Die Alte Oper Frankfurt ist ein international bekanntes und geschätztes Konzert- und Kongresshaus. Um die vielfältigen, täglich stattfindenden Veranstaltungen realisieren zu können und die Ansprüche der Veranstalter zu erfüllen, sind umfassende Leistungen erforderlich. Der komplexe Gesamtbetrieb der Alten Oper erfordert flexible Leistungen von allen Beteiligten, insbesondere von den externen Dienstleistern. Der Reinigungsdienstleister muss sich einer überaus komplexen Aufgabe stellen, die eine flexible und kooperative Leistungserbringung erfordert. In diesem Zusammenhang erbringt er im Rahmen des zu vergebenden Auftrages die umfassende Reinigung des Veranstaltungshauses einschließlich Unterhaltsreinigung, Veranstaltungsreinigung, Teppichreinigung, sowie nach Bedarf zusätzlich beauftragte veranstaltungsbezogene Leistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Menge oder Umfang:
Gebäudereinigungsvertrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils 1 weiteres Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum
Postleitzahl: 60313
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.alteoper.de🌏
E-Mail: schmidt@alteoper.de📧
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 22.8.2013, 12.00 Uhr bei der in Anhang A.I / unter I.1) benannten Kontaktstelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/ telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Die Betreffzeile muss folgende Angaben enthalten: "AOF IGM: Fragen, Name des Bieters". Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der Bieter.
nachr. HAD-Ref. : 3801/12
nachr. V-Nr/AKZ : AOF IGM/13
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 22.8.2013, 12.00 Uhr bei der in Anhang A.I / unter I.1) benannten Kontaktstelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/ telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Die Betreffzeile muss folgende Angaben enthalten: "AOF IGM: Fragen, Name des Bieters". Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der Bieter.
nachr. HAD-Ref. : 3801/12
nachr. V-Nr/AKZ : AOF IGM/13
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Alte Oper Frankfurt ist ein international bekanntes und geschätztes Konzert- und Kongresshaus. Um die vielfältigen, täglich stattfindenden Veranstaltungen realisieren zu können und die Ansprüche der Veranstalter zu erfüllen, sind umfassende Leistungen erforderlich. Der komplexe Gesamtbetrieb der Alten Oper erfordert flexible Leistungen von allen Beteiligten, insbesondere von den externen Dienstleistern. Der Reinigungsdienstleister muss sich einer überaus komplexen Aufgabe stellen, die eine flexible und kooperative Leistungserbringung erfordert. In diesem Zusammenhang erbringt er im Rahmen des zu vergebenden Auftrages die umfassende Reinigung des Veranstaltungshauses einschließlich Unterhaltsreinigung, Veranstaltungsreinigung, Teppichreinigung, sowie nach Bedarf zusätzlich beauftragte veranstaltungsbezogene Leistungen.
Die Alte Oper Frankfurt ist ein international bekanntes und geschätztes Konzert- und Kongresshaus. Um die vielfältigen, täglich stattfindenden Veranstaltungen realisieren zu können und die Ansprüche der Veranstalter zu erfüllen, sind umfassende Leistungen erforderlich. Der komplexe Gesamtbetrieb der Alten Oper erfordert flexible Leistungen von allen Beteiligten, insbesondere von den externen Dienstleistern. Der Reinigungsdienstleister muss sich einer überaus komplexen Aufgabe stellen, die eine flexible und kooperative Leistungserbringung erfordert. In diesem Zusammenhang erbringt er im Rahmen des zu vergebenden Auftrages die umfassende Reinigung des Veranstaltungshauses einschließlich Unterhaltsreinigung, Veranstaltungsreinigung, Teppichreinigung, sowie nach Bedarf zusätzlich beauftragte veranstaltungsbezogene Leistungen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 37 Monate
Referenznummer: AOF IGM/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 60313 Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter lll.2.1)-lll.2.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen.
Der Bieter/Bietergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
Der Bieter/Bietergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
Soweit die Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf dem Formblatt für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen.
Soweit die Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf dem Formblatt für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen.
Ist beabsichtigt, dass das eignungsleihende Unternehmen Teile der Leistung ausführt, so muss der Bieter in seinem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Ferner sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers weitere Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 - Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war.
Ist beabsichtigt, dass das eignungsleihende Unternehmen Teile der Leistung ausführt, so muss der Bieter in seinem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Ferner sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers weitere Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 - Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall (kein Fall der Eignungsleihe) folgende Vorgaben zu beachten: Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Maßgeblich sind die im Folgenden aufgeführten Nachweise und Mindeststandards. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall (kein Fall der Eignungsleihe) folgende Vorgaben zu beachten: Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Maßgeblich sind die im Folgenden aufgeführten Nachweise und Mindeststandards. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, Erklärungen und Nachweise unter Fristsetzung nachzufordern. Der Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise von der Vergabestelle nachgefordert werden. Die Nachforder-ung zusätzlicher Angaben und Unterlagen, welche der Auftraggeber für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, bleibt ebenso vorbehalten. Bei Bietergemeinschaften sind die in III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Dabei sind die geforderten Erklärungen vom bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, Erklärungen und Nachweise unter Fristsetzung nachzufordern. Der Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise von der Vergabestelle nachgefordert werden. Die Nachforder-ung zusätzlicher Angaben und Unterlagen, welche der Auftraggeber für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, bleibt ebenso vorbehalten. Bei Bietergemeinschaften sind die in III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Dabei sind die geforderten Erklärungen vom bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abzugeben.
In Bezug auf die in diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen ist mit dem Angebot eine unterzeichnete Geheimhaltungserklärung (Formblatt) abzugeben. Außerdem ist eine unterzeichnete Antikorruptionserklärung (Formblatt) mit dem Angebot vorzulegen.
In Bezug auf die in diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen ist mit dem Angebot eine unterzeichnete Geheimhaltungserklärung (Formblatt) abzugeben. Außerdem ist eine unterzeichnete Antikorruptionserklärung (Formblatt) mit dem Angebot vorzulegen.
Des weiteren sind mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
- Vorlage eines aktuellen (im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellten) Berufs- oder Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes
- Vorlage eines aktuellen (im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellten) Berufs- oder Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes
- Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6 Abs.…
… 4 VOL/A-EG nicht bestehen;
… 6 VOL/A-EG nicht bestehen;
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der deutschen Arbeitsschutzbestimmungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung über den leistungsartbezogenen Nettojahresumsatz der Niederlassung (die im Auftragsfall zuständig wird) des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die letzten drei Geschäftsjahre (2010, 2011, 2012)
- Nachweis über die für den Bieter/die einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft jeweils bestehende Haftpflichtversicherung, alternativ eine Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird, unter Nennung der geforderten Deckungssummen (siehe rechte Spalte)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Nachweis über die für den Bieter/die einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft jeweils bestehende Haftpflichtversicherung, alternativ eine Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird, unter Nennung der geforderten Deckungssummen (siehe rechte Spalte)
- Erklärung mit Angabe der jahresdurchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten der Niederlassung (die im Auftragsfall zuständig wird) des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft aus den letzten drei Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung mit Angabe der jahresdurchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten der Niederlassung (die im Auftragsfall zuständig wird) des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft aus den letzten drei Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012).
Mindeststandards:
Nachweis Deckungssummen Haftpflichtversicherung:
- Personenschäden: 2,5 Mio EUR, 2-fach/Jahr;
- Sach- und Vermögensschäden: 5,0 Mio EUR, 2-fach/Jahr;
- Bearbeitungsschäden: 500.000 EUR, 2-fach/Jahr;
- Schlüsselverlust: 250.000 EUR, 2-fach/Jahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Nennung von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012) unter Angabe einer Kurzbeschreibung, von Nutzungsart und Brutto-Grundfläche (BGF), Auftragsort mit Anschrift, Auftraggeber und dortiger Ansprechpartner, Auftragsvolumen pro Jahr und Dauer der Auftragserbringung (Monat/Jahr – Monat/Jahr).
- Nennung von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012) unter Angabe einer Kurzbeschreibung, von Nutzungsart und Brutto-Grundfläche (BGF), Auftragsort mit Anschrift, Auftraggeber und dortiger Ansprechpartner, Auftragsvolumen pro Jahr und Dauer der Auftragserbringung (Monat/Jahr – Monat/Jahr).
- Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Bieters/der Bietergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität.
- Vorgesehener Objektmanager und stellvertretender Objektmanager: Lebensläufe. Hierbei sind jeweils folgende Angaben zu machen: Name, Schulabschluss, Berufsausbildung/Weiterbildung, Beruf, Deutschkenntnisse, Berufserfahrung (mit Angabe Monat/Jahr - Monat/Jahr).
- Vorgesehener Objektmanager und stellvertretender Objektmanager: Lebensläufe. Hierbei sind jeweils folgende Angaben zu machen: Name, Schulabschluss, Berufsausbildung/Weiterbildung, Beruf, Deutschkenntnisse, Berufserfahrung (mit Angabe Monat/Jahr - Monat/Jahr).
- Vorarbeiter: Als Nachweis der Eignung ist beispielhaft der Lebenslauf eines Vorarbeiters vorzulegen. Hierbei sind folgende Angaben zu machen: Name, Schulabschluss, Berufsausbildung / Weiterbildung, Beruf, Deutschkenntnisse, Berufserfahrung (mit Angabe Monat/Jahr - Monat/Jahr), Fachkenntnisse.
- Vorarbeiter: Als Nachweis der Eignung ist beispielhaft der Lebenslauf eines Vorarbeiters vorzulegen. Hierbei sind folgende Angaben zu machen: Name, Schulabschluss, Berufsausbildung / Weiterbildung, Beruf, Deutschkenntnisse, Berufserfahrung (mit Angabe Monat/Jahr - Monat/Jahr), Fachkenntnisse.
Mindeststandards:
- Nachweis von mindestens einer vergleichbaren Referenz mit einer BGF ab 20.000 m² und folgender Nutzungsart: kulturelle Veranstaltungen und/oder Kongresse, aus den letzten drei Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012); Angaben siehe linke Spalte.
- Nachweis Zertifikat auf Basis der DIN EN ISO…
… 9001 (gültig für die ausführende Niederlassung) oder alternativ Nachweis, dass vergleichbar gearbeitet wird.
… 14001 (gültig für die ausführende Niederlassung) oder alternativ Nachweis, dass vergleichbar gearbeitet wird.
- Aus den Lebensläufen des vorgesehenen Objektmanagers und dessen Vertreters (siehe linke Spalte) muss jeweils mindestens Folgendes hervorgehen und ist zusätzlich mit personenbezogenen Nachweisen zu belegen:
1. Berufsaus- oder Weiterbildung zum Gebäudereiniger/zur Gebäudereinigerin (Innungsakkreditierter Abschluss) oder vergleichbar (Nachweis ist zusätzlich vorzulegen) und mindestens 3 Jahre branchenspezifische Berufserfahrung.
2. Aus-/ Weiterbildung zum/zur „geprüften Objektleiter/Objektleiterin“ (Innungsakkreditierter Abschluss) oder vergleichbar (Nachweis ist zusätzlich vorzulegen).
3. Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (bei Nicht-Muttersprachlern nachzuweisen durch Vorlage eines Nachweises über einen deutschen Schulabschluss; wenn nicht vorhanden: Nachweis der Sprachkenntnis Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens durch Vorlage des Zertifikats; wenn auch dies nicht vorhanden: Erklärung, dass die Person über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügt; sofern eine solche Erklärung vorgelegt wird, werden durch den Auftraggeber nach Angebotsabgabe ein Termin für ein persönliches Gespräch festgelegt und die erklärten Deutschkenntnisse in diesem Rahmen überprüft; wenn darin keine guten Deutschkenntnisse festgestellt werden können, führt dies mangels Nachweises der erforderlichen Eignung zum Angebotsausschluss).
3. Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (bei Nicht-Muttersprachlern nachzuweisen durch Vorlage eines Nachweises über einen deutschen Schulabschluss; wenn nicht vorhanden: Nachweis der Sprachkenntnis Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens durch Vorlage des Zertifikats; wenn auch dies nicht vorhanden: Erklärung, dass die Person über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügt; sofern eine solche Erklärung vorgelegt wird, werden durch den Auftraggeber nach Angebotsabgabe ein Termin für ein persönliches Gespräch festgelegt und die erklärten Deutschkenntnisse in diesem Rahmen überprüft; wenn darin keine guten Deutschkenntnisse festgestellt werden können, führt dies mangels Nachweises der erforderlichen Eignung zum Angebotsausschluss).
- Aus dem Lebenslauf des Vorarbeiters (siehe linke Spalte) muss mindestens Folgendes hervorgehen und ist zusätzlich mit personenbezogenen Nachweisen zu belegen:
2. Aus-/ Weiterbildung zum/zur „geprüften Vorarbeiter/-in“ (Innungsakkreditierter Abschluss) oder vergleichbar (Nachweis ist zusätzlich vorzulegen) oder alternativ Angabe im Lebenslauf, dass die Person mindestens 3 Jahre in der Position als Vorarbeiter tätig war (unter Benennung von Auftragsort mit Anschrift, Auftraggeber, Dauer der Auftragserbringung im Formblatt zur Eignung im Lebenslauf auszuweisen; die Berufserfahrung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen mit der bei 1. geforderten branchenspezifischen Berufserfahrung des Vorarbeiters zusammenfallen).
2. Aus-/ Weiterbildung zum/zur „geprüften Vorarbeiter/-in“ (Innungsakkreditierter Abschluss) oder vergleichbar (Nachweis ist zusätzlich vorzulegen) oder alternativ Angabe im Lebenslauf, dass die Person mindestens 3 Jahre in der Position als Vorarbeiter tätig war (unter Benennung von Auftragsort mit Anschrift, Auftraggeber, Dauer der Auftragserbringung im Formblatt zur Eignung im Lebenslauf auszuweisen; die Berufserfahrung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen mit der bei 1. geforderten branchenspezifischen Berufserfahrung des Vorarbeiters zusammenfallen).
4. Fachkenntnisse in Anwendungstechnik (z. B. Pflege- und Oberflächenbehandlung) (Nachweis einer Schulung/Fortbildung o.ä. in diesem Bereich ist zusätzlich vorzulegen);
5. Fachkenntnisse im Einsatz von Reinigungsmaschinen und –geräten (Nachweis einer Schulung/Fortbildung o.ä. in diesem Bereich ist zusätzlich vorzulegen);
6. Nachweis Fachkenntnisse von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen (Nachweis einer Schulung/Fortbildung o.ä. in diesem Bereich ist zusätzlich vorzulegen);
7. Nachweis Fachkenntnisse in den Bereichen Sicherheits- und Gesundheitsschutz (Nachweis einer Schulung/Fortbildung o.ä. in diesen Bereichen ist zusätzlich vorzulegen).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle von Bietergemeinschaften ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung, unter Verwendung des vorgegebenen Formblattes für Bietergemeinschaften, vorzulegen, dass das Angebot gemeinschaftlich abgegeben und gesamtschuldnerisch gehaftet wird und wer die Bietergemeinschaft wirksam gegenüber dem Auftraggeber vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle von Bietergemeinschaften ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung, unter Verwendung des vorgegebenen Formblattes für Bietergemeinschaften, vorzulegen, dass das Angebot gemeinschaftlich abgegeben und gesamtschuldnerisch gehaftet wird und wer die Bietergemeinschaft wirksam gegenüber dem Auftraggeber vertritt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Rolf Schmidt
Name: SURCON GmbH
Postanschrift: Poststraße 33
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Kontaktperson: Herrn Marcus Tirrel
Telefon: +49 4037413630📞
E-Mail: geissler@surcon.de📧
Fax: +49 40374136333 📠
URL für weitere Informationen: http://www.surcon.de🌏
URL der Dokumente: http://www.surcon.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.surcon.de🌏
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 22.8.2013, 12.00 Uhr bei der in Anhang A.I / unter I.1) benannten Kontaktstelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/ telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Die Betreffzeile muss folgende Angaben enthalten: "AOF IGM: Fragen, Name des Bieters". Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der Bieter.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 22.8.2013, 12.00 Uhr bei der in Anhang A.I / unter I.1) benannten Kontaktstelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/ telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Die Betreffzeile muss folgende Angaben enthalten: "AOF IGM: Fragen, Name des Bieters". Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der Bieter.
nachr. HAD-Ref. : 3801/12
nachr. V-Nr/AKZ : AOF IGM/13
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf verwiesen, dass ein Bieter gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die er im Vergabeverfahren erkennt, gegenüber dem AG unverzüglich, spätestens jedoch je nach Sachlage 3-7 Tage nach Erkennen des
Verstoßes, zu rügen hat. Eine auf Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bezugnehmende Rüge muss zudem spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist zur Abgabe des Angebotes erhoben worden sein, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, wenn seit dem Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstoßes, zu rügen hat. Eine auf Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bezugnehmende Rüge muss zudem spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist zur Abgabe des Angebotes erhoben worden sein, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, wenn seit dem Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.
Quelle: OJS 2013/S 139-241741 (2013-07-15)
Ergänzende Angaben (2013-08-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-02 📅
Name: ELITE Facility Services GmbH & Co. KG
Postanschrift: Kennedyallee 90
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60596
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5