vergleichbare Qualifikation nachzuweisen.
- Referenzen über vergleichbare Leistungen mit Angabe der Leistungszeit, des Auftragsgegenstandes sowie des Auftraggebers.
- Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen technischen und personellen Ausstattung: Alter, Anzahl und Art der zum Einsatz kommenden Kehrmaschinen, Angaben zur vorgesehenen Aufnahme von Sprengwasser.
- Nennung der nach Entsorgungsfachbetriebsverordnung zertifizierten Zielanlage zur Entsorgung des Kehrgutes.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
als Arbeitsgemeinschaft, gesamtschuldnerische Haftung; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Verrechnungsscheck oder Einzahlung auf Konto 070-404 504 bei der Landessparkasse zu Oldenburg (BLZ 280 501 00) mit Angabe der Vergabe-Nr. 2013/02. Die Kosten werden nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-05-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Vechta
Herrn Siemer
Internetadresse: www.vechta.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-07-01 📅
Datum des Endes: 2017-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2013/02

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Behördenzentrum Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131150 📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2013/S 030-047349 (2013-02-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-06-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 113-193337
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 30-047349
ABl. S-Ausgabe: 113

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-05-31 📅
Name: A. Siemer Entsorgungs GmbH
Postanschrift: Gutenbergstraße 5
Postort: Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Behördenzentrum, Auf der Hude 2
Quelle: OJS 2013/S 113-193337 (2013-06-11)